Fachbeiträge & Kommentare zu Kündigung

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / f) Kündigung

Rz. 1534 Der wichtigste Fall der Beendigung der Betriebsvereinbarung ist – neben dem Abschluss einer neuen Betriebsvereinbarung, die die vorherige Betriebsvereinbarung unabhängig von Günstigkeit oder Ungünstigkeit als spätere Regelung ohne Weiteres ablöst (Einzelheiten vgl. bei GK/Kreutz, § 77 Rn 401 f.) – die Kündigung. Nach § 77 Abs. 5 BetrVG kann die Betriebsvereinbarung,...mehr

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§ 30 Kündigungsschutz und K... / 7. Ordentliche Kündigung durch den Arbeitgeber

Rz. 61 Vom allgemeinen Kündigungsschutz wird nur die ordentliche Kündigung durch den Arbeitgeber erfasst. Unberührt bleiben infolgedessen Kündigungen des Arbeitnehmers sowie sonstige Beendigungsgründe des Arbeitsverhältnisses.mehr

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§ 30 Kündigungsschutz und K... / 2. Wirksamkeit der Kündigung

Rz. 1247 Der Anspruch entsteht mit dem Wegfall des Kündigungsgrundes. Gleichzeitig muss die vorher ausgesprochene Kündigung wirksam sein, weil der gekündigte Arbeitnehmer anderenfalls das nicht wirksam beendete Arbeitsverhältnis fortsetzen könnte (vom Stein, in: FS Willemsen, 2018, S. 575, 577). Deshalb darf die ausgesprochene Kündigung auch nicht aus anderen Gründen, bspw. ...mehr

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§ 29 Kündigung / b) Umdeutung einer ordentlichen Kündigung in eine Nichtfortsetzungserklärung

Rz. 317 Umgekehrt kann jedenfalls die ordentliche Kündigung des Arbeitsverhältnisses mit dem bisherigen Arbeitgeber – unterstellt, sie wäre aus irgendeinem Grunde unwirksam – nicht in eine Erklärung nach § 12 S. 1 KSchG umgedeutet werden, weil Letztere mit Zugang wirkt und mit der anspruchsbegrenzenden Folge des § 12 S. 4 KSchG zulasten des Arbeitnehmers verbunden ist (Stahl...mehr

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§ 29 Kündigung / b) Umdeutung einer unwirksamen Kündigung in eine Suspendierungserklärung

Rz. 313 Umgekehrt ist die Umdeutung einer unwirksamen Kündigung in eine Suspendierungserklärung des Arbeitgebers nicht bereits prinzipiell ausgeschlossen. Der Arbeitgeber müsste den dem Arbeitnehmer erkennbaren mutmaßlichen Willen besitzen, sich auf jeden Fall dessen tatsächlicher Mitarbeit – vorübergehend – zu entledigen, und es müssten dafür anerkennenswerte Gründe vorlieg...mehr

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§ 29 Kündigung / III. Ordentliche Kündigung

Rz. 197 Die ordentliche Kündigung beendet das Arbeitsverhältnis zum Ablauf der im Arbeitsvertrag vereinbarten Kündigungsfrist oder zum Ablauf der gesetzlichen Kündigungsfrist gem. § 622 BGB. Rz. 198 Arbeitnehmer benötigen keinen "Kündigungsgrund", um ihr Arbeitsverhältnis zu beenden. Demgegenüber sind Arbeitgeber hinsichtlich der Möglichkeit, ein Arbeitsverhältnis einseitig f...mehr

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§ 29 Kündigung / c) Umdeutung einer ordentlichen Kündigung in eine Suspendierung mit sofortiger Wirkung

Rz. 314 Eine ordentliche Kündigung kann jedoch nicht in eine Suspendierung mit sofortiger Wirkung umgedeutet werden, weil sie erst zum Ablauf der Kündigungsfrist wirken und der Arbeitnehmer bis dahin zur tatsächlichen Beschäftigung verpflichtet und berechtigt sein sollte. Die Umdeutung in eine Suspendierung, die erst mit Ablauf der Kündigungsfrist wirken soll, erscheint dage...mehr

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§ 30 Kündigungsschutz und K... / i) Kündigung wegen häufiger Kurzzeiterkrankungen

