Fachbeiträge & Kommentare zu Mahnung

Buchungssatz aus Finance Office Professional
Steuern und Nebenleistungen... / 5.3.5 Das Verschulden des Steuerberaters wird dem Steuerpflichtigen zugerechnet

Steuerpflichtige müssen sich grundsätzlich das Verschulden eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen zurechnen lassen.[1] Erfüllungsgehilfen sind alle diejenigen Personen, derer sich der Steuerpflichtige zur Erstellung und Abgabe seiner Steuererklärung bedient. Praxis-Beispiel Verschulden des Steuerberaters verursacht Verspätungszuschlag für den Unternehmer Herr Hub...mehr

Buchungssatz aus Finance Office Professional
Steuern und Nebenleistungen... / 5.4.3 Die Durchsetzung des Zwangsgelds ist mehrstufig aufgebaut

Bis es zur Vollstreckung des Zwangsgelds kommt, müssen eine ganze Reihe aufeinander aufbauender Verwaltungsakte ergehen: Am Anfang steht die Aufforderung zur Vornahme der betreffenden Handlung. Wird diese nicht befolgt, erfolgt eine Mahnung. Diese ist jedoch nicht zwingende Voraussetzung. Bleibt der Steuerpflichtige weiterhin tatenlos, erfolgt die Androhung des Zwangsgelds.[1] ...mehr

Kommentar aus VerwalterPraxis Professional
Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 1.8 Wirkung der Ankündigung

Rz. 26 Die ordnungsgemäße Modernisierungsankündigung ist nicht mehr Voraussetzung für die Mieterhöhung nach § 559. § 559 Abs. 1, wonach die Mieterhöhung (nur) von der Durchführung der dort aufgeführten Maßnahmen abhängt, berücksichtigt die Rechtsprechung des BGH (Urteil v. 2.3.2011, VIII ZR 164/10, WuM 2011, 225), dass die Mieterhöhung nicht deswegen ausgeschlossen ist, weil...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Gemeinschaftsordnung / 3.7.5 Mahngebühren

Zwar ist die Fälligkeit der von Wohnungseigentümern zu leistenden Zahlungen – egal, ob es sich um die Hausgeldvorschüsse auf Grundlage des Wirtschaftsplans, Beiträge zu beschlossenen Sonderumlagen oder Nachzahlungen auf die nach § 28 Abs. 2 Satz 1 WEG beschlossene Abrechnungsspitze handelt – in aller Regel kalendermäßig bestimmt, weshalb säumige Wohnungseigentümer nach der B...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Gemeinschaftsordnung / 3.7.1 Vorfälligkeit

Vorfälligkeits- oder Verfallsregelungen können zwar grundsätzlich auf Grundlage der Bestimmung des § 28 Abs. 3 WEG beschlossen werden und müssen daher nicht zwingend Gegenstand der Gemeinschaftsordnung sein. Dennoch empfehlen sich schon hier entsprechende Bestimmungen, da sie stets sinnvoll sind.mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Hochwasserschäden und Ersat... / 5.2.2 Rückforderung und Kürzung

Kommen die Begünstigen ihrer Nachweispflicht trotz Mahnung nicht nach, können die Zuwendungsbescheide widerrufen und die ausgereichten Mittel zurückgefordert werden.[1] Hat der Geschädigte während des Bewilligungsverfahrens das betroffene Grundstück verkauft, ist der Zuwendungsempfänger durch Auslegung des (Subventions-)Bewilligungsbescheids zu ermitteln.[2] Nach § 48 Abs. 4 V...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Mittelfristige Einsparpoten... / 7.2 Working Capital optimieren

Forderungsmanagement optimieren Die Höhe der Forderungen eines Unternehmens hat Einfluss auf die Finanzierungskosten, die Höhe der Bestände wirkt sich zusätzlich auf Lagerkosten aus. Je höher die Verbindlichkeiten gegen Lieferanten sind, desto geringer sind die Kosten für Fremdfinanzierungen, vorausgesetzt, Skonto wird trotzdem genutzt. Maßnahmen, die diese Größen beeinflusse...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Verwaltungsunterlagen: Aufb... / 1 Grundsätze

