Fachbeiträge & Kommentare zu Kommentar

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 834 BGB – Haftung des Tieraufsehers.

Gesetzestext 1Wer für denjenigen, welcher ein Tier hält, die Führung der Aufsicht über das Tier durch Vertrag übernimmt, ist für den Schaden verantwortlich, den das Tier einem Dritten in der im § 833 bezeichneten Weise zufügt. 2Die Verantwortlichkeit tritt nicht ein, wenn er bei der Führung der Aufsicht die im Verkehr erforderliche Sorgfalt beobachtet oder wenn der Schaden a...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 639 BGB – Haftungsausschluss.

Gesetzestext Auf eine Vereinbarung, durch welche die Rechte des Bestellers wegen eines Mangels ausgeschlossen oder beschränkt werden, kann sich der Unternehmer nicht berufen, soweit er den Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit des Werkes übernommen hat. A. Allgemeines. Rn 1 Die der kaufrechtlichen Vorschrift in § 444 entspr Regelung entzieht d...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 2102 BGB – Nacherbe und Ersatzerbe.

Gesetzestext (1) Die Einsetzung als Nacherbe enthält im Zweifel auch die Einsetzung als Ersatzerbe. (2) Ist zweifelhaft, ob jemand als Ersatzerbe oder als Nacherbe eingesetzt ist, so gilt er als Ersatzerbe. A. Abs 1. I. Auslegungsregel. Rn 1 Sie greift ein, wenn der Vorerbe den Erblasser nicht überlebt hat oder aus einem anderen Grund wegfällt (Ausschlagung usw). Sie setzt vorau...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 655b BGB – Schriftform bei einem Vertrag mit einem Verbraucher.

Gesetzestext (1) 1Der Darlehensvermittlungsvertrag mit einem Verbraucher bedarf der schriftlichen Form. 2Der Vertrag darf nicht mit dem Antrag auf Hingabe des Darlehens verbunden werden. 3Der Darlehensvermittler hat dem Verbraucher den Vertragsinhalt in Textform mitzuteilen. (2) Ein Darlehensvermittlungsvertrag mit einem Verbraucher, der den Anforderungen des Absatzes 1 Satz ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 651c BGB – Verbundene Online-Buchungsverfahren.

Gesetzestext (1) Ein Unternehmer, der mittels eines Online-Buchungsverfahrens mit dem Reisenden einen Vertrag über eine Reiseleistung geschlossen hat oder ihm auf demselben Weg einen solchen Vertrag vermittelt hat, ist als Reiseveranstalter anzusehen, wennmehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB Vorbemerkung vor §§ 556d bis 556g BGB

A. Allgemeines. Rn 1 Das Unterkapitel 1a ist durch das MietNovG v 21.4.15 (BGBl I 610) mWv 1.6.15 in das Gesetz eingefügt worden. Es enthält Regelungen zur zulässigen Miethöhe bei Beginn eines Mietvertrags (›Mietpreisbremse‹). Das MietNovG hatte dabei das Ziel, dass va einkommensschwächere Haushalte, aber auch Durchschnittsverdiener in Gebieten mit angespannten Wohnungsmärkte...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 783 BGB – Rechte aus der Anweisung.

Gesetzestext Händigt jemand eine Urkunde, in der er einen anderen anweist, Geld, Wertpapiere oder andere vertretbare Sachen an einen Dritten zu leisten, dem Dritten aus, so ist dieser ermächtigt, die Leistung bei dem Angewiesenen im eigenen Namen zu erheben; der Angewiesene ist ermächtigt, für Rechnung des Anweisenden an den Anweisungsempfänger zu leisten. A. Allgemeines. Rn ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 536 BGB – Mietminderung bei Sach- und Rechtsmängeln.

Gesetzestext (1) 1Hat die Mietsache zur Zeit der Überlassung an den Mieter einen Mangel, der ihre Tauglichkeit zum vertragsgemäßen Gebrauch aufhebt, oder entsteht während der Mietzeit ein solcher Mangel, so ist der Mieter für die Zeit, in der die Tauglichkeit aufgehoben ist, von der Entrichtung der Miete befreit. 2Für die Zeit, während der die Tauglichkeit gemindert ist, hat...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, AGG § 12 AGG – Maßnahmen und Pflichten des Arbeitgebers.

