Fachbeiträge & Kommentare zu Kraftfahrzeug

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / IV. Bedürftigkeit.

Rn 7 Der Unterhaltsanspruch bei Getrenntleben setzt wie der Anspruch nach Scheidung Bedürftigkeit des Berechtigten voraus. Der Bedarf des Unterhalt begehrenden Ehegatten richtet sich nach den Einkommens- und Vermögensverhältnissen der Eheleute. Für die Bedarfsbestimmung ist nicht statisch auf den Trennungszeitpunkt abzustellen. Auch Veränderungen nach Trennung und bis Scheidu...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, 32007R0864 Art 18 ROM II – Direktklage gegen den Versicherer des Haftenden.

Gesetzestext Der Geschädigte kann seinen Anspruch direkt gegen den Versicherer des Haftenden geltend machen, wenn dies nach dem auf das außervertragliche Schuldverhältnis oder nach dem auf den Versicherungsvertrag anzuwendenden Recht vorgesehen ist. Rn 1 Art 18 ermöglicht einen Direktanspruch des Geschädigten gg den Versicherer des Haftenden, wenn ein solcher Anspruch entwed...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Beispiele.

Rn 21 Unvereinbar +, nicht –: Abbedingung von § 195 (+BGH NJW 13, 525; –BGH NJW 15, 2571); § 199 I (+Celle GWR 20, 290; –Frankf NJW 12, 2975); § 269 (+BGH NJW 14, 454); §§ 280 I 2, 286 IV (+BGH ZIP 17, 2363 Rz 24; NJW 21, 1392 Rz 39; zu Höhere-Gewalt-Klauseln v Westphalen ZIP 20, 2037), § 286 III 1 (+Köln MDR 06, 808; Stoffels Rz 521; str), § 305 II, 311 I (+BGH NJW 21, 2273...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 103 BGB – Verteilung der Lasten.

Gesetzestext Wer verpflichtet ist, die Lasten einer Sache oder eines Rechts bis zu einer bestimmten Zeit oder von einer bestimmten Zeit an zu tragen, hat, sofern nicht ein anderes bestimmt ist, die regelmäßig wiederkehrenden Lasten nach dem Verhältnis der Dauer seiner Verpflichtung, andere Lasten insoweit zu tragen, als sie während der Dauer seiner Verpflichtung zu entricht...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Abgrenzung zu verwandten Rechtsfiguren.

Rn 5 Wie bei der Wahlschuld ist auch bei der Gattungsschuld der Leistungsgegenstand zunächst relativ unbestimmt, doch wählt der Schuldner bei der Gattungsschuld aus einer Menge gleichartiger Gegenstände, bei der Wahlschuld hingegen aus einer Menge verschiedener, individuell bestimmter Gegenstände aus (Grüneberg/Grüneberg § 262 Rz 4; Staud/Bittner/Kolbe § 262 Rz 4; ausf Wiese...mehr

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zfs 09/2025, Europäische Verkehrsrechtstage

In diesem Jahr finden zum 24. Mal die Europäischen Verkehrsrechtstage statt. Nachdem diese im letzten Jahr in Porto stattfanden, wird der Veranstaltungsort in diesem Jahr wieder nach Osteuropa ziehen, und die Europäischen Verkehrsrechtstage werden in Bukarest stattfinden. Das Programm deckt auch dieses Jahr wieder Themen ab, mit denen sich die europäische Verkehrspolitik besc...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Schäden unabhängig vom Vertragsschluss.

Rn 36 Der Vertragsschluss kann erfordern, dass der eine Teil sich selbst, seine Rechte, Rechtsgüter oder Interessen in den Gefahrenbereich des anderen Teils bringt. Das trifft zu für alle Ladengeschäfte einschließlich der Kaufhäuser (Karlsr NJW-RR 21, 1321 [OLG Karlsruhe 11.05.2021 - 9 U 62/19]; Dresd ZfSch 23, 552), aber auch für viele andere Verträge, die unter Anwesenden ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / G. Gefälligkeitsverhältnisse.

