Fachbeiträge & Kommentare zu Mieter

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§ 13 Testamentsvollstreckung / 1. Voraussetzungen für den Beginn der Testamentsvollstreckung

Rz. 63 Nach § 2202 Abs. 1 BGB beginnt das Amt des Testamentsvollstreckers mit dem Zeitpunkt, in dem der Ernannte das Amt annimmt. Das Amt beginnt also nicht bereits mit dem Erbfall, sondern hängt vielmehr von der Entscheidung des Ernannten über die Annahme des Amtes und der entsprechenden Erklärung gegenüber dem Nachlassgericht ab, § 2202 Abs. 2 S. 1 BGB (vgl. Muster Rdn 72)...mehr

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§ 14 Vor- und Nacherbfolge / d) Muster: Aufforderungsschreiben Vorerbe an Nacherbe wegen Duldung der Wegnahme von Einrichtungen

Rz. 95 Muster 14.14: Aufforderungsschreiben Vorerbe an Nacherbe wegen Duldung der Wegnahme von Einrichtungen Muster 14.14: Aufforderungsschreiben Vorerbe an Nacherbe wegen Duldung der Wegnahme von Einrichtungen An Herrn _________________________ _________________________ Hiermit zeige ich die anwaltliche Vertretung von Frau _________________________ an. Eine entsprechende Vollma...mehr

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§ 1 Zuwendungen unter Lebenden / 2. Muster: Übertragung eines Einfamilienhauses durch verwitweten Elternteil an investitionsbereiten Abkömmling (Anbau, Ausbau, Umbau, Aufstockung); Vorbehalt eines Wohnungsrechts mit geregelter Lastentragung, Vereinbarung einer Pflegeverpflichtung, umfassende Rückforderungsansprüche sowie Verzicht der Geschwister auf Pflichtteilsergänzungsansprüche, Anrechnung auf den Pflichtteil

Rz. 222 Muster 1.6: Übertragung eines Einfamilienhauses durch verwitweten Elternteil an investitionsbereiten Abkömmling (Anbau, Ausbau, Umbau, Aufstockung); Vorbehalt eines Wohnungsrechts mit geregelter Lastentragung, Vereinbarung einer Pflegeverpflichtung, umfassende Rückforderungsansprüche sowie Verzicht der Geschwister auf Pflichtteilsergänzungsansprüche, Anrechnung auf d...mehr

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§ 1 Zuwendungen unter Lebenden / 3. Hinweise zum Muster

Rz. 206 & Ehegattenzustimmung (siehe auch Rdn 250) Gemäß § 1365 BGB empfiehlt sich generell, die Zustimmung des Ehegatten im Übergabevertrag vorzusehen. Die Zustimmung kann auch gem. § 1375 Abs. 2 S. 3 BGB von Bedeutung sein. Rz. 207 & Auflassungsvormerkung Bei Übergabeverträgen ist zwar auf die Möglichkeit einer Auflassungsvormerkung für den Übernehmer hinzuweisen. In aller Re...mehr

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Kabelanschluss im Wohnungse... / 3.1 Grundsätze

Im Jahr 2005 wurde in 53,7 % der Deutschen Haushalte Fernsehen noch per Kabelanschluss empfangen. Seit diesem Zeitpunkt ist die Zahl der Empfänger kontinuierlich gesunken. Im Jahr 2022 waren es nur noch 43,4 % der Haushalte, die Fernsehen über Kabelanschluss empfangen haben.[1] Begründet ist dies darin, dass sich in den letzten Jahren vielfältige TV- und Medienangeboten entw...mehr

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Verkehrssicherung im Wohnun... / 5.14 Rauchwarnmelder

Die Pflicht zur Ausstattung der Wohnungen mit Rauchwarnmeldern besteht bei Neubauten in sämtlichen Bundesländern, in Bestandsgebäuden mit Ausnahme von Sachsen. In Sachsen ist allerdings eine Nachrüstpflicht für Bestandsbauten ab 2024 in Planung. für Bestandsbauten eine Nachrüstpflicht ab 2024 in Planung. : Übersicht: Einbaufristen und Verantwortlichkeiten für Rauchwarnmelder ...mehr

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Trinkwasserverordnung / 8.1 Handlungspflichten der Wohnungseigentümer

