Fachbeiträge & Kommentare zu Liebhaberei

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 18... / 3.2 Feststellung der Einkünfte, wenn das Betriebsfinanzamt nicht auch das Wohnsitzfinanzamt ist (Abs. 1 S. 1 Nr. 2 Buchst. b)

Rz. 96 Fallen Wohnsitz und Betriebs- bzw. Tätigkeitsort auseinander, so ist nach § 180 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 Buchst. b AO bei den Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft, Gewerbebetrieb und freiberuflicher Tätigkeit (nicht die übrigen Einkünfte aus selbstständiger Arbeit) auch dann eine gesonderte Gewinnfeststellung vorzunehmen, wenn nicht mehrere an den Einkünften beteiligt si...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 18... / 3.1.4.3 Steuerpflicht und Steuerfreiheit

Rz. 59 In der gesonderten Gewinnfeststellung ist auch über die Steuerpflicht [1] oder Steuerfreiheit der Einkünfte zu entscheiden. Damit ist auch darüber zu entscheiden, ob Liebhaberei vorliegt[2], ob Teile der Einkünfte unter einen Tatbestand des § 3 EStG fallen und ggf. welche Aufwendungen nach § 3c EStG nicht abgezogen werden können. In den Fällen der Steuerfreiheit oder f...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/P/M), Die Körperschaftsteuer, KStG Liebhaberei

Stand: EL 100 – ET: 10/2020 Zur fehlenden außerbetrieblichen Sphäre und zur (Nicht-)Anwendung der Liebhaberei-Grundsätze bei Kap-Ges s § 8 Abs 3 KStG Teil C Tz 30ff und s § 8 Abs 3 KStG Teil E "Außerbetriebliche Sphäre". Zur verbilligten (bzw verlustträchtigen) Überlassung von Wohnräumen durch eine Kap-Ges an ihren Gesellschafter s § 8 Abs 3 Teil D Tz 1008ff. Außerdem s § 8 Abs...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/P/M), Die Körperschaftsteuer, KStG Totalgewinn

Stand: EL 100 – ET: 10/2020 Eine Kap-Ges hat keine außerbetriebliche Sphäre. Unterhält sie ein verlustträchtiges WG vorrangig im Interesse ihres Gesellschafters, liegt eine vGA, aber keine Liebhaberei vor. Dazu s auch § 8 Abs 2 KStG Tz 30ff; s § 8 Abs 3 KStG Teil E "Außerbetriebliche Sphäre"; s § 8 Abs 3 KStG Teil E "Liebhaberei"; und s § 8 Abs 3 KStG Teil E "Verlustbetrieb".mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/P/M), Die Körperschaftsteuer, KStG Privatsphäre

Stand: EL 100 – ET: 10/2020 Eine Kap-Ges hat keine Privatsphäre (außerbetriebliche Sphäre). Dazu s § 8 Abs 3 KStG Teil E "Außerbetriebliche Sphäre" und s § 8 Abs 3 KStG Teil E "Liebhaberei".mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/P/M), Die Körperschaftsteuer, KStG Außerbetriebliche Sphäre

Stand: EL 100 – ET: 10/2020 Für die Kö, die nach den Vorschriften des HGB zur Führung von Büchern verpflichtet sind, insbes Kap-Ges sowie Erwerbs- und Wirtschaftsgen, hat der BFH die Existenz einer außerbetrieblichen Sphäre verneint. Näheres dazu s § 8 Abs 2 KStG Tz 30ff. Die Korrektur einer vGA muss deshalb außerbilanziell erfolgen; dazu s § 8 Abs 3 KStG Teil C Tz 355ff.Ents...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/P/M), Die Körperschaftsteuer, KStG Nonprofitunternehmen