Wichtige Verwaltungsunterlagen Die nachfolgenden Verwaltungsunterlagen stellen die elementaren Unterlagen dar, wobei die Aufzählung nicht abschließend ist[1]: Gemeinschaftsordnung bzw. Teilungserklärung mit Aufteilungsplänen, ggf. Hausordnung, vollständige Auflistung aller Eigentümer mit Namen und ggf. Anschriften, vollständige Übersicht über offene Forderungen und Verbindlichke...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 17 Kosten der Zwangsvolls... / bb) Beachtlichkeit der Schadensminderungspflicht

Rz. 235 Soweit die vorbeschriebenen Anspruchsgrundlagen einen Schadensersatzanspruch dem Grunde nach ergeben und der entstandene Schaden in Form der Inkassokosten der Höhe nach feststeht, muss geprüft werden, ob diese als Verzugsschaden auch in voller Höhe vom Schuldner zu ersetzen sind. Im Übrigen aber mit gleichem Inhalt ist § 13e RDG (früher § 4 Abs. 4 und 5 RDGEG) zur An...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 17 Kosten der Zwangsvolls... / (2) Erstattungsfähigkeit der Inkassokosten aus Verzug

Rz. 229 Der BGH hat in seiner Entscheidung vom 29.6.2005[152] die Erstattungsfähigkeit von Inkassokosten unter dem Gesichtspunkt des Verzuges[153] ausdrücklich anerkannt. Der BGH führt wörtlich aus: "Der Senat hat in einer Entscheidung vom 24.5.1967 (VIII ZR 278/64, unter II) die einem Gläubiger durch den Auftrag zur Einziehung einer Forderung bei einem Inkassounternehmen en...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 01/2025, Zeitschriften aktuell

Rechtsanwalt Prof. Dr. Jürgen Rehberg, Notwendige Rechtsverteidigungskosten im Arbeitsrecht trotz verfristeter Berufungsbegründung, JurBüro 2024, 224 Der Autor nimmt die Entscheidung des BAG v. 15.12.2023 (X AZB 13/23, AGS 2024, 69 [Hansens] = zfs 2024, 341 m. Anm. Hansens = JurBüro 2024, 25) zum Anlass, sich mit den Grundsätzen der Erstattung von Anwaltskosten zu befassen. I...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Verfahren auf Abnahme d... / a) Zahlungsaufforderung und die Terminsbestimmung

Rz. 62 Das Verfahren zur Abgabe der Vermögensauskunft nach § 802f Abs. 1 ZPO wird damit eingeleitet, dass der Gerichtsvollzieher dem Schuldner eine letzte Möglichkeit gibt, die Forderungen binnen einer Frist von zwei Wochen zu begleichen bevor die Vermögensauskunft abgenommen wird. Wird die Forderung innerhalb von zwei Wochen nach der Zahlungsaufforderung nicht vollständig b...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Grundfragen der Zwangsv... / IV. Abfrage des Schuldnerverzeichnisses

Rz. 79 Soweit der Rechtsanwalt mit dem Forderungsinkasso beauftragt ist und der Schuldner keine nachvollziehbaren Gründe für die Zahlungsverweigerung gegenüber dem Mandanten dargelegt hat, ist mit der Einleitung der außergerichtlichen Mahnung zu prüfen, ob der Schuldner bereits eine Vermögensauskunft abgegeben hat. Regelmäßig ist der Schuldner nämlich mehreren Gläubigern ver...mehr

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H / 8 Haftprüfung durch das OLG, wichtiger Grund, Schwierigkeit [Rdn 2690]

Rdn 2691 Literaturhinweise: S. die Hinw. bei → Haftprüfung durch das OLG, Allgemeines, Teil H Rdn 2626, und bei → Untersuchungshaft, Allgemeines, Teil U Rdn 4650. Rdn 2692 1. Besondere Schwierigkeiten der Ermittlungen können sowohl in tatsächlicher als auch in rechtlicher Hinsicht vorliegen. Beide Aspekte stehen häufig in Beziehung zueinander (SSW-StPO/Herrmann, § 121 Rn 61)....mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 17 Kosten der Zwangsvolls... / 1. Einführung und Grundsätze

Rz. 189 Die Kosten der Zwangsvollstreckung sind vom Schuldner nach § 788 ZPO zu tragen, soweit sie notwendig sind. Für die Frage, wann die Kosten der Zwangsvollstreckung notwendig sind, verweist § 788 Abs. 1 ZPO auf § 91 ZPO, sodass auf die dortige Regelung und die hierzu ergangene Rechtsprechung zurückgegriffen werden kann. Die Notwendigkeit der Kostenverursachung dem Grund...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 7 Zwangsvollstreckung weg... / a) Überweisung zur Einziehung

