Fachbeiträge & Kommentare zu Mahnung

Beitrag aus Finance Office Professional
Forderungsmanagement: Prakt... / 11 Wichtige Tipps für die Praxis

Folgende Maßnahmen sind auch für den Kleinbetrieb/Handwerker leicht und ohne (großen) Kostenaufwand umsetzbar: Der erste Blick bei Auftragsangeboten sollte dem Telefonbuch (übers Internet) gelten. Sind dort keine Eintragungen zur Adresse oder nur Handy-Nummern vorhanden, ist Vorsicht geboten. Das Internet ist ebenfalls hilfreich, zumindest bei Firmenkunden über deren Homepage ...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Forderungsmanagement: Prakt... / 1.2 Richtige Vertragsgestaltung

Die Vertragsgestaltung trägt dazu bei, dass das Risiko des Forderungsausfalls minimiert wird, und bezieht dabei den Geschäftspartner mit ein. Dazu gehören Preis- und Lieferungs-/Leistungsumfang (z. B. "Lieferung frei Haus"; dies erspart spätere Diskussionen), Beweisbarkeit der Vereinbarung (Schriftstücke oder zumindest Anwesenheit von unparteiischen Dritten wie Mitarbeiter), da...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Forderungsmanagement: Prakt... / 4 Scoring – Vorsicht bei Datenübermittlung an Auskunfteien

§ 31 BDSG [1] regelt, unter welchen Voraussetzungen Auskunfteien Daten über säumige Zahler erhalten dürfen. Unzulässige Schufa-Einträge schaden dem Image des Gläubigers und verursachen weitere Kosten.[2] Bei fehlerhafter Einmeldung an die Schufa hat der Betroffene einen Anspruch auf Widerruf gegen den Datenübermittler aus §§ 1004 Abs. 1, 823 BGB analog i. V. m. Art. 6 Abs. DSGV...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Existenzgründungsberatung d... / 12 Informationsbedarf über Forderungsmanagement

Immer mehr Kunden lassen sich immer mehr Zeit mit der Bezahlung ihrer Rechnungen. Zahlungsfristen zwischen 30 und 60 Tagen sind die Regel – totale Forderungsausfälle durch Insolvenz und Zahlungsunfähigkeit der Kunden auch. Der Steuerberater als Unternehmer (und ausgebildeter Betriebswirt) kann und muss dem Gründer deutlich machen, dass von Anfang an das Forderungsmanagement ...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Forderungsmanagement: Prakt... / 3.2.2 Online-Mahnantrag möglich

Zur Erstellung eines Antrags auf Erlass eines Mahnbescheids und zur Übertragung von Daten zwischen Antragstellern und den Mahngerichten kann von nicht anwaltlich vertretenen Gläubigern auch das Internet genutzt werden.[1] Mit dem Online-Mahnantrag können Antragsteller (Gläubiger) in einem interaktiven Antragsformular die Daten des Verfahrens eingeben; bei der Eingabe werden ...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Forderungsmanagement: Prakt... / 3.2.1 Vor dem Antrag auf Mahnbescheid – Daten prüfen

Vor Beantragung eines Mahnbescheids sollte auch geprüft werden, ob eine genaue und korrekte Anschrift des Schuldners existiert oder ob er verzogen ist. Andernfalls kann der Mahnbescheid nicht zugestellt werden und bleibt wirkungslos. Man kann über die Post eine Anschriftenprüfung beantragen oder über das Einwohnermeldeamt des letzten bekannten Wohnsitzes bzw. das Gewerbeamt ...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Forderungsmanagement: Prakt... / 3.2.3 Amtsgericht erlässt den Mahnbescheid

