Fachbeiträge & Kommentare zu Liebhaberei

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XI Anhang I: Sonderfragen z... / 2.3 Gewinnerzielungsabsicht

Rz. 765 Notwendig ist stets eine einkommensteuerlich relevante Tätigkeit mit einer Gewinn- und Überschusserzielungsabsicht; diese ist vorrangig zu prüfen.[1] Bei Vorhaben im öffentlich geförderten Wohnungsbau (in Berlin), in die Rechtsform einer GmbH & Co. KG gekleidet, besteht die Vermutung, dass eine steuerlich unbeachtliche Liebhaberei in der Regel nicht vorliegt. Im öffen...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / II. Zur Frage der Arbeitnehmereigenschaft von Amateurfußballspielern

Tz. 8 Stand: EL 113 – ET: 09/2019 Amateurfußballspieler, die als Vereinsmitglieder auf vereinsrechtlicher Basis sportliche Leistungen erbringen, sind keine Arbeitnehmer bzw. Beschäftigte, da sie lediglich ihrem Hobby nachgehen und dafür einen Aufwendungsersatz erhalten, der ihre tatsächlichen Aufwendungen nur unwesentlich übersteigen darf. Amateursportler, die ohne gesonderte...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 3.3.1 Eigennutzung

Rz. 6 Da sich § 10f EStG nicht auf Wohnungen, sondern auf Gebäude bzw. Gebäudeteile bezieht, ist es nicht erforderlich, dass der eigengenutzte Teil des Gebäudes begrifflich eine Wohnung darstellt. Es reicht aus, wenn ein Raum oder eine Zusammenfassung von Räumen eigenen Wohnzwecken dient, ohne dass diese die Voraussetzungen einer Wohnung erfüllen. Andererseits kann der eigen...mehr

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Gewinnerzielungsabsicht bei Betrieb einer Photovoltaikanlage

Leitsatz Beim Betrieb einer Photovoltaikanlage spricht der Beweis des ersten Anscheins dafür, dass sie in der Absicht der Gewinnerzielung betrieben wird. Sachverhalt Streitig war, ob eine Photovoltaikanlage mit Gewinnerzielungsabsicht betrieben wurde oder ob es sich beim Betrieb der Anlage um eine steuerrechtliche Liebhaberei handelt. Die Steuerpflichtige erwarb im Oktober 20...mehr

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Einzelfälle der Land- und F... / 2.2 Bodenunabhängige Tiere

Die flächenunabhängigen Sonderformen der Tiererzeugung und -haltung[1], die bewertungsrechtlich zur sonstigen land- und forstwirtschaftlichen Nutzung gehören[2], sind auch dann Land- und Forstwirtschaft, wenn daneben keine Bodenflächen bewirtschaftet werden. Ihre Erzeugnisse müssen aber der menschlichen Ernährung dienen. Binnenfischerei, Teichwirtschaft sowie Fischzucht zur E...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4 ... / 6.2.4 Entnahme zu betriebsfremden Zwecken

Rz. 336 Die Wertabgabe des Betriebs muss zu "betriebsfremden" Zwecken erfolgen. Der Gegenstand der Entnahme (einschl. Nutzungen und Leistungen) muss also den betrieblichen Bereich verlassen, wodurch der sachliche und/oder persönliche Zusammenhang mit dem Betrieb gelöst wird. Dabei ist der Begriff der "betriebsfremden Zwecke" der Oberbegriff, der die Entnahme für Zwecke des S...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4 ... / 18 ABC der Betriebseinnahmen und Betriebsausgaben

Rz. 905 Da der Begriff der betrieblichen Veranlassung bei Betriebsausgaben und Werbungskosten identisch ist, können Aufwendungen gleichermaßen Betriebsausgaben und Werbungskosten sein. Zur Vermeidung von Wiederholungen wird daher auf das umfangreiche ABC der Werbungskosten (mit Verweisungen zu den jeweiligen Darstellungen) in § 9 EStG Rz. 244 verwiesen. Im Folgenden sind nur...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Unternehmereigenschaft im E... / 1 Grundsätze

