Fachbeiträge & Kommentare zu Kosten

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Vorbereitungsbeschluss: Anf... / 3 Das Problem

Nach § 5 Abs. 2 der Gemeinschaftsordnung (GO) ist dem jeweiligen Eigentümer der Einheit Nr. 11 das Recht eingeräumt, auf seine Kosten in die Fläche des Dachs Loggien, Dachgauben und Dachfenster nach seiner Wahl einzubauen. Im Jahr 2016 vereinbaren die Wohnungseigentümer, dass für die Dachflächen und Dachteile, die nicht zu den in § 5 Abs. 2 GO genannten Bauten gehören, für I...mehr

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Genehmigung der Jahresabrec... / 4 Die Entscheidung

Ohne Erfolg! Selbst dann, wenn nach der Gemeinschaftsordnung einer Mehrhausanlage Untergemeinschaften über die Lasten und Kosten entscheiden, müsse eine einheitliche Jahresabrechnung erstellt und beschlossen werden. Erstens diene die aus der Gesamtabrechnung abgeleitete Einzelabrechnung dazu, eine (einheitliche) Abrechnungsspitze im Verhältnis zwischen dem einzelnen Wohnungs...mehr

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Rückstellung, Abbruchverpfl... / 2.1 Erfassung in der Handelsbilanz

Die A-GmbH berechnet den nominellen Verpflichtungsbetrag zum Zeitpunkt des Abbruchs zum 31.12.10 unter Berücksichtigung der erwarteten Preissteigerungen wie folgt: Um die Preisverhältnisse zum Zeitpunkt der Erfüllung (31.12.10) zu berücksichtigen, berechnet die A-GmbH den nominellen (bzw. unabgezinsten) Verpflichtungsbetrag zum 31.12.10 unter Berücksichtigung einer jährlichen...mehr

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Genehmigung der Jahresabrec... / 3 Das Problem

Die Gemeinschaftsordnung einer Mehrhausanlage ordnet an, dass Kosten und Lasten – soweit möglich – für jede Untergemeinschaft gesondert "ausgeworfen" werden müssen, da jede Untergemeinschaft sämtliche ihrem Haus […] zuzuordnenden Kosten und Lasten so zu tragen hat, als wenn sie eine eigene Wohnungseigentümergemeinschaft wäre. Bei Angelegenheiten, die ausschließlich einer bes...mehr

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Erstattungsanspruch: Beschl... / 3 Das Problem

Wohnungseigentümer K repariert auf eigene Kosten das gemeinschaftliche Eigentum. Die Wohnungseigentümer billigen ihm per Beschluss zu TOP 1 einen Erstattungsanspruch i. H. v. 18.000 EUR zu. Dagegen geht K vor. Er behauptet, er habe höhere Kosten gehabt. Der Beschluss sei daher mangels Beschlusskompetenz nichtig. Per Beschluss könne man bestehende Ansprüche nicht vernichten. ...mehr

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Genehmigung der Jahresabrec... / 1 Leitsatz

Auch dann, wenn nach der Gemeinschaftsordnung einer Mehrhausanlage Untergemeinschaften in eigener Zuständigkeit über die Kosten entscheiden, muss eine einheitliche Jahresabrechnung erstellt und beschlossen werden. Über die Gesamtabrechnung als Teil der einheitlichen Jahresabrechnung muss zwingend allein die Gesamtgemeinschaft beschließen. Untergemeinschaften kann hingegen ei...mehr

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Bauliche Veränderung: Begriff / 5 Hinweis

Welchen Inhalt ein rechtlicher Begriff hat, definieren die Juristen – und streiten dabei wie die Kesselflicker. Um diesen Streit zu unterbinden, bietet der Gesetzgeber manchmal "Legaldefinitionen". Dies ist häufig der Fall, wenn sich in einem Gesetz nach einer Folge von Worten eine Klammer findet, in der ein Begriff steht. So ist es bei § 20 Abs. 1 WEG. Dort findet sich nach...mehr

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Vertretung der beklagten Wo... / 3 Das Problem

