Fachbeiträge & Kommentare zu Liquidität

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
aaaasdasda
Dienstrad-Modelle vergleichen / 1 Dienstrad-Leasing für Arbeitnehmer

Seit 2012 ist das Dienstrad dem Dienstauto steuerlich gleichgestellt (Dienstwagenprivileg). Der Gesetzgeber möchte umweltfreundliche und gesundheitsfördernde Mobilität attraktiver machen und hat daher die steuerlichen Rahmenbedingungen entsprechend angepasst. Seit Januar 2020 gilt eine 0,25 %-Regel für Fahrräder und E-Bikes, wenn der Arbeitnehmer einen Teil der Leasingbeiträ... mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
aaaasdasda
Literaturauswertung EStG/KS... / 3.1 § 1 KStG (Unbeschränkte Steuerpflicht)

• 2021 Option zur Körperschaftsbesteuerung / § 1a KStG Nach § 1a Abs. 2 S. 2 KStG sind aufgrund der Option §§ 1 und 25 UmwStG entsprechend anzuwenden. In diesem Zusammenhang wird die Auffassung vertreten, dass bei im Drittland ansässigen Gesellschaftern ein Formwechsel zu steuerlichen Buch- oder Zwischenwerten im Hinblick auf die fehlenden persönlichen Anwendungsvoraussetzung... mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
aaaasdasda
Literaturauswertung EStG/KS... / 2.46 § 35a EStG (Steuerermäßigung bei Aufwendungen für haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse, haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen)

• 2024 Handwerkerleistungen bei freiwilliger Vorauszahlung / § 35a EStG Das FG Düsseldorf hat mit Urteil v. 18.7.2024, 14 K 1966/23 E entschieden, dass bei steuerlich motivierten An- bzw. Vorauszahlungen ohne Zahlungsaufforderung auf erst im Folgejahr erbrachte Handwerkerleistungen § 35a EStG keine Anwendung findet. Das Urteil des FG Düsseldorf dürfte aber nicht dahingehend z... mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
aaaasdasda
Literaturauswertung EStG/KS... / 2.33 § 20 EStG (Kapitalvermögen)

• 2021 Beschränkung der Verlustverrechnung nach § 20 Abs. 6 Satz 5 und 6 EStG / Verfassungsmäßigkeit / § 20 Abs. 6 EStG Im Rahmen des JStG 2020 wurde die Verlustverrechnungsbeschränkung in § 20 Abs. 6 S 5 und 6 EStG von 10.000 EUR auf 20.000 EUR angehoben. Dies dürfte an der verfassungsrechtlichen Bedenklichkeit von § 20 Abs. 6 Satz 5 und 6 EStG nichts ändern. Es bleibt bei e... mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
aaaasdasda
Literaturauswertung EStG/KS... / 2.9 § 5 EStG (Gewinn bei Kaufleuten und bei bestimmten anderen Gewerbetreibenden)

• 2021 Geltung des handelsrechtlichen Stetigkeitsgrundsatzes im Steuerrecht vor dem Hintergrund der Corona-Pandemie/§ 5 EStG Vor dem Hintergrund der Corona-Pandemie stellt sich die Frage, ob z.B. Wahlrechte anders ausgeübt werden können, um Verluste zu vermeiden oder Gewinne zu begrenzen, ohne gegen den handelsrechtlichen Stetigkeitsgrundsatz zu verstoßen. Das Steuerrecht ent... mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
aaaasdasda
Wirtschaftsgut/Vermögensgeg... / 2.3 Passivierungsfähigkeit in Handels- und Steuerbilanz

Rz. 26 Aus dem Vollständigkeitsgebot des § 246 Abs. 1 HGB resultiert auch die grundsätzliche Passivierungspflicht passivierungsfähiger Verpflichtungen, sofern gesetzlich nicht explizit ein Passivierungswahlrecht oder ein Passivierungsverbot vorgesehen ist. In diesem Zusammenhang ist der Grundsatz des Nichtausweises schwebender Geschäfte zu erwähnen, der analog zur Behandlung... mehr