Ist der Antrag vollständig und korrekt ausgefüllt, erlässt das Amtsgericht (Mahngericht) des Antragstellers den Mahnbescheid und stellt ihn dem Schuldner zu. Der Schuldner kann nach Zustellung des Mahnbescheids gegen den vollständigen Anspruch oder aber einen Teil des Anspruchs bei dem Gericht, das den Mahnbescheid erlassen hat, schriftlich Widerspruch einlegen.[1] Die Frist...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Forderungsmanagement: Prakt... / 3.2.4 Aufgrund Vollstreckungsbescheids kann der Gerichtsvollzieher tätig werden

Erhebt der Schuldner keinen Widerspruch, kann der Gläubiger den Vollstreckungsbescheid beantragen.[1] Wichtig Wirkung des Mahnbescheids kann wegfallen Wird kein Widerspruch erhoben und beantragt der Antragsteller dann den Erlass des Vollstreckungsbescheids nicht binnen einer sechsmonatigen Frist, die mit der Zustellung des Mahnbescheids beginnt, so fällt die Wirkung des Mahnbe...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Forderungsmanagement: Prakt... / 3.2 Gerichtliches Mahnverfahren: Vorteilhaft ist die Hemmung der Verjährung

Das gerichtliche Mahnverfahren ist ein verkürztes, vereinfachtes und zügiges Verfahren, einen gerichtlichen Titel für die Vollstreckung (= Vollstreckungsbescheid) zu bekommen.[1] Es ist kostengünstiger als eine Klage, aber nur möglich, wenn es um reine Geldforderungen geht, z. B. Kaufpreis-, Werklohn- oder Darlehensforderungen. Praxis-Tipp Anwalt hinzuziehen Sinnvoll ist das M...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Zahlungsunfähigkeit der GmbH

Begriff Bei Zahlungsunfähigkeit muss der Geschäftsführer unverzüglich, spätestens innerhalb von drei Wochen Insolvenzantrag stellen. Die Zahlungsunfähigkeit ist damit ein Insolvenzgrund. Daneben gibt es die Überschuldung als weiteren Insolvenzgrund, wobei dort die Maximalfrist zur Stellung des Insolvenzantrags sechs Wochen beträgt. Der Geschäftsleiter muss grundsätzlich auf...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.6 Rechtsverordnung mit Durchführungsvorschriften zur 6. EG-Richtlinie/MwStSystRL

Rz. 481 Der Rat hatte am 17.10.2005 die Verordnung (EG) Nr. 1777/2005 verabschiedet.[1] Durch die Verordnung waren erstmals Durchführungsvorschriften zur 6. EG-Richtlinie aufgrund der neuen Rechtsgrundlage in Art. 29a der 6. EG-Richtlinie [2] erlassen worden, die ab 1.7.2006 galten und rechtlich bindend waren. Rz. 482 Die Verordnung (EG) Nr. 1777/2005 ist durch die vom Rat am ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Begründung eines Erbbau... / H. Muster Erbbaurechtsvertrag und Gesamterbbaurechtsvertrag

Rz. 148 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 4.1: Formulierungsvorschlag Erbbaurechtsvertrag „UVZ-Nr. / BESTELLUNG EINES ERBBAURECHTS Heute, den _________________________ – _________________________ 20_________________________ – sind vor mir, _________________________, Notar/Notarin in _________________________, in den Geschäftsräumen des Notariats in der _____...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 13 Begründung von Wohnung... / VIII. Muster Begründung von Wohnungs- und Teilerbbaurecht durch Vorratsteilung nach §§ 30 Abs. 2, 8 WEG; Muster Erbbaurechtsbegründung und Begründung von Wohnungs- und Teilerbbaurecht in einer Urkunde

Rz. 25 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 13.1: Formulierungsvorschlag Begründung von Wohnungs- und Teilerbbaurechten, §§ 30 Abs. 2, 8 WEG UVZ-Nr. _________________________ / _________________________ AUFTEILUNG EINES ERBBAURECHTS IN WOHNUNGS- UND TEILERBBAURECHTE GEM. §§ 30 ABS. 2, 8 WEG Heute, den _________________________ – _________________________ 20_...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 14 Begründung eines Unter... / H. Muster Untererbbaurechtsvertrag