Wohnungseigentümer K will auf seiner Sondernutzungsfläche im Garten einen Brunnen anlegen. Sein auf Zustimmung zu dieser Maßnahme gerichteter Beschlussantrag wird mit den Stimmen von Wohnungseigentümer B, der die Mehrheit der Stimmen auf sich vereinigt, abgelehnt. Gegen den Negativbeschluss wendet sich K mit der Anfechtungsklage, verbunden mit einem Antrag auf Beschlusserset...mehr

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Rückstellung, Abbruchverpfl... / 6 Buchhalterische Behandlung von Rückstellungen für Abbruchverpflichtungen

Für den Ausweis einer Rückstellung für Abbruchverpflichtungen in der Bilanz kann entweder ein gesondertes Konto unter dem Bilanzposten "Sonstige Rückstellungen" angelegt werden oder das Konto "Sonstige Rückstellungen" (SKR 03: 0970; SKR 04: 3070) verwendet werden. Nach der Nettomethode wird bei Bildung der Rückstellung der Barwert des nominellen Verpflichtungsbetrags gegen da...mehr

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Anfechtungsklage: Anerkenntnis / 3 Das Problem

Wohnungseigentümer K erhebt eine Anfechtungsklage. Die beklagten Wohnungseigentümer erkennen sofort an. Fraglich ist, ob § 93 ZPO anwendbar ist. Ferner ist fraglich, ob der Verwalter V die Kosten des Rechtsstreits tragen muss.mehr

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Anfechtungsklage: Anerkenntnis / 4 Die Entscheidung

§ 93 ZPO sei nicht anwendbar (Hinweis u. a. auf AG Wiesbaden, Urteil v. 7.10.2011, 92 C 3285/11). K habe nämlich keine Pflicht getroffen, vor Klageerhebung auf anderem Wege eine Regelung zu finden oder sein beabsichtigtes Vorgehen anzukündigen. Ein Wohnungseigentümer sei zwingend darauf angewiesen, innerhalb der Anfechtungsfrist alles Notwendige dafür zu tun, keine Bestandsk...mehr

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Vertretung der beklagten Wo... / 5 Hinweis

§ 50 WEG a. F. ist nur noch in den Verfahren anwendbar, die am 30.11.2020 anhängig waren. Im aktuellen Recht wäre die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer die Beklagte. Die Ausführungen dürften aber 1:1 für § 44 Abs. 4 WEG übertragbar sein. Denn danach gelten die durch eine Nebenintervention verursachten Kosten nur dann als notwendig zur zweckentsprechenden Rechtsverteidigung...mehr

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Grunddienstbarkeit: Ansprüc... / 5 Hinweis

Im Sondereigentum stehende Räume, Gebäudeteile und Flächen können nach § 6 Abs. 1 WEG nicht isoliert belastet werden. Es ist aber möglich, das ganze Wohnungseigentum (= Miteigentumsanteil + Sondereigentum) zu belasten. Solche Belastungen sind neben Hypothek, Grund- oder Rentenschuld bzw. Reallast, die § 5 Abs. 4 Satz 2 WEG ausdrücklich nennt, auch Dienstbarkeiten. Eine solch...mehr

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Rückstellung, Abbruchverpfl... / 2 Praxis-Beispiel für Ihre Buchhaltung: Abbruchverpflichtung für eine errichtete Lagerhalle auf einem gepachteten Grundstück

Die A-GmbH errichtet zum 1.1.01 (Fertigstellung) auf einem gepachteten Grundstück eine Lagerhalle. Die vertraglichen Vereinbarungen sehen vor, dass nach Beendigung des Pachtvertrags der ursprüngliche Zustand wieder herzustellen ist, d. h. die Lagerhalle abzureißen ist. Der Pachtvertrag endet am 31.12.10. Die Kosten zur Beseitigung des Gebäudes werden am 31.12.01 nach aktuell...mehr

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Verwaltungskompetenz: Verla... / 3 Das Problem

