Fachbeiträge & Kommentare zu Liquidität

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Liquidität: Maßnahmen zur V... / 2.1 Ermittlung der Debitoren

Jeder Einzelposten ist nach dem jeweiligen Kunden, seiner Höhe und dem Entstehungstag zu ermitteln. Diese Aufstellung kann durch weitere Daten ergänzt werden, z. B. Zahlungsziele, Sicherungsmittel usw. In kleineren Unternehmen wird diese Ermittlung vielfach manuell vorgenommen. Beim Einsatz von Finanzbuchführungsprogrammen ist darauf zu achten, dass die Auswertung der Debito...mehr

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Liquidität: Maßnahmen zur V... / 2.3 Kennzahlen zum Debitorenbereich

Um zu einer schnellen Einschätzung der Debitorensituation zu gelangen, ist die Verwendung von Kennzahlen hilfreich. Mögliche und praxisrelevante Kennzahlen sind: 2.3.1 Debitorenumschlagshäufigkeit Um zu besseren Erkenntnissen zu gelangen, werden gleitende Mittelwerte verwendet. Dabei werden der monatliche Endbestand der Debitoren sowie der monatliche Umsatz ermittelt. Die Wert...mehr

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Liquidität: Maßnahmen zur V... / 3 Ermittlung klassischer Liquiditätskennzahlen

Nach der Debitorenanalyse schließt sich die Ermittlung der klassischen Liquiditätskennziffern an. Aus ihnen ist zu entnehmen, in welcher Höhe Vermögenswerte eines Unternehmens (theoretisch) "flüssig" gemacht werden können, um eigene Verbindlichkeiten fristgerecht zu erfüllen. 3.1 Liquide Mittel 1. Grades und 2. Grades Die 2 bekanntesten Möglichkeiten zur Errechnung der Liquidi...mehr

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Liquidität: Maßnahmen zur V... / 5.1 Liquiditätstipps: Tipps für die Praxis

Die grundsätzliche Strategie zur Verbesserung der Liquidität des Unternehmens bedeutet: Einzahlungen erhöhen und/oder schneller erhalten, Auszahlungen mindern und/oder verschieben. Folgende Maßnahmen sollten in jedem Unternehmen ergriffen werden. Sie sind allerdings nicht alle in jedem Unternehmen nicht immer auch sofort umsetzbar. Einige der Maßnahmen erhöhen sofort die Liquid...mehr

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Liquidität: Maßnahmen zur V... / 2.3.4 Branchenvergleiche

Der Vergleich der unternehmensspezifischen Werte mit denen von anderen Unternehmen derselben Branche bringt ebenfalls interessante Erkenntnisse. Das Problem liegt nur in der Datenbeschaffung. I. d. R. wird man die entsprechenden Werte von anderen Firmen nicht erhalten und externe Bilanzanalysen bringen hier nicht viel. In vielen Branchen ermitteln jedoch Verbände oder Untern...mehr

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Liquidität: Maßnahmen zur V... / 2.3.2 Wagnisverluste

Um die Risiken aus uneinbringlichen und zweifelhaften Forderungen zu erkennen, kann man hierzu folgende Kennzahlen bilden: Steigt die Kennzahl, so bedeutet dies, dass mit höheren Zahlungsausfällen zu rechnen ist. Daraus ergeben sich negative Auswirkungen auf die Liquiditätslage des Unternehmens. Dies lässt sich anschließen...mehr

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Liquidität: Maßnahmen zur V... / 3.3.2 Working Capital Ratio

Die Kennzahl "Working Capital ratio (WCR)" gibt an, wie viel der kurzfristigen Verbindlichkeiten durch das Umlaufvermögen finanziert werden kann. Bei einem Wert über 100 % ist ein Teil des Umlaufvermögens langfristig finanziert. Dies ist positiv zu bewerten. Liegt der Wert unter 100 % ist die finanzielle Stabilität des Unternehmens eher negativ zu bewerten, da im "Ernstfall"...mehr

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Liquidität: Maßnahmen zur V... / 2.2 Debitorenmanagement