Stand: EL 100 – ET: 10/2020 Zu Nonprofitunternehmen s § 8 Abs 3 KStG Teil E "Liebhaberei"; s § 8 Abs 3 KStG Teil E "Gewinnaufschlag"; und s § 8 Abs 3 KStG Teil E "Verlustbetrieb". Zu vGA bei st-begünstigen Kö s § 5 Abs 1 Nr 9 KStG Tz 71ff. S auch § 8 Abs 3 KStG Teil E "Selbstlosigkeit" und s § 8 Abs 3 KStG Teil E "Vereine und verdeckte Gewinnausschüttung". Eine von ihren Gesel...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 3.4.2 Einkünfteerzielungsabsicht

Rz. 94 Wie in Rz. 80 herausgestellt, kann eine Personengesellschaft die gewerbliche Prägung i. S. v. § 15 Abs. 3 Nr. 2 EStG nur erreichen, wenn sie eine Tätigkeit mit Einkünfteerzielungsabsicht unternimmt. Fehlt diese, gelten für alle Beteiligten grundsätzlich die normalen Rechtsfolgen des Ertragsteuerrechts. Regelmäßig fehlt es dann am Vorliegen von Einkünften i. S. v. § 2 ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 3.2.7 Fiktion eines Gewerbebetriebs

Rz. 79 Eine GmbH & Co. unterhält oftmals ein Gewerbe i. S. d. HGB und zugleich auch ein gewerbliches Unternehmen i. S. v. § 15 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 EStG i. V. m. § 15 Abs. 2 EStG. Aus diesem Grund erzielen ihre Gesellschafter, soweit sie zugleich als Mitunternehmer anzusehen sind, Einkünfte aus Gewerbebetrieb. Rz. 79a Nach ständiger Rspr. besteht bei einer Personengesellschaft d...mehr

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Anlage G (Einkünfte aus Gew... / 5.1 Liebhaberei

Rz. 982 Voraussetzung für alle Gewinnermittlungsarten ist die Gewinnerzielungsabsicht. Diese liegt vor, wenn davon auszugehen ist, dass ein Totalgewinn angestrebt wird. "Totalgewinn" ist das Gesamtergebnis des Betriebs von der Gründung bis zur Veräußerung, Aufgabe oder Liquidation. Ist nicht von einem Totalgewinn auszugehen, weil aus einer Tätigkeit über einen längeren Zeitr...mehr

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Anlage V (Einkünfte aus Ver... / 1.4 Einkünfteerzielungsabsicht/Liebhaberei

Rz. 810 Eine einkommensteuerrechtlich relevante Betätigung oder Vermögensnutzung im Bereich der Überschusseinkünfte setzt die Absicht voraus, auf Dauer gesehen nachhaltig Überschüsse zu erzielen. Folglich liegen keine Einkünfte aus V+V vor, wenn die Einkünfteerzielungsabsicht fehlt (Liebhaberei). Allerdings fordert der BFH nicht in allen Fällen eine einzelfallbezogene Prüfung...mehr

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Anlage G (Einkünfte aus Gew... / 7 Veräußerungsgewinn

Rz. 994 Betriebsaufgabe und Betriebsveräußerung werden weitgehend gleich behandelt (§ 16 Abs. 3 Satz 1 EStG). Der hierbei erzielte Gewinn bzw. Verlust gehören zu den Einkünften aus Gewerbebetrieb, aus Land- und Forstwirtschaft oder selbstständiger Arbeit. Der Gewinn ist aber bei Vorliegen bestimmter Tatbestandsmerkmale steuerlich begünstigt. Rz. 995mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Freizeitwinzervereine

Stand: EL 118 – ET: 09/2020 Freizeitwinzervereine können grundsätzlich wegen der Förderung des Heimatgedankens bzw. der Heimatpflege (s. § 52 Abs. 2 Nr. 1 AO a. F.) steuerbegünstigte (gemeinnützige) Zwecke verfolgen. Andere gemeinnützige Zwecke, wie die Förderung des Landschaftsbildes und Landschaftsschutzes, der Kultur und der Pflanzenzucht, sind bei Freizeitwinzervereinen T...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / V. Arbeitnehmer eines Vereins

