Fachbeiträge & Kommentare zu Liquidität

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.4.2 Vorgaben für die erste Säule

Rz. 56 Über "Basel III"[1] wurden Mitte 2013 auch in der Bankenverordnung neue Vorgaben zum Liquiditätsmanagement ergänzt, die zum Teil auf die zweite Säule ausstrahlen. Gemäß der Anforderung an die Liquiditätsdeckungsquote ("Liquidity Coverage Ratio", LCR) nach Art. 412 Abs. 1 CRR müssen die Institute über liquide Aktiva (Liquiditätspuffer) verfügen, deren Gesamtwert die Li... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 9.1 Vorbereitung auf Liquiditätsengpässe

Rz. 269 Ausgehend von der Definition des Liquiditätsrisikos und dem Ziel, dieses Risiko wirksam zu steuern und resultierende bankbetriebliche Verlustgefahren effektiv zu begrenzen, muss ein Institut jederzeit dazu in der Lage sein, seinen Zahlungsverpflichtungen fristgemäß und vollständig nachzukommen (→ BTR 3.1 Tz. 1). Um dieser Zielstellung gerecht zu werden, müssen etwaig... mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / (a) Erlangtes Etwas

Rz. 1130.2 [Autor/Stand] Die Einziehung nach §§ 73 ff. StGB hat im Steuerstrafrecht mittlerweile deutlich an Bedeutung zugenommen. Da die Einziehung neben der Strafe angeordnet werden kann, können im Einzelfall erhebliche wirtschaftliche Folgen drohen (s. zur Einziehung von Kryptowährungen Rz. 1898 ff. bzw. im Zusammenhang mit Cum-Ex-Geschäften Rz. 1795 ff.).[2] Rz. 1130.3 [A... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 4.1 Organisatorische Defizite

Rz. 83 Die klare und aufeinander abgestimmte Definition von Prozessen und daran geknüpften Aufgaben, Kompetenzen, Verantwortlichkeiten, Kontrollen und Kommunikationswege ist von essenzieller Bedeutung für die Funktionsfähigkeit einer Organisation. Das gilt grundsätzlich auch für die Organisation einer Unternehmensgruppe, die ein reibungsloses Zusammenspiel zwischen den grupp... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 6.5.1 Verrechnung der Kosten für die Liquiditätspuffer

Rz. 186 Das Liquiditätstransferpreissystem hat ebenso die Kosten für vorzuhaltende Liquiditätspuffer zu berücksichtigen und zu verrechnen. Damit wird klar über die Anforderungen an den vorzuhaltenden Liquiditätspuffer aus der ersten Säule von Basel III (Liquidity Coverage Ratio) hinausgegangen, die keinerlei Vorgaben zu den damit verbundenen Kosten enthalten. Hintergrund die... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 5.5 Ausschüsse des Aufsichtsorgans

Rz. 64 Hinsichtlich der Information des Aufsichtsorgans über die Strategien kann ein dafür gebildeter Ausschuss eingeschaltet werden (→ AT 4.2 Tz. 6, Erläuterung). Es erscheint naheliegend, mit der Risikoberichterstattung in ähnlicher Weise zu verfahren, zumal sich diese u. a. mit der möglichen Abweichung von den Strategien beschäftigt. Adressat der Risikoberichterstattung ... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.2.3 Kreditspreadrisiken und Ausfallrisiken

Rz. 21 Der Kreditspread ("Credit Spread") ist ein Risikoaufschlag für kreditrisikobehaftete Positionen gegenüber einem risikolosen und fristenkongruenten Zinssatz. Das Kreditspreadrisiko ("Credit Spread Risk") wird allgemein als Risiko infolge der (negativen) Änderung des Marktwertes von Schuldtiteln aufgrund von Schwankungen des Kreditspreads definiert.[1] Das eigentliche R... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 5.1 Definition "inverser" Stresstests

Rz. 269 Im Unterschied zu den "klassischen" ereignisgetriebenen Stresstests (→ AT 4.3.3 Tz. 1), die zur Abgrenzung teilweise auch als "(Straight) Forward Stresstests" bezeichnet werden[1], geht man bei inversen Stresstests den umgekehrten Weg.[2] Sie werden deshalb als "inverse" Stresstests ("Reverse Stresstests") bezeichnet. Der Ausgangspunkt ist ein vordefiniertes Ergebnis... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 5.3 Qualitative und quantitative Analyse