Rz. 195 Die Mehrzahl der krankheitsbedingten Kündigungen, die von den ArbGen zu prüfen sind, stellen Kündigungen wegen häufiger Kurzzeiterkrankungen dar. Der Grund hierfür besteht darin, dass sich Kurzzeiterkrankungen i.d.R. auf den Betrieb in sehr viel größerem Maße auswirken als Langzeiterkrankungen. Kündigungsgrund ist dabei – wie im Fall einer lang andauernden Erkrankung...mehr

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§ 29 Kündigung / a) Kündigung des Arbeitsverhältnisses

Rz. 63 Der Betriebsrat ist nach dem Wortlaut des § 102 Abs. 1 S. 1 BetrVG vor jeder Kündigung zu hören. Hierunter ist jede Art der Kündigung durch den Arbeitgeber zu verstehen. Ob das KSchG Anwendung findet oder überhaupt deutsches Arbeitsrecht anzuwenden ist, ist hierbei unerheblich (BAG v. 9.11.1977, AP Nr. 13 zu Internationales Privatrecht, Arbeitsrecht; Fitting, BetrVG, ...mehr

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§ 21 Rechte und Pflichten d... / c) Abmahnung als Voraussetzung einer Kündigung

Rz. 30 Das Erfordernis einer Abmahnung vor Ausspruch einer Kündigung leitet sich aus dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz ab. Der Gläubiger soll beim Fehlverhalten des Schuldners diesem grds. durch eine Abmahnung Gelegenheit geben, sein Verhalten zu ändern. Entsprechende Rechtsgedanken finden sich auch in den §§ 281, 314 Abs. 2, 323 Abs. 3, 541, 543 Abs. 3 sowie 651e Abs. 2 BGB...mehr

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§ 30 Kündigungsschutz und K... / a) Kündigung in der Probezeit

Rz. 931 Das Berufsausbildungsverhältnis, § 10 Abs. 1 BBiG, beginnt mit einer Probezeit, die mindestens einen Monat beträgt, § 20 BBiG. Diese Bestimmung ist zwingend. Es liegt zwar nach § 13 BBiG ein einheitliches Berufsausbildungsverhältnis vor, das aber kündigungsrechtlich unterschiedlich ausgestaltet ist. Rz. 932 Während der Probezeit kann das Berufsausbildungsverhältnis vo...mehr

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§ 61 Arbeitsrecht nach Eröf... / 3. Kündigung von Berufsausbildungsverhältnissen

Rz. 34 Nach Ablauf der Probezeit (die in einem Berufsausbildungsverhältnis mindestens einen Monat dauern muss und max. vier Monate betragen kann, § 20 S. 2 BBiG) kann ein Ausbildungsverhältnis vom Arbeitgeber nur noch außerordentlich gekündigt werden, § 22 Abs. 2 BBiG. Da die Insolvenzeröffnung an sich keinen wichtigen Grund zur Kündigung i.S.d. § 626 BGB darstellt, scheidet...mehr

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§ 29 Kündigung / IV. Außerordentliche Kündigung

Rz. 199 Mit der außerordentlichen Kündigung wird das Arbeitsverhältnis ohne Einhaltung der vertraglich vereinbarten oder der gesetzlichen Kündigungsfrist beendet. Die außerordentliche Kündigung ist daher i.d.R. eine fristlose Kündigung mit sofortiger Wirkung. Für eine wirksame außerordentliche Kündigung ist gem. § 626 BGB ein "wichtiger Grund" erforderlich. Das Gesetz kennt ...mehr

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§ 30 Kündigungsschutz und K... / III. Besonderheiten bei der fristlosen Kündigung

Rz. 402 Nach Maßgabe des § 626 Abs. 1 BGB kann das Arbeitsverhältnis von jedem Vertragsteil aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist gekündigt werden, wenn Tatsachen vorliegen, aufgrund deren dem Kündigenden unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalles und unter Abwägung der Interessen beider Vertragsteile die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses b...mehr

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§ 40 Rechtsfolgen des Betri... / 1. Kündigung aus anderen Gründen

Rz. 78 Die Kündigung aus anderen Gründen – personen-, verhaltens-, aber auch betriebsbedingte Kündigungen – ist zulässig (§ 613a Abs. 4 S. 2 BGB ). Der Arbeitgeber kann sich auf Gründe berufen, die ihren Ursprung in anderen betrieblichen Erfordernissen haben. Grds. ist daher eine Kündigung nach den allgemeingültigen Grundsätzen zu beurteilen. Dies gilt sowohl hinsichtlich der...mehr

