Fachbeiträge & Kommentare zu Kommentar

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, EuErbVO Art 25 EuErbVO – Erbverträge.

Gesetzestext (1) Die Zulässigkeit, die materielle Wirksamkeit und die Bindungswirkungen eines Erbvertrags, der den Nachlass einer einzigen Person betrifft, einschließlich der Voraussetzungen für seine Auflösung, unterliegen dem Recht, das nach dieser Verordnung auf die Rechtsnachfolge von Todes wegen anzuwenden wäre, wenn diese Person zu dem Zeitpunkt verstorben wäre, in dem...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 272 BGB – Zwischenzinsen.

Gesetzestext Bezahlt der Schuldner eine unverzinsliche Schuld vor der Fälligkeit, so ist er zu einem Abzug wegen der Zwischenzinsen nicht berechtigt. A. Normzweck. Rn 1 Nach dem Wortlaut der Norm darf ein Schuldner die Zwischenzinsen einer vor Fälligkeit bezahlten Schuld nicht abziehen (AnwK/Schwab § 272 Rz 1). Die vorzeitige Zahlung des Schuldners gewährt dem Gläubiger einen ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 2000 BGB – Unwirksamkeit der Fristbestimmung.

Gesetzestext 1Die Bestimmung einer Inventarfrist wird unwirksam, wenn eine Nachlassverwaltung angeordnet oder das Nachlassinsolvenzverfahren eröffnet wird. 2Während der Dauer der Nachlassverwaltung oder des Nachlassinsolvenzverfahrens kann eine Inventarfrist nicht bestimmt werden. 3Ist das Nachlassinsolvenzverfahren durch Verteilung der Masse oder durch einen Insolvenzplan b...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 242 BGB – Leistung nach Treu und Glauben.

Gesetzestext Der Schuldner ist verpflichtet, die Leistung so zu bewirken, wie Treu und Glauben mit Rücksicht auf die Verkehrssitte es erfordern. A. Allgemeines. Rn 1 Der bescheiden elegante Wortlaut von § 242 lässt nicht erkennen, welche zentrale Bedeutung der Vorschrift wie dem mit ihr verknüpften Rechtsgrundsatz von Treu und Glauben im deutschen Recht zukommt. Nach diesem Wo...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 1965 BGB – Öffentliche Aufforderung zur Anmeldung der Erbrechte.

Gesetzestext (1) 1Der Feststellung hat eine öffentliche Aufforderung zur Anmeldung der Erbrechte unter Bestimmung einer Anmeldungsfrist vorauszugehen; die Art der Bekanntmachung und die Dauer der Anmeldungsfrist bestimmen sich nach den für das Aufgebotsverfahren geltenden Vorschriften. 2Die Aufforderung darf unterbleiben, wenn die Kosten dem Bestand des Nachlasses gegenüber ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 2291 BGB – Aufhebung durch Testament.

Gesetzestext (1) 1Eine vertragsmäßige Verfügung, durch die ein Vermächtnis oder eine Auflage angeordnet sowie eine Rechtswahl getroffen ist, kann von dem Erblasser durch Testament aufgehoben werden. 2Zur Wirksamkeit der Aufhebung ist die Zustimmung des anderen Vertragschließenden erforderlich. (2) Die Zustimmungserklärung bedarf der notariellen Beurkundung; die Zustimmung ist...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 82 BGB – Anerkennung der Stiftung.

Gesetzestext Die Stiftung ist anzuerkennen, wenn das Stiftungsgeschäft den Anforderungen des § 81 Absatz 1 bis 3 genügt und die dauernde und nachhaltige Erfüllung des Stiftungszwecks gesichert erscheint, es sei denn, die Stiftung würde das Gemeinwohl gefährden. Bei einer Verbrauchsstiftung erscheint die dauernde Erfüllung des Stiftungszwecks gesichert, wenn die in der Satzun...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 1390 BGB – Ansprüche des Ausgleichsberechtigten gegen Dritte.

Gesetzestext (1) 1Der ausgleichsberechtigte Ehegatte kann von einem Dritten Ersatz des Wertes einer unentgeltlichen Zuwendung des ausgleichspflichtigen Ehegatten an den Dritten verlangen, wennmehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 1811 BGB – Zuwendungspflegschaft.

