Fachbeiträge & Kommentare zu Liebhaberei

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ab) Begriffliche Abschichtung nicht steuerbarer Vermögenszuflüsse

Rn. 54 Stand: EL 159 – ET: 08/2022 Nicht steuerbare Vermögenszuflüsse werden nicht"Einkünfte" genannt. Daher kann das EStG von der "Summe der Einkünfte" oder von dem "Gesamtbetrag der Einkünfte" sprechen, womit die Summe oder der Gesamtbetrag der Einkünfte aus den sieben Einkunftsarten gemeint ist. Die Praxis versteht allerdings den Begriff der Einkünfte nicht immer in diesem...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / gb) Risikobehaftete Tätigkeit

Rn. 102 Stand: EL 159 – ET: 08/2022 Auch eine risikobehaftete Tätigkeit, bei der der finanzielle Erfolg langfristig ungewiss bleibt (Unterhaltung eines Rennstalls in der Erwartung, Renngewinne zu erzielen), kann von einer Gewinnerzielungsabsicht getragen sein (BFH BStBl II 1991, 331). Es darf aber nicht nur eine theoretische, unter ganz außergewöhnlichen Umständen zu realisie...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / gd) Photovoltaikanlagen

Rn. 103a Stand: EL 159 – ET: 08/2022 Bei Photovoltaikanlagen wird für die Frage der Gewinnerzielungsabsicht ein Prognosezeitraum von 20 Jahren entsprechend der AfA-Tabelle zugrundegelegt, insbesondere dann, wenn auch der abgeschlossene Verwaltervertrag sowie das Darlehen zur Finanzierung der Anlage eine solche Laufzeit haben und der Anspruch auf Einspeisevergütung ebenfalls f...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / hab) Das Objekt der Betrachtung

Rn. 107b Stand: EL 159 – ET: 08/2022 Die Einkünfteerzielungsabsicht ist objektbezogen zu prüfen, dh (BFH IX R 67/07, BStBl II 2009, 370; BFH IX R 39/08, BStBl II 2009, 776; BFH IX R 3/10, BStBl II 2011, 166; BFH IX R 14/12, BStBl II 2013, 279; BFH IX R 37/12, BStBl II 2013, 815; BFH IX B 97/03, BFH/NV 2004, 196; Schallmoser, DStR 2013, 501; s § 21 Rn 29 (Nacke)), also die auf...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / haf) Vermietung unter Marktpreis

Rn. 113 Stand: EL 159 – ET: 08/2022 Rechtslage VZ 2012–2020 Art 1 Nr 12, Nr 33b StVereinfG 2011 (v 01.11.2011, BGBl I 2011, 2131) änderte mit Wirkung ab VZ 2012 die Vorschrift des § 21 Abs 2 EStG ab. Seitdem gilt:mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / hah) Inanspruchnahme von Sonderabschreibungen/erhöhten Absetzungen

Rn. 115 Stand: EL 159 – ET: 08/2022 Hierbei ist Folgendes zu beachten:mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / han) Parallele Verkaufs- und Vermietungsabsicht

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / hap) Keine Reaktion auf fehlende Marktgängigkeit

Rn. 121b Stand: EL 159 – ET: 08/2022 BFH IX R 7/10, BStBl II 2013, 436 verneint die Einkünfteerzielungsabsicht bei einer Gewerbeimmobilie, wenn das Objekt wegen seiner baulichen Gestaltung seit Jahren leer steht und der StPfl nicht versucht, durch bauliche Umgestaltungen eine Vermietbarkeit zu erreichen (ähnlich BFH IX R 14/12, BStBl II 2013, 279; FG Nbg v 03.11.2016, 3 K 310...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / hbb) Nach Einführung der AbgSt (ab VZ 2009)

Rn. 122a Stand: EL 159 – ET: 08/2022 Trotz des Systemwechsels zur AbgSt ist die Einkunftserzielungsabsicht nach wie vor ungeschriebenes Tatbestandsmerkmal auch bei den Einkünften aus KapVerm (FG Münster 8 K 2950/16 E, Rev, Az des BFH VIII R 36/19, DStRE 2020, 131; Jachmann-Michel, DStR 2017, 1849; s § 20 Rn 41 (Möllenbeck), auch wenn es praktisch wegen des WK-Abzugsverbots (§...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / mg) Atypisch stille Beteiligung

