Fachbeiträge & Kommentare zu Liquidität

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.3.8.1 Allgemeine Anforderungen

Rz. 184 Setzen die Institute externe Sachverständige ein, sollten sie eine Liste zugelassener externer Sachverständiger erstellen und diese bei der Auswahl der Bewerter heranziehen. Diese Liste sollte natürlich Sachverständige umfassen, die sich mit den spezifischen, als Sicherheit dienenden Immobilien bzw. beweglichen Vermögenswerten befassen, die für die Kreditvergabetätig... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 8.1 Besicherungs- bzw. Restrisiken

Rz. 165 Gemäß Art. 80 CRD IV müssen die zuständigen Behörden sicherstellen, dass das Risiko, dass die von den Instituten eingesetzten anerkannten Kreditrisikominderungstechniken sich als weniger wirksam erweisen als erwartet ("Restrisiko")[1], u. a. durch schriftliche Grundsätze und Verfahren erfasst und gesteuert wird. Zur Überprüfung der Werthaltigkeit und des rechtlichen ... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 4.5 Die "Subprimekrise" als Beispiel

Rz. 240 Ein Beispiel für eine extreme Marktsituation ist die "Subprimekrise", an der gleichzeitig die vielfältigen Zusammenhänge zwischen den einzelnen Risikoarten deutlich werden. Extrem niedrige Zinssätze führten in den USA dazu, dass in großem Umfang Kredite an Privatpersonen vergeben wurden, die nur eine geringe Bonität besaßen. Naturgemäß besteht in diesem sogenannten "... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Zaruk/Weigl, MaRisk Anlage 38 Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht Konsultation 14/2020 (BA) zur Neufassung der MaRisk Übermittlungsschreiben vom 26. Oktober 2020

[…] ich lege Ihnen hiermit den angekündigten Entwurf der Neufassung des Rundschreibens 09/2017 (BA) für die Mindestanforderungen an das Risikomanagement (im folgenden MaRisk) zur Konsultation vor. Die Überarbeitung ist zuvorderst auf Änderungen der internationalen Regelsetzung zurückzuführen. Mit der aktuellen MaRisk-Novelle werden die Leitlinien der EBA zu notleidenden und g... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.4.5 Vorgaben für die zweite Säule

Rz. 73 Bereits die älteren Vorschläge vom BCBS sowie von CEBS[1] fanden über die Bankenrichtlinie auf europäischer Ebene zu einem großen Teil Eingang in die nationalen Regularien. Von den nationalen Aufsichtsbehörden wurde ausdrücklich gefordert, das Ausmaß, in dem die Institute Liquiditätsrisiken ausgesetzt sind, sowie die Messung und Steuerung dieser Risiken, einschließlic... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 9.4 Ineinandergreifen der Prozesse

Rz. 282 Nachdem die Notwendigkeit der Überwachung von Liquiditätsrisiken bereits beleuchtet wurde (→ BTR 3.1 Tz. 4), rückt nunmehr deren Steuerung in den Vordergrund, für die i. d. R. die Treasury verantwortlich ist. Die enge Verbindung zwischen Liquiditätsrisikosteuerung und -überwachung führt dazu, dass sich die Anforderungen dieser beiden Textziffern teilweise überschnei... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 10.1 Liquiditätsversorgung innerhalb einer Gruppe

Rz. 295 Die Liquiditätsversorgung wird innerhalb von Verbünden und Konzernen häufig durch einzelne (Zentral-)Institute sichergestellt, wie z. B. die Konzernmutter oder die Landes- bzw. Zentralbanken im Sparkassen- bzw. Genossenschaftsverbund. Das ist allerdings nur unter der Voraussetzung möglich, dass für die Übertragung von liquiden Mitteln oder unbelasteten Vermögensgegen... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.4 Umgang mit ESG-Risiken

