Fachbeiträge & Kommentare zu Kosten

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§ 33 Zwangsvollstreckung, V... / i) Vollstreckungserinnerung

Rz. 169 Im Verfahren über eine Erinnerung gegen die Art und Weise der Zwangsvollstreckung nach § 766 ZPO ist zu differenzieren:mehr

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§ 34 Zwangsversteigerung, T... / aa) Gebühren

Rz. 115 Darüber hinaus kann je Vollstreckungsschutzverfahren oder Verhandlung zwischen Gläubiger und Schuldner eine weitere 0,4-Verfahrensgebühr nach Anm. Nr. 6 zu Nr. 3311 VV nebst Auslagen anfallen. Insoweit handelt es sich wiederum jeweils um eine gesonderte Angelegenheit (analog § 18 Abs. 1 Nr. 6 RVG).[25]mehr

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§ 40 Übergangsrecht / 8. Anwalt in eigener Sache

Rz. 45 Wird ein Rechtsanwalt in eigener Sache tätig, so kann er seine Kosten nach neuem Gebührenrecht erstattet verlangen (§ 91 Abs. 2 S. 3 ZPO), wenn seine Tätigkeit nach dem Stichtag begonnen hat.[8]mehr

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§ 33 Zwangsvollstreckung, V... / (1) Überblick

Rz. 80 Mit dem 2. KostRMoG ist zum 1.8.2013 eine Einigungsgebühr für eine sog. "Zahlungsvereinbarung" eingeführt worden. Mit dieser Variante, die zunächst in nach Anm. Abs. 1 S. 1 Nr. 2 zu Nr. 1000 VV geregelt war und jetzt in als Nr. 1000 Nr. 2 VV inhaltsgleich neu geregelt worden ist, werden die Fälle erfasst werden in denenmehr

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§ 3 Vergütungsansprüche des... / d) Der beigeordnete Anwalt ist nicht im Gerichtsbezirk niedergelassen und wohnt auch nicht dort

aa) Überblick Rz. 80 Der nicht im Gerichtsbezirk niedergelassene und auch dort nicht wohnende auswärtige Anwalt darf nach dem Gesetzeswortlaut nur dann beigeordnet werden, wenn dadurch keine weiteren Kosten entstehen (§ 121 Abs. 3 ZPO). Das wiederum ist der Fall, wennmehr

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§ 3 Vergütungsansprüche des... / 4. Reisekosten

a) Überblick Rz. 68 Bei der Behandlung des auswärtigen Rechtsanwalts müssen drei verschiedene Fälle auseinander gehalten werden. Zu unterscheiden ist zwischen undmehr

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§ 3 Vergütungsansprüche des... / I. Überblick

Rz. 1 Ist der Anwalt im Rahmen der Prozesskostenhilfe beigeordnet worden, so erhält er seine "Vergütung" aus der Staatskasse (§ 45 Abs. 1 RVG). Streng genommen handelt es sich bei dem Anspruch gegen die Staatskasse nicht um einen Vergütungsanspruch, sondern um einen öffentlich-rechtlichen Entschädigungsanspruch. Rz. 2 Entsprechendes gilt im Falle der Beiordnung nach § 4a InsO...mehr

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§ 1 Einleitung / aa) Vertikale Aufteilung

Rz. 23 Zum einen sieht das RVG eine vertikale Aufteilung vor. Aufeinander folgende Tätigkeiten stellen häufig verschiedene Angelegenheiten dar. So sind jeweils eigene Angelegenheiten: Beratung, außergerichtliche Vertretung, Schlichtungsverfahren, Mahnverfahren, Rechtsstreit im Urkundenverfahren, Rechtsstreit im Nachverfahren oder nach Abstandnahme vom Urkundenverfahren, selb...mehr

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§ 1 Einleitung / c) Dokumentenpauschalen