Beitrag aus Haufe Sustainability Office
aaaasdasda
Risikomanagement: Krisenprä... / 3 Typischer Ablauf einer Krise

Aus Abb. 2 lassen sich der typische Verlauf einer Krise, der Einfluss wirksamer Krisenprävention und ihre Auswirkungen auf das Unternehmen ablesen. Mit Eintritt einer Krise wird die Leistungsfähigkeit eines Unternehmens unweigerlich einbrechen. Der entscheidende Unterschied liegt in der Tiefe und zeitlichen Dauer dieses Einbruchs. Ohne geeignete Präventionsmaßnahmen ist ein V... mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
aaaasdasda
Frotscher/Geurts, EStG § 11... / 7.3 Zukunftsfähige Denkmalförderung

Rz. 58 Eine zukunftsfähige Auslegung und Fortentwicklung des § 11b muss Denkmalschutz, Klimaanpassung und dauerhafte Nutzbarkeit miteinander verbinden, ohne die Vorschrift zu einer allgemeinen Gebäudeförderung auszuweiten. Das Ziel der Netto-Treibhausgasneutralität bis 2045 und die unionsrechtlichen Vorgaben für den Gebäudebestand erhöhen den Sanierungsdruck. Zugleich tragen... mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
aaaasdasda
Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.2 Liquidität

1.2.1 Begriffsbestimmung Rz. 7 Unter dem Begriff "Liquidität" wird eine jederzeit ausreichende Zahlungsbereitschaft verstanden, also die permanente Verfügbarkeit ausreichender liquider Mittel zur Begleichung fälliger Verbindlichkeiten.[1] Folgt man der weithin in Theorie und Praxis vertretenen These, dass "ausreichende Liquidität eine strenge Nebenbedingung für jegliche bankb... mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
aaaasdasda
Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.2.2 Überwachungskennzahlen zur untertägigen Liquidität

Rz. 9 Im April 2013 hat der BCBS zudem konkrete Überwachungskennzahlen zur untertägigen Liquidität für international tätige Institute vorgeschlagen[1], die ursprünglich seit dem 1. Januar 2015 monatlich an die Aufsicht gemeldet werden sollten. Später wurde der Beginn dieser Meldepflicht zunächst auf den 1. Januar 2017 verschoben, bisher aber nicht (durchgängig) eingeführt. D... mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
aaaasdasda
Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.2.2 Bedeutung der Liquidität für die Kreditwirtschaft

Rz. 9 Die herausragende Bedeutung der Liquidität für die Kreditwirtschaft ist schon am Aufbau einer Bankbilanz gemäß der Verordnung über die Rechnungslegung der Kredit- und Finanzdienstleistungsinstitute (RechKredV) erkennbar. Denn anders als bei den Bilanzen eines Industrieunternehmens nach § 266 HGB erfolgt die Gliederung der Bankbilanz unter dem Aspekt der Kenntlichmachun... mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
aaaasdasda
Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.4 Auswirkungen anderer Risiken auf die Liquidität

2.4.1 Beispiele für relevante Wechselwirkungen Rz. 48 Wechselwirkungen zwischen den unterschiedlichen Risikoarten sollten beim Frühwarnverfahren für Liquiditätsengpässe berücksichtigt werden. Es ist unmittelbar einleuchtend, dass zwischen den Liquiditätsrisiken und anderen Risikoarten ein enger Zusammenhang aufgrund deren potenzieller Wirkungen auf Zahlungsstromebene besteht.... mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
aaaasdasda
Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.2.3 Liquiditäts- und Refinanzierungsposition eines Institutes

Rz. 15 Die "Liquiditätsposition" (oft auch das "Liquiditätspotenzial") eines Institutes ermittelt sich als die Summe aus dem Liquiditätssaldo und dem Liquiditätsdeckungspotenzial ("Counterbalancing Capacity") und umfasst die Gesamtheit der zur Deckung potenzieller Liquiditätsengpässe zur Verfügung stehenden Vermögenswerte und Refinanzierungslinien. Während der "Liquiditätss... mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
aaaasdasda
Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 5.1.2 Abgrenzung zwischen Liquiditäts- und Zinsmanagement