Rz. 43 Die BaFin und die EZB haben ihre Vorstellungen zum Umgang mit ESG-Risiken frühzeitig formuliert.[1] Auf europäischer Ebene hat die deutsche Aufsicht damit eine Vorreiterrolle eingenommen, gefolgt von Veröffentlichungen der niederländischen Zentralbank (De Nederlandsche Bank, DNB)[2], der französischen Finanzaufsichtsbehörde (Autorité de Contôle Prudentiel et de Résolu... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.3.3 Integration von ESG-Risiken

Rz. 89 Die EBA hat zur Abbildung von ESG-Risiken in den Geschäftsstrategien und Geschäftsprozessen der Institute vier besonders relevante Aspekte identifiziert: die Überwachung des sich verändernden Geschäftsumfeldes und die Bewertung der langfristigen Belastbarkeit, die Festlegung von ESG-bezogenen strategischen Zielen oder Limiten, die Einbindung von Kunden und anderen rel... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.3.2.5 Schiffsfinanzierung

Rz. 111 Bei der Prüfung der Kreditwürdigkeit eines Kreditnehmers im Zusammenhang mit einer Schiffsfinanzierung sollten die Institute u. a. das Verhältnis zwischen den Erträgen des Schiffes und den verbundenen Kosten bewerten, wobei die Kosten vor allem die Betriebsausgaben inkl. Versicherung, Löhnen, Wartung, Schmierölen und Zinsaufwand betreffen. Beurteilen sollten die Inst... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 12.3 Bedeutung für den SREP

Rz. 350 Im Rahmen der Überprüfung der Refinanzierungsstrategie sollten sich die zuständigen Behörden u. a. den aktuellen Refinanzierungsplan vorlegen lassen, einschließlich der Refinanzierungsquellen, Laufzeiten, wichtigsten Märkte, verwendeten Produkte etc. Dabei muss der Refinanzierungsplan für die zuständigen Behörden nachvollziehbar sein. Insofern sollten aus ihm auch al... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.2.1 Risikoappetit, Risikotragfähigkeit und Risikoprofil

Rz. 12 Eine Arbeitsgruppe der Senior Supervisors Group (SSG)[1] hat die Begriffe "Risikoappetit", "Risikotragfähigkeit" und "Risikoprofil" im Dezember 2010 wie folgt voneinander abgegrenzt und gleichzeitig deren Zusammenhänge dargestellt:[2] Der "Risikoappetit" ("risk appetite") beschreibt die Art und das Niveau der Risiken, die ein Unternehmen angesichts seiner wirtschaftlic... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.5 Risiken aus außerbilanziellen Gesellschaftskonstruktionen

Rz. 102 Bei der Risikoinventur sind auch Risiken aus außerbilanziellen Gesellschaftskonstruktionen zu betrachten, wie z. B. Risiken aus nicht konsolidierungspflichtigen Zweckgesellschaften (→ AT 2.2 Tz. 2, Erläuterung). Diesbezüglich besteht ein enger Zusammenhang zwischen den Reputations- und den Liquiditätsrisiken. Um eine gute Reputation zu wahren und damit negative Wahrn... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.2.2 Analyse des Risikogehaltes der Geschäftsaktivitäten

Rz. 10 Die Analyse des Risikogehaltes neuer Produkte oder Märkte soll die wesentlichen Risikotreiber berücksichtigen. Dazu gehören zum einen Risiken, die sich direkt auf das Produkt beziehen. Hierzu zählen z. B. das Rechtsrisiko einer komplexen Vertragsgestaltung, die Auswirkung bestimmter Nebenabreden auf die Risikosteuerungs- und -controllingprozesse sowie ggf. Liquiditäts... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.2.3 Bedeutung von Frühwarnindikatoren für den SREP

