Fachbeiträge & Kommentare zu Konto

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Teilrente 99,99 % und Arbei... / a. Steigende Ausgleichsbeträge

Rz. 36 Mit der Mitteilung gem. Nr 3 (Rdn 34) entsteht weder auf Seiten der Versicherten noch auf Seiten der DRV eine verbindliche Regelung, insbesondere besteht keine Pflicht, die entsprechende Zahlung binnen einer Frist zu erbringen. Auf Seiten der DRV wird der erforderliche Ausgleichsbetrag nicht bis zum Renteneintritt festgeschrieben. Steigt z.B. das Durchschnittsbrutto (§...mehr

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§ 3 Vor- und außergerichtli... / IV. Muster: Textbaustein Teilzahlungsklausel

Rz. 87 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 3.4: Textbaustein Teilzahlungsklausel Zahlungsklausel / Bankverbindung Der Schuldner verpflichtet sich, die in dieser Vereinbarung begründete Zahlungsverpflichtungen in folgenden Teilzahlungen am _________________________ EUR _________________________, am _________________________ EUR _________________________, am _...mehr

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§ 8 ABC der Forderungspfändung / IV. Muster: Kündigung der Kapitallebensversicherung

Rz. 818 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 8.130: Kündigung der Kapitallebensversicherung Per Einschreiben mit Rückschein An die Kapitallebensversicherung AG in _________________________ Kapitallebensversicherung Versicherungs-Nr. _________________________ Versicherungsnehmer: _________________________ hier: Kündigung der Versicherung und Antrag auf Auszahlun...mehr

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§ 8 ABC der Forderungspfändung / XIV. Muster: Ruhen der Pfändung – Zustimmung zu Schuldnerantrag nach § 765a ZPO

Rz. 437 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 8.53: Ruhen der Pfändung – Zustimmung zu Schuldnerantrag nach § 765a ZPO An das Amtsgericht – Vollstreckungsgericht – _________________________ Zustimmung zum Antrag auf Erlass einer Anordnung nach § 765a ZPO In der Zwangsvollstreckungssache _________________________ (Gläubiger) ./. _________________________ (Schuldn...mehr

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§ 8 ABC der Forderungspfändung / III. Pfändungsschutz Selbstständiger bei Lebensversicherungen

Rz. 766 Der Bundestag hat am 14.12.2006 den Entwurf eines "Gesetzes zum Pfändungsschutz der Altersvorsorge und zur Anpassung des Rechts der Insolvenzanfechtung" mit einer Erweiterung des Pfändungsschutzes auf die Hinterbliebenen und einer Erhöhung des geschützten Betrages gegenüber dem ursprünglichen Entwurf der Bundesregierung beschlossen und damit erstmals einen Pfändungss...mehr

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§ 3 Vor- und außergerichtli... / III. Muster: Textbaustein Ratenzahlungsklausel

Rz. 86 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 3.3: Textbaustein Ratenzahlungsklausel Zahlungsklausel / Bankverbindung Der Schuldner verpflichtet sich, die in dieser Vereinbarung begründeten Zahlungsverpflichtungen in monatlichen Raten in Höhe von _________________________ EUR, zahlbar an das Inkassounternehmen[58] _________________________, beginnend mit dem...mehr

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§ 8 ABC der Forderungspfändung / 4. Verdachtspfändung

Rz. 267 Der Antrag eines Gläubigers, näher bezeichnete Ansprüche des Schuldners gegen nicht mehr als drei bestimmte Geldinstitute am Wohnort des Schuldners als Drittschuldner zu pfänden, ist grundsätzlich nicht rechtsmissbräuchlich.[292] Vor der Entscheidung des BGH war die Frage, ob von einem schlüssigen Sachvortrag ausgegangen werden kann, wenn der Gläubiger gleichzeitig d...mehr

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Katalonien / 6. Insbesondere: Der digitale Nachlass

Rz. 54 Seit 2017 regelt Art. 411–10 CCCat den sog. digitalen Nachlass. Danach kann der Erblasser genaue Regelungen hinsichtlich seiner internetbezogenen Daten treffen, wonach der Erbe, der Testamentsvollstrecker, der Nachlassverwalter oder eine dafür bestimmte Person diese gegenüber den digitalen Dienstleistern, bei denen der Erblasser aktiv war, durchsetzen kann. Damit kann...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / e) Grenzüberschreitende Kontenabfragen/Informationen über Bank- und sonstige Finanzgeschäfte