Rz. 145 Für Ablichtungen, die der Anwalt fertigt, erhält er Dokumentenpauschalen nach Nr. 7000 VV (siehe im Einzelnen § 38 Rdn 11 ff.).mehr

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§ 5 Anrechnung nach § 15a RVG / b) Wahlrecht bei unterschiedlichen Quoten

Rz. 66 Zu beachten ist, dass sich die Frage, welche Gebühr auf welche anzurechnen ist, im Rahmen der Kostenerstattung unterschiedlich auswirken kann, nämlich dann, wenn für die verschiedenen Gebühren unterschiedliche Erstattungsquoten gelten. Jede Partei kann sich dann auf die ihr günstigste Anrechnung berufen. Beispiel 38: Anrechnung bei unterschiedlichen Erstattungsquoten ...mehr

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§ 5 Anrechnung nach § 15a RVG / IV. Rechtsschutzversicherung

Rz. 68 Auch ein Rechtsschutzversicherer ist Dritter i.S.d. § 15a Abs. 3 RVG. Auch er kann sich auf eine Anrechnung der Geschäftsgebühr nur dann berufen, wenn er die Geschäftsgebühr gezahlt hat. Beispiel 40: Anrechnung gegenüber Rechtsschutzversicherer (I) Der rechtsschutzversicherte Mandant beauftragt den Anwalt außergerichtlich wegen einer Forderung in Höhe von 8.000,00 EUR....mehr

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§ 28 Familiensachen / bb) Fällige Beträge

Rz. 140 Wird lediglich eine bezifferte Unterhaltforderung geltend gemacht, so sind deren Werte nach § 35 FamGKG maßgebend. Auf § 51 FamGKG kommt es dann gar nicht an. Beispiel 31: Fälliger Betrag Die Ehefrau beantragt für das gemeinsame Kind 350,00 EUR Sonderbedarf für die Kosten einer Klassenfahrt. Der Verfahrenswert richtet sich nach § 35 FamGKG und beträgt 350,00 EUR. Rz. 1...mehr

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Schlüssel/Schließanlage (WE... / 3.1 Grundsätze

Verliert der Wohnungseigentümer oder sein Mieter einen Schlüssel, besteht zunächst dem Grunde nach ein Schadensersatzanspruch der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer gegen den Wohnungseigentümer, der im Fall des Schlüsselverlusts seines Mieters diesen entsprechend in Regress nehmen kann. Ist ein Schlüsselmissbrauch aufgrund der konkreten Verlustsituation mit an Sicherheit gre...mehr

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§ 34 Zwangsversteigerung, T... / aa) Gebühren

Rz. 103 Vertritt der Anwalt einen sonstigen Beteiligten (also z.B. Schuldner oder Berechtigten gem. § 9 ZVG), so erhält er für seine Tätigkeit im gesamten Zwangsverwaltungsverfahren nach Anm. Nr. 5 zu Nr. 3311 VV eine Verfahrensgebühr in Höhe von 0,4. Das Verfahren über den Antrag auf Anordnung der Zwangsverwaltung oder auf Zulassung des Beitritts und das weitere Verfahren e...mehr

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§ 5 Anrechnung nach § 15a RVG / 5. Verjährung

Rz. 12 Auch für die Frage der Verjährung spielt die gesetzliche Regelung in § 15a Abs. 1 RVG eine Rolle, weil jede Gebühr selbstständig zu behandeln ist. Beispiel 6: Wahlrecht bei Verjährung Der Anwalt war außergerichtlich tätig und hatte hierfür eine 1,5-Geschäftsgebühr abgerechnet. Hiernach wurde ihm der Auftrag zur Klageerhebung erteilt. Nach vier Jahren ist der Rechtsstre...mehr

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§ 11 Mahnverfahren / 8. Erinnerung gegen den Nichterlass des Vollstreckungsbescheids

