Fachbeiträge & Kommentare zu Kraftfahrzeug

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / b) Fremdgeschäft für den Namensträger.

Rn 47 Anders verhält es sich, wenn das verdeckte Handeln unter fremden Namen bei dem Geschäftspartner den Eindruck erweckt, tatsächlich werde die Erklärung vom Namensträger abgegeben, und dadurch eine falsche Vorstellung von der Identität des Handelnden hervorgerufen wird (BGHZ 208, 331 Rz 64; BGH NJW 13, 1946 Rz 7). In diesem Fall sind die §§ 164 ff analog anzuwenden, obwoh...mehr

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zfs 09/2025, Haftung bei Au... / 1 Sachverhalt

Der Kläger macht Schadensersatzansprüche aus einem Verkehrsunfall geltend. Der Kläger ist Eigentümer des Pkw VW Golf VII 2.0 TDI mit dem amtlichen Kennzeichen … nachfolgend auch: Klägerfahrzeug). Die Beklagte ist Kfz-Haftpflichtversicherer des Pkw Audi A7 Sportback mit dem amtlichen Kennzeichen … (nachfolgend auch: Beklagtenfahrzeug). Am 4.3.2022 befuhr der Kläger mit seinem F...mehr

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zfs 09/2025, Freispruch dur... / 2 Aus den Gründen:

II. Die gemäß § 79 Abs. 1 Satz 1 Nrn. 1 und 2 OWiG statthafte und auch im Übrigen zulässige Rechtsbeschwerde ist bereits auf die Sachrüge hin begründet. Sie führt neben der Aufhebung des angefochtenen Urteils zum Freispruch des Betroffenen. Auf die Verfahrensrügen kommt es nicht mehr an. 1. Der Betroffene ist aus Rechtsgründen freizusprechen. Die dem Bußgeldbescheid zugrundel...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / dd) Produktbeobachtung.

Rn 187 Die Pflichten des Herstellers enden nicht mit dem Inverkehrbringen des Produkts. Vielmehr ist er im Einklang mit dem allg Grundsatz, dass die Eröffnung eines Verkehrs Pflichten auch über diesen Zeitpunkt hinaus begründet (s.o. Rn 108) auch danach zur Produktbeobachtung verpflichtet (grundl BGHZ 80, 199, 202 f; weiterhin etwa BGHZ 99, 167, 171 ff; NJW 94, 3349, 3350; 0...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Berufsbedingte Aufwendungen.

Rn 50 Berufsbedingte Aufwendungen, die sich von den privaten Lebenshaltungskosten nach objektiven Merkmalen eindeutig abgrenzen lassen, sind in angemessenem Umfang vom Nettoeinkommen aus unselbstständiger Arbeit abzuziehen. Seitdem insb durch die Corona-Pandemie das ›Home-Office‹ in größerem Maß den Arbeitsalltag prägt, sind die geltend zu machenden berufsbedingten Aufwendun...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / c) Haftungsbegründende Kausalität.

Rn 4 Die Rechtsgutsverletzung muss durch das Tier verursacht worden sein. Entscheidend ist, dass sich in ihr eine spezifische Tiergefahr verwirklicht hat. Deren Konkretisierung ist str: An die Stelle der früheren Unterscheidung zwischen willkürlichem und natürlichem Tierverhalten (zB RGZ 80, 237, 238 f; BGH NJW 75, 867, 868; BGH NJW-RR 06, 813 Rz 7 mwN) ist in der neueren Rs...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Der Begriff des Haushaltsgegenstandes.

Rn 5 Der Begriff des Haushaltsgegenstandes deckt sich mit den gleichlautenden in § 1369 und § 1568b. Haushaltsgegenstände sind danach alle beweglichen Gegenstände, die nach den Vermögens- und Lebensverhältnissen der Eheleute und ihrer Kinder üblicherweise für die Wohnung, die Hauswirtschaft und das Zusammenleben der Familie einschl der Freizeitgestaltung bestimmt sind, also ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / b) Besondere Normen.

