Fachbeiträge & Kommentare zu Konto

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§ 8 ABC der Forderungspfändung / XVIII. Muster: Erwiderung auf den Antrag des Schuldners nach § 850l ZPO

Rz. 441 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 8.57: Erwiderung auf den Antrag des Schuldners nach § 907 ZPO An das Amtsgericht – Vollstreckungsgericht – _________________________ In der Zwangsvollstreckungssache _________________________ (Gläubiger) ./. _________________________ (Schuldner) wird im Namen und in Vollmacht des Gläubigers beantragt,mehr

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§ 8 ABC der Forderungspfändung / XX. Muster: Antrag auf Aufhebung der Anordnung nach § 907 ZPO – Wegfall der Voraussetzungen

Rz. 443 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 8.59: Antrag auf Aufhebung der Anordnung nach § 907 ZPO – Wegfall der Voraussetzungen An das Amtsgericht – Vollstreckungsgericht – _________________________ In der Zwangsvollstreckungssache _________________________ (Gläubiger) ./. _________________________ (Schuldner) wird im Namen und in Vollmacht des Gläubigers be...mehr

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Italien / 3. Bankverfügungen, gemeinschaftliche Bankdepots

Rz. 201 Bei der Einrichtung von Bankguthaben und -depots und deren Übertragung an Dritte auf den Todesfall ist, sofern das sog. Valutaverhältnis eine Schenkung ist, zu klären, ob eine Schenkung unter Lebenden (hier Vertragsstatut) oder eine Schenkung von Todes wegen (Erbstatut)[327] vorliegt. Richtet der Zuwendende ein Bankkonto oder Depot zugunsten eines Dritten im eigenen ...mehr

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§ 16 Rechtsbehelfe in der Z... / a) Voraussetzungen des Antrages

Rz. 147 Stellt die Zwangsvollstreckung unter voller Würdigung des Schutzbedürfnisses des Gläubigers wegen ganz besonderer Umstände für den Schuldner eine mit den guten Sitten nicht mehr zu vereinbarende Härte dar, so kann das Vollstreckungsgericht auf Antrag des Schuldners die Zwangsvollstreckung nach § 765a ZPO ganz oder teilweise aufheben, untersagen oder einstweilen einst...mehr

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FoVo 01/2025, Aktuelle Rech... / II. Sonstige Rechtsprechung zu § 820l ZPO

Die Instanzrechtsprechung zu § 802l ZPO ist breit gefächert. Insoweit werden nachfolgend ausgewählte Entscheidungen berücksichtigt, die entweder die Chancen und Möglichkeiten der Informationsbeschaffung über die Auskünfte oder aber absolute Grenzen, deren Überschreitung unnötigen Aufwand und Kosten verursachen, aufzeigen sollen. Unberücksichtigt gelassen wurden die Fragestel...mehr

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§ 3 Vor- und außergerichtli... / XXI. Muster: Antrag auf gütliche Erledigung in Kombination mit dem Antrag auf Abnahme der Vermögensauskunft

Rz. 105 Muster 3.21: Antrag auf gütliche Erledigung in Kombination mit dem Antrag auf Abnahme der Vermögensauskunft Hinweis: Die Seiten 1, 2, 7 und die Anlage 6 sind individuell mit den Daten des Einzelfalls auszufüllen. Seite 4, Anlage 1 ZVFV: Seite 5, Anlage 1 ZVFV: Seite 7, Anlage 1 ZVFV: Dazu folgende Anlage: Anlage _________________________ zum Antrag auf Abnahme der Vermöge...mehr

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§ 5 Vermögensauskunft Dritter / 2. Datenlöschung bei mangelnder Erforderlichkeit

Rz. 13 Nach § 802l Abs. 2 ZPO hat der Gerichtsvollzieher alle Daten, die ihm von der Auskunftsstelle übermittelt wurden, die für Zwecke der Zwangsvollstreckung aber nicht erforderlich sind, unverzüglich zu löschen. Die Art und Weise der Löschung/Einschränkung der Verarbeitung obliegt dem Gerichtsvollzieher.[15] Der Gerichtsvollzieher hat den Vorgang durch ein Protokoll zu do...mehr

