Fachbeiträge & Kommentare zu Konto

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Rechnungsabgrenzung bzw. Pe... / Wo die Probleme sind:

Das richtige Konto Zeitliche Abgrenzung Abgrenzung zu Rechnungsabgrenzungsposten Einnahmen nach dem Bilanzstichtag Ausgaben nach dem Bilanzstichtagmehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Rechnungsabgrenzung bzw. Pe... / 3 Antizipative Rechnungsabgrenzungen

Die Konten "Sonstige Vermögensgegenstände" und "Sonstige Verbindlichkeiten" werden zur Periodenabgrenzung verwendet, um zum Jahresende Aufwendungen und Erträge im laufenden Geschäftsjahr zu erfassen und sie diesem wirtschaftlich zuzuordnen, auch wenn der Zahlungsvorgang erst im Folgejahr erfolgt (sog. antizipative Periodenabgrenzungen bzw. Rechnungsabgrenzungen). Die Pflicht...mehr

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Datenschutz bei Wohnungsgen... / 2.5 Meldepflichten nach dem Finanzkonten-Informationsaustauschgesetz (FKAustG)

Nach dem FKAustG haben Finanzinstitute die Konten von Steuerausländern (also von Personen, deren Wohnsitz sich nicht in Deutschland befindet) bis zum 31.7. des folgenden Geschäftsjahres auf amtlich vorgeschriebenem Datensatz an das BZSt zu melden. Zu den betroffenen Finanzinstituten gehören auch Wohnungsgenossenschaften mit Spareinrichtung. Zu melden sind folgende personenbe...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB VIII § 24 Anspruc... / 4 Muster Tagespflegevertrag

Rz. 52 Tagespflegevertrag zwischen den Personensorgeberechtigten ... Anschrift ... und der Tagespflegeperson ... Anschrift ... zur Betreuung von ... geb. ... ... geb. ... 1. Betreuungsort Die Tagespflege wird im Haushalt der Tagespflegeeltern/Personensorgeberechtigten stattfinden. 2. Betreuungszeit Die Betreuung beginnt am ... Als Betreuungszeit werden vereinbart:mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Erweiterte Kürzung: Keine teleologische Reduktion im Fall von Sondervergütungen an nicht der Gewerbesteuer unterliegende Mitunternehmer

Leitsatz § 9 Nr. 1 Satz 5 Nr. 1a GewStG ist auch dann anzuwenden, wenn der die Sondervergütung beziehende Gesellschafter nicht der Gewerbesteuer unterliegt. Normenkette § 9 Nr. 1 Satz 5 Nr. 1a Satz 1 GewStG Sachverhalt Gesellschaftszweck der Klägerin, einer gewerblich geprägten GmbH & Co. KG, ist die Verwaltung von eigenen Grundstücken. Durch Stehenlassen entnahmefähiger Gewinn...mehr

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Forderungsmanagement: Der r... / 3.11.2 Voraussetzungen der Zwangsvollstreckung und Möglichkeiten

Wenn der Schuldner zu einer Zahlung verurteilt worden ist und immer noch nicht "freiwillig" zahlt, muss vollstreckt werden. Es gibt drei Voraussetzungen für jede Art der Zwangsvollstreckung: Der Gläubiger muss über einen Vollstreckungstitel verfügen (Urteil, Vollstreckungsbescheid als Ergebnis eines Mahnverfahrens oder eine notarielle Urkunde). Der Vollstreckungstitel muss mit...mehr

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Forderungsmanagement: Der r... / 1.3.2 Inhalte einer ordnungsgemäßen Rechnung gem. § 14 Abs. 4 UStG

.............. Hörgeräte Großhandel ....................... OHG Würzburger Str. 3 97070 Würzburg Frau ........................ Hörgeräteakustikermeisterin Tannenstraße 1 63743 Aschaffenburgmehr

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Forderungsmanagement: Der r... / 1.3.3 Zahlungsfristen/Skonto als Anreiz