Rz. 131 Im Bankgeschäft werden den Kunden sowohl beim Liquiditätsverbrauch auf der Aktivseite (z. B. durch Kreditlinien) als auch bei der Liquiditätsbeschaffung auf der Passivseite (z. B. bei Spareinlagen) traditionell implizite "Liquiditätsoptionen" gewährt, wobei die völlig freie Verfügung durch entsprechende Kündigungsfristen oder Maximalbeträge formell eingeschränkt werd... mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
aaaasdasda
Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.3.1 Definition von Liquiditäts- und Refinanzierungsrisiken

Rz. 19 In nahezu allen Veröffentlichungen der deutschen und europäischen Aufsichtsbehörden seit Ausbruch der Finanzmarktkrise wird zumindest zwischen dem "Liquiditätsrisiko" und dem "Refinanzierungsrisiko" unterschieden, welche beide unter dem sogenannten "Liquiditätsrisiko im weiteren Sinne"[1] subsumiert werden. Die "Liquiditäts- und Refinanzierungsrisiken" ("Risks to Liqu... mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
aaaasdasda
Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.2 Kapitalrisiken sowie Liquiditäts- und Refinanzierungsrisiken

Rz. 6 Die EBA hat u. a. den Auftrag, bestimmte Vorgaben der CRD IV und der CRR weiter zu konkretisieren. Für die Zwecke des SREP unterscheidet die EBA grundsätzlich zwischen Kapitalrisiken sowie Liquiditäts- und Refinanzierungsrisiken. Unter den "Kapitalrisiken" ("Risks to Capital") versteht die EBA spezielle Risiken, die sich im Fall ihres Eintritts in aufsichtlicher Hinsic... mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
aaaasdasda
Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.3 Liquiditäts- und Refinanzierungsrisiken

1.3.1 Definition von Liquiditäts- und Refinanzierungsrisiken Rz. 19 In nahezu allen Veröffentlichungen der deutschen und europäischen Aufsichtsbehörden seit Ausbruch der Finanzmarktkrise wird zumindest zwischen dem "Liquiditätsrisiko" und dem "Refinanzierungsrisiko" unterschieden, welche beide unter dem sogenannten "Liquiditätsrisiko im weiteren Sinne"[1] subsumiert werden. D... mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
aaaasdasda
Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.3.2 Systematisierung von Liquiditäts- und Refinanzierungsrisiken

Rz. 22 Als besondere Ausprägungen von Liquiditäts- und Refinanzierungsrisiken gelten die folgenden Risiken:[1] Das "Terminrisiko" beschreibt die Gefahr, dass der Eingang von Geldern hinsichtlich Zuflusszeitpunkt oder -betrag in einer für die Bank ungünstigen Weise von der Erwartung abweicht, d. h. das Risiko einer durch Markthemmnisse oder die Gegenpartei verschuldeten, unpla... mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
aaaasdasda
Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 3.6 Inanspruchnahmen aus Liquiditäts- und Kreditlinien für Dritte

Rz. 78 Eventuell als wesentliche Risiken zu berücksichtigen sind Risiken aus außerbilanziellen Gesellschaftskonstruktionen, wie z. B. Risiken aus nicht konsolidierungspflichtigen Zweckgesellschaften (→ AT 2.2 Tz. 2, Erläuterung). Die außerbilanziellen Geschäfte haben sich im Rahmen der Finanzmarktkrise als starker Treiber für Liquiditätsrisiken erwiesen. Einige Institute hab... mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
aaaasdasda
Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 4.2.2 Statische und dynamische Liquiditätsgrade

Rz. 101 Zur Berechnung der verschiedenen Liquiditätskoeffizienten, die als Maß für die Liquidität verschiedenen Grades dienen können, werden unterschiedlich abgegrenzte Bestandteile der Liquiditätspuffer zu jenen Positionen in Beziehung gesetzt, die mit kurzfristigen Auszahlungsverpflichtungen verbunden sind.[1] Rz. 102 In der Fachliteratur[2] wird zwischen statischen und dyn... mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
aaaasdasda
Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.2.1 Begriffsbestimmung