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§ 4 Verfahren auf Abnahme d... / 2. Vorzeitige erneute Abnahme der Vermögensauskunft

Rz. 149 Der Sperrfrist nach § 802d Abs. 1 S. 1 ZPO kommt keine absolute Bedeutung zu. Vielmehr ist der Schuldner zur erneuten Abgabe der Vermögensauskunft vor Ablauf der Zweijahresfrist verpflichtet, wenn der Gläubiger Tatsachen glaubhaft macht, die auf eine wesentliche Veränderung der Vermögensverhältnisse des Schuldners schließen lassen. Rz. 150 Die Tatsachen, die auf eine ...mehr

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§ 4 Verfahren auf Abnahme d... / IV. Muster: Isolierter Antrag auf Abnahme der Vermögensauskunft, § 802c ZPO

Rz. 290 Muster 4.4: Isolierter Antrag auf Abnahme der Vermögensauskunft Hinweis: Die Seiten 1, 2, 3, 6 und die Anlage 6 sind individuell mit den Daten des Einzelfalles auszufüllen. Seite 4, Anlage 1 ZVFV: Seite 5, Anlage 1 ZVFV: Seite 7, Anlage 1 ZVFV: Dazu folgende Anlage: Anlage _________________________ zum Antrag auf Abnahme der Vermögensauskunft nach § 802c, 802f ZPO [349] Im ...mehr

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§ 8 ABC der Forderungspfändung / a) Einleitung

Rz. 355 Der wesentliche Regelungsinhalt der Reform des Kontopfändungsschutzes zeigt sich in § 850k ZPO und dem hierin geregelten Pfändungsschutzkonto. Anders als nach dem bisherigen Recht werden auf dem Konto nicht nur das konkret unpfändbare Arbeitseinkommen bzw. die konkrete Sozialleistung und das Kindergeld geschützt, sondern es werden Einkünfte jedweder Art geschützt, so...mehr

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§ 8 ABC der Forderungspfändung / c) Geschütztes Guthaben §§ 850k Abs. 1, 899 ff. ZPO

Rz. 363 Wird das Guthaben auf dem Pfändungsschutzkonto des Schuldners bei einem Kreditinstitut gepfändet, kann der Schuldner nach § 850k Abs. 1 S. 1 ZPO jeweils bis zum Ende des Kalendermonats über Guthaben in Höhe des monatlichen Freibetrages nach § 850c Abs. 1 S. 1 ZPO i.V.m. § 850c Abs. 2a ZPO verfügen; insoweit wird es nicht von der Pfändung erfasst. Zum Guthaben im Sinn...mehr

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§ 8 ABC der Forderungspfändung / b) Voraussetzungen der Anordnung

Rz. 395 Die Anordnung hat zwei materielle und eine formelle Voraussetzung, die für beide Formen der Anordnung identisch sind. Rz. 396 Der Schuldner hat zunächst in materieller Hinsicht die Tatsachen darzulegen und in formeller Hinsicht nachzuweisen, die belegen, dass dem Konto in den letzten sechs Monaten vor der Antragstellung ganz überwiegend nur unpfändbare Beträge gutgesc...mehr

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§ 10 Zwangsvollstreckung we... / aa) Überweisung vor Versteigerungstermin

Rz. 338 Die Sicherheitsleistung kann durch Überweisung auf ein Konto der Gerichtskasse bewirkt werden, wenn der Betrag der Gerichtskasse vor dem Versteigerungstermin gutgeschrieben ist und ein Nachweis hierüber im Termin vorliegt ( § 69 Abs. 4 ZVG). Für die Praxis bedeutet das: Die Sicherheitsleistung per Überweisung muss zuvor auf ein Konto der Gerichtskasse überwiesen werden...mehr

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§ 1 Grundfragen der Zwangsv... / 2. Nickname des Schuldners ermitteln und bei Ebay suchen

