Fachbeiträge & Kommentare zu Kommentar

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, EGBGB Art 19 EGBGB – Abstammung.

Gesetzestext (1) 1Die Abstammung eines Kindes unterliegt dem Recht des Staates, in dem das Kind seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat. 2Sie kann im Verhältnis zu jedem Elternteil auch nach dem Recht des Staates bestimmt werden, dem dieser Elternteil angehört. 3Ist die Mutter verheiratet, so kann die Abstammung ferner nach dem Recht bestimmt werden, dem die allgemeinen Wirkungen...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, VersAusglG § 25 VersAusglG – Anspruch gegen den Versorgungsträger.

Gesetzestext (1) Stirbt die ausgleichspflichtige Person und besteht ein noch nicht ausgeglichenes Anrecht, so kann die ausgleichsberechtigte Person vom Versorgungsträger die Hinterbliebenenversorgung verlangen, die sie erhielte, wenn die Ehe bis zum Tod der ausgleichspflichtigen Person fortbestanden hätte. (2) Der Anspruch ist ausgeschlossen, wenn das Anrecht wegen einer Vere...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, WEG § 15 WEG – Pflichten Dritter.

Gesetzestext Wer Wohnungseigentum gebraucht, ohne Wohnungseigentümer zu sein, hat gegenüber der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer und anderen Wohnungseigentümern zu dulden:mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, VersAusglG § 3 VersAusglG – Ehezeit, Ausschluss bei kurzer Ehezeit.

Gesetzestext (1) Die Ehezeit im Sinne dieses Gesetzes beginnt mit dem ersten Tag des Monats, in dem die Ehe geschlossen worden ist; sie endet am letzten Tag des Monats vor Zustellung des Scheidungsantrags. (2) In den Versorgungsausgleich sind alle Anrechte einzubeziehen, die in der Ehezeit erworben wurden. (3) Bei einer Ehezeit von bis zu drei Jahren findet ein Versorgungsausg...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, WEG § 25 WEG – Beschlussfassung.

Gesetzestext (1) Bei der Beschlussfassung entscheidet die Mehrheit der abgegebenen Stimmen. (2) 1Jeder Wohnungseigentümer hat eine Stimme. 2Steht ein Wohnungseigentum mehreren gemeinschaftlich zu, so können sie das Stimmrecht nur einheitlich ausüben. (3) Vollmachten bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Textform. (4) Ein Wohnungseigentümer ist nicht stimmberechtigt, wenn die Beschlu...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 134 BGB – Gesetzliches Verbot.

Gesetzestext Ein Rechtsgeschäft, das gegen ein gesetzliches Verbot verstößt, ist nichtig, wenn sich nicht aus dem Gesetz ein anderes ergibt. A. Normzweck. Rn 1 Die Privatautonomie besteht in den Schranken der gesetzlichen Ordnung. Missbilligt eine Norm ein Rechtsgeschäft und ordnet sie die Rechtsfolge selbst an (lex perfecta), wie die §§ 248 I, 307–310, 311b II, V, 723 III, 92...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 677 BGB – Pflichten des Geschäftsführers.

Gesetzestext Wer ein Geschäft für einen anderen besorgt, ohne von ihm beauftragt oder ihm gegenüber sonst dazu berechtigt zu sein, hat das Geschäft so zu führen, wie das Interesse des Geschäftsherrn mit Rücksicht auf dessen wirklichen oder mutmaßlichen Willen es erfordert. A. Einführung. Rn 1 Die Geschäftsführung ohne Auftrag (GoA) begründet ein auftragsähnliches gesetzliches ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 463 BGB – Voraussetzungen der Ausübung.

Gesetzestext Wer in Ansehung eines Gegenstandes zum Vorkauf berechtigt ist, kann das Vorkaufsrecht ausüben, sobald der Verpflichtete mit einem Dritten einen Kaufvertrag über den Gegenstand geschlossen hat. A. Grundsätzliches. I. Begriff. Rn 1 Das Vorkaufsrecht gewährt dem Berechtigten aufgrund Vereinbarung mit dem Verpflichteten das Recht, durch Erklärung ggü dem Verpflichteten...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 446 BGB – Gefahr- und Lastenübergang.