Rz. 283 Die Ausgestaltung und Durchführung der inversen Stresstests können qualitativ oder quantitativ erfolgen. Die Institute sollten als Ausgangspunkt für inverse Stresstests ggf. eine Sensitivitätsanalyse verwenden, z. B. die Verschiebung eines oder mehrerer relevanter Parameter auf ein extremes Niveau, um vordefinierte Ergebnisse zu erzielen. Sie sollten verschiedene inv... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.2.4 Festlegung angemessener Wertabschläge

Rz. 80 Schließlich müssen noch angemessene Wertabschläge ("Haircuts") hergeleitet werden. Der Immobilienpreis zum Zeitpunkt der Verwertung sollte den aktuellen und den erwarteten Marktbedingungen Rechnung tragen. Die Wertabschläge sollten die Liquidität des Marktes und die Verwertungsstrategie widerspiegeln, also ob die Verwertung im beiderseitigen Einverständnis oder nicht ... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.2.3 Statistische Verfahren

Rz. 24 Bei der Heranziehung statistischer Größen kann man das Risiko vereinfacht als Summe des mit den Risikofaktoren gewichteten Nominalvolumens der verschiedenen Assetklassen berechnen. Die Berechnung der Risikofaktoren ist allerdings relativ komplex. Einem Ansatz von J. P. Morgan vom Oktober 1994 folgend, können Marktpreisrisiken mittels des sogenannten "Value-at-Risk" (... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 4.4 Kurzfristige Verschlechterung der Liquiditätssituation

Rz. 117 Selbst unter normalen Marktbedingungen kann sich der Liquiditätsbedarf kurzfristig erhöhen. Dies ist z. B. dann der Fall, wenn das Terminrisiko oder das Abrufrisiko schlagend werden. Hierfür genügen bereits eine unplanmäßige Verlängerung der Kapitalbindungsdauer bei volumenmäßig bedeutenden Aktivgeschäften oder ein unerwarteter Abruf von entsprechenden Einlagenvolumi... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 5.1.1 Definition

Rz. 127 Unter den "Liquiditätskosten" werden allgemein jene Aufwendungen verstanden, die durch die Einwerbung von Refinanzierungsmitteln auf dem Geld- und Kapitalmarkt entstehen und über die Kosten der reinen Zinssicherung hinausgehen.[1] In der Fachliteratur wird häufig weitergehend zwischen direkten und indirekten Liquiditätskosten unterschieden. Rz. 128 Unter den "direkten... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 11.3.2 Gesonderte Liquiditätsübersicht

Rz. 321 Das Institut hat für einen geeigneten Zeitraum eine aussagekräftige Liquiditätsübersicht zu erstellen, in der die voraussichtlichen Mittelzuflüsse den voraussichtlichen Mittelabflüssen gegenübergestellt werden. Den auch in normalen Marktphasen üblichen Schwankungen der Zahlungsflüsse ist hierbei angemessen Rechnung zu tragen. Dabei müssen die Annahmen, die den Mittel... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 4.2 Institutseigene Ursachen

Rz. 39 Ein institutsspezifisches Stressszenario (idiosynkratischer Stress) ist typischerweise durch einen Vertrauensverlust des Marktes in eine einzelne Bank oder Bankengruppe gekennzeichnet, der einer Ratingherabstufung um mehrere "Notches" entspricht ("Multi-Notch-Downgrade"). Es ist davon auszugehen, dass davon alle Refinanzierungsquellen des Institutes bzw. der Gruppe be... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 3.9 Risikoanalyse ("Pre-outsourcing analysis") gemäß den EBA-Leitlinien

Rz. 203 Die EBA unterscheidet in ihren Leitlinien zu Auslagerungen zwischen der Auslagerung von kritischen oder wesentlichen Funktionen ("critical or important functions") und sonstigen Auslagerungen.[1] Der Begriff "kritische oder wesentliche" Funktion ist als Einheit zu verstehen, so dass zwischen der Auslagerung von kritischen/wesentlichen Funktionen einerseits und nicht ... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 3.3.1 Beispiel Liquiditätsrisiko

Rz. 163 Gemäß Art. 86 Abs. 1 CRD IV müssen die Institute über solide Strategien, Grundsätze, Verfahren und Systeme verfügen, mit denen sie das Liquiditätsrisiko über eine angemessene Auswahl von Zeiträumen, die auch nur einen Geschäftstag betragen können, ermitteln, messen, steuern und überwachen können. Diese Strategien, Grundsätze, Verfahren und Systeme werden auf Geschäft... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 4.9 Zusammenhang zur Sanierungsplanung

