Fachbeiträge & Kommentare zu Konto

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§ 1 Grundfragen der Zwangsv... / 6. Internet als Überprüfungsmedium nutzen

Rz. 245 Das Internet kann auch dazu dienen, bereits vorhandene Informationen zu überprüfen. Ist etwa eine Kontonummer bekannt oder wurde dieser auf einer früheren Internetdomain (beispielsweise über www.archive.org) oder aufgrund alter Geschäftspapiere des Schuldners ermittelt, so stellt sich für den Gläubiger die Frage, ob diese Kontonummer noch aktuell ist. Dies kann über ...mehr

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Österreich / j) Einantwortung der Verlassenschaft

Rz. 177 Durch die Einantwortung erwerben die Erben endgültig alle dem Verstorbenen gehörenden Vermögensbestandteile. Sie ist der Endpunkt des Verlassenschaftsverfahrens. Mit der Einantwortung wird der Erbe Rechtsnachfolger des Verstorbenen; Besitz, Eigentum, Forderungen, aber auch die Verbindlichkeiten gehen auf den Erben über. Dies gilt auch für das Liegenschaftsvermögen. D...mehr

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§ 2 Allgemeine Voraussetzun... / 9. Prozesskostenhilfe

Rz. 54 Die Möglichkeit der Gewährung von Prozesskostenhilfe muss vor der Einleitung von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen überprüft werden. Insbesondere, wenn die Erteilung des Mandats erst nach Abschluss des Erkenntnisverfahren erfolgt. Die für das Erkenntnisverfahren gewährte Prozesskostenhilfe bezieht sich nicht auf die Zwangsvollstreckung, sondern ist dafür gesondert zu bean...mehr

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Ungarn / d) Feststellung des im Ausland belegenen Nachlassvermögens

Rz. 246 Abweichend von der früheren Rechtslage erfasst die internationale Zuständigkeit des Notars nun auch das im Ausland belegene Vermögen des Erblassers. Das Hetv. enthält sporadisch Vorschriften über die Handhabung des ausländischen Nachlassvermögens. Rz. 247 Gemäß §§ 43/A und 81/A Hetv. kann ein im Ausland befindlicher Vermögensgegenstand in das Nachlassverfahren einbezo...mehr

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Ungarn / c) Vorbereitung der Nachlassverhandlung

Rz. 267 Der Notar prüft das Nachlassverzeichnis innerhalb von 15 Tagen nach Eingang. Folgende Handlungsmöglichkeiten[236] können sich für den Notar aufgrund der Prüfung ergeben:mehr

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§ 5 Vermögensauskunft Dritter / III. Muster: Antrag auf Einholung der Vermögensauskunft Dritter mit anschließender Vorpfändung

Rz. 86 Muster 5.3: Antrag auf Einholung der Vermögensauskunft Dritter mit anschließender Vorpfändung Hinweis: Die Seiten 1,[102] 2, 3, 7 und die Anlage 6 sind individuell mit den Daten des Einzelfalles auszufüllen. Seite 4, Anlage 1 ZVFV: Seite 5, Anlage 1 ZVFV: Seiten 6, Anlage 1 ZVFV: Seite 7, Anlage 1 ZVFV: Dazu folgende Anlage: Anlage zum Antrag nach § 802l ZPO [103] Ausweislich...mehr

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Kroatien / II. Nachlassverfahren

Rz. 61 Das Nachlassverfahren wird durch das kommunale Gericht oder aber durch einen Notar als "Gerichtskommissär" eingeleitet. In der Regel führt ein Notar im Auftrag des zuständigen Gerichts das Verfahren durch. Das Verfahren wird von Amts wegen eingeleitet, sobald das Gericht vom Tod des Erblassers erfährt. Ist der Erblasser im Ausland verstorben, muss die ausländische Ste...mehr

