Fachbeiträge & Kommentare zu Liquidität

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 5.3 Diskrepanz zwischen Idealvorstellung und Realität

Rz. 147 Grundsätzlich liegt es im Eigeninteresse der Institute, die Berechnung von Liquiditätstransferpreisen voranzutreiben. Dies hat vor allem betriebswirtschaftliche Gründe, da mithilfe interner Transferpreise ein rentabilitätsorientiertes Liquiditätsrisikomanagement etabliert und folglich das Setzen falscher Anreize vermieden werden kann. Rz. 148 Die Schwierigkeit besteht... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 4.1.5 Steuerung des Liquiditätsbedarfes

Rz. 93 Es ist laufend zu überprüfen, inwieweit ein Institut unter normalen und angespannten Marktbedingungen in der Lage ist, einen auftretenden Liquiditätsbedarf rechtzeitig zu decken und in der Folge seine Zahlungsverpflichtungen fristgemäß zu erfüllen. Ein Institut kann seinen Liquiditätsbedarf sowohl über die Aktivseite ("Asset Liquidity") als auch über die Passivseite ... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.2 Liquiditätsdeckungspotenzial versus Risikodeckungspotenzial

Rz. 5 Das unter normalen Bedingungen oder in Stresssituationen bestehende Liquiditätsrisiko im engeren Sinne, also das Zahlungsunfähigkeitsrisiko, ist im Allgemeinen nicht in das Risikotragfähigkeitskonzept einzubeziehen (→ AT 4.1 Tz. 4). Insofern muss für die Absicherung gegen das Liquiditätsrisiko im engeren Sinne auch kein Risikodeckungspotenzial vorgehalten werden. Ander... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.3.6 Liquiditätsrisikomessung

Rz. 44 Ein Institut kann grundlegend zwischen "sicheren" und "unsicheren" Zahlungsströmen unterscheiden. Als sicher können insbesondere die aufgrund vertraglicher Vereinbarungen "erwarteten" Zahlungsströme bezeichnet werden, die hinsichtlich Volumen und Fälligkeit bekannt sind ("deterministische Zahlungsströme").[1] Dazu gehören z. B. Zins- und Tilgungsleistungen zu fest ver... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 3.1 Aufbau von Liquiditätsübersichten

Rz. 57 Um sicherzustellen, dass die Zahlungsverpflichtungen jederzeit erfüllt werden können (→ BTR 3.1 Tz. 1), muss sich das Institut zunächst einen Überblick darüber verschaffen, welche Zahlungsverpflichtungen in der Zukunft überhaupt und wann bestehen und welche liquiden Mittel für die Erfüllung dieser Verpflichtungen am jeweiligen Zahlungstermin voraussichtlich zur Verf... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.1 Jederzeitige Zahlungsfähigkeit

Rz. 2 Gleich die erste Anforderung der deutschen Aufsichtsbehörden zum Management der Liquiditätsrisiken widmet sich dem Liquiditätsrisiko im engeren Sinne, also dem Zahlungsunfähigkeitsrisiko. So hat das Institut sicherzustellen, dass es seine Zahlungsverpflichtungen jederzeit erfüllen kann. Dieser zentrale Grundsatz verdeutlicht, dass es für die Institute von existenzielle... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.3.7 Liquiditätsrisikosteuerung

Rz. 50 Eine optimale Liquiditätsrisikosteuerung ist für jedes Institut von wesentlicher Bedeutung. Sie verfolgt unter normalen Geschäftsbedingungen das Ziel, die erforderliche Liquidität/Refinanzierung sicherzustellen, so dass aufsichtliche Kennzahlen und institutsinterne Risikovorgaben – auch unter Stressannahmen – eingehalten werden, während gleichzeitig Rendite bzw. Zinse... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.10.4 Beispiele für Inter-Risikokonzentrationen

Rz. 76 Die möglichen Auswirkungen von Inter-Risikokonzentrationen wurden den Instituten beim Ausbruch der Finanzmarktkrise drastisch vor Augen geführt. Damals sind die gravierenden Probleme im Subprimesegment in den USA auf die Verbriefungsmärkte übergeschwappt und haben zu unerwarteten Konzentrationen an illiquiden Vermögenswerten geführt sowie schließlich den Interbankenma... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 5.1.4 Erfordernis eines Verrechnungssystems für Liquiditätskosten