Ein aktiv gesteuertes und kontrolliertes Debitorenmanagement ist von wesentlicher Bedeutung für die Liquiditätsversorgung des Unternehmens. Grundlage dafür ist der Einsatz von Kennzahlen. Damit verfügt das Unternehmen über Indikatoren, die eine Frühwarnfunktion beinhalten und rechtzeitig auf einen akuten Handlungsbedarf hinweisen. Ein systematisches Debitorenmanagement verbes...mehr

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Liquidität: Maßnahmen zur V... / 3.2 Netto-Geldvermögen

Zur weiteren Liquiditätsbeurteilung dient das Netto-Geldvermögen (der sog. Net Cash Found [NCF]); Auch hier gilt, dass die einmalige jährliche Ermittlung eine zu sehr statische Ausprägung hat. Durch fortlaufende Ermittl...mehr

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Liquidität: Maßnahmen zur V... / 2 Debitorenanalyse und Risikoeinschätzung

Wesentliche Voraussetzung zur Beeinflussung der Debitoren ist die genaue Kenntnis über Art und Höhe der Debitoren-Einzelposten. Ein wichtiges Hilfsmittel bei der Debitorenzergliederung bietet die ABC-Analyse.[1] Weitere Erkenntnisse ergeben sich aus Branchenvergleichszahlen, die häufig von den Verbänden, Kammern oder Innungen für ihre Mitgliedsbetriebe zur Verfügung gestellt ...mehr

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Liquidität: Maßnahmen zur V... / 2.3.1 Debitorenumschlagshäufigkeit

Um zu besseren Erkenntnissen zu gelangen, werden gleitende Mittelwerte verwendet. Dabei werden der monatliche Endbestand der Debitoren sowie der monatliche Umsatz ermittelt. Die Werte von 3 aufeinander folgenden Monaten werden addiert und daraus der durchschnittliche Wert gebildet. Die durchschnittliche Debitorenumschlagshäufigkeit ergibt sich sodann aus der Formel:mehr

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Liquidität: Maßnahmen zur V... / 4.3 Finanzstatus zur Insolvenzabwehr erstellen

Zur Insolvenzabwehr sollte darüber hinaus jedes Unternehmen einen Finanzstatus erstellen. Der Finanzstatus soll die augenblickliche Finanzlage und damit die Zahlungsfähigkeit darstellen. In größeren Unternehmen wird der Finanzstatus täglich erstellt. Auch in kleineren und mittleren Firmen sollte dies zumindest wöchentlich geschehen. Mit dem Finanzstatus werden die zu einem be...mehr

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Liquidität: Maßnahmen zur V... / 5.3 Warnsignale aus der Praxis

Insolvenzen bei Kunden und in beschränktem Maße auch bei Lieferanten können zu einer Gefährdung des eigenen Unternehmens führen. Dies gilt insbesondere dann, wenn es sich um wesentliche Kunden oder Lieferanten (A-Kunden bzw. A-Lieferanten gemäß der durchgeführten ABC-Analyse) handelt. Daher sind die (wichtigen) Kunden und Lieferanten eingehend zu beobachten. Auch dort kommen...mehr

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Liquidität: Maßnahmen zur V... / 1.2 Eigenkapital und Fremdkapital: Zusätzliche Zuführungen sind aufzulisten

Auf der Passivseite der Bilanz muss neben dem Eigenkapital auch das langfristige Fremdkapital analysiert werden. Einerseits sind die Möglichkeiten zusätzlicher Eigenkapitalzuführung (unterschiedlich nach der jeweiligen Unternehmensrechtsform) aufzulisten, andererseits sind die Möglichkeiten weiterer Zuführung von langfristigem Fremdkapital (nicht ausgeschöpfter Kreditrahmen ...mehr

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Liquidität: Maßnahmen zur V... / 1.1 Je höher der Anteil des Anlagevermögens, desto höher das Unternehmerrisiko

