Fachbeiträge & Kommentare zu Kraftfahrzeug

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Anwendungsbereich.

Rn 56 Der Beweis für das äußere Bild greift nicht nur bei einem Kfz-Diebstahl ein, sondern auch bei anderen Entwendungsfällen, etwa bei einem Einbruchdiebstahl (ausf BGH MDR 15, 589 f; Köln NJW-RR 11, 1179f), Einsteigediebstahl (Kobl VersR 18, 1063, 1064), Nachschlüsseldiebstahl (BGH VersR 91, 1047; Dresd NJW-RR 18, 1122f), bei der erweiterten Hausratversicherung (Dresd Vers...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Inhalt.

Rn 7 Auch die Herstellung ist dem Grundsatz des Totalersatzes (s.o. Rn 5) unterworfen. Sie richtet sich daher nicht, wie oft gesagt wird, auf die Herstellung des Zustandes vor dem Schadensereignis. Vielmehr ist der Zustand herzustellen, der jetzt ohne den zum Ersatz verpflichtenden Umstand bestünde. Dieser hypothetische Zustand braucht real nie bestanden zu haben, was sich e...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / aa) Grundsatz: Prämie.

Rn 238 Maßgeblich ist für den klagenden Versicherungsnehmer das Interesse am abstrakten Deckungsschutz, für den klagenden Versicherer das Interesse am Bezug der Prämie. Beides ist, wenn ein Versicherungsfall nicht in Rede steht, nach § 3 grds mit den Prämien zu bewerten (OLGR Frankf 00, 142); dabei ist bei regelmäßig zu zahlender Prämie und ungewisser Laufzeit § 9 mit zu ber...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Einzelfälle (alphabetisch).

Rn 14 Anlageberatung/-vermittlung. Der Erfüllungsort für die Beratungspflicht liegt dort, wo die Beratung erfolgen soll bzw erfolgt ist (vgl BGH 6.4.2004 – X ARZ 384/03; BayObLG BB 97, 1868; München VersR 09, 1382 f; Köln OLGR 05, 553, 554; Schlesw OLGR 05, 630 f; Karlsr MDR 13, 1108). Das gilt auch für mit der Anlagevermittlung zusammenhängende Auskunftsverträge (vgl Köln V...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Verkäuferhaftung.

Rn 5 Den Schuldner trifft die allgemeine Verkäuferhaftung. Das schließt nicht nur die Haftung für Sach- und Rechtsmängel (§§ 437, 434, 435; dazu BGH NJW 13, 1735 [BGH 19.12.2012 - VIII ZR 117/12]), sondern auch die sonstige Haftung für Pflichtverletzungen nach §§ 280 ff ein (Binder NJW 03, 393). Leistet der Schuldner überhaupt nicht (§§ 281 I, 323 I), so fehlt es gänzlich an...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Art der Ware.

Rn 7 Die Ausn gewinnt Bedeutung va bei gebrauchten Sachen, bei denen abhängig von Alter und Benutzung mit Mängeln zu rechnen ist (BTDrs 14/6040, 245; krit Erman/Grunewald Rz 7; MüKo/Lorenz Rz 18). Bsp: Kfz: gebrauchsbedingt: LG Hanau NJW-RR 03, 1561 f: div Löcher im Boden bei Wohnmobil; nicht gebrauchsbedingt: Köln ZGS 04, 40: Dauerbruch einer Ventilfeder nach 122.000 km/10 ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Anlageverstoß des Vermieters.

Rn 16 Der Mieter hat einen einklagbaren Anspruch auf Nachweis der gesetzeskonformen Anlage der Kaution (Herrlein ZMR 07, 249; AG Neumünster WuM 96, 632; LG Düsseldorf WuM 93, 400; zum treuwidrigen Verlangen LG Berlin ZMR 14, 540). Zur mündlichen Absprache der Anlage in Fondanteilen vgl KG NZM 07, 402. Der Vermieter (bzw der Zwangsverwalter selbst wenn der Vermieter die Kauti...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Weitere Fallgruppen.