Die Hausinstallation zählt gemäß den §§ 1 Abs. 5 und 5 Abs. 2 WEG zum gemeinschaftlichen Eigentum. Die Erfüllung des Pflichtenkatalogs der Trinkwasserverordnung fällt damit in den Verantwortungsbereich der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer. Bei den Wohnungseigentümern verbleibt die Beschlussfassung über notwendige Maßnahmen zur Erfüllung des Pflichtenkatalogs und zur Koste...mehr

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Verkehrssicherung im Wohnun... / 5.17 Trinkwasser

Nach der Bestimmung des § 31 Abs. 1 der Verordnung über die Qualität von Wasser für den menschlichen Gebrauch (TrinkwV) haben Unternehmer und sonstige Inhaber das Trinkwasser einer Wasserversorgungsanlage an mehreren repräsentativen Probeentnahmestellen regelmäßig von einer zugelassenen Untersuchungsstelle auf Legionellen untersuchen zu lassen. Verpflichtet ist die WEG Mittler...mehr

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Trinkwasserverordnung (Zert... / 8 Verstöße

Ob die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer ordnungswidrig handelt und ein Bußgeld befürchten muss, bemisst sich an § 72 TrinkwV. Strafvorschriften enthält § 75 IfSG. Legionellen im Trinkwasser Erkrankt beispielsweise der Mieter einer Wohnung wegen Legionellen im Trinkwasser an einer Lungenentzündung, kann er Ansprüche gegen den vermietenden Wohnungseigentümer haben, wenn dies...mehr

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Trinkwasserverordnung (Zert... / 4.4.2 Durchführung

Ist aufgrund der vorgenannten Voraussetzungen eine Untersuchungspflicht zu bejahen, hat die Verwaltung die Untersuchungen gem. § 31 Abs. 2 Satz 1, Abs. 4 TrinkwV mindestens alle 3 Jahre durch eine "Untersuchungsstelle" durchführen zu lassen (§ 39 TrinkwV).[1] Probenahmestellen Die Verwaltung hat nach § 41 TrinkwV sicherzustellen, dass an der Wasserversorgungsanlage nach den a...mehr

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Trinkwasserverordnung / 6.1.2 Umfang und Häufigkeit der Untersuchungen

Der Umfang und die Häufigkeit der Untersuchungen bestimmen sich gemäß § 31 Abs. 2 Satz 1, Abs. 4 TrinkwV. Besteht in der Wohnungseigentümergemeinschaft eine Untersuchungspflicht, hat die Verwaltung das Trinkwasser mindestens alle 3 Jahre untersuchen zu lassen. Hinweis Betretungsrecht Gem. § 14 Abs. 1 Nr. 2 WEG hat ein Wohnungseigentümer das Betreten seines Sondereigentums zur ...mehr

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Trinkwasserverordnung (Zert... / 6 Betriebskosten

Betrieb der Wasserversorgungsanlage Die Kosten des Betriebs einer hauseigenen Wasserversorgungsanlage einschließlich der Aufbereitungsstoffe sind nach § 2 Satz 1 Nr. 2 BetrKV Betriebskosten. Wohnungseigentümer, die ihr Sondereigentum vermieten, können mit ihren Mietern also vereinbaren, dass diese die Kosten zu tragen haben (= die Kosten sind "umlagefähig"). Kosten der Trinkwa...mehr

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Kabelanschluss im Wohnungse... / Zusammenfassung

Begriff Der Medienversorgung mittels Kabelfernsehen kommt angesichts der Vielfalt alternativer Medienangebote eine immer geringere Bedeutung zu. Infolge Novellierung des Telekommunikationsrechts können die Kabelgebühren längstens bis 1.7.2024 über die Betriebskostenabrechnung den Mietern vermietender Wohnungseigentümer aufgebürdet werden. Es ist also vermehrt mit Beschlussin...mehr

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Antenne im Wohnungseigentum... / 3.2 Interessenabwägung

Im Übrigen sind im Rahmen der Beurteilung des Anspruchs auf Montage etwa einer Parabolantenne im Wege der praktischen Konkordanz die jeweils geschützten Grundrechte gegeneinander abzuwägen, sodass jedes von ihnen Wirklichkeit gewinnt.[1] Relevante Grundrechte sind hier zunächst der Schutz des Eigentums nach Art. 14 GG der übrigen Wohnungseigentümer einerseits und das Recht a...mehr