Rz. 53 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 14.3: Formulierungsvorschlag Untererbbaurechtsvertrag „UVZ-Nr. _________________________ / _________________________ BESTELLUNG EINES UNTERERBBAURECHTS Heute, den _________________________ – _________________________ 20_________________________ – sind gleichzeitig vor mir, _________________________, Notar/Notarin in _...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Grundzüge des Versicher... / 1. Rechtslage

Rz. 125 Da in Versicherungsverträgen regelmäßig die Leistungszeit nach dem Kalender bestimmt ist, tritt Prämienverzug auch ohne Mahnung ein (§ 286 Abs. 2 S. 1 BGB). Gleichwohl bleibt der Versicherungsschutz zunächst erhalten, der Versicherer kann dem Versicherungsnehmer nach § 38 Abs. 1 VVG eine Zahlungspflicht bestimmen, die mindestens zwei Wochen betragen muss. Diese quali...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 12 Beendigung eines Erbba... / VI. Muster

Rz. 43 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 12.5: Formulierungsvorschlag Aufhebung eines Erbbaurechts vor Zeitablauf „UVZ-Nr. / Aufhebung eines Erbbaurechts Heute, den _________________________ – _________________________ 20_________________________ – sind vor mir, _________________________, Notar/Notarin in _________________________, in den Geschäftsräumen des...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Grundzüge des Versicher... / 2. Sachverhalt

Rz. 126 Herr Müller unterhält für sein Einfamilienhaus eine Gebäudeversicherung. Die Jahresprämie in Höhe von 600 EUR wird jährlich am 1. März fällig. Nach einem Brandschaden in seinem Haus erhält Herr Müller von seinem Gebäudeversicherer die Mitteilung, es bestehe kein Versicherungsschutz, weil er trotz Mahnung die am 1. März des Jahres fällige Prämie nicht gezahlt habe.mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Grundzüge des Versicher... / 4. Hinweise

Rz. 128 Der Versicherer ist für den Zugang der Mahnung beweispflichtig. Es besteht kein Anscheinsbeweis, dass ein zur Post gegebenes Schreiben den Empfänger erreicht.[69] "Einfaches" Bestreiten des Zugangs ist zulässig.[70]mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 5 Übertragung eines Erbba... / E. Muster Erbbaurechtskaufvertrag; Muster Erbbaurechtsüberlassungsvertrag; Muster Zustimmung des Grundstückseigentümers

Rz. 14 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 5.1: Formulierungsvorschlag Erbbaurechtskaufvertrag „UVZ-Nr./ ERBBAURECHTSKAUFVERTRAG Heute, den _________________________ – _________________________ 20_________________________ – sind vor mir, _________________________, Notar/Notarin in _________________________, in den Geschäftsräumen des Notariats in der _________...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 21 Versicherungsrecht / XII. Prämie

Rz. 23 Durch die Gesamt-Rechtsnachfolge gemäß § 1922 BGB gehen sämtliche Rechte und Pflichten aus dem Versicherungsvertrag auf den Erben bzw. die Erbengemeinschaft über. Besteht zum Zeitpunkt des Erbfalls ein Prämienrückstand oder tritt ein solcher später ein, kann der Versicherer den Vertrag durch eine qualifizierte Mahnung gemäß § 38 VVG kündigen. Diese Kündigung muss gege...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Grundzüge des Versicher... / 3. Musterschreiben an Gebäudeversicherer

Rz. 127 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 2.2: Schreiben an Gebäudeversicherer wegen Prämienverzug Versicherungsnehmer Anton Müller, Versicherungsschein-Nr. _________________________ Sehr geehrte Damen und Herren, Ihr vorgenannter Versicherungsnehmer wird von mir gemäß beigefügter Vollmacht anwaltlich vertreten. Sie haben Ihre Eintrittspflicht für den Br...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Bartl u.a., GmbH-Recht, Gmb... / d) Einleitung oder Erledigung eines Rechtsstreits gegenüber einem Gesellschafter

