Fachbeiträge & Kommentare zu Liebhaberei

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

P. Kirchhof, Die Garantie der Kunstfreiheit im Steuerstaat des GG, NJW 1985, 230; Mennacher, Liebhaberei und künstlerische Tätigkeit, NJW 1985, 1608; Rödder, Die Beurteilungseinheit bei der Feststellung der Einkünfteerzielungsabsicht mittels "Totalerfolg", DB 1986, 2241; Weber-Grellet, Wo beginnt die Grenze zur "Liebhaberei"?, DStR 1992, 561f, 602f; Seeger, Die Gewinnerzielungsa...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 5. Gewinnerzielungsabsicht

Rn. 25 Stand: EL 156 – ET: 02/2022 Ihre Bedeutung als subjektives Tatbestandselement wird von einer offenbar im Vordringen begriffenen Auffassung bestritten:mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 4. Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr

Rn. 24 Stand: EL 156 – ET: 02/2022 Eine Beteiligung am allg wirtschaftlichen Verkehr (zum Erfordernis BFH BStBl II 1980, 152) liegt vor, wenn sich der StPfl an den Markt wendet und Leistungen gegen Entgelt der Allgemeinheit anbietet (BFH BStBl II 1973, 260; 1997, 295). Bietet er seine Leistung/sein Produkt nicht (mehr) am Markt an, fehlt es an dieser Voraussetzung (BFH BFH/NV...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Allgemeines

Rn. 82 Stand: EL 156 – ET: 02/2022 Nach § 18 Abs 1 Nr 1 S 2 EStG ist – jeweils für sich – die wissenschaftliche, künstlerische, schriftstellerische, unterrichtende und erzieherische Tätigkeit eine freiberufliche. Es kommt allein auf die Art der tatsächlich ausgeübten Tätigkeit an, die selbstständig ausgeübt werden muss. Honorare, die ein Wissenschaftler, Künstler, Schriftstel...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Grundsatz der einheitlichen Erfassung

Rn. 258 Stand: EL 156 – ET: 02/2022 Eine einheitliche Erfassung der gesamten Betätigung ist nur noch dann geboten, wenn die Tätigkeiten sich gegenseitig bedingen und derart miteinander verflochten sind, dass sie sich gegenseitig unauflösbar bedingen, sodass der gesamte Betrieb nach der Verkehrsauffassung als einheitlicher Betrieb anzusehen ist (BFH BStBl II 1990, 507 betreffe...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Vorübergehende Verhinderung

Rn. 244 Stand: EL 156 – ET: 02/2022 Nach § 18 Abs 1 Nr 1 S 4 EStG steht der Annahme einer leitenden und eigenverantwortlichen Tätigkeit eine Vertretung im Fall vorübergehender Verhinderung nicht entgegen. Die Vorschrift ist dem Sinn und Zweck des § 18 EStG entsprechend mE eng auszulegen. Eine vorübergehende Verhinderung ist daher nur anzunehmen, wenn die Nichtausübung der per...mehr

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Gewerbesteuererklärung 2021 / 2.1 Begriffsbestimmung und Abgrenzung

Der Gewerbesteuer unterliegt jeder stehende Gewerbebetrieb, soweit er im Inland betrieben wird. Maßgebend für den Begriff der im Inland betriebenen Betriebsstätte (§ 2 Abs. 1 Satz 3 GewStG) ist das innerstaatliche Recht[1] und damit § 12 AO. Die Gewerbesteuer knüpft insoweit an die einkommensteuerliche Definition der gewerblichen Tätigkeit an, d. h. gewerbesteuerpflichtiger...mehr

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Betriebseinnahmen nach EStG / 6 ABC besonderer Betriebseinnahmen

Rz. 46 Anzahlungen sind Betriebseinnahmen. Abschlagszahlungen sind Betriebseinnahmen. Darlehensrückzahlungen sind keine Betriebseinnahmen (vgl. Rz. 17). Die vereinnahmten Zinsen können jedoch bei Vorliegen der übrigen Voraussetzungen Betriebseinnahmen sein. Durchlaufende Posten sind keine Betriebseinnahmen (vgl. Rz. 18). Forderungen sind nur beim Betriebsvermögensvergleich Betri...mehr

