Fachbeiträge & Kommentare zu Kosten

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§ 10 Leistungs- und Regress... / D. Der Regress und die Erbenhaftung – § 1836e Abs. 1 S. 2 BGB (§ 1881 BGB n.F.)

Rz. 34 Soweit die Staatskasse den Betreuer befriedigt, gehen Ansprüche des Betreuers gegen den Betreuten auf die Staatskasse über. Das ist ein Regress in der Form der cessio legis, vergleichbar z.B. § 33 SGB II. Rz. 35 Durch den Tod eines unter Betreuung stehenden Menschen endet das Betreuungsverhältnis aus der Betreuung. Alle Rechte und Pflichten des Betreuten stehen aufgrun...mehr

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FF 09/2021, Sorge- und Umgangsrecht

Handbuch für die familienrechtliche PraxisRechtsgrundlagen – Erläuterungen – MusterMallory Völker/Monika Clausius8. Aufl., Nomos Verlag, Baden-Baden 2021, geb., 1144 SeitenISBN 978-3-8487-6814-198 EUR Die erste Auflage des "Sorge- und Umgangsrecht in der Praxis", wie der Band ursprünglich einmal hieß, erschien im Jahr 2000 im Deutschen Anwaltverlag. Begründet wurde er von dem...mehr

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§ 5 Leistungsrecht und Regr... / 1. Offensichtlich unwirtschaftlich (§ 12 Abs. 3 S. 1 Nr. 6 SGB II)

Rz. 144 Offensichtlich unwirtschaftlich ist eine Verwertung, wenn der zu erzielende Gegenwert in einem deutlichen Missverhältnis zum wirklichen Wert des zu verwertenden Vermögensgegenstandes steht. Es ist auf das ökonomische Kalkül eines rational handelnden Marktteilnehmers abzustellen. Es ist festzustellen, welchen Verkehrswert der Vermögensgegenstand gegenwärtig auf dem Mar...mehr

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§ 3 Leistungsrecht und Regr... / g) Erbengemeinschaft und Miteigentümergemeinschaft

Rz. 245 Die Verfügungsmacht eines Rechtsinhabers kann auch dadurch beschränkt sein, dass dem Rechtsinhaber die erforderliche Verfügungsbefugnis nicht allein zusteht. Typische Fälle sind die Miteigentümergemeinschaft oder die Erbengemeinschaft. Die Tatsache, dass ein Hilfesuchender nur Miteigentümer einer Immobilie ist, steht der Verwertbarkeit des Vermögens aus rechtlichen G...mehr

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§ 5 Leistungsrecht und Regr... / V. Fallbeispiel: Von allem etwas – aus SGB II und SGB XII? Was ist aus der sozialhilferechtlichen Erbenhaftung geworden?

Rz. 250 Fallbeispiel 70: Von allem etwas A bezieht Alg II. Seine Ehefrau E ist dauerhaft erwerbsgemindert und im Pflegegrad 2 eingruppiert. Sie bezieht Grundsicherung nach SGB XII. A erreicht in acht Monaten das reguläre Rentenalter. Seine Rente wird auch dann nicht ausreichen, um seinen Elementarbedarf zu decken. Die Eheleute haben ein kleines Hausgrundstück von 90 qm, das ...mehr

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AGS 09/2021, Aussetzungs- u... / II. Vergütungsanspruch gegen die Staatskasse

1. Gesetzliche Regelung Gem. § 48 Abs. 1 S. 1 RVG bestimmt sich der Vergütungsanspruch des im Wege der PKH beigeordneten Rechtsanwalts gegen die Staatskasse ausschließlich nach den Beschlüssen, durch die die PKH bewilligt und der Rechtsanwalt beigeordnet worden ist. Das Hess. LSG weist darauf hin, dass diese Beiordnung die Tätigkeit als Prozess- oder Verfahrensbevollmächtigte...mehr

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§ 11 Leistungs- und Rückgri... / h) Zusammenfassung

Rz. 131 Was bedeutet all das zusammengefasst für die erbrechtlich Gestaltung?mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / II. Verhältnis zu den §§ 370, 378 AO