Rz. 191 Die Überweisung zur Einziehung ist der Regelfall der Überweisung, weil sie – im Gegensatz zur Überweisung an Zahlung statt – für den Gläubiger nicht die Tragung des Insolvenzrisikos beim Drittschuldner zur Folge hat. Ist lediglich "Überweisung" der Forderung beantragt, ist der Antrag deshalb dahin auszulegen, dass Überweisung zur Einziehung begehrt wird. Rz. 192 Hinw...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Grundfragen der Zwangsv... / Literaturtipps

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Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Grundfragen der Zwangsv... / III. Wiedervorlage als Druckmittel

Rz. 288 Die Vollstreckung ist für den Rechtsanwalt, das Inkassounternehmen oder den sonst vom Gläubiger Beauftragten von zwei widerstreitenden Polen[92] beherrscht. Auf der einen Seite ist der Gläubiger schon nach kurzer Zeit mit dem Erfolg der Titulierung seiner Forderung nicht (mehr) zufrieden. Sein wahres Interesse ist allein auf die Befriedigung der Forderung gerichtet, ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 17 Kosten der Zwangsvolls... / V. Muster: Antrag auf Festsetzung der anwaltlichen Gebühren gegen den eigenen Mandanten nach § 11 RVG

Rz. 246 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 17.5: Antrag auf Festsetzung der anwaltlichen Gebühren gegen den eigenen Mandanten nach § 11 RVG An das Amtsgericht – als Vollstreckungsgericht – in _________________________ In der Zwangsvollstreckungssache Gläubiger ./. Schuldner Az: _________________________ wird gemäß § 11 RVG beantragt,mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
A / 35 Akteneinsicht, Kosten [Rdn 425]

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Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
A / 6 Ablehnungsgründe, Befangenheit, Verhalten/Äußerungen des Richters [Rdn 34]

Rdn 35 Literaturhinweise: S.a. die Hinw. bei → Ablehnung eines Richters, Allgemeines, Teil A Rdn 2, und bei → Ablehnungsgründe, Befangenheit, Allgemeines, Teil A Rdn 17. Rdn 36 1. Das (bisherige) Verhalten des Richters oder (früher gemachte) Äußerungen können die Ablehnung begründen, wenn deshalb die Besorgnis begründet ist, dass er nicht unvoreingenommen an die Sache herange...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
O / 3 Online-Durchsuchung [Rdn 3374]

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Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
P / 13 Pflichtverteidiger, Entpflichtung/Verteidigerwechsel [Rdn 3642]

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Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
H / 9 Haftprüfung durch das OLG, wichtiger Grund, sonstige Gründe [Rdn 2695]

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Beitrag aus Steuer Office Gold
Steuerberater-Haftungsfalle... / 3.3 Beratung während des Mandats

Auch während des laufenden Mandats – z. B. bei Rechtsformwechsel oder Eheschließung des Mandanten bzw. Übergabe des Unternehmens an einen Nachfolger –, sind sinngemäß obige Beratungsempfehlungen auszusprechen. BWA als Basis[1] Entscheidend ist auch hier, dass die monatlichen betriebswirtschaftlichen Auswertungen jedes Mandanten analysiert werden. Der Berater sollte sein Person...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Verzug (Miete) / 1 Schuldnerverzug

Verzug liegt vor, wenn der Schuldner auf eine Mahnung des Gläubigers, die nach Eintritt der Fälligkeit erfolgt, nicht leistet (§ 286 Abs. 1 BGB). Hinweis Verzug ohne Mahnung Ist für die Leistung eine Zeit nach dem Kalender bestimmt, kommt der Schuldner ohne Mahnung in Verzug, wenn er nicht zu der bestimmten Zeit leistet (§ 286 Abs. 2 Nr. 1 BGB). Ferner bedarf es einer Mahnung n...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Zahlungsverzug des Mieters / 3.1 Schadensersatz

Seine Zahlungsfähigkeit hat jedoch der Mieter immer zu vertreten. Für die Zeit des Verzugs kann der Vermieter Verzugszinsen verlangen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens ist nicht ausgeschlossen. Hinweis Miete als Schickschuld Da es sich bei der Miete um eine Schickschuld handelt, reicht für die Rechtzeitigkeit der Zahlung der Abgang (die Absendung) vom Erfüllung...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Verzug (Miete) / 1.2.2 Verzug des Vermieters mit Mängelbeseitigung