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Betriebseinnahmen nach EStG / 3.2 Abgrenzung zur privaten Veranlassung

Rz. 30 Einnahmen, die durch private Umstände veranlasst sind, sind keine Betriebseinnahmen. Dies ist beispielsweise eindeutig gegeben bei der Veräußerung von Gegenständen des Privatvermögens oder bei üblichenGeschenken, z. B. anlässlich eines Geburtstags. Die private Mitveranlassung schließt jedoch die Annahme einer Betriebseinnahme nicht aus, z. B. Geschenke an Geschäftsfre...mehr

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GmbH 2 Go (Teil 6): Liebhaberei in der GmbH (GmbHStB 2022, Heft 1, S. 20)

Ertrag- und umsatzsteuerliche Aufgabenstellungen (dauerhaft) verlustführender Kapitalgesellschaften Dr. Markus Wollweber, RA/FASt[*] Schon Johann Wolfgang von Goethe wusste: "Man ist glücklich, wenn man eine Liebhaberei hat, die ohne große Kosten zu befriedigen ist (...)." Im Steuerrecht sind die Vorzeichen häufig umgekehrt: Gerade hohe Kosten einer (vermeintlichen) Liebhaber...mehr

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GmbH 2 Go (Teil 6): Liebhab... / III. Vorsteuerabzug und Liebhaberei

Wichtig zu berücksichtigen ist: Liebhaberei einerseits und Vorsteuerberechtigung einer GmbH andererseits haben weder einen Gleichlauf noch schließen sie sich wechselseitig zwingend aus. So belegt nachstehende Sachverhaltskonstellation (Vercharterungsfall, nach FG Köln v. 4.7.2019 – 10 K 1962/15, EFG 2020, 878 ff.), dass trotz Vorliegens einer ertragsteuerlichen Liebhaberei die ...mehr

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GmbH 2 Go (Teil 6): Liebhab... / II. Liebhaberei und kapitalistische Betriebsaufspaltung

Durch Urteil vom 12.4.2018 hatte der BFH entschieden, dass negative Einkünfte aus einer gewerblichen Tätigkeit nicht zur Umqualifizierung der vermögensverwaltenden Einkünfte einer GbR führen.[6] 1. Der Sachverhalt A und B sind zu 50 % an der vermögensverwaltenden A-GbR beteiligt. Ferner sind A und B zu jeweils 50 % an der gewerblich tätigen B-GbR beteiligt, die mangels Überschr...mehr

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GmbH 2 Go (Teil 6): Liebhab... / I. Liebhaberei in der GmbH kann zu vGA führen

Das Hinnehmen eines dauerdefizitären Geschäftsbetriebs kann auf Ebene der GmbH zu verdeckten Gewinnausschüttungen (vGA) führen. 1. Zur vGA dem Grunde nach Definition der vGA: Eine vGA i.S.d. § 8 Abs. 3 S. 2 KStG liegt vor, soweit bei einer Kapitalgesellschaft eine durch das Gesellschaftsverhältnis veranlasste oder mitveranlasste Vermögensminderung bzw. verhinderte Vermögensmeh...mehr

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GmbH 2 Go (Teil 6): Liebhab... / IV. Fazit und Ausblick

Gerade längere Verlustperioden bei Kapitalgesellschaften können die Diskussion mit der Finanzverwaltung um die Frage der Einkunftserzielungsabsicht eröffnen. Für diesen Fall sollte aber der Kampf um die Vorsteuerberechtigung selbst dann nicht vorschnell aufgegeben werden, wenn erdrückende Beweisanzeichen für eine ertragsteuerliche Liebhaberei vorliegen. Der kommende Beitrag d...mehr

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GmbH 2 Go (Teil 6): Liebhab... / 1. Der Sachverhalt

A und B sind zu 50 % an der vermögensverwaltenden A-GbR beteiligt. Ferner sind A und B zu jeweils 50 % an der gewerblich tätigen B-GbR beteiligt, die mangels Überschreitung des Freibetrags nicht der GewSt unterliegt. Schließlich sind A und B zu jeweils 50 % an der A/B-GmbH beteiligt. Die A-GbR überlässt sowohl Büroräume zur Eigennutzung an die B-GbR als auch an die A/B-GmbH. Di...mehr