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§ 30 Kündigungsschutz und K... / h) Zustimmungsverfahren für eine ordentliche Kündigung

Rz. 1142 Die Zustimmung des Integrationsamtes ist ein privatrechtsgestaltender Verwaltungsakt, der dem Arbeitgeber für einen Monat die Erlaubnis gibt, ein Arbeitsverhältnis mit einem schwerbehinderten Menschen zu kündigen, § 171 Abs. 3 SGB IX. Die Kündigung ist erst erlaubt, wenn zuvor das Integrationsamt ihr zugestimmt hat. Die ohne Zustimmung ausgesprochene Kündigung ist g...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / b) Verlangen der Kündigung oder Versetzung

Rz. 1240 Liegen die oben genannten Voraussetzungen vor, so kann der Betriebsrat – nach Fassung eines ordnungsgemäßen Beschlusses – Kündigung oder Versetzung verlangen. Welche dieser Maßnahmen er verlangt, hat er nach billigem Ermessen zu beschließen. Ein Verlangen auf "Entlassung" ist auf den Ausspruch einer ordentlichen Kündigung gerichtet. Eine Entfernung nur aus dem Betri...mehr

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§ 30 Kündigungsschutz und K... / h) Kündigung wegen krankheitsbedingter dauernder Leistungsunfähigkeit

aa) Negative Gesundheitsprognose Rz. 188 Ist es dem Arbeitnehmer dauerhaft unmöglich, seine geschuldete Arbeitsleistung zu erbringen, wird hierdurch das Arbeitsverhältnis auf Dauer erheblich gestört. Eine negative Prognose hinsichtlich künftiger Krankheitszeiten ist daher nach der Rspr. des BAG nicht mehr erforderlich (BAG v. 21.2.1985 – 2 AZR 72/84, Rzk I 5 g Nr. 10). Dies f...mehr

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§ 29 Kündigung / c) Umdeutung einer fristlosen Kündigung in eine Nichtfortsetzungserklärung

Rz. 318 Die Umdeutung einer fristlosen Eigenkündigung des Arbeitnehmers in die Erklärung nach § 12 S. 1 KSchG wird ebenfalls an der auch dann noch weiter reichenden belastenden Folge des § 12 S. 4 KSchG scheitern.mehr

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§ 30 Kündigungsschutz und K... / 2. Betriebsbedingte Kündigung

Rz. 1230 In einer Reihe von Entscheidungen hat sich das BAG mit der Frage auseinandergesetzt, ob und unter welchen Voraussetzungen nach rechtswirksamer betriebsbedingter Kündigung ein Anspruch des Arbeitnehmers auf Wiedereinstellung bestehen kann, wenn der Anlass für den Ausspruch der Kündigung später wegfällt (vgl. etwa BAG v. 27.2.1997 – 2 AZR 160/96, NZA 1997, 757; BAG v....mehr

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§ 30 Kündigungsschutz und K... / 4. Verhaltensbedingte Kündigung

Rz. 1232 Bei einer verhaltensbedingten Kündigung wird eine Wiedereinstellung regelmäßig nur im Fall der nachträglichen Rehabilitierung des Arbeitnehmers nach einer Verdachtskündigung in Betracht kommen. Eine verhaltensbedingte Kündigung setzt nämlich grds. schuldhafte Pflichtverletzungen des Arbeitnehmers voraus, welche für die Zukunft die Gefahr der Wiederholung solcher Pfl...mehr

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§ 16 Vertragstypen / (1) Kündigung ohne Kündigungsgrund – negative Fiktion des § 14 Abs. 1 Nr. 1 KSchG

(a) Gesetz und Rechtsprechung Rz. 237 Die ordentliche Kündigung des unbefristeten Geschäftsführerdienstvertrages durch die GmbH ist grundsätzlich ohne das Vorliegen eines Kündigungsgrundes unter Beachtung der gesetzlichen bzw. vereinbarten Kündigungsfristen möglich (vgl. BGH v. 3.11.2003 – II ZR 158/01, GmbHR 2004, 57 = NJW-RR 2004, 540; vgl. aber zur Anwendung von Arbeitnehm...mehr

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§ 30 Kündigungsschutz und K... / e) Zulässigkeitserklärung der Kündigung

