Fachbeiträge & Kommentare zu Liquidität

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.6.1 Reputationsrisiken

Rz. 30 Unter "Reputation" versteht man den aus der Wahrnehmung verschiedener Anspruchsgruppen resultierenden öffentlichen Ruf eines Institutes hinsichtlich seiner Kompetenz, Integrität und Vertrauenswürdigkeit. Zu den Anspruchsgruppen zählen z. B. Kunden, Mitarbeiter, Eigen- und Fremdkapitalgeber, andere Institute, Ratingagenturen, die Presse oder Politiker. Die Gefahr von R... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 4.1.3 Bedarfsermittlung mithilfe von Kennziffern

Rz. 87 Mit gewissen Einschränkungen ist es auch möglich, einen zusätzlichen Liquiditätsbedarf mithilfe ausgewählter (teilweise statischer) Kennziffern zu ermitteln. Neben den bereits erwähnten Liquiditäts- und Beobachtungskennzahlen können z. B. die folgenden Kennziffern zur Bestimmung verschiedener Ausprägungen des Liquiditätsrisikos herangezogen werden:[1] Zur Berechnung de... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.12.6 Umgang mit Kreditspreadrisiken im Anlagebuch

Rz. 149 Die deutsche Aufsicht hatte zunächst gefordert, dass die Institute für Stressbetrachtungen zu Kreditspreadrisiken im Anlagebuch (CSRBB) Tz. 134 lit. b aus den EBA-Leitlinien zum Zinsänderungs- und Kreditspreadrisiko im Anlagebuch beachten (→ AT 4.3.3 Tz. 1, Erläuterung). Darin fordert die EBA von den Instituten allerdings keinen Stresstest im eigentlichen Sinne. Stat... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 11.3.1 Anforderungen an angemessene Verfahren

Rz. 316 Sofern ein Institut wesentliche Liquiditätsrisiken in Fremdwährungen aufweist, müssen zur Sicherstellung der jederzeitigen Fähigkeit zur fristgerechten Begleichung seiner Zahlungsverpflichtungen angemessene Verfahren zur Steuerung der Fremdwährungsliquidität in den wesentlichen Währungen implementiert werden. Hierzu zählen für die jeweiligen Währungen zumindest eine ... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 5.1 Einrichtung von Emittentenlimiten

Rz. 121 Der Begriff "Emittent" geht auf das lateinische Wort "emittens" (ausgeben) zurück. Der Emittent von Wertpapieren ist eine juristische Person des Privatrechts oder des öffentlichen Rechts (z. B. ein Unternehmen oder ein Staat), die durch die Ausgabe von Wertpapieren Liquidität generiert. Soweit Institute entsprechende Handelsgeschäfte tätigen möchten, müssen sie dazu ... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 3. Kurzer Vortrag zum Thema "Liquiditätsrisikomanagement im Verbund"

Teilnehmer des Fachgremiums aus den Reihen des DSGV bzw. des BVR stellen gängige Verfahrensweisen von Sparkassen und Genossenschaftsbanken im Bereich des Liquiditätsrisikomanagements vor. Im Rahmen des Liquiditätsrisikomanagements dieser Institute sind in erster Linie Rentabilitätsgesichtspunkte von Bedeutung; solvenzrechtliche Gesichtspunkte rücken aufgrund der besonderen S... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 5.1 Nutzung der Liquiditätspuffer

Rz. 51 Grundsätzlich müssen alle gruppenangehörigen Institute überprüfen, inwieweit der Übertragung liquider Mittel und unbelasteter Vermögensgegenstände innerhalb der Gruppe gesellschaftsrechtliche, regulatorische oder operationelle Restriktionen entgegenstehen (→ BTR 3.1 Tz. 10). Bei kapitalmarktorientierten Instituten, die häufig auch grenzüberschreitend tätig sind, müsse... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 5.1.6 Empfehlungen von CEBS

Rz. 141 Schließlich hat CEBS im Dezember 2010 Leitlinien zur Verrechnung von Liquiditätskosten formuliert, deren Kernelemente im Rahmen der dritten und vierten MaRisk-Novelle auch in Deutschland umgesetzt wurden. Dabei handelt es sich um folgende Grundgedanken:[1] Leitlinie 1: Der Allokationsmechanismus zur Liquiditätskostenverrechnung sollte als wichtiger Bestandteil des Liq... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 5.5 Liquiditätspuffer in verschiedenen Währungen