Rz. 243 Sowohl der RTF-Leitfaden als auch der ICAAP-Leitfaden verweisen auf die Schnittstellen zwischen dem ICAAP und der Sanierungsplanung. Ein Sanierungsplan gemäß Art. 5 BRRD[1] zielt darauf ab, die Maßnahmen darzulegen, die von einem Institut im Fall einer erheblichen Verschlechterung seiner Finanzlage zu ergreifen sind, um seine finanzielle Stabilität wiederherzustelle... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 8.5 Inverse Stresstests

Rz. 257 Ergänzend sind unter Proportionalitätsgesichtspunkten auch inverse Stresstests durchzuführen (→ AT 4.3.3 Tz. 4). Auch die EBA erwartet von Instituten mit bestimmten Geschäftsmodellen, wie z. B. Wertpapierfirmen, auch inverse Stresstests durchzuführen, um ihre Anfälligkeit für extreme Ereignisse zu untersuchen, insbesondere wenn ihre Risiken nicht ausreichend durch tr... mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 1. Umsatzsteuervoranmeldungen

Rz. 1357 [Autor/Stand] Der Unternehmer muss spätestens bis zum 10. Tag nach Ablauf des Voranmeldungszeitraums nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz durch Datenfernübertragung (auf elektronischem Wege) eine Umsatzsteuervoranmeldung abgeben, in der er die Vorauszahlung für den Voranmeldungszeitraum selbst zu berechnen hat, § 18 Abs. 1 Satz 1 UStG. Voranmeldungszeitraum ist e... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 3.4 Aussagekraft der Liquiditätsübersicht

Rz. 66 Die Liquiditätsübersichten müssen "aussagekräftig" sein. Demzufolge sollten die darin enthaltenen Informationen maßgebliche Impulse für die Steuerung und Überwachung der Liquiditätsrisiken liefern. Dies wird insbesondere dann der Fall sein, wenn die Gegenüberstellung der Mittelzu- und -abflüsse auf nachvollziehbaren Annahmen basiert, die wesentlichen Zahlungsflüsse de... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.8 Risikotragfähigkeitsmeldewesen

Rz. 36 Das Risikotragfähigkeitsmeldewesen dient seit 2015 der standardisierten Erhebung von Daten zur Sicherstellung der Risikotragfähigkeit in deutschen Instituten. Dem im Rahmen des CRD IV-Umsetzungsgesetzes neu gestalteten § 25 Abs. 1 KWG zufolge müssen die Institute unverzüglich nach Ablauf eines jeden Quartals der Deutschen Bundesbank Informationen zu ihrer finanziellen... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.3.8.1 Allgemeine Anforderungen

Rz. 184 Setzen die Institute externe Sachverständige ein, sollten sie eine Liste zugelassener externer Sachverständiger erstellen und diese bei der Auswahl der Bewerter heranziehen. Diese Liste sollte natürlich Sachverständige umfassen, die sich mit den spezifischen, als Sicherheit dienenden Immobilien bzw. beweglichen Vermögenswerten befassen, die für die Kreditvergabetätig... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 8.1 Besicherungs- bzw. Restrisiken

Rz. 165 Gemäß Art. 80 CRD IV müssen die zuständigen Behörden sicherstellen, dass das Risiko, dass die von den Instituten eingesetzten anerkannten Kreditrisikominderungstechniken sich als weniger wirksam erweisen als erwartet ("Restrisiko")[1], u. a. durch schriftliche Grundsätze und Verfahren erfasst und gesteuert wird. Zur Überprüfung der Werthaltigkeit und des rechtlichen ... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 4.5 Die "Subprimekrise" als Beispiel

Rz. 240 Ein Beispiel für eine extreme Marktsituation ist die "Subprimekrise", an der gleichzeitig die vielfältigen Zusammenhänge zwischen den einzelnen Risikoarten deutlich werden. Extrem niedrige Zinssätze führten in den USA dazu, dass in großem Umfang Kredite an Privatpersonen vergeben wurden, die nur eine geringe Bonität besaßen. Naturgemäß besteht in diesem sogenannten "... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Zaruk/Weigl, MaRisk Anlage 38 Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht Konsultation 14/2020 (BA) zur Neufassung der MaRisk Übermittlungsschreiben vom 26. Oktober 2020