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Antenne im Wohnungseigentum... / Zusammenfassung

Begriff Der Medienversorgung mittels Gemeinschaftsantenne, Parabolantenne und Kabelfernsehen kommt angesichts der Vielfalt alternativer Medienangebote eine immer geringere Bedeutung zu. Das im Zuge des Inkrafttretens des Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetzes (WEMoG) am 1.12.2020 geänderte WEG sieht im Übrigen zwar einen Anspruch der Wohnungseigentümer auf Gestattung besti...mehr

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Antenne, Kabel und Satellit... / 9 Können Wohnungseigentümer die Kosten des Kabelempfangs auf ihre Mieter umlegen?

Das war vor Inkrafttreten der Telekommunikationsrechts-Novelle am 1.12.2021 unproblematisch möglich. Nach § 2 Nr. 15 der Betriebskostenverordnung (BetrKV) können die Entgelte für den TV-Breitbandkabelanschluss nunmehr nur noch bis zum 30.6.2024 auf die Mieter umgelegt werden. Voraussetzung ist, dass die Anlage vor dem 1.12.2021 errichtet wurde. Für Anlagen, die seit diesem Z...mehr

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Antenne, Kabel und Satellit... / 5 Hat auch der ausländische Mieter eines Wohnungseigentümers Anspruch auf Montage einer Parabolantenne?

Ja, insoweit gibt es keine Unterschiede zum ausländischen Wohnungseigentümer.mehr

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Antenne, Kabel und Satellit... / 11 Muss der vermietende Wohnungseigentümer auch dann anteilig die Kabelgebühren tragen, wenn er sie nicht mehr seinem Mieter weiterbelasten kann?

Die Verteilung der Kosten zwischen den Wohnungseigentümern bleibt von der gesetzlichen Neuregelung unberührt. Die Kosten werden weiterhin nach dem jeweils geltenden Kostenverteilungsschlüssel unter den Wohnungseigentümern verteilt.mehr

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Wirtschaftsgut/Vermögensgeg... / 1.4 Positives (aktives) Wirtschaftsgut, Vermögensgegenstand und Aktivierungsfähigkeit – Zurechenbarkeit zum Bilanzvermögen

Rz. 10 Die Zugehörigkeit eines Gegenstandes zum Vermögen ist Voraussetzung für das Vorliegen eines Vermögensgegenstandes bzw. eines aktivierungsfähigen Wirtschaftsgutes. Die sachliche Zurechnung orientiert sich am Eigentum bzw. bei Forderungen an der Inhaberschaft, sofern nicht die tatsächliche Verfügungsgewalt (Verfügungsmacht; wirtschaftliches Eigentum) bei einem anderen l...mehr

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Wirtschaftsgut/Vermögensgeg... / 1.1 Begriff des Vermögensgegenstandes

Rz. 1 Der Begriff des Vermögens ist zwar nicht allgemein gültig definiert, in der Betriebswirtschaftslehre wird er aber grundsätzlich als Gesamtheit von wirtschaftlichen Gütern, die zu einem Betrieb gehören, interpretiert.[1] Die Zugehörigkeit wirtschaftlicher Güter zu einem Betrieb ist daran gebunden, dass der Betrieb über sie verfügen kann; in diesem Zusammenhang wird unte...mehr

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Nießbrauchsgestaltungen bei... / 1. Zeitlich befristeter Nießbrauch zugunsten minderjähriger Kinder an einem langfristig an eine elterliche GmbH vermieteten Grundstück (FG Berlin-Brandenburg v. 21.3.2022 – 16 K 4112/20)

In dem vom FG Berlin-Brandenburg entschiedenen Streitfall[11] ging es um die steuerliche Anerkennung der Bestellung eines zeitlich befristeten Nießbrauchs an einem vermieteten Grundstück durch Eltern zugunsten ihrer bei Bestellung noch minderjährigen Söhne. Das Grundstück ist langfristig bis zur Beendigung des Nießbrauchs an eine von den Eltern beherrschte GmbH vermietet. Hat...mehr