Je höher der Anteil des Anlagevermögens am Gesamtvermögen (Bilanzsumme) des Unternehmens ist, desto höher ist das Unternehmerrisiko und desto geringer ist die Unternehmensflexibilität. Wichtig ist in diesem Zusammenhang, dass das Unternehmen mindestens das vorhandene Anlagevermögen fortlaufend analysiert. Bei ausreichender Liquiditätslage genügte es, wenn die Analyse im Rahme...mehr

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Liquidität: Maßnahmen zur V... / 2.3.3 ABC-Analyse der Kunden

Ein weiteres Hilfsmittel zur Analyse der Debitoren bietet die ABC-Analyse. Eine Einteilung nach unterschiedlichen Analysekriterien ist möglich, beispielsweise wie folgt: Die Einteilung in 3 Klassen ist jedoch nicht zwingend erforderlich und kann durchaus ...mehr

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C. Kommentierung Managerhaf... / IV. Mittelvorsorgepflicht des Geschäftsführers

Rz. 6 Der Geschäftsführer hat daher dafür zu sorgen, dass zum Fälligkeitszeitpunkt die Steuern aus den von ihm verwalteten Mitteln entrichtet werden (sog. Mittelvorsorgepflicht).[1] Daher kann auch eine Haftungsinanspruchnahme erfolgen, wenn der Geschäftsführer vor Eintritt der Fälligkeit keine mögliche Vorsorge betrieben hat, damit die Steuerschuld zum Fälligkeitszeitpunkt ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 7g... / 1.2 Grund und Bedeutung der Regelung

Rz. 2 Durch das UntStRefG 2008 [1] wurde die bisher als "Ansparrücklage" oder "Ansparabschreibung" bezeichnete Möglichkeit, Abschreibungspotenzial zeitlich vorzuziehen, in einen sog. Investitionsabzugsbetrag umgewandelt. Die bis dahin relevante Buchung und Bilanzierung einer steuerfreien Rücklage entfällt. § 7g EStG soll die Wettbewerbssituation "kleiner und mittlerer Betrieb...mehr

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C. Kommentierung Managerhaf... / VI. Haftung für Zahlungen an Anteilseigner soweit diese zur Zahlungsunfähigkeit der juristischen Person führen mussten

Rz. 30 Einen eigenen Haftungstatbestand enthält § 15b Abs. 5 Satz 1 InsO. Danach haften die Geschäftsleiter soweit sie Zahlungen an Anteilseigner vornehmen, die zur Zahlungsunfähigkeit der juristischen Personen führen mussten. Rz. 31 Beispiel: "Darlehen für Ware"[1] Die Gesellschafterin Martina Maus (M) gewährt ihrer GmbH, die mit Leiterplatten handelt, ein Darlehen über 100....mehr

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C. Kommentierung Managerhaf... / VII. Grundsatz der anteiligen Tilgung/Haftung der Höhe nach

Rz. 13 Bei den meisten Steuerarten gilt für den Umfang der Haftung der sog. Grundsatz der anteiligen Tilgung.[1] Das bedeutet, dass der Geschäftsleiter nur in prozentualer Höhe haftet, bei der bei gleichmäßiger Befriedigung aller Gläubiger der GmbH auch das Finanzamt befriedigt worden wäre.[2] Damit ist ein Schuldvorwurf gegenüber dem Geschäftsführer verbunden. Dieser soll, ...mehr

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B. AVB D&O / 5. Wirksamkeit des Ausschlusses und sonstige Pflichtverletzung

Rz. 59 Der Ausschluss des Versicherungsschutzes bei wissentlicher Pflichtverletzung wird überwiegend für wirksam erachtet.[1] Für die D&O-Versicherung liegt noch keine BGH-Entscheidung vor.[2] Allerdings hält der BGH den Ausschluss der wissentlichen Pflichtverletzung bei der Vermögensschadenshaftpflichtversicherung bei den verbreiteten Berufshaftpflichtversicherungen für zul...mehr

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C. Kommentierung Managerhaf... / III. Fälle der erkannten oder grob fahrlässig nicht erkannten Verletzung der steuerlichen Pflichten