Sobald ein Unternehmen die vereinbarte Leistung erbracht hat, sollte die Forderung unverzüglich dem Kunden in Rechnung gestellt werden. Verspätete Rechnungsstellung beeinträchtigt die Liquidität und ärgert manche Kunden zudem. In den meisten Fällen ist es möglich, die Rechnung schon mit Auslieferung der Ware mitzuschicken, oder bei Werkleistungen die Rechnung nach der Abnahme...mehr

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Forderungsmanagement: Der r... / 1.1.2 Allgemeine Informationen

Der erste Blick bei Auftragsangeboten sollte dem Telefonbuch im Internet gelten. Sind dort keine Eintragungen zur Adresse oder nur Handy-Nummern vorhanden, ist Vorsicht geboten. Auf jeden Fall sollte sich der Unternehmer vor Ort des künftigen Geschäftspartners ein Bild machen, indem er zu diesem nach Möglichkeit einmal hinfährt. Das Internet ist ebenfalls hilfreich, zumindest...mehr

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§ 4 Kontenpfändung / II. Oder-Konto

1. Kontoguthaben Rz. 42 Bei der Pfändung in ein Girokonto muss der Gläubiger immer darauf achten, ob es sich hierbei um ein Oder-Konto oder um ein Und-Konto handelt. In der täglichen Praxis steht das Girokonto als Gehalts- oder Lohnkonto oftmals den Ehegatten gemeinschaftlich zu. Sie führen dieses Gehaltskonto als sogenanntes Oder-Konto. Dies bedeutet, dass jeder der Kontoinh...mehr

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§ 4 Kontenpfändung / III. Und-Konto

Rz. 50 Wird das gemeinsame Konto von mehreren Kontoinhabern als sogenanntes Und-Konto geführt, gebührt ihnen die Verfügungsbefugnis gemeinsam. Keiner der Kontoinhaber kann ohne den anderen allein über das gesamte Konto verfügen. Untereinander kann es sich bei den Kontoinhabern um eine Gesamthandsgemeinschaft (z.B. Erbengemeinschaft, GbR) oder um eine Bruchteilsgemeinschaft h...mehr

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§ 4 Kontenpfändung / I. (Giro-)Konto

1. Pfändungsumfang Rz. 6 Kontokorrent (laufende Rechnung) ist die Geschäftsverbindung mit einem Kaufmann der Art, dass die aus der Verbindung entspringenden beiderseitigen Ansprüche und Leistungen nebst Zinsen in Rechnung gestellt und in regelmäßigen Zeitabschnitten durch Verrechnung und Feststellung des für den einen oder anderen Teil sich ergebenden Überschusses ausgegliche...mehr

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§ 4 Kontenpfändung / 5. Pfändungsschutz nur auf dem P-Konto

Rz. 93 Der automatische Pfändungsschutz kann nur für ein Girokonto gewährt werden, § 850k Abs. 4 ZPO. Jede natürliche Person darf nur ein P-Konto führen. Unterhält der Schuldner ein P-Konto und ein weiteres Konto, kann für Beträge, die auf dem weiteren Konto gutgeschrieben werden, kein Pfändungsschutz gewährt werden. Dies auch dann nicht, wenn es sich bei den Zahlungseingäng...mehr

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§ 4 Kontenpfändung / 1. Kontoguthaben

Rz. 42 Bei der Pfändung in ein Girokonto muss der Gläubiger immer darauf achten, ob es sich hierbei um ein Oder-Konto oder um ein Und-Konto handelt. In der täglichen Praxis steht das Girokonto als Gehalts- oder Lohnkonto oftmals den Ehegatten gemeinschaftlich zu. Sie führen dieses Gehaltskonto als sogenanntes Oder-Konto. Dies bedeutet, dass jeder der Kontoinhaber über das ge...mehr

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§ 4 Kontenpfändung / 4. Debitorisches Girokonto