Rn 73 Die eben genannte Haftungsgrundlage ist in III 2 nur als Regel-Bsp formuliert. Daher bleibt Raum für andere Haftungsbegründungen. Dabei hat zeitweise das Eigeninteresse des Dritten an dem Geschäft eine Rolle gespielt (etwa BGHZ 87, 27, 33, obiter noch in BGHZ 159, 94, 102). Das verträgt sich aber nicht mit der Herleitung der cic-Haftung aus enttäuschtem Vertrauen; die ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Verantwortlichkeit.

Rn 19 Die im Privatrecht bestehende grds Handlungsfreiheit der Rechtssubjekte kann nicht schrankenlos gewährt sein. Sie muss vielmehr mit einer entspr Verantwortlichkeit allen Tuns einhergehen. Echte privatrechtliche Gestaltungsfreiheit ohne eigenverantwortliches Handeln ist nicht denkbar. Daher ist es ein weiteres selbstverständliches Grundprinzip des BGB, dass jedes Rechts...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Ansprüche anderen Inhalts.

Rn 3 Entspr gilt § 254 insb für Ausgleichsansprüche unter gesamtschuldnerisch haftenden Schädigern nach § 426 (§ 426 Rn 12); zum Ausgleich zwischen mehreren Kfz-Haltern bei Haftung ggü einem Dritten (so ausdrücklich § 17 StVG). Auch für Ausgleichsansprüche anderer Art nach § 906 II 2 gilt § 254 entspr (BGH NJW-RR 88, 136 [BGH 18.09.1987 - V ZR 219/85]). Bei einem Vollmachtsm...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Nutzlose Pfändung (Abs 2).

Rn 8 Das Verbot der nutz- oder zwecklosen Pfändung dient sowohl dem Schutz des Schuldners, nämlich gegen Verschleuderung seines Vermögens, als auch dem Schutz des Gläubigers vor unnötigen zusätzlichen Kosten. Das Verbot gilt bei Erst- und Anschlusspfändung (§ 826). Bei der Anschlusspfändung ist zu berücksichtigen, dass sie sich bei Wegfall der vorrangigen Pfändung in eine Er...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Ohne vertragliche Regelung.

Rn 8 Zu unterscheiden sind der Verstoß gegen eine Verpflichtung zur unbedingten Übereignung und das Fehlen einer Regelung. Rn 9 (1) Ein Vorbehalt des Eigentums durch den Verkäufer entgegen einer Verpflichtung zur unbedingten Übereignung wird sachenrechtlich wirksam, wenn er spätestens bei Übergabe ausreichend deutlich erklärt wird (BGHZ 64, 395, 397 mwN; BGH NJW 79, 213, 214;...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Anwendungsbereich.

Rn 2 § 154 I regelt nur den Fall, dass es mindestens einer Partei bewusst ist, dass sie sich noch nicht über mindestens einen Punkt geeinigt haben, über den nach Vorstellung jedenfalls einer Partei Einigkeit erzielt werden sollte. Insofern ist nur der Fall des offenen Dissenses im Sinne einer bewussten Teileinigung erfasst (bspw bei fehlender Einigung mit welcher Gegenforder...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Regelungsinhalt.

Rn 1 § 1006 ist nur anwendbar für bewegliche Sachen und Tiere (§ 90a), für Immobilien gilt allein § 891; bei Schuldurkunden (vgl § 952 I 1), Wertpapieren und dem Kfz-Brief (jetzt: Zulassungsbescheinigung Teil II) als in der Praxis häufigstem Fall greift die Bestimmung ebenfalls nicht: Eine widerlegliche Vermutung greift laut BGH für ein Eigentumsrecht zu Gunsten des unmittel...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Kosten der Schadensfeststellung.