Rz. 1091 [Autor/Stand] Die grenzüberschreitende Einholung von Informationen bei Banken kann zum einen auf dem klassischen Rechtshilfeweg erfolgen. Nach Art. 26 Abs. 1 RL EEA kann nunmehr auch eine EEA erlassen werden, um festzustellen, ob eine natürliche oder juristische Person, gegen die das betreffende Strafverfahren geführt wird, Bankkonten bei einer im Hoheitsgebiet des ...mehr

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§ 1 Grundfragen der Zwangsv... / II. Informationen vom Schuldner selbst

Rz. 58 Ist der Rechtsanwalt als Bevollmächtigter für den Mandanten nicht nur im Inkasso oder der Vollstreckung tätig, sondern schon zuvor in der Vertragsanbahnung, sollte er darauf achten, dass auch schon möglichst viele Informationen über den Schuldner in den vertraglichen Unterlagen selbst enthalten sind (siehe oben Rdn 25 ff.). Rz. 59 Hier ist insbesondere zu achten auf:mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 4. Voraussetzungen des Auskunftsverkehrs

a) Erforderlichkeit eines Informationsaustausches Rz. 840 [Autor/Stand] Ein zentrales Tatbestandsmerkmal der einen Auskunftsverkehr rechtfertigenden Normen stellt das – in verschiedenen Ausprägungen existierende – Kriterium der Erforderlichkeit der beabsichtigten Auskunft dar. Die Frage der "Erforderlichkeit" bzw. der "voraussichtlichen Erheblichkeit"[2] stellt bei Auskünften...mehr

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§ 17 Kosten der Zwangsvolls... / V. Kosten des Drittschuldners in der Zwangsvollstreckung

Rz. 179 Dem Drittschuldner entstehen in der Zwangsvollstreckung durch die Verwaltung eines oder mehrerer Pfändungs- und Überweisungsbeschlüsse, die hierauf zu erbringenden Leistungen und die Abgabe der Drittschuldnererklärung Kosten in Form eines erhöhten Personal- und Sachkostenaufwandes. Die Reform der Kontopfändung mit den sich aus §§ 850k, 840 Abs. 1 Nr. 4 und 5 ZPO erge...mehr

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§ 7 Zwangsvollstreckung weg... / Literaturtipps

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§ 1 Grundfragen der Zwangsv... / II. Unterschiedliche Informationsquellen nutzen

Rz. 30 Für ein aktives Informationsmanagement stehen verschiedene Informationsquellen zur Verfügung: Zunächst muss das Unternehmen die eigenen Informationsquellen nutzen, was den Vorteil hat, dass diese Informationen nicht gesondert vergütet werden müssen, wie es bei Nutzung eines externen Dienstleisters, insbesondere Wirtschaftsauskunftsdiensten der Fall ist. Rz. 31 Hinweis G...mehr

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§ 4 Verfahren auf Abnahme d... / 4. Katalog möglicher Zusatzfragen

Rz. 248 Der Gerichtsvollzieher ist verpflichtet, den schutzwürdigen Interessen von Gläubiger und Schuldner gleichermaßen Rechnung tragen. Einerseits hat er den berechtigten Belangen des Schuldners nachzugehen, keine überflüssigen und unnötigen Fragen beantworten zu müssen. Er muss danach die allgemeine Ausforschung der Lebensverhältnisse des Schuldners verhindern. Auch der S...mehr

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§ 6 Pfändung und Verwertung... / 3. Versteigerung nach § 814 ZPO

Rz. 434 Die Regelung des § 814 ZPO hat durch das Gesetz über die Internetversteigerung in der Zwangsvollstreckung,[319] das am 5.8.2009 in Kraft getreten ist, eine wesentliche Änderung erfahren. Nach § 814 Abs. 2 Nr. 1 ZPO kann die Versteigerung wie bisher als öffentliche Versteigerung vor Ort stattfinden, während nach § 814 Abs. 2 Nr. 2 ZPO nun auch die Versteigerung als al...mehr

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§ 8 ABC der Forderungspfändung / X. Muster: Pfändung wegen Forderung aus vorsätzlicher unerlaubter Handlung, § 850f Abs. 2 ZPO