Gesetzestext (1) Der Minderjährige erhält einen Zuwendungspfleger, wenn (2) Der Erblasser ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 915 BGB – Abkauf.

Gesetzestext (1) 1Der Rentenberechtigte kann jederzeit verlangen, dass der Rentenpflichtige ihm gegen Übertragung des Eigentums an dem überbauten Teil des Grundstücks den Wert ersetzt, den dieser Teil zur Zeit der Grenzüberschreitung gehabt hat. 2Macht er von dieser Befugnis Gebrauch, so bestimmen sich die Rechte und Verpflichtungen beider Teile nach den Vorschriften über de...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 1032 BGB – Bestellung an beweglichen Sachen.

Gesetzestext 1Zur Bestellung des Nießbrauchs an einer beweglichen Sache ist erforderlich, dass der Eigentümer die Sache dem Erwerber übergibt und beide darüber einig sind, dass diesem der Nießbrauch zustehen soll. 2Die Vorschriften des § 929 Satz 2, der §§ 930 bis 932 und der §§ 933 bis 936 finden entspr Anwendung; in den Fällen des § 936 tritt nur die Wirkung ein, dass der ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 2069 BGB – Abkömmlinge des Erblassers.

Gesetzestext Hat der Erblasser einen seiner Abkömmlinge bedacht und fällt dieser nach der Errichtung des Testaments weg, so ist im Zweifel anzunehmen, dass dessen Abkömmlinge insoweit bedacht sind, als sie bei der gesetzlichen Erbfolge an dessen Stelle treten würden. A. Anwendungsbereich. I. Testamente. Rn 1 Ein Abkömmling des Erblassers ist i Zw (vgl Ddorf ErbR 21, 423) als Re...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 1388 BGB – Eintritt der Gütertrennung.

Gesetzestext Mit der Rechtskraft der Entscheidung, die die Zugewinngemeinschaft vorzeitig aufhebt, tritt Gütertrennung ein. A. Allgemeines. Rn 1 Mit der Rechtskraft der gestaltenden Entscheidung über den Antrag auf vorzeitige Aufhebung des Zugewinnausgleichs endet der gesetzliche Güterstand der Zugewinngemeinschaft und es tritt Gütertrennung ein. Das gilt sowohl im Fall der En...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 555f BGB – Vereinbarungen über Erhaltungs- oder Modernisierungsmaßnahmen.

Gesetzestext Die Vertragsparteien können nach Abschluss des Mietvertrags aus Anlass von Erhaltungs- oder Modernisierungsmaßnahmen Vereinbarungen treffen, insbesondere über die A. Gesetzesgeschichte, Zweck und Anwendungsbereich. Rn ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, WEG § 11 WEG – Aufhebung der Gemeinschaft.

Gesetzestext (1) Kein Wohnungseigentümer kann die Aufhebung der Gemeinschaft verlangen. Dies gilt auch für eine Aufhebung aus wichtigem Grund. 3Eine abweichende Vereinbarung ist nur für den Fall zulässig, dass das Gebäude ganz oder teilweise zerstört wird und eine Verpflichtung zum Wiederaufbau nicht besteht. (2) Das Recht eines Pfändungsgläubigers (§ 751 des Bürgerlichen Ges...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 763 BGB – Lotterie- und Ausspielvertrag.

Gesetzestext 1Ein Lotterievertrag oder ein Ausspielvertrag ist verbindlich, wenn die Lotterie oder die Ausspielung staatlich genehmigt ist. 2Anderenfalls finden die Vorschriften des § 762 Anwendung. A. Normzweck, Anwendungsbereich, Bedeutung, Internationales Privatrecht. Rn 1 Die Bestimmung des § 763 schafft eine Ausnahme zu § 762: Staatlich genehmigte private – oder staatlich...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, EuErbVO Art 75 EuErbVO – Verhältnis zu bestehenden internationalen Übereinkommen.