Rz. 703 [Autor/Stand] Die Steuergefährdungstatbestände nach § 379 AO bilden als typische Vorbereitungshandlungen bzw. Durchgangsdelikte (s. bereits Rz. 30) häufig die Vorstufe zu den späteren Verletzungsdelikten nach den §§ 370, 378 AO. Bereits aus den allgemeinen Grundsätzen der Gesetzeskonkurrenz folgt, dass das Gefährdungsdelikt gegenüber dem Verletzungsdelikt (auch im Ve...mehr

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§ 3 Leistungsrecht und Regr... / (2) Wirksamkeitsbremse für Testamente bei bedürftigen Ehegatten

Rz. 271 Die Gestaltung einer nicht befreiten Vorerbschaft/Nacherbschaft entzieht dem Vorerben die Substanz des Nachlasses. Diese steht dem Nacherben zu. Mit einer gestaffelten Nacherbschaft kann man so versuchen, die Nachlasssubstanz an die jeweils nächste Generation weiterzugeben. Rz. 272 Fallbeispiel 29: Der pflegebedürftige Ehegatte/Lebenspartner – ein Fall für die Vorerb...mehr

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§ 7 Leistungsrecht und Regr... / VIII. Überleitung (§ 95 SGB VIII)

Rz. 47 § 95 SGB VIII ermöglicht es, den Nachrang der Jugendhilfe durch Überleitung nachträglich wiederherzustellen. Hat eine der in § 92 Abs. 1 SGB VIII genannten Personen für die Zeit, für die Jugendhilfe gewährt wird, einen Anspruch gegen einen anderen, der weder Leistungsträger i.S.d. § 12 SGB I noch Kostenbeitragspflichtiger ist, so kann der Träger der öffentlichen Jugen...mehr

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§ 5 Leistungsrecht und Regr... / B. Der Bedarf im SGB II (§§ 19 ff. SGB II)

Rz. 4 Nach den Regeln des SGB II kommen Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts für folgende Bedarfe in Betracht:mehr

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§ 6 Leistungsrecht und Regr... / B. Nachranggrundsatz und Beitragsleistungen

Rz. 4 Eingliederungshilfe ist ein steuerfinanzierter Leistungstopf. Ihre Strukturprinzipien ergeben sich aus dem Mit der Neuregelung der Eingliederungshilfe geht gegenüber dem SGB XII insoweit kein grundsätzlicher Paradigmenwechsel [9] einher: Zitat "Die Leistungen der Eingliederungshilfe sehen neben der N...mehr

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§ 3 Leistungsrecht und Regr... / a) Überleitung wegen erhaltener Leistungen

Rz. 443 § 93 Abs. 1 S. 1 SGB XII setzt voraus, dass die Person, die einen Anspruch gegen einen Dritten hat, gegenüber dem Sozialhilfeträger leistungsberechtigt sein muss. Es wird also nicht vorausgesetzt, dass tatsächlich schon Sozialleistungen erbracht worden sein müssen. Die Leistung muss aber vom Sozialleistungsträger dem Grunde nach durch einen den Leistungsanspruch konk...mehr

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§ 4 Die Erbengemeinschaft u... / aa) Zivilrecht

Rz. 14 Die Vorschriften der §§ 2050 ff. BGB sehen unter bestimmten Voraussetzungen eine Ausgleichung von lebzeitig vom Erblasser erhaltenen Zuwendungen unter den Miterben vor. Eine Ausgleichspflicht kommt für Abkömmlinge in Betracht, die entweder als gesetzliche Erben zur Erbfolge gelangen (§ 2050 BGB) oder die vom Erblasser auf das eingesetzt sind, was sie als gesetzliche E...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 3. Amtliche Wahrnehmung

Ergänzender Hinweis: Nr. 12, 13 AStBV (St) 2020 (s. AStBV Rz. 12, 13) Rz. 12 [Autor/Stand] Bereits im allgemeinen Strafverfahren besteht die Notwendigkeit, dass die StA auch ohne Veranlassung eines Anzeige erstattenden Dritten auf Basis ihr aus anderen Gründen bekannt gewordener Umstände sog. Initiativermittlungen (RiStBV Nr. 6.1 f. Anlage E) ergreift[2]. Dies gilt erst recht...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.2.7.3.1 Kein Korrespondenzprinzip

