Fachbeiträge & Kommentare zu Leiharbeit

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Fremde im Betrieb / 3.5.3 Versetzung von Leiharbeitnehmern

Sofern Leiharbeitnehmer im Rahmen eines Einsatzes andere als die zuvor geplanten Tätigkeiten ausführen sollen, muss der Entleiher die Rahmenbedingungen überprüfen: Besitzen die Leiharbeitnehmer die notwendige Qualifikation für die neue Tätigkeit? Sind alle notwendigen arbeitsmedizinischen Vorsorgen durchgeführt? Ergeben sich aus den neuen Tätigkeiten neue Gefährdungen für die S...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Fremde im Betrieb / 3.1.2 Entleiher

Bevor der Entleiher Zeitarbeitsunternehmen kontaktiert, um zusätzliches Personal anzufordern, muss er intern ermitteln, welche Tätigkeiten ausgeführt werden sollen und welche Qualifikationen notwendig sind. Dies schafft nicht nur Klarheit über den internen Bedarf, sondern erleichtert auch einem Zeitarbeitsunternehmen eine beschleunigte und vereinfachte Bereitstellung von gee...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Fremde im Betrieb / 3.2.1 Verleiher

Grundsätzlich gelten die allgemeinen Arbeitsschutzbestimmungen auch für Zeitarbeitsunternehmen. Zeitarbeitsunternehmen müssen gemäß § 3 Arbeitsschutzgesetz eine geeignete Arbeitsschutzorganisation sicherstellen, um die Anforderungen an die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten gewährleisten zu können. Dazu zählen: Bestellung von Fachkräften für Arbeitssicherheit (§ 5 Ar...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Fremde im Betrieb / 3.3.2 Entleiher

Gemäß § 1 Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) benötigen Zeitarbeitsunternehmen (Verleiher) für das Überlassen ihrer Beschäftigten an den Entleiher eine Erlaubnis. Der Entleiher sollte sich vor Vergabe von Aufträgen an den Verleiher davon überzeugen, dass dieser die Erlaubnis besitzt. Damit der Verleiher geeignetes Personal zur Verfügung stellen kann, muss der Entleiher die T...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Fremde im Betrieb / 3.4.1 Verleiher

Der Arbeitgeber muss nach § 4 DGUV-V 1 seine Mitarbeiter über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit unterweisen. Dies trifft auch für den Verleiher zu. Er muss mit seinen Mitarbeitern eine allgemeine Unterweisung durchführen, in der er auf wesentliche Inhalte der Arbeitsschutzbestimmungen, wie Unfallverhütungsvorschriften, DGUV-Regeln oder einschlägige staatliche V...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Fremde im Betrieb / 3.5.2 Entleiher

Der Entleiher muss darauf achten, dass er die Leiharbeiter nur gemäß ihrer Qualifikation einsetzt. Er ist, wie bei eigenen Mitarbeitern, dafür verantwortlich, dass die Personen für die übertragenen Aufgaben auch geeignet sind. Dazu sollte er die notwendige Qualifikation im Arbeitnehmerüberlassungsvertrag festlegen. Diese ist durch Kontrollen zu überprüfen. Leiharbeiter müssen...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Fremde im Betrieb / 3.3.1 Verleiher

Leiharbeitsunternehmen (Verleiher) haben das Ziel, Kunden auf Anfrage geeignetes Personal auf Zeit zur Verfügung zu stellen. Die Kundenanforderungen an das Personal können dabei sehr unterschiedlich ausfallen. Viele Zeitarbeitsunternehmen haben sich daher auf spezielle Bereiche wie kaufmännische Mitarbeiter oder gewerbliche Mitarbeiter spezialisiert. Es ist daher hilfreich, ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Ukraine / 1.7 Leiharbeitnehmer

Das DBA enthält keine Sonderregelung für Leiharbeitnehmer. Leiharbeitnehmer sind Arbeitnehmer, die von einem Unternehmen (Verleiher) einem Dritten (Entleiher) zur Arbeitsleistung überlassen werden (Arbeitnehmerüberlassung). Bei der Arbeitnehmerüberlassung muss anhand der Verhältnisse des Einzelfalls festgestellt werden, wer die wesentlichen Arbeitgeberfunktionen ausübt und so...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Türkei / 1.7 Leiharbeitnehmer