Rn 7 Das Verfassungsrecht des GG wirft mit seiner Einwirkung auf das Privatrecht zahlreiche Fragen auf. Die Koalitionsfreiheit aus Art 9 III GG begründet eine unmittelbare Drittwirkung. § 134 ist unanwendbar, weil Art 9 III 2 selbst die Nichtigkeit widersprechender Abreden anordnet. Eine unmittelbare Drittwirkung sehen die Art 38 I 2, 48 II GG vor (BGHZ 43, 387). Überholt is...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Neufahrzeuge.

Rn 95 Autos: Neuwagen muss fabrikneu sein, dh sich bei Übergabe ›in dem unbenutzten und unbeschädigten Zustand befinden, wie es vom Hersteller ausgeliefert worden ist‹ (BGH NJW 13, 1365 [BGH 06.02.2013 - VIII ZR 374/11] mwN). Mangel ja: illegale Abschalteinrichtung, die zu einer Betriebsuntersagung oder zumindest zu der Gefahr einer Betriebsuntersagung führt (BGH ZIP 23, 640...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Wesentlichkeit.

Rn 17 Für die Beurteilung der Wesentlichkeit gelten dieselben Grundsätze wie für die Beurteilung der Unwesentlichkeit (Rn 12 ff). Auf das subjektive Empfinden des Beeinträchtigten kommt es somit nicht an, sondern auf das eines verständigen Durchschnittsbenutzers des betroffenen Grundstücks. Damit wird ein Gleichlauf zwischen privatrechtlichem und öffentlich-rechtlichem Immis...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Maß des Familienunterhalts.

Rn 2 Jeder Ehegatte hat seinen Beitrag zum Familienunterhalt entspr seiner nach dem individuellen Ehebild übernommenen Funktion zu leisten. Der Anspruch umfasst den gesamten Lebensbedarf der Familie, nicht nur der Ehegatten, sondern auch der gemeinsamen Kinder und der ihnen gleichstehenden Personen, soweit sie unterhaltsberechtigt sind (eingehend Graba NZFam 19, 49). Aus § 1...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Gebrauchte Sachen.

Rn 10 Von großer praktischer Bedeutung ist die Verkürzung der Verjährungsfrist bei gebrauchten Waren auf ein Jahr, da sie für Mobilien entspr den Marktusancen, zB Gebrauchtwagenhandel, Tiere, Second Hand Shops, eine Halbierung der gesetzlichen Frist von 2 Jahren (§ 438 I Nr 3) vorsieht. Nach bisheriger Rechtslage war § 476 II aE aF allerdings richtlinienwidrig, weil Art 7 I ...mehr

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zfs 09/2025, Voraussetzunge... / 2 Aus den Gründen:

[2] 1. Nach den Feststellungen des LG befuhr der Angeklagte, der am Abend Alkohol getrunken und höchstens zwei Tage zuvor Marihuana konsumiert hatte, mit seinem Pkw nachts eine Landstraße. Er wies eine Blutalkoholkonzentration von mindestens 0,72 ‰ und höchstens 1,35 ‰ auf; außerdem enthielt sein Blut mindestens 1,6 ng/ml THC. Der Angeklagte wollte eine Freundin aufsuchen, m...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / G. Literatur.

Rn 15 Grundl für alle Fragen der §§ 249 ff ist die Behandlung durch Lange/Schiemann Schadensersatz, 3. Aufl 20, zudem Staud/Martinek/Schiemann BGB §§ 249 bis 254 Neubearb 17; spezieller Himmelreich/Halm/Staab, Hdb der Kfz-Schadensregulierung, 6. Aufl 25; Luckey aaO.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 4. Beeinträchtigung der Nutzungsmöglichkeit.