Rz. 203 Beispiel: Pfändung wegen einer Forderung aus vorsätzlicher unerlaubter Handlung, § 850f Abs. 2 ZPO Fallbeispiel 3: Gläubiger: XY GmbH, Mustermannstr. 1, 00001 Musterhausen, vertr. d. d. alleinvertretungsberechtigten GF Manfred Mustermann; Handelsregister Musterhausen, HRB 12345; vorsteuerabzugsberechtigt Schuldner: Reiner Zufall, ledig, keine Kinder, wohnhaft: Beispiel...mehr

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Bulgarien / E. Erbschaftsteuer

Rz. 91 Die Erbschaftsteuer ist eine Kommunalsteuer. Dies bedeutet, dass das Steueraufkommen den Kommunen zufließt und die Steuerschuld von der Kommunalverwaltung eingetrieben wird. Einschlägig ist das Gesetz über die Kommunalsteuern und -gebühren aus dem Jahre 1998. Rz. 92 Steuerpflichtige Objekte sind durch bulgarische Staatsangehörige gesetzlich oder testamentarisch geerbte...mehr

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§ 8 ABC der Forderungspfändung / b) Zustellungssaldo

Rz. 287 Der Zustellungssaldo weist den Kontostand aus, der zum Zeitpunkt der Pfändung (Zustellung des Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses an das Kreditinstitut) besteht. Die Auszahlung eines eventuellen Guthabens kann der Gläubiger erst bei Fälligkeit verlangen. Da die laufende Rechnungsperiode durch die Pfändung nicht unterbrochen wird (vgl. § 357 Abs. 2 HGB), tritt die ...mehr

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§ 5 Vermögensauskunft Dritter / Literaturtipps

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Griechenland / 4. Insbesondere: Grundstücksabwicklung und Auszahlung von Bankguthaben

Rz. 94 Grundstücks- bzw. Immobilienabwicklung: Nach griechischem Recht muss für den Erwerb einer Immobilie die Eintragung ("Transkription") eines entsprechenden "Titels" ins Grundbuch vorgenommen werden. Dies gilt auch für den Erwerb von Todes wegen. In diesem Fall kann der "Titel" entweder eine notarielle oder (ab 1.9.2024) eine anwaltliche Erbschaftsannahme oder ein Erbsch...mehr

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§ 16 Rechtsbehelfe in der Z... / a) Voraussetzungen und Statthaftigkeit der Klage

Rz. 542 Schon aus der Struktur der Anspruchsgrundlage des § 826 BGB ergibt sich, dass es sich hier um absolute Ausnahmefälle handeln muss. Erforderlich für eine solche Klage ist, dass entweder ein objektiv unrichtiger Titel vorliegt, der in einer gegen die guten Sitten verstoßenden Art und Weise erschlichen wurde, oder dass die Vollstreckung aus dem Titel selbst sich als ein...mehr

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§ 7 Zwangsvollstreckung weg... / 1. Zuständigkeit des Vollstreckungsgerichts

Rz. 46 Organ der Zwangsvollstreckung in Rechte ist nach den §§ 828 Abs. 1, 847 Abs. 1 und 857 Abs. 1 ZPO – grundsätzlich – das Vollstreckungsgericht. Vollstreckungsgericht und damit sachlich zuständig ist das Amtsgericht (§§ 828 Abs. 2, 764 ZPO). Die Aufgaben des Vollstreckungsgerichts nimmt der Rechtspfleger als funktionell zuständige Person wahr (§ 20 Nr. 17 RPflG). Rz. 47...mehr

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§ 8 ABC der Forderungspfändung / II. Sofortmaßnahmen nach der Pfändung

Rz. 757 Der Gläubiger muss nach der Pfändung und Überweisung der Ansprüche aus einem Lebensversicherungsvertrag von dem Schuldner ohne weiteres Zögern den Versicherungsschein bzw. die Versicherungspolice nach §§ 836 Abs. 3, 883 ZPO herausverlangen. Da die Zustellung des Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses im Wege der Parteizustellung erfolgt, kann dies unmittelbar mit der...mehr

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§ 4 Verfahren auf Abnahme d... / A. Einleitung

Rz. 1 Nach der früheren gesetzlichen Regelung in §§ 807, 899 ff. ZPO a.F. stand die Erstellung eines Vermögensverzeichnisses und die eidesstattliche Versicherung, dass es nach bestem Wissen so vollständig wie möglich abgegeben wurde, am Ende der – zunächst – fruchtlosen Zwangsvollstreckung. Seit dem 1.1.2013 hat der Gläubiger mit dem Inkrafttreten der Reform der Sachaufkläru...mehr

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Portugal / 2. Notarielles Erbenfeststellungsverfahren – habilitação notarial