Tz. 200 Stand: EL 103 – ET: 09/2021 Der Vorteil beim Sponsor – also sein BA-Abzug – kann jedoch beim Empfänger mit stlichen Nachteilen verbunden sein, da es sich bei den Sponsoringeinnahmen grds um stpfl Entgelt handelt. Dieses Entgelt ist als Einnahme im stpfl wG nach § 64 AO eines gemeinnützigen Vereins oder im stpfl BgA nach § 4 KStG einer öff-rechtlichen Kö zu erfassen un...mehr

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§ 5 Leistungsrecht und Regr... / dd) Zahlung aus Sterbevierteljahr

Rz. 83 Nach § 46 SGB VI gibt es bei der gesetzlichen Hinterbliebenenrente den sog. Sterbevierteljahrbonus. Seine Behandlung als Schontatbestand ist streitig. Schon das BSG zur Arbeitslosenhilfe hat entschieden: Zitat "Etwas anderes gilt für den das Normalmaß übersteigenden Betrag der Witwen- oder Witwerrente; dieser sog. Sterbevierteljahresbonus enthält eine bestimmte, vom Ges...mehr

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§ 8 Leistungsrecht und Regr... / II. Abzugsposten auf das Einkommen

Rz. 27 Vom Einkommen sind gesetzlich bestimmte Abzugsposten abzusetzen:mehr

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§ 12 Der Schenkungsrückford... / 4. Wert der Ersatzansprüche

Rz. 193 Die Bestimmung der Höhe der Ersatzverpflichtung für die ausgefallenen Rechte ergibt sich aus den jeweiligen Ersatzregelungen. Häufig hängt die Höhe des Ersatzanspruchs an den Umständen des Wegzugs. Hat der Berechtigte den Wegzug selbst verschuldet oder trifft ihn kein Verschulden wie im Falle der Pflegebedürftigkeit, dann bestimmt sich die Höhe der Rente häufig nach d...mehr

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§ 1 Vorweggenommene Erbfolge / 10. Besteuerung des Nutzungsvorteils

Rz. 132 Der Erwerber ist gem. § 29 Abs. 2 ErbStG für den Zeitraum, für den ihm die Nutzungen (z.B. Mieterträge) des zugewendeten Vermögens zugestanden haben, wie ein Nießbraucher zu behandeln. Hintergrund ist, dass dem herausgabepflichtigen Erwerber die Vorteile des Geschenks verbleiben können und entsprechend zur Schenkungsteuer herangezogen werden sollen. Diese Regelung gr...mehr

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§ 6 Leistungsrecht und Regr... / III. Auf wessen Einkommen oder Vermögen kommt es an?

Rz. 12 Das Bundesteilhabegesetz bringt Neuerungen hinsichtlich der Antwort auf die Frage, wessen Einkommen im SGB IX in die Beitragsberechnung einzubeziehen ist. § 136 SGB IX bestimmt, dass ein Beitrag zu den Aufwendungen nur noch aus dem Einkommen der antragstellenden Person – oder bei Minderjährigen der im Haushalt lebenden Eltern oder dem im Haushalt lebenden Elternteil – ...mehr

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§ 3 Der Erbfall / d) Behandlung der Abfindung beim Erben und Vermächtnisnehmer

Rz. 70 Auf Seiten des (nächsten) Erben bzw. Vermächtnisnehmers, der eine Abfindung an den Ausschlagenden leistet, ist diese als Nachlassverbindlichkeit erwerbsmindernd abzugsfähig.[55] Es handelt sich dabei um Aufwendungen zur Erlangung des Erwerbs, § 10 Abs. 5 Nr. 3 ErbStG (siehe Rdn 139>).mehr

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§ 3 Leistungsrecht und Regr... / bb) Verhältnis zu § 19 Abs. 5 SGB XII