Rz. 1032 Die nach Landesrecht zuständige Behörde kann in besonderen Fällen die Kündigung ausnahmsweise für zulässig erklären. Nach § 1 der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift des BMAS zum Kündigungsschutz bei Erziehungsurlaub vom 2.1.1986 (BAnz v. 3.1.1986) liegt ein besonderer Fall vor, wenn es gerechtfertigt erscheint, dass das nach § 18 Abs. 1 BEEG als vorrangig angesehene ...mehr

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§ 21 Rechte und Pflichten d... / dd) Zeitspanne zwischen Abmahnung und Kündigung

Rz. 51 Der Kündigungssachverhalt muss sich in den Fällen des Erfordernisses einer vorherigen Abmahnung als Wiederholung der bereits abgemahnten Pflichtverletzung darstellen und die Schlussfolgerung rechtfertigen, der Arbeitnehmer habe sich die Abmahnung nicht zur Warnung dienen lassen. Problematisch ist hier, ob und wann die Rüge- und Warnfunktion der Abmahnung durch Zeitabl...mehr

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§ 27 Aufhebungsvertrag, Abw... / b) Anfechtung wegen Androhung einer Kündigung

Rz. 422 Die Androhung eines Arbeitgebers, das Arbeitsverhältnis durch eine außerordentliche Kündigung beenden zu wollen, falls der Arbeitnehmer nicht selbst kündige oder einen Aufhebungsvertrag abschließe, stellt die Ankündigung eines zukünftigen empfindlichen Übels dar, dessen Verwirklichung in der Macht des ankündigenden Arbeitgebers liegt (vgl. BAG v. 15.12.2005 – 6 AZR 1...mehr

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§ 16 Vertragstypen / (a) Ausschluss der ordentlichen Kündigung

Rz. 248 Ferner ist zugunsten des Geschäftsführers eine Vereinbarung im Anstellungsvertrag möglich, wonach die ordentliche Kündigung ausgeschlossen ist (vgl. OLG Brandenburg v. 18.3.2008 – 6 U 58/07, GmbHR 2009, 824) bzw. dass die GmbH den Anstellungsvertrag des Geschäftsführers ordentlich nur aus wichtigem Grund kündigen darf (vgl. Schrader/Siegel, GmbHR 2022, 337 ff. Vertra...mehr

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§ 16 Vertragstypen / dd) Sonderkonstellationen bei Abberufung und Kündigung – "ruhende" Arbeitsverhältnisse

(1) Besonderheiten bei der GmbH & Co. KG – GF bei der GmbH u. Vertrag bei der KG Rz. 300 Klar geregelt ist der Fall, dass der Geschäftsführer einer Komplementär-GmbH, der seinen Anstellungsvertrag mit der GmbH geschlossen hat, wegen § 14 Abs. 1 Nr. 1 KSchG grundsätzlich keinen Kündigungsschutz genießt. Rz. 301 In der Praxis wird allerdings häufig der Anstellungsvertrag mit der...mehr

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§ 16 Vertragstypen / aa) Ordentliche Kündigung des Geschäftsführervertrags durch die GmbH/Koppelungsklauseln – Abfindung/Überbrückungsgeld

(1) Kündigung ohne Kündigungsgrund – negative Fiktion des § 14 Abs. 1 Nr. 1 KSchG (a) Gesetz und Rechtsprechung Rz. 237 Die ordentliche Kündigung des unbefristeten Geschäftsführerdienstvertrages durch die GmbH ist grundsätzlich ohne das Vorliegen eines Kündigungsgrundes unter Beachtung der gesetzlichen bzw. vereinbarten Kündigungsfristen möglich (vgl. BGH v. 3.11.2003 – II ZR ...mehr

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§ 30 Kündigungsschutz und K... / 3. Personenbedingte Kündigung

Rz. 1231 Auch im Fall einer personenbedingten Kündigung hält das BAG einen Wiedereinstellungsanspruch für möglich, wenn sich die angenommene negative Prognose als falsch erweist und aufgrund späterer Entwicklungen eine veränderte positive Prognose gestellt werden muss (BAG v. 17.6.1999 – 2 ZR 639/98, NZA 1999, 1328; BAG v. 27.6.2001 – 7 AZR 662/99, NZA 2001, 1135). Dies ist ...mehr