Rn 32 Die Gefälligkeit ist keine kohärente rechtliche Kategorie. Sie umfasst nach herkömmlicher Auffassung einerseits vertragliche Schuldverhältnisse, welche unentgeltliche Leistungen zum Gegenstand haben (§§ 598, 662, 690). Alternativ dazu soll ein ›Gefälligkeitsverhältnis‹ vorliegen können, welchem die Qualität als Rechtsverhältnis abgesprochen wird (Jauernig/Mansel § 241 ...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / B. Ersatz durch den Arbeitgeber

Rz. 5 Stand: EL 143 – ET: 09/2025 Trägt der ArbG die Führerscheinkosten, so liegt darin kein stpfl > Arbeitslohn, wenn der ArbN den Führerschein erwirbt, um ein betriebliches Fahrzeug (Werkstattwagen) zu führen, das für Privatfahrten ungeeignet ist (BFH 93, 270 = BStBl 1968 II, 773). Entscheidend ist in solchen Fällen, dass die Fahrerlaubnis im ganz überwiegenden betriebliche...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Unzumutbarkeit der Nacherfüllung für den Käufer.

Rn 9 Aus der Perspektive des Käufers ist zu bestimmen, ob die von ihm gewählte Art der Nacherfüllung verglichen mit der sofortigen Geltendmachung von Rücktritt, Minderung oder Schadensersatz statt der Leistung unzumutbar ist (HP/Faust Rz 39). Die Käuferorientierung ändert nichts daran, dass bei der Bewertung die hohe Bedeutung des Rechts auf zweite Andienung durch den Verkäu...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Fallgruppen der Drittberechtigung.

Rn 15 Neben den in den §§ 330, 331 erwähnten Fällen kommt eine Drittberechtigung auch sonst häufig vor (für den Vertrag zugunsten Dritter für den Todesfall Dresd NJW-RR 21, 1573 [OLG Dresden 01.07.2021 - 8 U 276/21]). Erwähnt seien die folgenden Fallgruppen: Rn 16 Der Anwaltsvertrag, der vom Haftpflichtversicherer für den Versicherungsnehmer abgeschlossen wird, berechtigt idR...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Grundsätze.

Rn 10 Ausgangspunkt ist die Befugnis des Eigentümers, einzelne Rechte aus dem Vollrecht abzuschalten. Solche das Eigentum beschränkende Rechte sollen limitiert sein, um das Eigentum nicht selbst zu einer leeren Hülse werden zu lassen (Motive III 1888, 262). Strukturiert wird die Separierungsmöglichkeit durch den sachenrechtlichen Typenzwang und die Typenfixierung (Soergel/Mü...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 3. Vertragliche Vereinbarung.

Rn 17 Der EV bedarf einer rechtsgeschäftlichen Grundlage. Regelmäßig muss er im Kaufvertrag vereinbart worden sein. Möglich ist allerdings auch eine stillschweigende Vereinbarung, wenn im Rahmen ständiger Geschäftsverbindungen frühere Lieferungen des Verkäufers ausschl unter EV ausgeführt worden waren. Dagegen kann man trotz der Häufigkeit des EV nicht unterstellen, dass all...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Abgrenzung.

Rn 3 Für I war ua der Gedanke maßgeblich, die bei Nichtvermögensschäden nahezu unvermeidbare Freiheit der Schätzung sei bedenklich (Mot II 22f). Dieser Gedanke trifft aber nicht zu, wenn ein Nichtvermögensgut (zB der Genuss einer Opernaufführung) einen festen Preis hat, also kommerzialisiert ist. Größte praktische Bedeutung hat dieser Gesichtspunkt bei der Nutzungsentschädig...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Allgemeines.