Rz. 58 Sofern ein Institut über wesentliche Liquiditätspositionen in unterschiedlichen Währungen verfügt, hat es grundsätzlich auch ein wesentliches Liquiditätsrisiko in den jeweiligen Währungen und sollte dies bei der Zusammensetzung der Liquiditätspuffer angemessen berücksichtigen. Dabei ist u. a. zu beachten, in welchem Umfang Liquidität aufgrund möglicher Störungen der F... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 8.3.11 Geeignete Methoden

Rz. 250 Die Stresstests für Liquiditätsrisiken basieren grundsätzlich immer auf der Annahme, dass die Mittelzuflüsse im Vergleich zur Erwartung nach Zeitpunkt und Höhe später bzw. geringer und die Mittelabflüsse früher bzw. höher erfolgen.[1] Sie können insofern als eine natürliche Erweiterung der Modellierung von Zahlungsströmen angesehen werden.[2] Als wesentliche Methode ... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 8.6 Zusammenhang mit der Sanierungsplanung

Rz. 260 Auf den grundsätzlichen Zusammenhang zwischen den Stresstests, insbesondere den inversen Stresstests, und der Sanierungsplanung wird an anderer Stelle detailliert eingegangen (→ AT 4.3.3 Tz. 4). Rz. 261 Da eine unzureichende Liquidität eine der größten Bedrohungen für die Fortführung der Geschäftstätigkeit ist, sollten der ILAAP, der die Fortführung der Geschäftstätig... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 4.1 Berücksichtigung bedeutsamer Aspekte

Rz. 103 Bei der Bearbeitung eines Engagements sind alle für die Beurteilung des Adressenausfallrisikos bedeutsamen Aspekte zu berücksichtigen. Welche Aspekte jeweils im Vordergrund stehen, hängt vorrangig von der Kundengruppe und der Art der Finanzierung ab. So sind z. B. bei Objekt- oder Projektfinanzierungen neben der wirtschaftlichen Betrachtung die technische Machbarkei... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 6.2.3 Annahmen für unsichere Zahlungsströme

Rz. 178 Innerhalb der Kalkulation von Transferpreisen spielen die – in Abgrenzung zu den deterministischen – "unsicheren" Zahlungsströme eine maßgebliche Rolle, denn für diese Zahlungsströme sind geeignete Annahmen zu treffen. Eine solche Anforderung ergibt sich aus der Aufspaltung der Zahlungsströme in "erwartete" (Liquidität) und "unerwartete" (Liquiditätsrisiko). Die uner... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.5.3 Berücksichtigung des Proportionalitätsprinzips

Rz. 94 Das Vorhalten einer Liquiditätsübersicht (→ BTR 3.1 Tz. 3), das Durchrechnen einzelner Kennzahlen (→ BTR 3.1 Tz. 4) und die Verwendung eines Verrechnungs- oder Liquiditätstransferpreissystems (→ BTR 3.1 Tz. 5 und 6) erfordern eine umfassende Kenntnis über die Produkte des Institutes auf beiden Bilanzseiten. Darüber hinaus sind Kenntnisse über die Liquidierbarkeit der ... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / Liquiditätsrisiken – Ergänzungen in Modul BTR 3

Die Ergänzungen in Modul BTR 3 sind nicht nur auf die Empfehlungen des FSF und die Anschlussarbeiten des Baseler Ausschusses ("Principles for Sound Liquidity Risk Management and Supervision" vom September 2008) zurückzuführen. Sie ergeben sich insbesondere auch aus dem aktuellen Entwurf der CRD-Änderungsrichtlinie (Stand Januar 2009). Stärker betont wird bspw. die Notwendigk... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.3 Solvenzaufsicht

Rz. 21 Die Beachtung der MaRisk soll dazu beitragen, Missständen im Kredit- und Finanzdienstleistungswesen entgegenzuwirken, welche die Sicherheit der den Instituten anvertrauten Vermögenswerte gefährden, die ordnungsgemäße Durchführung der Bankgeschäfte oder Finanzdienstleistungen beeinträchtigen oder erhebliche Nachteile für die Gesamtwirtschaft herbeiführen können. Durch ... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2 Festlegung und Anpassung der Geschäftsstrategie (Tz. 1)

Rz. 27 1 Die Geschäftsleitung hat eine ökonomisch nachhaltige Geschäftsstrategie festzulegen, in der die Ziele des Institutes für jede wesentliche Geschäftsaktivität sowie die Maßnahmen zur Erreichung dieser Ziele dargestellt werden. Diese Strategieentwicklung setzt daher eine eingehende, zukunftsgerichtete Analyse des Geschäftsmodells voraus. Bei der Festlegung und Anpassun... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 3.3 Orientierungshilfe von CEBS