Rz. 136 Durch sogenannte "Transferpreise" können Liquiditätskosten, -vorteile und -risiken der jeweiligen Geschäftsart zugeordnet werden, so dass Fehlanreize und damit zugleich Abweichungen vom übergeordneten Risikoappetit vermieden werden können. Implizite Liquiditätselemente in den Marktpreisen können ohne Transferpreise nicht sichtbar gemacht werden. Verzichtet man auf de... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 8.3.7 Berücksichtigung möglicher Restriktionen

Rz. 237 Bei der Durchführung von Liquiditätsstresstests auf konsolidierter Basis sollten mögliche Beschränkungen beim Liquiditätstransfer zwischen Gruppenunternehmen berücksichtigt und in die entsprechenden Szenarien integriert werden. Stresstests auf konsolidierter Basis erfordern eine freie und ungezwungene "Verschiebung" der Liquidität zwischen den Gruppenunternehmen. In ... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 10.2 Bedeutung der Berücksichtigung von Restriktionen für den SREP

Rz. 300 Im Rahmen der Bewertung der Solidität des ILAAP sollten die zuständigen Behörden u. a. überprüfen, ob die Verteilung der verfügbaren internen Liquiditätsressourcen zwischen den Geschäftsfeldern oder rechtlichen Einheiten das Risiko korrekt widerspiegelt, dem die einzelnen Geschäftsfelder oder rechtlichen Einheiten tatsächlich oder potenziell ausgesetzt sind. Hierbei ... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.2.3 Bedeutung für den SREP

Rz. 12 Die Umsetzung der vom BCBS vorgeschlagenen Meldeverpflichtung ist auf europäischer und nationaler Ebene lange Zeit nicht erfolgt, zumal die deutsche Aufsicht diesem Vorhaben kritisch gegenüberstand. Auch die Deutsche Kreditwirtschaft hatte sich – gerade bedingt durch den im Rahmen der Einführung einer ordnungsgemäßen Meldung potenziell entstehenden Implementierungsauf... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 9.2 Inhalte des Notfallplanes für Liquiditätsengpässe

Rz. 272 Im Notfallplan muss geregelt sein, wie bzw. mit welchen Maßnahmen Liquiditätsengpässen in verschiedenen Stresssituationen begegnet wird und folglich wie die Liquidität des Institutes in Stresssituationen gesichert werden kann. Damit besteht ein natürlicher Zusammenhang zu den Erkenntnissen aus den Stresstests für Liquiditätsrisiken (→ BTR 3.1 Tz. 8). Auch den Vorstel... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 10.3 Besondere Anforderungen an Zweigstellen deutscher Institute in Großbritannien

Rz. 302 Die damalige britische Aufsichtsbehörde "Financial Services Authority" (FSA) hat im Oktober 2009 ein "Policy Statement" zur Stärkung der Liquiditätsstandards veröffentlicht.[1] Danach müssen grundsätzlich auch Zweigstellen von Instituten aus dem Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) in Großbritannien über eine ausreichende eigene Liquidität verfügen, um Stresssituatione... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.4.6 Brückenschlag zwischen erster und zweiter Säule

Rz. 80 Die zuständigen Behörden stellen gemäß Art. 97 CRD IV im Rahmen des "Supervisory Review and Evaluation Process" (SREP) fest, ob die von den Instituten angewandten Regelungen, Strategien, Verfahren und Mechanismen sowie ihre Eigenmittelausstattung und Liquidität auch aus ihrer Sicht ein solides Risikomanagement und eine solide Risikoabdeckung gewährleisten. Mit ihren L... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 8.3.2 Spezielle Vorgaben zu Liquiditätsrisiko-Stresstests

Rz. 218 Sofern die Liquiditätsrisiken vom Institut im Ausnahmefall nicht den wesentlichen Risiken zugeordnet werden, ergibt sich diese Anforderung aus Art. 86 Abs. 9 CRD IV. Demnach sollen die Institute den potenziellen Auswirkungen institutsspezifischer, marktweiter und kombinierter Alternativszenarien Rechnung tragen, wobei unterschiedliche Zeiträume und unterschiedlich sc... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 3.5 Festlegung der zugrunde liegenden Annahmen