Rz. 97 Lehnt der Rechtspfleger den Antrag auf Erlass des Vollstreckungsbescheids nur im Kostenpunkt ab und übersteigt der Wert des Beschwerdegegenstands den Betrag von 200,00 EUR nicht, ist die Beschwerde unzulässig (§ 567 Abs. 2 ZPO). Es ist dann allerdings die Erinnerung nach § 104 Abs. 3 ZPO i.V.m. § 11 Abs. 2 RpflG gegeben, über die der Richter entscheidet, wenn ihr der ...mehr

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§ 21 Beschwerde- und Erinne... / b) Beschwerden in Bußgeldsachen

Rz. 47 Beschwerdeverfahren in Bußgeldsachen lösen grundsätzlich ebenfalls keine besonderen Gebühren aus, sondern werden durch die Gebühren in der Hauptsache mit abgegolten (§ 19 Abs. 1 S. 1 Nr. 10a RVG, Vorbem. 5.1 Abs. 1 VV). Die Mehrarbeit kann auch hier lediglich im Rahmen des § 14 Abs. 1 RVG berücksichtigt werden. Rz. 48 Besteht nur ein Auftrag für das Beschwerdeverfahren...mehr

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§ 34 Zwangsversteigerung, T... / aa) Gebühren

Rz. 97 Ist der Anwalt beauftragt, anlässlich des Zwangsverwaltungsverfahrens einen Antrag auf einstweilige Einstellung oder Beschränkung der Zwangsvollstreckung oder einstweilige Einstellung des Verfahrens zu stellen oder Verhandlungen zwischen Gläubiger und Schuldner mit dem Ziel der Aufhebung des Verfahrens zu führen, erhält er nach Anm. Nr. 6 zu Nr. 3311 VV eine weitere 0...mehr

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§ 5 Anrechnung nach § 15a RVG / f) Titulierung der Verfahrensgebühr

Rz. 49 Möglich ist auch, dass die nachfolgende Gebühr tituliert wird, bevor über die anzurechnende Gebühr rechtskräftig entschieden ist. Soweit dies geschieht, kann die Geschäftsgebühr nicht mehr in voller Höhe weiter verfolgt werden, sondern nur noch in Höhe des nach Anrechnung verbleibenden Betrages.[19] Beispiel 28: Anrechnung bei Titulierung der nachfolgenden Gebühr Der K...mehr

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§ 36 Bußgeldsachen / 1. Überblick

Rz. 227 Für seine Tätigkeit, eine Kostenentscheidung zu erwirken oder den Kostenansatz zu überprüfen, erhält der Verteidiger keine gesonderten Gebühren. Es gilt Vorbem. 5.1 Abs. 1 VV. Die Tätigkeit wird durch die jeweiligen Gebühren mit abgegolten. Das gilt auch für Anträge auf gerichtliche Entscheidung nach § 62 OWiG, soweit diese sich gegen die Kostenentscheidung (Kostengr...mehr

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§ 1 Einleitung / I. Überblick

Rz. 1 Schuldner der anwaltlichen Vergütung ist grundsätzlich der Auftraggeber. Dieser muss die Vergütung allerdings nur dann bezahlen, wenn ihm zuvor eine nach § 10 RVG ordnungsgemäße Kostenrechnung erteilt worden ist (siehe hierzu § 2). Rz. 2 Ist der Anwalt im Rahmen der Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe beigeordnet, ist er anderweitig gerichtlich bestellt oder beigeordnet...mehr

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§ 17 Rechtsbeschwerde / 1. Umfang der Angelegenheit

Rz. 4 Das Verfahren über die in Teil 3 Abschnitt 5 VV geregelten Rechtsbeschwerden ist nach § 17 Nr. 1 RVG eine eigene Gebührenangelegenheit. Rz. 5 Mehrere Rechtsbeschwerden sind jeweils gesonderte Angelegenheiten (§ 15 Abs. 2 RVG). Das gilt auch dann, wenn aufgrund einer ersten Rechtsbeschwerde die Entscheidung der Vorinstanz aufgehoben wird, und gegen die neue Entscheidung ...mehr

