Fachbeiträge & Kommentare zu Leiharbeit

Beitrag aus Steuer Office Gold
Abkürzungs- und Schrifttumsverzeichnis

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Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Direktionsrecht / 3 Ausübungsbefugte

Das Weisungsrecht steht dem Arbeitgeber zu. Er kann es aber auf andere Arbeitnehmer, insbesondere auf leitende Angestellte oder Führungskräfte, delegieren. Bei Leih- oder Zeitarbeitsverhältnissen[1] hat der Arbeitnehmer den Weisungen des Entleihers zu folgen, diesem steht also das Weisungsrecht zu. Allerdings hat sich der Entleiher an die Vereinbarungen zu halten, die zwisch...mehr

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Bilanzanalyse in der HGB- u... / 6.2.4 Aufwands- und Ertragsanalyse

Rz. 90 Neben der Erfolgsspaltung nach Ergebnisschichten sowie nach Unternehmenssegmenten ist die Aufwands- und Ertragsanalyse ein weiteres Element der strukturellen Analyse des Erfolgs, wobei dies auch bereits im Rahmen der flexiblen Analyse teilweise untersucht wurde. Mit ihr sollen der Anteil einzelner Teilergebnisse und Erfolgskomponenten an der Ergebnisentstehung tieferg...mehr

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Heilbehandlung im Bereich d... / 8 Personalgestellung durch Zeitarbeitsfirma an Krankenhäuser, Pflegeheime etc.

Verleiht eine Zeitarbeitsfirma bei ihr angestellte Pflegefachkräfte an stationäre und ambulante Pflegeeinrichtungen i. S. v. § 4 Nr. 16 UStG, ist dies nicht steuerfrei nach § 4 Nr. 16 UStG und auch nicht nach Art. 132 Abs. 1 Buchst. g MwStSystRL, da die Zeitarbeitsfirma selbst keine Einrichtung zur Betreuung oder Pflege körperlich, geistig oder seelisch hilfsbedürftiger Pers...mehr

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Praxis-Beispiele: Pfändung / 8 Pfändbarkeit von Corona-Sonderzahlungen

Zahlungen in Pflegeeinrichtungen: Nach § 150a SGB XI waren Pflegeeinrichtungen aufgrund der besonderen Anforderungen während der Corona-Pandemie verpflichtet, ihren Beschäftigten im Jahr 2020 eine einmalige Sonderleistung zu zahlen (Corona-Prämie). Gleiches galt für Arbeitgeber, deren Arbeitnehmer in Einrichtungen nach Satz 1 im Rahmen einer Arbeitnehmerüberlassung oder eine...mehr

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Zuweisung einer anderen Bes... / 1.1 Erlaubnispflichtige Arbeitnehmerüberlassung

Sobald der Arbeitnehmer verpflichtet ist, die Arbeitsleistung bei einem anderen Arbeitgeber zu erbringen und der andere Arbeitgeber Weisungen erteilt, liegt eine Arbeitnehmerüberlassung vor. Grundsätzlich greift in diesen Fällen das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz, welches unter anderem eine Erlaubnis der Agentur für Arbeit für die Überlassung fordert. Die Thematik der Arbeit...mehr

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Zuweisung einer anderen Bes... / 7.5 Besonderheiten durch das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz

Bei der Personalgestellung bleibt der Beschäftigte Arbeitnehmer des ursprünglichen Arbeitgebers. Wegen der Aufgabenverlagerung ist der Beschäftigte verpflichtet, die Tätigkeit bei einem Dritten zu erbringen. Damit geht auch der Übergang des Direktionsrechts auf den Dritten einher. Da die Personalgestellung "dauerhaft" erfolgt, bestehen rechtliche Probleme im Zusammenhang mit...mehr

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Zuweisung einer anderen Bes... / 1.2 Ausnahmetatbestände für den öffentlichen Dienst

Zum 1.4.2017 wurde das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz abermals umfassend geändert. Zwar bleibt es dabei, dass auch eine nicht gewerbsmäßige Überlassung eines Arbeitnehmers unter den Geltungsbereich des Gesetzes fällt und damit der Erlaubnis bedarf, der Gesetzgeber hat jedoch für den Tarifanwender bzw. den öffentlichen Dienst Ausnahmetatbestände geregelt. Diese finden sich in...mehr