Rz. 236 Besonders interessant ist es, den Schuldner bei Ebay oder einer anderen Internetauktionsplattform als Verkäufer oder als Käufer zu ermitteln. Soweit er hier als Verkäufer tätig ist, kommt die Pfändung des Verkaufspreises bei dem Ersteigerer (Käufer) in Betracht. Zugleich ergeben sich Möglichkeiten die Bankverbindung des Schuldners in Erfahrung zu bringen, da diese na...mehr

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§ 8 ABC der Forderungspfändung / a) Einleitung

Rz. 390 Im Rahmen der Pfändung von Ansprüchen aus der Geschäftsbeziehung zwischen dem Schuldner und dem Kreditinstitut betrachtete die Rechtsprechung in der Vergangenheit vielfach besondere Fallgestaltungen unter dem Blickwinkel des § 765a ZPO. Dabei war die Annahme, dass in einer bestimmten Maßnahme eine "besondere Härte der Zwangsvollstreckung liegt, die gegen die guten Si...mehr

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§ 8 ABC der Forderungspfändung / 1. Bestimmter Vollstreckungsantrag

Rz. 258 Wie jegliche Forderungspfändung setzt auch die Kontenpfändung einen Antrag des Gläubigers voraus, der die Forderung des Schuldners bestimmt zu bezeichnen hat. Dabei hat der Gesetzgeber nun mit § 833a ZPO [284] einen gesetzlichen Mindeststandard an gepfändeten Forderungen definiert. Die Pfändung des Guthabens eines Kontos bei einem Kreditinstitut umfasst danach das am ...mehr

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§ 8 ABC der Forderungspfändung / 2. Vollstreckungsschutz nach § 850l ZPO, § 55 SGB I, § 76a EStG

Rz. 349 Der Vollstreckungsschutz nach § 850l,[365] § 55 SGB I und § 76a EStG lief zum Jahresende 2011, d.h. kurz nach Erscheinen der 4. Auflage dieses Werkes aus. Es soll deshalb darauf verzichtet werden, die dort geregelten Mechanismen noch darzustellen. Wegen der Einzelheiten wird auf die Ausführungen in der 3. Auflage des Werkes (siehe § 8 Banken Rdn 92 ff.) verwiesen. Rz...mehr

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§ 8 ABC der Forderungspfändung / f) Verfügungen des Vollstreckungsschuldners im Debet

Rz. 298 Die Kontopfändung geht ins Leere, wenn das gepfändete Konto des Schuldners zu keinem Zeitpunkt ein Guthaben aufweist. Trotz eingehender Gutschriften könnte der Schuldner das Entstehen eines Guthabensaldos dadurch verhindern, dass er im debitorischen Bereich seines Kontos Verfügungen trifft und die Bank dies duldet. Ob die Pfändung der Ansprüche aus dem Girovertrag au...mehr

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§ 8 ABC der Forderungspfändung / III. Arbeitseinkommen des Strafgefangenen, §§ 43, 39 StVollzG

Rz. 556 Arbeitseinkommen erzielt der Gefangene durch die im Rahmen des Strafvollzuges zu leistende Arbeit (§ 43 StVollzG) oder aus einem freien Beschäftigungsverhältnis, im Rahmen einer Außenbeschäftigung oder als Freigänger. Gefangene, die sich im Erst- oder Regelvollzug befinden, sind grundsätzlich zur Arbeit verpflichtet. Rz. 557 Das Arbeitsentgelt dient nach § 51 StVollzG...mehr

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§ 8 ABC der Forderungspfändung / XI. Muster: Gläubigerschreiben an Schuldner betreffend Ratenzahlungen

Rz. 434 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 8.50: Gläubigerschreiben an Schuldner betreffend Ratenzahlungen An _________________________[409] _________________________, den _________________________ Sehr geehrte/r Frau/Herr _________________________, hiermit zeige ich an, dass wir den Gläubiger in der Zwangsvollstreckungssache _________________________ ./. ...mehr

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§ 16 Rechtsbehelfe in der Z... / bb) Veräußerung hinderndes Recht