Rz. 7 Unter dem Begriff "Liquidität" wird eine jederzeit ausreichende Zahlungsbereitschaft verstanden, also die permanente Verfügbarkeit ausreichender liquider Mittel zur Begleichung fälliger Verbindlichkeiten.[1] Folgt man der weithin in Theorie und Praxis vertretenen These, dass "ausreichende Liquidität eine strenge Nebenbedingung für jegliche bankbetrieblichen Aktivitäten... mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
aaaasdasda
Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.3.4 Verhältnis zu anderen Risikoarten

Rz. 33 Als entscheidend für die Liquiditätssituation eines Institutes galt lange Zeit ausschließlich seine eigene Bonität, die sich z. B. am externen Rating ablesen lässt. In Teilen der Fachliteratur wurde in diesem Zusammenhang die These vertreten, dass die Liquidität regelmäßig der Bonität folge: "Die Liquidität im Sinne der gesamten – auch unsichtbaren – liquiden Reserven... mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
aaaasdasda
Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 8.4 Zusammenhang zwischen ICAAP und ILAAP

Rz. 254 Die methodischen Details eines Stresstestprogramms sollten auch Auskunft über mögliche Zusammenhänge zwischen Liquiditätsstresstests und Solvenzstresstests geben, insbesondere zur jeweiligen Größenordnung solcher dynamischen Wechselwirkungen und zur Erfassung von Rückkopplungseffekten. Deshalb sollen die Institute bei der Bewertung ihres Stresstestprogramms auch berü... mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
aaaasdasda
Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.2.1 Bedeutung für die Institute

Rz. 4 Bereits seit der zweiten MaRisk-Novelle im Jahr 2009 haben die Institute, soweit erforderlich, auch Maßnahmen zur Sicherstellung der Liquidität im Tagesverlauf zu ergreifen, wobei die Begriffe "Liquidität im Tagesverlauf" und "Innertagesliquidität" ("Intraday Liquidity") synonym für "untertägige Liquidität" verwendet werden. Mit diesen Begriffen sind jene liquiden Mitt... mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
aaaasdasda
Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 5.1.3 Funktionsweise eines zentralen Liquiditätsmanagements

Rz. 133 Bei deterministischen Produkten (wie z. B. Termingeldern) sind die Zahlungsströme – bei Annahme vertragskonformen Verhaltens – hinsichtlich der Höhe und der Laufzeit vorab vollständig bekannt. Bei nicht-deterministischen Produkten (wie z. B. Kreditlinien) kann zwar ein bestimmter Verlauf der Zahlungsströme modelliert werden. Es verbleibt jedoch eine gewisse und in Re... mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
aaaasdasda
Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 5.2 Inhalte der Berichterstattung über Liquiditätsrisiken

Rz. 74 Die Berichterstattung sollte die Geschäftsleitung insbesondere in die Lage versetzen, die Liquiditätsrisiken und die aktuelle Liquiditätssituation sowie deren voraussichtliche Entwicklung unter normalen und angespannten Bedingungen beurteilen zu können, um im Bedarfsfall rechtzeitig wirksame Maßnahmen zu ergreifen. Rz. 75 Die EZB unterscheidet bei der zukunftsgerichtet... mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
aaaasdasda
Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.3.5 Berücksichtigung von ESG-Risiken

Rz. 38 Von den bedeutenden Instituten wird erwartet, dass sie alle als wesentlich identifizierten Risiken entweder hinreichend durch Liquidität abdecken oder ausreichend dokumentieren, aus welchen Gründen sie von jener hinreichenden Abdeckung durch Liquidität absehen.[1] Die Institute sollten daher auch beurteilen, ob wesentliche Klima- und Umweltrisiken zu erheblichen Netto... mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
aaaasdasda
Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.4.4 Liquiditätsverordnung

Rz. 67 Gemäß § 11 Abs. 1 Satz 1 KWG müssen die Institute ihre Mittel so anlegen, dass jederzeit eine ausreichende Zahlungsbereitschaft (Liquidität) gewährleistet ist. Das Bundesministerium der Finanzen hat durch die im Benehmen mit der Deutschen Bundesbank erlassene Liquiditätsverordnung (LiqV) [1] laut § 11 Abs. 1 Satz 2 KWG Kriterien festgelegt, nach denen die BaFin im Rege... mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
aaaasdasda
Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 4.2.1 Unterscheidung in den Instituten

