Fachbeiträge & Kommentare zu Kraftfahrzeug

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zfs 09/2025, Die dem Kfz-Haftpflichtversicherer zuzubilligende Prüffrist nach einem Verkehrsunfall und die Rechtsfolgen einer verfrühten Klage

Einführung Die deutschen Versicherer regulieren im Jahr rund 3,4 Millionen Kfz-Haftpflichtschäden, die eine gewisse Bearbeitungsdauer benötigen. Welche Frist ist jedoch dem Versicherer bei der Bearbeitung der Ansprüche des Geschädigten einzuräumen, ohne dass dieser in Verzug gerät? Welche Unterlagen sind erforderlich, um die Prüffrist in Gang zu setzen? Wer trägt die Kosten e...mehr

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zfs 09/2025, Die dem Kfz-Ha... / IV. Erforderliche Unterlagen

Damit der Versicherer seine Einstandspflicht dem Grunde und der Höhe nach prüfen kann, ist zunächst entscheidend, dass er aus dem Anspruchsschreiben des Geschädigten eine eigene Prüfung nach der Anhörung des Versicherungsnehmers/Versicherten vornehmen kann, da der Kfz-Haftpflichtversicherer in der Regel erst durch den vermeintlich Geschädigten vom Unfall erfährt, so dass er ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Kfz-Unfälle.

Rn 13 Speziell zu Kfz-Unfällen findet sich Vieles schon bei § 249, weil es mit der Herstellung zusammenhängt (etwa § 249 Rn 30 f Ersatzbeschaffung, § 249 Rn 26 Verwendungsfreiheit des Geschädigten, § 249 Rn 34 Werkstattfehler, § 249 Rn 35 Prognoserisiko, § 249 Rn 38 Schätzung der Kosten, § 249 Rn 39 Restwertanrechnung). Anderes, was an sich zu § 251 gehört, ist bei § 249 zT ...mehr

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zfs 09/2025, Die dem Kfz-Ha... / 1. Amtliche Ermittlungsakte

Durch die Rechtsprechung ist anerkannt, dass die Einsicht in die amtliche Ermittlungsakte keine Verlängerung der Prüfpflicht des Versicherers nach sich zieht, wobei der Einzelfall zu berücksichtigten ist, wenn dieser aufgrund des Unfallherganges bei komplexen Vorgängen, bei mehreren Unfallbeteiligten oder unklaren Haftungslagen eine tiefgründiger Prüfung erfordert. Dem Gesch...mehr

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zfs 09/2025, Die dem Kfz-Ha... / Einführung

Die deutschen Versicherer regulieren im Jahr rund 3,4 Millionen Kfz-Haftpflichtschäden, die eine gewisse Bearbeitungsdauer benötigen. Welche Frist ist jedoch dem Versicherer bei der Bearbeitung der Ansprüche des Geschädigten einzuräumen, ohne dass dieser in Verzug gerät? Welche Unterlagen sind erforderlich, um die Prüffrist in Gang zu setzen? Wer trägt die Kosten einer vorsc...mehr

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zfs 09/2025, Die dem Kfz-Ha... / 2. Unterlagen zur Schadenhöhe

Zum Nachweis des Schadenersatzanspruches über die erforderlichen Kosten gemäß § 249 BGB sind verschiedene Unterlagen erforderlich.mehr

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zfs 09/2025, Die dem Kfz-Ha... / VI. Fazit

Dem Versicherer steht bei der Bearbeitung eines Verkehrsunfalls nach der derzeitigen obergerichtlichen Rechtsprechung eine Prüffrist von 4 bis 6 Wochen zu, wobei sich diese Frist in Sonderfällen verlängern kann. Klagt der Geschädigte verfrüht, sind ihm die Kosten des Verfahrens aufzuerlegen. Autor: RA Falk H. Böhm, FA für Verkehrsrecht und Versicherungsrecht, Köln zfs 9/2025, ...mehr

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zfs 09/2025, Die dem Kfz-Ha... / I. Erforderlichkeit der Prüffrist

Nach § 2 AKB in Verbindung mit § 100 VVG ist der Kfz-Haftpflichtversicherer verpflichtet, begründete Ansprüche zu befriedigen und unbegründete Ansprüche abzuwehren, denn bei der Kfz-Haftpflichtversicherung handelt es sich nach § 1 PflVerG um eine Pflichtversicherung, bei der der Versicherer und der Schädiger gem. § 115 Abs. 2 S. 4 VVG als Gesamtschuldner haften und der Versi...mehr