Auch der Verzug des Vermieters mit der Mängelbeseitigung hat erhebliche Folgen: Der Mieter kann Schadensersatz geltend machen, wenn der Vermieter mit der Beseitigung eines Mangels in Verzug gerät (§ 536a Abs. 1 BGB). Mahnung und Verschulden Verzug setzt eine auf Mängelbeseitigung gerichtete Mahnung des Mieters sowie Verschulden des Vermieters voraus. Praxis-Beispiel Kein Verzug...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Zahlungsverzug des Mieters / 2 Verzug des Mieters

Der Mieter kommt, wenn er nicht termingerecht zahlt, ohne Mahnung in Verzug (§ 286 Abs. 2 Nr. 1 BGB). Keine Abmahnung nötig Die fristlose Kündigung des Mietvertrags wegen Zahlungsverzugs bedarf daher grundsätzlich keiner vorherigen Fristsetzung oder Abmahnung.[1] Daran ändert auch der Umstand nichts, dass der Vermieter einen sich aufbauenden Mietrückstand nicht sofort zum Anla...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Betriebsbußen / 1 Abgrenzung

Bei leichteren Verletzungen der Arbeitspflicht oder kleinen Verstößen gegen die Ordnung des Betriebs sind oft die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen oder die Kündigung keine zweckmäßigen Reaktionen. Betriebsbußen, auch Betriebsstrafen genannt (z. B. förmlicher Verweis, Verwarnung, Geldbuße, Gehaltskürzung), eignen sich hierzu besser. Sie sind nur dann wirksam, wenn ...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Finanzverwaltung der Wohnun... / 1.2.3 Anfordern von Zahlungen

Der Verwalter hat zunächst sämtliche Kostenbeiträge von den Wohnungseigentümern anzufordern, sofern es sich um gemeinschaftliche Angelegenheiten handelt. Praxisrelevant sind hier Zahlungsaufforderungen des Verwalters bezüglich der Zahlung von Hausgeldern nebst den Beiträgen zur Erhaltungsrücklage und den Beiträgen zu beschlossenen Sonderumlagen. Insoweit kann sich der Verwal...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Forderungsmanagement: Prakt... / 3.1 Das außergerichtliche Mahnverfahren: Vom persönlichen Besuch zur Mahnung

Normalerweise mahnt der Unternehmer bzw. dessen Personal den säumigen Kunden selbst, sei es telefonisch, schriftlich oder persönlich. Mahnungen sollten individuell auf den Kunden zugeschnitten und kundenfreundlich sein. Ein persönlicher Besuch bei einer hohen Forderung und Nähe des Standorts des Kunden kann eine größere Wirkung als eine schriftliche Mahnung haben. Oft steckt...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Forderungsmanagement: Prakt... / 3 Außergerichtliche Mahnungen und gerichtliches Mahnverfahren: Wie richtig vorgegangen wird

Das Mahn- und Inkassowesen beschäftigt sich mit der Einbringung fälliger Forderungen und wird in das außergerichtliche Mahnwesen und das gerichtliche Mahnverfahren unterteilt. Grundsätzlich setzt das Mahnwesen bei Zahlungsverzug des Kunden ein. Die Leistung des Kunden muss zunächst fällig sein. Die Fälligkeit ergibt sich aus der zwischen dem Verkäufer und dem Kunden getroffe...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Forderungsmanagement: Prakt... / 11 Wichtige Tipps für die Praxis

Folgende Maßnahmen sind auch für den Kleinbetrieb/Handwerker leicht und ohne (großen) Kostenaufwand umsetzbar: Der erste Blick bei Auftragsangeboten sollte dem Telefonbuch (übers Internet) gelten. Sind dort keine Eintragungen zur Adresse oder nur Handy-Nummern vorhanden, ist Vorsicht geboten. Das Internet ist ebenfalls hilfreich, zumindest bei Firmenkunden über deren Homepage ...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Forderungsmanagement: Prakt... / 1.2 Richtige Vertragsgestaltung