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GmbH 2 Go (Teil 6): Liebhab... / [Ohne Titel]

Dr. Markus Wollweber, RA/FASt[*] Schon Johann Wolfgang von Goethe wusste: "Man ist glücklich, wenn man eine Liebhaberei hat, die ohne große Kosten zu befriedigen ist (...)." Im Steuerrecht sind die Vorzeichen häufig umgekehrt: Gerade hohe Kosten einer (vermeintlichen) Liebhaberei bescheren wenig Glück. Führen sie doch nicht nur zu echter wirtschaftlicher Belastung, sondern zu...mehr

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GmbH 2 Go (Teil 6): Liebhab... / 1. Zur vGA dem Grunde nach

Definition der vGA: Eine vGA i.S.d. § 8 Abs. 3 S. 2 KStG liegt vor, soweit bei einer Kapitalgesellschaft eine durch das Gesellschaftsverhältnis veranlasste oder mitveranlasste Vermögensminderung bzw. verhinderte Vermögensmehrung eintritt, die sich auf den Unterschiedsbetrag i.S.d. § 4 Abs. 1 EStG i.V.m. § 8 Abs. 1 KStG auswirkt, nicht auf einer offenen Ausschüttung beruht un...mehr

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GmbH 2 Go (Teil 6): Liebhab... / 2. Zur vGA der Höhe nach

Verzicht auf Vereinbarung eines Aufwendungsersatzanspruchs: Unterhält eine Kapitalgesellschaft im Interesse eines oder mehrerer Gesellschafter ein Wirtschaftsgut und entstehen ihr aus diesem Anlass Verluste, ohne dass sich der oder die Gesellschafter zu einem Verlustausgleich zzgl. der Zahlung eines angemessenen Gewinnaufschlags verpflichtet hat/haben, so ist in dem Verzicht...mehr

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GmbH 2 Go (Teil 6): Liebhab... / 2. Die Argumentation des BFH

Im Urteil differenziert der BFH sehr feinsinnig. Überlassung an Schwesterpersonengesellschaft: Die Annahme eines gewerblichen Besitzunternehmens im Rahmen einer Betriebsaufspaltung setzt Gewinnerzielungsabsicht voraus. Diese wird regelmäßig nicht angenommen, wenn funktional wesentliche Betriebsgrundlagen unentgeltlich an eine Schwesterpersonengesellschaft überlassen werden. Üb...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / e) Gewinnerzielungsabsicht

Rz. 145 [Autor/Stand] Das Streben des Steuerpflichtigen muss darauf gerichtet sein, durch seine Tätigkeit einen Gewinn zu erzielen. Die Gewinnerzielungsabsicht braucht nicht Hauptzweck zu sein; es genügt, dass sie als Nebenzweck verfolgt wird.[2] Fehlt die Gewinnerzielungsabsicht, liegt keine gewerbliche Betätigung, sondern Liebhaberei vor.[3] Folglich liegt in diesen Fällen ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Tätigkeitsmerkmale

Rz. 29 [Autor/Stand] § 96 BewG bestimmt den Begriff des freien Berufs nicht selbst, sondern verweist auf die Beschreibung der freiberuflichen Tätigkeit in § 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG . Die dortige Aufzählung der sog. Katalogberufe ist nicht erschöpfend, wie sich aus der Formulierung "und ähnliche Berufe" ergibt. Ein Oberbegriff für die in § 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG aufgezählten – mehr...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / B. Erfasste Tierarten

Rz. 20 [Autor/Stand] Nach den allgemeinen Regelungen betrifft die Vorschrift des § 241 BewG nur Tiere die überhaupt zur Landwirtschaft gehören. Dazu gehören nicht nur pflanzenfressende Tiere. Für die Landwirtschaft nicht typische Tierarten werden aber von § 241 BewG nicht erfasst, denn sie sind bereits auf Grund allgemeiner Abgrenzungskriterien aus der Landwirtschaft auszusc...mehr