Das DBA enthält eine Sonderregelung für Leiharbeitnehmer.[1] Leiharbeitnehmer sind Arbeitnehmer, die von einem Unternehmen (Verleiher) einem Dritten (Entleiher) zur Arbeitsleistung überlassen werden (Arbeitnehmerüberlassung). Keine 183-Tage-Regelung und Steueranrechnung Wird ein Arbeitnehmer unter bestimmten Voraussetzungen im Rahmen einer Arbeitnehmerüberlassung tätig, gelten...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Quebec / 2.1.1 Voraussetzungen bei Entsendung

Nach dem deutsch-quebecischem Abkommen kann eine Entsendung nur vorliegen, wenn die zusätzlichen Voraussetzungen erfüllt werden: der Arbeitgeber übt im Entsendestaat eine nennenswerte Geschäftstätigkeit aus[1]; die zum Zwecke der Entsendung eingestellte Person hat ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Entsendestaat; die Entsendung stellt keine unerlaubte Arbeitnehmerüberlassung nach...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Australien / 2.1.1 Voraussetzungen bei Entsendung

Nach dem deutsch-australischen Abkommen kann eine Entsendung nur vorliegen, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt werden: der Arbeitgeber übt im Entsendestaat eine nennenswerte Geschäftstätigkeit aus[1]; die zum Zwecke der Entsendung eingestellte Person hat ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Entsendestaat; die Entsendung stellt keine unerlaubte Arbeitnehmerüberlassung nach deutsc...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Mindestlohn / 4.6 Mindestlohn für Leiharbeitnehmer nach dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG)

Grundsätzlich gilt auch für Leiharbeitnehmer das Mindestlohngesetz. Zusätzlich gelten einige Besonderheiten: Nach dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz muss den nach § 3a Abs. 2 AÜG festgesetzten Mindestentgelten Rechnung getragen werden, welche bis zum 31.3.2024 in der "Fünften Verordnung über eine Lohnuntergrenze in der Arbeitnehmerüberlassung" festgelegt worden sind. Nachdem...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Uruguay / 2.1.1 Voraussetzungen bei Entsendung

Nach dem deutsch-uruguayischen Abkommen kann eine Entsendung nur vorliegen, wenn die zusätzlichen Voraussetzungen erfüllt werden: Der Arbeitgeber übt im Entsendestaat eine nennenswerte Geschäftstätigkeit aus[1]; die zum Zwecke der Entsendung eingestellte Person hat ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Entsendestaat; die Tätigkeit des entsandten Arbeitnehmers entspricht dem Tätigkei...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Indien / 2.1.1 Voraussetzungen bei Entsendung

Nach dem deutsch-indischen Abkommen kann eine Entsendung nur vorliegen, wenn folgende zusätzlichen Voraussetzungen erfüllt werden: der Arbeitgeber im Entsendestaat übt eine nennenswerte Geschäftstätigkeit aus; die zum Zwecke der Entsendung eingestellte Person hat ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Entsendestaat; die Entsendung stellt keine unerlaubte Arbeitnehmerüberlassung nach ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Mindestlohn / 3.3 Allgemeinverbindlicher Mindestlohn nach dem Arbeitnehmerentsendegesetz

Mindestlohnregelungen können sich auch auf Grundlage des Arbeitnehmerentsendegesetzes (AEntG) ergeben. Das Gesetz führt zur Anwendung der verschiedenen Mindestlohnregelungen – allen voran denen des MiLoG – auch auf Arbeitgeber mit Sitz im Ausland, sofern diese Arbeitnehmer in der Bundesrepublik Deutschland beschäftigen. Das Gesetz gilt gemäß § 2 Abs. 2 AEntG auch im Fall von...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Ukraine / 2.3.1 Lohnsteuerabzugsverfahren

Der inländische Arbeitgeber ist grundsätzlich zum Lohnsteuerabzug verpflichtet.[1] Hinweis Wer als inländischer Arbeitgeber gilt Als inländischer Arbeitgeber gilt dabei auch ein Arbeitgeber, der lediglich eine Betriebsstätte oder einen ständigen Vertreter in Deutschland hat.[2] Als inländischer Arbeitgeber ist auch ein inländischer wirtschaftlicher Arbeitgeber bei Arbeitnehmer...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Türkei / 2.3.1 Lohnsteuerabzugsverfahren

Der inländische Arbeitgeber ist grundsätzlich zum Lohnsteuerabzug verpflichtet.[1] Hinweis Wer als inländischer Arbeitgeber gilt Als inländischer Arbeitgeber gilt dabei auch ein Arbeitgeber, der lediglich eine Betriebsstätte oder einen ständigen Vertreter in Deutschland hat.[2] Als inländischer Arbeitgeber ist auch ein inländischer wirtschaftlicher Arbeitgeber bei Arbeitnehmer...mehr

Lexikonbeitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Arbeitnehmerüberlassung

Zusammenfassung Begriff Wenn ein Arbeitgeber seine Arbeitnehmer Dritten zur Arbeitsleistung überlässt, spricht man von Arbeitnehmerüberlassung. Im Gegensatz zum Fremdfirmeneinsatz im Rahmen von Werk- und Dienstverträgen gehen wesentliche Arbeitgeberpflichten dabei auf den entleihenden Betrieb über. Daher hat bei Leiharbeitnehmern zwar das Zeitarbeitsunternehmen als der verlei...mehr

Lexikonbeitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Arbeitnehmerüberlassung / Zusammenfassung

Begriff Wenn ein Arbeitgeber seine Arbeitnehmer Dritten zur Arbeitsleistung überlässt, spricht man von Arbeitnehmerüberlassung. Im Gegensatz zum Fremdfirmeneinsatz im Rahmen von Werk- und Dienstverträgen gehen wesentliche Arbeitgeberpflichten dabei auf den entleihenden Betrieb über. Daher hat bei Leiharbeitnehmern zwar das Zeitarbeitsunternehmen als der verleihende Arbeitgeb...mehr

Lexikonbeitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Arbeitnehmerüberlassung / 4 Praktische Umsetzung

In der Praxis gibt es verschiedene Modelle, nach denen arbeitsschutzrelevante Pflichten zwischen Ver- und Entleiher verteilt werden. Z. B. werden notwendige Vorsorgen häufig über das Zeitarbeitsunternehmen abgewickelt, manchmal aber auch über den entleihenden Betrieb. In jedem Fall ist es wesentlich, dass bei Zustandekommen des Leihvertrags die Schnittstellen im Arbeitsschut...mehr

Lexikonbeitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Arbeitnehmerüberlassung / 3 Pflichten des Verleihers (beispielhaft)

Gefährdungsbeurteilung erstellen (unter Berücksichtigung der Informationen des entleihenden Betriebs); Anforderungsprofil der benötigten Mitarbeiter ermitteln; geeignete und qualifizierte Mitarbeiter auswählen bzw. Mitarbeiter entsprechend vorbereiten/ausbilden; ggf. geeignete persönliche Schutzausrüstung bzw. Arbeitsmittel beschaffen, für notwendige Prüfungen und Einweisung de...mehr

Lexikonbeitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Arbeitnehmerüberlassung / 2 Pflichten des Entleihers (beispielhaft)

Gefährdungsbeurteilung für die vorgesehenen Arbeitsplätze erstellen; Anforderungsprofil für die benötigten Mitarbeiter entwickeln und dem Verleiher zur Verfügung stellen; überprüfen, ob die angeforderten Leiharbeitnehmer über die nötigen Qualifikationen verfügen (z. B. Ausbildungsnachweise, Grundlagenunterweisung, nötige Vorsorgeuntersuchungen, Berechtigung zum Führen von Fahr...mehr

Lexikonbeitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Fremdfirmen / 3 Sonderfälle

Arbeitnehmerüberlassung Setzt ein Betrieb Mitarbeiter eines Zeitarbeitsunternehmens ein , handelt es sich um Arbeitnehmerüberlassung nach Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG). In diesem Fall gelten bezüglich der Arbeitgeberpflichten die dort definierten Schnittstellen, nach denen wesentliche Arbeitsschutzpflichten (z. B. bestimmte Unterweisungs- und Informationspflichten) bei...mehr

Lexikonbeitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Arbeitnehmerüberlassung / 1 Rechtsgrundlage Arbeitnehmerüberlassungsgesetz

Nach § 11 Abs. 6 AÜG unterliegt die Tätigkeit des Leiharbeitnehmers beim Entleiher den für den Betrieb des Entleihers geltenden Vorschriften des Arbeitsschutzrechts. Der Entleiher muss bei der Ausarbeitung des Leihvertrags angeben, welche Arbeitsaufgaben und -bedingungen den Leiharbeitnehmer erwarten und welche Qualifikationen und Kompetenzen er mitbringen muss. Daraus ergib...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jung, SGB VII § 10 Erweiter... / 2.2.2 Persönlicher Geltungsbereich