Rz. 22 Zur Zusammensetzung der Liquiditätspuffer hat CEBS bereits im Dezember 2009 Leitlinien veröffentlicht, an denen sich ein Institut orientieren könnte:[1] Beim Bargeld sollten Komponenten ausgeschlossen werden, die im Rahmen der normalen Geschäftstätigkeit nicht verfügbar sind, wie z. B. Bargeld in Geldautomaten. Sichteinlagen im Interbankenmarkt sollten konsistent zu den... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 5.2 Berücksichtigung von Restriktionen

Rz. 53 Da rechtliche oder grenzüberschreitende regulatorische Restriktionen zur Nutzung der Liquiditäts­puffer zu bestimmten Zeiten oder für bestimmte Zwecke existieren können, sollten die Institute sicherstellen, dass sie sich der besonderen Beschränkungen in einzelnen Jurisdiktionen bewusst sind. Insbesondere zur Nutzung bestimmter Refinanzierungsformen, wie z. B. Repos od... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 5.4 Organisation des Liquiditätsrisikomanagements

Rz. 56 Die Festlegung der Liquiditätspuffer hinsichtlich Art und Umfang der Vermögenswerte sollte auch davon abhängig gemacht werden, inwieweit ein Institut in Bezug auf seine Liquiditätsausstattung eigenverantwortlich ist, wobei u. a. berücksichtigt werden sollte, ob gruppeninterne Abhängigkeiten existieren. Die Organisation des Liquiditätsmanagements reicht vom vollständig... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.4 Freiheitsgrade bei der Behandlung marktbezogener Risiken

Rz. 14 Hinsichtlich der Behandlung marktbezogener Risiken, die aus der Veränderung der Bonität einer Adresse resultieren, wie z. B. das spezifische Risiko eines Emittenten bzw. potenzielle Änderungen von Bonitätsspreads, bestehen aufgrund ihrer Zwitterstellung zwischen den Risikoarten gewisse Gestaltungsspielräume. So kann z. B. auf eine gesonderte Limitierung der Adressena... mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / b) Tatausführung und verschuldete Auswirkungen (Steuerschaden)

Rz. 1029.1 [Autor/Stand] Bei der Steuerhinterziehung ist die Höhe der Steuerverkürzung seit jeher ein bestimmender Strafzumessungsfaktor.[2] Der BGH leitet die Bedeutung des Steuerschadens im Rahmen der Strafzumessung aus der gesetzgeberischen Wertung des § 370 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 AO ab. Mit dieser Regelung habe der Gesetzgeber zum Ausdruck gebracht, dass sich das Strafmaß i... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 3.4.7 Beispiel Liquiditätsrisiko

Rz. 188 Der BCBS erwartet zudem, dass ein Institut den Risikoappetit für das Liquiditätsrisiko im Hinblick auf seine Geschäftsziele, seine strategische Ausrichtung und seine gesamte Risikobereitschaft festlegt. Dabei sollte sichergestellt werden, dass der Risikoappetit mit Blick auf die Geschäftsstrategie und die Rolle des Institutes im Finanzsystem angemessen ist sowie die ... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / Verrechnungssystem für Liquiditätskosten, -nutzen und -risiken

Ich habe die Diskussionen im Rahmen der Konsultation zum Anlass genommen, die Anforderungen an Verrechnungssysteme für Liquiditätskosten, -nutzen und -risiken stärker zu differenzieren. Enthält Tz. 5 nun die allgemeine Anforderung zur Einrichtung eines solchen Verrechnungssystems, finden sich die detaillierten Anforderungen, wie sie sich auch aus den einschlägigen CEBS-Guide... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.4 Einbezug von ESG-Risiken

Rz. 20 Im Rahmen der siebten MaRisk-Novelle wurde erstmals auch ein expliziter Einbezug von ESG-Risiken in die MaRisk vollzogen. Neben der Berücksichtigung im allgemeinen Teil der MaRisk (→ AT 2.2 Tz. 1, AT 3 Tz. 1, AT 4.1 Tz. 1 und 2 u. v. m.) sind ESG-Risiken, die als Ereignisse oder Bedingungen aus den Bereichen Umwelt, Soziales oder Unternehmensführung zu verstehen sind,... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.6 Sonstige Risiken

