Fachbeiträge & Kommentare zu Kraftfahrzeug

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§ 51 Verkehrsrecht / b) Haftung beim Fußgänger- und Radfahrerunfall

Rz. 289 Gem. § 3 Abs. 2a StVO trifft den Kraftfahrzeugführer eine besondere Sorgfaltspflicht gegenüber Kindern, Hilfsbedürftigen und älteren Menschen, soweit deren besondere Stellung, insbesondere ggf. eine Hilfsbedürftigkeit, erkennbar war. Die Verantwortlichkeitsgrenze von Kindern ist nunmehr von sieben auf zehn Jahre angehoben worden. Inlineskater sind grds. den Regeln fü...mehr

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§ 53 Vertragshändlerrecht / 1. Voraussetzungen

Rz. 48 Der BGH fasst die Voraussetzungen für die analoge Anwendung des § 89b HGB wie folgt zusammen: Der Vertragshändler muss so in die Absatzorganisation des Unternehmers eingegliedert sein, dass er wirtschaftlich in erheblichem Umfang einem Handelsvertreter vergleichbare Aufgaben zu erfüllen hat, und eine vertragliche Verpflichtung haben, dem Unternehmer seine Kundendaten ...mehr

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§ 51 Verkehrsrecht / c) Unfall beim Fahrstreifenwechsel

Rz. 376 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 51.29: Unfall beim Fahrstreifenwechsel Das Fahrzeug unserer Mandantschaft befand sich auf der _________________________ Fahrspur der _________________________ Straße, als der Fahrer des bei Ihnen versicherten Fahrzeugs unachtsam einen Fahrstreifenwechsel im gleichgerichteten Verkehr durchführte und mit dem Kfz ...mehr

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§ 51 Verkehrsrecht / a) Gefahrerhöhung und ihre Folgen

Rz. 412 Neben der Obliegenheitsverletzung wird die Leistungspflicht des VR bestimmt durch eine etwaige Gefahrerhöhung hinsichtlich des versicherten Risikos. Die Gefahrerhöhung ist geregelt in den §§ 23 ff. VVG .[516] Der Begriff der Gefahrerhöhung ändert sich durch das neue VVG nicht. Das neue Recht übernimmt insoweit die Unterscheidung zwischen der subjektiven und der objekti...mehr

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§ 28 Leasing / d) Mietkauf

Rz. 22 Beim Mietkaufvertrag ist nicht die Gebrauchsüberlassung das eigentliche Vertragsziel, sondern der Vertrag ist von vorneherein auf einen späteren Eigentumserwerb gerichtet. Zu diesem Zweck wird dem Mieter das Recht (Option) eingeräumt, durch einseitige Erklärung die Sache unter vollständiger oder teilweiser Anrechnung der bis dahin gezahlten Mietraten käuflich zu erwer...mehr

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§ 27 Kaufrecht / aa) Kaufverträge über Waren mit digitalen Elementen

Rz. 21 Kaufrecht und die kaufrechtlichen Sondervorschriften der §§ 475b, 475c BGB kommen zur Anwendung, wenn ein Verbrauchsgüterkaufvertrag über eine Ware mit digitalen Elementen vorliegt. In diesem Fall sind die §§ 327b ff. BGB nicht anwendbar, § 327a Abs. 2 und 3 BGB. Ein Kaufvertrag über eine Ware mit digitalen Elementen liegt gem. § 327a Abs. 3 S. 1 BGB vor, wenn die Ber...mehr

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§ 28 Leasing / dd) Darlegungs- und Beweislast

Rz. 107 Die Darlegungs- und Beweislast dafür, dass eine übermäßige Abnutzung bzw. ein Schaden vorliegt, trägt der Leasinggeber. Seinen Darlegungen muss sich entnehmen lassen, welchen vertragsgemäßen Sollzustand das Fahrzeug am regulären Vertragsende habe aufweisen sollen und dass die für die Wertminderung in Ansatz gebrachten Mängel nicht auf normalem Verschleiß, sondern auf...mehr

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§ 27 Kaufrecht / c) Rechtsmängel

