Fachbeiträge & Kommentare zu Lebenspartner

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§ 21 Rechte und Pflichten d... / d) Pflege naher Angehöriger

Rz. 258 Das PflegeZG und das FPfZG gewähren wie bei der Elternzeit einen umfassenden Freistellungs- und Teilzeitanspruch, um ambulante Pflege im Kontext demografischer Herausforderungen insb. der Pflegeversicherung zu fördern. Rz. 259 Für Eltern, die wegen einer Quarantäneanordnung gegen ihr Kind ihre Berufstätigkeit einschränken müssen und Verdienstausfall erleiden, haben na...mehr

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Landesgrundsteuergesetz Bayern / 5. Zurechnung mehrerer Wirtschaftsgüter zu einer wirtschaftlichen Einheit (Abs. 4)

Rz. 86 [Autor/Stand] Die Zurechnung mehrerer Wirtschaftsgüter zu einer wirtschaftlichen Einheit wird nach Art. 1 Abs. 4 Satz 1 BayGrStG nicht dadurch ausgeschlossen, dass die Wirtschaftsgüter zum Teil dem einen, zum Teil dem anderen Ehegatten oder Lebenspartner gehören. Eine Zurechnung mehrerer Wirtschaftsgüter zu einer wirtschaftlichen Einheit bei Eheleuten und Lebenspartne...mehr

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§ 21 Rechte und Pflichten d... / b) Nahe Angehörige

Rz. 1351 Zu den nahen Angehörigen zählen nach § 7 Abs. 3 PflegeZG neben Der Begriff der "nahen Ange...mehr

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§ 21 Rechte und Pflichten d... / a) Anspruchsberechtigung

Rz. 553 Der Kreis der Berechtigten, die einen Anspruch auf Elternzeit haben, ergibt sich aus § 15 Abs. 1 BEEG sowie aus § 15 Abs. 1a BEEG. Rz. 554 Gem. § 15 Abs. 1 BEEG sind anspruchsberechtigt:mehr

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Landesgrundsteuergesetz Bayern / 1. Gesetzestext

Art. 1 Steuergegenstand, Berechnungsformel (1) [1] Steuergegenstand der Grundsteuer B sind die Grundstücke als wirtschaftliche Einheiten des Grundvermögens. [2] Die Grundsteuer ergibt sich durch eine Multiplikation des Grundsteuermessbetrags des Grundstücks und des von der Gemeinde bestimmten jeweiligen Hebesatzes. [3] Sie ist ein Jahresbetrag und auf volle Cent nach unten a...mehr

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§ 17 Inhalt des Arbeits-/Di... / aa) Anspruch auf Überlassung eines Dienstwagens

Rz. 527 Der Anspruch des Arbeitnehmers auf Überlassung eines Dienstwagens setzt eine entsprechende vertragliche Vereinbarung zwischen den Arbeitsvertragsparteien voraus. In dieser sollten insb. folgende Punkte geregelt werden:mehr

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§ 35 Betriebliche Altersver... / d) Konkrete Fallgestaltungen

Rz. 515 Die im Bereich der betrieblichen Altersversorgung ggf. diskriminierenden Fallgestaltungen können heute noch nicht abschließend benannt und eingeschätzt werden. Zu hinterfragen sind u.a.:mehr

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Landesgrundsteuergesetz Bayern / 4. Zusammenfassung zu einer wirtschaftlichen Einheit (Abs. 2)

Rz. 276 [Autor/Stand] Art. 9 Abs. 2 Satz 1 BayGrStG regelt, dass abweichend von § 2 Abs. 1 BewG, dass die Zurechnung mehrerer Wirtschaftsgüter zu einer wirtschaftlichen Einheit wird nicht dadurch ausgeschlossen wird, dass die Wirtschaftsgüter zum Teil der oder dem einen, zum Teil der anderen Ehegattin, dem anderen Ehegatten, der anderen Lebenspartnerin oder dem Lebenspartner...mehr

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§ 16 Vertragstypen / III. Sozialversicherungsrecht