Rz. 5 Der erweiterte Versicherungsschutz des § 10 gilt für die Beschäftigten, deren Arbeitsbereich sich an Bord befindet, unabhängig davon, ob es sich um Seeleute oder andere an Bord Tätige handelt (Göttsch, in: Lauterbach, SGB VII, § 10 Rz. 18; Leube, in: Kater/Leube, SGB VII, § 10 Rz. 4; Schmitt, SGB VII, § 10 Rz. 4). Eine Ausdehnung auf Beschäftigte des Schifffahrtsuntern...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jung, SGB VII § 10 Erweiter... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 24 Bemm-Lindemann, Seemannsgesetz, 5. Aufl. 2003. Benz, Anmerkung zu BSG, SozR 3-2200 § 539 Nr. 7, SGb 1991, 553. Götsch, Seeunfallversicherung § 71, Handbuch des Sozialversicherungsrechts, Bd. 2, Unfallversicherungsrecht 1996. Köhler, Anmerkung zu BSG, Urteil v. 12.4.2005, B 2 U 11/04, NZS 2006 154, SdL 2006, 185. Merten, Anmerkung zu BSG, Urteil v. 12.4.2005, B 2 U 11/04, ...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Compliance im Personalwesen... / 4 Compliance-Rechtsrisiken im Personalbereich

Der Personalbereich weist zahlreiche Vorschriften auf, deren Verletzung mit Bußgeld oder sogar Strafe bedroht ist oder zu negativen Reaktionen in der Öffentlichkeit und Vermögensschäden führen kann. Besondere Gefahrenquellen können z. B. aus den folgenden Bereichen resultieren: Allgemeine Gleichbehandlung Arbeitnehmerüberlassung und Einsatz von Fremdressourcen (Werk-/Dienstver...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 7 Einzelfälle, in denen keine Gemeinnützigkeit vorliegt

Rz. 192 Abfallbeseitigung: Der wirtschaftliche Geschäftsbetrieb einer von entsorgungspflichtigen öffentlich-rechtlichen Körperschaften gegründeten GmbH, die nach ihrer Satzung die Beseitigung und Verwertung von Abfällen "im Dienste des öffentlichen Gesundheitswesens und der Förderung des Umweltschutzes" betreibt, ist kein Zweckbetrieb i. S. d. § 65 AO und damit nicht steuerb...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Betriebsveranstaltung / 2 Unfallversicherungsschutz

Wege von und zu betrieblichen Veranstaltungen sind grundsätzlich unfallversichert. Betriebsfeiern unterliegen dem Schutz der Unfallversicherung dagegen nur, wenn sie sich im Wesentlichen auf Betriebsangehörige beschränken. Außerdem müssen sie dem Zweck dienen, dass das Betriebsklima gefördert und der Zusammenhalt der Beschäftigten untereinander gestärkt wird. Dazu ist es nic...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sauer, SGB III § 421c Vorüb... / 2.7 Verordnungsermächtigung

Rz. 41 Die Bundesregierung wird durch Abs. 5 ermächtigt, durch Rechtsverordnung, die nicht der Zustimmung des Bundesrates bedarf, die in den Abs. 1 bis 4 genannten Befristungen und die Bezugsdauer nach Abs. 3 zu verlängern. Die Verordnung ist nach Abs. 5 Satz 2 zeitlich zu befristen. Die Ermächtigung nach Abs. 5 Satz 1 ist mit Ablauf des 30.9.2022 außer Kraft getreten (Abs. ...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Recruiting: Wege zu neuem P... / 7.3 Arbeitnehmerüberlassung

Regelungen zur Arbeitnehmerüberlassung finden sich im Arbeitnehmerüberlassungsgesetz, kurz AÜG. Neben dem juristischen Begriff der Arbeitnehmerüberlassung finden sich umgangssprachlich die Bezeichnungen Zeitarbeit, Personalleasing, Leiharbeit und Fremdarbeit. Die Branche ist durch wenige große Player und ansonsten durch viele kleine Nischenanbieter gekennzeichnet. Über die H...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Baugewerbe / 4 Arbeitnehmerüberlassung

4.1 Zulässigkeit nach dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz Die gewerbsmäßige Arbeitnehmerüberlassung in Betriebe des Baugewerbes ist gemäß § 1b Satz 1 Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) grundsätzlich unzulässig. Zulässige Ausnahmen ergeben sich aus Satz 2 der Vorschrift und greifen insbesondere zwischen Betrieben, wenn für allgemeinverbindlich erklärte Tarifverträge dies zula...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Baugewerbe / 4.1 Zulässigkeit nach dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz

Die gewerbsmäßige Arbeitnehmerüberlassung in Betriebe des Baugewerbes ist gemäß § 1b Satz 1 Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) grundsätzlich unzulässig. Zulässige Ausnahmen ergeben sich aus Satz 2 der Vorschrift und greifen insbesondere zwischen Betrieben, wenn für allgemeinverbindlich erklärte Tarifverträge dies zulassen oder wenn der verleihende Betrieb nachweislich seit...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Baugewerbe / 4.3 Arbeitnehmer aus anderen Staaten

Für Arbeitnehmer aus Nicht-EU-Staaten gelten gesonderte Regelungen.[1]mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Baugewerbe / 5 Haftung des Entleihers

Im Fall eines gewerbsmäßigen Verleihs von Arbeitnehmern an Betriebe des Baugewerbes ohne Erlaubnis nach dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz haftet der Entleiher für die Lohnsteuer der Leiharbeitnehmer.[1]mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Baugewerbe / 2.5 Erweiterung der Durchgriffshaftung auf weitere Nachunternehmen

Die Haftung des Hauptunternehmers erstreckt sich ferner auf das von dem Nachunternehmer beauftragte nächste Unternehmen.[1] Voraussetzung für diese weitergehende Haftung ist jedoch, dass die Beauftragung des unmittelbaren Nachunternehmers bei verständiger Würdigung der Gesamtumstände als ein Rechtsgeschäft anzusehen ist, dessen Ziel vor allem die Auflösung der grundsätzlich b...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Recruiting: Wege zu neuem P... / Zusammenfassung

Passendes Personal zu rekrutieren, das ist in Arbeitsmärkten mit generellem Nachwuchs- und spezifischem Fach- und Führungskräftemangel schwierig. Zudem sind Erwartungshaltungen, insbesondere bezüglich Transparenz und "Begegnungen auf Augenhöhe", gestiegen. Der Beitrag zeigt zahlreiche Wege von der passiven bis zur aktiven Gewinnung von Kandidaten, die heute meist erfolgversp...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Baugewerbe / 4.2 Arbeitnehmer aus EU-Staaten

Das Freizügigkeitsgesetz gibt allen Unionsbürgern, die sich als Arbeitnehmer oder zur Arbeitsausübung in der BRD aufhalten, einen Anspruch auf Einreise und Aufenthalt nach Maßgabe des Gesetzes.[1] Sie benötigen keine Arbeitsgenehmigung. Der sog. Arbeitserlaubnis/EU durch die Ausländerbehörde bedürfen die Staatsangehörigen aus Bulgarien und Rumänien ab dem 1.1.2014 bei Saisonb...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Recruiting: Wege zu neuem P... / 2 Quantitative und qualitative Planung als notwendige Voraussetzung

Grundlage für die Besetzung einer Position ist deren Existenz, deren Beschreibung sowie eine Vorstellung über die daraus resultierenden Anforderungen an zukünftig Mitarbeitende. Während sich die quantitative Personalplanung mit der Menge des Bedarfs befasst, wird unter dem Begriff der qualitativen Personalplanung die Art des Bedarfs näher bestimmt. Neben einer Personalanford...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 57. Steuerbereinigungsgesetz 1986 vom 19.12.1985, BStBl I 85, 735

Rn. 65 Stand: EL 48 – ET: 08/2001 Die Bezeichnung "Steuerbereinigungsgesetz" ist mE irreführend, besser wäre die Bezeichnung "Steuerreparaturgesetz". Das Gesetz enthält im wesentlichen folgende bedeutsame Änderungen des EStG:mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Arbeitsausfall / 2.2 Arbeitnehmerüberlassung

Bei der Arbeitnehmerüberlassung ist zwischen dem Arbeitsausfall beim Entleiher und beim Verleiher zu unterscheiden, obwohl sich beide Situationen gegenseitig bedingen können. Kommt es beim Entleiher zu einem Arbeitsausfall, hat der Leiharbeitnehmer gegen diesen keinen Anspruch auf Fortzahlung des Entgelts, da er in keinem Arbeitsverhältnis steht. Ob dadurch auch ein Verzug g...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Arbeitsausfall / 7 Abweichende Regelungen