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zfs 09/2025, Die dem Kfz-Ha... / III. Dauer der Prüffrist

Für den Zeitraum der Prüfungsfrist gibt es keine festen oder starren Regeln, denn es ist auf die Umstände des Einzelfalls abzustellen.[13] Diese Frist kann auch nicht im Wege der Ermittlung eines arithmetischen Mittels gewonnen werden.[14] In der Rechtsprechung werden unterschiedliche Fristen für die Prüfung des Kfz-Haftpflichtversicherers für angemessen gehalten. Bis 2 Wochen...mehr

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zfs 09/2025, Die dem Kfz-Ha... / II. Beginn der Prüffrist

Nach einem Verkehrsunfall entsteht der Schadenersatzanspruch des Geschädigten nach § 271 BGB zum Zeitpunkt des Unfalls, jedoch steht dem Kfz-Haftpflichtversicherer des Unfallgegners eine Prüffrist zu, da er im Interesse der Versichertengemeinschaft nicht verpflichtet ist, vorschnell Zahlungen zu leisten. Das Erstschreiben des Geschädigten bzw. dessen Rechtsvertreters auf Ford...mehr

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zfs 09/2025, Die dem Kfz-Ha... / V. Kostenlast nach §§ 91, 91a, 93 ZPO und andere Folgen

Zunächst gilt der Grundsatz, dass nach § 91 ZPO die unterliegende Partei die Kosten des Rechtsstreits zu tragen hat. Erfüllt der Versicherer nach Rechtshängigkeit, so ist die zunächst zulässige und begründete Klage dadurch gegenstandslos geworden und der Rechtsstreit ist in der Hauptsache erledigt, so dass das Gericht nach § 91a Abs. 1 S. 1 ZPO über die Kosten unter Berücksic...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Notwendigkeit der Verbindung mit einem öffentlichen Weg.

Rn 17 Der Nachbar muss die Benutzung seines Grundstücks nur so weit dulden, wie es die notwendige Verbindung des verbindungslosen Grundstücks mit dem öffentlichen Weg erfordert. Die Notwendigkeit kann nicht generell, sondern nur für den jeweiligen Einzelfall beurteilt werden. So sieht es der BGH nicht als notwendig an, dass an einer öffentlichen Straße liegende Wohngrundstüc...mehr

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zfs 09/2025, zfs Aktuell / 1.1 Straßenverkehr-Fernlenk-Verordnung

Am 25.7.2025 ist die Verordnung über Ausnahmen von straßenverkehrsrechtlichen Vorschriften für ferngelenkte Kraftfahrzeuge (Straßenverkehrs-Fernlenk-Verordnung – StVFernLV) v. 16.7.2025 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden (BGB. 2025 I Nr. 176 v. 25.7.2025). Die Verordnung tritt am 1.12.2025 in Kraft und tritt mit Ablauf des 30.11.2030 wieder außer Kraft. Die Verordnun...mehr

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zfs 09/2025, Ausschluss der... / Leitsatz

1. Wird ein Kraftfahrzeug, für das eine Reparaturkostenversicherung abgeschlossen ist, gelegentlich als "Eventfahrzeug" für Fahrten unter Begleitung eines Profirennfahrers verwendet, so fällt das nicht unter den Ausschluss einer Nutzung zur Personenbeförderung. 2. Die entgeltliche, nur gelegentliche und begleitete Überlassung eines Kraftfahrzeugs zur Verschaffung eines "Fahre...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Abgrenzung.

Rn 2 Der Entleiher erhält, anders als der Verwahrer (§§ 688 ff), das Recht zur Benutzung der Sache iRd Vereinbarung, im Gegensatz zur Schenkung aber nicht ihre Vermögenssubstanz (§ 516 Rn 7). Er darf sie weder verbrauchen noch über sie verfügen. Auch eine langfristige Nutzungsüberlassung, zB auf Lebenszeit des Entleihers (BGH NJW 82, 820 [BGH 11.12.1981 - V ZR 247/80]) oder ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Benutzung und Gebrauch.