Bei den steuerpflichtigen Einkünften von Selbstständigen unterscheidet das Einkommensteuerrecht zwischen 3 Einkunftsarten, die unter dem Oberbegriff Gewinneinkünfte zusammengefasst werden. Im Einzelnen handelt es sich um die Einkünfte aus Gewerbebetrieb, aus selbstständiger Arbeit sowie aus Land- und Forstwirtschaft. Einkünfte aus selbstständiger Arbeit erzielen vor allem Fr...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

Schmölders, Der fehlende Einkommensbegriff, StuW 1960 Sp 75; Krollmann, Genehmigungspflicht bei abw Wj, DB 1961, 1115; Kalthoff, Einvernehmen des FA zur Wj-Umstellung, FR 1964, 479; – rh – Neugründung einer GmbH und Wahl eines abw Wj, GmbHR 1966, 170; Gonella, Kennt das KSt-Recht eine außerbetriebliche Sphäre bei Kap-Ges? DB 1967, 873; Parczyk, Zuordnung von Lebenssachverhalten u...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sauer, SGB III § 28a Versic... / 2.1 Berechtigter Personenkreis (Abs. 1)

Rz. 3 Versicherungsberechtigt sind bis zum 31.12.2016 Pflegepersonen, die eine Pflegetätigkeit nicht erwerbsmäßig ausüben und die Angehörige mit einem zeitlichen Umfang von wenigstens 14 Stunden wöchentlich pflegen, sofern der Angehörige nach dem SGB XI einer der Pflegestufen I bis III zugeordnet ist und Leistungen der sozialen Pflegeversicherung oder nach anderen vergleichb...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 2 ... / 3.2.5.3 Steuerbare Einkünfte – Liebhaberei

3.2.5.3.1 Allgemeines Rz. 75 Steuerbare Einkünfte setzen nach § 2 Abs. 1 EStG voraus, dass der Stpfl. sie im Rahmen einer der 7 Einkunftsarten durch eine Erwerbstätigkeit durch Beteiligung am allgemeinen Markt[1] (§ 15 Abs. 2 S. 1 EStG: Teilnahme am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr) erzielt.[2] Rz. 76 Als subjektiver Tatbestand ist erforderlich, dass die Tätigkeit von der ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 2 ... / 3.2.5.3.1 Allgemeines

Rz. 75 Steuerbare Einkünfte setzen nach § 2 Abs. 1 EStG voraus, dass der Stpfl. sie im Rahmen einer der 7 Einkunftsarten durch eine Erwerbstätigkeit durch Beteiligung am allgemeinen Markt[1] (§ 15 Abs. 2 S. 1 EStG: Teilnahme am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr) erzielt.[2] Rz. 76 Als subjektiver Tatbestand ist erforderlich, dass die Tätigkeit von der Absicht getragen ist,...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 2 ... / 3.2.5.3.2.2 Überschusseinkünfte

Rz. 79 Der in § 15 Abs. 2 S. 1 EStG für die Gewinneinkünfte positiv geregelte Grundsatz der Gewinnerzielungsabsicht gilt auch für die Überschusseinkünfte, selbst wenn er nicht ausdrücklich im Gesetz niedergelegt ist (Überschusserzielungsabsicht).[1] Rz. 80 Überschusserzielungsabsicht ist das Streben nach einem Totalüberschuss innerhalb der voraussichtlichen Vermögensnutzung. ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 2 ... / 3.2.5.3.2.1 Gewinneinkünfte

Rz. 78 Bei den Gewinneinkünften bedarf es des Strebens nach Betriebsvermögensmehrung in Gestalt eines Totalgewinns, der sich in der Zeit von der Gründung des Betriebs bis zu dessen Ende durch Aufgabe oder Veräußerung ergibt. Der Totalgewinn muss ein positives, über den Eigenkapitaleinsatz hinausgehendes Ergebnis bringen, eine nur beabsichtigte Selbstkostendeckung ist nicht a...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 2 ... / 3.2.5.3.2 Einkunftserzielungsabsicht