Rz. 5 Diese Fälle sind in der Praxis weitaus häufiger. Bei der nicht erkannten Verletzung von steuerlichen Vorschriften wird es meist an der groben Fahrlässigkeit des Geschäftsführers fehlen. Häufig werden in der Praxis bewusst keine Steuern gezahlt, oft weil die Liquidität nicht ausreicht, um alle Forderungen vollständig zu begleichen. Aufgrund der Haftung für Steuern wäre ...mehr

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C. Kommentierung Managerhaf... / I. Überblick

Rz. 1 Die Abgabenordnung enthält Haftungsvorschriften für die Leitungsmitglieder. Diese ergeben sich in erster Linie aus § 34 der Abgabenordnung (AO) i.V.m. § 69 AO. Der Geschäftsführer bzw. Vorstand hat nach § 34 Abs. 1 AO die steuerlichen Pflichten der Gesellschaft zu erfüllen. Sie haben insbesondere dafür Sorge zu tragen, dass die Steuern aus den Mitteln entrichtet werden...mehr

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C. Kommentierung Managerhaf... / B. Haftung für Wettbewerbsverstöße und bei Verletzung von Immaterialgüterrechten

Rz. 1 Der Geschäftsleiter kann als sog. Störer für Wettbewerbsverstöße oder Markenverletzungen der Gesellschaft haften.[1] . Grundsätzlich haftet bei Wettbewerbsverstößen bzw. bei Verstößen gegen Immaterialgüterrechte (z.B. bei Engriffen in fremde Marken-, Patent- oder Urheberrecht) das Unternehmen, wenn aus demselben heraus Mitarbeiter Verstöße begehen, ohne dass hier die M...mehr

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C. Kommentierung Managerhaf... / II. Überwachungsaufgabe

Rz. 2 Der Umfang und die Intensität der Überwachungsaufgabe ist jeweils im Einzelfall so zu bestimmen, dass eine effektive Überwachung gewährleistet ist. Bereiche, die einwandfrei organisiert sind und funktionieren, bedürfen einer geringeren Kontrolle als Dezernate, bei denen es verstärkt zu Versäumnissen kommt. Die Überwachungsaufgabe muss nicht engmaschig erfolgen, der Vor...mehr

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C. Kommentierung Managerhaf... / XI. Beweislast und Auskunftsanspruch gegen den Geschäftsführer

Rz. 112 Die Gesellschaft hat darzulegen und zu beweisen, welche Handlung zu dem geltend gemachten Schaden geführt hat.[1] Außerdem ist der entstandene Schaden nachzuweisen. Bei einem Unterlassen muss vorgetragen und bewiesen werden, welche versäumte Aufsichts- oder Kontrollmaßnahme den Schaden ermöglicht hat. Der Geschäftsführer muss dann die Pflichtwidrigkeit ausräumen,[2] ...mehr

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C. Kommentierung Managerhaf... / 7. § 823 Abs. 2 BGB i.V.m. § 266 StGB (Untreue)

Rz. 32 Der Geschäftsleiter hat eine verantwortungsvolle Position, er kommt mit dem Vermögen der Gesellschaft in der Regel in Berührung. Der Straftatbestand der Untreue schützt das Vermögen. Dies kann das Vermögen der Gesellschaft, ausnahmsweise aber auch das eines Dritten sein. So kann die Gesellschaft selbst auch die Vermögensinteressen Dritter betreuen bzw. diese wahren- D...mehr

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C. Kommentierung Managerhaf... / IV. Begrenzung der Haftung auf den Gesamtgläubigerschaden

Rz. 27 Die Haftung des Geschäftsleiters für die Erstattung der verbotenen Auszahlungen ist gemäß § 15 b Abs. 4 Satz 2 InsO auf den Gesamtgläubigerschaden beschränkt, das heißt auf den Schaden, der insgesamt durch die Verschleppung den Gläubigern entstanden ist.[1] Ist also der Gläubigerschaft der insolventen Gesellschaft ein geringerer Schaden entstanden, beschränkt sich die...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
C. Kommentierung Managerhaf... / 4. Überschuldung