Rn. 90 Stand: EL 159 – ET: 08/2022 Die Liebhaberei-Grundsätze bzw die Frage der Gewinnerzielungsabsicht gilt auch bei einer atypisch stillen Beteiligung an einer GmbH (BFH BFH/NV 1999, 169), Verlustzuweisungsgesellschaft in Form einer Mitunternehmerschaft (FG Ha DStRE 2002, 928 rkr, ohne Angabe der genauen Rechtsform).mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / hba) Vor Einführung der AbgSt (bis einschließlich VZ 2008)

Rn. 122 Stand: EL 159 – ET: 08/2022 Auch bei Einkünften aus KapVerm kann die Einkunftserzielungsabsicht fehlen (BFH BStBl II 1982, 463; FG Münster v 05.09.2019, 8 K 2950/16 E, Rev, Az des BFH VIII R 36/19, DStRE 2020, 131). Eine Überschusserzielungsabsicht liegt hier aber bereits vor, wenn eine Wahrscheinlichkeitsprognose über die voraussichtliche Dauer der Kapitalnutzung ein...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / hac) Außer Betracht bleibende Vorgänge für die Totalüberschuss-Berechnung

Rn. 108 Stand: EL 159 – ET: 08/2022 Außer Betracht bleiben für die Berechnung (hierzu bereits s Rn 75) Wertsteigerungen der Vermögenssubstanz (BFH BStBl II 1995, 116; 2000, 676), steuerfreie Veräußerungsgewinne (BFH BStBl II 1982, 463; BFH/NV 1991, 369; 1993, 8; 1999, 717), nicht steuerbare Veräußerungsgewinne (BFH BStBl II 2000, 660; 2002, 726; 2003, 914). Zu nach § 23 EStG stpf...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Terminologie

Rn. 71 Stand: EL 159 – ET: 08/2022 Das Merkmal, das den Bezügen den Charakter von erwirtschafteten Einkünften verleiht, ist die Einkünfteerzielungsabsicht (GrS BFH BStBl II 1984, 751/64; s § 15 Abs 3 S 1 EStG und s § 15 Rn 123ff (Bitz)). BVerfG HFR 1991, 111 hält dieses Erfordernis für verfassungsgemäß. Terminologisch ist zu unterscheiden: Der Begriff "Einkünfteerzielungsabsic...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / hak) Vermietung einer Eigentumswohnung an die eigene Tochter

Rn. 118 Stand: EL 159 – ET: 08/2022 Zur Frage der Überschusserzielungsabsicht bei Vermietung einer Eigentumswohnung an die eigene Tochter s FG Sa EFG 1995, 837 rkr.mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / had) Grundsatz: Prima facie besteht Überschusserzielungsabsicht

Rn. 109 Stand: EL 159 – ET: 08/2022 Grds spricht danach der Beweis des ersten Anscheins für Überschusserzielungsabsicht (BFH IX R 39/07, BStBl II 2009, 138; FG Mchn 7 K 2102/13, DStRE 2017, 17 rkr), auch wenn sich über längere Zeiträume WK-Überschüsse ergeben (BFH BStBl II, 2000, 676; 2001, 789; 2005, 692; BFH IX R 39/08, BStBl II 2009, 776; BFH IX R 13/12, BStBl II 2013, 533...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / hal) Leerstehenlassen einer Wohnung

Rn. 119 Stand: EL 159 – ET: 08/2022 Aufwendungen für eine leerstehende Wohnung sind dann als vorweggenommene WK abziehbar (dh Überschusserzielungsabsicht besteht), wenn sich der StPfl endgültig entschlossen hat, daraus VuV-Einkünfte zu erzielen und diese Entscheidung später nicht wieder aufgegeben hat (BFH IX R 1/07, BFH/NV 2009, 68; BFH IX R 39/08, BStBl II 2009, 776; BFH IX...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ge) Land- und Forstwirtschaft

Rn. 104 Stand: EL 159 – ET: 08/2022 Großzügig ist die Rspr bei der Totalgewinnperiode bei luf Betrieben: Bei einem sog Generationenbetrieb (zB Weingut) müsse man idR von einer Periode von mehr als einer Generation ausgehen (BFH BStBl II 2000, 674; 2003, 282; BFH IV R 38/13, BStBl II 2016, 765; BFH VI R 5/17, BStBl II 2019, 601) – Ausnahme vom Grundsatz der Individualbesteuerun...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / g) Prognose, Verfahrensrecht