[…] ich lege Ihnen hiermit den angekündigten Entwurf der Neufassung des Rundschreibens 09/2017 (BA) für die Mindestanforderungen an das Risikomanagement (im folgenden MaRisk) zur Konsultation vor. Die Überarbeitung ist zuvorderst auf Änderungen der internationalen Regelsetzung zurückzuführen. Mit der aktuellen MaRisk-Novelle werden die Leitlinien der EBA zu notleidenden und g... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.4.5 Vorgaben für die zweite Säule

Rz. 73 Bereits die älteren Vorschläge vom BCBS sowie von CEBS[1] fanden über die Bankenrichtlinie auf europäischer Ebene zu einem großen Teil Eingang in die nationalen Regularien. Von den nationalen Aufsichtsbehörden wurde ausdrücklich gefordert, das Ausmaß, in dem die Institute Liquiditätsrisiken ausgesetzt sind, sowie die Messung und Steuerung dieser Risiken, einschließlic... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 9.4 Ineinandergreifen der Prozesse

Rz. 282 Nachdem die Notwendigkeit der Überwachung von Liquiditätsrisiken bereits beleuchtet wurde (→ BTR 3.1 Tz. 4), rückt nunmehr deren Steuerung in den Vordergrund, für die i. d. R. die Treasury verantwortlich ist. Die enge Verbindung zwischen Liquiditätsrisikosteuerung und -überwachung führt dazu, dass sich die Anforderungen dieser beiden Textziffern teilweise überschnei... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 10.1 Liquiditätsversorgung innerhalb einer Gruppe

Rz. 295 Die Liquiditätsversorgung wird innerhalb von Verbünden und Konzernen häufig durch einzelne (Zentral-)Institute sichergestellt, wie z. B. die Konzernmutter oder die Landes- bzw. Zentralbanken im Sparkassen- bzw. Genossenschaftsverbund. Das ist allerdings nur unter der Voraussetzung möglich, dass für die Übertragung von liquiden Mitteln oder unbelasteten Vermögensgegen... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.4 Umgang mit ESG-Risiken

Rz. 43 Die BaFin und die EZB haben ihre Vorstellungen zum Umgang mit ESG-Risiken frühzeitig formuliert.[1] Auf europäischer Ebene hat die deutsche Aufsicht damit eine Vorreiterrolle eingenommen, gefolgt von Veröffentlichungen der niederländischen Zentralbank (De Nederlandsche Bank, DNB)[2], der französischen Finanzaufsichtsbehörde (Autorité de Contôle Prudentiel et de Résolu... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.3.3 Integration von ESG-Risiken

Rz. 89 Die EBA hat zur Abbildung von ESG-Risiken in den Geschäftsstrategien und Geschäftsprozessen der Institute vier besonders relevante Aspekte identifiziert: die Überwachung des sich verändernden Geschäftsumfeldes und die Bewertung der langfristigen Belastbarkeit, die Festlegung von ESG-bezogenen strategischen Zielen oder Limiten, die Einbindung von Kunden und anderen rel... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.3.2.5 Schiffsfinanzierung

Rz. 111 Bei der Prüfung der Kreditwürdigkeit eines Kreditnehmers im Zusammenhang mit einer Schiffsfinanzierung sollten die Institute u. a. das Verhältnis zwischen den Erträgen des Schiffes und den verbundenen Kosten bewerten, wobei die Kosten vor allem die Betriebsausgaben inkl. Versicherung, Löhnen, Wartung, Schmierölen und Zinsaufwand betreffen. Beurteilen sollten die Inst... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 12.3 Bedeutung für den SREP

Rz. 350 Im Rahmen der Überprüfung der Refinanzierungsstrategie sollten sich die zuständigen Behörden u. a. den aktuellen Refinanzierungsplan vorlegen lassen, einschließlich der Refinanzierungsquellen, Laufzeiten, wichtigsten Märkte, verwendeten Produkte etc. Dabei muss der Refinanzierungsplan für die zuständigen Behörden nachvollziehbar sein. Insofern sollten aus ihm auch al... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.2.1 Risikoappetit, Risikotragfähigkeit und Risikoprofil

Rz. 12 Eine Arbeitsgruppe der Senior Supervisors Group (SSG)[1] hat die Begriffe "Risikoappetit", "Risikotragfähigkeit" und "Risikoprofil" im Dezember 2010 wie folgt voneinander abgegrenzt und gleichzeitig deren Zusammenhänge dargestellt:[2] Der "Risikoappetit" ("risk appetite") beschreibt die Art und das Niveau der Risiken, die ein Unternehmen angesichts seiner wirtschaftlic... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.5 Risiken aus außerbilanziellen Gesellschaftskonstruktionen