Rz. 168 Das notarielle Verfahren ist in den Art. 82 ff. Código do Notariado geregelt. Es sieht die Beurkundung der Erklärung dreier Personen vor, die der Notar für glaubwürdig hält und die bestätigen, dass es sich bei den benannten Erben um die Erben des Erblassers handelt, dass niemand bevorrechtigt ist und dass keine anderen Erben in direkter Konkurrenz zu den benannten Er...mehr

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§ 10 Zwangsvollstreckung we... / XL. Merkblatt für Bieter bei der Zwangsversteigerung von Grundstücken

Rz. 670 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 10.40: Merkblatt für Bieter bei der Zwangsversteigerung von Grundstücken Merkblatt für Bieter bei der Zwangsversteigerung von Grundstücken 1. Allgemeines Das Zwangsversteigerungsverfahren ist grundsätzlich ein Vollstreckungsverfahren, das den Vorschriften der Zivilprozessordnung (ZPO) unterliegt. Jedoch wurde in ...mehr

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§ 5 Vermögensauskunft Dritter / VIII. Übermittlung und Zweckbindung der Information

Rz. 73 Der Schuldner erhält die Information über den Vorgang nach vier Wochen. Die Frist sichert die Effizienz der Vollstreckung: Wenn der Schuldner zeitnah von der Abfrage durch den Gerichtsvollzieher Kenntnis erlangte, könnte er etwa ein bisher verschwiegenes Konto schnell räumen und damit den Vollstreckungserfolg verhindern.[90] Rz. 74 Der Gläubiger ist von dem Gerichtsvol...mehr

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§ 8 ABC der Forderungspfändung / B. Rechtliche Grundlagen

Rz. 457 Zum 20.9.2012 sind wesentliche Änderungen der Beihilfeverordnung in Kraft getreten.[424] Beamtenrechtliche Ansprüche auf Beihilfe im Krankheitsfall sind nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts[425] höchstpersönlicher Natur und waren bis zum 20.9.2012 weder abtretbar noch pfändbar noch einer Aufrechnung zugänglich (§ 51 BeamtVG, §§ 394, 399 BGB, § ...mehr

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§ 8 ABC der Forderungspfändung / c) Pfändung des Auszahlungssaldos

Rz. 291 Der Auszahlungssaldosaldo ist der Kontostand, der zwischen den Rechnungsabschlüssen liegt und nach jeder Gutschrift oder jeder Auszahlung bzw. Überweisung entsteht. Rz. 292 Der Girovertrag enthält regelmäßig die Vereinbarung, dass dem Bankkunden ein Anspruch auf fortlaufende Auszahlung eines sich etwa zwischen den Rechnungsabschlüssen ergebenden Guthabens zusteht und ...mehr

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§ 7 Internationales Erbverf... / b) Allzuständigkeit nach Art. 10 Abs. 1 EuErbVO

Rz. 22 Die subsidiäre Zuständigkeit nach Art. 10 Abs. 1 EuErbVO erfasst den gesamten Nachlass des Erblassers, unabhängig davon, ob Teile des Nachlasses in Drittstaaten belegen sind. Neben der sachlichen Verbindung in Form von Nachlassvermögen im Hoheitsgebiet des Mitgliedstaates des angerufenen Gerichts setzt diese Zuständigkeit zusätzlich das Bestehen weiterer Bezugspunkte i...mehr

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§ 1 Grundfragen der Zwangsv... / XV. Einsicht in das PKH-Heft

Rz. 218 Die Zwangsvollstreckung beginnt schon vor und während des Erkenntnisverfahrens. Der aufmerksame Gläubiger kann hier eine Vielzahl von Informationen erhalten. Dies gilt insbesondere dann, wenn der Schuldner als Beklagter im Prozess Prozesskostenhilfe beantragt. Rz. 219 Hinweis In diesem Fall muss sich der Gläubiger vor Augen führen, dass seine Zwangsvollstreckung auch ...mehr

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§ 6 Pfändung und Verwertung... / I. Muster: Zahlungsaufforderung

Rz. 540 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 6.1: Zahlungsaufforderung An _________________________ [Schuldner] in _________________________ In der Forderungssache _________________________ ./. _________________________ zeige ich an, dass der Gläubiger mich mit seiner weiteren Vertretung beauftragt hat. Aufgrund des _________________________[359] vom __________...mehr