Rz. 389 Vor Abschluss des Geschäftsführer-Dienstvertrages ist jeweils zu prüfen, ob der GmbH-Geschäftsführer sozialversicherungspflichtig in der ist (vgl. ausführlich Haase, GmbHR 2022, 1225 ff. m.w.N.; kritisch zur Rspr. des BGH,...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / d) Betriebsteile und Kleinstbetriebe

Rz. 32 Voraussetzung für die Wahl eines Betriebsrates ist nach § 1 BetrVG die Mindestgröße von mindestens fünf "in der Regel" beschäftigten wahlberechtigten Arbeitnehmern, von denen drei wählbar sind (Einzelheiten zum Begriff "in der Regel" vgl. Rdn 85 ff. und zu Wahlberechtigung und Wählbarkeit Rdn 146 ff.). Teilzeitbeschäftigte, selbst geringfügig Beschäftigte, zählen im G...mehr

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§ 16 Vertragstypen / 1. Rechtliche Grundlagen

Rz. 870 Für das Sozialversicherungsrecht bildet § 7 Abs. 1 SGB IV die gesetzliche Grundlage zur Abgrenzung, ob ein Mitarbeiter als sozialversicherungspflichtiger Beschäftigter oder selbstständiger freier Mitarbeiter anzusehen ist. Die sozialversicherungsrechtliche Abgrenzung, ob es sich um echte Selbstständigkeit oder Scheinselbstständigkeit handelt, erfolgt daher nicht über ...mehr

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§ 16 Vertragstypen / a) Antragsberechtigung, Zuständigkeit, Form und Umfang der Prüfung

Rz. 913 Mit dem "Gesetz zur Förderung der Selbstständigkeit" v. 20.12.1999 ist erstmals ein (freiwilliges/optionales) Anfrageverfahren zur Statusklärung in § 7a Abs. 1 S. 1 SGB IV eingeführt worden (sog. optionales Anfrageverfahren). Rz. 914 Mit Wirkung zum 1.4.2022 hat der Gesetzgeber mit der Reform des Statusfeststellungsverfahrens zum Erwerbsstatusverfahren § 7a SGB IV n.F...mehr

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§ 21 Rechte und Pflichten d... / a) Beurteilung des Erwerbsstatus

Rz. 344 Der Arbeitgeber hat gem. § 28d Abs. 1 SGB IV den Gesamtsozialversicherungsbeitrag an die Einzugsstelle (Krankenkasse) zu zahlen. Zum Gesamtsozialversicherungsbeitrag gehören der Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherungsbeitrag des Arbeitnehmers und des Arbeitgebers. Nicht hierzu gehört die Umlage zur Unfallversicherung. Von der Zahlung des Beitrags ist...mehr

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§ 16 Vertragstypen / N. Verträge mit Familienangehörigen

Rz. 1736 Arbeitsverhältnisse zwischen Familienangehörigen (insb. mit Ehegatten und Kindern) sind wegen ihrer steuerlichen Vorteile insb. in mittelständischen Unternehmen und in freiberuflichen Praxen ein weitverbreitetes und beliebtes Gestaltungsmittel. Der Arbeitgeber kann die Gehaltszahlungen an seinen mitarbeitenden Ehegatten oder seine mitarbeitenden Kinder inklusive der...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / a) Aktives Wahlrecht

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§ 21 Rechte und Pflichten d... / h) Vergütungsanspruch

Rz. 1381 Übt der Beschäftigte wegen kurzzeitiger Arbeitsverhinderung oder Pflegezeit sein Leistungsverweigerungsrechte nach § 2 Abs. 1 PflegeZG aus, entfällt sein Vergütungsanspruch (§ 326 Abs. 1 S. 1 BGB). Der Anspruch ist dem bereits gesetzlich geregelten Anspruch auf unbezahlten Sonderurlaub während der Elternzeit nach dem BEEG nachgebildet (vgl. Müller/Stühlmann, ZTR 200...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / C. Betragsmäßige Begrenzung der Minderungen nach § 110 Abs 1 und 2 EStG (§ 110 Abs 3 EStG)