Gesetzestext 1Mit der Übergabe der verkauften Sache geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung auf den Käufer über. 2Von der Übergabe an gebühren dem Käufer die Nutzungen und trägt er die Lasten der Sache. 3Der Übergabe steht es gleich, wenn der Käufer im Verzug der Annahme ist. A. Grundsätzliches. I. Zweck. Rn 1 § 446 verlagert Zufallsgefahre...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 986 BGB – Einwendungen des Besitzers.

Gesetzestext (1) 1Der Besitzer kann die Herausgabe der Sache verweigern, wenn er oder der mittelbare Besitzer, von dem er sein Recht zum Besitz ableitet, dem Eigentümer gegenüber zum Besitz berechtigt ist. 2Ist der mittelbare Besitzer dem Eigentümer gegenüber zur Überlassung des Besitzes an den Besitzer nicht befugt, so kann der Eigentümer von dem Besitzer die Herausgabe der...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, 32008R0593 Art 12 ROM I – Geltungsbereich des anzuwendenden Rechts.

Gesetzestext (1) Das nach dieser Verordnung auf einen Vertrag anzuwendende Recht ist insbesondere maßgebend fürmehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 1128 BGB – Gebäudeversicherung.

Gesetzestext (1) 1Ist ein Gebäude versichert, so kann der Versicherer die Versicherungssumme mit Wirkung gegen den Hypothekengläubiger an den Versicherten erst zahlen, wenn er oder der Versicherte den Eintritt des Schadens dem Hypothekengläubiger angezeigt hat und seit dem Empfang der Anzeige ein Monat verstrichen ist. 2Der Hypothekengläubiger kann bis zum Ablauf der Frist d...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 546 BGB – Rückgabepflicht des Mieters.

Gesetzestext (1) Der Mieter ist verpflichtet, die Mietsache nach Beendigung des Mietverhältnisses zurückzugeben. (2) Hat der Mieter den Gebrauch der Mietsache einem Dritten überlassen, so kann der Vermieter die Sache nach Beendigung des Mietverhältnisses auch von dem Dritten zurückfordern. A. Grundsätzliches; Konkurrenzen. Rn 1 § 546 wurde durch das MRRG eingefügt, ist seit 1.9...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 579 BGB – Fälligkeit der Miete.

Gesetzestext (1) 1Die Miete für ein Grundstück, ein im Schiffsregister eingetragenes Schiff und für bewegliche Sachen ist am Ende der Mietzeit zu entrichten. 2Ist die Miete nach Zeitabschnitten bemessen, so ist sie nach Ablauf der einzelnen Zeitabschnitte zu entrichten. 3Die Miete für ein Grundstück ist, sofern sie nicht nach kürzeren Zeitabschnitten bemessen ist, jeweils na...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 651k BGB – Abhilfe.

Gesetzestext (1) Verlangt der Reisende Abhilfe, hat der Reiseveranstalter den Reisemangel zu beseitigen. Er kann die Abhilfe nur verweigern, wenn sie (2) Leistet der Reiseveranstalter vorbehaltlich der Ausnahmen de...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 593a BGB – Betriebsübergabe.

Gesetzestext 1Wird bei der Übergabe eines Betriebs im Wege der vorweggenommenen Erbfolge ein zugepachtetes Grundstück, das der Landwirtschaft dient, mit übergeben, so tritt der Übernehmer an Stelle des Pächters in den Pachtvertrag ein. 2Der Verpächter ist von der Betriebsübergabe jedoch unverzüglich zu benachrichtigen. 3Ist die ordnungsmäßige Bewirtschaftung der Pachtsache d...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, WEG § 48 WEG – Übergangsvorschriften.

