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Fachliteratur / 3 Wann der Kauf von Fachliteratur betrieblich veranlasst ist

Michael Winter
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Es gibt Kategorien von Aufwendungen, bei denen die betriebliche Zuordnung von vornherein unproblematisch ist, z. B. beim Wareneinkauf. Andere Aufwendungen sind eindeutig dem privaten Bereich zuzuordnen, wie z. B. die Miete für die eigene Wohnung. Daneben gibt es Aufwendungen, wie z. B. der Erwerb von Fachliteratur, bei denen die Zuordnung davon abhängt, was Gegenstand des Unternehmens bzw. einer Tätigkeit ist. Im Allgemeinen gilt, ist die Anschaffung der Fachbücher und Fachzeitschriften betrieblich oder beruflich veranlasst, sind die Anschaffungskosten als Betriebsausgaben/Werbungskosten abzugsfähig. Eine private Mitnutzung ist hierbei nur dann unschädlich, wenn sie von absolut untergeordneter Bedeutung ist.[1]

Die Anschaffung von Literatur ist nämlich nur betrieblich veranlasst, wenn ein privates Interesse nach Art des Werkes und der Tätigkeit objektiv ausgeschlossen ist. Bücher und Zeitschriften, die üblicherweise von Privatpersonen gelesen werden, erkennt das Finanzamt i. d. R. nicht als Fachliteratur an.

Allerdings ist nicht immer der objektive Charakter einer Publikation maßgebend, sondern vielmehr die Funktion im Einzelfall.[2] Ob ein Buch als Fachliteratur eingestuft werden kann, hängt also wesentlich von der ausgeübten Tätigkeit ab. Dabei muss eine private Nutzung so gut wie ausgeschlossen sein, d. h., sie darf nicht mehr als 10 % betragen.[3] Bücher mit schöngeistigem Inhalt, Konversationslexika und Reiseführer können nur im Ausnahmefall Fachliteratur sein.[4]

 
Praxis-Beispiel

Rechtsanwalt – Schriftsteller: Kauf von Reiseführern

Herr Braun ist als Rechtsanwalt tätig und kauft sich einen Spanien-Reiseführer, weil er eine Rundreise durch Spanien plant. Er kann weder seine Aufwendungen für den Kauf des Reiseführers noch seine Reisekosten, die ihm während der Spanienrundr...

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