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§ 16 Vertragstypen / bb) Außerordentliche Kündigung des Geschäftsführervertrags durch die GmbH

(1) Erfordernis des wichtigen Grundes (a) Außerordentliche Kündigung durch die GmbH – prozessuale Reaktionsmöglichkeiten des Geschäftsführers/Einklagen der schriftlichen Begründung des Kündigungsgrundes/Geltendmachung von Annahmeverzugslohn im Urkundsprozess durch den Geschäftsführer u.a. Rz. 275 Die außerordentliche, meist fristlose Kündigung aus wichtigem Grund nach § 626 BG...mehr

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§ 30 Kündigungsschutz und K... / e) Mitteilung der Schwangerschaft bzw. der Entbindung nach erfolgter Kündigung

Rz. 1078 Ist dem Arbeitgeber zum Zeitpunkt der Kündigung die Schwangerschaft der zu Kündigenden nicht bekannt, kann sich die Arbeitnehmerin den besonderen Kündigungsschutz erhalten, indem sie die Schwangerschaft oder die Entbindung innerhalb einer Zwei-Wochen-Frist dem Arbeitgeber mitteilt (§ 17 Abs. 1 MuSchG). Die Frist beginnt mit dem Zugang der Kündigung und ist nach den ...mehr

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§ 16 Vertragstypen / (b) Wirksame Beschlussfassung und Zugang der Kündigung

Rz. 250 Erforderlich für die ordentliche Kündigung ist weiterhin die wirksame Beschlussfassung sowie der nachfolgende Ausspruch und der Zugang der ordentlichen Kündigungserklärung durch die GmbH. War die Gesellschafterversammlung wegen eines Ladungsmangels insoweit nicht beschlussfähig, ist der gefasste Beschluss über die Kündigung des Geschäftsführervertrages unwirksam (vgl...mehr

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§ 35 Betriebliche Altersver... / bb) Rechtsfolgen der Kündigung einer Betriebsvereinbarung

Rz. 561 Das BAG unterscheidet allerdings zwischen der Kündbarkeit einer Betriebsvereinbarung und den Rechtsfolgen einer Kündigung (BAG v. 10.3.1992 – ABR 54/91, NZA 1993, 234; BAG v. 11.5.1999 – 3 AZR 21/98, BB 2000, 517). Rz. 562 Betriebsvereinbarungen über Leistungen der betrieblichen Altersversorgung unterscheiden sich nämlich von den Betriebsvereinbarungen über andere fre...mehr

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§ 16 Vertragstypen / (j) Umdeutung in ordentliche Kündigung

Rz. 285 Im Fall der Unwirksamkeit der außerordentlichen Kündigung ist stets zu prüfen, ob die Umdeutung in eine ordentliche (fristgemäße) Kündigung in Betracht kommt. Dies ist dann der Fall, wenn das zur Kündigung berechtigte Organ seinen Willen zu einer unbedingten Beendigung des Anstellungsverhältnisses zum Ausdruck gebracht hat und dieser Wille auch in der Kündigungserklä...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / 7. Kündigung und sonstige Beendigung der Betriebsvereinbarung

a) Zeitablauf und Zweckerreichung Rz. 1528 Die Beendigung der Betriebsvereinbarung ist aufgrund unterschiedlicher Umstände möglich. Dies sind zunächst Zeitablauf oder Zweckerreichung (falls die Vereinbarung zur Erreichung eines bestimmten Zweckes abgeschlossen wurde). Wird eine Betriebsvereinbarung aufgrund einer tariflichen Öffnungsklausel abgeschlossen, so ist sie zeitlich ...mehr

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§ 30 Kündigungsschutz und K... / C. Verhaltensbedingte Kündigung

I. Grundsätze Rz. 332 Gem. § 1 Abs. 2 S. 1 KSchG kann eine Kündigung u.a. sozial gerechtfertigt sein, wenn sie durch das Verhalten des Arbeitnehmers bedingt ist. Kennzeichnend für die verhaltensbedingte Kündigung ist ein vertragswidriges Verhalten des Arbeitnehmers. Verhalten ist jedes vom Arbeitnehmer willentlich gesteuerte Handeln (Schaub/Linck, ArbRHB, § 133 Rn 1). Im Unte...mehr

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§ 40 Rechtsfolgen des Betri... / II. Abgrenzung zur möglichen Kündigung (§ 613a Abs. 4 S. 2 BGB)