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Zuweisung einer anderen Bes... / 5.2 Abordnung zu einem anderen Arbeitgeber

Vor Inkrafttreten des TVöD wurde in der arbeitsrechtlichen Literatur teilweise vertreten, dass die Abordnung nicht zu einem anderen Arbeitgeber erfolgen kann. Das BAG hat in Anlehnung an die beamtenrechtliche Begriffsdefinition der Abordnung ausgeführt, dass unter einer Abordnung die vorübergehende Zuweisung einer anderen Amtsstelle bei einer anderen Behörde desselben oder e...mehr

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Zuweisung einer anderen Bes... / 6.3 Beschäftigung bei einem Dritten

Nach der Protokollerklärung zu Abs. 2 des § 4 TVöD ist die Zuweisung einer Tätigkeit zu einem "Dritten im In- und Ausland, bei dem der allgemeine Teil des TVöD nicht zur Anwendung kommt", möglich. Damit ist die Möglichkeit der Zuweisung auf private Einrichtungen erweitert. Nach der früheren Regelung im BAT war eine Zuweisung grundsätzlich nur zu einer öffentlichen Einrichtun...mehr

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Zuweisung einer anderen Bes... / 7.2 Betriebsübergang

Der häufigste Anwendungsbereich der Personalgestellung ist der Betriebsübergang nach § 613a BGB. Die Regelung des Betriebsübergangs nach § 613a BGB bestimmt, dass der Erwerber eines Betriebs oder Betriebsteils in die Rechte und Pflichten aus den im Zeitpunkt des Übergangs mit dem Veräußerer bestehenden Arbeitsverhältnissen eintritt. Praxis-Beispiel In obigem Beispiel erfolgt ...mehr

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Arbeitnehmerüberlassung: Re... / 5 Abgrenzung der Arbeitnehmerüberlassung zu anderen Rechtsbeziehungen

Nicht jede Form des Fremdpersonaleinsatzes ist eine Arbeitnehmerüberlassung i. S. d. AÜG. So ist der Einsatz von Arbeitnehmern unterschiedlicher Unternehmen in einem gemeinsamen Betrieb z. B. keine Arbeitnehmerüberlassung. Er unterliegt daher nicht den Restriktionen des AÜG. Gleiches gilt bei dem Einsatz von Arbeitnehmern im Rahmen von Dienst- oder Werkverträgen oder bei Die...mehr

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Arbeitnehmerüberlassung: Re... / 4 Folgen einer unerlaubten Arbeitnehmerüberlassung

Nach § 9 Abs. 1 AÜG ist der Vertrag zwischen Verleiher und Leiharbeitnehmer insbesondere dann unwirksam, wenn keine Arbeitnehmerüberlassungserlaubnis vorliegt, die Arbeitnehmerüberlassung entgegen § 1 Abs. 1 Sätze 5 und 6 AÜG nicht ausdrücklich als solche bezeichnet wird und der Leiharbeitnehmer nicht konkretisiert worden ist, sowie die nach § 1 Abs. 1b AÜG zulässige Höchstüber...mehr

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Arbeitnehmerüberlassung: Re... / 1.2 Besonderheiten des Leiharbeitsvertrags

Der Leiharbeitsvertrag ist, abgesehen von den nachfolgend dargestellten Besonderheiten, als "normaler" Arbeitsvertrag i. S. v. § 611a BGB grundsätzlich formlos wirksam. Er kann daher auch mündlich vereinbart werden. Es sind aber eine Reihe von Formalia zu beachten, die in § 11 AÜG niedergelegt sind. So hat der Verleiher gemäß § 11 Abs. 1 AÜG die wesentlichen Vertragsbedingun...mehr

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Arbeitnehmerüberlassung: Re... / Zusammenfassung