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§ 5 Vermögensauskunft Dritter / 1. Hinweise zu Modul K (Vorpfändung)

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Allgemeines Literaturverzeichnis

Ausführliche Literaturhinweise befinden sich vor den jeweiligen Kapiteln. Anders/Gehle, Zivilprozessordnung, 82. Auflage 2024 Brox/Walker, Zwangsvollstreckungsrecht, 12. Auflage 2021 Depré/Mayer, Die Praxis der Zwangsverwaltung, 7. Auflage 2013 Dierck/Morvilius/Vollkommer, Handbuch Zwangsvollstreckungsrecht, 2. Auflage 2016 Gaul/Schilken/Becker-Eberhard, Zwangsvollstreckungsrec...mehr

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§ 8 ABC der Forderungspfändung / 1. Leistungssperre nach § 835 Abs. 3 und 4 ZPO

Rz. 346 Wird bei einem Geldinstitut gepfändetes Guthaben eines Schuldners, der eine natürliche Person ist, dem Gläubiger überwiesen, darf das Kreditinstitut dem Gläubiger pfändbares Guthaben nicht unmittelbar leisten oder den pfändbaren Betrag hinterlegen. Es sind vielmehr Wartezeiten zu beachten, die dem Schuldner die Möglichkeit geben sollen, Schutzanträge zu stellen oder ...mehr

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§ 8 ABC der Forderungspfändung / XIX. Muster: Antrag auf Aufhebung der Anordnung nach § 907 ZPO – Entgegenstehende Belange

Rz. 442 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 8.58: Antrag auf Aufhebung der Anordnung nach § 907 ZPO – Entgegenstehende Belange An das Amtsgericht – Vollstreckungsgericht – _________________________ In der Zwangsvollstreckungssache _________________________ (Gläubiger) ./. _________________________ (Schuldner) wird im Namen und in Vollmacht des Gläubigers beant...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 2. Rechtsgrundlagen der internationalen Amts- und Rechtshilfe

Rz. 704 [Autor/Stand] Die Rechtsgrundlagen der internationalen Amts- und Rechtshilfe sind in zahlreichen multilateralen und bilateralen Verträgen sowie in innerstaatlichen Rechtsnormen verankert.[2] Die Rechtsgrundlagen sind weitestgehend nicht aufeinander abgestimmt und überschneiden sich in vielfältiger Weise, ohne dass sie sich gegenseitig ausschließen. Überlagern sich di...mehr

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§ 8 ABC der Forderungspfändung / VIII. Pfändung von Anderkonten

Rz. 326 Sämtliche Kreditinstitute führen als Anderkonten für Notare, Rechtsanwälte, Patentanwälte, Wirtschaftsprüfer und andere treuhänderisch tätige Personen Konten, die nicht eigenen Zwecken des Kontoinhabers dienen sollen, bei denen er aber gleichwohl dem Kreditinstitut gegenüber allein berechtigt und verpflichtet ist. Anderkonten werden neben Konten und Depots für eigene...mehr

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§ 5 Vermögensauskunft Dritter / 4. Auskunftsverweigerung

Rz. 67 Verweigert die Auskunftsstelle die Auskunft, so steht dem Gläubiger ihr gegenüber kein unmittelbares Rechtsmittel zu. Vielmehr muss dann auch der Gerichtsvollzieher die Auskunft verweigern. Hiergegen steht dem Gläubiger dann die Erinnerung nach § 766 ZPO zu. Dabei ist seitens des Gläubigers wie des Gerichtes darauf zu achten, dass die Auskunftsstelle als notwendiger w...mehr

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Portugal / V. Anerkennung deutscher Erbscheine und Testamentsvollstreckerzeugnisse

Rz. 187 Deutsche Erbscheine werden in Portugal seit der EuGH-Entscheidung (Rechtssache "Oberle", Rdn 173) nicht mehr anerkannt. Kommt es zu einem Erbfall mit grenzüberschreitendem Bezug, muss zwingend ein Europäisches Nachlasszeugnis beantragt und vorgelegt werden. Rz. 188 Testamentsvollstreckerzeugnisse bedürfen zur Anerkennung in Portugal der Apostille nach dem Haager Übere...mehr

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§ 3 Vor- und außergerichtli... / XI. Muster: Textbaustein Schweigepflichtentbindung

Rz. 94 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 3.11: Textbaustein Schweigepflichtentbindung Schweigepflichtentbindungserklärung Hiermit entbinde ich _________________________ [Schuldner] geb. am: _________________________ in _________________________ wohnhaft: _________________________ den/diemehr