Rz. 24 Die ausgebrachte Pfändung des Gläubigers geht ins Leere, solange der Schuldner das Konto debitorisch führt. Nach Nr. 14 AGB der Banken (Nr. 21 AGB für Sparkassen) haben diese ein vorrangiges Pfandrecht vor dem Pfändungspfandrecht des Gläubigers. Sofern nach der Pfändung auf das debitorische Girokonto Gutschriften gebucht werden, sind diese zunächst mit dem Debet zu ve...mehr

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§ 4 Kontenpfändung / 6. Sonstiger Vollstreckungsschutz

Rz. 98 Eine Aufhebung der Pfändung im Umfang des gemäß § 850c ZPO unpfändbaren Betrages von Arbeitseinkommen kommt in entsprechender Anwendung des § 850k ZPO hinsichtlich solcher Leistungen in Betracht, die auf ein bei einem Geldinstitut unterhaltenes Konto des Arbeitseinkommen erzielenden Schuldners überwiesen werden. § 850k ZPO ist aber nicht entsprechend anwendbar, wenn d...mehr

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§ 4 Kontenpfändung / I. Gesetzliche Regelung

Rz. 76 Im Rahmen der vorherigen Ausführungen zur Pfändung eines Kontos des Schuldners soll nachfolgend ein kurzer Überblick über den seit dem 1.7.2010 bestehenden gesetzlichen Kontenschutz nicht ausgespart werden. Der Gläubiger kann bei Beantragung der Pfändung und Überweisung in die Kontenverbindung des Schuldners mit seiner Bank nicht immer wissen, ob es sich um ein Pfändu...mehr

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§ 4 Kontenpfändung / 1. Bestimmtheitsgrundsatz

Rz. 61 Ein Pfändungsbeschluss muss, um hinreichend bestimmt zu sein, regelmäßig auch den Rechtsgrund der Forderung in allgemeinen Umrissen bezeichnen. Bei der Pfändung von Forderungen des Schuldners gegen eine Bank reicht es aus, wenn die im Pfändungsbeschluss enthaltene Aufzählung hinreichend verdeutlicht, dass es sich um Ansprüche aus bankmäßiger Verbindung handelt und die...mehr

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§ 4 Kontenpfändung / 7. Gebühren

Rz. 103 Dieses besondere Konto – P-Konto – wird durch eine Vereinbarung zwischen Bank und Kunde festgelegt. In einem Grundsatzurteil hat der BGH festgestellt, dass die im Preis- und Leistungsverzeichnis eines Kreditinstituts enthaltene Bestimmung über die Kontoführungsgebühr für ein Pfändungsschutzkonto im Verkehr mit Verbrauchern unwirksam ist, wenn hiernach der Kunde bei U...mehr

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§ 1 Forderungspfändung / A. Einleitung

Rz. 1 Welchen tatsächlichen Wert der im Erkenntnisverfahren erstrittene Titel hat, zeigt sich erst im Rahmen der Zwangsvollstreckung. Die Zwangsvollstreckung dient der Realisierung des materiell-rechtlichen Anspruchs des Gläubigers gegen den Schuldner. Der Gläubiger kann hierbei nicht in eigener Regie vollstrecken, er muss sich immer der staatlichen Vollstreckungsorgane (Ger...mehr

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§ 4 Kontenpfändung / A. Einleitung

Rz. 1 In der heutigen Zeit des bargeldlosen Zahlungsverkehrs verfügt nahezu jeder Schuldner über ein Bankkonto (Girokonto). Auch wird heute regelmäßig das monatliche Gehalt bzw. der Lohn auf ein Gehalts- oder Lohngirokonto überwiesen. Bei der Pfändung eines Girokontos ist zunächst zu unterscheiden zwischen dem Kontokorrent und dem Girovertrag.[1] Kontokorrent umschreibt zunä...mehr

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§ 4 Kontenpfändung / 2. Auskunftsanspruch/Rechnungslegung