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Betriebsveräußerung / 1.5.1 Verkauf von vor der Veräußerung vermieteten Gebäuden

Auch beim Verkauf eines von mehreren vermieteten Gebäuden unter Fortführung des Mietvertrags durch den Erwerber kann eine nicht steuerbare Geschäftsveräußerung vorliegen, wenn ein gesondert geführter Betrieb im Ganzen übereignet wird. Ein vermietetes Grundstück ist solch ein wirtschaftlich selbstständiger Teilbetrieb.[1] Praxis-Beispiel Verkauf eines von mehreren Mietgebäuden...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Abfall, Müll und Verwahrlos... / 2.1 Miete

Aus dem Grundrecht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit nach Art. 2 GG folgt zunächst, dass der Mieter die Mietsache grundsätzlich bis zur Grenze der Substanzgefährdung nach seinem Geschmack gestalten darf.[1] Wie der Mieter in seinen 4 Wänden lebt, geht nur ihn etwas an. Sammelt er z. B. Verpackungsmüll, so steht ihm dies frei, denn von Verpackungsmüll geht im Allgemeine...mehr

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Abfall, Müll und Verwahrlos... / 2.1.3 Verwahrlosung der Wohnung

Allein der Umstand, dass ein Mieter beispielsweise unter dem Messie-Syndrom leidet, berechtigt nicht zur Kündigung. Tritt aber eine Beschädigung bzw. eine hinreichende Gefährdung der Wohnräume ein (z. B. Gestank), stellt dies ein Kündigungsgrund dar.[1] Eine Grenze ist auch dann erreicht, wenn es zu Schimmelbildung in der Wohnung kommt. Liegen Anhaltspunkte dafür vor, dass di...mehr

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Abfall, Müll und Verwahrlos... / 2.1.2 Gefährdung des Brandschutzes

Der Brandschutz ist stets ganz erheblich beeinträchtigt, wenn der Mieter leicht entzündliche Substanzen in seiner Wohnung lagert. Der Brandschutz ist aber bereits dann nicht mehr ausreichend gesichert, wenn der Mieter in der Wohnung stapelweise Papier, Kartons und sonstige Papiererzeugnisse in unmittelbarer Nähe von hitzeerzeugenden Gegenständen wie Lampen oder Herden lagert...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Abfall, Müll und Verwahrlos... / 2.1.1 Geruchsbelästigung aus der Wohnung

Ohne dass die Mietsache selbst gefährdet sein muss, sind die Grenzen aber dann überschritten, wenn es außerhalb des Mietobjekts zu Geruchsbeeinträchtigungen kommt. Nicht erforderlich ist dabei, dass eine stetige Geruchsbelästigung herrscht. Ausreichend ist, dass sich ein übler Gestank im Treppenhaus verbreitet, wenn der Mieter seine Wohnungstür öffnet, um die Wohnung zu betre...mehr

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Mahnantrag, online / 2.4.1 Antragsteller und Antragsgegner

Anzugeben ist, ob man der Prozessbevollmächtigte des Antragstellers oder selbst der Antragsteller ist. Praxis-Beispiel Antragstellerauswahl Ein Eigentümer beantragt den Mahnbescheid gegen einen Mieter bezüglich rückständiger Miete. In diesem Fall trägt sich der Eigentümer als Antragsteller und den Mieter als Antragsgegner ein. Abb. 4: Antragstellerauswahl Ist z. B. der Antragste...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Betriebsveräußerung / 1.3 Erwerber muss die übernommene Geschäftstätigkeit (Betrieb) fortführen

Weitere Voraussetzung für eine nicht steuerbare Geschäftsveräußerung ist, dass der Erwerber Unternehmer ist und beabsichtigt, das erworbene Unternehmen fortzuführen bzw. dass sich die vom Veräußerer und Erwerber erbrachten Ausgangsleistungen ähneln. Maßgeblich für die Fortführung ist der im Zeitpunkt der Übertragung mit dem übertragenen Wirtschaftsgut tatsächlich ausgeübte G...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Abfall, Müll und Verwahrlos... / Zusammenfassung