Überblick Eine Arbeitnehmerüberlassung liegt immer dann vor, wenn ein Unternehmer (der sog. Verleiher) die Arbeitsleistung eines Arbeitnehmers (des sog. Leiharbeitnehmers) einem Dritten (dem sog. Entleiher) überlässt. Hiervon ist nach § 1 Abs. 1 Satz 2 AÜG auszugehen, wenn die Arbeitnehmer in die Arbeitsorganisation des Entleihers eingegliedert werden und seinen Weisungen un...mehr

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Arbeitnehmerüberlassung: Re... / 3 Rechtsbeziehungen zwischen Verleiher und Entleiher

Die Arbeitnehmerüberlassung setzt zunächst einen Arbeitnehmerüberlassungsvertrag zwischen Verleiher und Entleiher voraus. Der Arbeitnehmerüberlassungsvertrag ist ein gegenseitiger Vertrag eigener Art, bei dem der Verleiher die Arbeitnehmerüberlassung und der Entleiher die vereinbarte Überlassungsvergütung schuldet. Der Arbeitnehmerüberlassungsvertrag stellt damit einen Unter...mehr

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Arbeitnehmerüberlassung: Re... / 1.1 Das Leiharbeitsverhältnis

Das Leiharbeitsverhältnis wird begründet durch den Abschluss des Leiharbeitsvertrags. Dieser Leiharbeitsvertrag ist seinem Wesen nach ein "normaler" Arbeitsvertrag, sodass auch für ihn die allgemeinen arbeitsrechtlichen Regeln gelten. In ihm muss aber auch der Besonderheit Rechnung getragen werden, dass der Leiharbeitnehmer seine Arbeitsleistung nicht bei seinem Arbeitgeber ...mehr

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Arbeitnehmerüberlassung: Re... / 2 Rechtsbeziehung zwischen Entleiher und Leiharbeitnehmer

Zwischen dem Entleiher und dem Leiharbeitnehmer besteht keine direkte vertragliche Beziehung. Auch nach Überlassung an einen Dritten bleibt der Leiharbeitnehmer vielmehr Arbeitnehmer des Verleihers. Zwischen Entleiher und Leiharbeitnehmer wird kein Arbeitsverhältnis begründet. Dies jedenfalls so lange, wie die Arbeitnehmerüberlassung nicht illegal ist (s. u.). 2.1 Pflichten u...mehr

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Arbeitnehmerüberlassung: Re... / 3.1 Besonderheiten des Arbeitnehmerüberlassungsvertrags

Soweit zwischen den Parteien nichts anderes vereinbart ist, ist der Verleiher an den Leiharbeitnehmer vorleistungspflichtig. Die Annahme der Arbeitsleistung stellt hingegen keine Hauptleistungspflicht des Entleihers dar. Die Pflicht zur Zahlung der Überlassungsvergütung besteht also unabhängig davon, ob der Entleiher den ordnungsgemäß angebotenen Arbeitnehmer einsetzt oder n...mehr

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Arbeitnehmerüberlassung: Rechtsbeziehungen der Beteiligten

Zusammenfassung Überblick Eine Arbeitnehmerüberlassung liegt immer dann vor, wenn ein Unternehmer (der sog. Verleiher) die Arbeitsleistung eines Arbeitnehmers (des sog. Leiharbeitnehmers) einem Dritten (dem sog. Entleiher) überlässt. Hiervon ist nach § 1 Abs. 1 Satz 2 AÜG auszugehen, wenn die Arbeitnehmer in die Arbeitsorganisation des Entleihers eingegliedert werden und sein...mehr

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Arbeitnehmerüberlassung: Re... / 2.2 Nebenpflichten des Entleihers

Doch auch der Entleiher hat gegenüber dem Leiharbeitnehmer eine Reihe von Nebenpflichten. So sieht der Gesetzgeber etwa in § 13a Satz 1 AÜG die Verpflichtung des Entleihers vor, den Leiharbeitnehmer über Arbeitsplätze des Entleihers, die besetzt werden sollen, zu informieren. Information über offene Stellen im Betrieb Die Information kann nach § 13a Satz 2 AÜG durch allgemeine...mehr

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Arbeitnehmerüberlassung: Re... / 2.1 Pflichten und Nebenpflichten des Leiharbeitnehmers