Rn 49 Eine Eigentumsverletzung kann nach der Rspr auch die Beeinträchtigung des bestimmungsgemäßen Gebrauchs einer Sache sein (BGHZ 55, 153, 159 f; 138, 230, 235 f mwN; VersR 18, 1067 Rz 31; 23, 1169 Rz 41 ff). Die Nutzung des Eigentums ist grds vom Eigentumsrecht und damit auch vom Schutz nach § 823 I erfasst. Problematisch ist aber die Grenzziehung zu reinen Vermögensschäd...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 4. Nachweis des Schadens.

a) Rechnung. Rn 33 Der Geschädigte muss beweisen, dass ein unfallbedingter Schaden eingetreten ist, wobei ihm § 287 ZPO helfen kann (BGH NJW-RR 24, 1350 [BGH 30.07.2024 - VI ZR 122/23]; Vor § 249 Rn 9 und BGH NJW 20, 393 [BGH 15.10.2019 - VI ZR 377/18], dort auch zum Einwand einer Vorschädigung des Unfallfahrzeugs). Der nötige Nachweis der Kosten gelingt am leichtesten durch ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Begriff.

Rn 8 Unkenntnis ist jede vgl mit I 1 (Rn 6) nicht vollständige Kenntnis (Grüneberg/Weidenkaff Rz 10). Grob fahrlässig ist sie, wenn der Käufer bei der Information über die Kaufsache die im Verkehr erforderliche Sorgfalt in bes hohem Maße verletzt hat (s § 276 Rn 19 ff). Bsp für grobe Fahrlässigkeit durch fehlende Prüfung bei Gebrauchtwagenkauf: Fahrzeugzustand trotz Vorlage ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / aa) Vergleichsmaßstab.

Rn 46d Die Kaufsache ist zu vergleichen mit Sachen der gleichen Art, dh Sachen derselben Kategorie (Vollkornbrot, Typklasse eines Autos: deutlich Ddorf NJW 06, 2858, 2859 f mwN), des vergleichbaren Standards (grüne Plakette begründet Erwartung der Einhaltung der entspr Vorgaben: Ddorf BeckRS 12, 04907), derselben Preisklasse (Staud/Matusche-Beckmann Rz 109); ein Serienproduk...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Bedeutung der Norm.

Rn 1 Mit Art 46d wurde gem Art 7 IV b) ROM I eine eigene Kollisionsnorm für Pflichtversicherungsverträge geschaffen. Dies betrifft etwa die Kfz- und die Krankenversicherung (BGH r+s 20, 333; LG Nürnberg, r+s 2017, 311). Die Grundanknüpfung gem Art 7 II, III ROM I, insb eine Rechtswahl, wird hierdurch verdrängt (BGH, r+s 2021, 256).mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Einzelne Schutzgesetze.

Rn 238 Von der Rspr größtenteils anerkannte, wichtige Schutzgesetze (keine abschließende Aufzählung) und Abgrenzung zu nicht als Schutzgesetz anerkannten Normen: Rn 239 Aus dem BGB: § 226 (RGZ 58, 214, 216), § 394 (RGZ 85, 108, 118), § 450 (Staud/Beckmann § 451 Rz 2), § 486 I (BeckOGK/Meier § 486 Rz 18 mwN), § 551 III 1 (LG Hamburg NJW-RR 04, 1530 [LG Hamburg 19.02.2004 - 333...mehr

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zfs 09/2025, Funktionelle Z... / Leitsatz

Für den Regressanspruch eines Kfz-Haftpflichtversicherers gegen den Versicherungsnehmer aufgrund eines fingierten Verkehrsunfalls ist eine gesetzliche Sonderzuständigkeit der Zivilkammern für Streitigkeiten aus Versicherungsvertragsverhältnissen nach § 72a Abs. 1 Nr. 4 GVG nicht begründet. KG, Beschl. v. 3.4.2025 – 2 UH 9/25mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / F. Mit digitalem Produkt verbundene Mietsache, III.