Rz. 96 Nach Art. 86 Abs. 5 CRD IV müssen die Institute zwischen belasteten und unbelasteten Vermögenswerten unterscheiden, die jederzeit – insbesondere in Krisensituationen – verfügbar sind. Dabei müssen sie berücksichtigen, bei welcher juristischen Person die Vermögenswerte verwahrt werden und in welchem Land sie mit rechtsbegründender Wirkung entweder in einem Register ein... mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
aaaasdasda
Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 6.2.1 Mögliche Vorgehensweise

Rz. 170 Die Herleitung von Liquiditäts-Transferpreisen für die erwarteten Zahlungsströme und von Liquiditätsrisiko-Transferpreisen für die unerwarteten Zahlungsströme ist methodisch zumindest anspruchsvoll. Bei der Kalkulation wird zwischen Geschäften mit deterministischem Kapitalfluss hinsichtlich ihrer Höhe und Laufzeit (wie z. B. Termineinlagen) und Geschäften mit nicht-d... mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
aaaasdasda
Hannemann/Biewer/Kocatepe/Zaruk/Weigl, MaRisk Literaturverzeichnis

Hinweis zur Benutzung des Literaturverzeichnisses: Sofern es sich bei den Autoren bzw. Herausgebern um Organisationen handelt, sind die aufgeführten Werke i. d. R. auf der Internetseite der jeweiligen Organisation verfügbar. Achtelik, Olaf, in: Herzog, Felix (Hrsg.), Geldwäschegesetz, 5. Auflage, München, 2023, § 24c KWG, § 25h KWG und § 6 GwG. ACI Deutschland e. V. – Arbeitsg... mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
aaaasdasda
Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 4.3.2 Erhaltung des Marktzuganges

Rz. 109 Für ein effektives Liquiditätsrisikomanagement ist aus Sicht des BCBS in erster Linie die Erhaltung des Marktzuganges entscheidend, da er sich auf die Fähigkeit zur Mittelbeschaffung (passivische Liquiditätsgenerierung) und zur Liquidierung von Vermögensgegenständen (aktivische Liquiditätsgenerierung) gleichermaßen auswirkt. Die Geschäftsleitung sollte deshalb sicher... mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
aaaasdasda
Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.1 Zunehmende Bedeutung des Liquiditätsrisikomanagements

Rz. 1 Noch bis zum Ende des 20. Jahrhunderts konnten sich Kreditinstitute Liquidität auf ungedeckter Basis über Inhaberschuldverschreibungen selbst und weitgehend problemlos an den Geld- und Kapitalmärkten beschaffen, so dass Liquiditätsrisiken überwiegend als gering eingeschätzt wurden. Darauffolgende Turbulenzen auf den Finanzmärkten, wie etwa der Zusammenbruch des Hedgefo... mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
aaaasdasda
Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 5.3 Diskrepanz zwischen Idealvorstellung und Realität

Rz. 147 Grundsätzlich liegt es im Eigeninteresse der Institute, die Berechnung von Liquiditätstransferpreisen voranzutreiben. Dies hat vor allem betriebswirtschaftliche Gründe, da mithilfe interner Transferpreise ein rentabilitätsorientiertes Liquiditätsrisikomanagement etabliert und folglich das Setzen falscher Anreize vermieden werden kann. Rz. 148 Die Schwierigkeit besteht... mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
aaaasdasda
Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 4.1.5 Steuerung des Liquiditätsbedarfes

Rz. 93 Es ist laufend zu überprüfen, inwieweit ein Institut unter normalen und angespannten Marktbedingungen in der Lage ist, einen auftretenden Liquiditätsbedarf rechtzeitig zu decken und in der Folge seine Zahlungsverpflichtungen fristgemäß zu erfüllen. Ein Institut kann seinen Liquiditätsbedarf sowohl über die Aktivseite ("Asset Liquidity") als auch über die Passivseite ... mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
aaaasdasda
Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.2 Liquiditätsdeckungspotenzial versus Risikodeckungspotenzial