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Irland / b) Vermächtnis

Rz. 80 Das irische Recht sieht lediglich Vermächtnisse und keine Erbeinsetzungen vor. Grund hierfür ist, dass ein unmittelbarer Übergang des Vermögens auf bestimmte Personen (Erben) im irischen Recht wegen der Zwischenschaltung des personal representative nicht vorgesehen ist (vgl. dazu Rdn 165 ff.). Sprachlich wird zwischen legacy , d.h. der vermächtnisweisen Zuwendung von b...mehr

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§ 8 ABC der Forderungspfändung / II. Pfändbarkeit und Verwertung der Domain

Rz. 687 Mit der Entscheidung des BGH ist deshalb von einer Pfändbarkeit einer Internet-Domain im oben erörterten Sinn auszugehen. Drittschuldnerin ist die DENIC eG,[566] Theodor-Stern-Kai 1, 60596 Frankfurt/Main, vertreten durch ihren Vorstand.[567] Rz. 688 Die Internet-Domain kann allerdings nicht zur Einziehung und auch sonst nicht an den Gläubiger überwiesen werden, allenf...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / C. Voraussetzungen

Rn. 35 Stand: EL 178 – ET: 01/2025 Der KapSt-Abzug Rn. 36 Stand: EL 178 – ET: 01/2025 Im ersten Fall hat der Abzu...mehr

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Spanien: Gemeinspanisches R... / 2. Notarielles Verfahren

Rz. 217 Grundsätzlich gilt das notarielle Verfahren (acta de notoriedad;[324] Art. 55 und 56 LON). Ist der Notar als Nachlassbehörde nach den Zuständigkeitsvorschriften der EuErbVO international zuständig, so bestimmt sich die örtliche Zuständigkeit nach Maßgabe der in Rdn 207 aufgeführten Kriterien, d.h., grundsätzlich das Notariat, das sich am letzten gewöhnlichen Aufentha...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / I. Allgemeines

Tz. 1 Stand: EL 141 – ET: 02/2025 Eine steuerbegünstigten Zwecken dienende Körperschaft verfolgt mildtätige Zwecke, wenn ihre Tätigkeit darauf gerichtet ist, bedürftige Personen selbstlos (§ 55 AO, Anhang 1b) zu unterstützen. § 53 Nr. 1 AO (Anhang 1b) stellt auf den Personenkreis ab, der infolge des körperlichen, geistigen oder seelischen Zustandes auf die Hilfe anderer angew...mehr

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§ 1 Grundfragen der Zwangsv... / XII. Auskünfte bei Detekteien, Auskunfteien und Datenbanken

Rz. 170 Der Gläubiger kann auch durch die Einschaltung von Detekteien oder Auskunfteien oder durch die Nutzung kommerzieller Datenbanken Auskünfte über den Schuldner und dessen Vermögen einholen. Dabei kann der Auftrag unterschiedliche Funktionen erfüllen:mehr

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§ 7 Zwangsvollstreckung weg... / 1. Anwendungsbereich

Rz. 159 Bis zum Wirksamwerden der Pfändung durch die Zustellung des Pfändungsbeschlusses an den Drittschuldner kann im Einzelfall wertvolle Zeit vergehen. Verzögerungen können durch Wartefristen (§§ 750 Abs. 3, 798 ZPO) entstehen, die es zu verhindern gilt.[196] Rz. 160 Hinweis Auch wenn etwa Steuererstattungsansprüche gepfändet werden sollen, die nach § 46 Abs. 6 AO erst nac...mehr

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§ 11 Zwangsverwaltung / bb) Anspruch des Zwangsverwalters auf Zahlung der Kaution, Anspruch des Mieters auf Auszahlung der Kaution

Rz. 32 Hat der Mieter die Kaution vor der Beschlagnahme an den Vermieter als Schuldner und Grundstückseigentümer geleistet, so richtet sich der Rückzahlungsanspruch auch nach der Beschlagnahme gegen den Schuldner, wenn nicht inzwischen der Zwangsverwalter die Kaution erhalten hat. Der Zwangsverwalter ist daher befugt, von dem Schuldner (Grundstückseigentümer) die Überlassung...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 2. Rechtsgrundlagen