Die Beziehungen zwischen Entleiher und Leiharbeitnehmer sind trotzdem nicht lediglich rein faktischer Natur. Da der Leiharbeitnehmer in den Betrieb des Entleihers eingegliedert wird, steht dem Entleiher das Direktionsrecht zu. Der Entleiher kann damit Art und Ausführung der Arbeit des Leiharbeitnehmers bestimmen, wobei der Leiharbeitnehmer an die Lage der Arbeitszeit im Betr...mehr

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Arbeitnehmerüberlassung: Re... / 3.2 Weitere Pflichten aus dem Vertragsverhältnis

Hinweis- und Informationspflichten Dem Verleiher obliegen nach § 12 Abs. 2 AÜG umfassende Hinweis- und Informationspflichten gegenüber dem Entleiher. Darüber hinaus bestehen auch in dem Verhältnis Verleiher und Entleiher die üblichen Sorgfaltspflichten. Der Verleiher hat im Gegenzug gegen den Entleiher einen Anspruch auf Information über das Leistungsverhalten des Leiharbeitne...mehr

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Arbeitnehmerüberlassung: Re... / 1 Rechtsbeziehung zwischen Verleiher und Leiharbeitnehmer

Der Verleiher schließt mit dem Leiharbeitnehmer einen Leiharbeitsvertrag ab, der ihn dazu verpflichtet, seine Arbeitsleistung bei einem Dritten (dem Entleiher) zu erbringen. Hierfür bedarf es gemäß § 613 Satz 2 BGB der Zustimmung des Leiharbeitnehmers. Ein Arbeitnehmer kann bereits als Leiharbeitnehmer eingestellt werden. Es ist aber auch eine nachträgliche Vertragsänderung ...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Arbeitgeber (inländischer, ... / 2 Inhalt

Im nationalen Recht ist der Begriff des Arbeitgebers in § 1 Abs. 2 LStDV nur indirekt definiert. Arbeitgeber ist danach diejenige natürliche Person, Personengesellschaft oder Körperschaft, dem der Arbeitnehmer die Arbeitskraft schuldet, unter dessen Leitung der Arbeitnehmer steht, in dessen geschäftlichen Organismus der Arbeitnehmer eingegliedert ist und dessen Weisungen er ...mehr

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Sauer, SGB III § 160 Ruhen ... / 2.1 Eingriff in Arbeitskämpfe

Rz. 3 Ein Arbeitskampf i. S. d. § 160 ist gegeben, wenn entweder die Arbeitnehmer oder die Arbeitgeber solche kollektive Maßnahmen ergreifen, die die jeweilige Gegenseite zielgerichtet in Bezug auf Arbeitsbedingungen unter Druck setzen sollen, und die zugleich geeignet sind, Arbeitslosigkeit herbeizuführen (also Streik oder Aussperrung). Abs. 1 Satz 1 der Vorschrift stellt g...mehr

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Arnold/Gräfl, TzBfG § 9a Ze... / 3.1 Betriebliche Gründe

Rz. 5 Wie bei der zeitlich unbegrenzten Teilzeitarbeit (vgl. § 8 Abs. 4 Satz 1 TzBfG) kann der Arbeitgeber nach § 9a Abs. 2 Satz 1 Hs. 1 TzBfG einen Antrag auf Brückenteilzeit ablehnen, wenn diesem betriebliche Gründe entgegenstehen.[1] § 9a Abs. 2 Satz 1 Hs. 2 TzBfG verweist in diesem Zusammenhang auf die entsprechende Regelung in § 8 Abs. 4 TzBfG. Danach liegt gemäß § 8 Ab...mehr

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Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Für den Fall einer Betriebsveräußerung sollen durch § 613a BGB die bestehenden Arbeitsplätze geschützt und die Haftung des alten und des neuen Arbeitgebers geregelt werden. § 613a BGB schließt insbesondere eine Lücke im System des Kündigungsschutzes, die dadurch entsteht, dass der Betriebserwerber ohne eine entsprechende Sonderregelung nicht zur Übernahme der Arbeitneh...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 3 Rechtsfolgen eines Betriebsübergangs