Rn. 77 Stand: EL 159 – ET: 08/2022 Ob Einkünfteerzielungsabsicht vorliegt oder nicht, erfordert eine in die Zukunft gerichtete und langfristige Prognose, ob die vorliegende Betätigung bei realistischer Würdigung aller Umstände voraussichtlich zu einem positiven wirtschaftlichen Gesamtergebnis führen wird. Dabei sind alle objektiv erkennbaren Umstände heranzuziehen (BFH IX R 2...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / hai) Zunächst vermietete, später eigengenutzte Objekte

Rn. 116 Stand: EL 159 – ET: 08/2022 Bei zunächst vermieteten und später eigengenutzten (inkl unentgeltlich überlassenen an Dritte, BMF v 08.10.2004, BStBl I 2004, 933 Rz 8) Objekten wird man mE zu unterscheiden haben wie folgt (s Heuermann, DB 2002, 2011; Paus, NWB F 3, 12 873):mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / e) Totalgewinn

Rn. 73 Stand: EL 159 – ET: 08/2022 Bei den Gewinneinkünften (zB selbstständige Tätigkeit, § 18 EStG, BFH BStBl II 2002, 276; FG Köln 10 K 3679/08, DStRE 2010, 1298 rkr) bezieht sich die Einkünfteerzielungsabsicht auf das Gesamtergebnis des Betriebs von der Gründung bis zur Veräußerung/Aufgabe/Liquidation (Totalgewinn, GrS BFH BStBl II 1984, 751; 1998, 727; 1999, 638; 2000, 22...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / hag) Alsbaldige Veräußerung des Objekts

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 3. Kennzeichen mit Motivtest (Abs. 1)

a) Vertraulichkeitsklausel „(1) Kennzeichen im Sinne des § 138d Absatz 2 Satz 1 Nummer 3 Buchstabe a sind: 1. die Vereinbarung a) einer Vertraulichkeitsklausel, die dem Nutzer oder einem anderen an der Steuergestaltung Beteiligten eine Offenlegung, auf welche Weise aufgrund der Gestaltung ein steuerlicher Vorteil erlangt wird, gegenüber Intermediären oder den Finanzbehörden ver...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Vermögensauseinanderset... / 3. Checkliste: Aufteilung der Haushaltsgegenstände

Rz. 180 Anspruchsgrundlagen: Übergewicht des Bedarfs/sonstige Billigkeitsgründe Da Anspruchsgrundlage für die Überlassung und Übereignung des Alleineigentums an Haushaltsgegenständen die Feststellung ist, dass der Anspruch stellende Ehegatte auf deren Nutzung unter Berücksichtigung des Wohls der im Haushalt lebenden Kinder und der Lebensverhältnisse der Ehegatten in stärkerem...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Betriebseinnahmen / 1.3 Übergang zur Liebhaberei

Geht ein Betrieb zur Liebhaberei über, sind die im Zeitpunkt des Übergangs vorhandenen stillen Reserven festzuhalten und bei einem späteren gewinnrealisierenden Vorgang aufzulösen. Die realisierten festgeschriebenen stillen Reserven sind dann als nachträgliche Betriebseinnahmen aus dem vormals bestehenden Betrieb zu erfassen.[1]mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Betriebseinnahmen / 1.2 Vorweggenommene und nachträgliche Betriebseinnahmen

Betriebseinnahmen können auch schon vor der Eröffnung des Betriebs gegeben sein.[1] Auch nachträgliche Betriebseinnahmen können betrieblich veranlasst sein.[2] Praxis-Beispiel Nachträgliche Betriebseinnahmen Beispiele dafür sind nach Betriebseinstellung eingehende Außenstände, Einnahmen aus zurückbehaltenen, nicht ausdrücklich ins Privatvermögen überführte (Honorar-)Forderungen i...mehr

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§ 6 Wirksame letztwillige V... / II. Sittenwidrigkeit, § 138 BGB

Rz. 15 Die Sittenwidrigkeit einer Testamentsvollstreckeranordnung wird im Wesentlichen im Zusammenhang mit dem Behindertentestament diskutiert. Ist der Behinderte nicht in der Lage, seinen Lebensunterhalt aus eigenen Mitteln zu bestreiten, greift die öffentliche Hand ein. Hat der Erblasser den Behinderten testamentarisch bedacht, zugleich aber Dauertestamentsvollstreckung an...mehr