Rn 18 Im Vorfeld jedes Ersatzanspruchs (auch bei § 249) können dem Geschädigten Kosten für die Ermittlung des ersatzfähigen Schadens und des zum Ersatz verpflichteten Schädigers entstehen. BGHZ 66, 112, 115 hat diesen Aufwand jedoch ›aus Erwägungen des Verantwortungsbereichs und der Praktikabilität‹ idR für nicht ersatzfähig gehalten. Das soll nicht nur für einen Aufwand an ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Verzug.

Rn 3 Nur derjenige Gesamtschuldner gerät in Verzug, bei dem die Voraussetzungen des § 286 vorliegen; Mahnung ggü Kfz-Versicherer hat allerdings wg § 10 IV AKB Gesamtwirkung zu Lasten des Versicherten (Nürnbg NJW 74, 1950 f [OLG Nürnberg 30.04.1974 - 7 U 5/74]). Verlangt der Gläubiger ggü einem der in Verzug befindlichen Gesamtschuldner Schadensersatz statt der Leistung, ände...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Gefahrenabwehr und Hilfe in Notfällen.

Rn 12 Über die jeden treffende und strafbewehrte (§ 323 StGB) Pflicht zur Hilfeleistung hinaus, trifft die Ehegatten die Pflicht, dem jeweils anderen drohende Gefahren abzuwehren, soweit ihm dies zumutbar ist. Insoweit erwächst den Ehegatten eine Garantenstellung iSv § 13 StGB (BGH FamRZ 03, 1745; Schönke/(Schröder/Bosch, 30. A.; § 13 StGB Rz 18). Rn 13 Danach besteht die Pfl...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. § 287 I ZPO.

Rn 9 Weiter kann dem Geschädigten § 287 I ZPO helfen: Bei Streit über die Entstehung eines Schadens oder seine Höhe darf das Gericht unter Würdigung aller Umstände nach freier (dh pflichtgemäßer) Überzeugung ohne die Bindung an Beweisanträge entscheiden. Das gilt für die haftungsausfüllende Kausalität, die über den Umfang des ersatzfähigen Schadens entscheidet (BGH NJW 00, 5...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / a) Allgemeine Grundsätze.

Rn 10 Grundlage der Bewertung ist der objektive Verkehrswert; Liebhaberwerte haben keine Bedeutung (näher § 3 Rn 6). Marktgängige Gegenstände sind mit dem Marktwert anzusetzen. Bei Börsennotierung entscheidet der Ankaufskurs, weil es auf den Preis ankommt, zu dem der Kl den Gegenstand veräußern könnte (BGH NJW-RR 91, 1210 [BGH 12.06.1991 - XII ZR 65/91]: Goldbarren). Ein ver...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 7. Mehrzahl von Hinterbliebenen.

Rn 18 Bei einer Mehrzahl von unterhaltsberechtigten Hinterbliebenen (etwa Witwe und Kinder) hat jeder einen eigenen Anspruch aus § 844 II. Hierauf wendet der BGH nicht etwa § 432 an, so dass der Schuldner nur einmal zahlen müsste und die Verteilung ein Internum der Gläubiger bliebe. Vielmehr soll jeder Gläubiger für seinen Anspruch eine eigene Quote haben (BGH NJW 72, 1130 f...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Herstellung.

Rn 3 In I und II 1 (ebenso in den §§ 250, 251) spricht das Gesetz von der Herstellung eines bestimmten (schadensfreien) Zustands. Das ist die sog Naturalrestitution: Regelmäßig wird nicht Geldersatz als Ausgleich für die Wertminderung geschuldet, die das Vermögen des Geschädigten durch den zum Ersatz verpflichtenden Umstand erlitten hat. Vielmehr soll auch die konkrete Zusam...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Beweiswürdigung.

Rn 16 Die Würdigung des Ergebnisses der Zeugenvernehmung ist Aufgabe des Tatrichters. Dieser hat eigenverantwortlich über die Glaubwürdigkeit des Zeugen und die Glaubhaftigkeit seiner Aussage zu entscheiden, und darf die Aussage daher erst nach deren Bejahung dem Urt zugrunde legen (BGH NJW 91, 3284 [BGH 13.03.1991 - IV ZR 74/90]). Es ist aber grds davon auszugehen, dass der...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / bb) Normalbeschaffenheit.