Rz. 5 Das unter normalen Bedingungen oder in Stresssituationen bestehende Liquiditätsrisiko im engeren Sinne, also das Zahlungsunfähigkeitsrisiko, ist im Allgemeinen nicht in das Risikotragfähigkeitskonzept einzubeziehen (→ AT 4.1 Tz. 4). Insofern muss für die Absicherung gegen das Liquiditätsrisiko im engeren Sinne auch kein Risikodeckungspotenzial vorgehalten werden. Ander... mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
aaaasdasda
Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.3.6 Liquiditätsrisikomessung

Rz. 44 Ein Institut kann grundlegend zwischen "sicheren" und "unsicheren" Zahlungsströmen unterscheiden. Als sicher können insbesondere die aufgrund vertraglicher Vereinbarungen "erwarteten" Zahlungsströme bezeichnet werden, die hinsichtlich Volumen und Fälligkeit bekannt sind ("deterministische Zahlungsströme").[1] Dazu gehören z. B. Zins- und Tilgungsleistungen zu fest ver... mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
aaaasdasda
Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 3.1 Aufbau von Liquiditätsübersichten

Rz. 57 Um sicherzustellen, dass die Zahlungsverpflichtungen jederzeit erfüllt werden können (→ BTR 3.1 Tz. 1), muss sich das Institut zunächst einen Überblick darüber verschaffen, welche Zahlungsverpflichtungen in der Zukunft überhaupt und wann bestehen und welche liquiden Mittel für die Erfüllung dieser Verpflichtungen am jeweiligen Zahlungstermin voraussichtlich zur Verf... mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
aaaasdasda
Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.1 Jederzeitige Zahlungsfähigkeit

Rz. 2 Gleich die erste Anforderung der deutschen Aufsichtsbehörden zum Management der Liquiditätsrisiken widmet sich dem Liquiditätsrisiko im engeren Sinne, also dem Zahlungsunfähigkeitsrisiko. So hat das Institut sicherzustellen, dass es seine Zahlungsverpflichtungen jederzeit erfüllen kann. Dieser zentrale Grundsatz verdeutlicht, dass es für die Institute von existenzielle... mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
aaaasdasda
Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.3.7 Liquiditätsrisikosteuerung

Rz. 50 Eine optimale Liquiditätsrisikosteuerung ist für jedes Institut von wesentlicher Bedeutung. Sie verfolgt unter normalen Geschäftsbedingungen das Ziel, die erforderliche Liquidität/Refinanzierung sicherzustellen, so dass aufsichtliche Kennzahlen und institutsinterne Risikovorgaben – auch unter Stressannahmen – eingehalten werden, während gleichzeitig Rendite bzw. Zinse... mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
aaaasdasda
Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.10.4 Beispiele für Inter-Risikokonzentrationen

Rz. 76 Die möglichen Auswirkungen von Inter-Risikokonzentrationen wurden den Instituten beim Ausbruch der Finanzmarktkrise drastisch vor Augen geführt. Damals sind die gravierenden Probleme im Subprimesegment in den USA auf die Verbriefungsmärkte übergeschwappt und haben zu unerwarteten Konzentrationen an illiquiden Vermögenswerten geführt sowie schließlich den Interbankenma... mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
aaaasdasda
Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 5.1.4 Erfordernis eines Verrechnungssystems für Liquiditätskosten

Rz. 136 Durch sogenannte "Transferpreise" können Liquiditätskosten, -vorteile und -risiken der jeweiligen Geschäftsart zugeordnet werden, so dass Fehlanreize und damit zugleich Abweichungen vom übergeordneten Risikoappetit vermieden werden können. Implizite Liquiditätselemente in den Marktpreisen können ohne Transferpreise nicht sichtbar gemacht werden. Verzichtet man auf de... mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
aaaasdasda
Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 8.3.7 Berücksichtigung möglicher Restriktionen