Gesetzestext (1) 1 § 5 Absatz 4, § 7 Absatz 2 und § 10 Absatz 3 in der vom 1. Dezember 2020 an geltenden Fassung gelten auch für solche Beschlüsse, die vor diesem Zeitpunkt gefasst oder durch gerichtliche Entscheidung ersetzt wurden. Abweichend davon bestimmt sich die Wirksamkeit eines Beschlusses im Sinne des Satzes 1 gegen den Sondernachfolger eines Wohnungseigentümers nach...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 2336 BGB – Form, Beweislast, Unwirksamwerden.

Gesetzestext (1) Die Entziehung des Pflichtteils erfolgt durch letztwillige Verfügung. (2) 1Der Grund der Entziehung muss zur Zeit der Errichtung bestehen und in der Verfügung angegeben werden. 2Für eine Entziehung nach § 2333 Absatz 1 Nummer 4 muss zur Zeit der Errichtung die Tat begangen sein und der Grund für die Unzumutbarkeit vorliegen; beides muss in der Verfügung angeg...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 1369 BGB – Verfügungen über Haushaltsgegenstände.

Gesetzestext (1) Ein Ehegatte kann über ihm gehörende Gegenstände des ehelichen Haushalts nur verfügen und sich zu einer solchen Verfügung auch nur verpflichten, wenn der andere Ehegatte einwilligt. (2) Das Familiengericht kann auf Antrag des Ehegatten die Zustimmung des anderen Ehegatten ersetzen, wenn dieser sie ohne ausreichenden Grund verweigert oder durch Krankheit oder ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 448 BGB – Kosten der Übergabe und vergleichbare Kosten.

Gesetzestext (1) Der Verkäufer trägt die Kosten der Übergabe der Sache, der Käufer die Kosten der Abnahme und der Versendung der Sache nach einem anderen Ort als dem Erfüllungsort. (2) Der Käufer eines Grundstücks trägt die Kosten der Beurkundung des Kaufvertrags und der Auflassung, der Eintragung ins Grundbuch und der zu der Eintragung erforderlichen Erklärungen. A. Grundsätz...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 1942 BGB – Anfall und Ausschlagung der Erbschaft.

Gesetzestext (1) Die Erbschaft geht auf den berufenen Erben unbeschadet des Rechts über, sie auszuschlagen (Anfall der Erbschaft). (2) Der Fiskus kann die ihm als gesetzlichem Erben angefallene Erbschaft nicht ausschlagen. A. Allgemeines. Rn 1 Die Vorschrift enthält, zusammen mit § 1922, den Grundsatz des Vonselbsterwerbs der Erbschaft, dh die Erbschaft fällt im Zeitpunkt des T...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 99 BGB – Früchte.

Gesetzestext (1) Früchte einer Sache sind die Erzeugnisse der Sache und die sonstige Ausbeute, welche aus der Sache ihrer Bestimmung gemäß gewonnen wird. (2) Früchte eines Rechts sind die Erträge, welche das Recht seiner Bestimmung gemäß gewährt, insbesondere bei einem Recht auf Gewinnung von Bodenbestandteilen die gewonnenen Bestandteile. (3) Früchte sind auch die Erträge, we...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 261 BGB – Änderung der eidesstattlichen Versicherung; Kosten.

Gesetzestext (1) Das Gericht kann eine den Umständen entsprechende Änderung der eidesstattlichen Versicherung beschließen. (2) Die Kosten der Abnahme der eidesstattlichen Versicherung hat derjenige zu tragen, welcher die Abgabe der Versicherung verlangt. A. Normzweck. Rn 1 Die Vorschrift regelt verfahrensrechtliche Fragen für eine iRd freiwilligen Gerichtsbarkeit abzugebende ei...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 1841 BGB – Anlagepflicht.

