Fachbeiträge & Kommentare zu Liquidität

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 3.5 Festlegung der zugrunde liegenden Annahmen

Rz. 72 Die Liquiditätsübersichten müssen geeignet sein, um die Liquiditätslage im kurz-, mittel- und langfristigen Bereich darzustellen. Dies hat sich in den getroffenen Annahmen, die den Mittelzu- und -abflüssen zugrunde liegen, und in der Untergliederung in Zeitbändern angemessen widerzuspiegeln. Diese Annahmen können auf Erfahrungen aus der Vergangenheit oder auf Experten... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.4.1 Beispiele für relevante Wechselwirkungen

Rz. 48 Wechselwirkungen zwischen den unterschiedlichen Risikoarten sollten beim Frühwarnverfahren für Liquiditätsengpässe berücksichtigt werden. Es ist unmittelbar einleuchtend, dass zwischen den Liquiditätsrisiken und anderen Risikoarten ein enger Zusammenhang aufgrund deren potenzieller Wirkungen auf Zahlungsstromebene besteht. Dieser Zusammenhang ergibt sich bereits aus d... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 3.2 Berücksichtigung der Wechselwirkungen zwischen den Risikoarten

Rz. 211 CEBS hatte als Konsequenz aus der Finanzmarktkrise bereits 2010 gefordert, die Notwendigkeit im Auge zu behalten, außerbilanzielle Gesellschaftskonstruktionen aus Reputationsgründen auf die eigene Bilanz nehmen zu müssen. Daher sollten die Stresstestprogramme Szenarien zur Beurteilung der Größe und Tragfähigkeit dieser Gesellschaftskonstruktionen im Vergleich zur eig... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.3.2 Verbund- oder Konzernlösungen

Rz. 17 Insbesondere die Zahlungsfähigkeit kleinerer Institute wird häufig innerhalb eines Finanzverbundes (Sparkassen-Finanzverbund, Genossenschaftsverbund etc.) oder eines Konzernverbundes sichergestellt. Deshalb kann eine ausreichende Diversifikation ausdrücklich auch durch bestehende Verbund- oder Konzernstrukturen erreicht werden (→ BTR 3.1 Tz. 1, Erläuterung). Aufgrund ... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 8.3.3 Institutseigene und marktweite Ursachen

Rz. 220 Stresssituationen können auf institutseigene oder marktweite Ursachen rekurrieren. Institutseigene Ursachen sind im Gegensatz zu marktweiten Ursachen i. d. R. auf eigene Versäumnisse des Institutes zurückzuführen. Sie können im Extremfall den vollständigen Verlust des Vertrauens der Marktteilnehmer in das Institut und folglich den kompletten Abzug von Kundeneinlagen ... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 8.3.5 Festlegung geeigneter Stressszenarien

Rz. 228 Die Sensitivitätsanalysen können den geeigneten quantitativen Hintergrund für die Gestaltung der Stressszenarien liefern. Für jedes Stressszenario und jeden betrachteten Zeithorizont sollte eine Reihe von ungünstigen Verhaltensannahmen für Aktiv- und Passivkunden, andere Refinanzierungsquellen und Gegenparteien getroffen werden.[1] Das jeweilige Verhalten wird von me... mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Beherrschende Gesellschafter

Rn. 138 Stand: EL 189 – ET: 06/2026 Gewinnausschüttungen sind dem Gesellschafter schon dann zugeflossen, wenn sie ihm zB auf einem Verrechnungskonto bei der leistungsfähigen KapGes gutgeschrieben worden sind, über das der Gesellschafter verfügen kann, oder wenn der Gesellschafter aus eigenem Interesse (zB bei einer Novation) seine Gewinnanteile in der Gesellschaft belässt (BF... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 8.3.9 Betrachtungszeiträume

Rz. 241 Jedes Institut hat die Stresstests individuell zu definieren, wobei unterschiedlich lange Zeithorizonte zugrunde gelegt werden müssen. Die institutsindividuelle Definition der Stresstests schließt somit auch die Festlegung der von den Stresstests abgedeckten Zeithorizonte ein. Grundsätzlich sollte durch einen Stresstest zumindest jene Zeitspanne abgedeckt werden, inn... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 6.4 Haltedauer und Marktliquidität der Vermögensgegenstände