Rz. 887 [Autor/Stand] Das Rechtshilferecht in Strafsachen besteht ungeachtet aktueller Reformbemühungen (vgl. den Entwurf des Gesetzes zur Neuregelung der internationalen Rechtshilfe in Strafsachen vom 11.9.2024) aus einem undurchdringbaren umfangreichen und unüberschaubaren Normengeflecht, dem es an jedweder Systematik oder Einheitlichkeit fehlt. Die Grenze des Darstellbare...mehr

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§ 5 Vermögensauskunft Dritter / A. Einleitung

Rz. 1 § 802l ZPO ist eine praktisch sehr bedeutende Erweiterung der Befugnisse des Gerichtsvollziehers. Hiermit wird die Möglichkeit geschaffen, über den Gerichtsvollzieher Auskünfte zu einem versicherungspflichtigen Arbeitsverhältnis des Schuldners bei den Trägern der Rentenversicherung und bei den berufsständischen Versorgungseinrichtungen, Informationen über die Abwicklun...mehr

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§ 5 Vermögensauskunft Dritter / II. Muster: Isolierter Antrag auf Einholung der Vermögensauskunft Dritter

Rz. 84 Muster 5.2: Isolierter Antrag auf Einholung der Vermögensauskunft Dritter Hinweis: Die Seiten 1,[98] 2, 3, 6 und die Anlage 6 sind individuell mit den Daten des Einzelfalls auszufüllen. Seite 4, Anlage 1 ZVFV: Seite 5, Anlage 1 ZVFV: Seite 7, Anlage 1 ZVFV: Dazu folgende Anlage: Anlage zum Antrag nach § 802l ZPO [99] Ausweislich der Anlagen war die Ladung zu dem Termin zur A...mehr

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§ 5 Vermögensauskunft Dritter / 1. Erforderlichkeit der Auskunft

Rz. 8 Nach § 802l Abs. 2 ZPO ist das Auskunftsersuchen nur zulässig, sofern es zur Vollstreckung erforderlich ist. Dass die Angaben zur Vollstreckung erforderlich sind, wird regelmäßig mit keinen besonderen Problemen verbunden sein. Die Auskunft der Träger der Rentenversicherung und der berufsständischen Versorgungseinrichtungen ermöglicht die Lohnpfändung, die Auskünfte des...mehr

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§ 8 ABC der Forderungspfändung / b) Einrichtung eines Pfändungsschutzkontos

Rz. 358 Dass ein Girokonto als Pfändungsschutzkonto zu führen ist, beruht nach § 850k Abs. 7 ZPO grundsätzlich auf einer Vereinbarung zwischen dem Schuldner und dem Kreditinstitut. Eine solche Vereinbarung kann in der Form der erstmaligen Aufnahme von Geschäftsbeziehungen bestehen. Das Kreditinstitut ist in diesem Fall frei, ob es bereit ist, für den Schuldner ein Pfändungss...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / g) FKAustG

Rz. 793 [Autor/Stand] Zu den strafrechtlichen Konsequenzen § 379 Rz. 371 ff. Bereits am 20.7.2013 billigten die Finanzminister und Notenbankgouverneure der G20 den OECD-Vorschlag zu einem globalen Modell für den automatischen Austausch im multilateralen Rahmen. Am 6.9.2013 bekräftigten die Staats- und Regierungschefs der G20 diese Botschaft. Daraus resultierte der am 15.7.20...mehr

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H / 13 Honorar-/Vergütungsfragen [Rdn 2735]

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S / 6 Staatsanwaltschaftliche Ermittlungen [Rdn 4295]

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D / 14 Durchsuchung, Beweisverwertungsverbote [Rdn 1907]