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§ 19 Testamentsvollstreckun... / I. Grundstruktur des Behindertentestaments

Rz. 1 In Deutschland leben 7,8 Mio. schwerbehinderte Menschen.[1] Es ist daher naheliegend, dass Erblasser behinderter Abkömmlinge diese im Falle des eigenen Todes vor dem Zugriff des Staates schützen möchten. Sie inkludieren daher in ihren letztwilligen Verfügungen Sonderregeln in Bezug auf das behinderte Kind. Ziel ist es, dass der Abkömmling die volle staatliche Unterstüt...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Grundsatz

Rn. 61 Stand: EL 158 – ET: 06/2022 Nach hier vertretener Ansicht und hM (BFH BStBl II 1968, 406; 1992, 290; 1992, 293; 2001, 338; 2018, 230; K. Heger in Brandis/Heuermann, Ertragsteuerrecht, § 33 EStG Rz 51, März 2021; Arndt in K/S/M, § 33 Rz C 36) folgt aus § 33 Abs 2 S 2 EStG, dass Aufwendungen, die ihrer Natur nach zu den SA, BA oder WK gehören, nicht als ag Belastungen be...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 4. Insbesondere Unfallkosten und Schadensersatzzahlungen

Rn. 140 Stand: EL 158 – ET: 06/2022 Aufwendungen zur Beschaffung eines Pkw, weil der bisherige durch einen Unfall schwer beschädigt wurde, sind nach Ansicht des BFH nicht zwangsläufig entstanden (BFH BStBl II 1974, 104; vgl auch BFH BFH/NV 2006, 1468 mwN). Ähnlich urteilt der BFH BStBl II 1974, 105 zu Reparaturkosten eines geliehenen Pkw, den der StPfl auf einer Privatreise ...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Dachdecker

Rz. 1 Stand: EL 130 – ET: 05/2022 > Arbeitnehmer, die als Dachdecker beschäftigt werden, haben – soweit die jeweiligen Voraussetzungen erfüllt sind – Anspruch auf Saison-Kurzarbeitergeld (> Kurzarbeitergeld Rz 58 ff) sowie > Wintergeld als Mehraufwands-Wintergeld (> Kurzarbeitergeld Rz 73 ff) oder Zuschuss-Wintergeld (> Kurzarbeitergeld Rz 71 f). Diese Leistungen sind steuerf...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 8 Besteuerung der Testame... / 1. Einkünfteerzielung

Rz. 2 Einkommensteuerlich ist die Tätigkeit als Testamentsvollstrecker nur relevant, wenn sie gegen Entgelt erfolgt. Die Entgeltlichkeit muss nicht zwingend in Geld bestehen, hier können auch Nutzungen oder Duldungen gemeint sein. Weiter muss eine Gewinnerzielungsabsicht bestehen, auch wenn dies nur ein Nebenzweck ist (§ 15 Abs. 2 S. 1 und 3 EStG). Liegt eine solche Gewinner...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Liebhaberei

Aufwendungen, die im wirtschaftlichen Zusammenhang mit einem Liebhabereiobjekt stehen, können nicht als WK abgezogen werden. Ab dem Zeitpunkt, ab dem nicht mehr von einem Liebhabereiobjekt auszugehen ist, kommt ein WK-Abzug in Betracht. Dabei ist zu prüfen, ob die vorher entstandenen Aufwendungen zum Teil als vorweggenommene WK anzusehen sind.mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Spindler, Einkünfteerzielungsabsicht bei VuV – Eine Bestandsaufnahme, DB 2007, 185; Heuermann, Irritationen über einen alten Rechtsgrundsatz – Verträge zwischen nahe stehenden Personen ohne zivilrechtliche Wirksamkeit?, DB 2007, 1267; Spiegelberger/Spindler/Wärholz, Die Immobilie im Zivil- und Steuerrecht, 2008; Heuermann, Können wir auf die Überschusserzielungsabsicht verzicht...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 4. Strukturelle Vermietungshindernisse

Rn. 263 Stand: EL 157 – ET: 04/2022 Der BFH hat in seiner neueren Rspr insbesondere Stellung dazu bezogen, wie bei Leerständen wegen struktureller Vermietungshindernisse zu verfahren ist. Dieser Bereich betrifft vor allem ostdeutsche Wohngebiete und auch immer mehr westdeutsche strukturschwache Regionen. Durch ein "Überangebot" von Wohnobjekten in diesen Gebieten ist eine Ver...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2 Zur "bisherigen" finalen Entnahmetheorie