Rn 28 Die WEigtümer müssen zum Umfang des Gebrauchs nichts bestimmen (BGH ZMR 19, 518 Rz 27). Ohne besondere Abrede ist es dem Berechtigten erlaubt, das gemE – so weit es seinem SNR unterliegt – nach seinem Belieben zu gebrauchen. Die WEigtümer können allerdings Regelungen zum Gebrauch vereinbaren. Die Bezeichnung ›Tiefgaragenstellplatz‹ soll zB dahin zu verstehen sein, dass...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Gebrauchtfahrzeuge.

Rn 100 Mangel ja: Verformung von Kotflügel und Stoßfänger (Vorführwagen: BGH NJW 05, 3490 [BGH 14.09.2005 - VIII ZR 363/04]); Beschädigung Katalysator infolge Aufsetzens (BGH NJW 06, 1195); Standzeit von mehr als 12 Monaten vor Erstzulassung (Jahreswagen: BGH NJW 06, 2694 [BGH 07.06.2006 - VIII ZR 180/05]); bei 19 Monaten nur bei Standzeit bedingten Mängeln (BGH NJW 09, 1588...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB Abkürzungsverzeichnis

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

Auch soweit eine Abweichung von den gesetzlichen Vorschriften zulässig ist, ist in Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksammehr

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zfs 09/2025, Entziehung der... / 1 Aus den Gründen:

“… Nach § 11 Abs. 2 S. 1 FeV kann die Fahrerlaubnisbehörde die Beibringung eines ärztlichen Gutachtens anordnen, wenn Tatsachen bekannt werden, die Bedenken gegen die körperliche oder geistige Eignung eines Fahrerlaubnisinhabers begründen. Weigert sich der Betroffene, sich untersuchen zu lassen, oder bringt er das geforderte Gutachten nicht fristgerecht bei, darf nach § 11 A...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB K

Kabotage Art 9 ROM I 17 Kaffeefahrten Art 6 ROM I 18 Kalendermäßige Befristung § 620 BGB 11 Kalkulationsirrtum § 119 BGB 30 offener Kalkulationsirrtum § 119 BGB 32 verdeckter Kalkulationsirrtum § 119 BGB 31 Kampfsportarten § 254 BGB 41 Kanonisches Recht Vor §§ 2229 ff BGB 6 Kapital- und Zahlungsverkehr Art 9 ROM I 11 Kapitalabfindung § 1585 BGB 2 Abänderungsklage § 843 BGB 7 Berechnung...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Sonderregelung.

Rn 7 Gem § 828 II sind Kinder zwischen 7 und 10 Jahren nicht verantwortlich für Schäden im Zusammenhang mit einem Unfall mit einem Kraftfahrzeug, einer Schienenbahn oder einer Schwebebahn (S 1), sofern sie die Verletzung nicht vorsätzlich herbeigeführt haben (S 2). Die Schwelle für die Verschuldensfähigkeit wird heraufgesetzt, weil Kinder dieses Alters regelmäßig überfordert...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) Wer nicht das siebente Lebensjahr vollendet hat, ist für einen Schaden, den er einem anderen zufügt, nicht verantwortlich. (2) 1Wer das siebente, aber nicht das zehnte Lebensjahr vollendet hat, ist für den Schaden, den er bei einem Unfall mit einem Kraftfahrzeug, einer Schienenbahn oder einer Schwebebahn einem anderen zufügt, nicht verantwortlich. 2Dies gilt nicht, wenn ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Vereinbarung.

Rn 5 Der Haftungsausschluss muss als Bestandteil des Kaufvertrags vereinbart werden, was vor oder nach dessen Abschluss, ausdrücklich oder stillschweigend geschehen kann, zB durch Bezeichnung der Kaufsache als ›Ramschware‹ (HP/Faust Rz 5 mwN; zur aF RG SeuffA 87 Nr 39). Die Weigerung, ein mangelhaftes Fahrzeug am Abholtag beim Verkäufer trotz zu hörender ›Mahlgeräusche‹ zu b...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) Durch den Pauschalreisevertrag wird der Unternehmer (Reiseveranstalter) verpflichtet, dem Reisenden eine Pauschalreise zu verschaffen. Der Reisende ist verpflichtet, dem Reiseveranstalter den vereinbarten Reisepreis zu zahlen. (2) Eine Pauschalreise ist eine Gesamtheit von mindestens zwei verschiedenen Arten von Reiseleistungen für den Zweck derselben Reise. Eine Pauscha...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Abgrenzungsproblematik.