Tz. 13 Stand: EL 118 – ET: 09/2020 Als Arbeitnehmer sind z. B. anzusehen (s. auch Tz. 15): Amateursportler, wenn die für den Trainings- und Spieleinsatz gezahlten Vergütungen nach dem Gesamtbild der Verhältnisse als Arbeitslohn zu beurteilen sind (s. BFH vom 23.10.1992, BStBl II 1993, 303). Zahlungen eines Vereins, die nur den tatsächlichen Aufwand des Sportlers abdecken sollen...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / VI. Einzelfälle für Arbeits-(Dienst-)verhältnisse und Selbständigkeit

Tz. 15 Stand: EL 118 – ET: 09/2020 Amateursportler Die Finanzverwaltung bejaht grundsätzlich bei Amateursportlern das Vorliegen eines Dienstverhältnisses, da der Sportler in den mannschaftlichen Spiel- und Trainingsbetrieb des Vereins eingegliedert und den Weisungen des Trainers zu folgen verpflichtet ist. Jedoch sind Amateursportler nicht Arbeitnehmer des Vereins, wenn ihnen l...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 16... / 7.1 Verlust der Gewerblichkeit, Übergang zur Liebhaberei, Strukturwandel

Rz. 135 Mit Wegfall der Gewinnerzielungsabsicht wird ein Gewerbebetrieb zur steuerlich unerheblichen Liebhaberei (§ 2 EStG Rz. 75ff.; § 15 EStG Rz. 61ff.). Der Unternehmer beendet in diesem Zeitpunkt zwar nicht seine Tätigkeit als solche, er setzt sie vielmehr fort, aber die Tätigkeit erfüllt mangels Gewinnerzielungsabsicht nicht mehr die Voraussetzungen, um sie als gewerbli...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 16... / 3.1.2 Abgrenzung zu Strukturwandel, Betriebsunterbrechung, -verpachtung und -verlegung

Rz. 39 Eine Beendigung des unternehmerischen Engagements des Stpfl. kann sich auf verschiedene Art und Weise und zu unterschiedlichen Zwecken vollziehen. Zur Bestimmung des Anwendungsbereichs des § 16 EStG ist deshalb eine Abgrenzung zum (identitätswahrenden) Strukturwandel, zur Betriebsunterbrechung und zur Betriebsverlegung unter Berücksichtigung des Gesetzeszwecks erforde...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Einkünfteerzielungsabsicht

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Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Einkünfte

Rz. 1 Stand: EL 123 – ET: 08/2020 Im Zuge der deutschen > Einkommensteuer besteuert werden nur Einkünfte, die einer der nachfolgend genannten sieben Einkunftsarten zugeordnet werden können (§ 2 Abs 1 EStG; vgl dort vor allem konkret Satz 1 Nr 1 bis 7). Die Einteilung in abschließend sieben Einkunftsarten (mit dem Charakter der Sonstigen Einkünfte nach § 22 EStG als gewisse Auf...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Vermietung und Verpachtung / Zusammenfassung

Begriff Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung unterliegen nach § 2 Abs. 1 Nr. 6 EStG der Einkommensteuer. Hauptgruppe dieser Einkunftsart sind die Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung von unbeweglichem Vermögen, insbesondere von Grundstücken, Gebäuden und Gebäudeteilen und grundstücksgleichen Rechten (§ 21 Abs. 1 Nr. 1 EStG). Zu den Einkünften aus Vermietung und Verpac...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Vermietung und Verpachtung / 1.2.1 Grundsätze