Rz. 68 Der Schuldner hat als Kontoinhaber gegenüber der Bank einen Anspruch auf Auskunfts- und Rechnungslegung (§ 666 i.V.m. § 675c BGB). Dieser Anspruch wird grds. durch den Kontoauszug erfüllt, mit dem der Kunde über die fortlaufenden Änderungen auf dem Konto informiert wird.[63] Diese Ansprüche auf Auskunfts- und Rechnungslegung gehen als unselbstständige Nebenrechte mit ...mehr

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§ 4 Kontenpfändung / 2. Zeitlicher Rahmen

Rz. 84 Der Basispfändungsschutz (Grundfreibeträge) wird für jeweils einen Kalendermonat gewährt. Anders als nach altem Recht kommt es auf den Zeitpunkt des Eingangs der Einkünfte nicht mehr an. Wird der pfändungsfreie Anteil eines Guthabens in einem Monat nicht ausgeschöpft, wird er in den drei nachfolgenden Monaten zusätzlich nicht von der Pfändung erfasst, § 899 Abs. 2 ZPO...mehr

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§ 4 Kontenpfändung / 1. Pfändungsumfang

Rz. 6 Kontokorrent (laufende Rechnung) ist die Geschäftsverbindung mit einem Kaufmann der Art, dass die aus der Verbindung entspringenden beiderseitigen Ansprüche und Leistungen nebst Zinsen in Rechnung gestellt und in regelmäßigen Zeitabschnitten durch Verrechnung und Feststellung des für den einen oder anderen Teil sich ergebenden Überschusses ausgeglichen werden (§ 355 Ab...mehr

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§ 4 Kontenpfändung / 2. Wirkung der Pfändung

Rz. 13 Die Pfändung führt zunächst zu einem Rechnungsabschluss für den Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Pfändung. Die Pfändung des künftigen Guthabens erstreckt sich neben dem Zustellungssaldo auch auf den nächsten Aktivsaldo und auf alle weiteren künftigen Aktivsalden bis zur vollen Befriedigung des Gläubigers.[11] Nach der Regelung in § 833a ZPO ist auch der aus dem Girove...mehr

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§ 4 Kontenpfändung / 3. Pfändung des Anspruchs auf Gutschrift

Rz. 20 § 1 Abs. 3 ZAG (Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz) i.V.m. § 675t Abs. 1 BGB begründet die Verpflichtung des Zahlungsdienstleisters (Bank), eingehende Zahlungen nach Maßgabe von § 675t BGB auf dem Girokonto gutzuschreiben. Der Kunde hat somit einen Anspruch auf Gutschrift. Dieser Anspruch entsteht, sobald ein Zahlungsbetrag auf dem Eingangskonto des Zahlungsdienstleisters...mehr

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§ 3 Pfändung von Sozialleis... / 3. Wohngeld

Rz. 18 Der Anspruch auf Wohngeld nach dem Wohngeldgesetz [12] dient der wirtschaftlichen Sicherung angemessenen und familiengerechten Wohnens. Das Wohngeld wird als Zuschuss zur Miete (Mietzuschuss) oder zur Belastung (Lastenzuschuss) für den selbst genutzten Wohnraum geleistet, § 1 WoGG. Nach dieser Zweckrichtung ist das Wohngeld dem Grunde nach unpfändbar. Ausdrücklich ist ...mehr

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§ 4 Kontenpfändung / V. Sonderkonto – Fremdkonto – Sperrkonto

Rz. 57 Bei einem Sonderkonto wird neben dem Namen des Kontoinhabers der Name eines Dritten aufgenommen. Hierbei ergibt sich das Problem, wer nunmehr Forderungsberechtigter ist.[53] Rz. 58 Bei einem verdeckten Fremdkonto taucht der Name desjenigen, dem die Forderung tatsächlich zusteht, nicht als Kontoinhaber auf. Das Verhältnis des Kontoinhabers und des bezugsberechtigten Dri...mehr

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§ 5 Lexikon der Forderungsr... / A. Überblick