Gesetzestext (1) 1Der Arbeitgeber ist verpflichtet, die erforderlichen Maßnahmen zum Schutz vor Benachteiligungen wegen eines in § 1 genannten Grundes zu treffen. 2Dieser Schutz umfasst auch vorbeugende Maßnahmen. (2) 1Der Arbeitgeber soll in geeigneter Art und Weise, insbesondere im Rahmen der beruflichen Aus- und Fortbildung, auf die Unzulässigkeit solcher Benachteiligungen...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, EGBGB Art 46d EGBGB – Pflichtversicherungsverträge.

Gesetzestext (1) Ein Versicherungsvertrag über Risiken, für die ein Mitgliedstaat der Europäischen Union oder ein anderer Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum eine Versicherungspflicht vorschreibt, unterliegt dem Recht dieses Staates, sofern dieser dessen Anwendung vorschreibt. (2) Ein über eine Pflichtversicherung abgeschlossener Vertrag unterlie...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 588 BGB – Maßnahmen zur Erhaltung oder Verbesserung.

Gesetzestext (1) Der Pächter hat Einwirkungen auf die Pachtsache zu dulden, die zu ihrer Erhaltung erforderlich sind. (2) 1Maßnahmen zur Verbesserung der Pachtsache hat der Pächter zu dulden, es sei denn, dass die Maßnahme für ihn eine Härte bedeuten würde, die auch unter Würdigung der berechtigten Interessen des Verpächters nicht zu rechtfertigen ist. 2Der Verpächter hat die...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 80 BGB – Ausgestaltung und Entstehung der Stiftung.

Gesetzestext (1) Die Stiftung ist eine mit einem Vermögen zur dauernden und nachhaltigen Erfüllung eines vom Stifter vorgegebenen Zwecks ausgestattete, mitgliederlose juristische Person. Die Stiftung wird in der Regel auf unbestimmte Zeit errichtet, sie kann aber auch auf bestimmte Zeit errichtet werden, innerhalb derer ihr gesamtes Vermögen zur Erfüllung ihres Zwecks zu ver...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 250 BGB – Schadensersatz in Geld nach Fristsetzung.

Gesetzestext 1Der Gläubiger kann dem Ersatzpflichtigen zur Herstellung eine angemessene Frist mit der Erklärung bestimmen, dass er die Herstellung nach dem Ablauf der Frist ablehne. 2Nach dem Ablauf der Frist kann der Gläubiger den Ersatz in Geld verlangen, wenn nicht die Herstellung rechtzeitig erfolgt; der Anspruch auf die Herstellung ist ausgeschlossen. A. Voraussetzungen....mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 460 BGB – Wiederkauf zum Schätzungswert.

Gesetzestext Ist als Wiederkaufpreis der Schätzungswert vereinbart, den der gekaufte Gegenstand zurzeit des Wiederkaufs hat, so ist der Wiederverkäufer für eine Verschlechterung, den Untergang oder die aus einem anderen Grund eingetretene Unmöglichkeit der Herausgabe des Gegenstandes nicht verantwortlich, der Wiederkäufer zum Ersatz von Verwendungen nicht verpflichtet. A. Zwe...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 445 BGB – Haftungsbegrenzung bei öffentlichen Versteigerungen.

Gesetzestext Wird eine Sache auf Grund eines Pfandrechts in einer öffentlichen Versteigerung unter der Bezeichnung als Pfand verkauft, so stehen dem Käufer Rechte wegen eines Mangels nur zu, wenn der Verkäufer den Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Sache übernommen hat. A. Grundsätzliches. I. Zweck. Rn 1 Die im Regelfall zu einem Haftung...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 1629 BGB – Vertretung des Kindes.

Gesetzestext (1) 1Die elterliche Sorge umfasst die Vertretung des Kindes. 2Die Eltern vertreten das Kind gemeinschaftlich; ist eine Willenserklärung gegenüber dem Kind abzugeben, so genügt die Abgabe gegenüber einem Elternteil. 3Ein Elternteil vertritt das Kind allein, soweit er die elterliche Sorge allein ausübt oder ihm die Entscheidung nach § 1628 übertragen ist. 4Bei Gef...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 196 BGB – Verjährungsfrist bei Rechten an einem Grundstück.