Rz. 69 Eine Sache ist gem. § 435 S. 1 BGB frei von Rechtsmängeln, wenn Dritte in Bezug auf die Sache keine oder nur die im Kaufvertrag übernommenen Rechte gegen den Käufer geltend machen können. Zu den Rechtsmängeln zählen absolute Rechte, dingliche Rechte (z.B. Nutzungsrechte,[88] Vorkaufsrecht, Beschlagnahme im strafrechtlichen Ermittlungsverfahren[89] oder Eintragung des ...mehr

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§ 39 Steuerrecht / 4. Muster: Klageerhebung zur Fristwahrung

Rz. 135 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 39.12: Klageerhebung zur Fristwahrung An das Finanzgericht Köln Klage der Eheleute Max und Frieda Meyer, Adolfstraße 9, 53111 Bonn – Kläger – Prozessbevollmächtigte: M & P, Steuerberatungsgesellschaft mbH, vertreten durch ihre Geschäftsführer P und H gegen das Finanzamt Bonn-Innenstadt, vertreten durch den Vorsteher –...mehr

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§ 28 Leasing / b) Teilamortisationsverträge

Rz. 6 Häufiger – und beim Kfz-Leasing praktisch ausschließlich – anzutreffen ist der Teilamortisationsvertrag. Beim Teilamortisationsvertrag deckt das während der unkündbaren Grundmietzeit zu leistende Leasingentgelt (Raten und eine evtl. Sonderzahlung) nur einen Teil der Kosten und des kalkulierten Gewinns des Leasinggebers. Die Höhe der Leasingraten bemisst sich im Falle e...mehr

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§ 51 Verkehrsrecht / c) Reparaturkosten liegen über dem Wiederbeschaffungswert

Rz. 313 Hier ist zwischen zwei Konstellationen zu unterscheiden:mehr

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§ 52 Versicherungsrecht / II. Beispiel

Rz. 67 Bei einer Mithaftungsquote von 50 % wäre es falsch, lediglich 50 % der vorgenannten Positionen gegenübe...mehr

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§ 51 Verkehrsrecht / 4. Manipulierter Unfall

Rz. 372 Der manipulierte Unfall ist gegeben, wenn Schädiger und Geschädigter zum Nachteil der eintrittspflichtigen Haftpflichtversicherung zusammenarbeiten. Eine Vielzahl an verdächtigen Tatsachen kann als Indizien zu dem begründeten Verdacht führen, dass es sich vorliegend um ein manipuliertes Unfallereignis handelt, bei dem der Geschädigte typischerweise in eine Beschädigu...mehr

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§ 27 Kaufrecht / 13. Anmerkungen zum Muster

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§ 51 Verkehrsrecht / 5. Regress des Versicherers gegen einen Haushaltsangehörigen des Versicherungsnehmers

Rz. 445 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 51.56: Regress des Versicherers gegen einen Haushaltsangehörigen des Versicherungsnehmers Ausweislich der in der Anlage beigefügten Vollmacht beauftragte mich Frau _________________________ aus _________________________ mit der Wahrnehmung ihrer Interessen in der im Betreff genannten Angelegenheit. Aus Anlass de...mehr

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§ 51 Verkehrsrecht / 6. Stellungnahme bei Vorwurf der Unfallflucht mit Einstellungsanregung nach den §§ 153, 153a, 170 Abs. 2 StPO

Rz. 176 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 51.7: Stellungnahme bei Vorwurf der Unfallflucht mit Einstellungsanregung nach den §§ 153, 153a, 170 Abs. 2 StPO In vorbezeichneter Angelegenheit nehme ich für den Beschuldigten wie folgt Stellung: 1) Der Beschuldigte bestreitet, sich vorsätzlich vom Unfallort entfernt zu haben. Zur fraglichen Zeit war er zwar F...mehr

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§ 51 Verkehrsrecht / f) Vorfahrtsmissachtung durch Einfahrenden

Rz. 379 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 51.32: Vorfahrtsmissachtung durch Einfahrenden Zur genannten Unfallzeit befuhr das Fahrzeug des Mandanten die im beigefügten Fragebogen genannte Straße. Der Fahrer des bei Ihnen versicherten Fahrzeugs fuhr vom Parkplatzbereich auf die vorfahrtsberechtigte Straße in den fließenden Verkehr ein und es kam zur Koll...mehr

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§ 21 Insolvenzrecht / 3. Checkliste: Vermögensgegenstände im Verbraucherinsolvenzverfahren

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§ 21 Insolvenzrecht / aa) Adressaten des außergerichtlichen Einigungsversuchs

