Sie verwenden eine veraltete Browser-Version. Dies kann unter Umständen zu Einschränkungen in der Funktion sowie Darstellung führen. Daher empfehlen wir Ihnen, einen aktuellen Browser wie z.B. Microsoft Edge zu verwenden.
Personal
Steuern
Finance
Immobilien
Controlling
Themen
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Haufe.de
Shop
Service & Support
Newsletter
Kontakt & Feedback
Login

Personal Steuern Finance Immobilien Controlling Öffentlicher Dienst Recht Arbeitsschutz Sozialwesen
Immobilien
Controlling
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Themen

Eigenkapital im Abschluss nach HGB und EStG/KStG / 2.3.1 OHG, KG

Dipl.-Kfm. Hans-Joachim Rux
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen
 

Rz. 23

Abgesehen von speziellen Gliederungsvorschriften (wie Formblatt für die Jahresbilanz der Kreditinstitute in der Rechtsform der OHG und der KG) sind die Personengesellschaften im Allgemeinen nicht an Formvorschriften über einen aufgespaltenen Bilanzausweis des Eigenkapitals gebunden. § 247 Abs. 1 HGB verlangt lediglich, dass in der Bilanz das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital, die Schulden sowie die Rechnungsabgrenzungsposten gesondert auszuweisen und "hinreichend aufzugliedern" sind.

Sofern das Eigenkapital noch nicht voll eingezahlt ist, ist § 272 Abs. 1 HGB entsprechend anzuwenden (Rz. 11).

 

Rz. 24

Was speziell die OHG anbetrifft, so gelten die §§ 120 ff. HGB. Hiernach sind Gewinne und Verluste, Einlagen und Entnahmen dem Kapitalanteil eines Gesellschafters zuzuschreiben bzw. abzuschreiben, doch kann hieraus nicht die gesetzliche Vorschrift zum getrennten Ausweis von Gewinnen und Verlusten, Einlagen und Entnahmen auf Kapitalkonten hergeleitet werden. Das Kapitalkonto eines Gesellschafters ist damit ein variables Kapitalkonto. Nach § 120 Abs. 2 HGB, der auf den Gesellschafter abstellt, ist für jeden Gesellschafter ein variables Kapitalkonto zu führen nach folgendem Schema:

 
    EUR
Stand des Kapitalanteils des Gesellschafters A am 1.1.01    
Einlagen des Jahres + ………
Entnahmen des Jahres ./. ………
Gewinnanteil des Jahres + ………
Verlustanteil des Jahres ./. ………
Stand des Kapitalanteils des Gesellschafters A am 31.12.01 = ………

Ausgangspunkt der Kapitalkontoentwicklung ist die gesellschaftsvertraglich vereinbarte Pflichteinlage.

 

Rz. 25

Bei einer KG ist neben dem § 120 Abs. 2 HGB zusätzlich § 161 Abs. 2 HGB zu beachten. Nach dieser Vorschrift ist der Kapitalanteil eines Kommanditisten der Höhe nach auf die bedungene Pflichteinlage begrenzt. Das bedeutet, dass nicht n...

Dieser Inhalt ist unter anderem im Haufe Finance Office Premium enthalten. Sie wollen mehr?

Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen

haufe-product
Empfehlung

    Meistgelesene Beiträge
    • Beendigung des Arbeitsverhältnisses / 3.1 Urlaub für das Jahr der Beendigung des Arbeitsverhältnisses festsetzen
      1.482
    • Altersrente (für langjährig Versicherte) / 2.2 Vertrauensschutz
      1.467
    • Beendigung des Arbeitsverhältnisses / 3.1.2 Zu viel genommener Urlaub
      874
    • Arbeitsmittel und Arbeitskleidung / 9.1 Werbungskostenabzug bei Arbeitnehmern für Reinigungskosten
      873
    • Haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen / 7.3 Begünstigte Aufwendungen
      843
    • Jubiläumszuwendung
      742
    • Fahrräder, Elektrofahrräder: Privatnutzung / 5 Anschaffung und Abschreibung eines E-Bikes
      730
    • Sonderabschreibung: Voraussetzungen, Höhe und Buchung / 7 Sonderabschreibung: Übersicht
      725
    • § 7 Zwangsvollstreckung wegen Geldforderungen in Forderu ... / 5. Muster: Die Drittschuldnererklärung – Arbeit
      724
    • Innergemeinschaftlicher Erwerb: Umsatzsteuerlich richtig zuordnen und buchen
      707
    • GmbH, Gewinnausschüttung
      658
    • Betriebsbedingte Kündigung: Sozialauswahl / 1.4 Auswahlschemata (z. B. Punktesysteme)
      644
    • Geldbußen, Ordnungsgelder und Verwarnungsgelder
      643
    • Steuer Check-up 2026 / 2.1.3 Sonderabschreibung: E-Fahrzeuge
      639
    • Mahnung und Mahnverfahren / 7.3 Buchung Mahngebühren und Verzugszinsen
      638
    • Vorsteuerabzug / 9 Zeitpunkt des Vorsteuerabzugs
      613
    • Arbeitsessen mit Arbeitnehmern
      601
    • Pauschalbesteuerung von Sachzuwendungen nach § 37b EStG
      592
    • Reisekosten Inland für Arbeitnehmer: Verpflegungskosten / 4.2 Kürzung der Verpflegungspauschale bei Gestellung von Mahlzeiten
      580
    • Sonntags-, Feiertags- und Nachtzuschläge / 2 Zuschlagssätze
      579
    Weitere Inhalte finden Sie u.a. in folgendem Produkt Haufe Finance Office Premium
    Top-Themen
    Downloads
    Zum Haufe Shop

    Empfehlung


    Zum Thema Finance
    Richtig buchen, Fehler vermeiden: Schwierige Geschäftsvorfälle
    Schwierige Geschäftsvorfälle richtig buchen
    Bild: Haufe Shop

    Mit diesem Buch haben Sie bereits unter dem Jahr die Auswirkungen von Buchungen auf den Jahresabschluss im Blick. Schwierige Sachverhalte werden leicht verständlich erklärt. Mit nützlichen kostenlosen digitalen Extras.


    Newsletter Steuern und Buchhaltung

    Aktuelle Informationen aus den Bereichen Steuern und Buchhaltung frei Haus - abonnieren Sie unseren Newsletter:

    • Für Praktiker im Rechnungswesen
    • Buchhaltung und Lohnbuchhaltung
    • Alles rund um betriebliche Steuern
    Haufe Fachmagazine
    Themensuche
    A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
    Zum Finance Archiv
    Haufe Group
    Haufe People Operations Haufe Fachwissen Haufe Onlinetraining Haufe HR-Software Haufe Digitale Personalakte Lexware rudolf.ai - Haufe meets AI
    Weiterführende Links
    RSS Newsletter FAQ Mediadaten Presse Editorial Code of Conduct Redaktionsrichtlinie zum KI-Einsatz Netiquette Sitemap Buchautor:in werden bei Haufe
    Kontakt
    Kontakt & Feedback AGB Cookie-Einstellungen Compliance Datenschutz Impressum
    Haufe Rechnungswesen Shop
    Rechnungswesen Produkte Lösungen zu Buchführung, Bilanzierung & Jahresabschluss Bücher zu Buchführung, Bilanzierung & Jahresabschluss Produkte zu Kostenrechnung Produkte zur IFRS-Rechnungslegung Haufe Shop Buchwelt

      Weitere Produkte zum Thema:

      × Profitieren Sie von personalisierten Inhalten, Angeboten und Services!

      Unser Ziel ist es, Ihnen eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Website anzubieten. Um Ihnen relevante und nützliche Inhalte, Angebote und Services präsentieren zu können, benötigen wir Ihre Einwilligung zur Nutzung Ihrer Daten. Wir nutzen den Service eines Drittanbieters, um Ihre Aktivitäten auf unserer Website zu analysieren.

      Mit Ihrer Einwilligung profitieren Sie von einem personalisierten Website-Erlebnis und Zugang zu spannenden Inhalten, die Sie informieren, inspirieren und bei Ihrer täglichen Arbeit unterstützen.

      Wir respektieren Ihre Privatsphäre und schützen Ihre Daten. Sie können sich jederzeit darüber informieren, welche Daten wir erheben und wie wir sie verwenden. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen. Passen Sie Ihre Präferenzen dafür in den Cookie-Einstellungen an.

      Mehr Informationen Nein, Danke Akzeptieren