Rz. 51 Der Begriff Rechtsstreit ist weit auszulegen. Er umfasst streitige Verfahren jeder Art sowie Vollstreckungsakte, Arrest und einstweilige Verfügung (Scholz/K. Schmidt/Bochmann § 47 Rz. 127), auch die vorprozessuale Geltendmachung, z.B. Bestellung eines Vertreters nach § 46 Nr. 8 (BGHZ 97, 34; Noack § 47 Rz. 93), Mahnung, Fristsetzung (Noack § 47 Rz. 93; einschränkend S...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 7 Rechtsschutzversicherung / 1. Verspätete Deckungszusage

Rz. 76 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 7.9: Arbeitsrecht (verspätete Deckungszusage) Schriftsatz an das Amtsgericht Köln: _________________________ (Adresse) In Sachen _________________________ ./. _________________________ bestellen wir uns zu Prozessbevollmächtigten der Beklagten. Antrag: Die Klage wird abgewiesen. Gründe: Die Klage ist unbegründet, weil d...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Bartl u.a., GmbH-Recht, Gmb... / 1. Gesamtvertretung als gesetzliche Regelung

Rz. 63 Soweit nicht eine abw. Regelung im Gesellschaftsvertrag vorgesehen ist, muss die Willenserklärung und Zeichnung durch sämtliche Gesellschafter erfolgen (Gesamtvertretung, Abs. 2 S. 1, vgl. BGH v. 24.3.2016 – IX ZB 32/15 Rz. 12). Daran ändert auch die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens nicht (vgl. BGH v. 24.3.2016 – IX ZB 32/15 Rz. 13). Zu den notwendigen Geschäftsfüh...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Rechtsgeschichtliche Ei... / F. Bürgerliches Gesetzbuch

Rz. 18 Zentraler Punkt bei der Regelung der Erbengemeinschaft war die Wahl zwischen der deutschrechtlichen Gesamthandschaft und der römisch-gemeinrechtlichen Bruchteilsgemeinschaft. Beide Systeme mussten nicht nur in der Theorie gegeneinander abgewogen werden. Es lagen auch Erfahrungen aus dem künftigen Geltungsbereich des BGB vor: Im preußischen Allgemeinen Landrecht[72] un...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1c Individualarbeitsrecht... / g) Schadensersatz

Rz. 274 Gerät der Arbeitgeber mit der Zeugniserteilung in Verzug, haftet er dem Arbeitnehmer gemäß §§ 286, 288 Abs. 4 BGB. Das Zeugnis ist unverzüglich zu erteilen, nachdem der Arbeitnehmer dieses verlangt und von seinem Wahlrecht (einfaches oder qualifiziertes Zeugnis) Gebrauch gemacht hat.[483] Die übliche Bearbeitungszeit sollte zwei bis drei Wochen nicht übersteigen, wob...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Bartl u.a., GmbH-Recht, Gmb... / c) Vornahme eines Rechtsgeschäfts gegenüber dem Gesellschafter

Rz. 47 Als Rechtsgeschäft ist nicht nur der Abschluss, sondern auch dessen Auflösung, Kündigung oder Anfechtung zu verstehen (Lutter/Hommelhoff § 47 Rz. 48). Zu abw. Regelung in der Satzung vgl. § 46 Rz. 3 ff. Rz. 48 Erfasst werden Rechtsgeschäfte jeder Art, neben Verträgen auch einseitige Rechtsgeschäfte (Kündigung, Anfechtung, Rücktritt) und rechtsgeschäftliche Handlungen (...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Haftung und Haftungsbes... / I. Einführung