Rn 2 Die Abgrenzung der vertragsgemäßen Abnutzung/erlaubten Veränderung von den Nebenpflichtverletzungen des Mieters durch vertragswidrigen Gebrauch oder dessen Verletzung von Obhutspflichten (BGH ZMR 22, 464) kann wie folgt vorgenommen werden: Vertragsgemäßer Gebrauch (BGH WuM 09, 36) lässt sich nicht generell bestimmen, sondern hängt vom Inhalt des konkreten Mietvertrages ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Beispiele aus der Rspr.

Rn 3 Vertretbar sind Geld (vgl §§ 607, 783) und Wertpapiere sowie sämtliche Neuwaren aus einer Serienproduktion, zB Kraftfahrzeuge (München DAR 64, 189), Möbel (BGH NJW 71, 1793), Maschinen wie Wärmepumpen (Hamm BB 86, 555) oder Windkraftanlagen (LG Flensburg WM 00, 2113), Baustoffe (BGH NJW-RR 96, 837), landwirtschaftliche Produkte, Bier einer bestimmten Brauerei (München O...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

Auch ohne Einhaltung der in § 305 Abs. 2 Nr. 1 und 2 bezeichneten Erfordernisse werden einbezogen, wenn die andere Vertragspartei mit ihrer Geltung einverstanden ist,mehr

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§ 5 Verkehrsstraf- und Ordn... / 3. Gerichtliche Tätigkeit in 1. Instanz (Nrn. 5107 ff. VV RVG)

Rz. 24 Für die Vertretung im gerichtlichen Verfahren der ersten Instanz ergibt sich die Abrechnung auf den Gebührenziffern Nrn. 5107 ff. VV RVG. Auch hier soll eine typische Abrechnung anhand eines Beispiels verdeutlicht werden: Rz. 25 Beispiel Mandant M sucht seinen Rechtsanwalt A auf, nachdem er einen Bußgeldbescheid mit einmonatigem Fahrverbot zugestellt erhielt (Bußgeld: ...mehr

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zfs 09/2025, Zur Haftung ei... / 1 Aus den Gründen:

Die Berufung ist auf den Hinweis zurückgenommen worden. Im Einzelnen: 1. Eine Haftung nach § 7 Abs. 1 StVG kommt nicht in Betracht, da das beteiligte Pedelec des Beklagten gemäß § 1 Abs. 3 Satz 1 StVG kein Kraftfahrzeug ist, so dass der Kläger, der – wie das Landgericht zutreffend festgestellt hat – gemäß § 24 Abs. 1 StVO entsprechend einem Fußgänger zu behandeln ist, nicht be...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) Macht der Betreuer zur Führung der Betreuung Aufwendungen, so kann er nach den für den Auftrag geltenden Vorschriften der §§ 669 und 670 vom Betreuten Vorschuss oder Ersatz verlangen. Für den Ersatz von Fahrtkosten des Betreuers gilt die in § 5 des Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetzes für Sachverständige getroffene Regelung entsprechend. (2) Zu den Aufwendungen ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Beispiele.

Rn 17 Verstoß +, nein –: Abrechnung bei vorzeitiger Beendigung des Leasingvertrages (+BGH NJW 96, 455 [BGH 22.11.1995 - VIII ZR 57/95]); Abrechnungsklausel in Prepaid-Mobilfunkvertrag (–BGH MDR 14, 1432 [BGH 09.10.2014 - III ZR 33/14]); Klausel in Anleihebedingungen zur Beschlussfassung über ›Rechte und Pflichten‹ der Anleger (+BGH NJW 20, 986); Befristung der Gültigkeit ein...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Wertberechnung.

Rn 9 Auszugehen ist vom objektiven Marktwert und nicht vom Nutzen der Leistung gerade für den Gläubiger; insoweit bleibt der Wertersatz also ggf unter dem Schadensersatz. Für Modifikationen bei Rückabwicklung nach Widerruf s § 357 Rn 28. Rn 10 Eine Sonderregelung trifft II 2 Alt 1 für den Fall, dass der durch den Rücktritt beendete Vertrag eine Gegenleistung bestimmt hat (daz...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Reparatur oder Ersatzbeschaffung.

Rn 8 Die nächstliegende Art der Herstellung ist bei einer Beschädigung von Sachen die Reparatur. Diese ist aber in mehrfacher Hinsicht problematisch (s für Kfz auch Rn 28 ff): Rn 9 Sie kann verhältnismäßig teuer sein, was bei Massenprodukten häufig vorkommt. So werden etwa beschädigte Teile eines Kfz regelmäßig nicht repariert, sondern durch neue ersetzt. An sich gewährt § 25...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / V. Die Anrechnung von Betriebsgefahren.