Rn. 18 Stand: EL 166 – ET: 08/2023 Die Minderungen nach den Abs 1 und 2 sind gemäß § 110 Abs 3 S 1 EStG zwingend betragsmäßig begrenzt, da sie die – erhöhten – Höchstbeträge für den Verlustrücktrag (s Rn 9) nicht überschreiten dürfen (dazu auch Korn, DStR2020, 1345, 1348 und Ettlich in Brandis/Heuermann, § 110 EStG Rz 38 (Februar 2023)). Diese Regelung ist folgerichtig und zw...mehr

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Arbeitsgerichte: Aufbau und... / 1.4.1 Ausschluss kraft Gesetz

Ein Vorsitzender oder ehrenamtlicher Richter ist kraft Gesetzes ausgeschlossen (§ 41 ZPO) in Sachen, in denen er selbst Partei oder Streitgehilfe ist oder bei denen er zu einer Partei im Verhältnis der Mitberechtigung, des Mitverpflichteten oder Regressverpflichteten steht, in Sachen seines Ehegatten, auch wenn die Ehe nicht mehr besteht, in Sachen seines Lebenspartners, auch w...mehr

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§ 21 Rechte und Pflichten d... / aa) Innerer Zusammenhang

Rz. 216 Durch die zunächst zu stellende Frage nach dem inneren Zusammenhang der zum Unfall führenden Tätigkeit mit der versicherten Tätigkeit (BSG v. 30.4.1985 – 2 RU 24/84, BSGE 58, 76 = VersR 1985, 743), wird die Frage nach dem Umfang und den Grenzen des Versicherungsschutzes gestellt, d.h. danach, wie weit der Versicherungsschutz reicht bzw. welche Tätigkeiten dem Versich...mehr

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§ 19 AGG / I. Unmittelbare Benachteiligung

Rz. 27 Eine unmittelbare Benachteiligung liegt vor, wenn eine Person wegen eines in § 1 AGG genannten Grundes eine weniger günstige Behandlung, als eine andere Person in einer vergleichbaren Situation erfährt, erfahren hat oder erfahren würde, § 3 Abs. 1 AGG. Eine Benachteiligung ist eine wegen eines in § 1 AGG genannten Diskriminierungsmerkmales ungünstige Behandlung, die e...mehr

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§ 6 Fragerecht des Arbeitge... / C. Personalfragebogen

Rz. 41 Der Arbeitgeber ist berechtigt, den Bewerber einen Personalfragebogen ausfüllen zu lassen. Hierbei sind grds. dieselben Fragen wie bei einem Gespräch zulässig. Zu achten ist darauf, dass in den Fragebogen keine Fragen aufgenommen werden sollten, die einen Bezug zu den in § 1 AGG genannten Diskriminierungsmerkmalen aufweisen. Werden in unzulässiger Weise Fragen gestell...mehr

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Anhang zu § 8: ABC der verd... / Bewertung zur Feststellung der Angemessenheit

Bei der Prüfung der Angemessenheit der Pensionszusage sind alle Leistungen aufgrund des Anstellungsvertrags einzubeziehen. Zu prüfen ist die Angemessenheit der Gesamtvergütung für den Gesellschafter-Geschäftsführer.[1] Maßgebend ist, ob die Versorgungszusage zusammen mit den übrigen Leistungen an den Gesellschafter-Geschäftsführer angemessen ist. Ist das der Fall, wären dies...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 39... / 4.4 Wirkung des Verwendungsverbots

Rz. 59 Durch das Verwendungsverbot wird der im Besteuerungsverfahren mitwirkende Stpfl. geschützt.[1] Das Verwendungsverbot ist von den Strafverfolgungsorganen im Ermittlungsverfahren und im gerichtlichen Verfahren ohne besondere Rüge von Amts wegen zu beachten.[2] Erst im Revisionsverfahren muss nach § 344 Abs. 2 StPO der Verfahrensverstoß gerügt werden.[3] Rz. 59a Das Verbo...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 19... / 2 Steuerpflichtige mit Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt im Inland (Abs. 1 S. 2)