Die Wohnungseigentümer einer Wohnungseigentumsanlage mit 70 Wohnungen beschließen im Jahr 2019, mit der S-GmbH den in der Versammlung als Entwurf vorliegenden Verwaltervertrag zu schließen. Die Wohnungseigentümer bevollmächtigen 2 Wohnungseigentümer zur Unterzeichnung des Vertrags. Dieser Vertrag enthält u. a. folgende Regelungen: "Der Verwalter ist ferner berechtigt, […] In...mehr

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Grunddienstbarkeit: Ansprüc... / 4 Die Entscheidung

Ohne Erfolg! Für eine anteilige Erstattung der auf die Erhaltungsrücklage geleisteten Zahlungen fehle es an einer Anspruchsgrundlage. Zwar habe der Grunddienstbarkeitsberechtigte, der zur Ausübung der Dienstbarkeit auf dem belasteten Grundstück eine Anlage halte, diese gem. § 1020 Satz 2 BGB in einem ordnungsmäßigen Zustand zu erhalten, soweit das Interesse des Eigentümers d...mehr

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Erstattungsanspruch: Beschl... / 5 Hinweis

Die Wohnungseigentümer haben tatsächlich keine Beschlusskompetenz, Ansprüche zu vernichten. Diesen Anspruch gab es im Fall nach h. M. aber gar nicht. Ein Wohnungseigentümer, der auf eigene Kosten das gemeinschaftliche Eigentum repariert, soll nämlich keine Kostenerstattung verlangen können. Dies soll selbst dann gelten, wenn er nicht wusste, dass das Bauteil, welches er repa...mehr

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Bauliche Veränderung: Begriff / 4 Die Entscheidung

Ohne Erfolg! Es fehle bereits an einer baulichen Veränderung, der die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer entgegentreten müsste. Es sei zwar möglich, dass die Wohnungseigentumsanlage vom Bauträger abweichend vom Aufteilungsplan erstellt worden sei. Hierin liege aber noch keine bauliche Veränderung. Dass B für die Arbeiten des Bauträgers eine Baugenehmigung beantragt hatte, ä...mehr

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Verwaltungskompetenz: Verla... / 4 Die Entscheidung

Dies sieht der BGH auch so! Die Wohnungseigentümer hätten eine Beschlusskompetenz gehabt, dem Verwalter durch den Beschluss über seine gesetzlichen Befugnisse hinausgehende Entscheidungskompetenzen für Erhaltungsmaßnahmen und für die Einschaltung von Sonderfachleuten zu übertragen. Die einzige Voraussetzung hierfür sei, dass die Kompetenzverlagerung für den einzelnen Wohnung...mehr

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Rückstellung, Abbruchverpfl... / 7 Abgrenzung zur Rückstellung für Erfüllungsrückstand

Einer Rückstellung für Abbruchkosten muss eine Außenverpflichtung zugrunde liegen. Die alleinige Absicht des Bilanzierenden, in der Zukunft aus wirtschaftlichen Erwägungen einen Abriss vorzunehmen, begründet daher keinen Rückstellungsbedarf. Beauftragt der Bilanzierende zur Durchführung eines geplanten Abrisses ein Abbruchunternehmen, kann sich jedoch aus diesem Vertragsverhä...mehr

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Verwaltungskompetenz: Verla... / 5 Hinweis

Im neuen Recht können die Wohnungseigentümer dem Verwalter nach § 27 Abs. 2 WEG Kompetenzen durch Beschluss einräumen. Hier ist nur streitig, ob es auch durch den Verwaltervertrag geht (das ist zweifelhaft; hier sollte man derzeit noch stets auf einen transparenten Beschluss setzen). Im alten Recht war hingegen schon streitig, ob man Kompetenzen überhaupt verlagern kann. Nac...mehr

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Gemeinschaft der Wohnungsei... / 5 Hinweis