Rz. 77 Die Einkunftserzielungsabsicht ist eine innere Tatsache, somit ein subjektives Tatbestandsmerkmal.[1] Da die Absicht als innere Tatsache kaum feststellbar ist, kann ihr Fehlen oder Vorliegen allein anhand objektiver Tatsachen beurteilt werden, was insoweit dem FG obliegt. Der BFH lässt zum Beweis die Parteivernehmung nicht zu, sondern entscheidet unter Zuhilfenahme des...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 5 ... / 6.5.2.3 Betriebliche Veranlassung bei Personen- und Kapitalgesellschaften

Rz. 476 Die oben dargestellten Grundsätze gelten für die Steuerbilanz von Personengesellschaften im Wesentlichen unverändert (zur Finanzierung von Entnahmen bei Mitunternehmerschaften gilt ebenfalls § 4 Abs. 4a). Über die betriebliche Veranlassung von Verbindlichkeiten der Gesellschaft und der Gesellschafter (Zugehörigkeit zum Sonderbetriebsvermögen) entscheidet die tatsächl...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 2. Einkünfteermittlung nach deutschem Steuerrecht (Absatz 3 Satz 1)

a) Allgemeines Rz. 211 [Autor/Stand] Systematische Stellung der Vorschrift. Zum Verständnis des § 10 Abs. 3 sollte man zwischen der Ermittlung der Einkünfte des Hinzurechnungsempfängers (= Hinzurechnungsbetrag) und der Ermittlung der niedrig besteuerten Zwischeneinkünfte der Zwischengesellschaft unterscheiden.[2] Die Zwischeneinkünfte der Zwischengesellschaft gehen zwar letzt...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Personenstand

Stand: EL 116 – ET: 01/2019 > Familienstand. Die letzte Personenstandserhebung ist zum Stichtag 09.05.2011 durchgeführt worden. Zur Besteuerung der Aufwandspauschale > Erhebungsbeauftragter, > Aufwandsentschädigungen Rz 63 Datenerheber der Statistischen Ämter, > Volkszählung. Soweit die Einnahmen zu besteuern sind, unterliegen sie nicht dem LSt-Abzug, soweit sie an ehrenamtli...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / IV. Beendigung einer doppelten Haushaltsführung

Rz. 86 Stand: EL 116 – ET: 01/2019 Abziehbare WK entstehen aus einer dHf nur solange, als aus der Unterhaltung einer Bleibe am Beschäftigungsort beruflich veranlasste Mehraufwendungen entstehen. Ist ein aus Familienhausstand (> Rz 20ff) und Wohnung am Beschäftigungsort (> Rz 43ff) bestehender doppelter Haushalt beruflich begründet worden (> Rz 50ff), so kommt es allerdings au...mehr

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Steuerhinterziehung: Steuer... / 5.1 Rückkauf- oder Verkaufsgarantien

Insbesondere bei der Vermarktung von Immobilien – vor allem unter Inanspruchnahme von Anlaufverlusten oder erhöhten Absetzungen/Sonderabschreibungen – wurde und wird von vielen Initiatoren als weiteres Marketinginstrument angeboten, dass der Anleger berechtigt ist – vor allem nach Beendigung der prospektierten Verlustphase –, die Immobilie zu einer festgelegten Kaufpreisfind...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 2. Die Bewertung der Anteile an Körperschaften und Vermögensmassen i.S.v. § 97 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 4 BewG

Rz. 138 [Autor/Stand] Nach § 97 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 4 BewG bilden insbesondere alle Wirtschaftsgüter, die inländischen Kapitalgesellschaften, Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften, Versicherungsvereinen auf Gegenseitigkeit und Kreditanstalten des öffentlichen Rechts gehören, einen (einzigen) Gewerbebetrieb. Kraft ihrer Rechtsform werden diese inländischen Körperschaft...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / jj) Besonderheiten bei Kapitalgesellschaften