Rz. 201 Das außergerichtliche Einigungsverfahren sollte alle Gläubiger umfassen, die eine Forderung gegen den Schuldner geltend machen. Daher besteht ein großer Teil der anwaltlichen Arbeit in dem Sortieren von Unterlagen des Schuldners, der häufig den Überblick über die gegen ihn gerichteten Forderungen verloren hat. Empfehlenswert ist das Einholen von Auskünften aus Schuld...mehr

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§ 51 Verkehrsrecht / 10. Antrag auf Entbindung des Betroffenen von seiner Verpflichtung zum persönlichen Erscheinen in der Hauptverhandlung im OWi-Verfahren

Rz. 180 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 51.11: Antrag auf Entbindung des Betroffenen von seiner Verpflichtung zum persönlichen Erscheinen in der Hauptverhandlung im OWi-Verfahren In vorbezeichneter Angelegenheit beantrage ich, den Betroffenen von seiner Verpflichtung zum Erscheinen im Termin zur mündlichen Verhandlung vom _________________________ zu ...mehr

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§ 51 Verkehrsrecht / d) Vorfahrtsmissachtung bei Vorfahrtsregelung

Rz. 377 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 51.30: Vorfahrtsmissachtung bei Vorfahrtsregelung Zur genannten Unfallzeit befand sich das Fahrzeug des Mandanten an dem im beigefügten Fragebogen genannten Unfallort. Der Fahrer des diesseits beteiligten Fahrzeugs befand sich auf der vorfahrtsberechtigten Straße. Das seitens Ihres VN beteiligte Fahrzeug nähert...mehr

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§ 42 Transportrecht / c) Versicherung der Haftung

Rz. 38 In der Regel hat der Spediteur wie jeder Auftraggeber eines Frachtführers ein Interesse daran, dass der Frachtführer seine Haftung ausreichend versichert. Im nationalen Güterkraftverkehr ist eine Pflichtversicherung vorgesehen, § 7a GüKG. Es empfiehlt sich aber generell, hierüber eine vertragliche Vereinbarung zu treffen, weil auch nicht dem GüKG unterliegende Transpo...mehr

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§ 51 Verkehrsrecht / a) Haftungstatbestände der Gefährdungshaftung im Straßenverkehr

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§ 27 Kaufrecht / bb) Verträge über digitale Produkte

Rz. 22 Für alle anderen Verträge über Waren und Sachen, die digitale Produkte enthalten oder mit ihnen verbunden sind, sind nach § 327a Abs. 2 BGB die §§ 327 ff. BGB anwendbar. Der Begriff der digitalen Produkte umfasst digitale Inhalte und digitale Dienstleistungen (§ 327 Abs. 1 BGB). Digitale Inhalte sind Daten, die in digitaler Form erstellt oder bereitgestellt werden. Hi...mehr

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§ 51 Verkehrsrecht / b) Haftung des Fahrzeugführers gem. §§ 18, 19a StVG

Rz. 285 Der vom Halter des Kfz oder Anhängers verschiedene Fahrer haftet nur im Rahmen vermuteter Verschuldenshaftung. Es handelt sich um Verschuldenshaftung mit umgekehrter Beweislast. Der Entlastungsbeweis betrifft sämtliche Tatsachen, die als Schuld in Betracht kommen. Ungeklärtes geht zu Lasten des Fahrers.[299] Die Ausgleichspflicht gegenüber Mithaftenden regelt sich wie...mehr

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§ 51 Verkehrsrecht / c) Kürzung des Sachverständigenhonorars

Rz. 387 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 51.39: Keine Kürzung der Abschleppkosten im Prozess Selbst wenn der Vortrag der Gegenseite zutrifft und das Abschleppunternehmen zu hohe Kosten oder gar einen nicht erforderlichen Aufwand abgerechnet hätte, kann dies der Klägerseite vorliegend nicht entgegengehalten werden: Übergibt nämlich der Geschädigte, wie...mehr

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§ 28 Leasing / aa) Abrechnung von Mehr- oder Minderkilometern

Rz. 103 Keine Schwierigkeiten bereitet in der Regel die Abrechnung der gefahrenen Mehr- oder Minderkilometer. Die Abrechnung wird auf der Grundlage der im Vertrag vereinbarten Kilometerleistung vorgenommen. Der Abrechnung sind allerdings entsprechende Freikilometer hinzuzurechnen, wenn der Leasinggeber gem. § 546a Abs. 1 BGB eine Nutzungsentschädigung wegen verspäteter Rückg...mehr