Rz. 45 Wie bereits ausgeführt, sollen die Frühwarnindikatoren im Hinblick auf das Liquiditäts- und Refinanzierungsrisiko in erster Linie die wichtigsten strukturellen Refinanzierungsschwächen abdecken, wobei insbesondere auf verschiedene Konzentrationen abgezielt wird. Als ebenso wichtig betrachtet die EBA, dass die Frühwarnindikatoren angemessen dokumentiert sind, regelmäßi... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 12.1 Aufstellung eines internen Refinanzierungsplanes

Rz. 334 Die Institute müssen über eine angemessene Liquiditäts- und Refinanzierungsposition verfügen und damit zur Sicherstellung ihres Fortbestandes beitragen.[1] Die Liquiditätsposition wird hinsichtlich des Liquiditätssaldos in erster Linie mithilfe geeigneter Zeitbänder in den Liquiditäts­übersichten im kurz-, mittel- und langfristigen Bereich überwacht (→ BTR 3.1 Tz. 3)... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 12.1.4 Berücksichtigung adverser Entwicklungen

Rz. 341 Auch möglichen adversen Entwicklungen, die von den Erwartungen abweichen, ist bei der Planung angemessen Rechnung zu tragen. Bei der Betrachtung des Basisszenarios sollten die Institute zunächst jene Entwicklungen zugrunde legen, die sie unter normalen Bedingungen erwarten. Dabei sind die Geschäftsstrategie und glaubwürdige Annahmen in Bezug auf Mittelzu- und -abflüs... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 4.3 Berichterstattung an die Geschäftsleitung des übergeordneten Unternehmens

Rz. 92 Im Zuge der fünften MaRisk-Novelle wurde die Regelung dahingehend ergänzt, dass die Berichterstattung der gruppenangehörigen Unternehmen an die Geschäftsleitung des übergeordneten Unternehmens zeitnah zu erfolgen hat. Das übergeordnete Unternehmen ist für ein angemessenes und wirksames Risikomanagement auf Gruppenebene verantwortlich. Dieser Verantwortung kann die Ges... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 6.1.2 Renaissance der Marktzinsmethode?

Rz. 168 In den letzten Jahrzehnten hat sich die Marktzinsmethode als wesentliche Berechnungsmethodik zur Trennung von Ergebnisbeiträgen etabliert. Dabei wird – wie der Name schon sagt – der für ein Produkt verlangte Transferpreis aus der Marktzinskurve abgeleitet. In den letzten Jahren wird dabei von vielen Instituten auch ein Aufpreis für die tatsächlichen Refinanzierungsko... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 5.2 Management des Zahlungsunfähigkeitsrisikos

Rz. 253 Insbesondere das Zahlungsunfähigkeitsrisiko kann nicht sinnvoll durch Risikodeckungspotenzial begrenzt werden und muss demzufolge auch nicht in das Risikotragfähigkeitskonzept einbezogen werden. Diese Sonderbehandlung ist darauf zurückzuführen, dass das Zahlungsunfähigkeitsrisiko durch einen angemessen hohen Liquiditätspuffer abgesichert wird. Insofern entspricht der... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Zaruk/Weigl, MaRisk Anlage 41 Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht Rundschreiben 10/2021 (BA) zur Neufassung der MaRisk Übermittlungsschreiben vom 16. August 2021

[…] ich freue mich, Ihnen nunmehr die finale Fassung der MaRisk vorlegen zu können, wie sie sich nach Abschluss des im Oktober 2020 angestoßenen Konsultationsverfahrens darstellt. Im Ergebnis der Auswertung der Stellungnahmen sowie der Diskussionen in den drei Sitzungen des Fachgremiums MaRisk am 12. und 19.02. sowie am 04.03.2021 sind noch für eine Reihe von strittigen Punkt... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.8.2 Berechnung der NPL-Quote

Rz. 57 Zur Berechnung der NPL-Quote muss der "Bruttobuchwert" der "notleidenden Darlehen und Kredite" ("non-performing loans", NPL) durch den Bruttobuchwert der gesamten Darlehen und Kredite geteilt werden (→ AT 2.1 Tz. 1, Erläuterung). Zur Klarstellung, was unter dem Status "notleidend" genau zu verstehen ist, soll die Definition für das aufsichtliche Meldewesen herangezoge... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 11.1 Bedeutung von Fremdwährungen nach CRD und CRR