Tz. 203 Stand: EL 105 – ET: 03/2022 Trotz Fehlens eines allg Rechtsgrundsatzes für eine St-Entstrickung hatte der BFH in Einzelfällen dennoch das Vorliegen einer Entnahme "für betriebsfremde Zwecke" (s § 4 Abs 1 S 2 EStG) oder einer Betriebsaufgabe (s § 16 Abs 3 EStG) bejaht und die sog finale Entnahmetheorie entwickelt. Tz. 204 Stand: EL 105 – ET: 03/2022 Mit Hilfe der finalen...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2.1.4 Sicherstellung der Besteuerung der stillen Reserven

Tz. 221 Stand: EL 76 – ET: 12/2012 Die bisherige Rspr des BFH zur Überführung von WG basierte auf der Annahme, dass die spätere Erfassung der in dem WG ruhenden stillen Reserven bei Überführung in eine DBA-Freistellungs-BetrSt nicht mehr möglich sei (zur Rspr im Einzelnen s Tz 203ff). Bemerkenswert an den Entscheidungen des BFH, soweit die Überführung in ausl BetrSt betroffen...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.2.3.2 Beschränkung des deutschen Besteuerungsrechts

Tz. 340 Stand: EL 105 – ET: 03/2022 Neben dem Ausschluss des dt Besteuerungsrechts sieht § 12 Abs 1 KStG auch bei Beschränkung des dt Besteuerungsrechts hinsichtlich des Gewinns aus der Veräußerung oder Nutzung eines WG einen Entstrickungstatbestand vor. Auffallend an diesem Tatbestand des § 12 Abs 1 KStG ist, dass es anders als in § 6 Abs 3 S 1 u Abs 5 S 1 EStG sowie der Rsp...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / II. Persönlicher Anwendungsbereich: Arbeitnehmer/Begleitpersonen

Rz. 45 Stand: EL 129 – ET: 02/2022 Zum Begriff ‚Arbeitnehmer’ vgl § 1 LStDV; zu Einzelheiten > Arbeitnehmer. Zur Behandlung von Arbeitsuchenden > Rz 21 sowie > Bewerbung Rz 3, 6. Keine ArbN sind idR die auf Wunsch des ArbG oder der einladenden Stelle zu Kongressen und Tagungen mitreisenden Angehörigen (zB von Führungspersonal). Entsprechendes gilt für (eingetragene) > Lebenspa...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

P. Kirchhof, Die Garantie der Kunstfreiheit im Steuerstaat des GG, NJW 1985, 230; Mennacher, Liebhaberei und künstlerische Tätigkeit, NJW 1985, 1608; Rödder, Die Beurteilungseinheit bei der Feststellung der Einkünfteerzielungsabsicht mittels "Totalerfolg", DB 1986, 2241; Weber-Grellet, Wo beginnt die Grenze zur "Liebhaberei"?, DStR 1992, 561f, 602f; Seeger, Die Gewinnerzielungsa...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 5. Gewinnerzielungsabsicht

Rn. 25 Stand: EL 156 – ET: 02/2022 Ihre Bedeutung als subjektives Tatbestandselement wird von einer offenbar im Vordringen begriffenen Auffassung bestritten:mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 4. Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr

Rn. 24 Stand: EL 156 – ET: 02/2022 Eine Beteiligung am allg wirtschaftlichen Verkehr (zum Erfordernis BFH BStBl II 1980, 152) liegt vor, wenn sich der StPfl an den Markt wendet und Leistungen gegen Entgelt der Allgemeinheit anbietet (BFH BStBl II 1973, 260; 1997, 295). Bietet er seine Leistung/sein Produkt nicht (mehr) am Markt an, fehlt es an dieser Voraussetzung (BFH BFH/NV...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Allgemeines

Rn. 82 Stand: EL 156 – ET: 02/2022 Nach § 18 Abs 1 Nr 1 S 2 EStG ist – jeweils für sich – die wissenschaftliche, künstlerische, schriftstellerische, unterrichtende und erzieherische Tätigkeit eine freiberufliche. Es kommt allein auf die Art der tatsächlich ausgeübten Tätigkeit an, die selbstständig ausgeübt werden muss. Honorare, die ein Wissenschaftler, Künstler, Schriftstel...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Vorübergehende Verhinderung