Rn 1 Der Verjährungsbeginn ist für die 6-monatige Verjährung abw von § 199 (Ultimo-Prinzip) geregelt. Nach § 548 I gilt die kurze Verjährungsfrist für Ersatzansprüche des Vermieters wegen Verletzung der Betriebspflicht (Frankf ZMR 15, 18), Veränderungen oder Verschlechterungen der vermieteten Sache (seit 15.12.04 nicht mehr für den Ausgleichsanspruch nach § 24 BBodSchG, Münc...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Schlichter Statutenwechsel, Abs 2.

Rn 17 Art 43 II regelt als allseitige Kollisionsnorm den Fall, dass eine (bewegliche) Sache vom Geltungsbereich einer Rechtsordnung in den einer anderen verbracht wird. Danach bestehen nach der alten lex rei sitae wirksam begründete Rechte an einer Sache grds auch bei Anwendbarkeit der neuen fort. Diese hat die an der Sache bestehenden Rechte grds hinzunehmen (sog Hinnahmeth...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / b) Bewegliche Sachen.

Rn 3 Das Zusammenspiel der §§ 433, 650 führt zu folgenden Abgrenzungen: (1) Reine Lieferverträge, also bes Verträge mit Händlern und über Serienprodukte, sind Kaufverträge (BGHZ 200, 337 Rz 18–20). (2) Bei Verträgen, die neben der Lieferung zur Herstellung, Montage oder zu geistigen Leistungen wie Entwicklungstätigkeit verpflichten, entscheidet, welche Leistung den Vertrag p...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Geschäfte zur angemessenen Deckung des Lebensbedarfs der Familie.

Rn 6 Geschäfte iSd Norm sind Rechtsgeschäfte, die nach ihrer Art objektiv der Deckung des privaten Lebensbedarfs dienen, also einen Bezug zur familiären Konsumgemeinschaft aufweisen, womit an die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit iRd §§ 1360, 1360a angeknüpft wird (Bremen FamRZ 10, 1080), soweit sie nach außen in Erscheinung tritt. Übersteigt das Erscheinungsbild die tatsäc...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Ausdrücklicher Hinweis oder Aushang (Nr 1).

Rn 19 Nr 1 verlangt einen ausdrücklichen, schriftlichen, mündlichen oder fernmündlichen Hinweis des Verwenders auf die hinreichend individualisierten AGB im Zeitpunkt des Vertragsschlusses (BGH NJW 88, 1212 [BGH 03.12.1987 - VII ZR 374/86]). Dies gilt auch für die Änderung von AGB (Hamm BB 79, 1789). Ist der Vertrag schriftform- oder beurkundungsbedürftig, erstreckt sich die...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Regelungsinhalt.

Rn 1 § 1003 I gibt neben § 1001 dem Besitzer eine komplizierte und in der Praxis kaum umsetzbare mehrstufige Regelung, seine Verwendungsersatzansprüche durchzusetzen: (1) Setzung einer angemessenen Frist zur Genehmigung des Verwendungsersatzanspruchs unter nachvollziehbarer Bezifferung desselben. Durch ernsthaftes und endgültiges Bestreiten der Ersatzpflicht kann die Frist j...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Allgemeines.

Rn 1 Nach § 278 hat der Schuldner für seine gesetzlichen Vertreter und sog Erfüllungsgehilfen einzustehen, ohne dass es auf Fahrlässigkeit hinsichtlich deren Auswahl oder Überwachung ankommt. Als Gründe für diese Zurechnung gelten Arbeitsteilung und Risikozurechnung (BGH NJW 96, 451 [BGH 24.11.1995 - V ZR 40/94]; MüKo/Grundmann § 278 Rz 3), Sicherung der Gefahren- und Beweis...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Vorgetäuschter Geschäftswille.

Rn 3 Bei einem Scheingeschäft äußert der Erklärende bewusst und in Kenntnis der Gegenseite objektiv etwas, was er subjektiv gar nicht will. § 117 verwirklicht die Privatautonomie und bewertet den Parteiwillen höher als einen entgegenstehenden objektiven Erklärungsinhalt (BeckOGK BGB/Rehberg § 117 Rz 10f). Da die Parteien nur den Schein eines Rechtsgeschäfts hervorrufen wolle...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Beispiele für Umgehungsgeschäfte.