Rz. 304 Die für den ILAAP verwendeten Strategien, Grundsätze, Verfahren und Systeme, mit denen das Liquiditätsrisiko über eine angemessene Auswahl von Zeiträumen ermittelt, gemessen, gesteuert und überwacht wird, müssen nach Art. 86 Abs. 1 CRD IV auch in Anbetracht von Geschäftsfeldern, Währungen, Zweigniederlassungen und Rechtssubjekten angemessen ausgestaltet sein. Möglich... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 11.2.3 Bedeutende Inkongruenzen zwischen Fremdwährungsaktiva und -passiva

Rz. 313 Schließlich spielen aus Risikosicht auch die Währungs- und Laufzeitinkongruenzen zwischen den jeweiligen Fremdwährungsaktiva und -passiva eine entscheidende Rolle. Sofern z. B. bedeutende Verbindlichkeiten in Fremdwährungen bestehen, für diese aber gleichzeitig Vermögensgegenstände in derselben Währung mit vergleichbarer Laufzeit vorhanden sind, handelt es sich folgl... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.4.3 Referenzmethoden für die Steuerung und Überwachung von ESG-Risiken

Rz. 51 Die Institute sollten die Wirkungsweise von ESG-Risiken als potenzielle Treiber aller traditionellen Risikokategorien (→ AT 2.2 Tz. 1, Erläuterung) bei deren Steuerung und Überwachung berücksichtigen. Explizit nennt die EBA Kredit-, Markt-, operationelle, Reputations-, Liquiditäts-, Geschäftsmodell- und Konzentrationsrisiken. Auf diese Weise sollen die ESG-Risiken in ... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 8.1 Berücksichtigung verschiedener Währungen

Rz. 111 Die wesentlichen Zinsänderungsrisiken in verschiedenen Währungen sind von den Instituten zunächst separat zu ermitteln. Bei der Ermittlung von wesentlichen Zinsänderungsrisiken in verschiedenen Währungen sind die Anforderungen aus Tz. 91 der EBA-Leitlinien zu Zinsänderungsrisiken und Kreditspreadrisiken im Anlagebuch zu beachten (→ BTR 2.3 Tz. 8, Erläuterung). In den... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 4.1.4 Anforderungen an die Geschäftsleiter nach § 25c KWG

Rz. 161 Zu den Anforderungen an die Geschäftsleiter nach § 25c KWG besteht eine enge Verbindung. Diese Anforderungen beziehen sich in Abs. 3 zunächst auf die Gesamtverantwortung für die ordnungsgemäße Geschäftsorganisation, die in Abs. 4 durch die Forderung nach angemessenen personellen und finanziellen Ressourcen zur Bewältigung dieser Aufgabe sowie in Abs. 4a bzw. Abs. 4b ... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.4.1 Grundsätzlich als wesentlich einzustufende Risiken

Rz. 12 Nach den Vorstellungen der deutschen Aufsicht sind zumindest die folgenden Risiken grundsätzlich als wesentlich einzustufen (→ AT 2.2 Tz. 1), an die deshalb auch besondere Anforderungen gestellt werden: Adressenausfallrisiken einschließlich Länderrisiken (→ BTR 1), Marktpreisrisiken einschließlich Zinsänderungsrisiken (→ BTR 2), Liquiditätsrisiken (→ BTR 3) und operatione... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.1 Berichterstattung über Stresstests

Rz. 36 Im Rahmen der Zusammenführung der allgemeinen Anforderungen an die Risikoberichterstattung im neuen Modul BT 3 hat die deutsche Aufsicht diese ursprünglich in AT 4.3.2 Tz. 4 enthaltene Anforderung hierher verschoben. Stresstests ergänzen die mathematisch-statistischen Verfahren bei der Bewertung der Gesamtrisikolage des Institutes. Mit ihrer Hilfe können auch extreme ... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 5.1 Information des Aufsichtsorgans