Rz. 4 Nach § 19 Abs. 1 S. 1 AO ist für die nach § 1 Abs. 1 EStG unbeschränkt Stpfl. grundsätzlich das FA zuständig, in dessen Bezirk der Stpfl. seinen Wohnsitz oder in Ermangelung eines Wohnsitzes seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat. Das Gesetz bezeichnet dieses FA für beide Fälle als Wohnsitzfinanzamt. Einen Wohnsitz hat jemand nach § 8 AO dort, wo er eine Wohnung unter Umstä...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 19... / 4.2 Anwendung des Abs. 3 auf Steuerpflichtige, die zusammen veranlagt werden können (Abs. 4)

Rz. 18 Stpfl., die zusammen veranlagt werden können[1], sind bei der Anwendung des Abs. 3 wie ein Stpfl. zu behandeln, also so, als wären die Einkünfte von einem Stpfl. bezogen worden. Ob sie tatsächlich die Zusammenveranlagung wählen, ist dabei bedeutungslos. Abs. 4 dient gerade dazu, Zuständigkeitswechsel infolge unterschiedlicher Ausübung des Wahlrechts für einzelne Veran...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 25... / 3.1 Prioritätsgrundsatz

Rz. 6 Unter mehreren örtlich zuständigen Finanzbehörden ist grundsätzlich diejenige zur Entscheidung berufen, die zuerst mit der Sache befasst worden ist. Dabei ist der Wortlaut der Vorschrift insofern zu eng gefasst, als § 25 AO nicht nur darüber bestimmt, welche Finanzbehörde "entscheidet", sondern die Zuständigkeit für das gesamte Verwaltungsverfahren festlegt.[1] Mit der ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 25... / 2 Mehrfache örtliche Zuständigkeit für dieselbe Sache

Rz. 4 Der Fall, dass mehrere Finanzbehörden zuständig sind, liegt nur vor, wenn die verschiedenen nach dem Gesetz bestehenden Zuständigkeiten gleichrangig sind. Keine Mehrfachzuständigkeit ist gegeben, wenn sich aus den gesetzlichen Regelungen eine Rangfolge ergibt, die die Bestimmung der vorrangig zuständigen Finanzbehörde erlaubt.[1] Dies gilt selbst dann, wenn die sich da...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 263 Vollstreckung gegen Ehegatten oder Lebenspartner

1 Allgemeines Rz. 1 § 263 AO regelt die Vollstreckung gegen Ehegatten und Lebenspartner als Fall der sog. Vollstreckbarkeit mit Drittwirkung, da der "Dritte" die Vollstreckung dulden muss, ohne dass gegen ihn ein Duldungstitel erstritten werden müsste. Die Vollstreckung gegen Ehegatten bzw. Lebenspartner gestaltet sich i. d. R. deshalb schwierig, weil den Besonderheiten der e...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 26... / 1 Allgemeines

Rz. 1 § 263 AO regelt die Vollstreckung gegen Ehegatten und Lebenspartner als Fall der sog. Vollstreckbarkeit mit Drittwirkung, da der "Dritte" die Vollstreckung dulden muss, ohne dass gegen ihn ein Duldungstitel erstritten werden müsste. Die Vollstreckung gegen Ehegatten bzw. Lebenspartner gestaltet sich i. d. R. deshalb schwierig, weil den Besonderheiten der ehelichen Verm...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 26... / 3.1.3 Zwangsvollstreckung in das Gesamtgut bei Erwerbsgeschäft

Rz. 16 § 741 ZPO (Zwangsvollstreckung in das Gesamtgut bei Erwerbsgeschäft) Betreibt ein Ehegatte, der in Gütergemeinschaft lebt und das Gesamtgut nicht oder nicht allein verwaltet, selbstständig ein Erwerbsgeschäft, so ist zur Zwangsvollstreckung in das Gesamtgut ein gegen ihn ergangenes Urteil genügend, es sei denn, dass zur Zeit des Eintritts der Rechtshängigkeit der Einsp...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 26... / 2 Gewahrsamsvermutung i. S. v. § 739 ZPO