Rn 46e Der geforderte Abgleich der Kaufsache mit der Üblichkeit gibt III 1 Nr 2 die praktisch wichtige und unentbehrliche Funktion, eine Normalbeschaffenheit der Kaufsache zu gewährleisten (grundl Grigoleit/Herresthal JZ 03, 118, 123; 233, 235). Soweit nicht Abweichendes vereinbart (III 1 Hs 1) ist, sorgt III 1 Nr 2 dafür, dass die Sache die Normalbeschaffenheit nicht unters...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / V. Inhaltskontrolle nach § 307.

Rn 8 Preiserhöhungsklauseln (zB Tagespreisklauseln im Kfz-Handel), die nach Nr 1 nicht zu beanstanden sind, können gegen § 307 verstoßen (BGH NJW 85, 2270; Führich NJW 00, 3676). Das gilt zB für Klauseln, die einseitig dem Verwender eine nicht kurzfristige Preiserhöhung erlauben. Nach § 307 unwirksam sind Klauseln, die das Äquivalenzprinzip nicht wahren (BGH NJW 85, 2270 [BG...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Ungenügen der Herstellung.

Rn 3 Hierhin gehört etwa, dass eine technisch mögliche Herstellung unzumutbar lange dauert (zB RGZ 76, 146: Trockenlegung der durch Bergbau abgesunkenen Wiesen erst in 5 Jahren). Auch kann die Herstellung mit unzumutbaren Belästigungen oder Spätfolgen für den Geschädigten verbunden sein (zB bei der Beseitigung von Altlasten oder der sichtbar bleibenden Reparatur eines Abendk...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Allgemeines/Anwendungsbereich.

Rn 1 § 647 soll im Zusammenspiel mit §§ 648, 648a und 632a das erhebliche Vorleistungsrisiko des Unternehmers abmildern. Die Vorschrift gewährt ihm hierfür ein gesetzliches Pfandrecht an den zur Ausführung der Werkleistungen in seinen Besitz gelangten Sachen des Bestellers und unterscheidet sich ua darin von §§ 648, 648a, die dem Unternehmer schuldrechtliche Ansprüche auf Ge...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Abweichungen von Art 43 und 45.

Rn 3 Zu befürworten ist eine Sonderanknüpfung nach Art 46 bezüglich des Eigentumserwerbs des Versicherers am Kfz nach A.2.5.5.3 AKB 2015, wenn Versicherer und Versicherter aus derselben Rechtsordnung stammen, die zugleich auch das Statut des Versicherungsvertrags stellt (Grüneberg/Thorn Rz 3; Looschelders/Bottek VersR 01, 402; NK-BGB/v Plehwe Rz 8; Benecke ZVglRWiss 02, 362,...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Lasten.

Rn 2 Lasten beschreiben im Allgemeinen eine zwingend zu erbringende Leistung (MüKo/Raff § 995 Rz 2). Zu unterscheiden sind öffentliche und private Lasten. Zu Ersteren gehören ua Erschließungsbeiträge, sonstige Anliegerbeiträge und andere öffentliche Abgaben (vgl § 436). In § 1047 (s dort), welcher die Lastentragung für den Nießbrauch regelt, wird der Begriff privatrechtliche...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Wesentliche und unwesentliche Bestandteile.

Rn 3 Wesentliche Bestandteile sind gem § 93 BGB solche, die voneinander nicht getrennt werden können, ohne dass der eine oder andere zerstört oder in seinem Wesen verändert wird. Für die Beurteilung der Wesentlichkeit ist auf die wirtschaftlichen Folgen einer Trennung der Bestandteile von der Hauptsache auf die einzelnen Bestandteile abzustellen (PWW/Völzmann-Stickelbrock § ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Nutzungen/Schuldhafte Nichtnutzung.