Rn 33 Arbeitsrecht: Aufhebungsverträge sind nicht wegen Umgehung von § 613a nichtig, wenn sie auf das endgültige Ausscheiden des ArbN aus dem Betrieb gerichtet sind (BAG NZA 99, 424 [BAG 10.12.1998 - 8 AZR 324/97]). Eine Umgehung der arbeitsrechtlichen Schutzvorschriften über den Kündigungsschutz, die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall sowie die Pflicht zur Abführung von S...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / b) Sportanlagen, Sportveranstaltungen und Sportausübung.

Rn 162 Bei Sportanlagen sind insb ein Schutz der Benutzer vor nicht ohne Weiteres erkennbaren Gefahren (BGH NJW 85, 620; NJW-RR 86, 1029, 1030 [BGH 29.04.1986 - VI ZR 227/85]; NJW 08, 3775 Rz 10; 3778 Rz 11 mwN; Grenzen: Kobl MDR 12, 1287) unter Berücksichtigung der durch die Sportausübung geminderten Aufmerksamkeit (Hamm MDR 97, 739, 740; 02, 516, 517 [OLG Hamm 17.12.2001 -...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / b) Straßenverkehr.

Rn 159 Im Straßenverkehr sind insb die Grundsätze der gegenseitigen Rücksichtnahme und des Vertrauens auf verkehrsrichtiges Verhalten anderer von Bedeutung. Besondere, über das allg erforderliche Maß hinausgehende Rücksicht müssen Kraftfahrer auf ältere Menschen (BGH NJW 94, 2829, 2830 [BGH 19.04.1994 - VI ZR 219/93]), Kinder (BGH NJW 87, 2375, 2376 [BGH 17.02.1987 - VI ZR 7...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, 32007R0864 Art 27 ROM II – Verhältnis zu anderen Gemeinschaftsrechtsakten.

Gesetzestext Diese Verordnung berührt nicht die Anwendung von Vorschriften des Gemeinschaftsrechts, die für besondere Gegenstände Kollisionsnormen für außervertragliche Schuldverhältnisse enthalten. Rn 1 Art 27 regelt – als Kompromiss zwischen divergierenden Standpunkten zur kollisionsrechtlichen Relevanz des Herkunftslandprinzips im Rechtssetzungsverfahren – nunmehr allgeme...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / bb) Relative Unverhältnismäßigkeit.

Rn 32 Ausgangspunkt der Abwägung ist ein Vergleich der Kosten beider Arten der Nacherfüllung (HP/Faust Rz 69); maßgeblich ist der Zeitpunkt des Zugangs des Nacherfüllungsverlangens (BGH BeckRS 18, 27613 Rz 69 ff). Welche Differenz die vom Käufer gewählte Art für den Verkäufer unzumutbar macht, wird nicht nach festen Prozentzahlen entschieden, gem IV 2 ist eine umfassende Int...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Anwendungsbereich.

Rn 3 Gegenstand der Übereignung gem § 929 ff sind zunächst bewegliche Sachen, also körperliche Gegenstände (§ 90) sowie Tiere (§ 90a). Ausgeschlossen sind wesentliche Bestandteile von Grundstücken (§§ 93, 94) sowie Grundstücke selbst und im Zweifel auch Grundstückszubehör (§§ 97, 926); iE § 93 Rn 7, § 94 Rn 8, 9; zum Problem von Photovoltaikanlagen BGH NJW 22, 614 [BGH 22.10...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / b) Insolvenz.