Rz. 183 Auch die Aspekte Haltedauer und Marktliquidität der Vermögensgegenstände müssen bei der Ermittlung der jeweiligen Transferpreise berücksichtigt werden. Damit wird zunächst zum Ausdruck gebracht, dass die Transferpreise von Vermögensgegenständen eben auch von ihrer Haltedauer und Marktliquidität abhängig sind. Rz. 184 In Krisensituationen ist es möglich, dass nur unzur... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 8.7 Ermittlung des Überlebenshorizontes

Rz. 262 Das Institut hat in den individuell festzulegenden Stressszenarien jeweils seinen voraussichtlichen Überlebenshorizont zu ermitteln. Auf welche Weise dies geschehen kann, hat die EBA in ihren Leitlinien zum SREP skizziert. Von der EBA wird dabei synonym der Begriff "Überlebensdauer" ("Survival Period") verwendet, worunter jener Zeitraum zu verstehen ist, in dem ein K... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.4.3 Vorgaben zum Meldewesen

Rz. 61 Die Meldeanforderungen der Institute in Bezug auf die Liquiditätsdeckung und die stabile Refinanzierung gemäß Art. 415 CRR wurden erstmals im April 2014 von der EU-Kommission veröffentlicht.[1] Die Grundlage dafür bildeten die entsprechenden Vorschläge der EBA vom Dezember 2013.[2] Auf Basis ergänzender Vorschläge der EBA aus dem Jahr 2015 hat die EU-Kommission im Mär... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.3.3 Erklärung zum Risikoappetit

Rz. 36 In verschiedenen Ausarbeitungen der Aufsichtsbehörden wird eine förmliche Erklärung zum Risikoappetit ("Risk Appetite Statement", RAS) gefordert, in der die Geschäftsleitung ihre Einschätzung zu den Risikoarten und -beträgen zum Ausdruck bringt, die das Institut zur Erfüllung seiner strategischen Ziele zu übernehmen bereit ist.[1] Im weiteren Sinne werden sowohl quali... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 4.1.1 Angespanntes Marktumfeld

Rz. 84 In einem angespannten Marktumfeld werden diese Unwägbarkeiten nochmals verstärkt. Unter einem "angespannten Marktumfeld" können nachteilige Entwicklungen im Vergleich zu den allgemein üblichen Bedingungen in diesem Markt verstanden werden. Diesbezüglich werden im Wesentlichen zwei Ursachen unterschieden: Entweder sieht sich das Institut selbst mit Problemen konfrontie... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 8.3.8 Berücksichtigung vielfältiger Wechselwirkungen

Rz. 238 Bei der Ausgestaltung der Stresstests sollten auch die verschiedenen Wechselwirkungen Beachtung finden, die ganz unterschiedliche Bereiche betreffen können. Zunächst muss davon ausgegangen werden, dass ähnliche Marktteilnehmer in Stresssituationen auch ein ähnliches Verhalten an den Tag legen, sodass sich auf diese Weise die negativen Marktentwicklungen noch verstärk... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.5.2 Bedeutung für den SREP

Rz. 29 Die EZB hat im Rahmen des SREP klare Vorgaben formuliert, welche Informationen ihr zum Management von Konzentrationen von den bedeutenden Instituten vorgelegt werden müssen. Dazu gehören Informationen über Refinanzierungskonzentrationsrisiken, einschließlich der Grundsätze für die Messung und Überwachung von Wechselbeziehungen zwischen Refinanzierungsquellen und der w... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 5.6 Bedeutung des Verrechnungssystems für den SREP

Rz. 159 Die EBA erwartet von den zuständigen Behörden ihren Leitlinien zum SREP zufolge auch eine Beurteilung, ob die Institute ein geeignetes "Liquiditätstransferpreissystem" ("Funds Transfer Pricing", FTP) eingerichtet haben und dabei bestimmte Aspekte berücksichtigt wurden. Insbesondere soll geprüft werden, ob das Liquiditätstransferpreissystem alle wichtigen Geschäftstät... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 3. Berücksichtigung der Kosten des Liquiditätspuffers und der sonstigen Eigenanlagen

Die Diskussion im Fachgremium zeigt, dass die Kosten des Liquiditätspuffers schwer abzugrenzen sind. Der Liquiditätspuffer eines Instituts hängt vom individuellen Risikoappetit ab und setzt sich damit je nach Institut unterschiedlich zusammen. Somit sind die entsprechenden Opportunitätskosten nicht einheitlich zu bestimmen. Bei den Verbänden der kleineren Institute bestehen h... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 4.8 Zusammenspiel zwischen ICAAP und ILAAP