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Russische Föderation / 5. Testamentarische Verfügungen über Bankeinlagen

Rz. 38 Neben der Möglichkeit, in den oben genannten Testamentsformen zu verfügen, sieht Art. 1128 ZGB vor, dass letztwillige Verfügungen über Bankeinlagen auch direkt bei der zuständigen Geschäftsstelle der Bank vorgenommen werden können. Diese Verfügungen stehen notariellen Testamenten gleich. Sie müssen vom Erblasser unterzeichnet werden, das Datum der Verfügung enthalten ...mehr

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§ 12 Zwangsvollstreckung zu... / III. Muster: Vollstreckungsauftrag wegen Räumung gemäß § 885 ZPO

Rz. 79 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 12.3: Vollstreckungsauftrag wegen Räumung gemäß § 885 ZPO An das Amtsgericht[128] – Gerichtsvollzieherverteilerstelle – in _________________________ Vollstreckungsauftrag wegen Räumung (§ 885 ZPO) In dem Räumungsverfahren des _________________________ – Gläubiger – Verfahrensbevollmächtigte: RAe ________________________...mehr

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§ 8 ABC der Forderungspfändung / XV. Muster: Ruhen der Pfändung – Antrag auf Aufhebung des Beschlusses nach § 765a ZPO

Rz. 438 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 8.54: Ruhen der Pfändung – Antrag auf Aufhebung des Beschlusses nach § 765a ZPO An das Amtsgericht – Vollstreckungsgericht – _________________________ Antrag auf Aufhebung der Anordnung nach § 765a ZPO In der Zwangsvollstreckungssache _________________________ (Gläubiger) ./. _________________________ (Schuldner) Az.:...mehr

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Tschechien / cc) Nachlassverwalter

Rz. 67 Neben dem Testamentsvollstrecker kann der Erblasser wie nach bisheriger Rechtslage nach §§ 1556 ff. ZGB einen Nachlassverwalter benennen. Sofern beide ernannt sind, hat der Nachlassverwalter nach den Weisungen des Testamentsvollstreckers zu handeln (§ 1558 ZGB). Rz. 68 Aufgabe des Nachlassverwalters ist, wie bisher, die Verwaltung des Nachlasses oder Teile des Nachlass...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 6. Arrestanordnung

Rz. 550 [Autor/Stand] Gemäß § 324 Abs. 2 Satz 2 AO ist die Arrestanordnung schriftlich zu erlassen und zu begründen.[2] Sie muss nach § 119 Abs. 3 AO die anordnende Behörde erkennen lassen und erfordert die eigenhändige Unterschrift des anordnenden Amtsträgers.[3] Die Arrestanordnung muss im Sinne eines vollstreckbaren Titels, gleich einer vollstreckbaren Ausfertigung im Ziv...mehr

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Österreich / c) Sicherung des Verlassenschaftsvermögens

Rz. 130 Das Verlassenschaftsvermögen verbleibt i.d.R. in Verwahrung der Angehörigen, die sich jeder eigenmächtigen Verfügung über die Verlassenschaft zu enthalten haben. Die Sicherung des Verlassenschaftsvermögens stellt einen Schutz gegen eigenmächtige Verfügung über Verlassenschaftsgegenstände dar (§ 147 AußStrG). In der Praxis werden Sicherungsmaßnahmen äußerst selten und...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / k) FATCA

Rz. 817 [Autor/Stand] In Art. 2 und 4 Abs. 1 FATCA-Abkommen [2] ist ein weitreichender automatischer Auskunftsaustausch über Finanzkonten zwischen Deutschland und den USA verankert. Hiernach sind die Vertragsparteien zur regelmäßigen gegenseitigen Information über jeweils im anderen Staat ansässige Kapitalanleger sowie über deren Konten, Erträge und Erlöse verpflichtet. Die M...mehr

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Spanien: Gemeinspanisches R... / 4. Abgabefrist

Rz. 305 Im Erbfall sind die Begünstigten verpflichtet, die Unterlagen und die Steuererklärung innerhalb von sechs Monaten nach dem Tode des Erblassers oder ab dem Tag, an dem sie Kenntnis von dem Tod des Erblassers haben, bei der Steuerverwaltung einzureichen. Bei Schenkungen gilt eine Frist von 30 Tagen. Diese Fristen können auf Antrag, der binnen fünf Monaten ab dem Tode d...mehr