Gesetzestext Ansprüche auf Übertragung des Eigentums an einem Grundstück sowie auf Begründung, Übertragung oder Aufhebung eines Rechts an einem Grundstück oder auf Änderung des Inhalts eines solchen Rechts sowie die Ansprüche auf die Gegenleistung verjähren in zehn Jahren. A. Allgemeines. Rn 1 Die Durchsetzbarkeit von Ansprüchen, die sich auf Grundstücksrechte beziehen, hängt ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB Vorbemerkung vor §§ 2371 ff BGB

A. Zweck. Rn 1 Die §§ 2371 ff regeln den Verkauf einer Erbschaft, von Erbteilen (vgl § 1922 II), von jeweiligen Bruchteilen oder von Vor- oder Nacherbschaften. Der praxisrelevante § 2385 erweitert ihre Anwendbarkeit auf ähnliche Verträge, die auf die Veräußerung einer Erbschaft gerichtet sind. Sie eröffnen dem Erben einen ggü der Einzelverwertung einfacheren Weg, den Wert des...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 356e BGB – Widerrufsrecht bei Verbraucherbauverträgen.

Gesetzestext 1Bei einem Verbraucherbauvertrag (§ 650i Absatz 1) beginnt die Widerrufsfrist nicht, bevor der Unternehmer den Verbraucher gemäß Artikel 249 § 3 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche über sein Widerrufsrecht belehrt hat. 2Das Widerrufsrecht erlischt spätestens zwölf Monate und 14 Tage nach dem in § 355 Absatz 2 Satz 2 genannten Zeitpunkt. A. Regelu...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 92 BGB – Verbrauchbare Sachen.

Gesetzestext (1) Verbrauchbare Sachen im Sinne des Gesetzes sind bewegliche Sachen, deren bestimmungsmäßiger Gebrauch in dem Verbrauch oder in der Veräußerung besteht. (2) Als verbrauchbar gelten auch bewegliche Sachen, die zu einem Warenlager oder zu einem sonstigen Sachinbegriff gehören, dessen bestimmungsmäßiger Gebrauch in der Veräußerung der einzelnen Sachen besteht. A. B...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 815 BGB – Nichteintritt des Erfolgs.

Gesetzestext Die Rückforderung wegen Nichteintritts des mit einer Leistung bezweckten Erfolgs ist ausgeschlossen, wenn der Eintritt des Erfolgs von Anfang an unmöglich war und der Leistende dies gewusst hat oder wenn der Leistende den Eintritt des Erfolgs wider Treu und Glauben verhindert hat. A. Normzweck und Anwendungsbereich. Rn 1 Was § 814 für die condictio indebiti ist, i...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 552 BGB – Abwendung des Wegnahmerechts des Mieters.

Gesetzestext (1) Der Vermieter kann die Ausübung des Wegnahmerechts (§ 539 Abs. 2) durch Zahlung einer angemessenen Entschädigung abwenden, wenn nicht der Mieter ein berechtigtes Interesse an der Wegnahme hat. (2) Eine Vereinbarung, durch die das Wegnahmerecht ausgeschlossen wird, ist nur wirksam, wenn ein angemessener Ausgleich vorgesehen ist. A. Grundsätzliches. I. Entstehung...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 312d BGB – Informationspflichten.

Gesetzestext (1) Bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen und bei Fernabsatzverträgen ist der Unternehmer verpflichtet, den Verbraucher nach Maßgabe des Artikels 246a des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche zu informieren. Die in Erfüllung dieser Pflicht gemachten Angaben des Unternehmers werden Inhalt des Vertrags, es sei denn, die Vertragspart...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 1320 BGB – Aufhebung der neuen Ehe.

Gesetzestext (1) 1Lebt der für tot erklärte Ehegatte noch, so kann unbeschadet des § 1319 sein früherer Ehegatte die Aufhebung der neuen Ehe begehren, es sei denn, dass er bei der Eheschließung wusste, dass der für tot erklärte Ehegatte zum Zeitpunkt der Todeserklärung noch gelebt hat. 2Die Aufhebung kann nur binnen eines Jahres begehrt werden. 3Die Frist beginnt mit dem Zei...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 204 BGB – Hemmung der Verjährung durch Rechtsverfolgung.

Gesetzestext (1) Die Verjährung wird gehemmt durchmehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 599 BGB – Haftung des Verleihers.