Rz. 17 Nach § 613a Abs. 1 Satz 1 BGB gehen im Zeitpunkt des Betriebsübergangs bestehende Arbeitsverhältnisse kraft Gesetzes mit allen Rechten und Pflichten auf den neuen Inhaber über [1]; das gilt auch für Arbeitsverhältnisse, in denen die Hauptleistungspflichten ruhen, z. B. während der Elternzeit und bei Altersteilzeitverhältnissen in der Freistellungsphase [2]. Neuer Inhabe...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 6 Widerspruch

Rz. 63 Das in § 613a Abs. 6 BGB – im Gegensatz zum Europarecht – in der Bundesrepublik geregelte Widerspruchsrecht ermöglicht es dem Arbeitnehmer, den Übergang des Arbeitsvertrags auf den Betriebserwerber und damit den Austausch des Vertragspartners zu verhindern. Das Widerspruchsrecht hat seine verfassungsrechtliche Grundlage in der durch Art. 12 Abs. 1 GG geschützten Freih...mehr

Urteilskommentierung aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Keine erste Tätigkeitsstätte eines Leiharbeitnehmers beim Entleiher im Rahmen eines unbefristeten Leiharbeitsverhältnisses

Leitsatz Bei einem unbefristeten Leiharbeitsverhältnis kommt eine dauerhafte Zuordnung des Leiharbeitnehmers zu einer ersten Tätigkeitsstätte im Sinne des § 9 Abs. 4 Satz 1 bis 3 des Einkommensteuergesetzes beim Entleiher regelmäßig nicht in Betracht. Normenkette § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4a Sätze 1 und 2, Abs. 4 Sätze 1 bis 3 EStG, § 1 Abs. 1 Satz 2 AÜG bis zum 31.3.2017, § 1 Abs. 1b AÜG seit dem 1.4.2017 Sachverhalt Der Kläger war seit dem 23.4.2014 bei der Zeitarbeitsfirma (Z) angestellt. Das zunäc...Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) FG München, Urteil vom 21.3.2023, 6 K 1233/20mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 13... / 3.3 Gestaltungen mit einer intransparenten Kette, Abs. 2 Nr. 3

Rz. 141 Nach § 138e Abs. 2 Nr. 3 AO führen Gestaltungen mit einer intransparenten Kette zu einem Kennzeichen. Damit eine intransparente Kette vorliegt, müssen die Voraussetzungen der Buchstaben a und b kumulativ erfüllt sein und zusätzlich die Identität der wirtschaftlich Beteiligten verschleiert werden.[1] Die Vorschrift enthält in Buchst. a) und b) zwei Voraussetzungen, di...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 1.5 Dienstverschaffungsvertrag

Rz. 7 Der Dienstverschaffungsvertrag ist im BGB nicht gesondert geregelt; er unterfällt ebenso nicht § 611 BGB. In ihm verpflichtet sich der Schuldner nicht wie beim Dienstvertrag zur persönlichen[1] Erbringung einer Dienstleistung, sondern dazu, seinem Vertragspartner Dienste eines anderen oder mehrerer anderer Personen zu beschaffen.[2] Die Dienste, die verschafft werden s...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 3 Unübertragbarkeit des Arbeitsleistungsanspruchs

Rz. 5 Wie die persönliche Leistungspflicht kann auch der Arbeitsleistungsanspruch gem. § 613 Satz 2 BGB im Zweifel nicht übertragen werden. Der Arbeitnehmer hat seine Leistung grundsätzlich in dem Betrieb zu erbringen, in dem er angestellt ist, und der Arbeitsleistungsberechtigte soll dem Arbeitnehmer regelmäßig keinen anderen Arbeitgeber aufdrängen können. Dieser Grundsatz ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 93... / 6.4.7 Gewerberechtliche Erlaubnisse und Gestattungen

Rz. 16h Werden unterhalb der Anzeigeschwelle des § 138 AO weitere, mitunter auch zeitlich begrenzte Einkunftsquellen durch Verwaltungsakt eröffnet, so sind diese Erlaubnisse und Gestattungen mitzuteilen.[1] Diese Mitteilung sichert die Vollständigkeit der Einnahmeerfassung und sieht folgende Mitteilungen vor: Erteilung von Reisegewerbekarten, zeitlich befristete Erlaubnisse sow...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Betriebsübergang: Rechtsfolgen / 1.1.1 Grundlagen