Rz. 14 Neben der Zahlungsunfähigkeit ist bei der Überschuldung ein Insolvenzantrag durch den Geschäftsleiter (Vorstand oder Geschäftsführer) zu stellen. Nach § 15a Abs. 1 Satz 1 InsO muss dies ohne schuldhaftes Zögern spätestens sechs Wochen nach Eintritt der Überschuldung geschehen. Die Überschuldung ist in § 19 Abs. 2 InsO definiert: Rz. 15 "Überschuldung liegt vor, wenn da...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
C. Kommentierung Managerhaf... / 3. Unternehmerisches Ermessen

Rz. 42 Die Pflichtwidrigkeit entfällt, wenn der Geschäftsführer eine Entscheidung im Rahmen seines unternehmerischen Ermessens trifft. Grundsätzlich besteht bei unternehmerischen Entscheidungen ein weiter Ermessensspielraum. Ein Geschäftsführer muss täglich Entscheidungen treffen. Hier sollte er nicht zögerlich sein und befürchten müssen, für Maßnahmen, die sich als nachteil...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, UmwStG § 6... / 1 Inhalt und Zweck

Rz. 1 § 6 UmwStG regelt im Rahmen der §§ 3–9 UmwStG, die den Vermögensübergang von einer Körperschaft auf eine Personengesellschaft bzw. auf eine natürliche Person im Wege der Verschmelzung behandeln, das Schicksal des Übernahmefolge- bzw. Konfusionsgewinns mit dem Ziel, die insoweit bestehende ungemilderte Ertragsbesteuerung durch Gewährung einer Rücklagenbildungsmöglichkei...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 11/2023, Gestaltungsin... / 1

Wer Inhaber eines Einzelunternehmens, Gesellschafter einer Personengesellschaft ist oder Anteile an Kapitalgesellschaften hält, sollte sich möglichst früh mit der Frage beschäftigen, wie das betriebliche Vermögen möglichst steuerneutral auf die Nachfolger oder Abkömmlinge übertragen wird. Da insbesondere eine erbschafts- bzw. schenkungssteuerliche Belastung, die auf das Betr...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 11/2023, Gestaltungsin... / II. Derzeitige Rechtslage bei der Übertragung von Betriebsvermögen im ErbStG

Im ErbStG sind für Übertragungen von Betriebsvermögen sachliche Steuerbefreiungen, vgl. §§ 13a, 13c ErbStG, ein Erlass nach § 28a ErbStG, eine Tarifverschonung, vgl. § 19a ErbStG wie auch eine Stundungsmöglichkeit nach § 28 Abs. 1 ErbStG vorgesehen. Sinn und Zweck dieser Begünstigungen ist der Schutz der Liquidität von Unternehmen sowie die Sicherstellung von den im Betrieb ...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 6.1 Überblick

Tz. 59 Stand: EL 134 – ET: 11/2023 Der Investitionsabzugsbetrag nach § 7g EStG soll die Vorverlagerung von Abschreibungspotenzial in ein Wirtschaftsjahr vor Anschaffung oder Herstellung eines begünstigten Wirtschaftsguts ermöglichen. Dadurch werden die Wettbewerbssituation kleiner und mittlerer Betriebe verbessert, deren Liquidität und Eigenkapitalbildung unterstützt und die ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / 2. Erblasserschulden (Abs. 5 Nr. 1)

a) Vom Erblasser herrührend Rz. 61 [Autor/Stand] Erblasserschulden sind die vom Erblasser "herrührenden" Schulden, also solche, die nach § 1922 BGB i.V.m. § 1967 Abs. 2 BGB, § 45 Abs. 1 AO als Nachlassverbindlichkeiten auf den oder die Erben übergehen.[2] Auch bei Erwerbern, die keine Erben sind, können solche Schulden als Nachlassverbindlichkeiten abgezogen werden. Dies folgt...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Saison-Kurzarbeitergeld: So... / 3.2 Vorübergehender Arbeitsausfall