Rz. 613 § 19 Abs. 5 SGB XII betrifft die "unechte" Sozialhilfe und den Aufwendungsersatzanspruch der für rechtmäßige Aufwendungen an den Erblasser entstanden sind. Er kann den Erblasser betreffen, aber auch die Mitglieder seiner Einsatzgemeinschaft, z.B. bei der Hilfe zur Pflege den daheimgebliebenen Ehegatten. Insoweit geht § 19 Abs. 5 SGB XII vor.[1003]mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / A. Gegenstand und Umfang der Prüfung

Rn. 1 Stand: EL 33 – ET: 09/2021 Nach § 6 Abs. 1 PublG sind der JA bzw. EA und der Lagebericht durch einen AP zu prüfen. Soweit nichts anderes bestimmt ist, gelten § 316 Abs. 3, § 317 Abs. 1, 2 Satz 1 bis 3, 3a, 4a bis 6, § 318 Abs. 1, 1a, 3 bis 8, § 319 Abs. 1 bis 4, § 319b Abs. 1, § 320 Abs. 1, 2 und 4 sowie die §§ 321–324 über die Prüfung des JA sinngemäß. Dies jedoch mit Blick au...mehr

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§ 4 Die Erbengemeinschaft u... / 1. Allgemeines

Rz. 46 Die einkommensteuerlichen Folgen einer Erbauseinandersetzung beim Privatvermögen hängen in erster Linie davon ab, ob bzw. inwieweit wegen einer Entgeltlichkeit (z.B. wegen einer Abfindungsleistung) ein Anschaffungs- bzw. Veräußerungsvorgang bei den Beteiligten ausgelöst wird. Veräußerungsvorgänge können auch bei Privatvermögen (erhebliche) einkommensteuerliche Folgen ...mehr

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§ 5 Leistungsrecht und Regr... / c) Aktiv-/Passivlegitimation des Hilfeträgers

Rz. 203 Das Jobcenter (§ 6d SGB II) ist im gerichtlichen Verfahren nach Anspruchsübergang aktiv- und passivlegitimiert. Der Hilfeträger kann aus eigenem übergegangenem Recht Ansprüche des Leistungsbeziehers gegen den Drittschuldner bis zur Höhe seiner eigenen Aufwendungen für den konkreten Hilfeempfänger, der Inhaber des Anspruchs ist, geltend machen; im Übrigen bleibt der A...mehr

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§ 5 Leistungsrecht und Regr... / e) Aktivlegitimation des Hilfeträgers für die Zukunft

Rz. 205 Für die Zukunft darf der Hilfeträger unter den Voraussetzungen des § 33 Abs. 3 S. 2 SGB II aus eigenem Recht bis zur Höhe seiner bisherigen monatlichen Aufwendungen gegen den Drittschuldner vorgehen, wenn zu erwarten ist, dass er auch künftig öffentliche Leistungen wird erbringen müssen. Macht auch der Gläubiger seinen Anspruch für die Zukunft gegen den Schuldner geri...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.4.3.4 Zuwendungen an ausländische Körperschaften

Ausl Kö, die in D mit inl Eink der beschr StPflicht unterliegen, dürfen künftig nur noch gefördert werden, wenn sie in D wegen Gemeinnützigkeit st-begünstigt sind (§ 58 Nr 1 S 3 AO). Beschr stpfl Kö dürfen also nur noch gefördert werden, wenn sie in einem EU-/EWR-Mitgliedstaat steuerlich ansässig sind (§ 5 Abs 2 Nr 2 Hs 2 KStG) und sämtliche Voraussetzungen der Gemeinnützigk...mehr

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AGS 09/2021, Entschädigung ... / III. Bedeutung für die Praxis

Eine Entscheidung, die auch nur Richter treffen können, die jeden Monat ihre nicht gerade geringe Besoldung aus der Staatskasse erhalten. Deshalb können Richter kaum ermessen, dass ein Rechtsanwalt, der – anders als ein Richter – noch aus seinen Einnahmen ein Büro mit meist mehreren Angestellten finanzieren muss, auf den zügigen Eingang der ihm zustehenden Vergütung angewies...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / aa) Nichtverbuchen