Rz. 72 Die Liquiditätsübersichten müssen geeignet sein, um die Liquiditätslage im kurz-, mittel- und langfristigen Bereich darzustellen. Dies hat sich in den getroffenen Annahmen, die den Mittelzu- und -abflüssen zugrunde liegen, und in der Untergliederung in Zeitbändern angemessen widerzuspiegeln. Diese Annahmen können auf Erfahrungen aus der Vergangenheit oder auf Experten... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.4.1 Beispiele für relevante Wechselwirkungen

Rz. 48 Wechselwirkungen zwischen den unterschiedlichen Risikoarten sollten beim Frühwarnverfahren für Liquiditätsengpässe berücksichtigt werden. Es ist unmittelbar einleuchtend, dass zwischen den Liquiditätsrisiken und anderen Risikoarten ein enger Zusammenhang aufgrund deren potenzieller Wirkungen auf Zahlungsstromebene besteht. Dieser Zusammenhang ergibt sich bereits aus d... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 3.2 Berücksichtigung der Wechselwirkungen zwischen den Risikoarten

Rz. 211 CEBS hatte als Konsequenz aus der Finanzmarktkrise bereits 2010 gefordert, die Notwendigkeit im Auge zu behalten, außerbilanzielle Gesellschaftskonstruktionen aus Reputationsgründen auf die eigene Bilanz nehmen zu müssen. Daher sollten die Stresstestprogramme Szenarien zur Beurteilung der Größe und Tragfähigkeit dieser Gesellschaftskonstruktionen im Vergleich zur eig... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.3.2 Verbund- oder Konzernlösungen

Rz. 17 Insbesondere die Zahlungsfähigkeit kleinerer Institute wird häufig innerhalb eines Finanzverbundes (Sparkassen-Finanzverbund, Genossenschaftsverbund etc.) oder eines Konzernverbundes sichergestellt. Deshalb kann eine ausreichende Diversifikation ausdrücklich auch durch bestehende Verbund- oder Konzernstrukturen erreicht werden (→ BTR 3.1 Tz. 1, Erläuterung). Aufgrund ... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 8.3.3 Institutseigene und marktweite Ursachen

Rz. 220 Stresssituationen können auf institutseigene oder marktweite Ursachen rekurrieren. Institutseigene Ursachen sind im Gegensatz zu marktweiten Ursachen i. d. R. auf eigene Versäumnisse des Institutes zurückzuführen. Sie können im Extremfall den vollständigen Verlust des Vertrauens der Marktteilnehmer in das Institut und folglich den kompletten Abzug von Kundeneinlagen ... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 8.3.5 Festlegung geeigneter Stressszenarien

Rz. 228 Die Sensitivitätsanalysen können den geeigneten quantitativen Hintergrund für die Gestaltung der Stressszenarien liefern. Für jedes Stressszenario und jeden betrachteten Zeithorizont sollte eine Reihe von ungünstigen Verhaltensannahmen für Aktiv- und Passivkunden, andere Refinanzierungsquellen und Gegenparteien getroffen werden.[1] Das jeweilige Verhalten wird von me... mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Beherrschende Gesellschafter

Rn. 138 Stand: EL 189 – ET: 06/2026 Gewinnausschüttungen sind dem Gesellschafter schon dann zugeflossen, wenn sie ihm zB auf einem Verrechnungskonto bei der leistungsfähigen KapGes gutgeschrieben worden sind, über das der Gesellschafter verfügen kann, oder wenn der Gesellschafter aus eigenem Interesse (zB bei einer Novation) seine Gewinnanteile in der Gesellschaft belässt (BF... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 8.3.9 Betrachtungszeiträume

Rz. 241 Jedes Institut hat die Stresstests individuell zu definieren, wobei unterschiedlich lange Zeithorizonte zugrunde gelegt werden müssen. Die institutsindividuelle Definition der Stresstests schließt somit auch die Festlegung der von den Stresstests abgedeckten Zeithorizonte ein. Grundsätzlich sollte durch einen Stresstest zumindest jene Zeitspanne abgedeckt werden, inn... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 6.4 Haltedauer und Marktliquidität der Vermögensgegenstände

Rz. 183 Auch die Aspekte Haltedauer und Marktliquidität der Vermögensgegenstände müssen bei der Ermittlung der jeweiligen Transferpreise berücksichtigt werden. Damit wird zunächst zum Ausdruck gebracht, dass die Transferpreise von Vermögensgegenständen eben auch von ihrer Haltedauer und Marktliquidität abhängig sind. Rz. 184 In Krisensituationen ist es möglich, dass nur unzur... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 8.7 Ermittlung des Überlebenshorizontes