Gesetzestext Der Verleiher hat nur Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit zu vertreten. A. Haftung des Verleihers. Rn 1 § 599 ist eine Parallelvorschrift zu § 521. Wegen der Gleichartigkeit der Interessen gelten die dort entwickelten Regeln (§ 521 Rn 2) auch hier, vgl BGH NJW 92, 2474 [BGH 09.06.1992 - VI ZR 49/91]. Rn 2 Entgegen der Auffassung des BGH (NJW 92, 2474; ebenso Biller-Bo...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, GewSchG § 3 GewSchG – Geltungsbereich, Konkurrenzen.

Gesetzestext (1) Steht die verletzte oder bedrohte Person im Zeitpunkt einer Tat nach § 1 Abs. 1 oder Abs. 2 Satz 1 unter elterlicher Sorge, Vormundschaft oder unter Pflegschaft für Minderjährige, so treten im Verhältnis zu den Eltern und zu sorgeberechtigten Personen an die Stelle von §§ 1 und 2 die für das Sorgerechts-, Vormundschafts- oder Pflegschaftsverhältnis maßgebend...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 2306 BGB – Beschränkungen und Beschwerungen.

Gesetzestext (1) Ist ein als Erbe berufener Pflichtteilsberechtigter durch die Einsetzung eines Nacherben, die Ernennung eines Testamentsvollstreckers oder eine Teilungsanordnung beschränkt oder ist er mit einem Vermächtnis oder einer Auflage beschwert, so kann er den Pflichtteil verlangen, wenn er den Erbteil ausschlägt; die Ausschlagungsfrist beginnt erst, wenn der Pflicht...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 598 BGB – Vertragstypische Pflichten bei der Leihe.

Gesetzestext Durch den Leihvertrag wird der Verleiher einer Sache verpflichtet, dem Entleiher den Gebrauch der Sache unentgeltlich zu gestatten. A. Allgemeines. Rn 1 Der Leihvertrag begründet ein Dauerschuldverhältnis. Die Pflichten des Ver- und des Entleihers stehen nicht im Gegenseitigkeitsverhältnis. Vertragsgegenstand sind Sachen (§ 90): Bewegliche wie unbewegliche, vertre...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 1837 BGB – Vermögensverwaltung durch den Betreuer bei Erbschaft und Schenkung.

Gesetzestext (1) Der Betreuer hat das Vermögen des Betreuten, das dieser von Todes wegen erwirbt, das ihm unentgeltlich durch Zuwendung auf den Todesfall oder unter Lebenden von einem Dritten zugewendet wird, nach den Anordnungen des Erblassers oder des Zuwendenden, soweit diese sich an den Betreuer richten, zu verwalten, wenn die Anordnungen von dem Erblasser durch letztwil...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, 32008R0593 Art 17 ROM I – Aufrechnung.

Gesetzestext Ist das Recht zur Aufrechnung nicht vertraglich vereinbart, so gilt für die Aufrechnung das Recht, dem die Forderung unterliegt, gegen die aufgerechnet wird. A. Ermittlung des Aufrechnungsstatuts. I. Vertragsfreiheit (1. Hs). Rn 1 Art 17 schreibt im 1. Hs den Grundsatz der Vertragsfreiheit für die Aufrechnung (zum Aufrechnungsbegriff s Lieder RabelsZ [14], 809, 820...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 1953 BGB – Wirkung der Ausschlagung.

Gesetzestext (1) Wird die Erbschaft ausgeschlagen, so gilt der Anfall an den Ausschlagenden als nicht erfolgt. (2) Die Erbschaft fällt demjenigen an, welcher berufen sein würde, wenn der Ausschlagende zur Zeit des Erbfalls nicht gelebt hätte; der Anfall gilt als mit dem Erbfall erfolgt. (3) 1Das Nachlassgericht soll die Ausschlagung demjenigen mitteilen, welchem die Erbschaft ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, 32016R1103 Art 31 EuGüVO – Öffentliche Ordnung (ordre public).

Gesetzestext Die Anwendung einer Vorschrift des nach dieser Verordnung bestimmten Rechts eines Staates darf nur versagt werden, wenn ihre Anwendung mit der öffentlichen Ordnung (ordre public) des Staates des angerufenen Gerichts offensichtlich unvereinbar ist. A. Vorbehaltsklausel. Rn 1 Die Anwendung einer ausl Rechtsvorschrift darf – ebenso wie nach Art 12 ROM III, Art 35 EuE...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, EGBGB Art 5 EGBGB – Personalstatut.