Nach § 613a Abs. 1 BGB tritt der neue Inhaber des Betriebs oder Betriebsteils in die Rechte und Pflichten aus den im Zeitpunkt des Übergangs bestehenden Arbeitsverhältnissen ein.[1] Er kann sie nach dem Übergang des Betriebs- oder Betriebsteils ggf. einzelvertraglich verschlechtern, wenn der bzw. die Arbeitnehmer eine entsprechende Vereinbarung treffen.[2] Der Übergang erfol...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 1. Definition der Umsatzerlöse

Rz. 9 [Autor/Zitation] Nach § 277 Abs. 1 sind Umsatzerlöse als Erlöse aus dem Verkauf und der Vermietung oder Verpachtung von Produkten sowie aus der Erbringung von Dienstleistungen nach Abzug von Erlösschmälerungen und der USt. sowie sonstiger direkt mit dem Umsatz verbundener Steuern definiert. Diese Legaldefinition wurde durch das BilRUG eingeführt und setzt Art. 2 Nr. 5 B...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Tadschikistan

Rz. 1 Stand: EL 142 – ET: 06/2025 Die Republik Tadschikistan (Hauptstadt: Duschanbe; Amtssprachen: Tadschikisch und Russisch) ist ein Binnenstaat in Zentralasien mit Grenzen zu > Usbekistan im Westen und Nordwesten, zu > Kirgisistan im Nordosten, zur Volksrepublik > China im Osten und zu > Afghanistan im Süden. Es gilt das Abkommen zur Vermeidung der > Doppelbesteuerung vom 27...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Tunesien

Rz. 1 Stand: EL 142 – ET: 06/2025 Die Republik Tunesien (Hauptstadt: Tunis; Amtssprache: Arabisch) ist ein nordafrikanischer Staat am Mittelmeer mit Landgrenzen zu > Algerien im Westen und > Libyen im Südosten. Es gilt das Abkommen zur Vermeidung der > Doppelbesteuerung vom 08.02.2018 nebst Protokoll (BGBl 2018 II 710 = BStBl 2020 I, 264), das am 16.12.2019 in Kraft getreten (...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Taiwan

Rz. 1 Stand: EL 142 – ET: 06/2025 Die Republik China, überwiegend Taiwan genannt (Regierungssitz: Taipeh; Amtssprache: hauptsächlich Chinesisch), ist ein nur von wenigen Staaten diplomatisch anerkannter Inselstaat in Ostasien; auch Deutschland pflegt keine offiziellen diplomatischen Beziehungen (> Rz 2). Taiwan liegt im Pazifik, östlich der Volksrepublik > China, von der es d...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Turkmenistan

Rz. 1 Stand: EL 142 – ET: 06/2025 Turkmenistan (Hauptstadt: Aşgabat; Amtssprache: Turkmenisch) ist ein Binnenstaat in Zentralasien am Kaspischen Meer im Westen und Landgrenzen zu > Kasachstan und > Usbekistan im Norden, > Afghanistan im Südosten sowie zum > Iran im Süden. Es gilt das Abkommen zur Vermeidung der > Doppelbesteuerung nebst Protokoll vom 29.08.2016 (BGBl 2017 II, ...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Türkei

Rz. 1 Stand: EL 142 – ET: 06/2025 Die Republik Türkei (Hauptstadt: Ankara; Amtssprache: Türkisch) ist ein Staat in Südeuropa und Vorderasien zwischen dem Schwarzen Meer im Norden sowie dem Mittelmeer im Westen und Süden mit Landgrenzen zu > Griechenland und > Bulgarien im Nordwesten, > Georgien im Nordosten, > Armenien im Osten > dem Irak im Osten und Süden sowie > Syrien im ...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Costa Rica