Rn 3 Da sich § 987 I und II ausschl mit den Folgen des EBV befasst, können unter Nutzungen gem § 100 (Legaldefinition) auch nur Sachnutzungen gem § 99 I und III sowie Vorteile aus dem Sachgebrauch gem § 100 verstanden werden. Bsp: Feldfrüchte, Miete, Pacht, ersparte Aufwendungen beim Kfz-Gebrauch, Zinsen (BGH NJW-RR 07, 557 [BGH 01.02.2007 - IX ZR 96/04]) etc. Ird Absatz II ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Verschulden.

Rn 4 Der Verschuldensvorwurf hat grds Einzelwirkung. Daher haftet bei einer pVV des Mietverhältnisses idR nur derjenige Mieter, der schuldhaft gehandelt hat (LG Berlin NJW-RR 02, 1452). Die Vereinbarung zwischen dem Gläubiger u den Gesamtschuldnern kann ausdr oder stillschweigend die Abrede enthalten, dass ein Gesamtschuldner für das Verschulden eines anderen Gesamtschuldner...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Arglistiges Verschweigen (Hs 2 Alt 1).

Rn 18 Die Rspr des V., VII. und VIII. ZS des BGH hat die Arglisthaftung erheblich ausgebaut. Danach ist arglistiges Verschweigen gegeben, ›wenn der Verkäufer den Mangel kennt oder ihn zumindest für möglich hält und zugleich weiß oder doch damit rechnet und billigend in Kauf nimmt, dass der Käufer den Mangel nicht kennt und bei Offenbarung den Vertrag nicht oder nicht mit dem...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / c) Sachlicher und persönlicher Schutzbereich und Schutzzweckzusammenhang.

Rn 234 Der durch die Schutzgesetzverletzung verursachte Schaden muss in den sachlichen und persönlichen Schutzbereich der verletzten Norm fallen (s nur BGH NJW 19, 3003 Rz 14 mwN; VersR 20, 1452 Rz 10): Das betroffene Rechtsgut muss vom Schutzgesetz erfasst sein, was zB nicht der Fall ist für das Vermögen bei Eingriffen in den Straßenverkehr iSd §§ 315 ff StGB (BGHZ 19, 114,...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Verfahren.

Rn 3 Um die Vermutung des I auszulösen, muss der Gläubiger die Voraussetzungen der Norm darlegen und beweisen, während es dem jeweils anderen Ehegatten obliegt, den vollen Nachweis seines Eigentums zu führen. Dieser Nachweis ist nicht durch Vorlage des Kfz-Briefes geführt (BGH NJW 70, 1002). Rn 4 Besondere Bedeutung erlangt die Norm im Fall der Zwangsvollstreckung, in der sie...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Ausschluss des Widerrufsrechts nach II.

Rn 5 In II enthält § 312g eine umfangreiche Liste von Fallgruppen, in denen das Widerrufsrecht ausgeschlossen ist. Dafür sind sehr verschiedene Gründe maßgeblich, teilweise gehen sie auch auf die Wirkung einer Lobby zurück. Nach II dürfen die Parteien aber ›nichts anderes bestimmt‹ haben. Im Einzelnen geht es um folgende Gruppen: Rn 6 II Nr 1 schließt das Widerrufsrecht zunäc...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Einzelne Schutzgesetze.

Rn 238 Von der Rspr größtenteils anerkannte, wichtige Schutzgesetze (keine abschließende Aufzählung) und Abgrenzung zu nicht als Schutzgesetz anerkannten Normen: Rn 239 Aus dem BGB: § 226 (RGZ 58, 214, 216), § 394 (RGZ 85, 108, 118), § 450 (Staud/Beckmann § 451 Rz 2), § 486 I (BeckOGK/Meier § 486 Rz 18 mwN), § 551 III 1 (LG Hambg NJW-RR 04, 1530 [LG Hamburg 19.02.2004 - 333 S...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB A