Rz. 242 Von den Instituten wird erwartet, dass eine Einbindung des ICAAP in die Gesamtbanksteuerung konsistent über alle Risikoarten (inklusive Liquiditätsrisiken) und Perspektiven hinweg erfolgt. Darüber hinaus ist auf das Verhältnis zur Liquiditätssteuerung, dabei insbesondere auf die Konsistenz der kapital- und liquiditätsseitig verwendeten Szenarien, und zu weiteren Steu... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.4.2 Bedeutung der Wechselwirkungen für den SREP

Rz. 55 Die EBA empfiehlt den zuständigen Behörden deshalb, bei der Vergabe der Scorewerte für das Liquiditäts- und das Refinanzierungsrisiko im Rahmen des SREP auch die Auswirkungen anderer Liquiditätsrisikotreiber zu berücksichtigen, z. B. in Bezug auf das Reputationsrisiko.[1] Konkret fordert die EBA, bei der Bewertung der Auswirkung von Schocks auf den Liquiditätsbedarf d... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.12.11 Stresstests für Liquiditätsrisiken

Rz. 169 "Liquiditäts- und Refinanzierungsrisiken" sind spezielle Risiken, die sich im Fall ihres Eintritts in aufsichtlicher Hinsicht wesentlich auf die Liquidität des Institutes über unterschiedliche Zeithorizonte auswirken.[1] Das Liquiditätsrisiko deckt dabei den kurzfristigen Bereich von bis zu einem Jahr ab. Das "Refinanzierungsrisiko" ist konkret das Risiko, dass das I... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.13 Bedeutung der internen Stresstests für den SREP

Rz. 58 Die zuständigen Aufsichtsbehörden sollten die Stresstestprogramme der Institute und ihre Konformität mit den EBA-Leitlinien zu den Stresstests der Institute[1] unter Berücksichtigung des Proportionalitätsprinzips überprüfen und bewerten. Die zuständigen Behörden sollten eine qualitative Bewertung der Stresstestprogramme sowie eine quantitative Bewertung der Ergebnisse... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.10 ICAAP- und ILAAP-Stresstests

Rz. 31 Nach Art. 73 bzw. 86 CRD IV müssen die Institute über solide Strategien und Verfahren verfügen, mit denen sie ihrem individuellen Risikoprofil entsprechend die Angemessenheit des internen Kapitals ("Internal Capital Adequacy Assessment", ICAAP) bzw. der internen Liquidität ("Internal Liquidity Adequacy Assessment", ILAAP) sicherstellen. Im Rahmen dieser Prozesse soll... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2 Früherkennung von Liquiditätsengpässen (Tz. 2)

Rz. 33 2 Das Institut hat zu gewährleisten, dass ein sich abzeichnender Liquiditätsengpass frühzeitig erkannt wird. Hierfür sind Verfahren einzurichten, deren Angemessenheit regelmäßig, mindestens aber jährlich, zu überprüfen ist. Auswirkungen anderer Risiken auf die Liquidität des Institutes (z. B. Reputationsrisiken) sind bei den Verfahren zu berücksichtigen. 2.1 Umgang mit... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 3.4.3 Rahmen und Erklärung zum Risikoappetit

Rz. 178 Wie an anderer Stelle bereits dargelegt (→ AT 4, Einführung und Überblick), erwarten der FSB, der BCBS und die EZB von den bedeutenden Instituten die Festlegung eines Rahmens für den Risikoappetit ("Risk Appetite Framework", RAF). Darunter wird das Gesamtkonzept verstanden, mit dem der Risikoappetit festgelegt, kommuniziert und überwacht wird. Der RAF sollte die wese... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 3. Diskussion

Auf Nachfrage erläutert die BaFin, dass die EZB zwar ebenfalls an einem SREP-Konzept für LSI arbeite, dieses sich allerdings derzeit noch in einer Pilotphase befinde und vermutlich erst 2018 zur vollständigen Anwendung kommen wird. Da die EBA-Leitlinien jedoch bereits 2016 umgesetzt werden müssen, ist die Entwicklung einer eigenen Methode zwingend. Die BaFin sieht dies auch ... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.8.10 Absehbare Anforderungen der EBA