Rz. 483 [Autor/Stand] Bei Kapitalgesellschaften rechnen alle ihnen gehörenden Wirtschaftsgüter zum Betriebsvermögen. Dabei ist ohne Bedeutung, ob die Kapitalgesellschaft eine genuin gewerbliche Tätigkeit entfaltet oder nicht; denn die Kapitalgesellschaft unterhält ohne Rücksicht auf ihre tatsächliche Betätigung kraft gesetzlicher Fiktion einen Gewerbebetrieb (kraft Rechtsfor...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.7 Landwirtschaftliche Betriebe als "Liebhaberei"

Rz. 26 Stand: 5. A. – ET: 12/2018 Landwirtschaftliche Betriebe in kleinerem Umfang werden manchmal aus Erwägungen der Freizeitgestaltung geführt (z. B. Pferdezucht in kleinem Rahmen). Dadurch, dass der Betriebsinhaber bzw. sein Ehegatte einen Hauptberuf ausübt, der den Lebensunterhalt sichert und mögliche Verluste aus dem landwirtschaftlichen Betrieb abdeckt, ist es möglich, ...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Berücksichtigung von Verlusten aus einer Übungsleitertätigkeit

Leitsatz Erzielt ein Übungsleiter steuerfreie Einnahmen unterhalb des sog. Übungsleiterfreibetrags nach § 3 Nr. 26 EStG, kann er die damit zusammenhängenden Aufwendungen insoweit abziehen, als sie die Einnahmen übersteigen, wenn hinsichtlich der Tätigkeit eine Einkünfteerzielungsabsicht vorliegt (Anschluss an BFH-Urteil vom 20. Dezember 2017 ­III R 23/15, BFHE 260, 271). Nor...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / 8. Feststellungsgegenstand bei Übergang zur Liebhaberei (§ 8 VO)

Tz. 67 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Vorschrift dient der Feststellung der stillen Reserven beim Übergang zur Liebhaberei. Denn nicht der Fortfall der Gewinnerzielungsabsicht und die damit verbundene Annahme einer Liebhaberei führt zur Betriebsaufgabe, sondern erst eine darauf gerichtete Handlung oder ein entsprechender Rechtsvorgang (BFH v. 12.11.1992, IV R 41/91, BSt...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.3.3 Keine Liebhaberei bei Kapitalgesellschaften

Tz. 34 Stand: EL 94 – ET: 10/2018 Aus der Verneinung einer außerbetriebl Sphäre ergibt sich uE – wovon auch der BFH ausgeht – dass bei einer Kap-Ges (und den übrigen unter § 8 Abs 2 KStG fallenden Kö) keine Liebhaberei denkbar ist. Zwar bedeutet die Feststellung des BFH, dass Kap-Ges keine außerbetriebliche Sphäre haben, nicht ausdrücklich, dass bei ihnen Liebhaberei ebenfall...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.3 Sphärenabgrenzung bei Kapitalgesellschaften/Liebhaberei

3.3.1 Die Entwicklung der Rechtsprechung des BFH Tz. 30 Stand: EL 94 – ET: 10/2018 In seiner früheren Rspr zum KStG aF vor Einführung des Anrechnungsverfahrens ging der BFH davon aus, dass eine Kap-Ges auch eine außerbetriebl Sphäre haben kann und dass Aufwendungen diesem außerbetriebl Bereich zugeordnet werden können; zB s Urt des BFH v 07.11.1963, BStBl III 1964, 181 (betr J...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise

Lohaus, Zur außerbetrieblichen Sphäre der Kap-Ges, StuW 1989, 358; Schuck, Veranlassung und Privatsphäre im KSt-Recht, FR 1992, 537; Thiel/Eversberg, Die Privatsphäre der Kap-Ges – Das Atlantis des Körperschaftsteuerrechts, DStR 1993, 1881; Jost, Außerbetriebliche Sphäre der KapGes, DB 1994, 910; Rüd, Kap-Ges und Liebhaberei, DStR 1994, 1874; Weber-Grellet, Das Gestüt im KSt-Rech...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.3.4 Besonderheiten bei ausländischen Kapitalgesellschaften