Rz. 104 Grundsätzlich sind die klassischen Risikoarten als wesentlich einzustufen, wobei damit verbundene Risikokonzentrationen zu berücksichtigen sind (→ AT 2.2 Tz. 1). Die wesentlichen Risiken der Institute beschränken sich aufgrund der heterogenen Bankenlandschaft jedoch nicht notwendigerweise auf die von der Aufsicht quasi vorgegebene Liste der wesentlichen Risiken, d. h... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 12.1.3 Berücksichtigung möglicher Veränderungen

Rz. 339 Bei der Refinanzierungsplanung ist zu berücksichtigen, wie sich Veränderungen der eigenen Geschäftstätigkeit oder der strategischen Ziele sowie Veränderungen des wirtschaftlichen Umfeldes auf den Refinanzierungsbedarf auswirken können. Dabei geht es also einerseits um jene Veränderungen, die vom Institut selbst angestoßen werden und andererseits um Entwicklungen, auf... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.12.4 Stresstests für Marktpreisrisiken des Handelsbuches

Rz. 137 Stresstests sind auch für die Marktpreisrisiken inklusive der Zinsänderungsrisiken im Handelsbuch erforderlich. Dabei geht es in erster Linie um jene Risiken, die sich aus nachteiligen Wertänderungen von Positionen wie Rohstoffen, Krediten, Aktien, Wechselkursen und Zinssätzen aufgrund von Marktpreisschwankungen ergeben. Die Institute sollten mit Blick auf die entspr... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.2.1 Bestimmung des Marktwertes

Rz. 68 Immobiliensicherheiten sollten nach Maßgabe von Art. 229 CRR auf der Grundlage ihres Markt- oder Beleihungswertes[1] bewertet werden.[2] Gemäß Art. 4 Abs. 1 Nr. 74a CRR wird unter dem "Immobilienwert" ebenso der nach Art. 229 Abs. 1 CRR ermittelte Wert einer Wohn- oder Gewerbeimmobilie verstanden, wobei die Begriffe "Wohnimmobilie" und "Gewerbeimmobilie" näher erläute... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 4.5 Berücksichtigung von belasteten Vermögenswerten (Asset Encumbrance)

Rz. 123 Die Verfahren zur Steuerung und Beurteilung der Liquiditätsrisiken haben auch zu gewährleisten, dass Höhe, Art, Umfang und Entwicklung der Belastung von Vermögensgegenständen zeitnah identifiziert und in den Berichten an die Geschäftsleitung berücksichtigt werden. Dabei sind auch die Auswirkungen von Stressszenarien angemessen zu berücksichtigen. Auch beim Notfallpla... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.7 Anforderungen an die Strategien im Überblick

Rz. 24 Die Geschäftsleitung hat eine ökonomisch nachhaltige Geschäftsstrategie festzulegen, in der die Ziele des Institutes für jede wesentliche Geschäftsaktivität sowie die Maßnahmen zur Erreichung dieser Ziele dargestellt werden (→ AT 4.2 Tz. 1). Die Strategie umfasst somit mehr als nur die Formulierung bestimmter Ziele. Es geht auch um die Darstellung der Maßnahmen, mit d... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.5 Univariate und multivariate Methoden

Rz. 15 Die mit dem Begriff "Stresstest" verbundenen Analysetechniken unterscheiden sich im Wesentlichen darin, ob ein oder mehrere Risikofaktoren variiert werden. Im ersten Fall spricht man grundsätzlich von "univariaten Methoden", im zweiten Fall von "multivariaten Methoden". Rz. 16 Bei univariaten Methoden geht es darum, den Einfluss einer extremen Veränderung einzelner Ris... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 3.2 Zusammensetzung der Liquiditätspuffer

Rz. 18 Für den akuten Stressfall mit einer Dauer von mindestens einer Woche sollten die Liquiditätspuffer den Vorgaben von CEBS zufolge aus Bargeld und Vermögensgegenständen bestehen, die sowohl zentralbankfähig als auch hochliquide in privaten Märkten sind.[1] In ähnlicher Weise forderte zuvor bereits der Baseler Ausschuss für Bankenaufsicht (BCBS), zum Schutz gegen die stä... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.1.2 Europäische Umsetzung von Basel II durch die Capital Requirements Directive (CRD)