Rz. 73 Die EBA hat am 18. Januar 2024 gemäß Art. 87a Abs. 5 CRD VI Leitlinien zu Mindeststandards und Referenzmethoden für die Ermittlung, Messung, Steuerung und Überwachung von ESG-Risiken durch die Institute für drei Monate zur Konsultation gestellt. Bis Ende 2024 sollen die endgültigen Leitlinien vorliegen, so dass dann mit neuen bzw. ergänzenden Vorgaben zu rechnen ist. ... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 7.1 Kritische Reflexion der Stresstestergebnisse

Rz. 317 Wenngleich Stresstests so ausgestaltet sein sollten, dass die zugrunde liegenden Szenarien Ausnahmesituationen darstellen, sollen sie dennoch plausibel mögliche Ereignisse widerspiegeln (→ AT 4.3.3 Tz. 3). Folglich muss ein Institut auch auf derartige Ereignisse vorbereitet sein. Die Durchführung von Stresstests wäre für das Institut vollkommen wertlos, wenn deren Er... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.2 Berichterstattung über die Ergebnisse des ICAAP und ILAAP

Rz. 17 Der BCBS erwartet im Risikobericht risikorelevante Kennzahlen wie aufsichtsrechtliches und ökonomisches Kapital, Aussagen zur Angemessenheit der Kapitalausstattung, Prognosen der Kapital- und Liquiditätskennzahlen sowie Refinanzierungspositionen und -pläne.[1] Mit der fünften MaRisk-Novelle wurde diese Anforderung ergänzt. Damit rücken neben der Darstellung der Risiko... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 3.3 Geeigneter Zeitraum

Rz. 63 Die Liquiditätsübersichten müssen geeignet sein, um die Liquiditätslage im kurz-, mittel- und langfristigen Bereich darzustellen. Nimmt man die Ermittlung der Liquiditäts- und Beobachtungskennzahlen im Zusammenhang mit der Liquiditätsverordnung zum Maßstab, so wurde zumindest in der Vergangenheit ein Zeitraum von einem Jahr für die Erstellung einer Liquiditätsübersic... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 8.8 Verwendung der Ergebnisse von Stresstests

Rz. 265 Die Ergebnisse der Stresstests können wertvolle Hinweise auf die potenziellen Auslöser von Liquiditätsengpässen und deren Auswirkungen auf die Zahlungsströme ("Cashflows") und die Liquiditätssituation des Institutes (→ BTR 3.1 Tz. 3) liefern, die bei den Frühwarnverfahren (→ BTR 3.1 Tz. 2) berücksichtigt werden sollten. Daraus müssen geeignete Konsequenzen gezogen w... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 4.1.4 Kennzahlen zur Liquiditätsausstattung

Rz. 90 Wie in der Einführung zu diesem Modul bereits ausgeführt, hat der Baseler Ausschuss für Bankenaufsicht (BCBS) im Dezember 2010 unter dem Stichwort "Basel III" Standards für quantitative Mindestanforderungen an die Liquiditätsausstattung international tätiger Institute veröffentlicht, die auf verschiedenen Kennziffern basieren.[1] Diese Standards wurden in Europa in Ar... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 6.2 Rahmenbedingungen zur Überprüfung von Stresstests

Rz. 298 Das Stresstestprogramm sollte institutsweit überprüft werden. Zur Vermeidung von Interessenkonflikten sollten bei der Überprüfung Geschäftseinheiten oder externe Experten eine Schlüsselrolle spielen, die nicht für die Konzeption und Anwendung des Programms verantwortlich sind, wobei das jeweilige Fachwissen für bestimmte Themen berücksichtigt werden sollte. Die Insti... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.6.1 Reputationsrisiken

Rz. 30 Unter "Reputation" versteht man den aus der Wahrnehmung verschiedener Anspruchsgruppen resultierenden öffentlichen Ruf eines Institutes hinsichtlich seiner Kompetenz, Integrität und Vertrauenswürdigkeit. Zu den Anspruchsgruppen zählen z. B. Kunden, Mitarbeiter, Eigen- und Fremdkapitalgeber, andere Institute, Ratingagenturen, die Presse oder Politiker. Die Gefahr von R... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 4.1.3 Bedarfsermittlung mithilfe von Kennziffern