Rz. 262 Das Institut hat in den individuell festzulegenden Stressszenarien jeweils seinen voraussichtlichen Überlebenshorizont zu ermitteln. Auf welche Weise dies geschehen kann, hat die EBA in ihren Leitlinien zum SREP skizziert. Von der EBA wird dabei synonym der Begriff "Überlebensdauer" ("Survival Period") verwendet, worunter jener Zeitraum zu verstehen ist, in dem ein K... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.4.3 Vorgaben zum Meldewesen

Rz. 61 Die Meldeanforderungen der Institute in Bezug auf die Liquiditätsdeckung und die stabile Refinanzierung gemäß Art. 415 CRR wurden erstmals im April 2014 von der EU-Kommission veröffentlicht.[1] Die Grundlage dafür bildeten die entsprechenden Vorschläge der EBA vom Dezember 2013.[2] Auf Basis ergänzender Vorschläge der EBA aus dem Jahr 2015 hat die EU-Kommission im Mär... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.3.3 Erklärung zum Risikoappetit

Rz. 36 In verschiedenen Ausarbeitungen der Aufsichtsbehörden wird eine förmliche Erklärung zum Risikoappetit ("Risk Appetite Statement", RAS) gefordert, in der die Geschäftsleitung ihre Einschätzung zu den Risikoarten und -beträgen zum Ausdruck bringt, die das Institut zur Erfüllung seiner strategischen Ziele zu übernehmen bereit ist.[1] Im weiteren Sinne werden sowohl quali... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 4.1.1 Angespanntes Marktumfeld

Rz. 84 In einem angespannten Marktumfeld werden diese Unwägbarkeiten nochmals verstärkt. Unter einem "angespannten Marktumfeld" können nachteilige Entwicklungen im Vergleich zu den allgemein üblichen Bedingungen in diesem Markt verstanden werden. Diesbezüglich werden im Wesentlichen zwei Ursachen unterschieden: Entweder sieht sich das Institut selbst mit Problemen konfrontie... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 8.3.8 Berücksichtigung vielfältiger Wechselwirkungen

Rz. 238 Bei der Ausgestaltung der Stresstests sollten auch die verschiedenen Wechselwirkungen Beachtung finden, die ganz unterschiedliche Bereiche betreffen können. Zunächst muss davon ausgegangen werden, dass ähnliche Marktteilnehmer in Stresssituationen auch ein ähnliches Verhalten an den Tag legen, sodass sich auf diese Weise die negativen Marktentwicklungen noch verstärk... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.5.2 Bedeutung für den SREP

Rz. 29 Die EZB hat im Rahmen des SREP klare Vorgaben formuliert, welche Informationen ihr zum Management von Konzentrationen von den bedeutenden Instituten vorgelegt werden müssen. Dazu gehören Informationen über Refinanzierungskonzentrationsrisiken, einschließlich der Grundsätze für die Messung und Überwachung von Wechselbeziehungen zwischen Refinanzierungsquellen und der w... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 5.6 Bedeutung des Verrechnungssystems für den SREP

Rz. 159 Die EBA erwartet von den zuständigen Behörden ihren Leitlinien zum SREP zufolge auch eine Beurteilung, ob die Institute ein geeignetes "Liquiditätstransferpreissystem" ("Funds Transfer Pricing", FTP) eingerichtet haben und dabei bestimmte Aspekte berücksichtigt wurden. Insbesondere soll geprüft werden, ob das Liquiditätstransferpreissystem alle wichtigen Geschäftstät... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 3. Berücksichtigung der Kosten des Liquiditätspuffers und der sonstigen Eigenanlagen

Die Diskussion im Fachgremium zeigt, dass die Kosten des Liquiditätspuffers schwer abzugrenzen sind. Der Liquiditätspuffer eines Instituts hängt vom individuellen Risikoappetit ab und setzt sich damit je nach Institut unterschiedlich zusammen. Somit sind die entsprechenden Opportunitätskosten nicht einheitlich zu bestimmen. Bei den Verbänden der kleineren Institute bestehen h... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 4.8 Zusammenspiel zwischen ICAAP und ILAAP