Rz. 1 Hinweis Im nachfolgenden Abschnitt werden einige ausgewählte in der Praxis entweder häufiger oder nur wenig genutzte Pfändungsmöglichkeiten dargestellt. Damit keine Doppelerläuterungen entstehen, wird, soweit einige Ansprüche bereits in den vorherigen Abschnitten oder in dem Werk "Pfändung und Vollstreckung im Grundbuch" besprochen wurden, hierauf nur verwiesen. Altente...mehr

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§ 4 Kontenpfändung / 6. Dispositionskredit

Rz. 33 Aufgrund einer festen Kreditzusage der Bank kann dem Kunden ein vereinbarter Kreditrahmen zur Verfügung gestellt werden, den er jederzeit abrufen kann (Vorvertrag). Für die Einräumung des Kredits werden darüber hinaus konkrete Zinssätze vereinbart, die regelmäßig unter den Zinssätzen für einen Überziehungskredit liegen. Der Vertragsabschluss kommt dann durch die einse...mehr

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§ 4 Kontenpfändung / 8. Besonderer Schutz für bestimmte Leistungen wie Kindergeld und Sozialleistungen

Rz. 104 Kindergeld und Sozialleistungen – etwa nach dem SGB II – werden bei ihrer Gutschrift auf dem P-Konto besser geschützt, § 902 ZPO. Zusätzlich geschützt werden Geldleistungen gem. § 5 Abs. 1 des Gesetzes zur Errichtung einer Stiftung "Mutter und Kind – Schutz des ungeborenen Lebens", Geldleistungen, die dem Schuldner selbst nach dem SGB II oder XII oder dem Asylbewerbe...mehr

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§ 1 Forderungspfändung / 10. Corona- und Energiehilfen

Rz. 108 Die Bundesregierung hat seit Ausbruch der Covid-19 Pandemie zahlreiche finanzielle Hilfen zur Verfügung gestellt. Wiederholt wurde hierbei vergessen, die Frage der Übertragbarkeit und damit Pfändbarkeit zu regeln. Da es sich hierbei oftmals um Einzelzahlungen handelte, ist die Rechtsprechung hierzu bereits überholt. Rz. 109 Beispiele: Bei der Corona-Soforthilfe handelt...mehr

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§ 5 Lexikon der Forderungsr... / 5. Mietkaution

Rz. 116 Ist der Mieter Schuldner des Gläubigers, hat dieser einen Anspruch auf Rückgabe einer geleisteten Mietkaution, die regelmäßig als Sicherheitsleistung an den Vermieter gezahlt wurde. Die von dem Schuldner (Mieter) geleistete Mietkaution sichert den Gläubiger (Vermieter) auch hinsichtlich der Kosten eines Räumungsprozesses, so dass der Schuldner einer Pfändung wegen di...mehr

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§ 4 Kontenpfändung / 5. Überziehungskredit

Rz. 28 Es ist in der Praxis durchaus üblich, dass die Bank bei privaten Gehalts- oder Lohnkonten dem Kunden einen nicht näher bestimmten Kreditrahmen einräumt (etwa drei Monatsgehälter). Für die Bank besteht jedoch mangels konkreten Vertragsverhältnisses keine Verpflichtung, den Kredit auszuzahlen. Wird die Darlehenssumme jedoch ausgezahlt, handelt es sich hierbei um einen g...mehr

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§ 4 Kontenpfändung / 2. Ausgleichsanspruch

Rz. 48 Da die Kontoinhaber im Zweifel Gesamtgläubiger sind,[44] haben sie einen Ausgleichsanspruch gegeneinander nach § 430 BGB.[45] Hierzu werden sie zu gleichen Teilen berechtigt bzw. verpflichtet, soweit zwischen ihnen eine abweichende Regelung nicht vereinbart wurde. Diesen Ausgleichsanspruch sollte der Gläubiger immer pfänden. Rz. 49 Die Pfändung wird wirksam mit Zustell...mehr

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§ 4 Kontenpfändung / 3. Mehrbeträge