Rz. 54 Diese ursprünglich in AT 4.3.2 Tz. 6 enthaltene Anforderung hat die deutsche Aufsicht im Zuge der fünften MaRisk-Novelle fast wortgleich hierher überführt. Geändert wurde lediglich, dass die Berichterstattung an das Aufsichtsorgan "mindestens" vierteljährlich zu erfolgen hat. Damit wird ein zeitlicher Gleichklang zur turnusmäßigen Vorlage des Gesamtrisikoberichtes der... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.6 Kriterien für die Wesentlichkeit von Risiken

Rz. 20 Die Erstellung des Gesamtrisikoprofils und die Beurteilung der Wesentlichkeit der erfassten Risiken sind Gegenstand einer "Risikoinventur", deren Ausgestaltung institutsindividuell erfolgen kann. Seit der dritten MaRisk-Novelle wird zur Bestimmung der Wesentlichkeit von der deutschen Aufsicht konkret darauf abgestellt, welche Risiken die Vermögenslage (inkl. Kapitalau... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.3 Risikoorientierter Ansatz

Rz. 17 In der Sondersitzung des MaRisk-Fachgremiums zur Compliance-Funktion am 24. April 2013 hat die BaFin klargestellt, dass die Compliance-Funktion nicht für die allgemeine Compliance im Sinne einer ordnungsgemäßen Geschäftsorganisation nach § 25a Abs. 1 KWG zuständig ist.[1] Die Verantwortung dafür liegt ausschließlich bei der Geschäftsleitung (→ AT 3 Tz. 1). Darüber hin... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 7.2.1.1 Einlagen von Finanzkunden

Rz. 87 Bei der Berücksichtigung von Positionen mit unbestimmter Kapital- oder Zinsbindung sind Einlagen von "Finanzkunden" i. S. v. Art. 411 CRR (→ BTR 2.3 Tz. 7, Erläuterung) nicht zu modellieren und als täglich fällig anzunehmen. Nach Art. 411 Nr. 1 CRR bezeichnet ein "Finanzkunde" einen Kunden[1], der eine oder mehrere der in Anhang I CRD IV genannten Tätigkeiten als Haup... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.8.1 ESG-Faktoren und ESG-Risiken

Rz. 34 Unter "ESG-Faktoren" werden Aspekte aus den Bereichen Umwelt, Soziales und Unternehmensführung ("Environmental, Social and Governance", ESG) verstanden, die sich positiv oder negativ auf die finanzielle Leistung oder Solvenz eines Unternehmens, Staates oder einer Person auswirken können. Insofern können ESG-Faktoren auch bei der Bewertung von Chancen und Risiken für f... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 3.6 Aufsichtsansatz für den SREP in der COVID-19-Pandemie

Rz. 85 Vor dem Hintergrund der COVID-19-Pandemie hatte die EBA bereits ab März 2020 an Erleichterungen für Kreditinstitute gearbeitet und erste Überlegungen hierzu im April 2020 veröffentlicht.[1] Die EBA überführte ihre Empfehlungen im Juli 2020 in Leitlinien und konkretisierte diese weiter.[2] Nach dem von der EBA vorgeschlagenen pragmatischen Ansatz für den SREP in 2020 h... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.12.3 Stresstests für außerbilanzielle Gesellschaftskonstruktionen und Verbriefungstransaktionen

Rz. 132 Im Rahmen der Stresstests sind auch Risiken aus außerbilanziellen Gesellschaftskonstruktionen und Verbriefungstransaktionen zu berücksichtigen. Das Verbriefungsrisiko ergibt sich aus strukturierten Kreditprodukten, die in der Regel durch Umschichtung der Zahlungsströme ("Cashflows") aus einem Pool von Vermögenswerten in verschiedene Tranchen oder forderungsbesicherte... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.2 Umgang mit operationellen Risiken