Rz. 242 Von den Instituten wird erwartet, dass eine Einbindung des ICAAP in die Gesamtbanksteuerung konsistent über alle Risikoarten (inklusive Liquiditätsrisiken) und Perspektiven hinweg erfolgt. Darüber hinaus ist auf das Verhältnis zur Liquiditätssteuerung, dabei insbesondere auf die Konsistenz der kapital- und liquiditätsseitig verwendeten Szenarien, und zu weiteren Steu... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.4.2 Bedeutung der Wechselwirkungen für den SREP

Rz. 55 Die EBA empfiehlt den zuständigen Behörden deshalb, bei der Vergabe der Scorewerte für das Liquiditäts- und das Refinanzierungsrisiko im Rahmen des SREP auch die Auswirkungen anderer Liquiditätsrisikotreiber zu berücksichtigen, z. B. in Bezug auf das Reputationsrisiko.[1] Konkret fordert die EBA, bei der Bewertung der Auswirkung von Schocks auf den Liquiditätsbedarf d... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.12.11 Stresstests für Liquiditätsrisiken

Rz. 169 "Liquiditäts- und Refinanzierungsrisiken" sind spezielle Risiken, die sich im Fall ihres Eintritts in aufsichtlicher Hinsicht wesentlich auf die Liquidität des Institutes über unterschiedliche Zeithorizonte auswirken.[1] Das Liquiditätsrisiko deckt dabei den kurzfristigen Bereich von bis zu einem Jahr ab. Das "Refinanzierungsrisiko" ist konkret das Risiko, dass das I... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.13 Bedeutung der internen Stresstests für den SREP

Rz. 58 Die zuständigen Aufsichtsbehörden sollten die Stresstestprogramme der Institute und ihre Konformität mit den EBA-Leitlinien zu den Stresstests der Institute[1] unter Berücksichtigung des Proportionalitätsprinzips überprüfen und bewerten. Die zuständigen Behörden sollten eine qualitative Bewertung der Stresstestprogramme sowie eine quantitative Bewertung der Ergebnisse... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.10 ICAAP- und ILAAP-Stresstests

Rz. 31 Nach Art. 73 bzw. 86 CRD IV müssen die Institute über solide Strategien und Verfahren verfügen, mit denen sie ihrem individuellen Risikoprofil entsprechend die Angemessenheit des internen Kapitals ("Internal Capital Adequacy Assessment", ICAAP) bzw. der internen Liquidität ("Internal Liquidity Adequacy Assessment", ILAAP) sicherstellen. Im Rahmen dieser Prozesse soll... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2 Früherkennung von Liquiditätsengpässen (Tz. 2)

Rz. 33 2 Das Institut hat zu gewährleisten, dass ein sich abzeichnender Liquiditätsengpass frühzeitig erkannt wird. Hierfür sind Verfahren einzurichten, deren Angemessenheit regelmäßig, mindestens aber jährlich, zu überprüfen ist. Auswirkungen anderer Risiken auf die Liquidität des Institutes (z. B. Reputationsrisiken) sind bei den Verfahren zu berücksichtigen. 2.1 Umgang mit... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 3.4.3 Rahmen und Erklärung zum Risikoappetit

Rz. 178 Wie an anderer Stelle bereits dargelegt (→ AT 4, Einführung und Überblick), erwarten der FSB, der BCBS und die EZB von den bedeutenden Instituten die Festlegung eines Rahmens für den Risikoappetit ("Risk Appetite Framework", RAF). Darunter wird das Gesamtkonzept verstanden, mit dem der Risikoappetit festgelegt, kommuniziert und überwacht wird. Der RAF sollte die wese... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 3. Diskussion

Auf Nachfrage erläutert die BaFin, dass die EZB zwar ebenfalls an einem SREP-Konzept für LSI arbeite, dieses sich allerdings derzeit noch in einer Pilotphase befinde und vermutlich erst 2018 zur vollständigen Anwendung kommen wird. Da die EBA-Leitlinien jedoch bereits 2016 umgesetzt werden müssen, ist die Entwicklung einer eigenen Methode zwingend. Die BaFin sieht dies auch ... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.8.10 Absehbare Anforderungen der EBA

Rz. 73 Die EBA hat am 18. Januar 2024 gemäß Art. 87a Abs. 5 CRD VI Leitlinien zu Mindeststandards und Referenzmethoden für die Ermittlung, Messung, Steuerung und Überwachung von ESG-Risiken durch die Institute für drei Monate zur Konsultation gestellt. Bis Ende 2024 sollen die endgültigen Leitlinien vorliegen, so dass dann mit neuen bzw. ergänzenden Vorgaben zu rechnen ist. ... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 7.1 Kritische Reflexion der Stresstestergebnisse