Rdn 1908 Literaturhinweise: Adler, Legendierte Kontrollen, Krim 2019, 266 Amelung, Grundfragen der Verwertungsverbote bei beweissichernden Haussuchungen im Strafverfahren, NJW 1991, 2533 ders., Die Entscheidung des BVerfG zur "Gefahr im Verzug" i.S. des Art. 13 Abs. 2 GG, NStZ 2001, 337 Amelung/Mittag, Beweislastumkehr bei Haussuchungen ohne richterliche Anordnung gemäß § 105 S...mehr

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Z / 3 Zeugnisverweigerungsrechte [Rdn 5705]

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 18. Verwertbarkeit im Ausland gewonnener Erkenntnisse

Schrifttum: Ambos, Beweisverwertungsverbote, 2010; Bülte, Verwertung von im Ausland erlangten Beweismitteln und Anwendungsvorrang des Unionsrechts als Grenze von Verfahrensrechten im nationalen Strafprozess – Zu BGH, Beschl. v. 21.11.2012 – 1 StR 310/12 und EuGH, Urt. v. 26.2.2013 – Rs. C-617/10 und 399/11, ZWH 2013, 219; Gleß, Beweisrechtsgrundsätze einer grenzüberschreitend...mehr

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Das Mietverhältnis in der K... / 1.3.1 Voraussetzung: Verzug

Voraussetzung der ordentlichen wie der außerordentlichen Kündigung ist, dass sich der Mieter in Verzug mit Mietzahlungen befindet. Vom Begriff "Miete" sind die Grundmiete sowie Nebenkostenvorauszahlungen oder Betriebskostenpauschalen umfasst. Dies gilt auch für etwa daneben zu leistende Heizkostenvorschüsse. Haben Mieter und Vermieter eine Inklusivmiete vereinbart, ist diese...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Das Mietverhältnis vor Gericht / 1.2.2 Kostenvorschuss mit Klageerhebung einzahlen

Eine Klage wird dem Mieter nur dann zugestellt, wenn der klagende Vermieter den Gerichtskostenvorschuss einzahlt. Die Höhe des einzuzahlenden Gerichtskostenvorschusses hängt wiederum vom Streitwert der Klage ab. Um also Kostenvorschuss leisten zu können, muss der Vermieter wissen, welchen Gegenstandswert sein Verfahren hat. Hier gibt es nun 2 Wege: Der Vermieter bzw. sein Anwa...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Das Mietverhältnis vor Gericht / 6.1 Voraussetzungen für die Sicherungsanordnung

Die Sicherungsanordnung des § 283a ZPO kann nur unter den folgenden Voraussetzungen ergehen: Die Räumungsklage muss mit einer Zahlungsklage verbunden sein; die Klage muss aus einem Rechts-, also Mietverhältnis resultieren; die Geldforderung muss nach Rechtshängigkeit fällig geworden sein; die Klage muss hohe Aussicht auf Erfolg haben; die Sicherungsanordnung muss zur Abwendung be...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Aufgaben des Aufsichtsrats ... / 2.2.3.3 Nutzen des Prüfungsberichts für den Aufsichtsrat

Der Aufsichtsrat als gesamtes Organ erhält eine Ausfertigung des Prüfungsberichts. Dem Aufsichtsrat kommt die Aufgabe zu, den gesamten Prozess der Ableitung der Zahlen und Angaben im Jahresabschluss aus der Rechnungslegung zu überwachen. Der Fokus der Tätigkeit des Aufsichtsrats liegt dabei auf der Überwachung des Vorstands (§ 38 Abs. 1 Satz 1 GenG), d. h. er hat zu überwach...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Das Mietverhältnis in der K... / 1.4 Der Mieter zahlt die Miete unpünktlich