Gesetzestext (1) 1Wird auf das Recht des Staates verwiesen, dem eine Person angehört, und gehört sie mehreren Staaten an, so ist das Recht desjenigen dieser Staaten anzuwenden, mit dem die Person am engsten verbunden ist, insbesondere durch ihren gewöhnlichen Aufenthalt oder durch den Verlauf ihres Lebens. 2Ist die Person auch Deutscher, so geht diese Rechtsstellung vor. (2) ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 41 BGB – Auflösung des Vereins.

Gesetzestext 1Der Verein kann durch Beschluss der Mitgliederversammlung aufgelöst werden. 2Zu dem Beschluss ist eine Mehrheit von drei Vierteln der abgegebenen Stimmen erforderlich, wenn nicht die Satzung ein anderes bestimmt. A. Auflösung. I. Begriff und Abgrenzung. Rn 1 Die Auflösung zielt auf Beendigung des Vereins und ändert seinen Zweck in den der Liquidation. Erlöschen is...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 1003 BGB – Befriedigungsrecht des Besitzers.

Gesetzestext (1) 1Der Besitzer kann den Eigentümer unter Angabe des als Ersatz verlangten Betrags auffordern, sich innerhalb einer von ihm bestimmten angemessenen Frist darüber zu erklären, ob er die Verwendungen genehmige. 2Nach dem Ablauf der Frist ist der Besitzer berechtigt, Befriedigung aus der Sache nach den Vorschriften über den Pfandverkauf, bei einem Grundstück nach...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 956 BGB – Erwerb durch persönlich Berechtigten.

Gesetzestext (1) 1Gestattet der Eigentümer einem anderen, sich Erzeugnisse oder sonstige Bestandteile der Sache anzueignen, so erwirbt dieser das Eigentum an ihnen, wenn der Besitz der Sache ihm überlassen ist, mit der Trennung, anderenfalls mit der Besitzergreifung. 2Ist der Eigentümer zu der Gestattung verpflichtet, so kann er sie nicht widerrufen, solange sich der andere i...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 1594 BGB – Anerkennung der Vaterschaft.

Gesetzestext (1) Die Rechtswirkungen der Anerkennung können, soweit sich nicht aus dem Gesetz anderes ergibt, erst von dem Zeitpunkt an geltend gemacht werden, zu dem die Anerkennung wirksam wird. (2) Eine Anerkennung der Vaterschaft ist nicht wirksam, solange die Vaterschaft eines anderen Mannes besteht. (3) Eine Anerkennung unter einer Bedingung oder Zeitbestimmung ist unwir...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 642 BGB – Mitwirkung des Bestellers.

Gesetzestext (1) Ist bei der Herstellung des Werkes eine Handlung des Bestellers erforderlich, so kann der Unternehmer, wenn der Besteller durch das Unterlassen der Handlung in Verzug der Annahme kommt, eine angemessene Entschädigung verlangen. (2) Die Höhe der Entschädigung bestimmt sich einerseits nach der Dauer des Verzugs und der Höhe der vereinbarten Vergütung, andererse...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 2229 BGB – Testierfähigkeit Minderjähriger, Testierunfähigkeit.

Gesetzestext (1) Ein Minderjähriger kann ein Testament erst errichten, wenn er das 16. Lebensjahr vollendet hat. (2) Der Minderjährige bedarf zur Errichtung eines Testaments nicht der Zustimmung seines gesetzlichen Vertreters. (3) (weggefallen) (4) Wer wegen krankhafter Störung der Geistestätigkeit, wegen Geistesschwäche oder wegen Bewusstseinsstörung nicht in der Lage ist, die...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 230 BGB – Grenzen der Selbsthilfe.

Gesetzestext (1) Die Selbsthilfe darf nicht weitergehen, als zur Abwendung der Gefahr erforderlich ist. (2) Im Falle der Wegnahme von Sachen ist, sofern nicht Zwangsvollstreckung erwirkt wird, der dingliche Arrest zu beantragen. (3) Im Falle der Festnahme des Verpflichteten ist, sofern er nicht wieder in Freiheit gesetzt wird, der persönliche Sicherheitsarrest bei dem Amtsgeri...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB Vorbemerkung vor §§ 1273 ff BGB

A. Einführung. I. Rechtsnatur und Inhalt des Pfandrechts. Rn 1 Ein Pfandrecht an einem Recht ist ein streng akzessorisches Recht mit dem Inhalt, die übertragbaren Rechte des Verpfänders auszuüben u sich hieraus wegen der gesicherten Forderung zu befriedigen. Es teilt den Charakter des belasteten Rechts. Ein Pfandrecht an einer Forderung ist somit schuldrechtlicher Natur, das d...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 1626a BGB – Elterliche Sorge nicht miteinander verheirateter Eltern; Sorgeerklärungen.