Tz. 38 Stand: EL 94 – ET: 10/2018 Seit der Neufassung des § 8 Abs 2 KStG fallen auch ausl EU-/EWR-Kap-Ges ohne weitere Prüfung unter § 8 Abs 2 KStG, wenn sie unbeschr stpfl sind (also ihre Geschäftsleitung im Inl haben). Auf die in der Vergangenheit streitige Frage der Bf-Pflicht (insbes wenn die ausl KapGes keine inl Zweigniederlassung unterhält) kommt es bei diesen Gesellsc...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / Schrifttum

von Wedelstädt, Die Aufhebung und Änderung von Steuerbescheiden nach den §§ 164, 165, 172 bis 1977 AO, DB Beilage 20/86; Becker, Praktische Probleme bei Eintritt und Wegfall der Liebhaberei, INF 2001, 487; Kies, Besonderheiten bei Einspruchsverfahren gegen korrigierende Steuerbescheide, DStR 2001, 1555; Bippus, Neuer Ärger mit verdeckten Gewinnausschüttungen – Störfall Verfahre...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / II. Text der V zu § 180 Abs. 2 AO

Tz. 34 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 1 Gegenstand, Umfang und Voraussetzungen der Feststellung (1) Besteuerungsgrundlagen, insbes. einkommensteuerpflichtige oder körperschaftsteuerpflichtige Einkünfte, können ganz oder teilweise gesondert festgestellt werden, wenn der Einkunftserzielung dienende Wirtschaftsgüter, Anlagen oder Einrichtungen von mehreren Personen betrieben, ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.3.2 Stellungnahme

Tz. 32 Stand: EL 94 – ET: 10/2018 UE ist der Rspr des BFH zuzustimmen. Zwar ließe der Wortlaut des § 8 Abs 2 KStG ("alle Einkünfte") auch eine andere Auslegung zu. Die vom BFH zusammen getragenen Indizien sind uE jedoch für die gezogene Rechtsfolge ausreichend, dass eine Kap-Ges keine außerbetrieblichen Sphäre hat. Dies gilt unabhängig davon, dass sich die Bezugnahme auf die ...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / Schrifttum

von Wedelstädt, Die Aufhebung und Änderung von Steuerbescheiden nach den §§ 164, 165, 172 bis 177 AO, DB-Beilage Nr. 20/86; App, Zum Umfang der Vorläufigkeit einer Steuerfestsetzung gem. § 165 AO, DStR 1994, 127; Brockmeyer, Klagen gegen vorläufige Steuerbescheide wegen verfassungsrechtlicher Streitpunkte, DStZ 1996, 1; Brüggemann, Berücksichtigung von Rechtsfehlern im Rahmen d...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.3.5 Weitere Abgrenzungsfragen

Tz. 41 Stand: EL 94 – ET: 10/2018 In besonderen Grenzfällen kann die Verneinung einer außerbetrieblichen Sphäre bei Kap-Ges negative Folgen im Vergleich zur ESt haben, bei denen eine solche Ebene besteht, der bestimmte Zuflüsse neutral zugeordnet werden können. Während zB Schadensersatzleistungen eines StB wegen ESt keine stlich erfolgswirksamen Erträge darstellen (s Urt des ...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / 2. Gesonderte und einheitliche Feststellung (§ 179 Abs. 2 Satz 2 AO)

Tz. 9 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die gesonderte Feststellung richtet sich gegen den Stpfl., dem der Gegenstand der Feststellung bei seiner Besteuerung zuzurechnen ist (§ 179 Abs. 2 Satz 1 AO), an ihn ist er zu richten. Die gesonderte Feststellung wird gegenüber mehreren Beteiligten einheitlich vorgenommen, wenn dies gesetzlich bestimmt ist oder der Gegenstand der Festst...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / II. Gegenstand und Voraussetzungen der Bindungswirkung