Eine einkommensteuerrechtlich relevante Betätigung oder Vermögensnutzung im Bereich der Überschusseinkünfte setzt die Absicht voraus, auf Dauer gesehen nachhaltig Überschüsse zu erzielen.[1] Fehlt dem Steuerpflichtigen diese Einkunftserzielungsabsicht, sind aufgrund der Vermietungstätigkeit keine Einkünfte anzusetzen (sog. Liebhaberei).[2] Werden mehrere Objekte, z. B. 2 Grun...mehr

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Gewerbliche Einkünfte / 4.4 Gewinnerzielungsabsicht

Die Gewinnerzielungsabsicht ist weitere Voraussetzung für einen Gewerbebetrieb. Sie grenzt den Einkommenstatbestand von der nicht steuerbaren Liebhaberei ab. Auch hierbei handelt es sich um ein subjektives Tatbestandsmerkmal, auf das im Regelfall nur anhand von objektiv erkennbaren Umständen geschlossen werden kann. Die Gewinnerzielungsabsicht muss nicht das Hauptmotiv für d...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Überschusseinkünfte

Stand: EL 122 – ET: 05/2020 Vgl § 2 Abs 2 Nr 2 EStG. > Einnahme-Überschussrechnung. Zur Überschusseerzielungsabsicht > Liebhaberei.mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / B. Aufwendungen

Rz. 7 Stand: EL 122 – ET: 05/2020 Aufwendungen, die durch die Ausübung des Ehrenamts veranlasst sind, werden grundsätzlich als > Werbungskosten oder > Betriebsausgaben abgezogen (> Aufwandsentschädigungen Rz 55–59). Zu Besonderheiten bei steuerfreien Einnahmen > Freibeträge für nebenberufliche Tätigkeiten Rz 43 ff. Im Übrigen ist noch Folgendes zu beachten: Rz. 8 Stand: EL 122...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Umschulung

Rz. 1 Stand: EL 122 – ET: 05/2020 Die berufliche Umschulung soll den Stpfl zu einer anderen als der bisher mit einer abgeschlossenen Berufsausbildung erlernten beruflichen Tätigkeit befähigen, wie zB die Umschulung einer Verkäuferin zur Arzthelferin (EFG 2000, 424). Der Erwerb einer Befähigung, einen andersartigen Beruf auszuüben, ist keine erstmalige Berufsausbildung, für di...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / A. Allgemeine Hinweise

Rz. 1 Stand: EL 122 – ET: 05/2020 Die Bezeichnung einer Tätigkeit als "ehrenamtlich" führt für sich allein nicht zur Steuerfreiheit der daraus fließenden Entschädigung. Ebenso steht die Geringfügigkeit der Vergütung oder die kurze Dauer der Tätigkeit der Besteuerung nicht ohne weiteres entgegen (BFH 115, 342 = BStBl 1976 II, 134), wenn nicht > Liebhaberei gegeben ist (> Rz 9)...mehr

Kommentar aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / EStR 2 Ermittlung des zu versteuernden Einkommens

(1) Das zu versteuernde Einkommen ist wie folgt zu ermitteln:mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Nachbarschaftshilfe

Rz. 1 Stand: EL 122 – ET: 05/2020 Damit wird eine gegenseitige, unter Nachbarn gewährte Form der Hilfe und Unterstützung bezeichnet, bei der zumeist auf ein Entgelt in Form einer Geldzahlung verzichtet und stattdessen vielmehr – sofern die Hilfe nicht generell selbstlos ist – Gegenleistungen in ähnlicher Form erbracht werden. Nachbarschaftshilfe wird besonders zur Bewältigung...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Sonderausgaben / 4 Abzugszeitpunkt

Sonderausgaben sind in dem Jahr zu berücksichtigen, in dem sie "geleistet" worden sind.[1] Grundsätzlich kommt es also auf den tatsächlichen Abfluss beim Steuerpflichtigen an. Eine Ausnahme gilt für regelmäßig wiederkehrende Ausgaben, die kurz vor oder kurz nach dem Jahresende geleistet werden. Bedeutung gewinnt das insbesondere für Versicherungsbeiträge. Unerheblich ist, ob...mehr