Rz. 1 Stand: EL 142 – ET: 06/2025 Die Republik Costa Rica (Hauptstadt: San José; Amtssprache: Spanisch) ist ein Staat in Mittelamerika. Er hat Landgrenzen zu > Nicaragua im Norden sowie > Panama im Süden und liegt am Pazifik im Westen sowie der Karibik im Osten. Zwischen Deutschland und Costa Rica besteht ein Abkommen zur Vermeidung der > Doppelbesteuerung mit Protokoll (vgl G...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 2. Inhalt der Angabe

Rz. 132 [Autor/Zitation] Für die Ermittlung der durchschnittlichen Zahl der Arbeitnehmer enthält Nr. 7 keine Vorgabe; der Gesetzgeber hat von einer selbständigen Ermittlungsmethode für Nr. 7 Abstand genommen (vgl. Begr. Rechtsausschuss, BT-Drucks. 10/4268, 110). Zur Ermittlung des Durchschnitts erscheint es daher geboten, auf die in § 267 Abs. 5 geregelte Methode zurückzugrei...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / III. Durchschnittliche Zahl der Arbeitnehmer (Abs. 5)

Rz. 22 [Autor/Zitation] Mit dem dritten Größenmerkmal zur Bestimmung der relevanten Größenkategorie für ein Unternehmen ist nach § 267 Abs. 5 die durchschnittliche Zahl der Arbeitnehmer zu ermitteln als der vierte Teil der Summe aus den Zahlen der jeweils zum Quartalsende am 31. März, 30. Juni, 30. September und 31. Dezember beschäftigten Arbeitnehmer. Dabei sind auch die im ...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Mahnung und Mahnverfahren / 2.2 Inhalte der Rechnung

Auch bei der Rechnungsstellung müssen inhaltliche und formale Fehler vermieden werden. § 14 Abs. 4 UStG muss pedantisch beachtet werden, weil anderenfalls die Gefahr besteht, dass sich der Kunde u. U. darauf beruft, dass die zivilrechtliche Fälligkeit der Forderung nicht besteht. Die Kunden werden immer spitzfindiger, wenn es darum geht, Gründe zu finden, Forderungen nicht s...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Umsatzsteuerliche Betriebss... / II. Rechtsprechung des EuGH

Voraussetzung einer im Inland belegenen festen Niederlassung für die Anwendung der Regelungen des Reverse-Charge-Verfahrens: Nach Art. 53 Abs. 1 MwSt-DVO wird eine feste Niederlassung eines Steuerpflichtigen nach Art. 192a MwStSystRL (national in § 13b Abs. 7 UStG umgesetzt) nur dann berücksichtigt, wenn diese feste Niederlassung einen hinreichenden Grad an Beständigkeit sow...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
DRK-TV / 2.10.3 Personalgestellung

Werden Aufgaben des Mitarbeiters zu einem Dritten verlagert, ist auf Verlangen des Arbeitgebers bei weiter bestehendem Arbeitsverhältnis die arbeitsvertraglich geschuldete Arbeitsleistung bei dem Dritten zu erbringen (Personalgestellung). Nach dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz von 20.12.2011 bedürfen Arbeitgeber, die als Verleiher Dritten (Entleiher) Arbeitnehmer (Leiharbeit...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
DRK-TV / 2.10.3.1 Anwendbarkeit des AÜG auf die DRK Schwesternschaften

Das Landesarbeitsgericht Düsseldorf hat mit seinem Beschluss vom 6.7.2012[1] entschieden, dass das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz nicht auf die Schwesternschaften des Deutschen Roten Kreuzes Anwendung fände. Die Schwesternschaften haben zwar grundsätzlich die geforderte Erlaubnis zur Gestellung ihrer Mitglieder an Dritte. Jedoch ist die Gestellung auf Dauer vereinbart sein, ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Neue DIN-Norm für Compliance in KMU

Zusammenfassung Unternehmen sehen sich stetig wachsenden gesetzlichen Anforderungen gegenüber. Bei Verstößen drohen hohe Geldbußen (siehe 1). Geschäftsleiter müssen organisatorisch gewährleisten, dass Mitarbeiter Gesetze einhalten (siehe 2). Kleineren und mittleren Unternehmen (KMU) fehlen häufig die Ressourcen für Compliance. Eine kürzlich veröffentlichte DIN-Norm will Abhi...mehr