Rn 6 Anwendungsausschlüsse gem § 578b I, II gelten analog nur für diejenigen Bestandteile des Mietvertrags, die das digitale Produkt betreffen. Anwendungsfälle: Multimedia-System bei Kfz-Miete; Dokumentenscanner mit Cloud-Speicher, App zu einem Mietgegenstand. Bei Mängeln greifen nur insoweit die §§ 327b–d.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Fehlende Verbindung mit einem öffentlichen Weg.

Rn 6 Die Verbindung fehlt, wenn die tatsächliche oder die rechtliche Zugangsmöglichkeit zu einem öffentlichen Weg nicht gegeben ist. Kann die Verbindung aufgrund der Festsetzungen eines Bebauungsplans nicht geschaffen werden, muss der Eigentümer des verbindungslosen Grundstücks eine Befreiung davon notfalls im Klageweg anstreben (BGH WuM 21, 630, 632f [BGH 16.04.2021 - V ZR ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Problematik.

Rn 40 Insb bei Kfz kann bis zur Vollendung der Reparatur oder Ersatzbeschaffung einige Zeit vergehen. Zur vollständigen Herstellung würde gehören, dass der Geschädigte für diese Zeit einen Ersatzwagen erhält. Daher würde II 1 die für einen Mietwagen erforderlichen Kosten umfassen. Doch vgl zur Problematik der Ersatzfähigkeit der höheren Unfallersatztarife zunehmend strenger ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / a) Rechnung.

Rn 33 Der Geschädigte muss beweisen, dass ein unfallbedingter Schaden eingetreten ist, wobei ihm § 287 ZPO helfen kann (BGH NJW-RR 24, 1350 [BGH 30.07.2024 - VI ZR 122/23]; Vor § 249 Rn 9 und BGH NJW 20, 393 [BGH 15.10.2019 - VI ZR 377/18], dort auch zum Einwand einer Vorschädigung des Unfallfahrzeugs). Der nötige Nachweis der Kosten gelingt am leichtesten durch die Vorlage ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Reiseleistung (III).

Rn 10 Unabhängig von der Zeitdauer der Reise kommt es darauf an, dass mindestens zwei verschiedene, miteinander verbundene Reiseleistungen von nicht völlig untergeordneter Bedeutung (s IV) verkauft oder zum Verkauf angeboten werden. Die RL (Rn 1) nennt in Art 3 Nr 1 als Reiseleistungen: Beförderung, Unterbringung, Vermietung bestimmter Kfz bzw Krafträder und andere touristis...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Die Einwilligung des gesetzlichen Vertreters.

Rn 2 Einwilligung ist die vor oder gleichzeitig mit der Willenserklärung des Minderjährigen erteilte Zustimmung (RGZ 130, 124, 127). Sie ist eine einseitige, empfangsbedürftige Willenserklärung, die sowohl ggü dem Minderjährigen als auch ggü dem anderen Teil erklärt werden kann (§ 182 I). Sie bedarf keiner Form, auch wenn das Rechtsgeschäft formbedürftig ist (§ 182 II) und k...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Finanzierungsleasing (Abs 2).

Rn 11 II enthält eine ggü I abschließende Definition für Finanzierungsleasingverträge (BGH WM 21, 1583 Rz 25 ff; dazu Pöschke JZ 21, 1062, 1063). II nennt in seinen Varianten auf drei typische Arten von Finanzierungsleasing zugeschnittene Voraussetzungen (dazu eingehend Anh zu §§ 488–515 [shop.wolterskluwer-online.de/code [s Impressum auf S IV] Rn 1 ff u B. Peters WM 11, 865...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / A. Abzug der Aufwendungen

Rz. 1 Stand: EL 143 – ET: 09/2025 Aufwendungen zum Erwerb des Pkw-Führerscheins werden normalerweise den nicht abziehbaren Aufwendungen für die > Lebensführung zugeordnet, auch wenn der Beruf die Benutzung eines Kfz erforderlich macht (BFH 95, 433 = BStBl 1969 II, 433). Das gilt grundsätzlich selbst dann, wenn der ArbN den Führerschein überwiegend für Fahrten zwischen Wohnung...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Ausgangspunkt.