Die WEG-Reform hat für die Wohnungseigentümergemeinschaften, bei denen kein Verwalter bestellt ist, nichts Besonderes angeordnet. Es gibt mithin weder im Innen- noch im Außenverhältnis spezielle Regelungen. Das WEG bestimmt weder, wie die Geschäftsführung, etwa eine Beschlussdurchführung oder die Einberufung einer Versammlung, bei einer Gesamtvertretung funktionieren soll, n...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Rückstellung, Abbruchverpfl... / 4 Bewertung einer Rückstellung für eine Abbruchverpflichtung in der Handelsbilanz

Bei der Bewertung einer Rückstellung für die Verpflichtung zum Abbruch von Gebäuden oder Anlagen auf gepachteten oder eigenen Grundstücken besteht die Schwierigkeit, die Kosten (Erfüllungsbetrag) zu ermitteln, die in einem weit in der Zukunft liegenden Zeitpunkt aufgebracht werden müssen. Dies kann nur durch eine mehr oder weniger genaue Schätzung erreicht werden. Handelsrech...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Rückstellung, Abbruchverpfl... / 1 So kontieren Sie richtig!

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Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Rund um die Einkommensteuer... / 4 Wie ordne ich meine Belege und welche Kosten kann ich wo eintragen?

Rz. 9 [Belegcheck] Die folgende, in alphabetischer Reihenfolge sortierte Tabelle mit häufig vorkommenden Kosten ermöglicht es Ihnen, Ihre Belege zu ordnen, und gibt an, wo in der Steuererklärung Sie die zugrunde liegenden Ausgaben eintragen können. Weitere Informationen zu den Kosten und dem steuerlichen Abzug finden Sie bei Bedarf in den Erläuterungen zu dem jeweiligen Vordr...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Abgrenzung Lieferung und sonstige Leistung bei der Abgabe von Speisen

Leitsatz Die Nutzung eines Food-Courts in einem Einkaufszentrum kann beim Verzehr von Speisen als überwiegendes Dienstleistungselement zum Vorliegen einer sonstigen Leistung führen, wenn die Einräumung dieser Nutzungsmöglichkeit aus der Sicht eines Durchschnittsverbrauchers dem Speisenanbieter zuzurechnen ist. Für die Annahme einer sonstigen Leistung genügt dabei die Ausgabe...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2.1 Vertrauensvolle Zusammenarbeit

Rz. 9 Die betriebsverfassungsrechtlichen Beziehungen zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat (Gesamtbetriebsrat, Konzernbetriebsrat, Jugend- und Auszubildendenvertretung, Wirtschaftsausschuss, Einigungsstelle und Vertretungen nach § 3 BetrVG) werden vom Gebot der vertrauensvollen Zusammenarbeit in besonderem Maße geprägt.[1] Das Gebot der vertrauensvollen Zusammenarbeit bildet ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Rund um die Einkommensteuer... / 1.1 Belege und Nachweise

Rz. 2 [Belegvorhaltung] Es besteht keine gesetzliche Pflicht mehr, Belege zusammen mit der Steuererklärung einzureichen. Der Verzicht auf Belege wird von den Finanzämtern sogar gewünscht, denn damit entfallen Belegsichtung und Rücksendung – und das spart Kosten. Der Belegverzicht gilt auch für Steuerbescheinigungen zur Anrechnung von Kapitalertragsteuer (§ 36 Abs. 2 Nr. 2 Sat...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2.4 Zusätzliche Gremien

Rz. 10 Nach § 3 Abs. 1 Nr. 4 BetrVG ist es möglich, zusätzliche betriebsverfassungsrechtliche Gremien zu schaffen, die der unternehmensübergreifenden Zusammenarbeit von Arbeitnehmervertretungen dienen sollen. Nach dem eindeutigen Wortlaut wird dadurch die in Gremien verfasste unternehmensübergreifende Zusammenarbeit von Betriebsräten zulässig, obschon diese Gremien keine Mit...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Rund um die Einkommensteuer... / 3.3 Wie werden die Vordrucke ausgefüllt?