Gesetzestext (1) Diese Verordnung lässt die Anwendung internationaler Übereinkommen unberührt, denen ein oder mehrere Mitgliedstaaten zum Zeitpunkt der Annahme dieser Verordnung angehören und die Bereiche betreffen, die in dieser Verordnung geregelt sind. Insbesondere wenden die Mitgliedstaaten, die Vertragsparteien des Haager Übereinkommens vom 5. Oktober 1961 über das auf ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 1066 BGB – Nießbrauch am Anteil eines Miteigentümers.

Gesetzestext (1) Besteht ein Nießbrauch an dem Anteil eines Miteigentümers, so übt der Nießbraucher die Rechte aus, die sich aus der Gemeinschaft der Miteigentümer in Ansehung der Verwaltung der Sache und der Art ihrer Benutzung ergeben. (2) Die Aufhebung der Gemeinschaft kann nur von dem Miteigentümer und dem Nießbraucher gemeinschaftlich verlangt werden. (3) Wird die Gemeins...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 1971 BGB – Nicht betroffene Gläubiger.

Gesetzestext 1Pfandgläubiger und Gläubiger, die im Insolvenzverfahren den Pfandgläubigern gleichstehen, sowie Gläubiger, die bei der Zwangsvollstreckung in das unbewegliche Vermögen ein Recht auf Befriedigung aus diesem Vermögen haben, werden, soweit es sich um die Befriedigung aus den ihnen haftenden Gegenständen handelt, durch das Aufgebot nicht betroffen. 2Das Gleiche gil...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 1223 BGB – Rückgabepflicht; Einlösungsrecht.

Gesetzestext (1) Der Pfandgläubiger ist verpflichtet, das Pfand nach dem Erlöschen des Pfandrechts dem Verpfänder zurückzugeben. (2) Der Verpfänder kann die Rückgabe des Pfandes gegen Befriedigung des Pfandgläubigers verlangen, sobald der Schuldner zur Leistung berechtigt ist. A. Rückgabepflicht des Pfandgläubigers (Abs 1). I. Rechte des Verpfänders. Rn 1 Aus dem mit dem Pfandgl...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 518 BGB – Form des Schenkungsversprechens.

Gesetzestext (1) 1Zur Gültigkeit eines Vertrags, durch den eine Leistung schenkweise versprochen wird, ist die notarielle Beurkundung des Versprechens erforderlich. 2Das Gleiche gilt, wenn ein Schuldversprechen oder ein Schuldanerkenntnis der in den §§ 780, 781 bezeichneten Art schenkweise erteilt wird, von dem Versprechen oder der Anerkennungserklärung. (2) Der Mangel der Fo...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 553 BGB – Gestattung der Gebrauchsüberlassung an Dritte.

Gesetzestext (1) 1Entsteht für den Mieter nach Abschluss des Mietvertrags ein berechtigtes Interesse, einen Teil des Wohnraums einem Dritten zum Gebrauch zu überlassen, so kann er von dem Vermieter die Erlaubnis hierzu verlangen. 2Dies gilt nicht, wenn in der Person des Dritten ein wichtiger Grund vorliegt, der Wohnraum übermäßig belegt würde oder dem Vermieter die Überlassu...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 1643 BGB – Genehmigungsbedürftige Rechtsgeschäfte.

Gesetzestext (1) Die Eltern bedürfen der Genehmigung des Familiengerichts in den Fällen, in denen ein Betreuer nach den §§ 1850 bis 1854 der Genehmigung des Betreuungsgerichts bedarf, soweit sich nicht aus den Absätzen 2 bis 5 etwas anderes ergibt. (2) Nicht genehmigungsbedürftig gemäß § 1850 sind Verfügungen über Grundpfandrechte sowie Verpflichtungen zu einer solchen Verfüg...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 137 BGB – Rechtsgeschäftliches Verfügungsverbot.

Gesetzestext 1Die Befugnis zur Verfügung über ein veräußerliches Recht kann nicht durch Rechtsgeschäft ausgeschlossen oder beschränkt werden. 2Die Wirksamkeit einer Verpflichtung, über ein solches Recht nicht zu verfügen, wird durch diese Vorschrift nicht berührt. A. Normzweck. Rn 1 § 137 1 schützt in erster Linie die Verkehrsfähigkeit von Sachen und Rechten und sichert den nu...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 2338 BGB – Pflichtteilsbeschränkung.