Rn 33 Nach dem Wortlaut des § 254 muss ein Verschulden des Geschädigten mitgewirkt haben. Ausnahmsweise stellen Spezialvorschriften im Recht der Gefährdungshaftung (§ 17 I 2 StVG, § 13 II HaftpflG, § 41 2 LuftverkG) aber auf ›die Umstände‹ ab, die nicht notwendig ein Verschulden des Geschädigten erfordern. Die Rspr hat das unter Zustimmung großer Teile der Lehre ausgeweitet:...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Merkmale der Bösgläubigkeit.

Rn 10 Die Abhängigkeit der Beurteilung von Gut- und Bösgläubigkeit von den jeweiligen Einzelumständen des Falles schließt eine echte Systematisierung der Kriterien aus. Benennen lassen sich allerdings typische Merkmale, die auf grobe Fahrlässigkeit hinweisen oder diese umgekehrt noch nicht erfüllen. So kann insb die konkrete Veräußerungssituation grobe Fahrlässigkeit nahe le...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / (1) Preisvergleichsmethode

Rz. 2652 [Autor/Stand] Preisvergleichsmethode – Überblick. Die Preisvergleichsmethode (vgl. Rz. 661 ff.) orientiert sich an Preisen, die bei vergleichbaren Geschäften zwischen Fremden vereinbart werden. Der Preisvergleichsmethode liegt insofern die Überlegung zugrunde, dass der Wert eines immateriellen Werts aus den bei anderen Transaktionen gezahlten Preisen für vergleichba...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / V. Sonderfall: Abstellen von Fahrzeugen.

Rn 6 Die Qualifikation des Vertrags über das Abstellen eines Kfz hat erhebliche Bedeutung für die Haftung (und evtl Pfandrecht: § 562). Handelt es sich um einen Mietvertrag, haftet der Parkplatzbetreiber für Schäden als Vermieter nach § 536a I (verschuldensunabhängig bei anfänglichem Mangel). Liegt eine Verwahrung vor, greift das allgemeine Leistungsstörungsrecht (§§ 280 ff)...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Abweichende Regeln.

Rn 5 Die wichtigste Sondernorm zu § 254 bildet § 17 II StVG, der die Ersatzpflicht mehrerer Kfz-Halter betrifft. Hier ist – anders als regelmäßig bei § 254 – insb die wechselseitige Betriebsgefahr zu beachten: bei einem ansonsten gänzlich unaufklärbaren Unfall haften also beide Kfz nur jeweils auf die Hälfte, da jedenfalls ihrer beider Betriebsgefahr unfallursächlich gewesen...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Reparatur oder Ersatzbeschaffung: Die Wertgrenzen.

Rn 29 Nach der Rspr des BGH ist also zu unterscheiden: (1.) liegen die Reparaturkosten über 130 % des Wiederbeschaffungswertes, kann der Geschädigte nur Ersatzbeschaffung verlangen (BGH NJW 07, 2917 [BGH 10.07.2007 - VI ZR 258/06]; muss sich dann aber den Restwert anrechnen lassen, Rn 39 und § 254 Rn 25). Er kann auch nicht etwa ›Rosinenpickerei‹ betreiben und die Reparaturk...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Rechtsfolgen.

Rn 7 Besteht schon bei Errichtung der Urkunde die beurkundete Forderung, erwirbt der Gläubiger in diesem Moment Eigentum an der Urkunde. Entsteht die Forderung erst danach, gelten vor Forderungsentstehung wegen des Akzessorietätsgrundsatzes für die Urkunde die allg Vorschriften, insb §§ 929 ff. Bei Forderungsentstehung erwirbt der Gläubiger kraft Gesetzes die Urkunde. Mit de...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / a) Zustandekommen.

Rn 23 Die Parteien müssen sich eindeutig über die Anforderungen an die Kaufsache in Vertragsform einigen (zuletzt BGH NJW 24, 2246; 22, 686 Rz 35; 18, 150 Rz 16; ZIP 17, 2153 Rz 18; NJW 17, 2817 Rz 13), auch bei konkludenter Vereinbarung (BGH NJW 17, 2817 Rz 13; BTDrs 19/27424, 23). Einseitige, nicht wenigstens konkludent angenommene Erklärungen des Verkäufers (Saarbr BeckRS...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Unmöglichkeit der Herstellung.