Rz. 102 Bei der Risikoinventur sind auch Risiken aus außerbilanziellen Gesellschaftskonstruktionen zu betrachten, wie z. B. Risiken aus nicht konsolidierungspflichtigen Zweckgesellschaften (→ AT 2.2 Tz. 2, Erläuterung). Diesbezüglich besteht ein enger Zusammenhang zwischen den Reputations- und den Liquiditätsrisiken. Um eine gute Reputation zu wahren und damit negative Wahrn... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.2.2 Analyse des Risikogehaltes der Geschäftsaktivitäten

Rz. 10 Die Analyse des Risikogehaltes neuer Produkte oder Märkte soll die wesentlichen Risikotreiber berücksichtigen. Dazu gehören zum einen Risiken, die sich direkt auf das Produkt beziehen. Hierzu zählen z. B. das Rechtsrisiko einer komplexen Vertragsgestaltung, die Auswirkung bestimmter Nebenabreden auf die Risikosteuerungs- und -controllingprozesse sowie ggf. Liquiditäts... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.2.3 Bedeutung von Frühwarnindikatoren für den SREP

Rz. 45 Wie bereits ausgeführt, sollen die Frühwarnindikatoren im Hinblick auf das Liquiditäts- und Refinanzierungsrisiko in erster Linie die wichtigsten strukturellen Refinanzierungsschwächen abdecken, wobei insbesondere auf verschiedene Konzentrationen abgezielt wird. Als ebenso wichtig betrachtet die EBA, dass die Frühwarnindikatoren angemessen dokumentiert sind, regelmäßi... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 12.1 Aufstellung eines internen Refinanzierungsplanes

Rz. 334 Die Institute müssen über eine angemessene Liquiditäts- und Refinanzierungsposition verfügen und damit zur Sicherstellung ihres Fortbestandes beitragen.[1] Die Liquiditätsposition wird hinsichtlich des Liquiditätssaldos in erster Linie mithilfe geeigneter Zeitbänder in den Liquiditäts­übersichten im kurz-, mittel- und langfristigen Bereich überwacht (→ BTR 3.1 Tz. 3)... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 12.1.4 Berücksichtigung adverser Entwicklungen

Rz. 341 Auch möglichen adversen Entwicklungen, die von den Erwartungen abweichen, ist bei der Planung angemessen Rechnung zu tragen. Bei der Betrachtung des Basisszenarios sollten die Institute zunächst jene Entwicklungen zugrunde legen, die sie unter normalen Bedingungen erwarten. Dabei sind die Geschäftsstrategie und glaubwürdige Annahmen in Bezug auf Mittelzu- und -abflüs... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 4.3 Berichterstattung an die Geschäftsleitung des übergeordneten Unternehmens

Rz. 92 Im Zuge der fünften MaRisk-Novelle wurde die Regelung dahingehend ergänzt, dass die Berichterstattung der gruppenangehörigen Unternehmen an die Geschäftsleitung des übergeordneten Unternehmens zeitnah zu erfolgen hat. Das übergeordnete Unternehmen ist für ein angemessenes und wirksames Risikomanagement auf Gruppenebene verantwortlich. Dieser Verantwortung kann die Ges... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 6.1.2 Renaissance der Marktzinsmethode?

Rz. 168 In den letzten Jahrzehnten hat sich die Marktzinsmethode als wesentliche Berechnungsmethodik zur Trennung von Ergebnisbeiträgen etabliert. Dabei wird – wie der Name schon sagt – der für ein Produkt verlangte Transferpreis aus der Marktzinskurve abgeleitet. In den letzten Jahren wird dabei von vielen Instituten auch ein Aufpreis für die tatsächlichen Refinanzierungsko... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 5.2 Management des Zahlungsunfähigkeitsrisikos

Rz. 253 Insbesondere das Zahlungsunfähigkeitsrisiko kann nicht sinnvoll durch Risikodeckungspotenzial begrenzt werden und muss demzufolge auch nicht in das Risikotragfähigkeitskonzept einbezogen werden. Diese Sonderbehandlung ist darauf zurückzuführen, dass das Zahlungsunfähigkeitsrisiko durch einen angemessen hohen Liquiditätspuffer abgesichert wird. Insofern entspricht der... mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / I. Fehlerhafte Aufzeichnungen und Buchführung