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Gewinnerzielungsabsicht bei... / 3. Übergang zur Liebhaberei und stille Reserven

Steuerneutraler Strukturwandel: Die Aufgabe der Gewinnerzielungsabsicht führt zu einem steuerneutralen Strukturwandel. Dieser stellt noch keine Betriebsaufgabe dar. Folgerichtig wird das Betriebsvermögen zu diesem Zeitpunkt noch nicht in das Privatvermögen überführt. Beachten Sie: Eine Betriebsaufgabe liegt nur vor, wenn diese vom Stpfl. oder der Mitunternehmerschaft selbst e...mehr

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Gewinnerzielungsabsicht bei... / 2. Wahlrecht zur Liebhaberei

Voraussetzungen: Ein Wahlrecht zur Behandlung des Betriebs von Photovoltaikanlagen und/oder BHKW als steuerlich unbeachtliche Liebhaberei soll unter folgenden Voraussetzungen bestehen: eine steuerpflichtige Person oder eine Mitunternehmerschaft betreibt ausschließlich eine oder mehrere Photovoltaikanlagen mit einer installierten Gesamtleistung von bis zu 10,0 kW/kWp[10] und/ode...mehr

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Gewinnerzielungsabsicht bei... / 1. Rechtsprechung zur Photovoltaik und Liebhaberei

Bei Gewerbebetrieben spricht der Beweis des ersten Anscheins für eine Gewinnerzielungsabsicht.[30] Dies hat das FG Thüringen rechtskräftig für den Betrieb einer Photovoltaikanlage bestätigt.[31] Der BFH hat das diesbezügliche Revisionsverfahren nach Rücknahme der Revision durch die Finanzverwaltung eingestellt.[32] Beachten Sie: Auch eine negative Ergebnisprognose erschüttert...mehr

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Gewinnerzielungsabsicht bei... / 4. Offene Folgefragen

Begriff des häuslichen Arbeitszimmers: Das BMF-Schreiben vom 29.10.2021 betrachtet den Stromverbrauch in einem häuslichen Arbeitszimmer als unschädlich für das Wahlrecht zur Liebhaberei. Das hierzu im Schreiben angeführte Beispiel bezieht sich auf das häusliche Arbeitszimmer eines nicht selbständig Tätigen (Überschusseinkünfte). Fraglich ist daher, wie mit den zur Erzielung ...mehr

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Gewinnerzielungsabsicht bei... / 2. Anlagearten und Antragsfristen

Anlagearten ...: Die Antragsfristen und Wirkungen des Antrags zur Anwendung der Vereinfachungsregelung richten sich nach dem Zeitpunkt der Inbetriebnahme der Photovoltaikanlage bzw. des BHKW. Die Finanzverwaltung unterscheidet Neuanlagen, die nach dem 31.12.2021 in Betrieb genommen werden,[20] Altanlagen, die nach dem 31.12.2003 und vor dem 1.1.2022 in Betrieb genommen wurden,...mehr

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Gewinnerzielungsabsicht bei... / 1. Antragsvoraussetzungen

Einheitlicher Betrieb: Alle Photovoltaikanlagen und BHKW, die vom Antragsteller betrieben werden, bilden einen einzigen Betrieb. In die Berechnung der 10,0 kW/kWp-Grenze sind alle deshalb sämtliche Anlagen einzubeziehen – auch wenn diese an unterschiedlichen Standorten oder technisch voneinander getrennt betrieben werden.[13] Infektionsgefahr! In die Berechnung einzubeziehen si...mehr

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Gewinnerzielungsabsicht bei... / V. Umsatzsteuer

Unternehmereigenschaft von Stromproduzenten: Die Inanspruchnahme des Wahlrechts zur Liebhaberei hat keine Auswirkungen auf die USt. Denn für die umsatzsteuerliche Unternehmereigenschaft ist allein auf die nachhaltige Einnahmeerzielung abzustellen. Kleinunternehmerregelung: Aus Vereinfachungsgründen kann beim Betrieb kleiner Photovoltaikanlagen und vergleichbarer BHKW die Klei...mehr