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Steuerfreie Einnahmen / 1 Nicht steuerbare ­Einnahmen

Als nicht steuerbar bezeichnet man diejenigen Einnahmen, die deshalb nicht besteuert werden, weil sie nicht unter die 7 Einkunftsarten des Einkommensteuergesetzes fallen.[1] Zu den nicht steuerbaren Einnahmen gehören u. a.: Lotteriegewinne und andere (Glücks-)Spielgewinne sowie Preisgelder (außer bei Berufsspielern)[2]; Erbschaften und Schenkungen; der Erwerb durch Fund; Einnahme...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / III. Tierzucht- und Tierhaltungsbetriebe

Rz. 214 [Autor/Stand] Wegen der Abgrenzung der Tierzucht- und Tierhaltungsbetriebe als Betriebe der Land- und Forstwirtschaft oder als Gewerbebetriebe wird im Wesentlichen auf die Erläuterungen zu § 241 BewG verwiesen. Dort ist auch ausgeführt, dass eine Abgrenzung des land- und forstwirtschaftlichen Vermögens zum Betriebsvermögen nur bei solchen Tierbeständen in Betracht ko...mehr

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Entnahmen / 2.3.3 Übergang zur Liebhaberei

Eine Entnahme liegt nicht vor, wenn ein Betrieb wegen anhaltender Verluste der Liebhaberei zugeordnet wird. Obwohl hier die betriebliche Tätigkeit als beendet anzusehen ist und der Übergang des Betriebsvermögens in den privaten Bereich nahe läge, nimmt der BFH an, dass der Steuerpflichtige nach dem Übergang zur Liebhaberei "ruhendes Betriebsvermögen" unterhält. Exkurs: Der Üb...mehr

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eBay: Abgrenzung zwischen p... / 5 Prüfungsschritt 2: Einkommensteuer für eBay-Verkäufe

Kann das Finanzamt seiner objektiven Beweislast nachkommen und stuft ein privates eBay-Mitglied wegen seiner Vielzahl von Versteigerungen als umsatzsteuerpflichtigen Unternehmer ein, prüft das Finanzamt im zweiten Schritt, ob die Gewinne aus der Versteigerung einkommensteuerpflichtig sind. Denkbar sind für diesen Prüfungsschritt folgende steuerliche Konsequenzen: Einkommenste...mehr

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eBay: Abgrenzung zwischen p... / 3 Wann wird der eBay-Handel steuerlich relevant?

Was in der Praxis kaum bekannt ist: Die Abgrenzungskriterien, wann ein eBay-Mitglied umsatzsteuerpflichtig und einkommensteuerpflichtig wird, sind grundverschieden. Deshalb kann es vorkommen, dass das Finanzamt auf eBay-Umsätze Umsatzsteuer erhebt, jedoch die Gewinne/Verluste aus dem eBay-Handel unberücksichtigt lässt. Das ist auf den ersten Blick kurios, aber für vermeintli...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Grundsätzliches

Rn. 70 Stand: EL 142 – ET: 04/2020 Die Betriebsaufgabe unterscheidet sich von der Betriebsveräußerung nur insoweit, als hier der Landwirt zunächst einmal seine Tätigkeit einstellen muss u daran anschließend alle wesentlichen Betriebsgrundlagen in einem einheitlichen Vorgang in das PV überführt o an verschiedene Erwerber veräußert. Die Betriebsaufgabe ist jedoch zu unterscheid...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Amateursportler

Rz. 1 Stand: EL 121 – ET: 03/2020 Sport kann als ideelle Freizeitbetätigung aber auch als Beruf betrieben werden. Die Grenzen zwischen diesen Sachverhalten sind bisweilen fließend. Auf die Bezeichnung "Amateur-" oder "Berufs- bzw Profi-, Spitzen- oder Leistungssportler" kommt es steuerlich nicht an; hier ist allein entscheidend, ob aus einer solchen sportlichen Betätigung stp...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / III. Tierzucht- und Tierhaltungsbetriebe