Rn 79 In der Insolvenz des Sicherungsgebers steht dem Sicherungsnehmer nur ein Absonderungsrecht zu (§§ 50, 51 Nr 1 InsO), das sich ggf in einem Ersatzabsonderungsrecht analog § 48 I InsO fortsetzt (BGH WM 09, 237 Rz 18; 10, 662 Tz 8, s dazu Flöther/Wehner NZI 10, 554 ff; Mitlehner ZIP 10, 1934 ff; BGH WM 15, 1468, Tz 15, 17 u 2246, Rz 9 f; Dresd WM 10, 212, 214). Gleiches g...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 3. Andere Sachen oder Nutzungsrechte.

Rn 45 Die eben dargestellte Berechnung des Nutzungswertes von Kfz ist von der Kommerzialisierung immer stärker in die Nähe eines Frustrationsschadens (vgl § 251 Rn 19) gerückt: Die Entschädigung nähert sich dann dem Betrag der Aufwendungen des Geschädigten, die wegen des Schadensereignisses ihren Zweck verfehlen. Andererseits hat BGHZ 55, 146, 151 f eine solche Schadensberec...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Ersatzfähige Aufwendungen.

Rn 2 Voraussetzung für einen Anspruch nach § 1877 ist zunächst, dass der Betreuer zum Zwecke der Führung der Betreuung Aufwendungen getätigt hat (I). In Betracht kommen hier in erster Linie bare Auslagen und die Eingehung von Verbindlichkeiten, wie etwa für Telefon (soweit notwendig auch Handygebühren), Porto, Rechtsberatungskosten, Abschriften, Fotokopien nach Erforderlichk...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Abweichende vertragliche Bestimmung.

Rn 6 Eine anderweitige Bestimmung kann sich aus einer ausdrücklichen oder konkludenten Vereinbarung ergeben. Sie kann unterschiedlich hohe Anteile, aber auch eine völlige Freistellung einzelner Gesamtschuldner vorsehen. Rn 7 Für ein Darlehen ist intern ausgleichspflichtig, wem der Betrag zufließt oder sonst zugutekommt. Der Umfang der Ausgleichspflicht bei mehreren Mitbürgen ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Fiktion bei unzureichender Vermögensnutzung.

Rn 40 Dem Berechtigten und dem Verpflichteten sind fiktive Erträge als Einkommen zuzurechnen, wenn sie es unterlassen, ihr Vermögen in zumutbarer ertragbringender Weise zu nutzen oder zu verwerten (BGH FamRZ 15, 1172; FuR 00, 469; Brandbg FuR 15, 112). Dem Betreffenden steht bei der Wahl der Anlageform ein Beurteilungsspielraum zu. Er muss nicht in jedem Fall die Anlageform ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 3. Probleme der Ersatzbeschaffung.

Rn 30 Der Ersatzwagen ist idR (nämlich wenn nicht ein neuwertiger Wagen beschädigt worden ist; die Grenze liegt bei einer Fahrleistung von ca 1.000 km, BGH VersR 83, 658) ein Gebrauchtwagen. Der Geschädigte wird dem oft mit Misstrauen begegnen, schon weil er die Eigenarten des ihm fremden Fahrzeugs nicht kennt. Daher hat der BGH der Reparatur einen Vorrang vor der Ersatzbesc...mehr

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zfs 09/2025, Einbeziehung v... / 1 Aus den Gründen:

“… II. 1. … Die Bekl. kann als VR den Entschädigungsbetrag, den sie an den Unfallgegner ihres VN geleistet hat, wegen ungerechtfertigter Bereicherung vom Kl. als VN zurückfordern, da er ohne rechtlichen Grund von seiner Haftung gegenüber dem Geschädigten befreit worden ist (vgl. OLG Köln, Urt. v. 29.5.1996 – 27 U 6/96 m.w.N …). a) Indem die Kl. an den Unfallgegner des Bekl. e...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / IV. Weitere Einzelfälle.

Rn 32 Die Anwendung des Werkvertragsrechts kommt in Betracht für folgende Vertragsverhältnisse (alphabetisch): Abbruchvertrag (BGH WM 74, 391). Abfallverwertung und -entsorgung (Oldbg NJW-RR 99, 1575, 1576; Schlesw NJW-RR 00, 896, 897). Abschleppvertrag (LG Frankfurt VersR 02, 1260). Abwasserentsorgung (BGH NJW 09, 913). Anlagenvertrag nur bei Errichtung auf bestellereigenem...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Gang der Prüfung.