Rz. 3 § 739 ZPO (Gewahrsamsvermutung bei Zwangsvollstreckung gegen Ehegatten und Lebenspartner) (1) Wird zugunsten der Gläubiger eines Ehegatten gem. § 1362 des Bürgerlichen Gesetzbuchs vermutet, dass der Schuldner Eigentümer beweglicher Sachen ist, so gilt, unbeschadet der Rechte Dritter, für die Durchführung der Zwangsvollstreckung nur der Schuldner als Gewahrsamsinhaber un...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 26... / 3.1 Zwangsvollstreckung in das Gesamtgut

Rz. 9 § 740 ZPO (Zwangsvollstreckung in das Gesamtgut) (1) Leben die Ehegatten in Gütergemeinschaft und verwaltet einer von ihnen das Gesamtgut allein, so ist zur Zwangsvollstreckung in das Gesamtgut ein Urteil gegen diesen Ehegatten erforderlich und genügend. (2) Verwalten die Ehegatten das Gesamtgut gemeinschaftlich, so ist die Zwangsvollstreckung in das Gesamtgut nur zuläss...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 26... / 3.1 Haftungsbeschränkung bei fortgesetzter Gütergemeinschaft

Rz. 5 § 1489 BGB (Persönliche Haftung für die Gesamtgutsverbindlichkeiten) (1) Für die Gesamtgutsverbindlichkeiten der fortgesetzten Gütergemeinschaft haftet der überlebende Ehegatte persönlich. (2) Soweit die persönliche Haftung den überlebenden Ehegatten nur infolge des Eintritts der fortgesetzten Gütergemeinschaft trifft, finden die für die Haftung des Erben für die Nachlas...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 33... / 2.3.1.1 Gesetzliche Unterhaltsverpflichtungen

Rz. 19 Zur Berücksichtigung der Aufwendungen für typischen Unterhalt oder Berufsausbildung als außergewöhnliche Belastung ist die Zwangsläufigkeit der Kosten erforderlich. Diese besteht nach dem Gesetzeswortlaut dann, wenn eine zivilrechtliche Pflicht zur Zahlung von Unterhalt besteht. Erforderlich ist allerdings keine abstrakte Pflicht zur Leistung von Unterhalt[1], sondern...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 33... / 2.3.2.3 Leistungsfähigkeit

Rz. 38 Unterhaltspflichtig ist nicht, wer bei Berücksichtigung seiner sonstigen Verpflichtungen außerstande ist, ohne Gefährdung seines angemessenen Unterhalts den Unterhalt zu gewähren (§ 1603 BGB).[1] Der Unterhaltsverpflichtete selbst muss entsprechend leistungsfähig sein.[2] Dies bedeutet, dass eine Unterhaltsverpflichtung nur dann besteht, wenn dem Unterhaltsschuldner s...mehr

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§ 5 Vergütung in Familiensa... / 2. Ernsthafter Wille

Rz. 432 Der ernsthafte Wille eines Ehegatten reicht nach dem Wortlaut der Nr. 1001 aus. Nicht notwendig ist, dass beide Ehegatten den Willen zur Scheidung haben oder beide Lebenspartner die Aufhebung begehrten. Der ernste Wille eines Ehegatten muss dabei nach außen hervorgetreten sein. Rz. 433 Nicht ausreichend für das Entstehen der Aussöhnungsgebühr ist eine allgemeine Tätig...mehr

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§ 5 Vergütung in Familiensa... / 7. Abgrenzung Beratung zur Geschäftsgebühr