Rz. 145 [Autor/Stand] Das Nichtverbuchen von Geschäftsvorfällen oder Betriebsvorgängen ist ein echter Unterlassungstatbestand. Die Handlung kann sowohl in dem völligen Unterlassen der vorgeschriebenen Buchführung als auch in dem Unterlassen einzelner Eintragungen in den Geschäftsbüchern bzw. Eingaben in entsprechende elektronische Datenerfassungsprogramme bestehen. Rz. 146 [A...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.4.9.2 Zweckerfüllungs- bzw Projektrücklage

Tz. 109 Stand: EL 103 – ET: 09/2021 Tz. 110 Stand: EL 103 – ET: 09/2021 Nach § 62 Abs 1 Nr 1 AO ist es zulässig, dass eine st-begünstigte Kö ihre Mittel ganz oder tw einer Rücklage zuführt, soweit dies erforderlich ist, um ihre st-begünstigten satzungsmäßigen Zwecke nachhaltig erfüllen zu können. Allerdings ist es unzulässig, wenn eine Kö nur deshalb, weil ihr bei ihrer Gründun...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

Klähn, Aktuelle Fragen aus der Praxis der Außenprüfung – Gemeinnützigkeitsrechtliche Behandlung der Arzneimittelabgabe von Krankenhausapotheken, StBP 2006, 197. Tz. 216 Stand: EL 103 – ET: 09/2021 Zum Begriff des Krankenhauses s § 2 Nr 1 Krankenhausfinanzierungsges idF v 10.04.1991 (BGBl I 1991, 887). Danach sind Krankenhäuser Einrichtungen, in denen durch ärztliche und pflege...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.5.2 Bestimmtheit der Satzungszwecke und der Art ihrer Verwirklichung (§ 60 Abs 1 AO)

Tz. 129 Stand: EL 103 – ET: 09/2021 § 60 Abs 1 S 1 AO schreibt vor, dass die Satzungszwecke und die Art ihrer Verwirklichung so genau bezeichnet sein müssen, dass aufgr der Satzung die satzungsmäßigen Voraussetzungen für die StBefreiung geprüft werden können (s Urt des BFH v 23.07.1988, BFH/NV 1989, 479; v 23.11.1988, BStBl II 1989, 391; und v 10.11.1998, HFR 1999, 481). In de...mehr

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§ 5 Leistungsrecht und Regr... / aa) Zielgerichtetes "quasi-deliktisches" Handeln notwendig

Rz. 234 Die Kostenersatzregel des § 34 SGB II hat hohe Voraussetzungen, die insbesondere im wertenden bzw. im subjektiven Bereich liegen. Sozialwidrig kann sich nur verhalten, wer sich der Sozialwidrigkeit seines Verhaltens bewusst oder grob fahrlässig nicht bewusst ist.[378] Wertend ist die Norm am Gedanken des schuldhaften, "sozialwidrigen", "quasi-deliktischen Handelns" d...mehr

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FoVo 09/2021, Berücksichtig... / 1 I. Die Entscheidung

Unterhalt ist Einkommen des Kindes Gemäß § 36 Abs. 1 InsO i.V.m. § 850c Abs. 4 ZPO kann das Vollstreckungsgericht auf Antrag nach billigem Ermessen bestimmen, dass der Unterhaltsberechtigte bei der Berechnung des unpfändbaren Teils des Arbeitseinkommens des Schuldners ganz oder teilweise unberücksichtigt bleibt. Nach der Rechtsprechung des BGH verbieten sich im Hinblick auf d...mehr

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§ 11 Leistungs- und Rückgri... / a) Der Wegfall der Bedürftigkeitsursache oder warum werden eigentlich nachrangige Leistungen bezogen?

Rz. 200 Manchmal wird in der Literatur angenommen, dass die Beschränkungen des Bedürftigentestaments wegfallen könnten, wenn die unzureichende Erwerbsfähigkeit bzw. Erwerbsmöglichkeit des Betroffenen entfalle. Man könne z.B. bei Herstellung der Erwerbsfähigkeit des Betroffenen durch einen Amtsarzt den Eintritt der auflösenden Bedingung feststellen lassen. Gleichzeitig wird d...mehr

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§ 3 Leistungsrecht und Regr... / cc) Erbteil