Gesetzestext (1) 1Hat sich ein Abkömmling in solchem Maße der Verschwendung ergeben oder ist er in solchem Maße überschuldet, dass sein späterer Erwerb erheblich gefährdet wird, so kann der Erblasser das Pflichtteilsrecht des Abkömmlings durch die Anordnung beschränken, dass nach dem Tode des Abkömmlings dessen gesetzliche Erben das ihm Hinterlassene oder den ihm gebührenden...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, EGBGB Art 41 EGBGB – Wesentlich engere Verbindung.

Gesetzestext (1) Besteht mit dem Recht eines Staates eine wesentlich engere Verbindung als mit dem Recht, das nach den Artikeln 38 bis 40 Abs. 2 maßgebend wäre, so ist jenes Recht anzuwenden. (2) Eine wesentlich engere Verbindung kann sich insbesondere ergebenmehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, WEG § 18 WEG – Verwaltung und Benutzung.

Gesetzestext (1) Die Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums obliegt der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer. (2) Jeder Wohnungseigentümer kann von der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer verlangen, die dem Interesse der Gesamtheit der Wohnungsei...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 379 BGB – Wirkung der Hinterlegung bei nicht ausgeschlossener Rücknahme.

Gesetzestext (1) Ist die Rücknahme der hinterlegten Sache nicht ausgeschlossen, so kann der Schuldner den Gläubiger auf die hinterlegte Sache verweisen. (2) Solange die Sache hinterlegt ist, trägt der Gläubiger die Gefahr und ist der Schuldner nicht verpflichtet, Zinsen zu zahlen oder Ersatz für nicht gezogene Nutzungen zu leisten. (3) Nimmt der Schuldner die hinterlegte Sache...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 167 BGB – Erteilung der Vollmacht.

Gesetzestext (1) Die Erteilung der Vollmacht erfolgt durch Erklärung gegenüber dem zu Bevollmächtigenden oder dem Dritten, dem gegenüber die Vertretung stattfinden soll. (2) Die Erklärung bedarf nicht der Form, welche für das Rechtsgeschäft bestimmt ist, auf das sich die Vollmacht bezieht. A. Begriff, Rechtsnatur und rechtliche Struktur der Vollmacht. Rn 1 Die von der Ermächtig...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, 32016R1103 Art 69 EuGüVO – Übergangsbestimmungen.

Gesetzestext (1) Diese Verordnung ist vorbehaltlich der Absätze 2 und 3 nur auf Verfahren, öffentliche Urkunden und gerichtliche Vergleiche anzuwenden, die am 29. Januar 2019 oder danach eingeleitet, förmlich errichtet oder eingetragen beziehungsweise gebilligt oder geschlossen worden sind. (2) Ist das Verfahren im Ursprungsmitgliedstaat vor dem 29. Januar 2019 eingeleitet wo...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 100 BGB – Nutzungen.

Gesetzestext Nutzungen sind die Früchte einer Sache oder eines Rechts sowie die Vorteile, welche der Gebrauch der Sache oder des Rechts gewährt. A. Begriff und Bedeutung. Rn 1 Inhalt der Norm ist allein die Legaldefinition des Begriffs der Nutzungen, der den Oberbegriff für die Sach- und Rechtsfrüchte (s. § 99) sowie die Gebrauchsvorteile darstellt. Von Bedeutung ist der Begri...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 2023 BGB – Haftung bei Rechtshängigkeit, Nutzungen und Verwendungen.

Gesetzestext (1) Hat der Erbschaftsbesitzer zur Erbschaft gehörende Sachen herauszugeben, so bestimmt sich von dem Eintritt der Rechtshängigkeit an der Anspruch des Erben auf Schadensersatz wegen Verschlechterung, Untergangs oder einer aus einem anderen Grund eintretenden Unmöglichkeit der Herausgabe nach den Vorschriften, die für das Verhältnis zwischen dem Eigentümer und d...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 675s BGB – Ausführungsfrist für Zahlungsvorgänge.