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§ 13 Bürgerliche Rechtsstre... / (f) Verhandlung nach Einspruch

Rz. 111 Ergeht im ersten Termin oder im schriftlichen Vorverfahren ein Versäumnisurteil, sodass hier nur die 0,5-Terminsgebühr nach Nrn. 3104, 3105 VV ausgelöst worden ist, und wird dann auf Einspruch des Beklagten hin ein neuer Termin anberaumt, zu dem der Beklagte oder sein Vertreter erscheint, so entsteht insgesamt nur eine 1,2-Terminsgebühr. Die zunächst angefallene 0,5-...mehr

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Jahresabrechnung (WEMoG) / 1.7 Was ist im Vorfeld der Abrechnung zu berücksichtigen?

Checkliste: Was ist im Vorfeld der Abrechnung zu berücksichtigen?mehr

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§ 5 Anrechnung nach § 15a RVG / dd) Titulierung der Geschäftsgebühr lässt sich im Wege der Auslegung ermitteln

Rz. 58 Anzurechnen ist auch dann, wenn sich im Wege der Auslegung entnehmen lässt, inwieweit die die Geschäftsgebühr in dem Vergleichsbetrag enthalten sein soll.[21] Beispiel 33: Anrechnung bei Vergleich, fehlende Regelung Der Kläger hatte mit seinem Klageantrag zu 1) 8.000,00 EUR eingeklagt sowie mit dem Klageantrag zu 2) eine daraus vorgerichtlich entstandene 1,5-Geschäftsg...mehr

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Jahresabrechnung (WEMoG) / 1.2.2 Erstellung der Jahresabrechnung durch den Verwalter

Da der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer nach § 18 Abs. 1 WEG die Verwaltung des Gemeinschaftseigentums obliegt, trifft die Verpflichtung zur Erstellung der Jahresabrechnung zunächst und grundsätzlich auch die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer, obwohl § 28 Abs. 2 Satz 2 WEG insoweit ausdrücklich den Verwalter verpflichtet. Der Verwalter ist allerdings im Innenverhältnis ...mehr

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§ 7 Prüfung der Erfolgsauss... / IV. Rechtsschutzversicherung

Rz. 48 Die Vergütung für die Beratung über die Aussicht eines Rechtsmittels oder deren Prüfung ist im Rahmen der Rechtsschutzversicherung grundsätzlich mitversichert,[45] es sei denn, es besteht offensichtlich keine Erfolgsaussicht, sodass eine Beratung mutwillig erscheint. Häufig beschränkt der Rechtsschutzversicherer sogar seine Deckungsschutzzusage für das Rechtsmittelver...mehr

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§ 29 Allgemeine verwaltungs... / XVII. Erinnerung

Rz. 174 In Erinnerungsverfahren erhält der Anwalt ebenfalls die Gebühren nach Nrn. 3500, 3513 VV. Strittig war, ob Erinnerungen im Kostenfestsetzungsverfahren die Gebühr nach Nr. 3500 VV auslösen.[49] Mit der Neufassung des § 18 Abs. 1 Nr. 3 RVG ist jetzt klargestellt, dass auch im verwaltungsgerichtlichen Festsetzungsverfahren die Erinnerung gegen die Kostenfestsetzung eine...mehr

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§ 5 Anrechnung nach § 15a RVG / b) Vollständige Titulierung

Rz. 32 Wird die anzurechnende Gebühr in voller Höhe tituliert, dann ist sie auch im vollen Umfang der gesetzlichen Regelung in der Kostenfestsetzung zu berücksichtigen. Rz. 33 Hauptanwendungsfall ist auch hier wiederum die Geschäftsgebühr. Beispiel 19: Anrechnung bei Titulierung Der Beklagte ist verurteilt worden, die Klageforderung in Höhe von 8.000,00 EUR sowie die vorgerich...mehr

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§ 35 Strafsachen / I. Überblick