Rn. 244 Stand: EL 156 – ET: 02/2022 Nach § 18 Abs 1 Nr 1 S 4 EStG steht der Annahme einer leitenden und eigenverantwortlichen Tätigkeit eine Vertretung im Fall vorübergehender Verhinderung nicht entgegen. Die Vorschrift ist dem Sinn und Zweck des § 18 EStG entsprechend mE eng auszulegen. Eine vorübergehende Verhinderung ist daher nur anzunehmen, wenn die Nichtausübung der per...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Grundsatz der einheitlichen Erfassung

Rn. 258 Stand: EL 156 – ET: 02/2022 Eine einheitliche Erfassung der gesamten Betätigung ist nur noch dann geboten, wenn die Tätigkeiten sich gegenseitig bedingen und derart miteinander verflochten sind, dass sie sich gegenseitig unauflösbar bedingen, sodass der gesamte Betrieb nach der Verkehrsauffassung als einheitlicher Betrieb anzusehen ist (BFH BStBl II 1990, 507 betreffe...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Gewerbesteuererklärung 2021 / 2.1 Begriffsbestimmung und Abgrenzung

Der Gewerbesteuer unterliegt jeder stehende Gewerbebetrieb, soweit er im Inland betrieben wird. Maßgebend für den Begriff der im Inland betriebenen Betriebsstätte (§ 2 Abs. 1 Satz 3 GewStG) ist das innerstaatliche Recht[1] und damit § 12 AO. Die Gewerbesteuer knüpft insoweit an die einkommensteuerliche Definition der gewerblichen Tätigkeit an, d. h. gewerbesteuerpflichtiger...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / e) Gewinnerzielungsabsicht

Rz. 145 [Autor/Stand] Das Streben des Steuerpflichtigen muss darauf gerichtet sein, durch seine Tätigkeit einen Gewinn zu erzielen. Die Gewinnerzielungsabsicht braucht nicht Hauptzweck zu sein; es genügt, dass sie als Nebenzweck verfolgt wird.[2] Fehlt die Gewinnerzielungsabsicht, liegt keine gewerbliche Betätigung, sondern Liebhaberei vor.[3] Folglich liegt in diesen Fällen ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Tätigkeitsmerkmale

Rz. 29 [Autor/Stand] § 96 BewG bestimmt den Begriff des freien Berufs nicht selbst, sondern verweist auf die Beschreibung der freiberuflichen Tätigkeit in § 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG . Die dortige Aufzählung der sog. Katalogberufe ist nicht erschöpfend, wie sich aus der Formulierung "und ähnliche Berufe" ergibt. Ein Oberbegriff für die in § 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG aufgezählten – mehr...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Honorargestaltung für Steue... / 3 Kollegenecke: Antrag auf Liebhaberei bei PV-Anlagen

Frage: Wie rechnet man die seit Mitte des Jahres 2021 möglichen Anträge auf Liebhaberei bei Photovoltaikanlagen ab? Greift hier § 23 Nr. 10 StBVV? Und wenn ja, was ist der Gegenstandswert? Nähme man den letzten Jahresüberschuss, entstünde bei vielen Mandanten nur eine Gebühr von unter 30 EUR, nähme man die zu erwartende Steuerersparnis als Gegenstandswert, wäre es auch nicht v...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Schauspieler

Stand: EL 128 – ET: 11/2021 Sie sind darstellende Künstler und können selbständig oder als > Arbeitnehmer tätig sein. > Arbeitszimmer Rz 16/3, > Bühnenangehörige, > Fernsehen, > Filmgewerbe, > Gastschauspieler, > Inländische Einkünfte Rz 5/3, > Künstler. > Dozenten an Schauspielschulen sind ArbN. Zur Besteuerung ausländischer Künstler > Beschränkte Steuerpflicht Rz 50 ff. Erg...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Schriftsteller

Rz. 1 Stand: EL 128 – ET: 11/2021 Schriftsteller sind regelmäßig freiberuflich tätig (§ 18 EStG). Das gilt auch, soweit sie für Hörfunk, Fernsehen oder andere (Online-)Medien tätig werden (vgl dazu den sog Negativkatalog aus BMF vom 05.10.1990, BStBl 1990 I, 638; ergänzend > Rundfunk). Schriftstellerische Tätigkeiten führen oft erst nach einer längeren Anlaufzeit zu einem Gewi...mehr