Überblick "Schwierige" Nachbarn, Mieter und Wohnungseigentümer können ein gedeihliches Miteinander erheblich stören, wenn sie ihr Grundstück oder ihre Wohnung verwahrlosen lassen und Müll oder Gerümpel sammeln. Gehen von den Verunreinigungen dann auch noch Gesundheitsgefährdungen oder Ungezieferbefall aus, ist für alle Betroffenen das Ende der Fahnenstange erreicht. Wie im E...mehr

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Betriebsveräußerung / 3 Erwerber übernimmt vom Veräußerer den restlichen Vorsteuerberichtigungszeitraum sowie die Istbesteuerung

Der erwerbende Unternehmer tritt bei einer nicht steuerbaren Geschäftsveräußerung "an die Stelle des Veräußerers".[1] Dies hat Bedeutung für die Anwendung der Vorsteuerberichtigungsvorschrift des § 15a UStG und für die Istbesteuerung.[2] Istbesteuerung (nach vereinnahmten Entgelten): Grundsätzlich muss der die Leistung erbringende Unternehmer diese auch dann versteuern, wenn ...mehr

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Betriebsveräußerung / 1.5.2 Verkauf eines bisher noch nicht vermieteten Gebäudes

Wird ein Bürogebäude veräußert, das vor der Veräußerung nicht benutzt bzw. vermietet wurde (kein "lebender Vermietungsbetrieb"), kann eine nicht steuerbare Geschäftsveräußerung vorliegen, wenn der Veräußerer die Vermietung (und nicht von vornherein die Veräußerung) ernsthaft beabsichtigte und der Erwerber das Gebäude zu Vermietungsumsätzen nutzt.[1] Praxis-Beispiel Verkauf ei...mehr

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Ehegattenunterhalt / 2.7.6 Berücksichtigung der verbrauchsunabhängigen Betriebskosten

Die Rechtsprechung hat früher die verbrauchsunabhängigen Betriebskosten (wie beispielsweise Grundsteuer und Gebäudeversicherungsbeiträge) bei der Ermittlung des Wohnwertes in Abzug gebracht. Diese Rechtsprechung ist zwischenzeitlich aufgegeben worden[57], nunmehr heißt es: "Vom Eigentümer zu tragende verbrauchsunabhängige Kosten können grundsätzlich nur dann von seinem Wohnvo...mehr

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Ehegattenunterhalt / 2.7.5 Berücksichtigung der Finanzierungskosten

Nach der Rechtsprechung sind von dem Wohnwert die mit dem Eigentumserwerb verbundenen Kosten abzusetzen, weil der Eigentümer nur in Höhe der Differenz günstiger lebt als ein Mieter. Während Zinsleistungen stets berücksichtigt wurden, hat die Rechtsprechung hinsichtlich der Tilgungsleistungen bis vor einigen Jahren noch unterschieden. Nur solange der andere Ehegatte von der V...mehr

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Abfall, Müll und Verwahrlos... / 1 Lagerung von Müll/Abfall auf dem Nachbargrundstück

Ästhetische Beeinträchtigung ist hinzunehmen Ist das Nachbargrundstück verwildert und werden dort Gegenstände gelagert, von denen keinerlei Gefahren oder Beeinträchtigungen ausgehen, ist das zu dulden. Allein ästhetische Beeinträchtigungen müssen hingenommen werden. Deshalb bestehen keine Nachbaransprüche etwa auf die Beseitigung von Baumaterialien, Autowracks, alten Stangen,...mehr

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Hausordnung: Rolle des Verw... / 3.1 Gemeinschaft gegen Mieter

Unabhängig davon, ob zwischen der Gemeinschaftsordnung und Hausordnung einerseits sowie dem Mietvertrag andererseits Übereinstimmung herrscht, kann die Wohnungseigentümergemeinschaft gegen einen störenden bzw. zerstörenden Mieter vorgehen. Der Mieter kann nämlich nicht mehr Rechte für sich beanspruchen als die einzelnen Eigentümer selbst haben. Ansprüche gegen den Mieter Gegen...mehr

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Hausordnung: Rolle des Verw... / 3.3 Sondereigentümer/Mieter gegen Nachbarmieter/-eigentümer