Rz. 8 Den maschinell lesbaren Vordrucken sind Ausfüllhinweise beigefügt. Eine maschinelle Erfassung und Bearbeitung der Steuererklärung ist nur möglich, wenn Sie diese Ausfüllhinweise beachten. Praxis-Tipp Name und Steuernummer sind auf jeder Anlage sinnvoll Tragen Sie unbedingt in der Kopfzeile jeder Anlage Ihren Namen und Ihre Steuernummer ein. Sie verhindern so, dass Anlage...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Rund um die Einkommensteuer... / 2 Einkommensteuerliche Rechtsänderungen und Vordruckänderungen 2021

Rz. 5 Gesetzliche Änderungen Kinder: Das Kindergeld (§ 66 EStG), der Kinderfreibetrag und der Freibetrag für Betreuung, Erziehung und Ausbildung (§ 32 Abs. 6 EStG) wurden erhöht. Zusätzlich zum Kindergeld wurde im Jahr 2021 je Kind ein Corona-Bonus von 150 EUR ausgezahlt.Die Erhöhung des Entlastungsbetrags für Alleinerziehende auf 4.008 EUR für das erste Kind, die aufgrund der...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Rund um die Einkommensteuer... / 3.2 Welche Vordrucke müssen Sie ausfüllen?

Rz. 7 [Formularwegweiser] Einen Überblick, welche Vordrucke Sie benötigen, können Sie sich anhand des folgenden Formularwegweisers verschaffen. Durch die Übernahme der eDaten ist bei Rentnern ohne weitere Einkünfte die Verpflichtung zur Abgabe einer Steuererklärung bereits erfüllt, wenn nur der unterschriebene Hauptvordruck abgegeben wird. Die Angaben zu Renten (Anlage R) sow...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Arnold/Gräfl, TVöD/TV-L/TV-... / 3.6 Keine entgegenstehenden dringenden dienstlichen bzw. betrieblichen Belange

Rz. 21 Die Ablehnungsgründe aus Sicht des Arbeitgebers entsprechen der (früheren) Regelung des § 15b BAT. Der gewünschten Verringerung der Arbeitszeit dürfen dringende dienstliche bzw. betriebliche Belange nicht entgegenstehen. Sie sind zu berücksichtigen, wenn sie "dienstlich/betrieblich" sind, sich also auf die Verhältnisse der Dienststelle/des Betriebs beziehen. Dabei sin...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Aspekte der steuerlichen Ge... / 5. Erfasste Aufwendungen

Bewirtungsaufwendungen i.S.d.§ 4 Abs. 5 S. 1 Nr. 2 S. 1 EStG sind solche, die für die Gewährung von Speisen, Getränke zum sofortigen Verzehr und zur Darreichung von Genussmittel (wie Tabakwaren) anfallen. Nicht erfasst hiervon werden jedoch Theatereinladungen, Besuche eines Carbaretts bzw. Varietés oder eines Bordells etc.[39]. Diese Aufwendungen sollen insgesamt nicht abzugs...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Körperschaften: Grundsätze ... / 6.8 Aufwendungen zu steuerfreien Erträgen

Da die Dividenden von der Körperschaftsteuer freigestellt sind,[1] ist für Ausgaben, die damit in unmittelbarem wirtschaftlichem Zusammenhang stehen, grundsätzlich das Abzugsverbot des § 3c Abs. 1 EStG zu beachten. Vereinfachend wird dieses Abzugsverbot dadurch umgesetzt, dass pauschal 5 % der Einkünfte fiktiv und unabhängig von der Art und Höhe der mit den Dividendeneinnahm...mehr

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Körperschaften: Grundsätze ... / 6.3 Sonstige nicht abziehbare Aufwendungen

Hierzu gehören insbesondere die Aufwendungen, die unter das Abzugsverbot nach § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 1 – 4, 8 - 10 EStG und § 4 Abs. 5b, 6 und 7 EStG fallen. Das sind z. B. Geschenke über 35 EUR, nicht abziehbare Bewirtungskosten, Aufwendungen für Gästehäuser, Jagden oder Motor- und Segeljachten. Ebenso gehören dazu Aufwendungen, die wegen einem Verstoß gegen die besonderen A...mehr