Rz. 464 Voraussetzung für die Statthaftigkeit und damit die Zulässigkeit der Klage ist zunächst, dass der Dritte ein die Veräußerung hinderndes Recht an dem Vollstreckungsgegenstand behauptet. Im Rahmen der Begründetheit hat er dann das tatsächliche Vorliegen im Bestreitensfall zu beweisen. Rz. 465 Da es im Hinblick auf die Möglichkeiten des gutgläubigen Erwerbs keine Rechte ...mehr

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§ 8 ABC der Forderungspfändung / d) Pfändung des Anspruchs auf Gutschrift

Rz. 295 Der Anspruch auf Gutschrift ist auf Erlangung dessen gerichtet, was der Beauftragte durch die Geschäftsbesorgung erlangt (§§ 667, 675 BGB) und zwar in der durch den Girovertrag vereinbarten Form einer Gutschrift auf dem Konto. Durch die Pfändung der Ansprüche auf Gutschrift der laufenden Eingänge wird der Vollstreckungsschuldner daran gehindert, über eingegangene, ab...mehr

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§ 8 ABC der Forderungspfändung / 7. Informationsmanagement

Rz. 279 Die bestmögliche Kontenpfändung setzt eine gute Information (vgl. zur Informationsbeschaffung § 1, 4 und 5) des Gläubigers über die Bankverbindung des Schuldners voraus. Wegen der Bestimmtheit empfiehlt es sich, folgende Checkliste zu beachten und nach Möglichkeit den Antrag auf die bekannten Fakten zu begrenzen. Das "Grundmuster" für die Pfändung von Bankkonten deck...mehr

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§ 7 Zwangsvollstreckung weg... / 2. Form, Frist, Inhalt und Kosten

Rz. 138 Der Drittschuldner kann die erforderlichen Erklärungen innerhalb der Frist von zwei Wochen (§ 840 Abs. 1 ZPO) schriftlich gegenüber dem Gläubiger oder dessen (angegebenem) Bevollmächtigten abgeben. Die Frist beginnt mit Zustellung des Pfändungsbeschlusses mit Aufforderung oder mit Zustellung der isolierten Aufforderung nach Zustellung des Pfändungsbeschlusses. Bezügl...mehr

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§ 8 ABC der Forderungspfändung / 1. Pfändbarkeit beim Kontokorrent

Rz. 281 Das bei einer Bank, Genossenschaftsbank, Sparkasse oder Postgiroamt geführte Girokonto wird regelmäßig als Kontokorrentkonto geführt. Beim Kontokorrent verlieren die einzelnen Zahlungsforderungen, die in das Kontokorrent aufgenommen werden, ihre Selbstständigkeit. Sie können nicht mehr selbstständig geltend gemacht werden und sind insbesondere nicht pfändbar.[299] Le...mehr

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§ 8 ABC der Forderungspfändung / VIII. Muster: Aufforderung zur Abgabe der Drittschuldnererklärung

Rz. 431 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 8.47: Aufforderung zur Abgabe der Drittschuldnererklärung An _________________________ (Drittschuldner) Sehr geehrte Damen und Herren. In der Zwangsvollstreckungssache _________________________ ./ _________________________ zeige ich an, dass ich den Gläubiger vertrete. Im Namen und in Vollmacht meines Mandanten habe...mehr

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§ 8 ABC der Forderungspfändung / XII. Muster: Gläubigerschreiben an Kreditinstitut – Mitteilung der Freigabe

Rz. 435 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 8.51: Gläubigerschreiben an Kreditinstitut – Mitteilung der Freigabe An das _________________________[410] _________________________, den _________________________ Sehr geehrte Damen und Herren, wir vertreten den Gläubiger in der Zwangsvollstreckungssache _________________________ ./. _________________________. Wi...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / l) Ausschluss der Einziehung des Tatertrages oder des Wertersatzes