Rz. 85 Seit Einführung des RVG ist das Entwerfen einer Urkunde nicht mehr im Gesetzeswortlaut erwähnt, wobei sich aus der Gesetzesbegründung kein Hinweis ableiten lässt, dass die Geschäftsgebühr Nr. 2300 für den Entwurf einer Urkunde oder eine einseitige Willenserklärung (nicht wechselseitiger Erbvertrag!) wie z.B. ein Testament, nicht mehr gelten sollte.[77] Das OLG Nürnber...mehr

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§ 8 Verfahrenskostenhilfe / 2. Berechnung des einzusetzenden Einkommens und Vermögens

Rz. 75 Die Partei hat einzusetzen: § 115 ZPO regelt: Zitat "(1) 1Die Partei hat ihr Einkommen einzusetzen. 2Zum Einkommen gehören alle Einkünfte in Geld oder Geldeswert. 3Von ihm sind abzusetzen:" 1. a) die in § 82 Abs. 2 SGB XII bezeichneten Beträge; b) bei Parteien, die ein Einkommen aus...mehr

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§ 1 Allgemeines / 2. Begriffe im FamFG

Rz. 4 Im FamFG werden Begriffe definiert, die im Kostenrecht wieder auftauchen. Im Nachfolgenden erfolgt daher ein entsprechender Überblick, da ohne Verständnis über die im FamFG geregelten Verfahren nicht nachvollziehbar ist, welche Verfahren welche Kosten auslösen. Rz. 5 Familiensachen, § 111 FamFG Was unter den Begriff "Familiensachen" fällt, regelt § 111 FamFG. Danach sind ...mehr

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§ 4 Gerichtskosten und Wert... / 16. Unterhaltssachen – Kindergeld

Rz. 457 Unterhaltssachen nach § 51 Abs. 3 FamFG betreffen Verfahren nach § 3 Abs. 2 Bundeskindergeldgesetz (§ 231 Abs. 2 FamFG): "Ist ein Kind in den gemeinsamen Haushalt von Eltern, von einem Elternteil und dessen Ehegatten oder Lebenspartner, von Pflegeeltern oder Großeltern aufgenommen worden, bestimmen diese untereinander den Berechtigten."" Der Festwert mit 500,00 EUR is...mehr

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§ 4 Gerichtskosten und Wert... / c) Bedeutung der Sache

Rz. 315 Die Bedeutung der Sache ist danach zu beurteilen, welchen Wert ihr die Ehegatten oder Lebenspartner zuordnen, beispielsweise auch im Hinblick auf die mit dieser Sache verbundenen wirtschaftlichen Folgen.[239] Allein der Umstand, dass beide Ehegatten einen Scheidungsantrag gestellt haben, rechtfertigt keinen generellen Abschlag vom Wert.[240] Rz. 316 Eine besondere Bede...mehr

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§ 4 Gerichtskosten und Wert... / 7. Antrag und Widerantrag, Aufrechnung etc., § 39 FamGKG

Rz. 265 Antrag, Widerantrag, Hilfsanspruch, wechselseitige Rechtsmittel und hilfsweise Aufrechnung sind in § 39 FamGKG geregelt. Mit einem Antrag und einem Widerantrag geltend gemachte Ansprüche, die nicht in getrennten Verfahren verhandelt werden, werden zusammengerechnet, § 39 Abs. 1 S. 1 FamGKG. Ein hilfsweise geltend gemachter Anspruch wird mit dem Hauptanspruch zusammenge...mehr

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§ 11 Verfahrenswerttabelle ... / A. Verfahrenswerttabelle als Diktathilfe

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§ 8 Verfahrenskostenhilfe / III. Umfang der Bewilligung und Erstreckung der Beiordnung

Rz. 53 Wenn einem Beteiligten VKH bewilligt und ein Anwalt beigeordnet wurde, ist er von der Verpflichtung, Gerichtskosten, Anwaltsgebühren des eigenen Anwalts und Auslagenvorschüsse für Zeugen und Sachverständige zu zahlen, befreit, § 122 Abs. 1 Nr. 1 ZPO i.V.m. §§ 76 Abs. 1, 113 Abs. 1 FamFG. Diese Kosten werden von der Staatskasse übernommen. Der RA kann seine Vergütung, ...mehr