Rz. 237 Bei der Durchführung von Liquiditätsstresstests auf konsolidierter Basis sollten mögliche Beschränkungen beim Liquiditätstransfer zwischen Gruppenunternehmen berücksichtigt und in die entsprechenden Szenarien integriert werden. Stresstests auf konsolidierter Basis erfordern eine freie und ungezwungene "Verschiebung" der Liquidität zwischen den Gruppenunternehmen. In ... mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
aaaasdasda
Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 10.2 Bedeutung der Berücksichtigung von Restriktionen für den SREP

Rz. 300 Im Rahmen der Bewertung der Solidität des ILAAP sollten die zuständigen Behörden u. a. überprüfen, ob die Verteilung der verfügbaren internen Liquiditätsressourcen zwischen den Geschäftsfeldern oder rechtlichen Einheiten das Risiko korrekt widerspiegelt, dem die einzelnen Geschäftsfelder oder rechtlichen Einheiten tatsächlich oder potenziell ausgesetzt sind. Hierbei ... mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
aaaasdasda
Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.2.3 Bedeutung für den SREP

Rz. 12 Die Umsetzung der vom BCBS vorgeschlagenen Meldeverpflichtung ist auf europäischer und nationaler Ebene lange Zeit nicht erfolgt, zumal die deutsche Aufsicht diesem Vorhaben kritisch gegenüberstand. Auch die Deutsche Kreditwirtschaft hatte sich – gerade bedingt durch den im Rahmen der Einführung einer ordnungsgemäßen Meldung potenziell entstehenden Implementierungsauf... mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
aaaasdasda
Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 9.2 Inhalte des Notfallplanes für Liquiditätsengpässe

Rz. 272 Im Notfallplan muss geregelt sein, wie bzw. mit welchen Maßnahmen Liquiditätsengpässen in verschiedenen Stresssituationen begegnet wird und folglich wie die Liquidität des Institutes in Stresssituationen gesichert werden kann. Damit besteht ein natürlicher Zusammenhang zu den Erkenntnissen aus den Stresstests für Liquiditätsrisiken (→ BTR 3.1 Tz. 8). Auch den Vorstel... mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
aaaasdasda
Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 10.3 Besondere Anforderungen an Zweigstellen deutscher Institute in Großbritannien

Rz. 302 Die damalige britische Aufsichtsbehörde "Financial Services Authority" (FSA) hat im Oktober 2009 ein "Policy Statement" zur Stärkung der Liquiditätsstandards veröffentlicht.[1] Danach müssen grundsätzlich auch Zweigstellen von Instituten aus dem Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) in Großbritannien über eine ausreichende eigene Liquidität verfügen, um Stresssituatione... mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
aaaasdasda
Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.4.6 Brückenschlag zwischen erster und zweiter Säule

Rz. 80 Die zuständigen Behörden stellen gemäß Art. 97 CRD IV im Rahmen des "Supervisory Review and Evaluation Process" (SREP) fest, ob die von den Instituten angewandten Regelungen, Strategien, Verfahren und Mechanismen sowie ihre Eigenmittelausstattung und Liquidität auch aus ihrer Sicht ein solides Risikomanagement und eine solide Risikoabdeckung gewährleisten. Mit ihren L... mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
aaaasdasda
Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 8.3.2 Spezielle Vorgaben zu Liquiditätsrisiko-Stresstests

Rz. 218 Sofern die Liquiditätsrisiken vom Institut im Ausnahmefall nicht den wesentlichen Risiken zugeordnet werden, ergibt sich diese Anforderung aus Art. 86 Abs. 9 CRD IV. Demnach sollen die Institute den potenziellen Auswirkungen institutsspezifischer, marktweiter und kombinierter Alternativszenarien Rechnung tragen, wobei unterschiedliche Zeiträume und unterschiedlich sc... mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
aaaasdasda
Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 3.5 Festlegung der zugrunde liegenden Annahmen

Rz. 72 Die Liquiditätsübersichten müssen geeignet sein, um die Liquiditätslage im kurz-, mittel- und langfristigen Bereich darzustellen. Dies hat sich in den getroffenen Annahmen, die den Mittelzu- und -abflüssen zugrunde liegen, und in der Untergliederung in Zeitbändern angemessen widerzuspiegeln. Diese Annahmen können auf Erfahrungen aus der Vergangenheit oder auf Experten... mehr