Rz. 86 Der BCBS hat klare Vorstellungen zur Ausgestaltung des Rahmenwerkes für das ORMF, das vollständig in die allgemeinen Risikomanagementprozesse des Institutes integriert werden soll. Daraus lässt sich leicht ableiten, was zumindest nach den Vorstellungen des BCBS als angemessenes Management operationeller Risiken zu verstehen ist. Dazu gehört zunächst eine klare Festleg... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 4.5 Mindestinhalte eines Sanierungskonzeptes

Rz. 103 Die Erstellung des Sanierungskonzeptes durch den Kreditnehmer, ggf. unter Mitwirkung von Sanierungsberatern, ist der Ausgangspunkt für den Sanierungsprozess. Aufgrund der sich i. d. R. schnell zuspitzenden Problemlage des Kreditnehmers müssen solche Konzepte häufig sehr kurzfristig, zum Teil sogar innerhalb weniger Tage, erstellt werden.[1] Aus dem Sanierungskonzept ... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.10.1 Voraussetzungen für den "Tochter-Waiver"

Rz. 53 An die Anwendung der Waiver-Regelung für Eigenmittel, Großkredite, Verbriefungen, Verschuldungsquote, Meldewesen und Offenlegung gemäß Art. 7 Abs. 1 CRR sind verschiedene Voraussetzungen geknüpft, die insbesondere auf eine enge Einbindung der nachgeordneten Institute in die Gruppenstruktur abzielen. Zudem muss eine angemessene Verteilung der Eigenmittel zwischen dem M... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.3.3 Behandlung der verschiedenen Komponenten in den MaRisk

Rz. 27 Für die Zwecke der MaRisk spielt es prinzipiell keine Rolle, auf welche Weise die einzelnen Komponenten des Liquiditätsrisikos im weiteren Sinne abgegrenzt werden. Wichtig ist vor allem, dass sie insbesondere im Fall ihrer Wesentlichkeit angemessen in den Risikosteuerungs- und -controllingprozessen berücksichtigt werden. Nichtsdestoweniger wird auf die genannten Kompo... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 3.4.1 Bedeutung des Risikoappetits

Rz. 171 Die Definition und Abgrenzung der Begriffe "Risikoappetit", "Risikotragfähigkeit" und "Risikoprofil" wurde bereits an anderer Stelle ausführlich erläutert (→ AT 4, Einführung und Überblick). Demnach beschreibt der "Risikoappetit" ("risk appetite")[1] in qualitativer und quantitativer Weise die Art und das Niveau der Risiken, die ein Unternehmen angesichts seiner wirt... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.4 Anforderungen an die Risikosteuerungs- und -controllingprozesse

Rz. 14 Hinsichtlich der besonderen Anforderungen an die Prozesse zur Identifizierung, Beurteilung, Steuerung, Überwachung sowie Kommunikation der Risiken (Risikosteuerungs- und -controllingprozesse) wird unterschieden nach: Adressenausfallrisiken inkl. Länderrisiken (→ BTR 1), Marktpreisrisiken inkl. Zinsänderungsrisiken (→ BTR 2), Liquiditätsrisiken (→ BTR 3) und operationellen... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.6.5 Unterstützungsrisiken

Rz. 43 Das "Unterstützungsrisiko" ("Step-in-Risk") ist das Risiko, dass ein Institut beschließt, ein nicht konsolidiertes Unternehmen, das mit einer Stresssituation konfrontiert ist, finanziell zu unterstützen, wenn keine vertragliche Verpflichtung zur Unterstützung besteht oder wenn über eine entsprechende vertragliche Verpflichtung hinausgegangen wird.[1] Als Hauptgrund fü... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.1.2 Sicherstellungspflichten der Geschäftsleiter auf Institutsebene nach § 25c Abs. 4a KWG