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Körperschaften: Grundsätze ... / 7 Abzugsfähige Aufwendungen einer Körperschaft

Bestimmte Aufwendungen werden auch steuerlich zum Abzug zugelassen. Zudem können Erträge vom Einkommen zu kürzen sein, sofern diese steuerfrei bleiben. 7.1 Spendenabzug einer Körperschaft Die Abzugsfähigkeit von Ausgaben zur Förderung mildtätiger, kirchlicher, wissenschaftlicher bzw. als besonders förderungswürdig anerkannter gemeinnütziger Zwecke entspricht in weiten Teilen d...mehr

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Körperschaften: Grundsätze ... / 6 Nicht abziehbare Aufwendungen

Soweit nach den eingangs dargestellten Rechtsgrundlagen Aufwendungen steuerlich nicht abzugsfähig sind, erfolgt bei der Einkommensermittlung eine entsprechende Hinzurechnung des zuvor als Betriebsausgabe gebuchten Aufwands. 6.1 Steuern vom Einkommen und sonstige Personensteuern Der Jahresüberschuss bzw. -fehlbetrag ist um die als Aufwand gebuchten Steuern vom Einkommen und son...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Aspekte der steuerlichen Ge... / 1. Allgemeines zu § 4 Abs. 5 S. 1 Nr. 2 EStG

Die Grundkonzeption des § 4 Abs. 5 EStG ist, dem Spesenunwesen zu begegnen, indem Betriebsausgaben (BA), die Berührung zum privaten Bereich aufweisen, nicht oder nur teilweise zum Abzug zugelassen werden. Allerdings hält der Gesetzgeber diese Grundkonzeption nicht konsequent durch. Insofern sei z.B. auf § 4 Abs. 5 S. 1 Nr. 10 EStG verwiesen, der nicht dem Spesenunwesen begeg...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Aspekte der steuerlichen Ge... / b) Sichtweise des BFH

Insofern hat er BFH entschieden, dass es insbesondere im Zuge einer Gesamtbeurteilung darauf ankommt, welche Gäste zum Geburtstag geladen werden bzw. wer die Gästeliste bestimmt, wer als Gastgeber auftritt, wo die Feierlichkeit stattfindet sowie ob sich die Aufwendungen im Rahmen entsprechender betrieblicher Veranstaltungen halten. Daher greift § 12 Nr. 1 S. 2 EStG nicht bei einem...mehr

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Aspekte der steuerlichen Ge... / d) Weitere Aspekte

Findet die Bewirtung im Zuge einer Jagd, Fischerei, auf einer Segel- oder Motorjacht statt, ist wiederum § 4 Abs. 5 S. 1 Nr. 4 EStG lex specialis [30] zu § 4 Abs. 5 S. 1 Nr. 2 EStG; in den Privaträumen des Steuerpflichtigen statt, ist regelmäßig eine private Veranlassung nach § 12 Nr. 1 EStG gegeben, so dass die insofern entstandenen Kosten insgesamt nicht abziehbar sind[31]. Ei...mehr

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Körperschaften: Grundsätze ... / 7.1 Spendenabzug einer Körperschaft

Die Abzugsfähigkeit von Ausgaben zur Förderung mildtätiger, kirchlicher, wissenschaftlicher bzw. als besonders förderungswürdig anerkannter gemeinnütziger Zwecke entspricht in weiten Teilen den Regelungen im Einkommensteuerrecht. Die Regelung des § 10b EStG wird in § 9 Nr. 2 KStG dem Grunde nach übernommen. Auch bei einer Kapitalgesellschaft sind solche Zuwendungen damit in ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Aspekte der steuerlichen Ge... / 10. Zusammenfassung

Bei der Geltendmachung von Bewirtungsaufwendungen ist ausschlaggebend, an welchem Ort die Bewirtung stattfindet. Danach richtet sich auch, welche Nachweise zu erbringen sind, die materiell-rechtliche Voraussetzung für den steuerlichen Abzug sind. Werden die erforderlichen Nachweise nicht zeitnah erstellt, kommt eine steuerliche Geltendmachung nicht in Betracht. Bewirtungsaufw...mehr