Rz. 379 [Autor/Stand] In den Fällen des § 73b StGB, auch i.V.m. § 73c StGB, ist die Einziehung indes ausgeschlossen, soweit der Wert des Erlangten zur Zeit der Anordnung nicht mehr im Vermögen des Betroffenen vorhanden ist, es sei denn, dem Betroffenen waren die Umstände, welche die Anordnung der Einziehung gegen den Täter oder Teilnehmer ansonsten zugelassen hätten, zum Zei...mehr

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FoVo 01/2025, Aktuelle Rech... / I. Höchstrichterliche Rechtsprechung zu § 802l ZPO

Nachfolgend werden die zentralen Entscheidungen des BGH zu § 802l ZPO wiedergegeben, soweit diese nicht durch die zwischenzeitliche – einschränkende – gesetzliche Änderung von § 802l ZPO zu den Voraussetzungen der Einholung der Drittauskünfte überholt sind.mehr

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§ 8 ABC der Forderungspfändung / 5. Pfändungsschutz nach § 765a ZPO

Rz. 422 In der Rechtsprechung sind vor dem 1.7.2010 verstärkt Tendenzen erkennbar geworden, die bei der Pfändung von Konten die Pfändungsvorschrift des § 765a ZPO anwendeten. So hat das LG Rostock[402] erkannt, dass eine unbillige Härte im Sinne von § 765a ZPO dann vorliege, wenn ein Gläubiger ein Konto unterhält, auf welches nur unter dem Schutz des § 55 SGB X stehende Leis...mehr

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Teilrente 99,99 % und Arbei... / 1. Verfahren

Rz. 34 Das Verfahren lässt sich in fünf Schritte aufteilen:mehr

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§ 1 Grundfragen der Zwangsv... / 2. Auskünfte des Kreditinstituts des Gläubigers

Rz. 183 Auskünfte über die Bonität des Schuldners und dessen Bankverbindungen erteilt regelmäßig – wenn auch selten offen – das eigene Kreditinstitut des Gläubigers. Dabei ist zu berücksichtigen, dass das eigene Kreditinstitut – insbesondere bei gewerblichen Gläubigern – häufig ein eigenes Interesse daran hat, dass der Gläubiger seine Außenstände realisiert, damit eigene Ans...mehr

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FoVo 01/2025, Aktuelle Rech... / Einführung

Gibt der Schuldner die Vermögensauskunft nicht ab, ist die Einholung der Drittauskünfte nach § 802l ZPO zur Ermittlung eines Arbeitgebers oder der Inhaberschaft oder Verfügungsbefugnis über ein Konto eine effektive Methode, um in der Zwangsvollstreckung weiterzukommen. Immer wieder muss sich die Rechtsprechung mit konkreten Fragen zur Umsetzung von § 802l ZPO beschäftigen.mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / V. Nennwert von Fälligkeits- und Tilgungsdarlehen

Rz. 61 [Autor/Stand] Eine Kapitalforderung kann während ihres Bestehens in gleicher Höhe bestehen bleiben und erst zum Zeitpunkt ihrer Fälligkeit in einer Summe zu entrichten sein. Bei Darlehen spricht man in einem solchen Fall von Fälligkeitsdarlehen. Rz. 62 [Autor/Stand] Eine Kapitalforderung kann aber auch in Teilbeträgen (Raten) zu tilgen sein. Darlehen, die in Teilbeträg...mehr

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§ 8 ABC der Forderungspfändung / I. Eigengeld des Strafgefangenen

Rz. 550 Das Eigengeld des Gefangenen setzt sich zusammen aus denjenigen Geldbeträgen, die der Gefangene in die Haftanstalt eingebracht hat und die ihm während der Haftdauer von Dritten zugewandt werden. Hinzu kommen diejenigen Bezüge des Gefangenen, die nicht als Hausgeld, Haftkostenbeitrag, Unterhaltsbeitrag oder Überbrückungsgeld in Anspruch genommen werden (§ 52 StVollzG)...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / aa) Allgemeines