Gesetzestext (1) 1Der Zahlungsdienstleister des Zahlers ist verpflichtet sicherzustellen, dass der Zahlungsbetrag spätestens am Ende des auf den Zugangszeitpunkt des Zahlungsauftrags folgenden Geschäftstags beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers eingeht. 2Für Zahlungsvorgänge innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums, die nicht in Euro erfolgen, können ein Zahle...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 392 BGB – Aufrechnung gegen beschlagnahmte Forderung.

Gesetzestext Durch die Beschlagnahme einer Forderung wird die Aufrechnung einer dem Schuldner gegen den Gläubiger zustehenden Forderung nur dann ausgeschlossen, wenn der Schuldner seine Forderung nach der Beschlagnahme erworben hat oder wenn seine Forderung erst nach der Beschlagnahme und später als die in Beschlag genommene Forderung fällig geworden ist. A. Überblick. Rn 1 Mi...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 1667 BGB – Gerichtliche Maßnahmen bei Gefährdung des Kindesvermögens.

Gesetzestext (1) 1Das Familiengericht kann anordnen, dass die Eltern ein Verzeichnis des Vermögens des Kindes einreichen und über die Verwaltung Rechnung legen. 2Die Eltern haben das Verzeichnis mit der Versicherung der Richtigkeit und Vollständigkeit zu versehen. 3Ist das eingereichte Verzeichnis ungenügend, so kann das Familiengericht anordnen, dass das Verzeichnis durch e...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, 32007R0864 Art 8 ROM II – Verletzung von Rechten des geistigen Eigentums.

Gesetzestext (1) Auf außervertragliche Schuldverhältnisse aus einer Verletzung von Rechten des geistigen Eigentums ist das Recht des Staates anzuwenden, für den der Schutz beansprucht wird. (2) Bei außervertraglichen Schuldverhältnissen aus einer Verletzung von gemeinschaftsweit einheitlichen Rechten des geistigen Eigentums ist auf Fragen, die nicht unter den einschlägigen Re...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 560 BGB – Veränderungen von Betriebskosten.

Gesetzestext (1) 1Bei einer Betriebskostenpauschale ist der Vermieter berechtigt, Erhöhungen der Betriebskosten durch Erklärung in Textform anteilig auf den Mieter umzulegen, soweit dies im Mietvertrag vereinbart ist. 2Die Erklärung ist nur wirksam, wenn in ihr der Grund für die Umlage bezeichnet und erläutert wird. (2) 1Der Mieter schuldet den auf ihn entfallenden Teil der U...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 486a BGB – Besondere Vorschriften für Verträge über langfristige Urlaubsprodukte.

Gesetzestext (1) 1Bei einem Vertrag über ein langfristiges Urlaubsprodukt enthält das in Artikel 242 § 1 Absatz 2 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche bezeichnete Formblatt einen Ratenzahlungsplan. 2Der Unternehmer darf von den dort genannten Zahlungsmodalitäten nicht abweichen. 3Er darf den laut Formblatt fälligen jährlichen Teilbetrag vom Verbraucher nur fo...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, HKÜ Art 35 HKÜ – (nicht abgedruckt)

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB Vorbemerkung vor §§ 1313 bis 1320 BGB

A. Allgemeines. Rn 1 Eine staatlich wirksame Ehe kann nur durch den Tod aufgelöst oder durch richterliche Entscheidung geschieden (§ 1564 I 1) oder aufgehoben (§ 1313 I 1) werden. Das Vorliegen einer Nichtehe (vgl § 1310) wird durch ein Feststellungsverfahren bestätigt und hat wegen der zugrunde liegenden schwerwiegenden formellen oder materiellen Fehler keinerlei familienrec...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 2232 BGB – Öffentliches Testament.

Gesetzestext 1Zur Niederschrift eines Notars wird ein Testament errichtet, indem der Erblasser dem Notar seinen letzten Willen erklärt oder ihm eine Schrift mit der Erklärung übergibt, dass die Schrift seinen letzten Willen enthalte. 2Der Erblasser kann die Schrift offen oder verschlossen übergeben; sie braucht nicht von ihm geschrieben zu sein. A. Allgemeines. Rn 1 Das öffent...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 675i BGB – Ausnahmen für Kleinbetragsinstrumente und E-Geld.