Rz. 9 Die Finanzmarktkrise im Jahr 2008 hat eindrucksvoll gezeigt, dass Unternehmenskrisen im Banken- und Versicherungssektor zu erheblichen Verwerfungen auf den Finanzmärkten führen können – mit entsprechend negativen Auswirkungen auf die Unternehmen des Finanzsektors sowie die Realwirtschaft. Darüber hinaus haben die notwendig gewordenen staatlichen Stützungsmaßnahmen die ... mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
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Frotscher/Geurts, EStG § 3a... / 1 Überblick

Rz. 1 § 3a EStG ist die gesetzliche Grundlage für eine Steuerbefreiung von sog. Sanierungserträgen (bzw. Sanierungsgewinnen) und löst damit die vom GrS des BFH[1] verworfenen Billigkeitsmaßnahmen der Finanzverwaltung auf der Grundlage des sog. "Sanierungserlasses" ab.[2] § 3a EStG wurde durch das G. gegen schädliche Steuerpraktiken im Zusammenhang mit Rechteüberlassungen v. 2... mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 10.4 Schaffung von kleineren Unternehmensteilen

Rz. 207 Eine weitere Gestaltung könnte darauf zielen, die größenabhängigen Erleichterungen zu nutzen. Wie unter Rz. 20 dargestellt, sind kleine KapG i. S. d. § 267 Abs. 1 HGB und kleine KapCoGes nur verpflichtet, die Bilanz und den Anhang offenzulegen, nicht aber die GuV. Insoweit kann versucht werden, den Umfang der offenlegungspflichtigen Unterlagen zu begrenzen, um so die... mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
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Buchhaltung als Basis für d... / Fehler 6: Kosten werden "von der Bank" gebucht

Das Kernstück der doppelten Buchhaltung ist die Buchung des Erfolgs (Erlöse und Kosten) mit der entsprechenden Gegenbuchung in den Beständen (Forderungen, Verbindlichkeiten). Praxis-Beispiel Verkürzte Buchungen Wir verbuchen eine Ausgangsrechnung über 100 Euro zuzüglich 19 % Mehrwertsteuer . Die entsprechende Buchung lautet mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
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Buchhaltung als Basis für d... / Fehler 10: Konten werden nicht abgestimmt – Klärungskonten laufen über

Zur Qualitätssicherung einer Buchhaltung gehört die permanente Abstimmung der wichtigsten Konten. Bestandskonten Stimmen die Bestandskonten? Wenn diese nicht stimmen, liegt auch bei den Umsätzen und/oder Kosten einiges im Argen. Die erste Abstimmung betrifft die Bankkonten. Stimmen die Salden in der eigenen Buchhaltung mit den Kontoauszügen der Banken zum Stichtag überein? Wenn... mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
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Die Notfallakte: Was Ihr St... / 2.5 Bankverbindungen und andere Finanzangelegenheiten

Wenn der Vorsorgefall eintritt, müssen sich bevollmächtigte Personen und die von ihr bestellte Geschäftsführung schnell einen Überblick über die Liquidität des Unternehmens verschaffen. Das können sie nur, wenn sie genau wissen, welche Konten bestehen. Aus diesem Grund sind die Bankverbindungen besonders sorgfältig zu dokumentieren und stets, am besten in digitaler Form, akt... mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
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Buchhaltung als Basis für d... / Fehler 1: Luftumsätze vermeiden

Die Finanzbuchhaltung bucht die Rechnungen, die ihr vorgelegt oder die automatisch aus einem Auftragsbearbeitungsprogramm übernommen werden. In vielen Betrieben werden für größere Aufträge mehrere Rechnungen ("nach Leistungs- oder Baufortschritt") geschrieben. Dabei wird von der insgesamt erbrachten Leistung, die z. B. durch ein Aufmaß ermittelt wird, der Betrag abgezogen, ... mehr