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§ 27 Kaufrecht / f) Sonderbestimmungen für den Sachmangelbegriff bei Waren mit digitalen Elementen

Rz. 111 Die neu gefasste Mangeldefinition in § 434 BGB gilt grundsätzlich auch für Verbrauchsgüterkaufverträge.[197] In Ergänzung von § 434 BGB enthalten die §§ 475b und c BGB Sonderbestimmungen zum Sachmangel bei dem Erwerb von Waren mit digitalen Elementen. Eine Ware mit digitalen Elementen ist nach der Legaldefinition in § 327a Abs. 3 S. 1 BGB eine Sache, die in einer Wei...mehr

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§ 28 Leasing / cc) Minderwertausgleich und Reparaturkostenersatz

Rz. 106 Im Übrigen stellt sich auch bei einem Vertrag mit Kilometerabrechnung die Frage, ob der Leasingnehmer nur Ausgleich des Minderwertes oder Ersatz der darüberhinausgehenden Reparaturkosten schuldet. Hier gilt im Grundsatz das Gleiche, was oben (Rdn 100) bereits zum Vertrag mit Restwertabrechnung ausgeführt wurde. Hiernach hat der Leasingnehmer nur die Kosten für solche...mehr

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§ 52 Versicherungsrecht / I. Quotenvorrecht/Differenztheorie

Rz. 64 Nach einem Unfall hat ein Versicherungsnehmer, der eine Vollkaskoversicherung abgeschlossen hat, die Möglichkeit, seine Kaskoversicherung in Anspruch zu nehmen und/oder seine Ansprüche gegen den Haftpflichtversicherer des Schädigers geltend zu machen. Liegt eine Mithaftung des Versicherungsnehmers bezüglich des Unfallgeschehens vor, ist es i.d.R. sinnvoll, die Vollkask...mehr

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§ 28 Leasing / ee) Rückabwicklung des Leasingvertrags

Rz. 63 Hiernach stehen sich folgende Ansprüche der Parteien gegenüber: Rz. 64 Der Leasingnehmer hat Anspruch auf Rückzahlung der Leasingraten sowie einer ggf. bei Vertragsbeginn geleisteten Sonderzahlung einschließlich der darin jeweils enthaltenen Umsatzsteuer.[103] Dies gilt unabhängig davon, ob der Leasingnehmer Verbraucher oder Unternehmer ist.[104] Der Anspruch wegen der ...mehr

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§ 53 Vertragshändlerrecht / 7. Pflicht zur Durchführung von Gewährleistungs- und Garantiearbeiten

Rz. 26 In den Vertragshändlerverträgen ist es üblich, dass der Hersteller den Vertragshändler zur Durchführung von Gewährleistungs- und Garantiearbeiten verpflichtet. Dabei verpflichtet sich der Vertragshändler, die Garantiearbeiten selbst durchzuführen und die Ware nicht zum Zwecke der Nachbesserung an den Hersteller zurückzusenden. Diese Pflicht hatte im Rahmen von Herstel...mehr

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§ 51 Verkehrsrecht / e) Vorfahrtsmissachtung bei Vorfahrt "rechts vor links"

Rz. 378 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 51.31: Vorfahrtsmissachtung bei Vorfahrt "rechts vor links" Zur genannten Unfallzeit befuhr das diesseits beteiligte Fahrzeug die im beigefügten Fragebogen genannte Unfallstelle. Das bei Ihnen versicherte Fahrzeug kam von links. Der Fahrer des Ihrerseits beteiligten Fahrzeugs beachtete nicht die dort geltende V...mehr

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§ 20 Handelsvertreterrecht / b) Allgemeine Geschäftsbedingungen, § 138 BGB, Kartellrecht

Rz. 18 Die Vertragspartner können den Handelsvertretervertrag von den Vorschriften des BGB und HGB abweichend gestalten, soweit die §§ 84 ff. HGB keine zwingenden Vorschriften enthalten. Grenzen setzen im Falle eines Formularvertrages[62] die Inhaltskontrollen nach §§ 307 ff.[63] BGB, wobei §§ 308 f. BGB nicht unmittelbar gelten. Zu beachten ist ferner § 138 BGB: Unwirksam si...mehr