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Körperschaften: Grundsätze ... / 2 Schnellübersicht der Einkommensermittlung

Ein Überblick zur körperschaftsteuerlichen Einkommensermittlung lässt sich anhand des folgenden Schemas[1] gewinnen, das die Ermittlung ausgehend von der Handelsbilanz zusammenfasst:mehr

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Ertragsteuerliche Beurteilu... / b) Zweckbindung

Nach § 3 Nr. 44 S. 3 Buchst. a Alt. 1 EStG darf das Stipendium den "zur Erfüllung der Forschungsaufgabe oder für die Bestreitung des Lebensunterhalts und die Deckung des Ausbildungsbedarfs erforderlichen Betrag nicht übersteigen". Daraus folgt, dass im Falle des Übersteigens auch die zur Bestreitung des Lebensunterhalts dienenden Zuwendungen nicht steuerbefreit sind[5]. Höchs...mehr

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Körperschaften: Grundsätze ... / 1 Grundlagen zur Körperschaftsteuer

Bemessungsgrundlage für die Körperschaftsteuer ist das zu versteuernde Einkommen, auf welches die Körperschaftsteuer mit einem Steuersatz i. H. v. 15 % festgesetzt wird. Die Ermittlung des Einkommens der Körperschaften richtet sich nach den Vorschriften des EStG .[1] Jedoch ist das EStG nicht in vollem Umfang anwendbar, andererseits werden die Regelungen des EStG noch um spez...mehr

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Ertragsteuerliche Beurteilu... / 4. Rechtsfolgen der Steuerbefreiung

Die sachliche Steuerbefreiung nach § 3 Nr. 44 EStG begründet einerseits die Steuerfreiheit der Einnahmen aus dem Stipendium. Andererseits hat die Steuerbefreiung nach § 3c Abs. 1 EStG zur Folge, dass alle mit den steuerfreien Einnahmen "in unmittelbarem wirtschaftlichen Zusammenhang" stehenden Aufwendungen nicht mehr als BA oder WK abziehbar sind. Dieser unmittelbare wirtscha...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Aspekte der steuerlichen Ge... / c) Anforderungen an die Rechnung

Es muss aus der Rechnung der Name des Bewirtenden hervorgehen – es sei denn, es handelt sich um Kleinbeträge i.S.d. UStDV. Gleichzeitig ist klar, dass auch die in § 4 Abs. 5 S. 1 Nr. 2 Satz 2 EStG enthaltenen Informationen (Ort und Tag der Bewirtung sowie die Höhe der Aufwendungen) aus der Rechnung hervorgehen müssen. Beachten Sie: Eigenbelege sind insoweit ausgeschlossen[21]...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Aspekte der steuerlichen Ge... / 6. Persönlicher Anwendungsbereich

Insgesamt greift § 4 Abs. 5 S. 1 Nr. 2 EStG nicht, wenn der Steuerpflichtige nicht selbst Bewirtender ist, sondern Dritter und er nur die Kosten erstattet; dann liegen insgesamt abziehbare BA vor[54]. Beispiel 6 A schickt seinen Angestellten B zu einem ganztägigen Montageeinsatz. B nimmt seine Mahlzeit dabei in der Gaststätte von X ein. A erstattet ihm die hierfür angefallene...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Ertragsteuerliche Beurteilu... / 2. Einkünfte aus freiberuflicher Tätigkeit

Bezug des Stipendiums für sich allein begründet keinen freiberuflichen Betrieb: Ein Forschungsstipendiat erbringt zwar eine wissenschaftliche Tätigkeit i.S.d. § 18 Abs. 1 Nr. 1 S. 2 EStG. Diese Tätigkeit wird aber nicht gegen Entgelt am Markt erbracht und für Dritte äußerlich erkennbar angeboten. Ein Stipendium ist nicht auf einen Leistungsaustausch gerichtet, sondern wird u...mehr