Rz. 22 Auf europäischer Ebene war in diesem Zusammenhang die am 28. September 2005 vom Europäischen Parlament verabschiedete "Capital Requirements Directive" (CRD) von entscheidender Bedeutung. Mit deren Hilfe hat die EU-Kommission die Anforderungen von Basel II in europäisches Recht transformiert. Dieser Umsetzungsprozess betraf die Neufassung der Bankenrichtlinie[1] sowie ... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / Strategien – Ergänzungen in AT 4.2

Anpassungsbedarf sehe ich auch im Hinblick auf die Anforderungen des Moduls AT 4.2 ("Strategien"). Im vorliegenden Entwurf wird nochmals klargestellt, dass der Inhalt der Geschäftsstrategie allein in der Verantwortung der Geschäftsleitung liegt und nicht Gegenstand von Prüfungshandlungen ist. Optimierungsbedarf besteht meines Erachtens jedoch insbesondere im Hinblick auf den... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 11.3.3 Gesonderte Fremdwährungsstresstests

Rz. 324 Für Liquiditätsrisiken sind zudem regelmäßig angemessene Stresstests durchzuführen. Dabei sind sowohl institutseigene als auch marktweite Ursachen für Liquiditätsrisiken in die Betrachtung einzubeziehen. Das Institut hat die Stresstests individuell zu definieren, wobei den Stresstests zumindest unterschiedlich lange Zeithorizonte zugrunde zu legen sind (→ BTR 3.1 Tz.... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Zaruk/Weigl, MaRisk Anlage 29 Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht Rundschreiben 10/2017 (BA) zu den BAIT Übermittlungsschreiben vom 3. November 2017

[…] die Informationstechnik ist – und deshalb steht sie auch zunehmend im Fokus von Angriffen – die Basisinfrastruktur für sämtliche bankfachlichen, aber auch alle nichtbankfachlichen Prozesse in den Instituten. In einer globalisierten Finanzwelt, in der immer mehr Menschen digital bezahlen bzw. Geld transferieren und in der viele Anleger ihre Geldanlage online bestreiten, sin... mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / f) Steuerverkürzung auf Zeit

Rz. 493 [Autor/Stand] Die Bejahung des tatbestandlichen Erfolgs der Steuerhinterziehung setzt keinen endgültigen wirtschaftlichen Schaden des Fiskus voraus (s. Rz. 393 ff.). Jede nach Aufdeckung einer Steuerstraftat in den zeitlichen Grenzen des § 169 Abs. 1 Satz 1 AO festgesetzte und eingetriebene Steuer führt dazu, dass ein endgültiger Schaden gerade nicht vorliegt; die Au... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 3.1.9 Pensionsgeschäfte und Wertpapierleihgeschäfte

Rz. 67 Der Abschluss von Pensionsgeschäften dient i. d. R. der vorübergehenden Beschaffung von liquiden Mitteln. Man bezeichnet diese als Rückkaufvereinbarung ausgestaltete Sonderform der Refinanzierungsmittelbeschaffung auch als "Repo-Geschäft" ("Sale and Repurchase Operation/Agreement"). Pensionsgeschäfte werden zu Bilanzierungszwecken im HGB definiert. Gemäß § 340b HGB h... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.11 Stresstests im Rahmen der Sanierungsplanung

Rz. 36 Gemäß Art. 5 Abs. 6 BRRD sollen die Institute in ihren Sanierungsplänen verschiedene Szenarien erheblicher makroökonomischer und finanzieller Belastung mit Bezug zu ihren spezifischen Bedingungen in Betracht ziehen, einschließlich systemweiter Ereignisse und auf bestimmte individuelle juristische Personen oder auf Gruppen beschränkter Belastungsszenarien.[1] Die EBA w... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.1 Umgang mit Liquiditätsengpässen

Rz. 34 Ein "Liquiditätsengpass" kommt zustande, wenn die Liquiditätsposition des Institutes nicht mehr ausreicht, um die fälligen Zahlungsverpflichtungen zu erfüllen. Dieser Fall tritt also immer dann ein, wenn der Liquiditätssaldo, d. h. die Differenz aus den kumulierten Mittelzu- und -abflüssen, und das Liquiditätsdeckungspotenzial, d. h. die potenziell zusätzlich generier... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.3 Prozessbeteiligte

Rz. 13 Wie beim Neu-Produkt-Prozess (→ AT 8.1 Tz. 5) sind in die Analysen zu den Auswirkungen der geplanten Veränderungen auf die Kontrollverfahren und die Kontrollintensität die später in die Arbeitsabläufe eingebundenen Organisationseinheiten einzuschalten. Aus Effizienzgründen empfiehlt sich ein vergleichbares Vorgehen wie beim Neu-Produkt-Prozess (NPP), indem die zuständ... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 3.3 Bildung von Risikovorsorge in der Krise