Rn 28 Bei einem Kfz-Schaden ist im Grundsatz die Reparatur des beschädigten Fahrzeugs geschuldet (zu den Besonderheiten beim Leasing, wo der nutzende Leasingnehmer nicht Eigentümer des Unfallfahrzeugs ist, BGH NJW 19, 1669 [BGH 29.01.2019 - VI ZR 481/17]; 23, 2778 [BGH 18.04.2023 - VI ZR 345/21]; 24, 3069). Allerdings soll die Bereitstellung eines gleichartigen und gleichwer...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Die Verwendungsfreiheit des Geschädigten: Fiktive Abrechnung.

Rn 23 Die Frage nach der Möglichkeit der Herstellung hängt zusammen mit der anderen Frage nach der Verwendungsfreiheit des Geschädigten: Muss er den Betrag der erforderlichen Kosten wirklich für die Herstellung verwenden oder kann er darüber frei verfügen? Im ersten Fall müsste ihm die Herstellung noch möglich sein; im zweiten käme es darauf nicht an. Für die Antwort dürfte ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Beispielsfälle aus der Rspr.

Rn 7 Als wesentliche Bestandteile nach § 93 wurden zB angesehen: Die Bremstrommel eines LKW (Hamm MDR 84, 842); die Einzelteile eines komplett gekauften PC (München NJW-RR 92, 1271); das Gehäuse von Apparaten (BGHZ 20, 159, 162); Pflanzen (LG Itzehoe NJW-RR 95, 978; LG Detmold NJW-RR 14, 712 mit abl Anm Bieber GrundE 2014, 1230); eingemauerter Bauschutt (Kobl BeckRS 19, 2114...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Abtretung des Herausgabeanspruchs.

Rn 4 Zentrales Merkmal der Eigentumsübertragung nach § 931 ist die Abtretung des dem Veräußerer zustehenden Herausgabeanspruchs. Herausgabeanspruch idS ist jede Rechtsgrundlage, durch die der Veräußerer und nach Abtretung der Erwerber von einem Dritten die Verschaffung des Besitzes verlangen kann. Ohne Bedeutung ist dabei das konkrete Anspruchsziel (Herausgabe, Verschaffung,...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 5. Urkunden.

Rn 23 Als Teil der Hauptleistungspflicht des Verkäufers sind für die Eigentumslegitimation wichtige Urkunden zu übereignen bzw zu übergeben (BGH NJW 53, 1347; 83, 2139 [BGH 15.06.1983 - VIII ZR 131/82]; Oldbg NJW-RR 00, 507 [OLG Oldenburg 16.12.1998 - 3 U 105/98] jew zu Kfz-Brief; KG NJW 65, 1605f [KG Berlin 27.04.1965 - 5 U 251/65]).mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Anlageverstoß des Vermieters.

Rn 16 Der Mieter hat einen einklagbaren Anspruch auf Nachweis der gesetzeskonformen Anlage der Kaution (Herrlein ZMR 07, 249; AG Neumünster WuM 96, 632; LG Düsseldorf WuM 93, 400; zum treuwidrigen Verlangen LG Berlin ZMR 14, 540). Zur mündlichen Absprache der Anlage in Fondanteilen vgl KG NZM 07, 402. Der Vermieter (bzw der Zwangsverwalter selbst wenn der Vermieter die Kauti...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. § 287 I ZPO.

Rn 9 Weiter kann dem Geschädigten § 287 I ZPO helfen: Bei Streit über die Entstehung eines Schadens oder seine Höhe darf das Gericht unter Würdigung aller Umstände nach freier (dh pflichtgemäßer) Überzeugung ohne die Bindung an Beweisanträge entscheiden. Das gilt für die haftungsausfüllende Kausalität, die über den Umfang des ersatzfähigen Schadens entscheidet (BGH NJW 00, 5...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Ohne vertragliche Regelung.