Fühlt sich ein Eigentümer/Mieter von seinem Nachbarn gestört, kann er jederzeit Unterlassungs-, Besitzstörungs- und Schadensersatzansprüche gegen den jeweiligen Verursacher geltend machen. Praxis-Tipp Stellungnahme des Verwalters Auf diese Möglichkeit sollte der Verwalter lediglich hinweisen und dem betroffenen Mieter empfehlen, sich an einen fachkundigen Rechtsanwalt zu wende...mehr

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Hausordnung: Rolle des Verw... / 3.4 Ansprüche des Mieters gegen die Gemeinschaft

Hier bestehen seitens des sich gestört fühlenden Mieters gegenüber der Eigentümergemeinschaft keine Ansprüche. Checkliste Vorgehen bei Hausordnungsverstößenmehr

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Hausordnung: Rolle des Verw... / 3.2 Gemeinschaft gegen Vermieter

Die Gemeinschaft kann auch nach § 1004 Abs. 1 BGB unmittelbar gegen den vermietenden Eigentümer vorgehen, sofern dessen Mieter gegen die Hausordnung verstößt. Der Wohnungseigentümer ist selbst Störer, ohne dass sich dies ausdrücklich aus dem Gesetz ergibt. Dies liegt vielmehr in der Natur der Sache. Die Gemeinschaft kann also gegen den Vermieter Unterlassungsansprüche im Fal...mehr

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Hausordnung: Rolle des Verw... / Zusammenfassung

Begriff Nach § 19 Abs. 2 Nr. 1 WEG stellt die Aufstellung einer Hausordnung ein Regelbeispiel ordnungsmäßiger Verwaltung dar. Gemäß § 27 Abs. 1 Nr. 1 WEG kann der Verwalter eigenständig sämtliche Maßnahmen ordnungsmäßiger Verwaltung treffen, die von untergeordneter Bedeutung und nicht mit erheblichen Verpflichtungen verbunden sind. Nach § 9b Abs. 1 WEG fungiert der Verwalter...mehr

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Beschlussmuster für die Eig... / 14.6 Bauliche Veränderung eines Mieters

§ 554 BGB regelt den Anspruch des Mieters gegen den Vermieter, von diesem die Erlaubnis für bestimmte bauliche Veränderungen der Mietsache verlangen zu können. Der Anspruch des Mieters umfasst folgende Maßnahmen: Maßnahmen, die dem Gebrauch durch Menschen mit Behinderungen, dem Laden elektrisch betriebener Fahrzeuge oder dem Einbruchschutz dienen. Auch wenn der Mieter auf Grundla...mehr

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Beschlussmuster für die Eig... / 15.3.2 Genehmigung der Hausordnung

Musterbeschluss: Genehmigung einer Hausordnung TOP XX Genehmigung der Hausordnung Die von der Verwaltung und dem Verwaltungsbeirat ausgearbeitete Haus- und Garagenordnung wurde jedem Wohnungseigentümer mit der Einladung zur Wohnungseigentümerversammlung übersandt. Diese Hausordnung wird angenommen. Die Haus- und Garagenordnung tritt mit erfolgter Beschlussfassung in Kraft. Di...mehr

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Beschlussmuster für die Eig... / 15.3.3 Genehmigung der Hausordnung mit Änderungen

Musterbeschluss: Genehmigung einer Hausordnung mit Änderungen TOP XX Genehmigung der Hausordnung mit Änderungen Die von der Verwaltung und dem Verwaltungsbeirat ausgearbeitete Haus- und Garagenordnung wurde jedem Wohnungseigentümer mit der Einladung zur Wohnungseigentümerversammlung übersandt. Diese Hausordnung wird mit folgenden Änderungen angenommen: ________________________...mehr

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Beschlussmuster für die Eig... / 15.2 Vermietung/Verpachtung von Gemeinschaftseigentum

Der Entzug des gemeinschaftlichen Eigentums zulasten der Wohnungseigentümer kann nicht mehrheitlich beschlossen werden. Des Weiteren können auch Sondernutzungsrechte nicht aufgrund entsprechender Mehrheitsbeschlussfassung begründet werden.[1] Hiervon nicht betroffen ist hingegen die Vermietung[2] und auch die Verpachtung[3] des Gemeinschaftseigentums. Zum einen tritt an die ...mehr