Rz. 87 Mit gewissen Einschränkungen ist es auch möglich, einen zusätzlichen Liquiditätsbedarf mithilfe ausgewählter (teilweise statischer) Kennziffern zu ermitteln. Neben den bereits erwähnten Liquiditäts- und Beobachtungskennzahlen können z. B. die folgenden Kennziffern zur Bestimmung verschiedener Ausprägungen des Liquiditätsrisikos herangezogen werden:[1] Zur Berechnung de... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.12.6 Umgang mit Kreditspreadrisiken im Anlagebuch

Rz. 149 Die deutsche Aufsicht hatte zunächst gefordert, dass die Institute für Stressbetrachtungen zu Kreditspreadrisiken im Anlagebuch (CSRBB) Tz. 134 lit. b aus den EBA-Leitlinien zum Zinsänderungs- und Kreditspreadrisiko im Anlagebuch beachten (→ AT 4.3.3 Tz. 1, Erläuterung). Darin fordert die EBA von den Instituten allerdings keinen Stresstest im eigentlichen Sinne. Stat... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 5.1 Einrichtung von Emittentenlimiten

Rz. 121 Der Begriff "Emittent" geht auf das lateinische Wort "emittens" (ausgeben) zurück. Der Emittent von Wertpapieren ist eine juristische Person des Privatrechts oder des öffentlichen Rechts (z. B. ein Unternehmen oder ein Staat), die durch die Ausgabe von Wertpapieren Liquidität generiert. Soweit Institute entsprechende Handelsgeschäfte tätigen möchten, müssen sie dazu ... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 3. Kurzer Vortrag zum Thema "Liquiditätsrisikomanagement im Verbund"

Teilnehmer des Fachgremiums aus den Reihen des DSGV bzw. des BVR stellen gängige Verfahrensweisen von Sparkassen und Genossenschaftsbanken im Bereich des Liquiditätsrisikomanagements vor. Im Rahmen des Liquiditätsrisikomanagements dieser Institute sind in erster Linie Rentabilitätsgesichtspunkte von Bedeutung; solvenzrechtliche Gesichtspunkte rücken aufgrund der besonderen S... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 5.1 Nutzung der Liquiditätspuffer

Rz. 51 Grundsätzlich müssen alle gruppenangehörigen Institute überprüfen, inwieweit der Übertragung liquider Mittel und unbelasteter Vermögensgegenstände innerhalb der Gruppe gesellschaftsrechtliche, regulatorische oder operationelle Restriktionen entgegenstehen (→ BTR 3.1 Tz. 10). Bei kapitalmarktorientierten Instituten, die häufig auch grenzüberschreitend tätig sind, müsse... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 5.1.6 Empfehlungen von CEBS

Rz. 141 Schließlich hat CEBS im Dezember 2010 Leitlinien zur Verrechnung von Liquiditätskosten formuliert, deren Kernelemente im Rahmen der dritten und vierten MaRisk-Novelle auch in Deutschland umgesetzt wurden. Dabei handelt es sich um folgende Grundgedanken:[1] Leitlinie 1: Der Allokationsmechanismus zur Liquiditätskostenverrechnung sollte als wichtiger Bestandteil des Liq... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 5.5 Liquiditätspuffer in verschiedenen Währungen

Rz. 58 Sofern ein Institut über wesentliche Liquiditätspositionen in unterschiedlichen Währungen verfügt, hat es grundsätzlich auch ein wesentliches Liquiditätsrisiko in den jeweiligen Währungen und sollte dies bei der Zusammensetzung der Liquiditätspuffer angemessen berücksichtigen. Dabei ist u. a. zu beachten, in welchem Umfang Liquidität aufgrund möglicher Störungen der F... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 8.3.11 Geeignete Methoden

Rz. 250 Die Stresstests für Liquiditätsrisiken basieren grundsätzlich immer auf der Annahme, dass die Mittelzuflüsse im Vergleich zur Erwartung nach Zeitpunkt und Höhe später bzw. geringer und die Mittelabflüsse früher bzw. höher erfolgen.[1] Sie können insofern als eine natürliche Erweiterung der Modellierung von Zahlungsströmen angesehen werden.[2] Als wesentliche Methode ... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 8.6 Zusammenhang mit der Sanierungsplanung

Rz. 260 Auf den grundsätzlichen Zusammenhang zwischen den Stresstests, insbesondere den inversen Stresstests, und der Sanierungsplanung wird an anderer Stelle detailliert eingegangen (→ AT 4.3.3 Tz. 4). Rz. 261 Da eine unzureichende Liquidität eine der größten Bedrohungen für die Fortführung der Geschäftstätigkeit ist, sollten der ILAAP, der die Fortführung der Geschäftstätig... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 4.1 Berücksichtigung bedeutsamer Aspekte