Die Vertragsgestaltung trägt dazu bei, dass das Risiko des Forderungsausfalls minimiert wird, und bezieht dabei den Geschäftspartner mit ein. Dazu gehören Preis- und Lieferungs-/Leistungsumfang (z. B. "Lieferung frei Haus"; dies erspart spätere Diskussionen), Beweisbarkeit der Vereinbarung (Schriftstücke oder zumindest Anwesenheit von unparteiischen Dritten wie Mitarbeiter), d...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Forderungsmanagement: Prakt... / 4 Scoring – Vorsicht bei Datenübermittlung an Auskunfteien

§ 31 BDSG [1] regelt, unter welchen Voraussetzungen Auskunfteien Daten über säumige Zahler erhalten dürfen. Unzulässige Schufa-Einträge schaden dem Image des Gläubigers und verursachen weitere Kosten.[2] Bei fehlerhafter Einmeldung an die Schufa hat der Betroffene einen Anspruch auf Widerruf gegen den Datenübermittler aus §§ 1004 Abs. 1, 823 BGB analog i. V. m. Art. 6 Abs. DSGV...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Existenzgründungsberatung d... / 12 Informationsbedarf über Forderungsmanagement

Immer mehr Kunden lassen sich immer mehr Zeit mit der Bezahlung ihrer Rechnungen. Zahlungsfristen zwischen 30 und 60 Tagen sind die Regel – totale Forderungsausfälle durch Insolvenz und Zahlungsunfähigkeit der Kunden auch. Der Steuerberater als Unternehmer (und ausgebildeter Betriebswirt) kann und muss dem Gründer deutlich machen, dass von Anfang an das Forderungsmanagement ...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Forderungsmanagement: Prakt... / 3.2.2 Online-Mahnantrag möglich

Zur Erstellung eines Antrags auf Erlass eines Mahnbescheids und zur Übertragung von Daten zwischen Antragstellern und den Mahngerichten kann von nicht anwaltlich vertretenen Gläubigern auch das Internet genutzt werden.[1] Mit dem Online-Mahnantrag können Antragsteller (Gläubiger) in einem interaktiven Antragsformular die Daten des Verfahrens eingeben; bei der Eingabe werden ...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Forderungsmanagement: Prakt... / 3.2.1 Vor dem Antrag auf Mahnbescheid – Daten prüfen

Vor Beantragung eines Mahnbescheids sollte auch geprüft werden, ob eine genaue und korrekte Anschrift des Schuldners existiert oder ob er verzogen ist. Andernfalls kann der Mahnbescheid nicht zugestellt werden und bleibt wirkungslos. Man kann über die Post eine Anschriftenprüfung beantragen oder über das Einwohnermeldeamt des letzten bekannten Wohnsitzes bzw. das Gewerbeamt ...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Forderungsmanagement: Prakt... / 3.2.3 Amtsgericht erlässt den Mahnbescheid

Ist der Antrag vollständig und korrekt ausgefüllt, erlässt das Amtsgericht (Mahngericht) des Antragstellers den Mahnbescheid und stellt ihn dem Schuldner zu. Der Schuldner kann nach Zustellung des Mahnbescheids gegen den vollständigen Anspruch oder aber einen Teil des Anspruchs bei dem Gericht, das den Mahnbescheid erlassen hat, schriftlich Widerspruch einlegen.[1] Die Frist...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Forderungsmanagement: Prakt... / 3.2.4 Aufgrund Vollstreckungsbescheids kann der Gerichtsvollzieher tätig werden

Erhebt der Schuldner keinen Widerspruch, kann der Gläubiger den Vollstreckungsbescheid beantragen.[1] Wichtig Wirkung des Mahnbescheids kann wegfallen Wird kein Widerspruch erhoben und beantragt der Antragsteller dann den Erlass des Vollstreckungsbescheids nicht binnen einer sechsmonatigen Frist, die mit der Zustellung des Mahnbescheids beginnt, so fällt die Wirkung des Mahnbe...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Forderungsmanagement: Prakt... / 3.2 Gerichtliches Mahnverfahren: Vorteilhaft ist die Hemmung der Verjährung

Das gerichtliche Mahnverfahren ist ein verkürztes, vereinfachtes und zügiges Verfahren, einen gerichtlichen Titel für die Vollstreckung (= Vollstreckungsbescheid) zu bekommen.[1] Es ist kostengünstiger als eine Klage, aber nur möglich, wenn es um reine Geldforderungen geht, z. B. Kaufpreis-, Werklohn- oder Darlehensforderungen. Praxis-Tipp Anwalt hinzuziehen Sinnvoll ist das M...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Zahlungsunfähigkeit der GmbH