Die Grundsätze des § 615 BGB sind nicht zwingend, da es sich um tarifdispositives Gesetzes- bzw. Richterrecht (Betriebsrisikolehre) handelt.[1] Sie können daher durch Tarifvertrag oder im Arbeitsvertrag abbedungen oder modifiziert werden. Soll von dem Normalfall des § 615 BGB abgewichen werden, müssen die Änderungen deutlich zum Ausdruck kommen.[2] Ausgenommen sind davon led...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitsschutz / 10 Arbeitsschutzkontrollgesetz

Das Arbeitsschutzkontrollgesetz wurde auf den Weg gebracht, nachdem in der Fleischindustrie im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie arbeitsrechtliche Missstände zutage getreten waren. Es sieht aber nicht nur Regelungen für die Fleischindustrie vor; vielmehr werden auch für andere Branchen einheitliche Regelungen geschaffen, z. B. zur Kontrolle der Betriebe und zur Unterbring...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitsschutz und Arbeitssi... / 6.2 Regelungen für die Fleischindustrie

Für die Fleischindustrie ist vor allem die starke Beschränkung von Fremdpersonaleinsatz relevant. Seit dem 1.1.2021 sind in der Fleischindustrie Werkverträge und seit dem 1.4.2021 Leiharbeit verboten. Das Kerngeschäft der Fleischindustrie, die Schlachtung, Zerlegung und Fleischverarbeitung darf nur noch von festangestellten Arbeitnehmern des Inhabers vorgenommen werden. Diese ...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitsschutz und Arbeitssi... / 4.6 Unterweisung

Der Arbeitgeber hat die Beschäftigten gemäß § 12 ArbSchG über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit während ihrer Arbeitszeit ausreichend und angemessen zu unterweisen. Die Unterweisung umfasst Anweisungen und Erläuterungen, die eigens auf den Arbeitsplatz oder den Aufgabenbereich der Beschäftigten ausgerichtet sind. Die Unterweisung muss bei der Einstellung, bei V...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Kassierer (Professiogramm) / 7 Gefährdungsermittlung und -beurteilung an Kassenarbeitsplätzen anhand von Beispielen

Praxis-Tipp Spalten ergänzen Ergänzen Sie die 2 zusätzlichen Spalten "Erledigt bis" und "Kontrolle der Wirksamkeit" bei Durchführung der Gefährdungsermittlung und -beurteilung.mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3.2.3.1 Forderungen aus Lieferungen und Leistungen (Abs. 2 B. II. 1.)

Rz. 78 Forderungen aus Lieferungen und Leistungen entstehen aus Geschäften, die in der GuV als Umsatzerlöse i. S. d. § 277 Abs. 1 HGB erfasst werden. Den Lieferungen und Leistungen liegen gegenseitige Verträge zugrunde (z. B. Lieferungs-, Werks- oder Dienstverträge), die seitens des bilanzierenden Unt bereits durch Lieferung oder Leistung erfüllt wurden, deren Erfüllung durc...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Kassierer (Professiogramm) / Zusammenfassung

Überblick Der Beruf von Kassierern ist gekennzeichnet durch das wiederholende Registrieren der Waren aufgrund ihrer Handhabung mittels Scanner zur Code- oder Preiseingabe in die Registrierkasse einschließlich Messwertanzeigevorrichtungen (Waage) für das Gewicht der Waren, die Berücksichtigung von Bonuskarten (z. B. Payback), das Kassieren des Geldbetrags in Bar oder mittels ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 5.1.1 Vergleichbare Mitarbeiter

Rz. 36 Die Vorschrift garantiert dem Betriebsratsmitglied nicht die der Höhe nach absolut gleiche Vergütung, die vergleichbare Arbeitnehmer erhalten. Nach dem Zweck der Vorschrift, das Betriebsratsmitglied vor finanziellen Nachteilen wegen der Ausübung der Betriebsratstätigkeit zu schützen, kommt es vielmehr darauf an, ob die Gehaltsentwicklung des Betriebsratsmitglieds währ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitgeber / 1 Identität und Rechtsform des Arbeitgebers

Eine allgemeingültige gesetzliche Definition für den Begriff des Arbeitgebers gibt es nicht. Er lässt sich mittelbar aber aus dem Begriff des Arbeitnehmers ableiten. Nach der Rechtsprechung des BAG ist Arbeitgeber derjenige, der mindestens einen Arbeitnehmer oder eine arbeitnehmerähnliche Person i. S. v. § 5 ArbGG beschäftigt.[1] Gesetzlich beschrieben wird der Arbeitgeber al...mehr