Rz. 317 Wenngleich Stresstests so ausgestaltet sein sollten, dass die zugrunde liegenden Szenarien Ausnahmesituationen darstellen, sollen sie dennoch plausibel mögliche Ereignisse widerspiegeln (→ AT 4.3.3 Tz. 3). Folglich muss ein Institut auch auf derartige Ereignisse vorbereitet sein. Die Durchführung von Stresstests wäre für das Institut vollkommen wertlos, wenn deren Er... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.2 Berichterstattung über die Ergebnisse des ICAAP und ILAAP

Rz. 17 Der BCBS erwartet im Risikobericht risikorelevante Kennzahlen wie aufsichtsrechtliches und ökonomisches Kapital, Aussagen zur Angemessenheit der Kapitalausstattung, Prognosen der Kapital- und Liquiditätskennzahlen sowie Refinanzierungspositionen und -pläne.[1] Mit der fünften MaRisk-Novelle wurde diese Anforderung ergänzt. Damit rücken neben der Darstellung der Risiko... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 3.3 Geeigneter Zeitraum

Rz. 63 Die Liquiditätsübersichten müssen geeignet sein, um die Liquiditätslage im kurz-, mittel- und langfristigen Bereich darzustellen. Nimmt man die Ermittlung der Liquiditäts- und Beobachtungskennzahlen im Zusammenhang mit der Liquiditätsverordnung zum Maßstab, so wurde zumindest in der Vergangenheit ein Zeitraum von einem Jahr für die Erstellung einer Liquiditätsübersic... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 8.8 Verwendung der Ergebnisse von Stresstests

Rz. 265 Die Ergebnisse der Stresstests können wertvolle Hinweise auf die potenziellen Auslöser von Liquiditätsengpässen und deren Auswirkungen auf die Zahlungsströme ("Cashflows") und die Liquiditätssituation des Institutes (→ BTR 3.1 Tz. 3) liefern, die bei den Frühwarnverfahren (→ BTR 3.1 Tz. 2) berücksichtigt werden sollten. Daraus müssen geeignete Konsequenzen gezogen w... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 4.1.4 Kennzahlen zur Liquiditätsausstattung

Rz. 90 Wie in der Einführung zu diesem Modul bereits ausgeführt, hat der Baseler Ausschuss für Bankenaufsicht (BCBS) im Dezember 2010 unter dem Stichwort "Basel III" Standards für quantitative Mindestanforderungen an die Liquiditätsausstattung international tätiger Institute veröffentlicht, die auf verschiedenen Kennziffern basieren.[1] Diese Standards wurden in Europa in Ar... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 6.2 Rahmenbedingungen zur Überprüfung von Stresstests

Rz. 298 Das Stresstestprogramm sollte institutsweit überprüft werden. Zur Vermeidung von Interessenkonflikten sollten bei der Überprüfung Geschäftseinheiten oder externe Experten eine Schlüsselrolle spielen, die nicht für die Konzeption und Anwendung des Programms verantwortlich sind, wobei das jeweilige Fachwissen für bestimmte Themen berücksichtigt werden sollte. Die Insti... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.6.1 Reputationsrisiken

Rz. 30 Unter "Reputation" versteht man den aus der Wahrnehmung verschiedener Anspruchsgruppen resultierenden öffentlichen Ruf eines Institutes hinsichtlich seiner Kompetenz, Integrität und Vertrauenswürdigkeit. Zu den Anspruchsgruppen zählen z. B. Kunden, Mitarbeiter, Eigen- und Fremdkapitalgeber, andere Institute, Ratingagenturen, die Presse oder Politiker. Die Gefahr von R... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 4.1.3 Bedarfsermittlung mithilfe von Kennziffern

Rz. 87 Mit gewissen Einschränkungen ist es auch möglich, einen zusätzlichen Liquiditätsbedarf mithilfe ausgewählter (teilweise statischer) Kennziffern zu ermitteln. Neben den bereits erwähnten Liquiditäts- und Beobachtungskennzahlen können z. B. die folgenden Kennziffern zur Bestimmung verschiedener Ausprägungen des Liquiditätsrisikos herangezogen werden:[1] Zur Berechnung de... mehr