Rz. 418 Die mit der Überleitung eines Erbteils verbundenen Einzelprobleme werden bisher noch nicht näher beleuchtet. Zu einem Zufluss von bedarfsdeckendem Einkommen bzw. Vermögen wird das Ganze nämlich nicht durch die Überleitung des Erbteils. Überleitbar ist nach § 93 SGB XII ein Anspruch. Das Miterbenrecht ist ein "Rechtsinbegriff"[692] bzw. ein sonstiges Vermögensrecht im ...mehr

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§ 1 Zum Einstieg und zur Or... / 2. SGB Allgemeiner Teil (SGB I)

Rz. 98 Das materielle Sozialrecht besteht aus einer Vielzahl nach und nach gewachsener besonderer Bausteine und Ansprüche, die als Antworten auf soziale Problemlagen entstanden sind.[48] Den besonderen Büchern des SGB ist ein Allgemeiner Teil – das Sozialgesetzbuch Erstes Buch (SGB I) – vorangestellt. Das SGB I stellt den Überblick über das Leistungsspektrum der besonderen So...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.4.7 Unterhaltsleistungen durch Stiftungen (§ 58 Nr 6 AO)

Tz. 103 Stand: EL 103 – ET: 09/2021 Im Gegensatz zu § 58 Nr 1–5 AO enthält § 58 Nr 6 AO eine Regelung, nach der eine Mittelverwendung außerhalb des st-begünstigten Bereichs zulässig ist. Nach dieser Vorschrift darf eine Stiftung höchstens ein Drittel ihres Einkommens zum angemessenen Unterhalt des Stifters und seiner nächsten Angehörigen zur Pflege ihrer Gräber und zur Ehrung...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise: Allgemeine Literaturhinweise:

Prugger, Höchstgrenzen für Mitgliedsbeiträge und Aufnahmegebühren bei gemeinnützigen Sportvereinen unter besonderer Berücksichtigung selbstfinanzierender Sportarten, DB 1996, 496; Möller, Mitgliedsbeiträge, Aufnahmegebühren und Spenden an Sportvereine, DB 1997, 949. Tz. 24 Stand: EL 103 – ET: 09/2021 Eine Kö richtet sich auch dann noch an die Allgemeinheit, wenn der Zugang zu i...mehr

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§ 3 Leistungsrecht und Regr... / 7. Barbetrag – § 90 Abs. 2 Nr. 9 SGB XII

Rz. 335 Die Sozialhilfe darf nicht abhängig gemacht werden von kleineren Barbeträgen oder sonstigen Geldwerten; dabei ist eine besondere Notlage der nachfragenden Person zu berücksichtigen. Die Höhe der Beträge wird durch die Verordnung zur Durchführung des § 90 Abs. 2 Nr. 9 SGB XII näher bestimmt.[585] § 1 DVO bestimmt, was kleinere Barbeträge oder sonstige Geldwerte im Sin...mehr

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§ 3 Leistungsrecht und Regr... / 1. Prüfungsschema

Rz. 409 Wenn der Sozialhilfeträger den Bedarf eines Hilfesuchenden mit den Mitteln des SGB XII decken muss, weil der Antragsteller dem Grunde nach vorhandene – aber nicht "bereite" – Mittel nicht zur eigenen Bedarfsdeckung aktivieren kann, handelt es sich sozialhilferechtlich um einen "Störfall". Das Mittel zur Beseitigung der Leistungsstörung im sozialhilferechtlichen Leistu...mehr

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§ 12 Einkommensteuerpflicht... / B. "Spekulationssteuer" bei Grundstücksveräußerungen

Rz. 2 § 23 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 S. 1 EStG sieht vor, dass Gewinne aus privaten Veräußerungsgeschäften von Grundstücken der Einkommensbesteuerung unterliegen, wenn diese innerhalb von 10 Jahren nach ihrer Anschaffung veräußert werden. Für die Berechnung der Veräußerungsfrist des § 23 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 S. 1 EStG ist grundsätzlich das der Anschaffung oder Veräußerung zugrunde lieg...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.1.9 Grundsatz der zeitnahen Mittelverwendung (§ 55 Abs 1 Nr 5 AO)