Rz. 90 Pfändet der Gläubiger z.B. das Arbeitseinkommen des Schuldners direkt bei dem Arbeitgeber und zusätzlich das Girokonto des Schuldners, auf welches das Arbeitseinkommen überwiesen wird, erhält der Gläubiger bereits vom Arbeitgeber den pfändbaren Betrag nach § 850c ZPO überwiesen. Der unpfändbare Betrag wird auf das Konto gezahlt. Die Bank als Drittschuldner berücksicht...mehr

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§ 5 Lexikon der Forderungsr... / VII. Kreditkarte

Rz. 68 Die Zahlung von Waren bzw. die Bezahlung von Rechnungen mittels Kreditkarten ist heute tägliche Praxis. Die Kreditkarte dient aber nicht nur als Zahlungsmittel, sondern auch der Kreditgewährung, als Mietwagenkaution oder Reisezahlungsmittel, zur Devisenbeschaffung etc. Da es für Kreditkartengeschäfte kein Sonderrechtsgebiet gibt, finden auch hierauf die allgemeinen ge...mehr

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§ 5 Lexikon der Forderungsr... / 1. Kaufpreishinterlegung

Rz. 120 Bei Immobiliengeschäften wird vielfach im Kaufvertrag vereinbart, dass der zu zahlende Kaufpreis auf ein Notaranderkonto zu hinterlegen ist. Haben die Parteien eines Kaufvertrags die Abwicklung des Kaufpreises über ein Notaranderkonto vereinbart, entsteht mit Eingang des Geldes auf diesem Konto ein öffentlich-rechtlicher, abtretbarer und damit auch pfändbarer Auszahl...mehr

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§ 2 Pfändung von Arbeitsein... / 2. Strafgefangenengelder

Rz. 29 Bei den einem Gefangenen auszuzahlenden Geldern sind folgende Begriffe zu unterscheiden: Rz. 30 Das Arbeitsentgelt eines Strafgefangenen innerhalb der Strafanstalt oder aus einem freien Beschäftigungsverhältnis ist als Arbeitseinkommen i.S.d. § 850 ZPO anzusehen (§ 43 StVollzG und § 200 StVollzG i.V.m. § 18 SGB...mehr

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§ 1 Forderungspfändung / a) Urkundenherausgabe

Rz. 171 Nach Überweisung der gepfändeten Forderung hat der Gläubiger das Recht auf Herausgabe der zur Geltendmachung der Forderung erforderlichen Urkunden (§ 836 Abs. 3 S. 1 ZPO). Vollstreckungstitel ist der zugestellte Pfändungs- und Überweisungsbeschluss. Die benötigten Urkunden sind für die Herausgabevollstreckung durch den Gerichtsvollzieher gem. § 883 Abs. 1 ZPO in dem ...mehr

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§ 1 Forderungspfändung / 2. Wirkung der Vorpfändung

Rz. 276 Die Vorpfändung hat die Wirkung eines Arrests (§ 930 ZPO), sofern die Pfändung der Forderung innerhalb eines Monats bewirkt wird. Die rangwahrende Arrestwirkung beschränkt sich im Fall einer weiter gehenden endgültigen Pfändung nur auf die vorgepfändeten Forderungen.[409] Die Frist beginnt mit dem Tag, an dem die Vorpfändungsbenachrichtigung dem Drittschuldner zugest...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Forderungspfändung / 2. Zustellung an den Drittschuldner

Rz. 145 Erst mit der Zustellung des Pfändungsbeschlusses an den Drittschuldner wird die Pfändung bewirkt (§ 829 Abs. 3 ZPO). Etwas anderes gilt auch deshalb nicht, weil die Pfändung aufgrund eines Arrestbefehls angeordnet worden ist. Nach § 928 ZPO sind auf die Vollziehung des Arrests die Vorschriften für die Zwangsvollstreckung entsprechend anzuwenden, soweit sich nicht aus...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Selbstanzeige / 1 Sinn, Zweck und Bedeutung der Selbstanzeigevorschriften