Rz. 103 Bei der Bearbeitung eines Engagements sind alle für die Beurteilung des Adressenausfallrisikos bedeutsamen Aspekte zu berücksichtigen. Welche Aspekte jeweils im Vordergrund stehen, hängt vorrangig von der Kundengruppe und der Art der Finanzierung ab. So sind z. B. bei Objekt- oder Projektfinanzierungen neben der wirtschaftlichen Betrachtung die technische Machbarkei... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 6.2.3 Annahmen für unsichere Zahlungsströme

Rz. 178 Innerhalb der Kalkulation von Transferpreisen spielen die – in Abgrenzung zu den deterministischen – "unsicheren" Zahlungsströme eine maßgebliche Rolle, denn für diese Zahlungsströme sind geeignete Annahmen zu treffen. Eine solche Anforderung ergibt sich aus der Aufspaltung der Zahlungsströme in "erwartete" (Liquidität) und "unerwartete" (Liquiditätsrisiko). Die uner... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.5.3 Berücksichtigung des Proportionalitätsprinzips

Rz. 94 Das Vorhalten einer Liquiditätsübersicht (→ BTR 3.1 Tz. 3), das Durchrechnen einzelner Kennzahlen (→ BTR 3.1 Tz. 4) und die Verwendung eines Verrechnungs- oder Liquiditätstransferpreissystems (→ BTR 3.1 Tz. 5 und 6) erfordern eine umfassende Kenntnis über die Produkte des Institutes auf beiden Bilanzseiten. Darüber hinaus sind Kenntnisse über die Liquidierbarkeit der ... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / Liquiditätsrisiken – Ergänzungen in Modul BTR 3

Die Ergänzungen in Modul BTR 3 sind nicht nur auf die Empfehlungen des FSF und die Anschlussarbeiten des Baseler Ausschusses ("Principles for Sound Liquidity Risk Management and Supervision" vom September 2008) zurückzuführen. Sie ergeben sich insbesondere auch aus dem aktuellen Entwurf der CRD-Änderungsrichtlinie (Stand Januar 2009). Stärker betont wird bspw. die Notwendigk... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.3 Solvenzaufsicht

Rz. 21 Die Beachtung der MaRisk soll dazu beitragen, Missständen im Kredit- und Finanzdienstleistungswesen entgegenzuwirken, welche die Sicherheit der den Instituten anvertrauten Vermögenswerte gefährden, die ordnungsgemäße Durchführung der Bankgeschäfte oder Finanzdienstleistungen beeinträchtigen oder erhebliche Nachteile für die Gesamtwirtschaft herbeiführen können. Durch ... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2 Festlegung und Anpassung der Geschäftsstrategie (Tz. 1)

Rz. 27 1 Die Geschäftsleitung hat eine ökonomisch nachhaltige Geschäftsstrategie festzulegen, in der die Ziele des Institutes für jede wesentliche Geschäftsaktivität sowie die Maßnahmen zur Erreichung dieser Ziele dargestellt werden. Diese Strategieentwicklung setzt daher eine eingehende, zukunftsgerichtete Analyse des Geschäftsmodells voraus. Bei der Festlegung und Anpassun... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 3.3 Orientierungshilfe von CEBS

Rz. 22 Zur Zusammensetzung der Liquiditätspuffer hat CEBS bereits im Dezember 2009 Leitlinien veröffentlicht, an denen sich ein Institut orientieren könnte:[1] Beim Bargeld sollten Komponenten ausgeschlossen werden, die im Rahmen der normalen Geschäftstätigkeit nicht verfügbar sind, wie z. B. Bargeld in Geldautomaten. Sichteinlagen im Interbankenmarkt sollten konsistent zu den... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 5.2 Berücksichtigung von Restriktionen

Rz. 53 Da rechtliche oder grenzüberschreitende regulatorische Restriktionen zur Nutzung der Liquiditäts­puffer zu bestimmten Zeiten oder für bestimmte Zwecke existieren können, sollten die Institute sicherstellen, dass sie sich der besonderen Beschränkungen in einzelnen Jurisdiktionen bewusst sind. Insbesondere zur Nutzung bestimmter Refinanzierungsformen, wie z. B. Repos od... mehr