Zahlt der Mieter ständig unpünktlich, kann sowohl die außerordentliche fristlose Kündigung gemäß § 543 Abs. 1 BGB als auch die ordentliche Kündigung gemäß § 573 Abs. 2 Nr. 1 BGB in Betracht kommen.[1] Gefallen lassen muss sich der Vermieter derartige Pflichtverstöße jedenfalls nicht. Eine einmalige nur kurzfristige Überschreitung des Fälligkeitstermins rechtfertigt eine Kündi...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Die Mitgliedschaft / 6.1.5 Verpfändung und Abtretung des Anspruchs auf das AGH im Fall der Verbraucherinsolvenz

Rz. 396 Die Verpfändung des Auseinandersetzungsguthabens hilft für den Fall der Verbraucherinsolvenz nicht (Gleiches gilt für die Sicherungsabtretung). Der entscheidende Punkt ist darin zu sehen, dass der Anspruch auf Auszahlung des Auseinandersetzungsguthabens erst mit dem Ausscheiden aus der eG, und zwar mit Ablauf des entsprechenden Kalenderjahrs, wirksam entsteht. Zu Beg...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Das Mietverhältnis vor Gericht / 4.4 Exkurs: Verjährungsfalle des § 548 Abs. 1 BGB

Mit Rückgabe des Mietobjekts durch den Mieter beginnt der Verjährungscountdown des § 548 Abs. 1 BGB. Nach dieser Bestimmung verjähren Ersatzansprüche des Vermieters wegen Veränderung oder Verschlechterung der Mietsache in 6 Monaten. Die Verjährung beginnt mit dem Zeitpunkt, in dem er die Mietsache zurückerhält. Praxis-Beispiel Nach Kündigung des Mietverhältnisses übersendet d...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Aufsichtsrat einer Wohnungs... / 10.2.1 Praktische Durchführung der Überwachung

Rz. 702 Die wichtigste gesetzliche Aufgabe des Aufsichtsrats ist die Überwachung der Geschäftsführung (§ 52 Abs. 1 und § 111 Abs. 1 AktG). Rz. 703 Bei der Überwachungstätigkeit des Aufsichtsrats können viele Unklarheiten auftreten. In der gängigen Literatur zum Gesellschaftsrecht werden zwar teilweise auch Einzelfragen behandelt, durchweg aber keine konkreten Ratschläge zur p...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
JStG 2024 und Gesetz zur st... / 18. Haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse, Dienstleistungen und Handwerkerleistungen (§ 35a Abs. 5 S. 3 EStG)

Voraussetzung für alle Steuerermäßigungen nach § 35a EStG sind der Erhalt einer Rechnung und die Zahlung auf das Konto des Leistungserbringers (§ 35a Abs. 5 S. 3 EStG). Dies wurde nun in § 35a Abs. 5 S. 3 EStG auch im Hinblick auf Pflege- und Betreuungsleistungen eindeutig klargestellt (neu gegenüber dem Regierungsentwurf). Inkrafttreten: Gilt ab VZ 2025.mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Verwaltung: Anspruch auf Ab... / 5 Hinweis

Problemüberblick Im Fall geht es um die Frage, wann ein Wohnungseigentümer einen Anspruch darauf hat, dass eine Verwaltung abberufen wird. Anspruch auf Abberufung Ein Wohnungseigentümer kann nach § 18 Abs. 2 Nr. 1 WEG im Einzelfall verlangen, dass der Amtsträger abberufen wird. Voraussetzung für diesen Anspruch ist, dass allein ein Abberufungsbeschluss dem Interesse der Gesamth...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Rechnungsberichtigung: So g... / 3 Unberechtigter Steuerausweis

Unter die Kategorie "unberechtigter Steuerausweis" fallen folgende Fälle, in denen keine Umsatzsteuer ausgewiesen werden darf:[1] Steuerausweis durch Kleinunternehmer Steuerausweis durch Nichtunternehmer (Privatperson) Abrechnung über nicht erbrachte Lieferungen oder Leistungen (Schein- und Gefälligkeitsrechnungen) unrichtige Leistungsbeschreibungen (z. B. Materiallieferung stat...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Rechnungsberichtigung: So g... / 1.2 Berichtigung der zu hohen Steuer