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Jansen, SGB VI § 120a Grund... / 2.3.1 Erstmaliger Anspruch auf Vollrente wegen Alters nach Erreichen der Regelaltersgrenze für beide Ehegatten/Lebenspartner

Rz. 25 § 120a Abs. 3 Nr. 1 bestimmt, dass der Anspruch auf Durchführung eines Rentensplittings nur besteht, wenn beide Ehegatten/Lebenspartner erstmalig einen Anspruch auf Vollrente wegen Alters nach Ablauf des Monats haben, in dem sie die Regelaltersgrenze (§§ 35 Satz 2, 235 Abs. 1 Satz 2, Abs. 2) erreichen. Diese Voraussetzung ist zu dem Zeitpunkt als erfüllt anzusehen, zu...mehr

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Jansen, SGB VI § 120a Grund... / 2.1.1 Gemeinsame Erklärung der Ehegatten/Lebenspartner

Rz. 6 Die gemeinsame Erklärung von Ehegatten/Lebenspartnern zur Durchführung eines Rentensplittings ist an keine gesetzlich bestimmte Form gebunden. Es reicht hierbei vielmehr aus, wenn der übereinstimmende Wille beider Ehegatten/Lebenspartner zum Rentensplitting eindeutig erkennbar ist. Da die Träger der Deutschen Rentenversicherung allerdings auch für Erklärungen i. S. v. ...mehr

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Jansen, SGB VI § 120e Rente... / 2.2 Durchführung des Rentensplittings unter Lebenspartnern

Rz. 4 Nach Satz 2 HS 1 gelten die in § 120a enthaltenen Grundsätze für die Durchführung eines Rentensplittings unter Ehegatten für Partner einer eingetragenen Lebenspartnerschaft entsprechend. Dabei gelten nach Satz 3 der Vorschrift als Eheschließung die Begründung einer Lebenspartnerschaft, als Ehe eine Lebenspartnerschaft und als Ehegatte ein Lebenspartner. Anspruch auf Durchfü...mehr

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Jansen, SGB VI § 120a Grund... / 2.1.2 Erklärung des überlebenden Ehegatten/Lebenspartners

Rz. 13 Anspruch auf Durchführung eines Rentensplittings unter Ehegatten/Lebenspartnern besteht nach § 120a Abs. 3 Nr. 3 auch, wenn ein Ehegatte/Lebenspartner stirbt, bevor die Voraussetzungen nach § 120a Abs. 3 Nr. 1 oder 2 vorliegen. In diesen Fällen kann der überlebende Ehegatte/Lebenspartner das Rentensplitting durch Abgabe einer entsprechenden Erklärung allein herbeiführ...mehr

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Jansen, SGB VI § 120e Rente... / 2.3 Aussetzung der Rentenkürzung bei Tod des (insgesamt) begünstigten Lebenspartners

Rz. 14 Nach Satz 2 gilt die Vorschrift für einen Anspruch auf eine nicht aufgrund des Rentensplittings gekürzten Rente für Partner einer eingetragenen Lebenspartnerschaft entsprechend. Die Aussetzung der Rentenkürzung bei Tod eines Lebenspartners ist in § 120b geregelt. § 120b ist anzuwenden, wenn der durch das Rentensplitting (insgesamt) begünstigte Lebenspartner verstorben i...mehr

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Jansen, SGB VI § 120b Tod e... / 2.1.1 Tod des begünstigten Ehegatten/Lebenspartners

Rz. 4 Eine Aussetzung der Rentenkürzung aufgrund des Rentensplittings i. S. v. Abs. 1 Satz 1 kommt nur in Betracht, wenn der durch das Rentensplitting (insgesamt) begünstigte Ehegatte/Lebenspartner verstorben ist und für die Zeit nach Bestandskraft des Rentensplittings (§ 120a Abs. 9) bis zu seinem Todesmonat keine angemessenen Rentenleistungen in Anspruch genommen hat. Der T...mehr