Rz. 35 Es besteht die Möglichkeit, die Haftung auf den Nachlass zu beschränken. Hierfür muss eine Trennung der beiden Vermögensmassen geschaffen werden. Dies geschieht durch die Nachlassverwaltung oder die Eröffnung des Nachlassinsolvenzverfahrens gem. § 1975 BGB (§ 317 Abs. 1 InsO). Rz. 36 Folgenreich für die Möglichkeiten der Haftungsbeschränkung ist der Haftungszeitraum de...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Rechte und Pflichten de... / III. Rechtsfolgen

Rz. 172 Der einzelne Miterbe kann nur die Leistung des Schuldners an alle Erben fordern (actio pro socio). Er kann daher insbesondere nicht etwa lediglich die Forderung in Höhe seiner eigenen Erbquote geltend machen (und Zahlung an sich verlangen). Dies wäre eine eigenmächtige und somit unzulässige Teilauseinandersetzung. Etwas anderes gilt, wenn die übrigen Miterben zustimm...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 6 Personenversicherung / b) Klage auf Leistung (Anzeigepflichtverletzung)

Rz. 200 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 6.26: Klage auf Leistung – Anzeigepflichtverletzung An das Landgericht _________________________ In Sachen _________________________ (Name der Klägerin) – Klägerin – gegen Lebensversicherung AG, _________________________ – Beklagte – erheben wir namens und in Vollmacht der Klägerin Klage wegen Leistung aus einer Lebensve...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Begründung eines Erbbau... / 1. Versicherung des Bauwerks

Rz. 61 Regelungen über die Versicherung des Bauwerks liegen im beiderseitigen Interesse des Grundstückseigentümers und Erbbauberechtigten.[517] Nach § 2 Nr. 2 ErbbauRG gehören entsprechende Vereinbarungen zum dinglichen Inhalt des Erbbaurechts. Vorgesehen werden kann nicht nur die Pflicht [518] des Erbbauberechtigten, das Bauwerk zu versichern, beispielsweise gegen Feuer-, St...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Prozessrecht / cc) Zahlung und weitere Ansprüche

Rz. 48 Der Arbeitnehmer wahrt durch die Einlegung einer Kündigungsschutzklage nach § 4 KSchG sowohl die erste als auch die zweite Stufe einer zweistufigen Ausschlussfrist bezogen auf die vom Ausgang der Bestandsschutzklage abhängigen Vergütungsansprüche. Das gilt für in allgemeinen Geschäftsbedingungen vereinbarte Ausschlussfristen[124] ebenso wie für tarifliche Ausschlussfr...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 6 Personenversicherung / a) Klage auf Leistung (Abweichung vom Antrag)

Rz. 199 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 6.25: Klage auf Leistung – Abweichung vom Antrag An das Landgericht _________________________ In Sachen _________________________ (Name der Klägerin) – Klägerin – gegen Lebensversicherung AG, _________________________ – Beklagte – erheben wir namens und in Vollmacht der Klägerin Klage wegen Leistung aus einer Lebensversi...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Sachversicherungen / aa) Einbruchdiebstahl im Ferienhaus (Außenversicherung)

Rz. 163 Sachverhalt: Die Versicherungsnehmerin hat während einer einwöchigen Reise am Urlaubsort einen Einbruchsdiebstahl erlitten, für den der Hausratversicherer keine Leistungen erbracht hat. Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 4.7: Klageschrift bei Einbruchdiebstahl im Ferienhaus An das Amtsgericht _________________________ _________________________ Klage...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Rechte und Pflichten de... / II. Begriff der Verwaltung

Rz. 53 Der Begriff der "Verwaltung" (des Nachlasses) ist im BGB nicht definiert. Über die Reichweite des Begriffes in § 2038 BGB herrscht keine Einigkeit. Insbesondere ist es schwierig zu beurteilen, welche Verfügungen die Rechtsprechung abweichend von § 2040 (gemeinschaftliche Verfügung) im Rahmen der Mehrheits- oder sogar Einzelverwaltung für möglich hält. Einigkeit besteh...mehr