Gesetzestext (1) Geld des Betreuten, das nicht für Ausgaben nach § 1839 benötigt wird, hat der Betreuer anzulegen (Anlagegeld). (2) Der Betreuer soll das Anlagegeld auf einem zur verzinslichen Anlage geeigneten Konto des Betreuten bei einem Kreditinstitut (Anlagekonto) anlegen. A. Normzweck. Rn 1 Die Norm dient dem Erhalt des Vermögens des Betreuten durch das Verbot unwirtschaf...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 1605 BGB – Auskunftspflicht.

Gesetzestext (1) 1Verwandte in gerader Linie sind einander verpflichtet, auf Verlangen über ihre Einkünfte und ihr Vermögen Auskunft zu erteilen, soweit dies zur Feststellung eines Unterhaltsanspruchs oder einer Unterhaltsverpflichtung erforderlich ist. 2Über die Höhe der Einkünfte sind auf Verlangen Belege, insbesondere Bescheinigungen des Arbeitgebers, vorzulegen. 3Die §§ ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 2333 BGB – Entziehung des Pflichtteils.

Gesetzestext (1) 1Der Erblasser kann einem Abkömmling den Pflichtteil entziehen, wenn der Abkömmlingmehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, 32016R1103 Art 36–60 EuGüVO – (nicht abgedruckt)

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 98 BGB – Gewerbliches und landwirtschaftliches Inventar.

Gesetzestext Dem wirtschaftlichen Zwecke der Hauptsache sind zu dienen bestimmt:mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 1781 BGB – Bestellung eines vorläufigen Vormunds.

Gesetzestext (1) Sind die erforderlichen Ermittlungen zur Auswahl des geeigneten Vormunds insbesondere im persönlichen Umfeld des Mündels im Zeitpunkt der Anordnung der Vormundschaft noch nicht abgeschlossen oder besteht ein vorübergehendes Hindernis für die Bestellung des Vormunds, bestellt das Familiengericht einen vorläufigen Vormund. (2) Der Vormundschaftsverein überträgt...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 1191 BGB – Gesetzlicher Inhalt der Grundschuld.

Gesetzestext (1) Ein Grundstück kann in der Weise belastet werden, dass an denjenigen, zu dessen Gunsten die Belastung erfolgt, eine bestimmte Geldsumme aus dem Grundstück zu zahlen ist (Grundschuld). (2) Die Belastung kann auch in der Weise erfolgen, dass Zinsen von der Geldsumme sowie andere Nebenleistungen aus dem Grundstück zu entrichten sind. A. Verhältnis zur Hypothek, A...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 314 BGB – Kündigung von Dauerschuldverhältnissen aus wichtigem Grund.

Gesetzestext (1) 1Dauerschuldverhältnisse kann jeder Vertragsteil aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist kündigen. 2Ein wichtiger Grund liegt vor, wenn dem kündigenden Teil unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls und unter Abwägung der beiderseitigen Interessen die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses bis zur vereinbarten Beendigung oder bis...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 312 BGB – Anwendungsbereich.

Gesetzestext (1) Die Vorschriften der Kapitel 1 und 2 dieses Untertitels sind auf Verbraucherverträge anzuwenden, bei denen sich der Verbraucher zu der Zahlung eines Preises verpflichtet. (1a) Die Vorschriften der Kapitel 1 und 2 dieses Untertitels sind auch auf Verbraucherverträge anzuwenden, bei denen der Verbraucher dem Unternehmer personenbezogene Daten bereitstellt oder ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 484 BGB – Form und Inhalt des Vertrags.

Gesetzestext (1) Der Teilzeit-Wohnrechtevertrag, der Vertrag über ein langfristiges Urlaubsprodukt, der Vermittlungsvertrag oder der Tauschsystemvertrag bedarf der schriftlichen Form, soweit nicht in anderen Vorschriften eine strengere Form vorgeschrieben ist. (2) 1Die dem Verbraucher nach § 482 Absatz 1 zur Verfügung gestellten vorvertraglichen Informationen werden Inhalt de...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 21 BGB – Nicht wirtschaftlicher Verein.