Rn 2 § 249 I erfordert die fortdauernde Möglichkeit der Herstellung (etwa BGHZ 92, 85, 87). Bei § 249 II 1 muss diese zumindest einmal bestanden haben (vgl § 249 Rn 22). Wenn es daran fehlt, eröffnet § 251 I dem Geschädigten den Weg zum Geldersatz wegen seiner Vermögensminderung (vgl Rn 5f). Beispiele bilden eine nicht heilbare Verletzung, die Tötung eines Tieres, die Zerstö...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Tatsächliche Gewalt.

Rn 7 Das Gesetz verlangt zum Besitzerwerb die Erlangung der tatsächlichen Gewalt über die Sache. Es geht dabei also um einen Realakt, für den keinerlei rechtsgeschäftliche Voraussetzungen bestehen; auch eine Stellvertretung ist nicht möglich (vgl aber zum Besitzdiener § 855). Im Einzelnen bedarf es zu der Bewertung, ob Besitz erlangt ist, einer Beurteilung nach der Verkehrsa...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Vertragsschluss.

Rn 3 Der Verwahrungsvertrag kommt nach den allgemeinen Regeln mit der Einigung (Konsensualvertrag) zustande. Die Abgrenzung der unentgeltlichen Verwahrung von der ohne Rechtsbindungswillen übernommenen Gefälligkeit kann dabei im Einzelfall schwierig sein. Die Gestattung eines Kfz-Händlers ggü einem Dritten, ein Kfz auf dem Betriebsgelände zum Zwecke des Verkaufs abzustellen,...mehr

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AGS 09/2025, Erstattungsfäh... / I. Sachverhalt

Der Kläger, ein ausgebildeter Kfz-Mechatroniker, meldete mit Schadensanzeige vom 2.10.2022 bei seiner Schadensversicherung, dass sein VW Golf VII GTI, erstmals zugelassen am 3.7.2019, entwendet worden sei. Die Versicherungsgesellschaft beauftragte am 11.10.2022 einen Sachverständigen mit der Erstellung eines Schlüsselgutachtens. Am 24.10.2022 erteilte die Versicherungsgesell...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 5. Die Anrechnung des Restwertes.

Rn 39 Wenn der Geschädigt auf Dauer ein Ersatzfahrzeug erhält, muss er im Prinzip das eigene beschädigte Fahrzeug herausgeben. Er kann es aber auch selbst verwerten; dann wird der Erlös von den zu ersetzenden Kosten des Ersatzfahrzeugs abgezogen. An die Bemühungen des Geschädigten zur Verwertung werden keine hohen Anforderungen gestellt, vgl BGH NJW 17, 953: BGH NJW 05, 357 ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Gutgläubigkeit.

Rn 3 Geschützt wird der gute Glaube (§ 932 II) des Gläubigers an das Eigentum, nach § 366 I HGB auch an die Verfügungsbefugnis des Verpfänders, bei der Vollendung des Erwerbstatbestands. Bei einer aufschiebend bedingten Verpfändung kommt es anders als bei einer solchen für künftige oder bedingte Forderungen (BGHZ 86, 300, 310) jedoch auf den Zeitpunkt der Einigung an (BGHZ 1...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / IV. Analoge Anwendung.

Rn 6 Nach ganz hM wird § 952 auf den Kfz-Brief (§ 25 StVZO) und die Betriebserlaubnis (18 III StVZO) analog angewendet (BGH NJW 78, 1854 [BGH 08.05.1978 - VIII ZR 46/77]; 07, 2844 [BGH 19.06.2007 - X ZR 5/07]), so dass der Eigentümer des Kfz auch Eigentümer des Briefes ist. Eine analoge Anwendung auf sonstige Sachbriefe (Pferdepass, str) oder persönliche Berechtigungen (Sege...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / VI. Ersatz (Abzug) neu für alt.

Rn 95 Der Ersatz neu für alt wird idR im Zusammenhang mit der Vorteilsausgleichung behandelt (vgl etwa BGHZ 30, 29, 33f). Doch stellt er einen eigenen Problembereich dar: Der mögliche Vorteil hängt nicht mit dem Schaden zusammen, sondern mit dessen Ersatz, weil nämlich dieser den Schaden an Wert übersteigt: Das abgebrannte alte Haus wird neu aufgebaut, das beschädigte Kfz er...mehr