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Gewinnerzielungsabsicht bei... / 4. Folgen bei Nutzungsänderungen oder Überschreiten der Leistungsgrenze

Mitteilungspflicht: Entfallen die Voraussetzungen für einen erfolgreichen Antrag auf Liebhaberei nachträglich, hat der Stpfl./die Mitunternehmerschaft dies dem FA schriftlich mitzuteilen. Sodann ist auch wieder eine Anlage EÜR abzugeben.[29] Als Gründe für den Wegfall der Liebhaberei-Regelung kommen in Betracht: Nutzungsänderung oder Vergrößerung der Photovoltaikanlage auf ein...mehr

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Gewinnerzielungsabsicht bei... / 2. Rechtsgrundlagen des BMF-Schreibens vom 29.10.2021

Fehlende Rechtsgrundlage? Rechtsgrundlagen für das Liebhaberei-Wahlrecht beim Betrieb von Photovoltaikanlagen/BHKW sind schwer ersichtlich: weder die abgabenrechtlichen Billigkeitsregelungen erlauben eine über den Einzelfall hinausgehende abweichende Besteuerung noch liegt eine Ermächtigungsgrundlage der Verwaltung zur Schaffung einer "Vereinfachungsregelung" vor. Auch aus dem ...mehr

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Gewinnerzielungsabsicht bei... / 2. BMF vom 2.6.2021 und vom 29.10.2021

BMF-Schreiben vom 2.6.2021 ...: Am 2.6.2021 erließ das BMF ein Schreiben zur Gewinnerzielungsabsicht bei kleinen Photovoltaikanlagen und vergleichbaren Blockheizkraftwerken (BHKW).[5] Hiermit räumte die Finanzverwaltung den Steuerpflichtigen ein antragsgebundenes Wahlrecht ein, den Betrieb solcher Anlagen als steuerlich unbeachtliche Liebhaberei qualifizieren zu lassen. ... w...mehr

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Gewinnerzielungsabsicht bei... / 3. Wirkungen des Antrags

Im Fall von Neu- und Bestandsanlagen wirkt der an das örtlich zuständige Finanzamt (FA) zu richtende Antrag in allen offenen VZ und auch für die Folgejahre. Eine Anlage EÜR ist für den Betrieb der Stromerzeugung nicht mehr abzugeben.[26] Beachten Sie: Die Gewinnermittlung durch Einnahme-Überschuss-Rechnung ist bei den vom BMF-Schreiben adressierten stromerzeugenden Betrieben ...mehr

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Gewinnerzielungsabsicht bei... / VI. Fazit

Das BMF-Schreiben vom 29.10.2021 zeigt den ehrlichen Willen der Finanzverwaltung, einen Beitrag zum Gelingen der Energiewende leisten zu wollen. Dies gilt umso mehr vor dem Hintergrund, dass einzelne Bundesländer eine künftige Pflicht zur Installation von Photovoltaikanlagen beabsichtigen.[45] Der zeitnahe Ersatz des BMF-Schreibens vom 2.6.2021 unterstreicht das Bemühen, für...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Honorargestaltung für Steue... / 3 Kollegenecke: Antrag auf Liebhaberei bei PV-Anlagen

Frage: Wie rechnet man die seit Mitte des Jahres 2021 möglichen Anträge auf Liebhaberei bei Photovoltaikanlagen ab? Greift hier § 23 Nr. 10 StBVV? Und wenn ja, was ist der Gegenstandswert? Nähme man den letzten Jahresüberschuss, entstünde bei vielen Mandanten nur eine Gebühr von unter 30 EUR, nähme man die zu erwartende Steuerersparnis als Gegenstandswert, wäre es auch nicht v...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Schauspieler

Stand: EL 128 – ET: 11/2021 Sie sind darstellende Künstler und können selbständig oder als > Arbeitnehmer tätig sein. > Arbeitszimmer Rz 16/3, > Bühnenangehörige, > Fernsehen, > Filmgewerbe, > Gastschauspieler, > Inländische Einkünfte Rz 5/3, > Künstler. > Dozenten an Schauspielschulen sind ArbN. Zur Besteuerung ausländischer Künstler > Beschränkte Steuerpflicht Rz 50 ff. Erg...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
GmbH 2 Go (Teil 5): Der Ste... / IV. Fazit und Ausblick