Ein vorübergehender Arbeitsausfall liegt vor, wenn mit einer gewissen Wahrscheinlichkeit in absehbarer Zeit wieder mit dem Übergang zur Vollarbeit zu rechnen ist. Bei witterungsbedingten Arbeitsausfällen ist diese Voraussetzung naturgemäß erfüllt. Bei Arbeitsausfällen aus wirtschaftlichen Gründen sind die Arbeitsmarktsituation, die konkrete Lage des Betriebs, wie z. B. Art d...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
GmbH: Kapitalerhöhung / 3 Arten der Kapitalerhöhung

Die in der Praxis bevorzugte Form ist die Kapitalerhöhung durch Zuführung neuer Barmittel. Daneben bzw. stattdessen kann eine Kapitalerhöhung durch Sachkapitalerhöhung oder als Mischform durch Zuführung sowohl von Barmitteln als auch von Sacheinlagen erfolgen. Für alle der hier genannten Formen der Kapitalerhöhung gilt, dass die Mittelzuführung entweder durch die Altgesellsc...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Bilanzanalyse / 4.3 Aufgaben der Liquiditätsanalyse

Unter Liquidität ist die Fähigkeit eines Unternehmens gemeint, den bestehenden Zahlungsverpflichtungen jederzeit uneingeschränkt nachkommen zu können. Um zu überprüfen, wie sich die Liquiditätssituation eines Unternehmens darstellt, wird die Liquidität in der Praxis am häufigsten mit den nachstehenden Formeln berechnet:mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Bilanzanalyse / 5.1 Gewinn- und Verlustrechnung

Die Analyse der Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) beschäftigt sich in erster Linie mit der Entwicklung der Erlös- und Kostenpositionen. Da die GuV-Zahlen und -Verhältnisse von Unternehmen zu Unternehmen bzw. von Branche zu Branche unterschiedlich ausfallen können, ist ein direkter Vergleich meist schwierig. Die Analyse der GuV dient vor allem dazu, die Erlös- bzw. Kostenblöc...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Bilanzanalyse / 3.4 Bildung von Kennzahlen

In der Praxis werden Kennziffern zu allen möglichen Themen und Fragestellungen gebildet. Es gibt i. W. Kenngrößen zur Analyse der Vermögens- und Kapitalstruktur, Vermögensdeckung, Rentabilität und Liquidität. Hierzu gehört auch die Auswertung aller erkennbaren Einflüsse, einschließlich der sich verändernden Gegebenheiten im Zeitverlauf. Erst die Interpretation sämtlicher Daten un...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Immobilienwert: Dekarbonisierung einberechnen

Die Bewertung von Immobilien erhält durch den Faktor CO2-Emissionen eine komplexe und bislang abstrakte Variable: Immobilieninvestoren tappen wegen mangelnder Kennzahlen oft noch im Dunkeln. Ivanhoé Cambridge hat eine interne Methode entwickelt – und wird zum Vorreiter. Derzeit gibt es 3 Trends, die sich auf den Immobilienmarkt auswirken. Der Kohlenstoffpreis: Aufgrund mangeln...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 4 Verschulden

Rz. 19 I. R. d. Neureglung des § 335 HGB durch das EHUG wurde die Frage offengelassen, ob für die Festsetzung des Ordnungsgelds ein Verschulden des Betroffenen am Pflichtenverstoß erforderlich ist. Noch im Gesetzgebungsverfahren hat der Bundesrat sich gegen ein Verschuldenserfordernis ausgesprochen.[1] Dieser Auffassung folgen auch Teile der Literatur.[2] Nach der Rechtsprec...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.3.3.4.5 Sale and lease back