Rn 20 Die Prüfung hat in drei Schritten zu erfolgen. Zunächst ist das durch wesentliche Grundgedanken der gesetzlichen Regelung bestimmte gesetzliche Leitbild zu ermitteln (vgl zum Leitbild des Kaufvertrages BGH NJW 81, 117; des Internet-System-Vertrages BGH NJW 10, 1449; des Kfz-Versicherungsvertrages BGH ZIP 2011, 2261; des Maklervertrages BGH WM 70, 392; des Mietvertrages...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Objektiver Rechtsscheintatbestand.

Rn 40 Der Rechtsschein einer Duldungs- und Anscheinsvollmacht setzt voraus, dass der Scheinvertreter ohne eine Bevollmächtigung als Vertreter für den Vertretenen auftritt, sodass der Geschäftsgegner nach Treu und Glauben annehmen darf, der als Vertreter Handelnde sei bevollmächtigt. Das setzt voraus, dass der Geschäftsgegner die Tatsachen kennt, aus denen sich der Rechtssche...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Konkludente Abnahme.

Rn 9 Insb bei kleinteiligen Werkverträgen mit Baubezug und erst recht im Zusammenhang mit Leistungen von Architekten und Ingenieuren findet eine ausdrückliche Abnahme regelmäßig nicht statt. Dann stellt sich – oft erst im Prozess – die Frage, ob der Besteller die Werkleistungen wenigstens konkludent durch schlüssiges Verhalten abgenommen hat. Das ist der Fall, wenn der Unter...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Nutzungsberechtigung (Alt 1).

Rn 13 Als erste der drei Hauptgruppen ist die Benutzung in einzelnen Beziehungen geregelt. Benutzen ist eine tatsächliche Inanspruchnahme des dienenden Grundstücks. Erfasst wird ein dauerndes oder fortgesetztes oder doch mehr oder weniger häufiges, regelmäßig wiederkehrendes Gebrauchmachen von dem Grundstück zu bestimmten Zwecken (BGH BeckRS 19, 31891 Tz 8), dagegen nicht de...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Regel.

Rn 7 Der Gläubiger soll nach II 1 in Geld entschädigt werden können, wenn die Herstellung den Schädiger unverhältnismäßig teuer käme (§ 249 I) oder die nach § 249 II geschuldeten Herstellungskosten unverhältnismäßig hoch sind. Hierfür gilt bei Kfz die 130 %-Grenze (wenngleich dort nicht über § 251, sondern über das Gebot der Wirtschaftlichkeit begründet, § 249 Rn 9, 29). Die...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 3. Beispiele.

Rn 12 Wirksam +, nicht –: unverzügliche Anzeigepflicht (–BGH NJW 99, 1031 [BGH 21.01.1999 - III ZR 289/97]) oder zweiwöchige Ausschlussfrist (–BGH NJW-RR 05, 247 [BGH 28.10.2004 - VII ZR 385/02]) für Gewährleistungsansprüche des Auftraggebers im Bauvertrag; Auferlegung der Verantwortlichkeit für die Eignung der Bodenverhältnisse für den vereinbarten Kraneinsatz auf den Auftr...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / aa) Umfang der Aufsichtspflicht.

Rn 8 Ausgangspunkt für die Bestimmung des Umfangs der Aufsichtspflicht ist ihr Charakter als Verkehrspflicht. Für jeden Einzelfall ist abzuwägen zwischen Reifegrad des Aufsichtsbedürftigen, Schädigungspotential des Verhaltens und Zumutbarkeit von Aufsichtsmaßnahmen (s insb Staud/Bernau § 832 Rz 102 ff; MüKo/Wagner § 832 Rz 26; BeckOK/Spindler/Förster § 832 Rz 15; Erman/Wilhe...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / V. Nacherfüllungsort.

