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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 249 BGB ... / 1. Problematik.

Dr. Jan Luckey
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Rn 40

Insb bei Kfz kann bis zur Vollendung der Reparatur oder Ersatzbeschaffung einige Zeit vergehen. Zur vollständigen Herstellung würde gehören, dass der Geschädigte für diese Zeit einen Ersatzwagen erhält. Daher würde II 1 die für einen Mietwagen erforderlichen Kosten umfassen. Doch vgl zur Problematik der Ersatzfähigkeit der höheren Unfallersatztarife zunehmend strenger BGH NJW 05, 51 [BGH 12.10.2004 - VI ZR 151/03]; 135 [BGH 26.10.2004 - VI ZR 300/03]; 1041; 06, 360 [BGH 25.10.2005 - VI ZR 9/05]; 2693 [BGH 04.07.2006 - VI ZR 237/05]; 07, 2181 [BGH 07.02.2007 - XII ZR 125/04]; 3782 [BGH 09.10.2007 - VI ZR 27/07]; 16, 2402. IdR soll nur der ›erforderliche‹ Tarif ersatzfähig sein (BGH NJW 16, 2402 [BGH 26.04.2016 - VI ZR 563/15]); der BGH lässt eine Schätzung sowohl mit der sog ›Schwacke-Liste‹ als auch mit dem ›Fraunhofer-Mietpreisspiegel‹ zu (BGH NJW 11, 1947 [BGH 12.04.2011 - VI ZR 300/09]; NJW 12, 2026 [BGH 27.03.2012 - VI ZR 40/10] mwN), es sei denn, die Tauglichkeit eines Tabellenwerkes wird durch konkreten Vortrag erschüttert (Einzelheiten BGH NJW-RR 11, 82; NJW-RR 11, 1109 [BGH 17.05.2011 - VI ZR 142/10]). Etwaigen Zweifeln daran, dass es sich bei den in einer Liste ausgewiesenen Mietpreisen um den im Einzelfall maßgeblichen Normalpreis handelt, kann auch durch Zu- oder Abschläge Rechnung getragen werden (BGH NJW 13, 1539 [BGH 18.12.2012 - VI ZR 316/11]); die Instanzen variieren. Doch hat der BGH das aus dieser Strenge folgende Risiko für den Geschädigten auf den Vermieter abgewälzt: Dieser solle den Mieter darüber aufklären müssen, der höhere Mietpreis werde womöglich nicht erstattet (BGHZ 168, 168 Tz 19 ff, zu Einzelheiten BGH NJW 07, 2758; 2759). Dazu aus der Lit etwa G. Wagner NJW 06, 2289; ders 07, 2149; Haertlein JZ 07, 68; Rehm JZ 07, 786 [BGH 28.06.2006 - ...

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