Der Rechnungsaussteller kann die Rechnung berichtigen.[1] Dies kann auf auf zweierlei Arten geschehen: Rechnungsbetrag berichtigen oder Steuerbetrag berichtigen Praxis-Beispiel Berichtigung des Rechnungsbetrags V berichtigt den zu hohen Umsatzsteuerausweis mittels Berichtigung des Rechnungsbetrags. Die neue Rechnung lautet auf 10.000 EUR zzgl. 700 EUR Umsatzsteuer, der Rechnungs...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Rechnungsberichtigung: So g... / 2.2 Berichtigung der zu niedrigen Steuer

Auch bei einer zu niedrig ausgewiesenen Umsatzsteuer kann der Rechnungsaussteller die Rechnung auf zweierlei Arten berichtigen: Rechnungsbetrag berichtigen oder Steuerbetrag berichtigen Praxis-Beispiel Berichtigung des Rechnungsbetrags V berichtigt den zu niedrigen Umsatzsteuerausweis mittels Berichtigung des Rechnungsbetrags. Die neue Rechnung lautet auf 20.000 EUR zzgl. 3.800 ...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Rechnungsberichtigung: So g... / 1.1 Zu einem zu hohen Steuerausweis führende Fehler

Unter die Kategorie "Ausweis eines zu hohen Steuerbetrags" fallen folgende Fälle:[1] Anwendung eines Umsatzsteuersatzes von 19 % statt zutreffend 7 % Anwendung eines zu hohen "Corona-Steuersatzes" (in der Rechnung werden 16 % Umsatzsteuer ausgewiesen, der richtige Steuersatz wäre 5 %) Ausweis von Umsatzsteuer auf steuerfreie Leistungen (z. B. bei Wohnungsvermietung an eine Pri...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Rechnungsberichtigung: So g... / 2.1 Zu einem zu niedrigen Steuerausweis führende Fehler

Unter die Kategorie "Ausweis eines zu niedrigen Steuerbetrags" fallen folgende Fälle: Anwendung eines Umsatzsteuersatzes von 7 % statt 19 % Anwendung eines zu niedrigen "Corona-Steuersatzes" (in der Rechnung werden 5 % ausgewiesen, der richtige Steuersatz ist 16 %) Behandlung als umsatzsteuerfreier Umsatz, ohne dass ein tatsächlicher Befreiungsgrund vorliegt In den Fällen des zu...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Umsatzsteuer-Voranmeldung 2025 / 2.9 Sonstige Angaben (Verrechnung/Abtretung/Aufrechnung/Einzugsermächtigung) und Unterschrift

Zeile 53 Ein Erstattungsbetrag (Zeile 53) wird nach Zustimmung[1] ohne besonderen Antrag vom Finanzamt auf das ihm benannte Konto überwiesen oder ggf. mit Steuerschulden verrechnet.[2] Hat der Steuerpflichtige dem Finanzamt ein unrichtiges Konto angegeben, trägt er die Verlustgefahr, wenn das Finanzamt einen Erstattungsbetrag im beleglosen Datenträgeraustauschverfahren auf di...mehr

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Sauer, SGB II § 11 Zu berüc... / 2.5.1 Überblick

Rz. 53 Einkommen ist erzielt und steht als bereites Mittel zur Deckung des Lebensunterhaltes zur Verfügung, wenn der Leistungsberechtigte einen Scheck entgegennimmt. Auf die Einlösung des Schecks kommt es hingegen nicht an (LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil v. 30.1.2013, L 12 AS 1571/11). Im entschiedenen Verfahren hatte die betroffene Leistungsberechtigte einen Scheck nicht e...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Muss HR sich neu erfinden? / 4.2 Flexibilisierung durch "Lebenszyklusorientierte Arbeitszeitgestaltung"