Begriff Bei Zahlungsunfähigkeit muss der Geschäftsführer unverzüglich, spätestens innerhalb von drei Wochen Insolvenzantrag stellen. Die Zahlungsunfähigkeit ist damit ein Insolvenzgrund. Daneben gibt es die Überschuldung als weiteren Insolvenzgrund, wobei dort die Maximalfrist zur Stellung des Insolvenzantrags sechs Wochen beträgt. Der Geschäftsleiter muss grundsätzlich auf...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.6 Rechtsverordnung mit Durchführungsvorschriften zur 6. EG-Richtlinie/MwStSystRL

Rz. 481 Der Rat hatte am 17.10.2005 die Verordnung (EG) Nr. 1777/2005 verabschiedet.[1] Durch die Verordnung waren erstmals Durchführungsvorschriften zur 6. EG-Richtlinie aufgrund der neuen Rechtsgrundlage in Art. 29a der 6. EG-Richtlinie [2] erlassen worden, die ab 1.7.2006 galten und rechtlich bindend waren. Rz. 482 Die Verordnung (EG) Nr. 1777/2005 ist durch die vom Rat am ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Begründung eines Erbbau... / H. Muster Erbbaurechtsvertrag und Gesamterbbaurechtsvertrag

Rz. 148 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 4.1: Formulierungsvorschlag Erbbaurechtsvertrag „UVZ-Nr. / BESTELLUNG EINES ERBBAURECHTS Heute, den _________________________ – _________________________ 20_________________________ – sind vor mir, _________________________, Notar/Notarin in _________________________, in den Geschäftsräumen des Notariats in der _____...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 13 Begründung von Wohnung... / VIII. Muster Begründung von Wohnungs- und Teilerbbaurecht durch Vorratsteilung nach §§ 30 Abs. 2, 8 WEG; Muster Erbbaurechtsbegründung und Begründung von Wohnungs- und Teilerbbaurecht in einer Urkunde

Rz. 25 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 13.1: Formulierungsvorschlag Begründung von Wohnungs- und Teilerbbaurechten, §§ 30 Abs. 2, 8 WEG UVZ-Nr. _________________________ / _________________________ AUFTEILUNG EINES ERBBAURECHTS IN WOHNUNGS- UND TEILERBBAURECHTE GEM. §§ 30 ABS. 2, 8 WEG Heute, den _________________________ – _________________________ 20_...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 14 Begründung eines Unter... / H. Muster Untererbbaurechtsvertrag

Rz. 53 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 14.3: Formulierungsvorschlag Untererbbaurechtsvertrag „UVZ-Nr. _________________________ / _________________________ BESTELLUNG EINES UNTERERBBAURECHTS Heute, den _________________________ – _________________________ 20_________________________ – sind gleichzeitig vor mir, _________________________, Notar/Notarin in _...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Grundzüge des Versicher... / 1. Rechtslage

Rz. 125 Da in Versicherungsverträgen regelmäßig die Leistungszeit nach dem Kalender bestimmt ist, tritt Prämienverzug auch ohne Mahnung ein (§ 286 Abs. 2 S. 1 BGB). Gleichwohl bleibt der Versicherungsschutz zunächst erhalten, der Versicherer kann dem Versicherungsnehmer nach § 38 Abs. 1 VVG eine Zahlungspflicht bestimmen, die mindestens zwei Wochen betragen muss. Diese quali...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 12 Beendigung eines Erbba... / VI. Muster

Rz. 43 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 12.5: Formulierungsvorschlag Aufhebung eines Erbbaurechts vor Zeitablauf „UVZ-Nr. / Aufhebung eines Erbbaurechts Heute, den _________________________ – _________________________ 20_________________________ – sind vor mir, _________________________, Notar/Notarin in _________________________, in den Geschäftsräumen des...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Grundzüge des Versicher... / 2. Sachverhalt

Rz. 126 Herr Müller unterhält für sein Einfamilienhaus eine Gebäudeversicherung. Die Jahresprämie in Höhe von 600 EUR wird jährlich am 1. März fällig. Nach einem Brandschaden in seinem Haus erhält Herr Müller von seinem Gebäudeversicherer die Mitteilung, es bestehe kein Versicherungsschutz, weil er trotz Mahnung die am 1. März des Jahres fällige Prämie nicht gezahlt habe.mehr