Rz. 200 [Autor/Stand] Wegen der Abgrenzung der Tierzucht- und Tierhaltungsbetriebe als Betriebe der Land- und Forstwirtschaft oder als Gewerbebetriebe wird im Wesentlichen auf die Erläuterungen zu § 51 BewG verwiesen. Dort ist auch ausgeführt, dass eine Abgrenzung des land- und forstwirtschaftlichen Vermögens zum Betriebsvermögen nur bei solchen Tierbeständen in Betracht kom...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / III. Tierzucht- und Tierhaltungsbetriebe

Rz. 218 [Autor/Stand] Wegen der Abgrenzung der Tierzucht- und Tierhaltungsbetriebe als Betriebe der Land- und Forstwirtschaft oder als Gewerbebetriebe wird im Wesentlichen auf die Erläuterungen zu § 169 BewG verwiesen. Dort ist auch ausgeführt, dass eine Abgrenzung des land- und forstwirtschaftlichen Vermögens zum Betriebsvermögen nur bei solchen Tierbeständen in Betracht ko...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG § 4 B... / 4.3 Einkommensermittlung

Rz. 40 Die Einkommensermittlung des Betriebs gewerblicher Art richtet sich nach § 8 KStG. Der Betrieb gewerblicher Art hat naturgemäß nur gewerbliche Einkünfte, auch wenn es sich um einen Verpachtungsbetrieb handelt.[1] Die Anwendung der Grundsätze zur Liebhaberei hat der Gesetzgeber durch die Einführung von § 8 Abs. 1 S. 2 KStG ausdrücklich ausgeschlossen. Das Einkommen ist...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Internationales Steuerrecht... / 6.1 "Liebhaberei-Test"

Bei ausländischen Objekten prüft die Finanzverwaltung noch mehr als bei im Inland belegenen Objekten die Frage der Einkunftserzielungsabsicht. Hier gelten dieselben Grundsätze wie für inländische Vermietungsobjekte (Stichwort "Liebhaberei").[1]mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
eBay: Steuerliche Besonderh... / 6 Steuer-Know-How für eBay-Händler

Hier einige Antworten auf typische Fragen von eBay-Händlern zum Thema "eBay und Finanzamt": Frage 1: Mein Unternehmen bietet Abbrucharbeiten an. Das beim Abbruch erhaltene Kupfer versteigere ich über eBay. Muss ich die Erlöse hierfür als Betriebseinnahmen versteuern? Antwort: Ja, müssen Sie. Da die Versteigerungserlöse durch den Verkauf von betrieblich erhaltenem Kupfer erziel...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Damrau/Tanck, Praxiskomment... / f) Schätzung des gemeinen Werts

Rz. 94 Theoretisch entspricht der gemeine Wert dem Normalverkaufspreis.[350] Dessen Feststellung ist aber, soweit ein tatsächlicher Verkauf nicht stattfindet, in der Praxis nicht ohne weiteres möglich. Dass die Wertermittlung im Wesentlichen durch entsprechend qualifizierte Sachverständige erfolgen muss, versteht sich von selbst. Das ändert allerdings nichts daran, dass auch ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Gewerbesteuererklärung 2019 / 2.1 Begriffsbestimmung und Abgrenzung

Der Gewerbesteuer unterliegt jeder stehende Gewerbebetrieb, soweit er im Inland betrieben wird. Maßgebend für den Begriff der im Inland betriebenen Betriebsstätte (§ 2 Abs. 1 Satz 3 GewStG) ist das innerstaatliche Recht[1] und damit § 12 AO. Die Gewerbesteuer knüpft insoweit an die einkommensteuerliche Definition der gewerblichen Tätigkeit an, d. h. gewerbesteuerpflichtiger ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Nebentätigkeit / 2.2 Abzug von Werbungskosten oder Betriebsausgaben