Gesetzestext Ein Verein, dessen Zweck nicht auf einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb gerichtet ist, erlangt Rechtsfähigkeit durch Eintragung in das Vereinsregister des zuständigen Amtsgerichts. A. Idealverein und wirtschaftlicher Verein. Rn 1 Das Gesetz unterscheidet zwischen Idealverein mit nichtwirtschaftlichem Zweck (altruistischer Zweck ist also nicht erforderlich) und ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, 32007R0864 Art 16 ROM II – Eingriffsnormen.

Gesetzestext Diese Verordnung berührt nicht die Anwendung der nach dem Recht des Staates des angerufenen Gerichts geltenden Vorschriften, die ohne Rücksicht auf das für das außervertragliche Schuldverhältnis maßgebende Recht den Sachverhalt zwingend regeln. A. Ursprung und Inhalt. Rn 1 Die Vorschrift regelt in Parallele zu Art 9 ROM I , aber mit beträchtlichen Abweichungen, Ein...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 355 BGB – Widerrufsrecht bei Verbraucherverträgen.

Gesetzestext (1) Wird einem Verbraucher durch Gesetz ein Widerrufsrecht nach dieser Vorschrift eingeräumt, so sind der Verbraucher und der Unternehmer an ihre auf den Abschluss des Vertrags gerichteten Willenserklärungen nicht mehr gebunden, wenn der Verbraucher seine Willenserklärung fristgerecht widerrufen hat. Der Widerruf erfolgt durch Erklärung gegenüber dem Unternehmer...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, VersAusglG § 28 VersAusglG – Ausgleich eines Anrechts der Privatvorsorge wegen Invalidität.

Gesetzestext (1) Ein Anrecht der Privatvorsorge wegen Invalidität ist nur auszugleichen, wenn der Versicherungsfall in der Ehezeit eingetreten ist und die ausgleichsberechtigte Person am Ende der Ehezeit eine laufende Versorgung wegen Invalidität bezieht oder die gesundheitlichen Voraussetzungen dafür erfüllt. (2) Das Anrecht gilt in vollem Umfang als in der Ehezeit erworben....mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 1823 BGB – Vertretungsmacht des Betreuers.

Gesetzestext In seinem Aufgabenkreis kann der Betreuer den Betreuten gerichtlich und außergerichtlich vertreten. A. Normzweck. Rn 1 § 1823 ersetzt § 1902 aF. Die Änderung in der Überschrift verweist darauf, dass es nicht um eine regelhafte Vertretung des Betreuten geht, sondern allein um die Vertretung im Außenverhältnis. Der Betreuer ist iRd ihm übertragenen Aufgabenkreises g...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 825 BGB – Bestimmung zu sexuellen Handlungen.

Gesetzestext Wer einen anderen durch Hinterlist, Drohung oder Missbrauch eines Abhängigkeitsverhältnisses zur Vornahme oder Duldung sexueller Handlungen bestimmt, ist ihm zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet. A. Funktion und Anwendungsbereich. Rn 1 § 825 schützt die sexuelle Selbstbestimmung und überschneidet sich mit Ansprüchen aus § 823 I wegen Verletzung...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 86 BGB – Voraussetzungen für die Zulegung.

Gesetzestext Durch Übertragung ihres Stiftungsvermögens als Ganzes kann die übertragende Stiftung einer übernehmenden Stiftung zugelegt werden, wennmehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 651e BGB – Vertragsübertragung.

Gesetzestext (1) Der Reisende kann innerhalb einer angemessenen Frist vor Reisebeginn auf einem dauerhaften Datenträger erklären, dass statt seiner ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Pauschalreisevertrag eintritt. Die Erklärung ist in jedem Fall rechtzeitig, wenn sie dem Reiseveranstalter nicht später als sieben Tage vor Reisebeginn zugeht. (2) Der Reiseveranstal...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 1612 BGB – Art der Unterhaltsgewährung.