Rz. 826 [Autor/Stand] Bei Gruppenanfragen (§ 404 Rz. 470 ff.) bezieht sich die begehrte Auskunft auf eine Vielzahl von Stpfl., deren Identität im Zeitpunkt der Anfrage noch unbekannt ist, die jedoch durch ein identisches Verhaltensmuster aufgefallen sind. Die Identifizierung soll im ersuchten Staat erfolgen, und zwar anhand des im Amtshilfeersuchen geschilderten Sachverhalts...mehr

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§ 8 ABC der Forderungspfändung / X. Muster: Isolierter Antrag auf Nichtberücksichtigung unterhaltsberechtigter Personen, § 850k Abs. 4 i.V.m. § 850c Abs. 4 ZPO,

Rz. 433 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 8.49: Isolierter Antrag auf Nichtberücksichtigung unterhaltsberechtigter Personen, § 850k Abs. 4 i.V.m. § 850c Abs. 4 ZPO An das Amtsgericht – Vollstreckungsgericht – _________________________ In der Zwangsvollstreckungssache _________________________ (Gläubiger) ./. _________________________ (Schuldner), an der weit...mehr

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§ 8 ABC der Forderungspfändung / XVI. Muster: Antrag auf Aufhebung eines (Alt-)Beschlusses nach § 850k / § 850l ZPO nach dem 31.12.2011

Rz. 439 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 8.55: Antrag auf Aufhebung eines (Alt-)Beschlusses nach § 850k / § 850l ZPO nach dem 31.12.2011 An das Amtsgericht – Vollstreckungsgericht – _________________________ Antrag auf Aufhebung eines (Alt-)Beschlusses nach § 850k / § 850l ZPO In der Zwangsvollstreckungssache _________________________ (Gläubiger) ./. ______...mehr

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§ 8 ABC der Forderungspfändung / d) Erweiterung des Pfändungsschutzes §§ 850k Abs. 2, 899 ff. ZPO

Rz. 374 Lebt der Schuldner mit weiteren Personen in einer Bedarfsgemeinschaft oder gewährt er anderen Personen aufgrund gesetzlicher Verpflichtungen Unterhalt, so berücksichtigt § 850k Abs. 1 ZPO den notwendigen Unterhaltsbedarf nicht hinreichend. Deshalb wird der Freibetrag nach § 850k Abs. 1 ZPO um die Freibeträge nach § 850c Abs. 1 S. 2 ZPO erhöht. Für die erste unterhalt...mehr

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FoVo 01/2025, Praxisprobleme bei der Übermittlung der Ergebnisse von Drittauskünften nach § 802l ZPO

Gibt der Schuldner die Vermögensauskunft nicht ab, was leider immer häufiger der Fall ist, hat der Gläubiger die Möglichkeit, über den Gerichtsvollzieher nach § 820l ZPO Auskünfte über den Arbeitgeber von sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnissen bei den Trägern der Rentenversicherung, über Bankverbindungen beim Bundeszentralamt für Steuern und über die Fahrzeughal...mehr

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§ 1 Grundfragen der Zwangsv... / I. Muster: Fragebogen zur Vermögenssituation des Schuldners an den Mandanten

Rz. 318 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 1.1: Fragebogen zur Vermögenssituation des Schuldners an den Mandanten Die Notwendigkeit, die Ihnen zustehende Forderung unter Inanspruchnahme gerichtlicher Hilfe durchzusetzen, ohne dass erkennbare sachliche Gründe dem Forderungsausgleich entgegenstehen, lässt vermuten, dass die Forderung nach der gerichtliche...mehr

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§ 16 Rechtsbehelfe in der Z... / d) Verfahren

Rz. 173 Ist der Antrag nicht schon nach dem eigenen Vorbringen des Schuldners unbegründet und zurückzuweisen, so hat das Vollstreckungsgericht dem Gläubiger rechtliches Gehör zu gewähren. Dies ist gleichbedeutend damit, dass das Gericht den Erfolg des Antrages nicht ausschließt, sodass der Gläubiger neben den Angriffen gegen den Vortrag des Schuldners die eigenen schutzwürdi...mehr

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§ 8 ABC der Forderungspfändung / II. Muster: Kündigung des Bausparvertrags