Gesetzestext (1) Sind die Eltern bei der Geburt des Kindes nicht miteinander verheiratet, so steht ihnen die elterliche Sorge gemeinsam zu, (2) 1Das Familiengericht überträgt gemäß A...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 172 BGB – Vollmachtsurkunde.

Gesetzestext (1) Der besonderen Mitteilung einer Bevollmächtigung durch den Vollmachtgeber steht es gleich, wenn dieser dem Vertreter eine Vollmachtsurkunde ausgehändigt hat und der Vertreter sie dem Dritten vorlegt. (2) Die Vertretungsmacht bleibt bestehen, bis die Vollmachtsurkunde dem Vollmachtgeber zurückgegeben oder für kraftlos erklärt wird. A. Anwendungsbereich. Rn 1 Zum...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, EGBGB Art 22 EGBGB – Annahme als Kind.

Gesetzestext (1) 1Die Annahme als Kind im Inland unterliegt dem deutschen Recht. Im Übrigen unterliegt sie dem Recht des Staates, in dem der Anzunehmende zum Zeitpunkt der Annahme seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat. (2) Die Folgen der Annahme in Bezug auf das Verwandtschaftsverhältnis zwischen dem Kind und dem Annehmenden sowie den Personen, zu denen das Kind in einem familie...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 253 BGB – Immaterieller Schaden.

Gesetzestext (1) Wegen eines Schadens, der nicht Vermögensschaden ist, kann Entschädigung in Geld nur in den durch das Gesetz bestimmten Fällen gefordert werden. (2) Ist wegen einer Verletzung des Körpers, der Gesundheit, der Freiheit oder der sexuellen Selbstbestimmung Schadensersatz zu leisten, kann auch wegen des Schadens, der nicht Vermögensschaden ist, eine billige Entsc...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 2362 BGB – Herausgabe- und Auskunftsanspruch des wirklichen Erben.

Gesetzestext (1) Der wirkliche Erbe kann von dem Besitzer eines unrichtigen Erbscheins die Herausgabe an das Nachlassgericht verlangen. (2) Derjenige, welchem ein unrichtiger Erbschein erteilt worden ist, hat dem wirklichen Erben über den Bestand der Erbschaft und über den Verbleib der Erbschaftsgegenstände Auskunft zu erteilen. A. Herausgabe. Rn 1 Dem wirklichen Erben wird ein...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 2145 BGB – Haftung des Vorerben für Nachlassverbindlichkeiten.

Gesetzestext (1) 1Der Vorerbe haftet nach dem Eintritt der Nacherbfolge für die Nachlassverbindlichkeiten noch insoweit, als der Nacherbe nicht haftet. 2Die Haftung bleibt auch für diejenigen Nachlassverbindlichkeiten bestehen, welche im Verhältnis zwischen dem Vorerben und dem Nacherben dem Vorerben zur Last fallen. (2) 1Der Vorerbe kann nach dem Eintritt der Nacherbfolge di...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 909 BGB – Vertiefung.

Gesetzestext Ein Grundstück darf nicht in der Weise vertieft werden, dass der Boden des Nachbargrundstücks die erforderliche Stütze verliert, es sei denn, dass für eine genügende anderweitige Befestigung gesorgt ist. A. Allgemeines. Rn 1 Die Vorschrift enthält keine Anspruchsgrundlage, sondern formuliert lediglich ein Verbot; Anspruchsgrundlagen zur Durchsetzung des Verbots si...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 8 BGB – Wohnsitz nicht voll Geschäftsfähiger.

Gesetzestext Wer geschäftsunfähig oder in der Geschäftsfähigkeit beschränkt ist, kann ohne den Willen seines gesetzlichen Vertreters einen Wohnsitz weder begründen noch aufheben. A. Normzweck. Rn 1 In allen Fällen des § 104 (Geschäftsunfähigkeit) und des § 106 (beschränkte Geschäftsfähigkeit) schließt die Norm eine gewillkürte Wohnsitzbegründung und eine gewillkürte Aufhebung ...mehr