Ausbildung – Arbeit – Ruhestand: so lautete jahrzehntelang der klassische Dreiklang der Lebens- und Berufsplanung. Mit der Verlängerung der Lebensarbeitszeit, der Notwendigkeit des lebenslangen Lernens und dem "Tsunami" der demographischen Herausforderung ist dieses Muster schon lange nicht mehr haltbar. Heute bilden verschiedene Lebensphasen eine moderne Erwerbsbiographie a...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 11 Zu berüc... / 2.6 Darlehen/Schenkungen

Rz. 144 Abs. 1 Satz 3 bestimmt, dass auch Zuflüsse aus Darlehen zur Bestreitung des Lebensunterhalts Einnahmen sind, wenn es sich um darlehensweise gewährte Sozialleistungen handelt. Ausgleichsregelungen enthält § 11a. Andere Einnahmen als Darlehen sind nicht als Einkommen zu berücksichtigen. Der Gesetzgeber will Manipulationen der Leistungen zum Lebensunterhalt begegnen, di...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 11 Zu berüc... / 2.5.2.1.1 Einkommen aus abhängiger Erwerbstätigkeit

Rz. 61 Eine versehentliche Überzahlung von Arbeitsentgelt ist jedenfalls dann als Einkommen zu berücksichtigen, wenn der Leistungsberechtigte das überhöhte Arbeitsentgelt nicht unverzüglich an den Arbeitgeber zurückgewährt (LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil v. 17.4.2013, L 15 AS 115/11). Rz. 62 Zum Einkommen gehören auch Eigenleistungen zu vermögenswirksamen Leistungen (BSG, U...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 11 Zu berüc... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift regelt die Berücksichtigung von Einkommen. Sie gehört neben derjenigen über die Leistungen zu den Kosten für Unterkunft und Heizung (§ 22) zu den umstrittensten Vorschriften der Grundsicherung für Arbeitsuchende, soweit sie keine begünstigenden Regelungen für die Leistungsberechtigten trifft. Mehr als 12 Mrd. EUR werden jährlich als Einkommen auf die Bed...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 11 Zu berüc... / 2.9 Berechnung von Einkommen, Vorlage von Unterlagen

Rz. 193 § 11 bestimmt nicht, was Einkommen i. S. d. Vorschrift ausmacht; die Vorschrift enthält keine Definition des Begriffs Einkommen, etwa zur Abgrenzung von Vermögen. § 11 regelt auch nicht, nach welcher Methode Einkommen zu berücksichtigen ist. Grundsätzlich wird zwischen der horizontalen und der vertikalen, als eine Alternative auch kaskadierende Bedarfsanteilmethode u...mehr

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Sauer, SGB II § 11 Zu berüc... / 2.7 Kindergeld und Kinderzuschlag

Rz. 153 Abs. 1 Satz 4 und 5 bestimmt, dass Kindergeld (vgl. dazu BVerfG, Beschluss v. 8.4.2010, 1 BvR 3163/09 und den Beschluss v. 14.7.2011, 1 BvR 932/10) und Kinderzuschlag (zur aktuellen Diskussion vgl. BT-Drs. 17/374, 17/942, 17/968 und 17/1117) dem Einkommen des jeweiligen Kindes zuzurechnen ist (LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil v. 24.10.2017, L 11 AS 335/14). Beim Kind...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 11b Absetzb... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift regelt, welche Einnahmen, Abzüge, Beiträge und Aufwendungen bei der Berücksichtigung von Einkommen vor der Anrechnung auf den Bedarf der Bedarfsgemeinschaft von den Einnahmen abzusetzen sind. Das setzt voraus, dass die Einnahme als zu berücksichtigendes Einkommen zu qualifizieren ist. Dazu werden Regelungen nicht nur in § 11b, sondern auch in den §§ 11, 1...mehr