Gesetzestext (1) 1Der Unterhalt ist durch Entrichtung einer Geldrente zu gewähren. 2Der Verpflichtete kann verlangen, dass ihm die Gewährung des Unterhalts in anderer Art gestattet wird, wenn besondere Gründe es rechtfertigen. (2) 1Haben Eltern einem unverheirateten Kind Unterhalt zu gewähren, können sie bestimmen, in welcher Art und für welche Zeit im Voraus der Unterhalt ge...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 2006 BGB – Eidesstattliche Versicherung.

Gesetzestext (1) Der Erbe hat auf Verlangen eines Nachlassgläubigers zu Protokoll des Nachlassgerichts an Eides statt zu versichern, dass er nach bestem Wissen die Nachlassgegenstände so vollständig angegeben habe, als er dazu im Stande sei. (2) Der Erbe kann vor der Abgabe der eidesstattlichen Versicherung das Inventar vervollständigen. (3) 1Verweigert der Erbe die Abgabe der...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB Vorbemerkung vor §§ 1601 ff BGB

A. Anwendungsbereich. Rn 1 Die §§ 1601 ff regeln Unterhaltspflichten zwischen Verwandten in gerader Linie, also den Unterhalt minderjähriger Kinder, volljähriger Kinder und Eltern gg ihre Kinder sowie Enkel gg ihre Großeltern. Sie gelten aber auch für den Unterhalt der nichtehelichen Mutter gem § 1615l III 1, bei Adoption und bei bloßer Scheinvaterschaft. B. Unterhaltsarten. R...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 1760 BGB – Aufhebung wegen fehlender Erklärungen.

Gesetzestext (1) Das Annahmeverhältnis kann auf Antrag vom Familiengericht aufgehoben werden, wenn es ohne Antrag des Annehmenden, ohne die Einwilligung des Kindes oder ohne die erforderliche Einwilligung eines Elternteils begründet worden ist. (2) Der Antrag oder eine Einwilligung ist nur dann unwirksam, wenn der Erklärendemehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, HaagUntProt Art 23–24 HaagUntProt – (nicht abgedruckt)

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 1359 BGB – Umfang der Sorgfaltspflicht.

Gesetzestext Die Ehegatten haben bei der Erfüllung der sich aus dem ehelichen Verhältnis ergebenden Verpflichtungen einander nur für diejenige Sorgfalt einzustehen, welche sie in eigenen Angelegenheiten anzuwenden pflegen. A. Einleitung. Rn 1 Die Vorschrift dient der Erhaltung des Rechtsfriedens in der ehelichen Lebensgemeinschaft, die typischerweise durch engen räumlichen und...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, GewSchG Fassung Gewaltschutzgesetz

Gesetz v 11.12.01 (BGBl I S 3513), zuletzt geändert durch Art 2 des Gesetzes vom 10.8.21 (BGBl I 3513)mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 1923 BGB – Erbfähigkeit.

Gesetzestext (1) Erbe kann nur werden, wer zur Zeit des Erbfalls lebt. (2) Wer zur Zeit des Erbfalls noch nicht lebte, aber bereits gezeugt war, gilt als vor dem Erbfall geboren. A. Allgemeines. Rn 1 Die Unmittelbarkeit des Erbfalls (§ 1922 Rn 1) setzt voraus, dass Erblasser und Erbe wenigstens kurzzeitig gleichzeitig am Leben gewesen sein müssen (vgl § 1922 Rn 3). Die Erbfähig...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 312h BGB – Kündigung und Vollmacht zur Kündigung.

Gesetzestext Wird zwischen einem Unternehmer und einem Verbraucher nach diesem Untertitel ein Dauerschuldverhältnis begründet, das ein zwischen dem Verbraucher und einem anderen Unternehmer bestehendes Dauerschuldverhältnis ersetzen soll, und wird anlässlich der Begründung des Dauerschuldverhältnisses von dem Verbrauchermehr