1. Kündigung aus anderen Gründen Rz. 78 Die Kündigung aus anderen Gründen – personen-, verhaltens-, aber auch betriebsbedingte Kündigungen – ist zulässig (§ 613a Abs. 4 S. 2 BGB ). Der Arbeitgeber kann sich auf Gründe berufen, die ihren Ursprung in anderen betrieblichen Erfordernissen haben. Grds. ist daher eine Kündigung nach den allgemeingültigen Grundsätzen zu beurteilen. D...mehr

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§ 30 Kündigungsschutz und K... / D. Betriebsbedingte Kündigung

I. Begriff Rz. 568 Gem. § 1 Abs. 2 KSchG ist eine Kündigung u.a. sozial gerechtfertigt, wenn sie durch dringende betriebliche Erfordernisse bedingt ist, die einer Weiterbeschäftigung des Arbeitnehmers im Betrieb entgegenstehen. Das KSchG enthält keine Legaldefinition des Begriffes der "dringenden betrieblichen Erfordernisse". Nach der st. Rspr. des BAG setzt eine betriebsbedi...mehr

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§ 60 Arbeitsrecht im Insolv... / C. Kündigung durch den vorläufigen Insolvenzverwalter

I. Kündigungsbefugnis Rz. 25 Bei Erlass eines allgemeinen Verfügungsverbotes geht die Arbeitgeberfunktion kraft "gesetzlicher Kompetenzzuweisung" auf den vorläufigen (starken) Insolvenzverwalter über (s.o. oben Rdn 3). Dieser ist nunmehr allein kündigungsbefugt. Auch der starke vorläufige Insolvenzverwalter mit Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis (§ 21 Abs. 2 S. 2 Alt. 1 i.V....mehr

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§ 30 Kündigungsschutz und K... / B. Personenbedingte Kündigung

I. Personenbedingte Kündigungsgründe Rz. 108 Im Anwendungsbereich des KSchG ist eine ordentliche, fristgerechte Kündigung unwirksam, wenn sie sozial nicht gerechtfertigt ist. Gem. § 1 Abs. 2 KSchG kann sich die soziale Rechtfertigung einer Kündigung neben Gründen im Verhalten des Arbeitnehmers (vgl. hierzu Rdn 332 ff.) und neben dringenden betrieblichen Erfordernissen (vgl. h...mehr

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§ 61 Arbeitsrecht nach Eröf... / B. Kündigung von Arbeitsverhältnissen in der Insolvenz

Rz. 4 Die Eröffnung des Insolvenzverfahrens führt nicht zu einem Wegfall oder einer Minderung des Arbeitnehmerschutzes. Arbeitsrechtliche Schutzvorschriften muss der Insolvenzverwalter uneingeschränkt beachten. Lediglich in Bezug auf die Kündigungsfristen, eine vereinbarte Vertragsdauer und einen Ausschluss des ordentlichen Kündigungsrechts sieht § 113 InsO für den Insolvenz...mehr

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§ 30 Kündigungsschutz und K... / d) Verbot der Kündigung

Rz. 1031 Das Kündigungsverbot des § 18 Abs. 1 BEEG erfasst alle Kündigungen, nämlich die ordentliche, die außerordentliche und die Änderungskündigung. Die Kündigungsgründe sind deshalb ohne Bedeutung. Andere Beendigungsgründe bleiben möglich.mehr

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§ 27 Aufhebungsvertrag, Abw... / 11. Verlust/Entfall der (vereinbarten) Abfindung wegen a.o. Kündigung

Rz. 257 Der Aufhebungsvertrag steht i.d.R. unter der aufschiebenden Bedingung, dass das Arbeitsverhältnis bis zum vereinbarten Auflösungszeitpunkt fortgesetzt wird. Löst dann eine außerordentliche Kündigung das Arbeitsverhältnis vor dem vorgesehenen Auflösungszeitpunkt auf, wird der Aufhebungsvertrag – einschließlich einer darin vereinbarten Abfindung – gegenstandslos (vgl. ...mehr

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§ 29 Kündigung / a) Umdeutung einer Nichtfortsetzungserklärung in eine ordentliche Kündigung