Rn 20 Der Erfüllungsort für die Nacherfüllung ist gem § 269 zu bestimmen (grundl BGHZ 189, 196 Rz 20 ff, daraus die folg Zitate von Rz; BGH NJW 17, 2758 Rz 21; Naumbg MDR 17, 1357; aA Ddorf NJW-RR 17, 821 [BGH 17.03.2017 - V ZR 70/16] Rz 23: Belegenheitsort). Primär kommt es auf die Vereinbarung der Parteien, sekundär auf Umstände des jeweiligen Einzelfalls wie zB Ortsgebund...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / 1. Einnahmen der Spieler

Rz. 1 Stand: EL 143 – ET: 09/2025 Vergütungen der Lizenzspieler (Bundesliga) einschließlich Hand- und Treuegeld sind > Arbeitslohn; auf die Bezeichnung der Bezüge und Prämien kommt es nicht an. Zu versteuernde > Sachbezüge können sich auch durch besondere Preisnachlässe ergeben, den ein Autohändler auf den Erwerb eines bestimmten Pkw-Modells einräumt (EFG 2005, 1865; ergänzen...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Haftung für Zufall nach S 2.

Rn 3 Ein Zufall iSv S 2 liegt vor, wenn das jeweilige Ereignis weder vom Schuldner noch vom Gläubiger zu vertreten ist (s § 276 Rn 38; Hirsch Jura 03, 42, 45); auch höhere Gewalt ist Zufall (Knütel NJW 93, 900; vgl § 276 Rn 35f), soweit sie oder ihre Folgen für den Schuldner unvermeidbar sind. Die selbständige Bedeutung von S 2 ist indes beschränkt. Stellt sich nämlich die V...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Mehrere Schuldverhältnisse.

Rn 5 Der Begriff des Schuldverhältnisses in § 366 entspricht demjenigen der §§ 362, 241. Gemeint ist die einzelne, konkrete Forderung, nicht das Schuldverhältnis iwS als Gesamtheit (›Bündel‹) von Rechten und Pflichten. Die Vorschrift gilt damit auch für die Frage, welchem von mehreren beim Gläubiger geführten Konten eine Zahlung gutgeschrieben wird (BGH ZIP 82, 424). Bei der...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Leistungsbezogene Nebenpflichten.

Rn 27 Leistungsbezogene Nebenpflichten berühren das Leistungsinteresse des Bestellers. Beziehen sie sich auf die mangelfreie Herstellung des Werks, können sie zu Hauptleistungspflichten des Unternehmers werden (BGH BauR 11, 1652 Rz 11; NJW 00, 280; Karlsr NJW-RR 03, 963; s.a. § 633 Rn 22). Als leistungsbezogene Pflichten kommen va Beratungs-, Prüfungs- (BGH NJW 00, 280; Prüf...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / a) Rechte an einer Sache.

Rn 10 Das Recht des Lageorts gilt für sämtliche sachenrechtliche Fragen; insb entscheidet es, wem die Sache gehört (Eigentum), welche dinglichen Rechte an ihr bestehen können (numerus clausus der Sachenrechte) sowie ob solche Rechte entstanden, übergegangen, geändert, erloschen oder verjährt sind (BTDrs 14/343, 15; zur Verjährung Stuttg v 2.2.06 – 19 U 47/05). Auch für den I...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Baugewerbe

Rz. 1 Stand: EL 143 – ET: 09/2025 Im Baugewerbe erhalten die > Arbeitnehmer neben dem > Arbeitslohn vom > Arbeitgeber zusätzliche Leistungen von den Sozialkassen der Bauwirtschaft. Dabei handelt es sich um gemeinsame Einrichtungen der Tarifvertragsparteien der Bauwirtschaft, deren Leistungen und Finanzierung im Tarifvertrag über das Sozialkassenverfahren im Baugewerbe (VTV) v...mehr