Paragraphen ohne Gesetzesbezeichnung sind solche des BGB. 3D-Druck 2 ProdHaftG 2 Abänderung gerichtlicher Entscheidungen 1696 1 Abänderungsklage 1575 6 Abänderungsverfahren s. Versorgungsausgleich Abbedingung des Minderungsrechts Wohnraummiete 536d 1 Abbitte 249 20 Abdingbarkeit 573 53 Abfall 2 ProdHaftG 2 Abfindung 23 VersAusglG 1 Zumutbarkeit 10 AGG 16, 18; 23 VersAusglG 2; 1376 10; ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO P

Pandemie 216 ZPO 5; 227 ZPO 2; 233 ZPO 39, 19a, 19b Parlamentarier Zeuge 382 ZPO 1 Partei 50 ZPO 1 Abgrenzung zum Zeugen 373 ZPO 10 Mitwirkung im Anwaltsprozess 78 ZPO 2 Nichtexistente Partei 50 ZPO 9 Partei kraft Amtes 50 ZPO 2 Parteiänderung 50 ZPO 5 Parteibegriff 50 ZPO 2 Parteiberichtigung 50 ZPO 5 politische 50 ZPO 29 Widerruf von Handlungen ihres Anwalts 85 ZPO 4, 6 Partei kraft Am...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB S

Sach- und Rechtsmängel 2042 42 Sachbezüge 611 57, 74 Sache 985 7 Begriff 90 1 Daten 90 5 Körper des Menschen 90 6 nicht vertretbare 91 4 selbstständige 93 5 Software 90 5 verbrauchbare 92 1 vertretbare 91 3 virtuelle 90 3 zum persönlichen Gebrauch 1362 2 Sachenrecht Internationales Art 43 EGBGB 1 numerus clausus vor 145 ff 25 Sachenrecht IPR Art 43 EGBGB 7 numerus clausus Art 43 EGBGB 7 Trenn...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Schäden unabhängig vom Vertragsschluss.

Rn 36 Der Vertragsschluss kann erfordern, dass der eine Teil sich selbst, seine Rechte, Rechtsgüter oder Interessen in den Gefahrenbereich des anderen Teils bringt. Das trifft zu für alle Ladengeschäfte einschließlich der Kaufhäuser, aber auch für viele andere Verträge, die unter Anwesenden abgeschlossen werden. Auch für den Verkäufer eines Hausgrundstücks bestehen gegenüber...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Voraussetzungen.

Rn 54 Im Rahmen der 1. Stufe hat der VN lediglich darzulegen und ggf zu beweisen, dass er oder eine andere Person das Fahrzeug zu einer bestimmten Zeit an einem bestimmten Ort abgestellt und dort nach seiner Rückkehr nicht mehr vorgefunden hat (BGH NJW-RR 02, 671; KG NJW 11, 1975, 1976; Köln NJW 14, 345, 346). Dieser Beweis kann sich im Einzelfall auch durch die Verwertung e...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Offensichtlich engere Verbindung, Art 4 III.

Rn 9 Die Anknüpfung an eine offensichtlich engere Verbindung nach Art 4 III ist ggü Art 4 I und II vorrangig und umfasst grds sämtliche Voraussetzungen und Rechtsfolgen der unerlaubten Handlung (v Hein FS Kropholler 553, 564). Diese flexible Ausnahmeregelung ist grds eng auszulegen, was sich aus Wortlaut (›offensichtlich engere‹ Verbindung) und Entstehungsgeschichte (KOM [03...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Begriff der Verhandlungen.

Rn 2 Der Begriff der ›Verhandlungen‹ ist weit auszulegen. Der Gläubiger muss dafür lediglich klarstellen, dass er einen Anspruch geltend machen und worauf er ihn stützen will. Anschließend genügt jeder ernsthafte Meinungsaustausch über den Anspruch oder seine tatsächlichen Grundlagen, sofern der Schuldner (bzw sein Vertreter; vgl Schlesw 22.8.11 – 3 U 101/10) dies nicht sofo...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Nutzungsberechtigung (Alt 1).