Tz. 2 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Bindungswirkung besagt, dass die im Feststellungsbescheid getroffenen Feststellungen für die Folgebescheide verbindlich sind, soweit die Feststellungen für diese von Bedeutung sind. Dies hängt grundsätzlich von der Abgrenzung der den Grundlagenbescheiden einerseits und den Folgebescheiden andererseits zugewiesenen Regelungsbereiche ab (B...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.2 Rechtsfolge

Tz. 25 Stand: EL 94 – ET: 10/2018 Bei den unter § 1 Abs 1 Nr 1 bis 3 KStG fallenden Kö werden alle Eink als Eink aus Gew behandelt. Bei diesen Kö sind somit keine anderen Einkunftsarten denkbar. Beispiele: Die Tätigkeit einer inl Kap-Ges beschränkt sich auf die Vermietung mehrerer Grundstücke. Eine Kap-Ges übt eine freiberufliche Tätigkeit iSv § 18 EStG aus. Eine Kap-Ges hält nu...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.3.1 Die Entwicklung der Rechtsprechung des BFH

Tz. 30 Stand: EL 94 – ET: 10/2018 In seiner früheren Rspr zum KStG aF vor Einführung des Anrechnungsverfahrens ging der BFH davon aus, dass eine Kap-Ges auch eine außerbetriebl Sphäre haben kann und dass Aufwendungen diesem außerbetriebl Bereich zugeordnet werden können; zB s Urt des BFH v 07.11.1963, BStBl III 1964, 181 (betr Jagdaufwendungen), v 02.11.1965, BStBl III 1966, ...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / 1. Allgemeines

Tz. 12 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Gegenstand des Feststellungsbescheids sind die im Rahmen einer Personengesellschaft gemeinschaftlich erzielten und in der Person der Gesellschafter einkommensteuer- und körperschaftsteuerpflichtigen Einkünfte und die mit ihrer Erzielung in Zusammenhang stehenden Besteuerungsgrundlagen, die deshalb einheitlich abschließend beurteilt werd...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / 1. Allgemeines

Tz. 26 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 165 Abs. 2 AO eröffnet in seinen Sätzen 1 und 2 zwei unterschiedliche Möglichkeiten der Aufhebung oder Änderung des Steuerbescheids, und zwar für den Fall, dass die Ungewissheit nicht beseitigt ist, bessere Erkenntnis der Finanzbehörde aber eine Anpassung der vorläufigen Regelung erfordert (Satz 1), und für den Fall, dass sie beseitig...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / II. Ungewissheit über das Entstehen einer Steuer (§ 165 Abs. 1 Satz 1 AO)

Tz. 5 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Steuern entstehen durch Verwirklichung des steuerlichen Tatbestandes (§ 38 AO). Wenn und soweit für die Finanzbehörde die Existenz oder die Ausgestaltung eines steuerlich relevanten Sachverhalts ungewiss ist, kann sie die Steuer vorläufig festsetzen bzw. die Steuerfestsetzung aussetzen. Tz. 5a Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Es muss sich ...mehr

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§ 7 Der Erblasser als Mandant / V. Die Prognose bezüglich der Sittenwidrigkeit

Rz. 336 Es bleibt die Frage, ob das Behindertentestament zukünftig bei jeder Vermögensgröße Bestand haben wird. Der BGH hatte über die Frage der Sittenwidrigkeit bislang nur für den Fall des Vorhandenseins von mittlerem Vermögen zu entscheiden. In einer Entscheidung vom 20.10.1993[364] hatte er dabei insofern noch auf die Vermögensgröße abgestellt, als er einen Vergleich dahi...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Land- und Forstwirtschaft: Steuerliche Behandlung forstwirtschaftlicher Flächen

Kommentar Das BMF äußert sich mit Schreiben vom 18.5.2018 zur ertragsteuerrechtlichen Behandlung von forstwirtschaftlichen Flächen als Betriebsvermögen eines Erwerbsbetriebs. Die Aussagen im Überblick. Mit Schreiben vom 18.5.2018 hat das BMF die Grundsätze dargestellt, die bei der ertragsteuerrechtlichen Behandlung von forstwirtschaftlichen Flächen als Betriebsvermögen eines ...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Katastrophenschutz