Rz. 50 Beim Sale and lease back wird im ersten Schritt der Leasinggegenstand vom zukünftigen Leasingnehmer/Verkäufer an den Leasinggeber/Käufer verkauft. Im nächsten Schritt wird ein Leasingvertrag abgeschlossen, nach welchem der Leasingnehmer/Verkäufer den Leasinggegenstand zurückleast. Sale-and-lease-back-Transaktionen werden in der Praxis i. d. R. zur Generierung von Liqu...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.2.1 Angaben zum Geschäftsverlauf und Analyse von Geschäftsverlauf und Lage des Konzerns (Abs. 1 Satz 1 und 2)

Rz. 20 Der Geschäftsverlauf des Gj ist in einem Wirtschaftsbericht zu analysieren, zusammenzufassen und wiederzugeben. Hierbei sind die Geschäftsfelder des Konzerns sowie die Struktur und Komplexität des Konzerns ausgewogen und umfassend zu berücksichtigen. Es sind nicht nur finanzielle Angaben, sondern auch nicht finanzielle Leistungsindikatoren in den Wirtschaftsbericht au...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 5.2.3 Einstandspflicht

Rz. 110 Als zentrale Voraussetzung für die Erleichterungsmöglichkeiten muss das MU eine Erklärung, für die zum Bilanzstichtag eingegangenen Verpflichtungen des TU im folgenden Gj einzustehen, abgeben.[1] Grundlage dafür ist Art. 37 Abs. 3 RL 2013/34/EU, der eine Haftung des MU für das jeweilige Gj verlangt. Idee ist, dass die Verpflichtung eine Kompensation für die Gläubiger...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 7 Ausschüttungssperre für Beteiligungserträge (Abs. 5)

Rz. 212 § 272 Abs. 5 Satz 1 HGB – der Art. 9 Abs. 7 Buchst. c der Richtlinie 2013/34/EU umsetzt – schreibt vor, dass, soweit der auf eine Beteiligung entfallende Teil des Jahresüberschusses in der GuV die Beträge übersteigt, die als Dividende oder Gewinnanteil eingegangen sind oder auf deren Zahlung die KapG einen Anspruch hat, der Unterschiedsbetrag in eine Rücklage einzust...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.13 Angaben zu nahestehenden Personen (Abs. 1 Nr. 13)

Rz. 85 Angaben sind zumindest über wesentliche marktunübliche Geschäfte des MU und der TU mit nahestehenden Unt und Personen, einschl. der Angaben über deren Wert, über die Art der Beziehung zu den nahestehenden Unt und Personen, in den Konzernanhang aufzunehmen. Dabei ist es freigestellt, ob nur über die wesentlichen marktunüblichen Geschäfte oder über alle Geschäfte mit na...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 4.4.3 Prospektive Effektivität

Rz. 37 Die Wirksamkeit einer Sicherungsbeziehung ist im Zeitpunkt ihrer Begründung und fortan zu jedem Abschlussstichtag prospektiv zu beurteilen.[1] Zu diesem Zweck hat der Bilanzierende abzuschätzen, ob und in welchem Umfang sich die gegenläufigen Wert- oder Zahlungsstromänderungen einer Bewertungseinheit am Bilanzstichtag und voraussichtlich in der Zukunft ausgleichen wer...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3.3.2 Kapitalherabsetzungen

Rz. 47 Die ordentliche Herabsetzung des Grundkapitals ist für die AG/SE und die KGaA in den §§ 222–228 AktG geregelt. Da die Kapitalherabsetzung mit der Eintragung des Beschlusses über die Herabsetzung rechtswirksam wird (§ 224 AktG), ist das gezeichnete Kapital von diesem Zeitpunkt an in um den Nennbetrag der Kapitalherabsetzung verminderter Höhe in der Bilanz zu zeigen. So...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.2.5 Risiken bei Finanzinstrumenten (Abs. 2 Nr. 1)

Rz. 67 Sind Finanzinstrumente wesentlicher Bestandteil der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit eines Unt, sind hierüber Angaben im Konzernlagebericht erforderlich.[1] Die Angaben zu Risiken der Finanzinstrumente sollten getrennt von den sonstigen Risiken erfolgen, können aber in dem Risikobericht integriert werden, solange das die Klarheit und Übersichtlichkeit nicht beeinträcht...mehr