Rz. 316 Nach § 12 KSchG hat der Arbeitnehmer, der nach Kündigungsausspruch ein neues Arbeitsverhältnis eingegangen ist, nach gewonnenem Kündigungsschutzprozess das Recht, ggü. dem bisherigen Arbeitgeber binnen einer Woche nach Rechtskraft des entsprechenden Urteils zu erklären, dass er die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses mit ihm ablehne. Mit Zugang dieser Erklärung erli...mehr

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§ 16 Vertragstypen / (d) Bestellung zwecks Kündigung – Rechtsmissbrauch

Rz. 253 In der Praxis ist die Konstellation von nicht unerheblicher Relevanz, wonach die Bestellung zum Geschäftsführer (nur) erfolgt, um ihn vom allgemeinen Kündigungsschutz auszuschließen. Dies kann gegen Treu und Glauben verstoßen. Daher kann eine Bestellung zum Geschäftsführer rechtsmissbräuchlich sein, wenn sie allein mit dem Ziel erfolgt, diesen alsbald entlassen zu kö...mehr

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§ 30 Kündigungsschutz und K... / bb) Konsequenzen für eine krankheitsbedingte Kündigung

Rz. 166 Die Durchführung eines betrieblichen Eingliederungsmanagements gem. § 167 Abs. 2 SGB IX (vor dem 1.1.2018: § 84 Abs. 2 SGB IX) ist keine formelle Wirksamkeitsvoraussetzung für eine personenbedingte Kündigung aus krankheitsbedingten Gründen (BAG v. 25.1.2018 – 2 AZR 382/17, Rn 50; BAG v. 22.10.2015 – 2 AZR 720/14, Rn 76, BAGE 153, 138; BAG v. 23.4.2008 – 2 AZR 1012/06...mehr

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§ 16 Vertragstypen / (d) Unzulässige Abfindungsvereinbarung für a.o. Kündigung

Rz. 278 Eine unzulässige Einschränkung des außerordentlichen Kündigungsrechtes i.S.d. § 626 BGB stellt auch die Vereinbarung einer Abfindung für den Fall der Kündigung des Geschäftsführeranstellungsvertrages aus wichtigem Grund dar; diese ist wegen Verstoßes gegen § 134 BGB nichtig (vgl. BGH v. 3.7.2000 – II ZR 282/98, NZA 2000, 945 = DB 2000, 1807).mehr

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§ 16 Vertragstypen / b) Kündigung durch den Arbeitnehmer

Rz. 72 Der minderjährige Arbeitnehmer kann selbstständig eine Kündigung aussprechen, soweit ihm die Ermächtigung nach § 113 BGB erteilt worden ist (ArbG Wilhelmshaven v. 3.5.1965 – Ca 85/65, DB 1965, 1864). Rz. 73 Ansonsten bedarf es zur Wirksamkeit der Kündigung durch den Minderjährigen der Einwilligung des gesetzlichen Vertreters, § 107 BGB. Eine nachträgliche Genehmigung i...mehr

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§ 16 Vertragstypen / (a) Außerordentliche Kündigung durch die GmbH – prozessuale Reaktionsmöglichkeiten des Geschäftsführers/Einklagen der schriftlichen Begründung des Kündigungsgrundes/Geltendmachung von Annahmeverzugslohn im Urkundsprozess durch den Geschäftsführer u.a.

Rz. 275 Die außerordentliche, meist fristlose Kündigung aus wichtigem Grund nach § 626 BGB, ist nur zulässig, wenn dem Kündigenden unter Berücksichtigung aller Umstände unter Abwägung der Interessen beider Vertragsteile (vgl. zu dem Abwägungsprozess grundlegend BGH v. 9.11.1992 – II ZR 234/91, DB 1993, 218 = WM 1992, 2142, 2143 f.) die Fortsetzung des Geschäftsführerverhältn...mehr

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§ 29 Kündigung / ii) Besonderheiten bei der Unterrichtung anlässlich personenbedingter Kündigungen

Rz. 118 Bei einer personenbedingten Kündigung fehlt regelmäßig die Eignung des Arbeitnehmers, die geschuldete Arbeitsleistung ganz oder teilweise zu erbringen. (1) Krankheit Rz. 119 Hauptfall der personenbedingten Kündigung ist die Kündigung wegen Krankheit. Diese kann ausgesprochen werden, wenn entweder ein dauerndes Unvermögen, die vertragliche Arbeitspflicht zu erfüllen ode...mehr