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Wohnungseigentümerversammlu... / 3.4.8 Einsichtsrecht

Jeder Wohnungseigentümer oder ein Dritter, den ein Wohnungseigentümer entsprechend ermächtigt hat, hat gemäß § 24 Abs. 7 Satz 8 WEG das Recht, Einsicht in die Beschluss-Sammlung zu nehmen. Beim Einsichtsrecht nach § 24 Abs. 7 Satz 8 WEG gelten dieselben Grundsätze wie im Fall des Einsichtsrechts nach § 18 Abs. 4 WEG. So muss der Wohnungseigentümer kein berechtigtes Interesse...mehr

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Beschlussmuster für die Eig... / 9.5.2 Versorgungssperre

In der Rechtsprechung und herrschenden Meinung ist anerkannt, dass ein Wohnungseigentümer dann von der Versorgung mit (Warm-)Wasser und Heizenergie ausgeschlossen werden kann, wenn er mit den fälligen Hausgeldzahlungen erheblich in Rückstand ist.[1] Die Eigentümergemeinschaft soll sogar berechtigt sein, die Versorgungsleitungen zu kappen, wenn der säumige Eigentümer direkter...mehr

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Beschlussmuster für die Eig... / 1.2.1.5 Nichtigkeit wegen Verstoßes gegen das Belastungsverbot

Das in den letzten Jahren vom BGH für den Bereich des Wohnungseigentums herausgearbeitete Belastungsverbot wurzelt im allgemeinen Verbandsrecht der §§ 53 Abs. 3 GmbHG, 180 Abs. 1 AktG und 35 BGB. Insoweit folgt aus der Kompetenz, den Gebrauch, die Verwaltung und die Erhaltung (Instandhaltung und Instandsetzung) des gemeinschaftlichen Eigentums durch Mehrheitsbeschluss zu reg...mehr

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Bauliche Veränderungen (Zer... / 5.1.6 Steckersolargeräte ("Balkonkraftwerke")

Wie oben in Kap. 5.1.1 bereits erwähnt, sehen ein Referentenentwurf des Bundesministeriums der Justiz vom 17.5.2023 und ein Gesetzentwurf der CDU/CSU-Fraktion vom 23.5.2023 die Ausgestaltung von Steckersolargeräten, sog. Balkonkraftwerken, als privilegierte bauliche Veränderung vor. Durch entsprechende Erweiterung von § 20 Abs. 2 Satz 1 WEG sollen die Wohnungseigentümer dann...mehr

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Beschlussmuster für die Eig... / 10.2.2.13 Kosten des Betriebs der Einrichtungen für die Wäschepflege

Vorhandene Waschmaschinen sind als Zubehör dem Gemeinschaftsvermögen zuzurechnen. Sie unterliegen insoweit der Verwaltung durch die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer.[1] Grundsätzlich können die Wohnungseigentümer daher auf Grundlage des § 16 Abs. 2 Satz 2 WEG die Betriebskosten der Waschmaschine und ggf. eines zusätzlich vorhandenen Wäschetrockners abweichend vom gesetzli...mehr

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Beschlussmuster für die Eig... / 7.4.3 Vermietungs-/Verpachtungsanzeige

Textbaustein Versammlungsprotokoll: Vermietung von Sondereigentum TOP Sonstiges: Anzeige der Vermietung des Sondereigentums Wohnungseigentümer, die ihr Sondereigentum an Dritte vermieten oder verpachten, sollten dies dem Verwalter möglichst unverzüglich mitteilen, und zwar unter vollständiger Namensnennung des Mieters bzw. Pächters. Die Kenntnis der tatsächlichen Bewohner der ...mehr

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Beschlussmuster für die Eig... / 6.1.3 Aufnahme in Beschluss-Sammlung

Geschäftsordnungsbeschlüsse sind nicht in die Beschluss-Sammlung aufzunehmen. Anders aber dann, wenn Geschäftsordnungsbeschlüsse Dauerwirkung über die konkrete Versammlung hinaus auch für künftige Wohnungseigentümerversammlungen haben sollen. Praxis-Beispiel Aufnahme in die Beschluss-Sammlung bejaht Generelle Regelung über die Beschränkung der Redezeit bei Wohnungseigentümerve...mehr