Rz. 455 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 8.62: Kündigung des Bausparvertrags An die Bausparkasse _________________________ in _________________________ Bausparvertrag Nr. _________________________ Hier: Kündigung des Bausparvertrages Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit zeige ich an, den _________________________ (Gläubiger) zu vertreten. Mit dem Ihnen am ...mehr

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§ 7 Zwangsvollstreckung weg... / 6. Umfang der Pfändung

Rz. 119 Die Pfändung umfasst die Forderung in ihrem tatsächlichen Bestand zum Zeitpunkt der Zustellung des Pfändungsbeschlusses (mit dem Arrestatorium) an den Drittschuldner.[140] Rz. 120 Hinweis Anders als etwa der Wortlaut des § 833a ZPO bei der Kontopfändung nahelegt, kommt es nicht auf den Bestand der Forderung am Tag der Zustellung, sondern auf denjenigen im Zeitpunkt de...mehr

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§ 10 Zwangsvollstreckung we... / c) Höhe der Sicherheitsleistung

Rz. 328 Nach § 68 Abs. 1 S. 1 ZVG beträgt die Sicherheitsleistung 10 % des in der Terminsbestimmung genannten, andernfalls nach § 74a Abs. 5 ZVG festgesetzten Verkehrswertes. Sind allerdings die aus dem Erlös zu zahlenden Kosten höher, so muss dieser Betrag als Sicherheit erbracht werden (§ 68 Abs. 1 S. 2 ZVG). Übersteigt die Sicherheitsleistung von 10 % des Verkehrswertes d...mehr

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§ 10 Zwangsvollstreckung we... / XVII. Merkblatt zur Zahlung des Bargebots nach § 49 ZVG

Rz. 647 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 10.17: Merkblatt zur Zahlung des Bargebots nach § 49 ZVG Merkblatt zur Zahlung des Bargebots nach § 49 ZVGmehr

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§ 10 Zwangsvollstreckung we... / a) Zahlung des Versteigerungserlöses

Rz. 501 Spätestens vor dem Verteilungstermin ist das Meistgebot, als Nettobetrag,[497] nebst Zinsen zu zahlen, und zwar so rechtzeitig durch Überweisung oder Einzahlung auf ein Konto der Gerichtskasse, dass der Betrag der Gerichtskasse vor dem Verteilungstermin gutgeschrieben ist und ein Nachweis hierüber im Termin vorliegt (§ 49 Abs. 1 ZVG). Dies gilt nicht, soweit der zu z...mehr

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§ 8 ABC der Forderungspfändung / XIII. Muster: Ruhen der Pfändung – Schuldnerantrag nach § 765a ZPO

Rz. 436 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 8.52: Ruhen der Pfändung – Schuldnerantrag nach § 765a ZPO An das Amtsgericht – Vollstreckungsgericht – _________________________ Antrag auf eine Anordnung nach § 765a ZPO In der Zwangsvollstreckungssache _________________________ (Gläubiger) ./. _________________________ (Schuldner) Az.: _________________________ zeig...mehr

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§ 11 Zwangsverwaltung / 7. Rechnungslegung

Rz. 90 § 154 ZVG i.V.m. § 14 ZwVwV verpflichtet den Zwangsverwalter, kalenderjährlich und nach Verfahrensbeendigung gegenüber dem Gericht Rechnung zu legen. Mit Zustimmung des Gerichts kann hiervon allerdings abgewichen werden. Rz. 91 Bei der Prüfung wegen eventueller Regressansprüche, sollte der Gläubiger(vertreter) insbesondere auf folgende Punkte achten:mehr

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Schweiz / 5. Compte-joint

Rz. 154 Für diese Art des Gemeinschaftskontos ist die Alleinverfügungsberechtigung jedes Kontoinhabers gegenüber der Bank charakteristisch, was ein uneingeschränktes Vertrauensverhältnis unter den mehreren Berechtigten voraussetzt. Gerade Ehegatten verabreden im Rahmen einer sog. Erbenausschlussklausel häufig, dass das Vertragsverhältnis beim Ableben eines Kontoinhabers auss...mehr