Rn 13 Als erste der drei Hauptgruppen ist die Benutzung in einzelnen Beziehungen geregelt. Erfasst wird ein dauerndes oder fortgesetztes oder doch mehr oder weniger häufiges, regelmäßig wiederkehrendes Gebrauchmachen von dem Grundstück zu bestimmten Zwecken (BGH BeckRS 19, 31891 Tz 8), dagegen nicht der nur einmalige Gebrauch (BGHZ 41, 209), wie er etwa das einfache Abholzen...mehr

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zfs 06/2023, Substantiierte... / 2 Aus den Gründen

[9] 2. Das verletzt die Bekl. in entscheidungserheblicher Weise in ihrem Anspruch auf rechtliches Gehör. [10] a) Dieser Anspruch verpflichtet das Gericht, die Ausführungen der Prozessbeteiligten zur Kenntnis zu nehmen und in Erwägung zu ziehen. Art. 103 Abs. 1 GG gebietet in Verbindung mit den Grundsätzen der Zivilprozessordnung die Berücksichtigung erheblicher Beweisanträge....mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Wirtschaftsgeld.

Rn 5 Nach § 1360a II 2 hat ein Ehegatte Anspruch auf Überlassung des Wirtschaftsgeldes, das er für die ihm nach § 1356 I 2 obliegende eigenverantwortliche Haushaltsführung benötigt. Er muss das Wirtschaftsgeld für den Familienunterhalt einsetzen. Ersparnisse aus dem Wirtschaftsgeld darf er für sich nur verwenden, wenn der andere Ehegatte hiermit einverstanden ist und damit d...mehr

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zfs 06/2023, Anwaltswechsel... / 2 Aus den Gründen:

Zitat Die nach § 11 Abs. 1 RPflG, § 104 Abs. 3 S. 1, § 567 Abs. 1 Nr. 1 ZPO statthafte, insbesondere fristgerecht eingelegte sofortige Beschwerde, die der ehemalige Prozessbevollmächtigte des Beklagten namens der von ihm vormals vertretenen Partei eingelegt, hat, bleibt in der Sache ohne Erfolg. Zu Recht und mit zutreffender Begründung hat die Rechtspflegerin mit dem angefocht...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / IV. Weitere Einzelfälle.

Rn 32 Die Anwendung des Werkvertragsrechts kommt in Betracht für folgende Vertragsverhältnisse (alphabetisch): Abbruchvertrag (BGH WM 74, 391). Abfallverwertung und -entsorgung (Oldbg NJW-RR 99, 1575, 1576; Schlesw NJW-RR 00, 896, 897). Abschleppvertrag (LG Frankfurt VersR 02, 1260). Abwasserentsorgung (BGH NJW 09, 913). Anlagenvertrag nur bei Errichtung auf bestellereigenem...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / b) Insolvenz.

Rn 79 In der Insolvenz des Sicherungsgebers steht dem Sicherungsnehmer nur ein Absonderungsrecht zu (§§ 50, 51 Nr 1 InsO), das sich ggf in einem Ersatzabsonderungsrecht analog § 48 I InsO fortsetzt (BGH WM 09, 237 Rz 18; 10, 662 Tz 8, s dazu Flöther/Wehner NZI 10, 554 ff; Mitlehner ZIP 10, 1934 ff; BGH WM 15, 1468, Tz 15, 17 u 2246, Rz 9 f; Dresd WM 10, 212, 214). Gleiches g...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Anwendungsbereich.

Rn 3 Gegenstand der Übereignung gem § 929 ff sind zunächst bewegliche Sachen, also körperliche Gegenstände (§ 90) sowie Tiere (§ 90a). Ausgeschlossen sind wesentliche Bestandteile von Grundstücken (§§ 93, 94) sowie Grundstücke selbst und im Zweifel auch Grundstückszubehör (§§ 97, 926). Zum Anwendungsbereich von § 929 gehören ferner Scheinbestandteile (§ 95) sowie jede Form u...mehr