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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Zaruk/Weigl, MaRisk AT 4 Allge ... / 1.4 Umgang mit ESG-Risiken

Dr. Ralf Hannemann
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Rz. 43

Die BaFin und die EZB haben ihre Vorstellungen zum Umgang mit ESG-Risiken frühzeitig formuliert.[1] Auf europäischer Ebene hat die deutsche Aufsicht damit eine Vorreiterrolle eingenommen, gefolgt von Veröffentlichungen der niederländischen Zentralbank (De Nederlandsche Bank, DNB)[2], der französischen Finanzaufsichtsbehörde (Autorité de Contôle Prudentiel et de Résolution, ACPR)[3] und der spanischen Zentralbank (Banco de España).[4] An der Ausarbeitung vom EZB-Leitfaden waren die BaFin und die Deutsche Bundesbank zudem direkt beteiligt.

 

Rz. 44

Die BaFin hat am 9. April 2021 eine High-Level-Umfrage bei einer Stichprobe von 399 beaufsichtigten Unternehmen aus allen Geschäftsbereichen, darunter ca. 100 weniger bedeutenden Instituten (LSI), durchgeführt. Diese Institute mussten bis zum 21. Mai 2021 elf Fragen beantworten, die auf die Inhalte des BaFin-Merkblattes abzielten. In diesem Rahmen hat die deutsche Aufsicht einige Defizite festgestellt.[5] Ab dem ersten Quartal 2022 wurden die Institute in den jährlichen Aufsichtsgesprächen zum Umsetzungsstand der Empfehlungen aus dem BaFin-Merkblatt in den Bereichen Strategie, verantwortliche Unternehmensführung, Geschäftsorganisation und Risikomanagement befragt. Damit wurde im Grunde die Überführung der Leitplanken aus dem bis dahin noch unverbindlichen Merkblatt in die MaRisk vorweggenommen. Außerdem hat die Deutsche Bundesbank bei insgesamt 810 weniger bedeutenden Instituten bis zum März 2023 eine strukturierte Erhebung zum Umgang mit ESG-Risiken durchgeführt. Auch dieser Erhebung zufolge haben sich die meisten Institute hinsichtlich der Integration von ESG-Risiken in die Geschäftspraktiken noch in der Planungs- oder am Beginn der Umsetzungsphase befunden. Die Auswirkungen von ESG-Risiken auf das Gesamtrisikoprofil bzw. d...

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