Kommentar aus VerwalterPraxis Professional
Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 5.5 Verjährung und Verwirkung der Betriebskostennachforderung

Rz. 93 Die sich aus der Abrechnung über Betriebskostenvorschüsse ergebenden Ausgleichsansprüche verjähren sowohl für den Vermieter als auch für den Mieter in drei Jahren (Schmidt-Futterer/Lehmann-Richter, § 556 Rn. 558). Die Verjährungsfrist beginnt mit dem Schluss desjenigen Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und der Gläubiger von den anspruchsbegründenden Tatsachen...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Anlagen V (Einkünfte aus Ve... / 1.6 Leerstehende Immobilie

Die Einkünfteerzielungsabsicht kann schon vor Abschluss eines Mietvertrags bei einer leerstehenden Wohnung vorliegen. Entsprechende Aufwendungen können als vorab entstandene Werbungskosten abgezogen werden, wenn der Steuerpflichtige aufzeigen kann, dass er den Entschluss zur dauerhaften Vermietung endgültig gefasst hat. In anderen Fällen muss die Einkünfteerzielungsabsicht ge...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
XRechnung: So stellen Sie e... / 3 Vorteile der XRechnung für Unternehmen und Selbstständige

Die Nutzung echter elektronischer Ein- und Ausgangsrechnungen bringt Unternehmen, sowohl Versendern als auch Empfängern, v. a. diese Vorteile: Kostenersparnis, z. B. für Papier, Drucker/Toner, Porto; Zeitersparnis, z. B. kein Ausdruck, keine Kuvertierung, keine Laufzeiten zu Briefkästen, bessere Recherchemöglichkeiten ohne Laufwege und -zeiten, etwa bei Reklamationen oder Rück...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Tillmanns/Mutschler, BEEG §... / 2.1 Nachweis des tatsächlichen Einkommens (§ 8 Abs. 1)

Rz. 6 Die Bestimmung ergänzt die allgemeinen Regeln zu den Mitwirkungspflichten. Die §§ 1 bis 14 BEEG sind nach § 68 Nr. 15 SGB I Teil des Sozialgesetzbuches. Damit sind die Regelungen des SGB I über die Mitwirkungspflichten grds. unmittelbar auf Bezieher von Elterngeld anwendbar. Nach § 60 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 SGB I sind Antragsteller und Leistungsbezieher verpflichtet, die ...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Betriebskosten richtig zuor... / 3.9.1 Gebäudereinigung

Umlagefähige Personal- und Sachkosten Wird eigenes Personal vom Vermieter eingesetzt, sind sowohl die Lohnkosten als auch die Beiträge zur Sozialversicherung und Berufsgenossenschaft umlagefähig.[1] Wird eine ungelernte Reinigungskraft mit der Hausreinigung beauftragt, darf der Vermieter nur den üblichen Stundenlohn für eine ungelernte Person im üblichen Leistungsumfang anset...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Insolvenz: Erkennen Sie mög... / 5.3 Weitere Warnsignale

Die Liquidität nimmt bei sinkenden oder stagnierenden Umsätzen ab. Der Bestand an Forderungen steigt schneller als der Umsatz. Der Bestand an Lieferantenverbindlichkeiten steigt bei in etwa gleichbleibendem Wareneinsatz. Die erzielten Skontobeträge sinken bzw. Skonto wird gar nicht mehr in Anspruch genommen. Die Zahl der überfälligen Forderungen steigt, die Mahnungen der Liefera...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Haftung der Wohnungseigentümer / 4.1 Grundsätze

Da Rechtsgeschäfte – insbesondere Verträge – im Rahmen der Verwaltung des Gemeinschaftseigentums mit der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer als rechtsfähigem Subjekt geschlossen werden und nicht mit den einzelnen Wohnungseigentümern in ihrer Gesamtheit, steht für Gläubiger der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer zunächst auch nur ein Schuldner zur Verfügung, nämlich die Gem...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 11 Klage und selbstständi... / 3. Mahnung und Klageandrohung