Rz. 1200 [Autor/Stand] Vorschriften über Aufzeichnungs-, Buchführungs- und Bilanzierungspflichten finden sich in außersteuerlichen wie in steuerlichen Gesetzen. In der AO ist die Führung von Büchern und Aufzeichnungen in den §§ 140–148 AO geregelt. Mit BMF-Schreiben vom 28.11.2019[2] hat die Finanzverwaltung zur Anwendung der Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbew... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Zaruk/Weigl, MaRisk Anlage 41 Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht Rundschreiben 10/2021 (BA) zur Neufassung der MaRisk Übermittlungsschreiben vom 16. August 2021

[…] ich freue mich, Ihnen nunmehr die finale Fassung der MaRisk vorlegen zu können, wie sie sich nach Abschluss des im Oktober 2020 angestoßenen Konsultationsverfahrens darstellt. Im Ergebnis der Auswertung der Stellungnahmen sowie der Diskussionen in den drei Sitzungen des Fachgremiums MaRisk am 12. und 19.02. sowie am 04.03.2021 sind noch für eine Reihe von strittigen Punkt... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.8.2 Berechnung der NPL-Quote

Rz. 57 Zur Berechnung der NPL-Quote muss der "Bruttobuchwert" der "notleidenden Darlehen und Kredite" ("non-performing loans", NPL) durch den Bruttobuchwert der gesamten Darlehen und Kredite geteilt werden (→ AT 2.1 Tz. 1, Erläuterung). Zur Klarstellung, was unter dem Status "notleidend" genau zu verstehen ist, soll die Definition für das aufsichtliche Meldewesen herangezoge... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 11.1 Bedeutung von Fremdwährungen nach CRD und CRR

Rz. 304 Die für den ILAAP verwendeten Strategien, Grundsätze, Verfahren und Systeme, mit denen das Liquiditätsrisiko über eine angemessene Auswahl von Zeiträumen ermittelt, gemessen, gesteuert und überwacht wird, müssen nach Art. 86 Abs. 1 CRD IV auch in Anbetracht von Geschäftsfeldern, Währungen, Zweigniederlassungen und Rechtssubjekten angemessen ausgestaltet sein. Möglich... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 11.2.3 Bedeutende Inkongruenzen zwischen Fremdwährungsaktiva und -passiva

Rz. 313 Schließlich spielen aus Risikosicht auch die Währungs- und Laufzeitinkongruenzen zwischen den jeweiligen Fremdwährungsaktiva und -passiva eine entscheidende Rolle. Sofern z. B. bedeutende Verbindlichkeiten in Fremdwährungen bestehen, für diese aber gleichzeitig Vermögensgegenstände in derselben Währung mit vergleichbarer Laufzeit vorhanden sind, handelt es sich folgl... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.4.3 Referenzmethoden für die Steuerung und Überwachung von ESG-Risiken

Rz. 51 Die Institute sollten die Wirkungsweise von ESG-Risiken als potenzielle Treiber aller traditionellen Risikokategorien (→ AT 2.2 Tz. 1, Erläuterung) bei deren Steuerung und Überwachung berücksichtigen. Explizit nennt die EBA Kredit-, Markt-, operationelle, Reputations-, Liquiditäts-, Geschäftsmodell- und Konzentrationsrisiken. Auf diese Weise sollen die ESG-Risiken in ... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 8.1 Berücksichtigung verschiedener Währungen

Rz. 111 Die wesentlichen Zinsänderungsrisiken in verschiedenen Währungen sind von den Instituten zunächst separat zu ermitteln. Bei der Ermittlung von wesentlichen Zinsänderungsrisiken in verschiedenen Währungen sind die Anforderungen aus Tz. 91 der EBA-Leitlinien zu Zinsänderungsrisiken und Kreditspreadrisiken im Anlagebuch zu beachten (→ BTR 2.3 Tz. 8, Erläuterung). In den... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 4.1.4 Anforderungen an die Geschäftsleiter nach § 25c KWG

Rz. 161 Zu den Anforderungen an die Geschäftsleiter nach § 25c KWG besteht eine enge Verbindung. Diese Anforderungen beziehen sich in Abs. 3 zunächst auf die Gesamtverantwortung für die ordnungsgemäße Geschäftsorganisation, die in Abs. 4 durch die Forderung nach angemessenen personellen und finanziellen Ressourcen zur Bewältigung dieser Aufgabe sowie in Abs. 4a bzw. Abs. 4b ... mehr