Mit dem Freibetrag von 2.400 EUR im Jahr sind Werbungskosten bzw. Betriebsausgaben bis zu dieser Höhe abgegolten.[1] Überschreiten die Einnahmen den Freibetrag, so können die damit in Zusammenhang stehenden Ausgaben nach § 3 Nr. 26 Satz 2 EStG abweichend von § 3c EStG nur insoweit als Betriebsausgaben oder Werbungskosten abgezogen werden, als sie die steuerfreien Einnahmen ü...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 15... / 2.1 Grundtatbestand

Rz. 13 Nach § 15b Abs. 1 EStG dürfen Verluste im Zusammenhang mit einem Steuerstundungsmodell weder mit Einkünften aus Gewerbebetrieb noch mit anderen Einkünften ausgeglichen werden; sie dürfen auch nicht nach § 10d EStG abgezogen werden. Wie bei § 15a EStG kann man von verrechenbaren Verlusten sprechen, Abs. 4 S. 2, da sie nach § 15b Abs. 1 S. 2 EStG mit zukünftigen Gewinne...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 21 Behindertentestament u... / 3. Wegfall von testamentarischen Beschränkungen

Rz. 71 Vordergründig liegt es nahe, dass die Nacherbschaft sowie die Dauertestamentsvollstreckung mit den einschränkenden Verwaltungsanweisungen auflösend bedingt angeordnet werden. Der Bedürftige würde dann zum unbeschränkten Vollerben. Die Bedingung tritt etwa mit Eintritt der Restschuldbefreiung und Ablauf der Frist des § 303 Abs. 2 InsO ein. Jedoch ist das Anwartschaftsr...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 21 Behindertentestament u... / VI. Muster für die Vor- und Nacherbschaftslösung

Rz. 52 Muster 21.3: Vor- und Nacherbschaft bei behinderten Erben Muster 21.3: Vor- und Nacherbschaft bei behinderten Erben § 1 Erbeinsetzung Ich, _________________________, bestimme _________________________ (behindertes Kind) und _________________________ (gesundes Kind) jeweils zu Miterben. Die Erbquote von _________________________ (behindertes Kind) beträgt 60 % seines ges...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
X Grundzüge der Besteuerung... / 1.1 Grundlagen

Rz. 1702 Als Kapitalgesellschaft unterliegt die GmbH mit ihrem zu versteuernden Einkommen der Körperschaftsteuer (§ 1 Abs. 1 Nr. 1 KStG). Sie ist als juristische Person eigenständiges Steuerrechtssubjekt. Bei der Besteuerung der GmbH werden nur die Besteuerungsmerkmale berücksichtigt, die durch die GmbH – nicht durch die Anteilseigner – verwirklicht worden sind. Die Gesellsc...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Hobby

Rz. 1 Stand: EL 97 – ET: 10/2012 Als Hobby („Steckenpferd“) wird eine im Prinzip nicht auf Verdienst angelegte Freizeitbeschäftigung bezeichnet. Werden damit gleichwohl Einnahmen erwirtschaftet, kann es sich steuerlich um > Liebhaberei handeln. Wird aber dauerhaft ein Überschuss der Einnahmen über die Ausgaben erzielt, kann das zu Einkünften führen, die der Besteuerung unterl...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Blutspende

Stand: EL 119 – ET: 10/2019 Die etwaige Vergütung der Blutspender bleibt unbesteuert, weil sie keiner Einkunftsart zugeordnet werden kann (vgl § 2 Abs 1 Satz 1 Nr 1 bis 7 EStG). Da der Blutspende zudem keine Gewinn- bzw Überschusserzielungsabsicht zugrunde liegt, gehört sie überdies zum steuerlich nicht erfassten Bereich der > Liebhaberei, denn die mögliche Vergütung dient al...mehr