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§ 28 Leasing / 4. Ermittlung des (Minder-)Wertes der Leasingsache bei Rückgabe

Rz. 88 Die Frage, welche Sollbeschaffenheit die Leasingsache bei Rückgabe aufzuweisen hat, ist für alle Verträge mit Restwertabrechnung von Bedeutung. Hierzu zählen neben dem Vertrag mit Kilometerabrechnung der Vertrag mit Mehrerlösbeteiligung und der kündbare Vertrag mit Schlusszahlung. Gleichwohl werden im Bereich des Kfz-Leasings nur die beiden letztgenannten Vertragsmode...mehr

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§ 28 Leasing / 1. Finanzierungsleasingvertrag als entgeltliche Finanzierungshilfe gem. § 506 Abs. 1 u. 2 BGB

Rz. 25 Der Umfang des Anwendungsbereichs der Verbraucherdarlehensregelungen ist mit dem im Zuge des Gesetzes zur Umsetzung der Verbraucherkreditrichtlinie am 11.6.2010 in Kraft getretenen § 506 Abs. 1 BGB neu bestimmt worden. § 506 BGB befasst sich mit dem Zahlungsaufschub und sonstigen entgeltlichen Finanzierungshilfen. Anders als in den §§ 499 Abs. 2, 500 BGB a.F. werden F...mehr

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§ 53 Vertragshändlerrecht / 3. Berechnungsgrundlagen

Rz. 51 Im Einzelnen ungeklärt sind die Berechnungsgrundlagen für den Ausgleichsanspruch. Denn anders als beim Handelsvertreter erhält der Vertragshändler keine Provision, sondern Rabatte.[158] Sehr streitig ist bereits, ob sich der Ausgleichsanspruch auf die sog. Hauptvertriebswaren, bspw. Fahrzeuge, Maschinen, Computer u.Ä., beschränkt oder ob er auch das Ersatzteilgeschäft...mehr

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§ 28 Leasing / bb) Ausgleich eines Minderwerts

Rz. 104 Schwierigkeiten bereitet dagegen die Ermittlung des Anspruches wegen eines Minderwertes. Das beginnt schon mit der Frage, welche Sollbeschaffenheit das Fahrzeug bei Rückgabe aufzuweisen hat. Üblicherweise wird vereinbart, dass sich das Fahrzeug in einem unveränderten, dem Alter und der vertragsgemäßen Fahrleistung entsprechenden, verkehrs- und betriebssicheren Erhalt...mehr

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§ 37 Sozialrecht / II. Rechtliche Grundlagen

Rz. 27 Die Agentur für Arbeit ist befugt, eine Sperrzeit gem. § 159 SGB III [106] festzustellen, wenn der Arbeitslose das Beschäftigungsverhältnis gelöst oder durch arbeitsvertragswidriges Verhalten Anlass für die Lösung gegeben hat, ohne für sein Verhalten einen wichtigen Grund zu haben[107] (Sperrzeit bei Arbeitsaufgabe – § 159 Abs. 1 S. 1, 2 Nr. 1 SGB III). Gem. § 159 Abs....mehr

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§ 51 Verkehrsrecht / 3. Feststellung von Rotlichtverstößen

Rz. 25 Es gibt einfache und qualifizierte Rotlichtverstöße. Der qualifizierte Rotlichtverstoß unterscheidet sich von dem einfachen Rotlichtverstoß dadurch, dass bei dem qualifizierten Rotlichtverstoß das Rotlicht schon mehr als eine Sekunde gedauert hat oder aber durch den Rotlichtverstoß wird jemand anderes gefährdet. Das erkennende Gericht muss ausdrücklich begründen, warum...mehr

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§ 51 Verkehrsrecht / a) Haftung von Kindern gem. § 828 Abs. 2 BGB

Rz. 287 Durch die gesetzliche Neuregelung des Zweiten Gesetzes zur Änderung schadensersatzrechtlicher Vorschriften im Jahr 2002 wurde die haftungsrechtliche Situation von Kindern im motorisierten Verkehr nachhaltig verbessert. Die Neuregelung unterscheidet nicht, ob das Kind Opfer oder "Täter" eines Unfalls ist. Nach der gesetzlichen Neuregelung sind Kinder unter zehn Jahren ...mehr