Rn 8 Zu unterscheiden sind der Verstoß gg eine Verpflichtung zur unbedingten Übereignung und das Fehlen einer Regelung. Rn 9 (1) Ein Vorbehalt des Eigentums durch den Verkäufer entgegen einer Verpflichtung zur unbedingten Übereignung wird sachenrechtlich wirksam, wenn er spätestens bei Übergabe ausreichend deutlich erklärt wird (BGHZ 64, 395, 397 mwN; BGH NJW 79, 213, 214; 21...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / c) Sachlicher und persönlicher Schutzbereich und Schutzzweckzusammenhang.

Rn 234 Der durch die Schutzgesetzverletzung verursachte Schaden muss in den sachlichen und persönlichen Schutzbereich der verletzten Norm fallen (s nur BGH NJW 19, 3003 Rz 14 mwN; VersR 20, 1452 Rz 10): Das betroffene Rechtsgut muss vom Schutzgesetz erfasst sein, was zB nicht der Fall ist für das Vermögen bei Eingriffen in den Straßenverkehr iSd §§ 315 ff StGB (BGHZ 19, 114,...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 5. Geschäftsherr.

Rn 16 Verpflichtet und berechtigt aus dem gesetzlichen Schuldverhältnis wird der wahre Geschäftsherr (§ 686). Ein Irrtum über die Person des Geschäftsherrn ist unbeachtlich, sofern nur willentlich eine Handlung für einen anderen erfolgt (BGHZ 43, 188). Dient die Tätigkeit mehreren Geschäftsherren (BGHZ 67, 368; dazu auch KG NJW 99, 2906: Eltern und Kind), sind diese ggü dem ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Verantwortlichkeit.

Rn 19 Die im Privatrecht bestehende grds Handlungsfreiheit der Rechtssubjekte kann nicht schrankenlos gewährt sein. Sie muss vielmehr mit einer entspr Verantwortlichkeit allen Tuns einhergehen. Echte privatrechtliche Gestaltungsfreiheit ohne eigenverantwortliches Handeln ist nicht denkbar. Daher ist es ein weiteres selbstverständliches Grundprinzip des BGB, dass jedes Rechts...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Regelungsinhalt.

Rn 1 § 1006 ist nur anwendbar für bewegliche Sachen und Tiere (§ 90a), für Immobilien gilt allein § 891; bei Schuldurkunden (vgl § 952 I 1), Wertpapieren und dem Kfz-Brief (jetzt: Zulassungsbescheinigung Teil II) als in der Praxis häufigstem Fall greift die Bestimmung ebenfalls nicht: Eine widerlegliche Vermutung greift laut BGH für ein Eigentumsrecht zu Gunsten des unmittel...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / cc) GemE (Räume und Flächen).

Rn 41 – Fassade. Einem Teileigentümer ist es gestattet, im angemessenen Rahmen die Fassade für Werbung zu gebrauchen (BayObLG NZM 00, 1236 [BayObLG 06.10.2000 - 2 Z BR 74/00]; KG NJW-RR 95, 333 [KG Berlin 08.06.1994 - 24 W 5760/93]). Die Fassade ist hingegen grds kein Ort für Meinungsäußerungen (KG NJW-RR 88, 846 [KG Berlin 15.02.1988 - 24 W 4716/87]). Grillen. Jeder WEigtümer...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 3. Beispiele.

Rn 19 Unklar +, nicht –: ›gekauft wie besichtigt‹ (–BGH NJW 79, 1886 [BGH 11.06.1979 - VIII ZR 224/78]); ›zahlbar sofort netto ohne Abzug‹ (–Celle NJW-RR 93, 1334); ›soweit gesetzlich zulässig‹ (– Roth WM 91, 2087); Haftung für Fahrtleistung im gewerbl Gebrauchtwagenverkauf, ›soweit ihm bekannt‹ (+BGH NJW 98, 2207 [BGH 13.05.1998 - VIII ZR 292/97]; –Köln NJW 99, 2601 [OLG Kö...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 3. Kausalität, insbesondere Schutzbereich der Norm.