Rz. 1 Die Vergütung in Strafsachen richtet sich nach Teil 4 VV. Neben den Gebühren nach Teil 4 VV gelten die Allgemeinen Gebühren nach Teil 1 VV, die Gebühren nach Teil 2 VV Prüfung der Erfolgsaussicht eines Rechtsmittels (Abschnitt 1), Einvernehmen (Abschnitt 2) und Beratungshilfe (Abschnitt 5) sowie die Auslagen nach Teil 7 VV. Ferner gilt § 34 RVG für Beratung und Gutacht...mehr

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§ 31 Sozialrechtliche Angel... / c) Anrechnung im Verwaltungsverfahren bei vorangegangener Beratung

Rz. 53 Ist der Vertretung eine Beratung vorangegangen, so ist die Beratungsgebühr in voller Höhe auf die Geschäftsgebühr anzurechnen, soweit nichts anderes vereinbart ist (§ 34 Abs. 2 RVG). Beispiel 19: Außergerichtliche Vertretung mit vorangegangener Beratungsgebühr nach bürgerlichem Recht Der Anwalt war mit der Beratung des Mandanten beauftragt worden und erhält anschließen...mehr

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§ 3 Vergütungsansprüche des... / bb) Uneingeschränkte Beiordnung

Rz. 82 Die Frage, ob eine Einschränkung der Beiordnung hätte vorgenommen werden müssen, spielt dann keine Rolle, wenn uneingeschränkt beigeordnet worden ist. In diesem Fall ist die uneingeschränkte Beiordnung für das Verfahren auf Festsetzung der Vergütung des beigeordneten Anwalts auch dann bindend, wenn der Anwalt nur zu den Bedingungen eines im Gerichtsbezirk niedergelass...mehr

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§ 30 Steuerrechtliche Angel... / b) Außergerichtliche Vertretung in einem Besteuerungsverfahren oder einem anderen Verwaltungsverfahren vor den Steuerbehörden

Rz. 19 Für die außergerichtliche Vertretung in einem Besteuerungsverfahren oder einem anderen Verwaltungsverfahren vor den Steuerbehörden außerhalb des Anwendungsbereichs des § 35 RVG erhält der Anwalt die Gebühr nach Nr. 2300 VV (z.B. in einem Verfahren auf Grundbesitz-Bedarfswertfeststellung nach dem BewG oder in Kindergeldverfahren). Rz. 20 Anzuwenden ist jetzt auch Nr. 10...mehr

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§ 19 Arrest- und einstweili... / h) Anhang: Aufhebung der Kostenentscheidung nach abweichender Entscheidung in der Hauptsache

Rz. 146 Wurde die Klage in der Hauptsache anders entschieden als das vorausgegangene Eilverfahren und wurde dadurch festgestellt, dass die einstweilige Verfügung von Anfang an unberechtigt war, kann die im Hauptsacheverfahren obsiegende Partei die Verfügungskosten von der unterlegenen Partei erstattet verlangen. Die im Hauptsacheverfahren obsiegende Partei kann die dem Gegne...mehr

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§ 2 Anforderungen an eine o... / IV. Mitteilung

Rz. 53 Voraussetzung ist weiterhin, dass dem Auftraggeber die Berechnung auch mitgeteilt worden ist. Das Original muss dem Mandanten zugegangen sein (§ 130 BGB). Eine förmliche Zustellung ist nicht erforderlich.[37] Die bloße Mitteilung des Anwalts an seinen Mandanten, dass er, der Anwalt, die Kosten dem Gegner zur Bezahlung aufgegeben habe, reicht demgegenüber wiederum nich...mehr

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§ 37 Bewilligung der Vollst... / IV. Rechtsbeschwerde