Tz. 71 Stand: EL 103 – ET: 09/2021 Nach § 55 Abs 1 Nr 5 AO muss eine Kö ihre Mittel grds zeitnah für ihre st-begünstigten satzungsmäßigen Zwecke verwenden, ist Verwendung idS auch Verwendung der Mittel für die Anschaffung oder Herstellung von Vermögensgegenständen, die satzungsmäßigen Zwecken dienen, ist eine zeitnahe Mittelverwendung gegeben, wenn die Mittel spätestens in den a...mehr

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§ 5 Leistungsrecht und Regr... / 3. Schontatbestand Einkommen III: Zuwendungen, die ein anderer erbringt, ohne hierzu eine rechtliche oder sittliche Pflicht zu haben

Rz. 85 Nach § 11a Abs. 5 SGB II sind Zuwendungen, die ein anderer erbringt, ohne hierzu eine rechtliche oder sittliche Pflicht zu haben, nicht anzurechnen, wenn Di...mehr

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§ 12 Der Schenkungsrückford... / 3. Ablauf der Zehnjahresfrist des § 529 BGB

Rz. 163 Von besonderer praktischer Bedeutung ist der Ausschluss der Rückforderung wegen Zeitablaufs. Sind zur Zeit des Eintritts der Bedürftigkeit seit der Leistung des geschenkten Gegenstands zehn Jahre verstrichen, so ist die Herausgabe endgültig ausgeschlossen (§ 529 Abs. 1 Alt. 2 BGB). Die Frist beginnt mit dem Vollzug der Leistung. Der Beginn der in § 529 Abs. 1 Alt. 2 B...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.2.6 Pauschalgewinn von 15 % der Einnahmen bei bestimmten wirtschaftlichen Geschäftsbetrieben (§ 64 Abs 6 AO)

Tz. 195 Stand: EL 103 – ET: 09/2021 Nach § 64 Abs 6 AO kann bei den folgenden stpfl wG der Besteuerung ein Gewinn von 15 % der Einnahmen zugrunde gelegt werden: Werbung für Unternehmen, die im Zusammenhang mit der st-begünstigten Tätigkeit einschl ZwB stattfindet, Totalisatorbetriebe, Zweite Fraktionierungsstufe der Blutspendedienste. Die Vorschrift findet nur auf Antrag Anwendun...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

Zu §§ 55–57 AO: Thiel, Die zeitnahe Mittelverwendung – Aufgabe und Bürde gemeinnütziger Kö, DB 1992, 1900; Boochs/Ganteführer, Dotierung und Verwendung der Mittel oder des Stiftungs-Kap einer gemeinnützigen Stiftung am Bsp einer Künstlerstiftung, DB 1997, 1840; Ley, Mittelverwendungsrechnung gemeinnütziger Organisationen, KÖSDI 1998, 11 682; Schauhoff, Verlust der Gemeinnützigke...mehr

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§ 3 Leistungsrecht und Regr... / a) Zumutbarer Einkommenseinsatz bei Leistungen in stationären Einrichtungen – § 92 SGB XII

Rz. 129 § 92 Abs. 1 S. 1 SGB XII setzt voraus, dass der Bedürftige nicht in einer Wohnung nach § 42a Abs. 2 S. 2 SGB XII lebt. Für den Betroffenen und den nicht getrennt lebenden Ehegatten/Lebenspartner eines Heimbewohners gilt für den Bezug von Grundsicherung und Hilfe zum Lebensunterhalt eine Sonderregelung für den Einkommenseinsatz. Nach § 92 Abs. 1 SGB XII kann von ihm un...mehr

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§ 3 Leistungsrecht und Regr... / V. Schontatbestand Einkommen III: Zuwendungen Dritter ohne rechtliche oder sittliche Pflicht – ein Schontatbestand nach § 84 Abs. 2 SGB XII

Rz. 120 § 84 Abs. 1 SGB XII regelt die Freistellung von Zuwendungen bei der Anrechnung von Einkommen, die der Hilfebedürftige von der freien Wohlfahrtspflege erhält. Als Zuwendungen kommen sowohl Geldleistungen als auch Sachleistungen in Betracht.[223] Generell ist der Begriff der Zuwendung weit. Es kann sich um die Übertragung von Vermögensgegenständen handeln, aber z.B. auc...mehr