§ 371 AO gibt vor, wie man im Fall einer (vorsätzlich begangenen) Steuerhinterziehung [1] Straffreiheit erlangen kann. § 378 Abs. 3 AO zeigt Ähnliches – nämlich die Freistellung von bußgeldrechtlichen Sanktionen – für den Fall einer (leichtfertig begangenen) Steuerverkürzung [2] auf. Beide Möglichkeiten muss man vor dem Hintergrund unterschiedlicher Ausschließungsgründe[3] ause...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 03/2023, § 2227 BGB: Z... / 1 Gründe

I. Die Beteiligte zu 1. ist aufgrund gemeinschaftlichen Testaments vom 19.7.1991 (…) zur Testamentsvollstreckerin nach dem Tod ihres vorverstorbenen Ehemannes berufen. In der letztwilligen Verfügung der Eheleute heißt es dazu: Zitat 5. Abwicklungstestamentsvollstreckung Der Zuerstversterbende von uns ordnet für seinen Nachlass Testamentsvollstreckung an und bestimmt den überlebe...mehr

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§ 3 Die Schweiz als Zuzugss... / II. Kapitalvermögen

Rz. 79 Kapitalvermögen fällt unter den Begriff des sonstigen Vermögens, das nach Art. 8 Abs. 1 DBA Schweiz/Deutschland (E) grundsätzlich vom Wohnsitzstaat des Erblassers zu besteuern ist. Das würde bedeuten, dass das auf dem Konto bei einer deutschen Bank befindliche Kapitalvermögen eines Emigranten bei dessen Tod in der Schweiz zu versteuern wäre. Jedoch kann Deutschland na...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 03/2023, Keine Anwendu... / 2 Gründe

Die Klage ist unbegründet. A. Dem Kläger steht gegen die Beklagten ein Anspruch auf Herausgabe der Wohnung unter keinem rechtlichen Gesichtspunkt zu. Ein Herausgabeanspruch ergibt sich weder aus § 546 Abs. 1 BGB noch aus § 985 BGB. I. Ein Herausgabeanspruch nach beiden Vorschriften setzt nämlich im Ergebnis voraus, dass das Mietverhältnis der Beklagten zum Kläger nicht (mehr) be...mehr

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§ 2 Deutschland als Wegzugs... / aa) Sachverhalt

Rz. 48 Die in Deutschland geborene Erblasserin, die nach ihrer Heirat schweizerische Staatsangehörige wurde, verstarb am 27.3.2009 in der Schweiz, wo sie mit ihrem Ehemann (Alleinerbe) wohnte.[69] Die Erblasserin war Eigentümerin eines Grundstücks in Düsseldorf, dessen Wert das Finanzamt Düsseldorf-Süd zum Tag ihres Todes mit 329.200 EUR feststellte. Nach den dem Gerichtshof...mehr

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§ 6 Fazit

Rz. 1 Im Vergleich zu den Vorauflagen aus 2004 und 2009 haben sich einige Rahmendaten stark verändert. So wurde etwa die Wegzugsbesteuerung nach § 6 AStG in Deutschland komplett reformiert und am 1.1.2009 trat eine Abgeltungssteuer in Deutschland in Kraft, die zumindest in den Grundzügen und stark vereinfachend gesagt mit dem österreichischen Modell übereinstimmt. Zudem fand...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.1.6.10 Zusammenfassende Übersicht über die denkbaren Fallgestaltungen

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Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 03/2023, Keine Anwendu... / 1 Tatestand

Die streitgegenständliche und ca. 81 qm große Drei-Zimmer-Wohnung stand zunächst im Eigentum der Mutter des Klägers (fortan: ursprüngliche Eigentümerin). Mit gemeinschaftlichem notariellem Testament vom 4.12.2002 (…) vermachte sie ihrem Ehemann, dem Vater des Klägers (fortan: Nießbraucher), das lebenslange Nießbrauchrecht an der streitgegenständlichen Wohnung. Als Erben setzt...mehr