Rz. 22 Wird gegen die Entscheidung des AG Rechtsbeschwerde eingelegt – unabhängig davon, ob der Anwalt für den Mandanten gegen eine Entscheidung über einen Einspruch nach §§ 87f Abs. 4, 87g ff. IRG oder gegen einen Umwandlungsbeschluss nach § 87i IRG Rechtsbeschwerde einlegt oder die Behörde gegen eine ablehnende Entscheidung gegen einen Umwandlungsantrag nach § 87i IRG Rech...mehr

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§ 26 Verfahren der freiwill... / I. Überblick

Rz. 1 In den allgemeinen Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit erhält der Anwalt grundsätzlich die gleichen Gebühren und Auslagen wie in allgemeinen Zivilsachen. Eine ausdrückliche Gleichstellung – wie noch vor Inkrafttreten des FGG-ReformG – ist im RVG nicht mehr angeordnet. Allerdings enthält das RVG für allgemeine Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit in e...mehr

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§ 29 Allgemeine verwaltungs... / I. Überblick

Rz. 1 Verwaltungsrechtliche Angelegenheiten haben ein breites Spektrum. Besondere Regelungen gelten fürmehr

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§ 5 Anrechnung nach § 15a RVG / 6. Kombinationen

Rz. 67 Möglich sind auch Kombinationen verschiedener Anrechnungstatbestände.[24] Beispiel 39: Kombination mehrerer Anrechnungstatbestände Im Rechtsstreit klagt der Kläger die Hauptforderung in Höhe von 8.000,00 EUR sowie eine vorgerichtlich entstandene 1,3-Geschäftsgebühr ein. Der Gegner ist der Auffassung, es sei nur eine 1,0-Geschäftsgebühr angemessen, und zahlt diese währe...mehr

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§ 3 Vergütungsansprüche des... / 3. Berechnung der Postentgeltpauschale

Rz. 67 Auch der beigeordnete Rechtsanwalt kann anstelle der konkret angefallenen Post- und Telekommunikationsentgelte eine Postentgeltpauschale nach Nr. 7002 VV verlangen. Die Pauschale berechnet sich nach den Gebührenbeträgen des § 49 RVG, nicht nach den höheren Beträgen des § 13 RVG. Dies ist mit dem 2. KostRMoG durch die Einfügung der neuen Anm. Abs. 2 zu Nr. 7002 VV gere...mehr

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§ 33 Zwangsvollstreckung, V... / aa) Mehrere Vollstreckungen aus verschiedenen Titeln in dasselbe Objekt

Rz. 141 Werden mehrere Vollstreckungen aus verschiedenen Titeln in dasselbe Vollstreckungsobjekt betrieben, kann das getrennte Vorgehen nicht notwendig und damit nicht erstattungsfähig sein. Beispiel 91: Mehrere Forderungspfändungen wegen verschiedener Forderungen Der Gläubiger hat gegen den Schuldner eine Forderung über 2.000,00 EUR aus einem Teilurteil, weitere 4.000,00 EUR...mehr

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§ 19 Arrest- und einstweili... / e) Kostenwiderspruch

Rz. 101 Wird die Hauptsache akzeptiert und nur gegen die Kostenentscheidung Widerspruch erhoben, ist grundsätzlich ebenso abzurechnen wie bei einem Teilwiderspruch in der Hauptsache. Die nach Widerspruch anfallenden Gebühren berechnen sich dann nach dem Wert der bis zum Widerspruch angefallenen Kosten, soweit er den Wert der Hauptsache nicht übersteigt (§ 43 Abs. 3 GKG). Rz....mehr

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§ 36 Bußgeldsachen / I. Überblick

Rz. 1 Die Vergütung in Bußgeldsachen richtet sich nach Teil 5 VV. Bußgeldsachen sind im RVG gegenüber den Strafsachen (Teil 4 VV) gesondert und eigenständig geregelt. Rz. 2 Neben den Gebühren nach Teil 5 VV gelten die allgemeinen Vorschriften (insbesondere zur Beratung, § 34 RVG), die Auslagen nach Teil 7 VV sowie die Gebühren nach Teil 2 VV für die Prüfung der Erfolgsaussich...mehr