Gesetzestext (1) 1Ein Zahlungsdienstevertrag kann die Überlassung eines Kleinbetragsinstruments an den Zahlungsdienstnutzer vorsehen. 2Ein Kleinbetragsinstrument ist ein Mittel,mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 1626 BGB – Elterliche Sorge, Grundsätze.

Gesetzestext (1) 1Die Eltern haben die Pflicht und das Recht, für das minderjährige Kind zu sorgen (elterliche Sorge). 2Die elterliche Sorge umfasst die Sorge für die Person des Kindes (Personensorge) und das Vermögen des Kindes (Vermögenssorge). (2) 1Bei der Pflege und Erziehung berücksichtigen die Eltern die wachsende Fähigkeit und das wachsende Bedürfnis des Kindes zu selb...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 2258 BGB – Widerruf durch ein späteres Testament.

Gesetzestext (1) Durch die Errichtung eines Testaments wird ein früheres Testament insoweit aufgehoben, als das spätere Testament mit dem früheren in Widerspruch steht. (2) Wird das spätere Testament widerrufen, so ist im Zweifel das frühere Testament in gleicher Weise wirksam, wie wenn es nicht aufgehoben worden wäre. A. Allgemeines. Rn 1 Ein später errichtetes Testament hebt ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 30 BGB – Besondere Vertreter.

Gesetzestext 1Durch die Satzung kann bestimmt werden, dass neben dem Vorstand für gewisse Geschäfte besondere Vertreter zu bestellen sind. 2Die Vertretungsmacht eines solchen Vertreters erstreckt sich im Zweifel auf alle Rechtsgeschäfte, die der ihm zugewiesene Geschäftskreis gewöhnlich mit sich bringt. A. Funktion. Rn 1 Durch besondere Vertreter können sich Vereine eine diffe...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 1055 BGB – Rückgabepflicht des Nießbrauchers.

Gesetzestext (1) Der Nießbraucher ist verpflichtet, die Sache nach der Beendigung des Nießbrauchs dem Eigentümer zurückzugeben. (2) Bei dem Nießbrauch an einem landwirtschaftlichen Grundstück finden die Vorschriften des § 596 Abs. 1 und des § 596a, bei dem Nießbrauch an einem Landgut finden die Vorschriften des § 596 Abs. 1 und der §§ 596a, 596b entsprechende Anwendung. A. Der...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 991 BGB – Haftung des Besitzmittlers.

Gesetzestext (1) Leitet der Besitzer das Recht zum Besitz von einem mittelbaren Besitzer ab, so findet die Vorschrift des § 990 in Ansehung der Nutzungen nur Anwendung, wenn die Voraussetzungen des § 990 auch bei dem mittelbaren Besitzer vorliegen oder diesem gegenüber die Rechtshängigkeit eingetreten ist. (2) War der Besitzer bei dem Erwerb des Besitzes in gutem Glauben, so ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 651f BGB – Änderungsvorbehalte; Preissenkung.

Gesetzestext (1) Der Reiseveranstalter kann den Reisepreis einseitig nur erhöhen, wennmehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 1413 BGB – Widerruf der Überlassung der Vermögensverwaltung.

Gesetzestext Überlässt ein Ehegatte sein Vermögen der Verwaltung des anderen Ehegatten, so kann das Recht, die Überlassung jederzeit zu widerrufen, nur durch Ehevertrag ausgeschlossen oder eingeschränkt werden; ein Widerruf aus wichtigem Grund bleibt gleichwohl zulässig. A. Allgemeines. Rn 1 Jeder Ehegatte kann dem anderen die Befugnis einräumen, sein Vermögen als Ganzes oder ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 555a BGB – Erhaltungsmaßnahmen.

Gesetzestext (1) Der Mieter hat Maßnahmen zu dulden, die zur Instandhaltung oder Instandsetzung der Mietsache erforderlich sind (Erhaltungsmaßnahmen). (2) Erhaltungsmaßnahmen sind dem Mieter rechtzeitig anzukündigen, es sei denn, sie sind nur mit einer unerheblichen Einwirkung auf die Mietsache verbunden oder ihre sofortige Durchführung ist zwingend erforderlich. (3) Aufwendun...mehr