Rz. 1 Stand: EL 115 – ET: 05/2018 Zum erweiterten Katastrophenschutz vgl das Zivilschutz- und Katastrophenhilfegesetz (ZSKG). Rz. 2 Stand: EL 115 – ET: 05/2018 Freiwillige (ehrenamtliche) Helfer der den Katastrophenschutz tragenden Zivilschutzorganisationen sind grundsätzlich nicht deren ArbN (für Deichläufer vgl EFG 2001, 1280). Sie arbeiten zudem idR ohne Gewinnerzielungsabsi...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Kassierer

Rz. 1 Stand: EL 115 – ET: 05/2018 Hauptberuflich tätige Kassierer in Ladengeschäften, Supermärkten usw sind ArbN. Das gilt auch für eine > Geringfügige Beschäftigung. Rz. 2 Stand: EL 115 – ET: 05/2018 Nebenberuflich tätige Kassierer können je nach Gestaltung des Falls im Rahmen ihres Hauptdienstverhältnisses, als ArbN in einem zweiten Dienstverhältnis (> Mehrere Dienstverhältni...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Opernsänger

Rz. 1 Stand: EL 115 – ET: 05/2018 Zur Abgrenzung, wann ein Opernsänger > Arbeitnehmer ist, hat die FinVerw allgemeine Grundsätze aufgestellt (BMF vom 05.10.1990, BStBl 1990 I, 638). Im Einzelnen > Bühnenangehörige, > Künstler, > Lohnzahlungszeitraum Rz 30, 31. Ein Opernsänger, der bei Gastspielen das Vergütungsrisiko trägt und nicht vollständig in den Bühnenbetrieb des jeweil...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Flurbereinigung

Rz. 1 Stand: EL 115 – ET: 05/2018 Die sog Abverdienerleistungen der Teilnehmer einer Flurbereinigungs-Teilnehmergesellschaft bleiben bis zum Wert der Beitragsverpflichtung des Teilnehmers unbesteuert. Darüber hinaus gezahlte Spitzenbeträge sind Einnahmen (EFG 1965, 129). Die Einkunftsart richtet sich nach der Tätigkeit und ggf der Grundstücksart; es kommen Arbeitslohn, sowie ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 5/2018, Wert des Beschw... / 2 Aus den Gründen

Die Rechtsbeschwerde hat Erfolg. 1. Die Rechtsbeschwerde ist statthaft (§ 574 Abs. 1 S. 1 Nr. 1, § 522 Abs. 1 S. 4 ZPO) und auch im Übrigen zulässig, weil die Sicherung einer einheitlichen Rspr. eine Entscheidung des Rechtsbeschwerdegerichts erfordert (§ 574 Abs. 2 Nr. 2 Alt. 2 ZPO). Die Entscheidung des Berufungsgerichts verletzt die Kläger in ihrem Verfahrensgrundrecht auf ...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Zur Einkünfteerzielungsabsicht bei Vermietung einer als Homeoffice genutzten Wohnung an den Arbeitgeber

Leitsatz Bei einer Einliegerwohnung des Steuerpflichtigen, die er zweckfremd als Homeoffice an seinen Arbeitgeber für dessen betriebliche Zwecke vermietet, ist stets im Einzelfall festzustellen, ob er beabsichtigt, auf die voraussichtliche Dauer der Nutzung einen Überschuss der Einnahmen über die Werbungs­kosten zu erzielen (entgegen BMF-Schreiben vom 13. Dezember 2005, IV C...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Vermögensverwaltung / 4 Gewinnerzielungs­absicht

Bei dem Merkmal der Gewinnerzielungsabsicht wird auf das Gesamtergebnis des Betriebs von der Gründung bis zur Veräußerung, Aufgabe oder Liquidation abgestellt (Totalgewinn). Die Gewinnerzielungsabsicht muss dabei nicht Hauptzweck sein. Es genügt, wenn sie Nebenzweck ist. Werden tatsächlich Gewinne erzielt, ist von dem Vorliegen einer Gewinnerzielungsabsicht auszugehen. Aber a...mehr