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§ 40 Übergangsrecht / 17. Beschwerde

Rz. 60 Die Beschwerde ist grundsätzlich ein Rechtsmittel, sodass auf die dortigen Ausführungen unter Rdn 15 verwiesen wird. Beispiel 30: Beschwerde (I) Im Dezember 2020 hat das LG nach übereinstimmend erklärter Erledigung der Hauptsache die Kosten dem Beklagten auferlegt. Dagegen hat sein Anwalt im Januar 2021 sofortige Beschwerde eingelegt. Für den Rechtsstreit gilt altes Rec...mehr

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§ 33 Zwangsvollstreckung, V... / f) Abgabe der Vermögensauskunft

Rz. 41 Im Verfahren auf Abgabe der Vermögensauskunft nach § 802c ZPO ist der Wert der Forderung (einschließlich der Nebenforderungen, Zinsen und Kosten früherer Vollstreckungsmaßnahmen) maßgebend (§ 25 Abs. 1 Nr. 4, 1. Hs. RVG). Der Wert darf jedoch höchstens 2.000,00 EUR betragen (§ 25 Abs. 1 Nr. 4, 2. Hs. RVG). Beispiel 25: Abgabe der Vermögensauskunft (Wert unter 2.000,00...mehr

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Schlüssel/Schließanlage (WE... / 4.3.2 Maßnahmenbeschluss

Wie in der Wohnungseigentümerversammlung vom __________ zu TOP _____ beschlossen, soll eine Zentralschließanlage der Sicherheitsstufe _____ zum Einbau kommen, jeder Sondereigentumseinheit sind 4 Schlüssel zur Verfügung zu stellen. Insoweit hatte die Verwaltung drei Angebote von Fachunternehmen eingeholt, die den Wohnungseigentümern mit dem Einberufungsschreiben übersandt wurd...mehr

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§ 39 Hebegebühren / IV. Berechnung bei Entnahmen

Rz. 27 Der Anwalt erhält nach Anm. Abs. 5 zu Nr. 1009 VV dann keine Hebegebühr, wenn er eingezogene Beträge auf seine Vergütung verrechnet. Beispiel 13: Entnahme der Hauptsachevergütung Der Beklagte zahlt die Urteilssumme in Höhe von 4.000,00 EUR. Der Anwalt verrechnet hiervon 1.000,00 EUR vereinbarungsgemäß mit seiner Vergütungsforderung aus dem Rechtsstreit und zahlt den Re...mehr

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§ 12 Selbstständiges Beweis... / 3. Abrechnung Beweisverfahren mit nachfolgendem Hauptsacheverfahren

Rz. 37 Kommt es nach dem Beweisverfahren zum Hauptsacheverfahren oder kommt es während des Hauptsacheverfahrens zu einem selbstständigen Beweisverfahren, so sind die Verfahrensgebühren nach Vorbem. 3 Abs. 5 VV aufeinander anzurechnen. Dabei ist es dem Anwalt unbenommen, ob er die Verfahrensgebühr des Beweisverfahrens auf die des Rechtsstreits anrechnet (§ 15a Abs. 1 RVG) ode...mehr

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Jahresabrechnung (WEMoG) / 5.1 Festsetzungsbeschluss

Über die sich auf Grundlage der Jahresgesamtabrechnung ergebenden Nachschüsse bzw. Anpassungsbeträge beschließen die Wohnungseigentümer mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen. Da gesetzlich für die Beschlussfassung kein bestimmtes Stimmprinzip vorgesehen ist, richtet sich dieses nach dem gesetzlichen Kopfprinzip des § 25 Abs. 2 WEG oder einem hiervon abweichend verei...mehr

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§ 34 Zwangsversteigerung, T... / a) Vergütung

Rz. 5 In der Zwangsversteigerung kommen zwei verschiedene Angelegenheiten in Betracht, nämlichmehr