Rz. 11 Reguliert der Versicherer trotz Vorliegens sämtlicher Informationen und Schadenbelege nicht oder nicht vollständig, sollte einmal gemahnt werden. Um den Verzug des Versicherers zu begründen, muss ihm eine Zahlungsfrist gesetzt werden, die "kalendermäßig bestimmt" (vgl. § 284 Abs. 2 BGB) ist. Formulierungen wie "Wir erwarten den Ausgleich der offenen Forderung innerhal...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Kraftfahrtversicherung / 3. Folgeprämie

Rz. 52 § 38 VVG regelt die Folgen der Nichtzahlung bzw. der verspäteten Zahlung einer Folgeprämie. Wenn die Folgeprämie nicht rechtzeitig gezahlt wird, besteht der Versicherungsschutz zunächst fort. Die nicht fristgerechte Zahlung der Folgeprämie hat erst nach einer vergeblichen qualifizierten Mahnung nachteilige Folgen für den Versicherungsnehmer. In der Mahnung muss der Pr...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Versicherungsvertragsrecht / VII. Folgeprämie

Rz. 132 Da in Versicherungsverträgen regelmäßig die Leistungszeit nach dem Kalender bestimmt ist, tritt Prämienverzug in der Regel auch ohne Mahnung ein (§ 286 Abs. 2 S. 1 BGB). Gleichwohl bleibt der Versicherungsschutz zunächst erhalten, der Versicherer kann dem Versicherungsnehmer nach § 38 Abs. 1 VVG in Textform eine Zahlungsfrist bestimmen, die mindestens zwei Wochen bet...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Versicherungsvertragsrecht / XII. Rechtsprechung

mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 14 Lebensversicherung / b) Kündigung gem. § 38 VVG

Rz. 476 Nach § 38 Abs. 3 VVG ist der Versicherer bei Verzug des Versicherungsnehmers mit einer Folgeprämie berechtigt, den Versicherungsvertrag zu kündigen.[818] Der Verzug des Versicherungsnehmers mit Zinsen für ein Policendarlehen berechtigt den Versicherer nicht zur Kündigung des Versicherungsvertrags.[819] Voraussetzung für das Kündigungsrecht des Versicherers ist, dass ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Hausratversicherung / b) Folgeprämie

Rz. 259 Wird eine Folgeprämie nicht rechtzeitig gezahlt, kann der Versicherer den Versicherungsnehmer auf dessen Kosten in Textform zur Zahlung auffordern und eine Zahlungsfrist von mindestens zwei Wochen ab Zugang der Zahlungsaufforderung bestimmen. Die Mahnung ist nur wirksam, wenn der Versicherer je Vertrag die rückständigen Beträge der Prämie, Zinsen und Kosten im Einzel...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 20 Warenkreditversicherung / 5. Verzug, §§ 37, 38 VVG

Rz. 84 Der Verzug bei fälliger Prämie ist in den AVB nicht geregelt. Bei der Erstprämie ist § 37 VVG, bei der Folgeprämie § 38 VVG zu beachten. Rz. 85 Die Erstprämie ist grundsätzlich nach Abschluss des Versicherungsvertrages, den ersten Deckungszusagen und der ersten Salden- bzw. Umsatzmeldung fällig. Alle nachfolgenden Prämienpflichten unterliegen den Rechtsfolgen des § 38 ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Hausratversicherung / c) Prämie nach Zahlungsverzug

Rz. 262 Zum Prämienschicksal bei Zahlungsverzug vgl. § 39 VVG. Schiebt der Versicherer die Kündigung wegen Prämienzahlungsverzugs mit einer Folgeprämie ungebührlich hinaus, kann er nach Treu und Glauben den Anspruch auf die Prämie für die Folgeperiode verlieren;[270] das ist jedoch nicht bereits dann der Fall, wenn der Versicherer seine Kündigung nicht schon mit einer qualif...mehr