Steuerlich aktuelles Know-how ist für den Berater unerlässlich, um richtig und lösungsorientiert Transaktionen und Share Deals beraten zu können. Hierzu zählt unabdingbar das Wissen um die steuerliche Erfassung von Earn-Out-Klauseln. Daneben sollten dem Berater auch die gefahrengeneigten Fälle einer Doppel-Option bekannt sein. Andernfalls bestehen Haftungsgefahren im Zusamme...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Schriftsteller

Rz. 1 Stand: EL 128 – ET: 11/2021 Schriftsteller sind regelmäßig freiberuflich tätig (§ 18 EStG). Das gilt auch, soweit sie für Hörfunk, Fernsehen oder andere (Online-)Medien tätig werden (vgl dazu den sog Negativkatalog aus BMF vom 05.10.1990, BStBl 1990 I, 638; ergänzend > Rundfunk). Schriftstellerische Tätigkeiten führen oft erst nach einer längeren Anlaufzeit zu einem Gewi...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.5 Nachhaltige Tätigkeit und Person des Betriebsinhabers

Rz. 86 Sofern im Rahmen einer land- und forstwirtschaftlichen Tätigkeit nur vereinzelt Leistungen ausgeführt werden, ist zu beachten, dass § 24 UStG nur angewendet werden kann, wenn eine nachhaltige Tätigkeit i. S. d. § 2 Abs. 1 UStG vorliegt.[1] Da es dafür aber auf die Absicht, Gewinn zu erzielen, nicht ankommt, kann die Durchschnittssatzbesteuerung nach § 24 UStG unter de...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / I. Steuerpflicht erhaltener Schadensersatzleistungen

Rz. 1 Stand: EL 128 – ET: 11/2021 Die Verpflichtung, Schadensersatz zu leisten, ergibt sich idR als Folge unerlaubter Handlungen, der Verletzung von Verträgen und der Herbeiführung einer Gefahrenlage. Der Schädiger hat dabei den Zustand wiederherzustellen, der vor dem schädigenden Ereignis bestand (Grundsatz; sog Naturalrestitution, vgl § 249 Abs 1 BGB) oder eine Entschädigun...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / D. ABC der steuerfreien und nicht steuerfreien Entschädigungen

Rz. 63 Stand: EL 128 – ET: 11/2021 Abgeordnete § 3 Nr 12 Satz 1 EStG gilt ua für die Amtsausstattung; > Abgeordnete. AOK Betreuungsbeauftragte, die als ArbN anderer Betriebe nebenberuflich Mitglieder der AOK betreuen, leisten öffentliche Dienste. Ihre AE bleiben nach § 3 Nr 12 Satz 2 EStG iVm > R 3.12 Abs 3 LStR steuerfrei (OFD Frankfurt vom 10.11.2011 S-2337-A-54-St-213). Erg...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Allgemeines

Rn. 314 Stand: EL 154 – ET: 11/2021 § 7 Abs 4 S 1 EStG regelt die lineare Gebäude-AfA nicht umfassend, sondern gibt nur Prozentsätze an, die "abweichend von Abs 1" anzuwenden sind. Diese Prozentsätze können abweichen von der "Gesamtdauer der Verwendung oder Nutzung" (§ 7 Abs 1 S 1 EStG) der "betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer" (§ 7 Abs 1 S 2 EStG). Rn. 314a Stand: EL 154 – ET: 1...mehr

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Gewinnerzielungsabsicht bei kleinen Photovoltaikanlagen bzw. Blockheizkraftwerken

Kommentar Die Finanzverwaltung hatte im Juni 2021 eine erfreuliche Vereinfachungsregelung zu kleineren Photovoltaikanlagen oder Blockheizkraftwerken getroffen. Die ursprüngliche Verwaltungsanweisung wurde jetzt durch eine ausführlicheres BMF-Schreiben ersetzt. Kleine Photovoltaikanlagen bzw. Blockheizkraftwerke Wer eine Photovoltaikanlage oder ein Blockheizkraftwerk (BHKW) bet...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / H. Einzelfälle der nicht abzugsfähigen Aufwendungen für die Lebensführung