Rn 9 Das vorsätzliche und sittenwidrige Verhalten muss Ursache eines Schadens geworden sein. Hier gelten die allgemeinen Grundsätze zur Kausalität, auch wenn im Zusammenhang mit § 826 bisher lediglich einzelne Aspekte problematisiert wurden. Wichtig ist vor allem die Lehre vom persönlichen (dazu insb BGH VersR 16, 1131 Rz 17 ff) und sachlichen Schutzbereich der Norm, die nac...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. In Ausführung der Verrichtung.

Rn 13 Die unerlaubte Handlung des Verrichtungsgehilfen muss in unmittelbarem inneren Zusammenhang mit der Verrichtung stehen, zu der er bestellt wurde; sie darf nicht lediglich ›bei Gelegenheit‹ der Verrichtung erfolgt sein (zB BGHZ 11, 151, 152 f; NJW-RR 89, 723, 725; Hamm NJW-RR 10, 454; München MDR 15, 1182f). Entscheidend sind Art und Umfang der Verrichtung sowie – in er...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Verzug.

Rn 3 Nur derjenige Gesamtschuldner gerät in Verzug, bei dem die Voraussetzungen des § 286 vorliegen; Mahnung ggü Kfz-Versicherer hat allerdings wg § 10 IV AKB Gesamtwirkung zu Lasten des Versicherten (Nürnbg NJW 74, 1950f [OLG Nürnberg 30.04.1974 - 7 U 5/74]). Verlangt der Gläubiger ggü einem der in Verzug befindlichen Gesamtschuldner Schadensersatz statt der Leistung, änder...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / gg) Etikett.

Rn 53 Statt einer ›Kennzeichnung‹ ist nunmehr auf ein ›Etikett‹ abzustellen. Eine Definition lässt die Gesetzesbegründung vermissen, jedoch ist davon auszugehen, dass der Gesetzgeber diese Formulierung aus der WKRL übernommen hat. In der Sache kommt der neuen Begrifflichkeit wohl die gleiche Bedeutung zu, sodass weiterhin Kurzbeschreibungen der Eigenschaften der Kaufsache zB...mehr

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zfs 09/2025, Funktionelle Z... / 1 Sachverhalt

Der Bekl. hat bei der Kl. eine Kfz-Haftpflichtversicherung unterhalten. In diesem Zusammenhang streiten die Parteien um Ansprüche nach einem angeblich fingierten Verkehrsunfall. Die Kl. hat gegen den Bekl. einen Vollstreckungsbescheid erwirkt, wobei sie die Forderung wie folgt bezeichnet hat: "Rückgriff aus Versich.Vertr. wg. Unfall/Vorfall gem. Mahnung vom 28.04.24". Aufgru...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Schiedsgutachter.

Rn 3 Auch der Schiedsgutachter wird privatrechtlich aufgrund einer Parteivereinbarung tätig (ausf Maus, Das Schiedsgutachten im Allgemeinen bürgerlichen Recht 21). Er soll aber nicht einen Rechtsstreit entscheiden, sondern kraft seiner Sachkunde einzelne Tatbestandselemente einer Rechtsnorm feststellen (zB die Größe eines Grundstücks oder den Verkehrswert eines Kfz). Diese F...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Rechtsfolgen.

Rn 5 Die in § 251 I vorgesehene Rechtsfolge ist die Entschädigung des Gläubigers in Geld. Ersetzt wird damit das Kompensations-, Geld- oder Summeninteresse statt des bei § 249 maßgeblichen Herstellungs- oder Integritätsinteresses. Auch für das Geldinteresse gilt aber die Formel von § 249 I, soweit sie sich auf den Totalersatz bezieht. Auszugleichen ist also jede Vermögensmin...mehr