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§ 42 Transportrecht / VI. Muster: Rahmenvertrag Spediteur/Straßenfrachtführer

Rz. 43 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 42.1: Rahmenvertrag Spediteur/Straßenfrachtführer Rahmenvertrag Spediteur/Straßenfrachtführer Zwischen _________________________ vertreten durch _________________________ – nachfolgend Spediteur/Auftraggeber genannt – und _________________________ vertreten durch _________________________ – nachfolgend Frachtführer/Au...mehr

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§ 33 Planfeststellungsrecht / a) Zugriffsverbote

Rz. 51 § 44 BNatSchG definiert für besonders und streng geschützte Arten unterschiedliche Verbotstatbestände, die zusätzlich noch nach den Lebensstätten und den Aktivitätszeiten der Arten unterschieden werden. Grundsätzlich gelten die Verbote des § 44 BNatSchG für den Realeingriff und wenden sich deshalb unmittelbar an die Vorhabenzulassung. Die Vorschrift des § 44 BNatSchG ...mehr

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§ 53 Vertragshändlerrecht / 2. Ausschlussgründe

Rz. 50 Der Ausgleichsanspruch kann weder formularmäßig[150] noch durch Individualvertrag[151] ausgeschlossen werden. Für die Geltendmachung und die Form gilt § 89b HGB wie beim Handelsvertreter. Abreden, die diesen Anspruch einschränken, können lediglich nach Beendigung des Vertrages oder in einer Aufhebungsvereinbarung getroffen werden.[152] Der Ausgleichsanspruch ist nicht ...mehr

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§ 51 Verkehrsrecht / b) Versicherungsschutz gegen Entwendung

Rz. 431 Häufigster Problemfall in der Teilkaskoversicherung ist die Entwendung des versicherten Fahrzeugs. Hierbei ergeben sich zwei Problembereiche, nämlichmehr

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§ 27 Kaufrecht / aa) Nacherfüllung

Rz. 72 Sofern die Kaufsache einen behebbaren Mangel aufweist, kann der Käufer gem. § 437 Nr. 1 BGB i.V.m. § 439 Abs. 1 BGB nach seiner Wahl Mängelbeseitigung oder Lieferung einer mangelfreien Sache verlangen.[112] Für die Bestimmung des Erfüllungsortes gilt § 269 BGB. Bei Fehlen einer Vereinbarung sind daher die Umstände des Einzelfalls maßgeblich.[113] Bei Kauf im Ladengesc...mehr

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§ 51 Verkehrsrecht / 2. Reparaturschaden

Rz. 302 Bei der Abrechnung ist zwischen einer konkreten Abrechnung anhand der vorgelegten Reparaturkosten und einer fiktiven Abrechnung gem. Sachverständigengutachten/Kostenvoranschlag zu unterscheiden. Dabei gilt für den Ersatz der Mehrwertsteuer: Wählt der Geschädigte im "Reparaturfall" den Weg der Ersatzbeschaffung und rechnet er den Schaden konkret auf der Grundlage der ...mehr

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§ 17 GmbH-Recht / b) Dauer der Bestellung, Abberufung, Amtsniederlegung

Rz. 111 Die Gesellschafter[386] können die Bestellung befristen.[387] Sie können gem. § 38 Abs. 1 GmbHG den Geschäftsführer [388] als Organ grundsätzlich jederzeit abberufen (anderer Begriff: widerrufen)[389] – unbeschadet eventueller vertraglicher (Entschädigungs-)Ansprüche aus dem Anstellungsvertrag; sog. Koppelung zwischen Organstellung und Anstellungsvertrag kann vertragl...mehr

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§ 51 Verkehrsrecht / III. Checkliste: Mandantenberatung

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§ 51 Verkehrsrecht / 8. Mietwagenkosten

Rz. 329 Nimmt der Geschädigte, wenn das beim Unfall beschädigte Fahrzeug nicht mehr zu benutzen ist, ein Mietfahrzeug in Anspruch, so ist der hierfür anfallende Aufwand zu ersetzen.[397] Der "Unfallersatztarif" ist nur insoweit ein "erforderlicher" Aufwand zur Schadenbeseitigung, wenn der gegenüber dem "Normaltarif" höhere Preis aus betriebswirtschaftlicher Sicht gerechtferti...mehr