Rn. 164 Stand: EL 153 – ET: 10/2021 Abwehrkosten eines ArbN Wehrt sich ein ArbN gerichtlich gegen Anschuldigungen des ArbG, besteht eine widerlegbare Vermutung, dass die Abwehrkosten in einem Veranlassungszusammenhang mit der Berufstätigkeit stehen. Beziehen sich die Vorwürfe auf Handlungen des ArbN, die nicht mehr von der beruflichen Zielvorstellung umfasst sind, weil sie ent...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Photovoltaikanlagen, Stroms... / 2. Vereinfachungsregelung der Finanzverwaltung

Prüfungslose Annahme der Liebhaberei: Die Finanzverwaltung hat unlängst eine Vereinfachungsregelung für kleine Photovoltaikanlagen und vergleichbare Blockheizkraftwerke geschaffen[2]. Wenn die steuerpflichtige Person schriftlich erklärt, dass sie die Vereinfachungsregelung in Anspruch nimmt, unterstellt die Finanzverwaltung ohne weitere Prüfung, dass Liebhaberei vorliegt. Di...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Kein Vorsteuerabzug bei Vercharterung von Segelyachten

Leitsatz Das Vorsteuerabzugsverbot nach § 15 Abs. 1a UStG ist aufgrund einer typisierenden Betrachtung anzuwenden, wenn Segelyachten ohne Gewinnerzielungsabsicht verchartert werden. Sachverhalt Die Klägerin, eine Kommanditgesellschaft i. L., war im Jahr 1997 gegründet worden. Sie erwarb insgesamt 6 eigene Segelyachten, die sie ab 2003 bis 2013 wieder veräußerte und in der Zwi...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Verwertung von Markenrechten und Internetdomains als Gewerbebetrieb

Leitsatz Die Verwertung von Markenrechten und Internetdomains, die mit Gewinnerzielungsabsicht und unter Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr ausgeübt wird, ist eine gewerbliche Tätigkeit, die über eine bloße Vermögensverwaltung hinausgeht. Sachverhalt Der Kläger ließ sich seit 1998 Markenrechte auf Vorrat gegen Zahlung einer entsprechenden Gebühr eintragen, en...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Anlage G (Einkünfte aus Gew... / 5.1 Liebhaberei

Rz. 997 Voraussetzung für alle Gewinnermittlungsarten ist die Gewinnerzielungsabsicht. Diese liegt vor, wenn davon auszugehen ist, dass ein Totalgewinn angestrebt wird. "Totalgewinn" ist das Gesamtergebnis des Betriebs von der Gründung bis zur Veräußerung, Aufgabe oder Liquidation. Ist nicht von einem Totalgewinn auszugehen, weil aus einer Tätigkeit über einen längeren Zeitr...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Anlage V (Einkünfte aus Ver... / 1.4 Einkünfteerzielungsabsicht/Liebhaberei

Rz. 827 Eine einkommensteuerrechtlich relevante Betätigung oder Vermögensnutzung im Bereich der Überschusseinkünfte setzt die Absicht voraus, auf Dauer gesehen nachhaltig Überschüsse zu erzielen. Folglich liegen keine Einkünfte aus V+V vor, wenn die Einkünfteerzielungsabsicht fehlt (Liebhaberei). Bei den Einkünften aus V+V geht der BFH nach ständiger Rspr. bei einer auf Dauer...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Anlage G (Einkünfte aus Gew... / 7 Veräußerungsgewinn

Rz. 1009 Betriebsaufgabe und Betriebsveräußerung werden weitgehend gleich behandelt (§ 16 Abs. 3 Satz 1 EStG). Der hierbei erzielte Gewinn bzw. Verlust gehören zu den Einkünften aus Gewerbebetrieb, aus Land- und Forstwirtschaft oder selbstständiger Arbeit. Der Gewinn ist aber bei Vorliegen bestimmter Tatbestandsmerkmale steuerlich begünstigt. Rz. 1010mehr