Rz. 28 Nach IFRS 9 muss eine signifikante Erhöhung des Kreditrisikos auf der Grundlage quantitativer und qualitativer Auslöser zur Identifizierung signifikanter Veränderungen über die gesamte erwartete Laufzeit eines Engagements beurteilt werden. Nach Einschätzung der EBA war die Anwendung öffentlicher oder privater Moratorien, die darauf abzielten, die negativen systemische... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 5. Auswertung der Konsultation zur Änderungsverordnung FinaRisikoV

Anhand einer Präsentation werden die Anmerkungen aus der Konsultation zur geplanten Änderung der FinaRisikoV diskutiert. Eine Ausnahme bilden dabei die Anmerkungen in Bezug auf die neuen Meldeanforderungen für den ILAAP, da diese bereits im Rahmen einer Sitzung des Fachgremiums Liquidität am 5.9.2019 erörtert wurden. Anregungen aus Anmerkungen aus der Konsultation, die währe... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.1 Bedeutung des ICAAP im Rahmen des SREP

Rz. 1 Der aufsichtliche Überprüfungsprozess ("Supervisory Review Process", SRP) besteht aus zwei Elementen, deren Anforderungen zum einen an die Institute und zum anderen an die Aufsicht gerichtet sind: den internen Prozessen zur Sicherstellung einer angemessenen Kapitalausstattung ("Internal Capital Adequacy Assessment Process", ICAAP) und Liquiditätsausstattung ("Internal... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 7.2 Festlegung angemessener Maßnahmen

Rz. 321 Als mögliche Reaktion auf Stresssituationen sollten die Institute glaubwürdige und relevante Maßnahmen, die ihre Solvenz im Stressszenario sicherstellen können, sowie deren Einsatzmöglichkeiten festlegen. Dabei sollten sie berücksichtigen, dass einige Maßnahmen sofort umsetzbar sind und andere Maßnahmen von bestimmten Ereignissen abhängen. Für diese Maßnahmen sollten... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / BTR 3 Liquiditätsrisiken

Rz. 1 Das Institut muss sicherstellen, dass es seine Zahlungsverpflichtungen jederzeit erfüllen kann. Das Institut muss dabei auch Maßnahmen zur Steuerung des untertägigen Liquiditätsrisikos ergreifen. Es ist eine ausreichende Diversifikation der Refinanzierungsquellen und der Liquiditätspuffer zu gewährleisten. Erläuterung: Verbundlösungen Die Anforderung in Satz 3 kann auch ... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 8.9.2.3 Mindestanforderungen an die Abwicklungsfähigkeit im Rahmen der Abwicklungsplanung (MaAbwicklungsfähigkeit)

Rz. 329 Mit dem im August 2022 veröffentlichten Rundschreiben zu Mindestanforderungen an die Abwicklungsfähigkeit im Rahmen der Abwicklungsplanung (MaAbwicklungsfähigkeit)[1] hat die BaFin unter Berücksichtigung der Erwartungshaltung des SRB zur Abwicklungsfähigkeit ("Expectations for Banks") vom April 2020[2] die EBA-Leitlinien zur Verbesserung der Abwicklungsfähigkeit[3] i... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 5.2 Geeignete Verfahren

Rz. 57 Für die Marktgerechtigkeitskontrolle sind, ggf. differenziert nach Handelsgeschäftsarten, geeignete Verfahren einzurichten. Dabei sollte sichergestellt werden, dass sich die Kontrolle auf den Zeitpunkt des Abschlusses bezieht. Verzögerungen können in Abhängigkeit von der Volatilität der Märkte zu Abweichungen führen, die das Ergebnis der Marktgerechtigkeitskontrolle v... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 3.2.1 ICAAP, ILAAP und SREP

Rz. 57 Der zweistufige Prozess, bestehend aus dem "Internal Capital Adequacy Assessment Process" (ICAAP) und dem "Supervisory Review and Evaluation Process" (SREP), ist nach wie vor auch Gegenstand der CRD IV. Die Aufsichtsbehörden richten ihr Augenmerk allerdings mittlerweile nicht mehr ausschließlich auf die Kapitalausstattung der Institute, sondern mit Einführung des "Int... mehr