Fachbeiträge & Kommentare zu Klage

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 1... / 2.2.4 Vorschriften über Urteile und andere Entscheidungen (§§ 95–114 FGO)

Rz. 7 § 95 FGO: nicht anwendbar, wenn der BFH nur über die Revision entscheidet, z. B. bei Verwerfung oder Zurückweisung der Revision (hier gehen die Sondervorschriften §§ 126–127 FGO vor); anwendbar, wenn der BFH nach § 126 Abs. 3 Nr. 1 FGO zugleich durch Urteil über die Klage entscheidet. § 96 FGO: entsprechend anwendbar. Abs. 1 S. 1: Entscheidung nach freier Überzeugung.[1...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 1... / 6 Rechtsstellung des zum Revisionsverfahren Beigetretenen

Rz. 11 Die beigetretene Behörde erlangt mit ihrem Beitritt die Rechtsstellung eines Beteiligten. Sie hat damit das Recht auf Akteneinsicht, Anspruch auf rechtliches Gehör, kann Antrag auf mündliche Verhandlung stellen oder auf mündliche Verhandlung verzichten, ist zum Termin zu laden und am Schriftsatzaustausch zu beteiligen. Herren des Verfahrens mit Dispositionsbefugnis bl...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 1... / 4.6.5.2 Verletzung der Hinweispflicht

Rz. 52 Die Hinweispflicht nach § 76 Abs. 2 FGO betrifft weniger die Sachaufklärung durch das FG, sondern das verfassungsrechtliche Gebot eines fairen Verfahrens, effektiven Rechtsschutzes und das Verbot von Überraschungsentscheidungen[1] durch entsprechenden Schutz und Hilfestellung durch das Gericht.[2] Inhalt und Umfang dieser Hinweispflichten sind von der Sach- und Rechts...mehr

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Schwarz/Pahlke, FGO § 119 F... / 1.1 Absolute Revisionsgründe

Rz. 1 Liegt ein Verfahrensfehler vor, führt dies regelmäßig nur dann zur Aufhebung des angefochtenen Urteils, wenn die Entscheidung auf dem Verfahrensmangel beruht, d. h., der Verfahrensfehler muss für die Entscheidung in dem Sinn ursächlich (kausal) sein, dass die Entscheidung ohne den Verfahrensmangel anders (für den Revisionskläger günstiger) ausgefallen wäre. Dementsprec...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 1... / 6.1 Arten der Anschlussrevision

Rz. 57 Obwohl die Anschlussrevision in der FGO nicht ausdrücklich vorgesehen ist, ist sie auch im finanzgerichtlichen Verfahren zulässig.[1] Bisher wurde zwischen selbstständiger und unselbstständiger Anschlussrevision unterschieden. Selbstständig war die Anschlussrevision, wenn sie der Revisionsbeklagte innerhalb der Revisionsfrist eingelegt hatte. Sie wurde zur selbstständ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 1... / 4.6.3.2 Auseinandersetzung mit dem FG-Urteil

Rz. 35 Die alleinige Angabe der verletzten Rechtsnorm genügt jedoch den Erfordernissen des Abs. 3 Nr. 2a nicht. Die Revisionsbegründung dient der Zusammenfassung des Streitstoffs, der Entlastung des BFH und damit der Beschleunigung des Revisionsverfahrens. In der Revisionsbegründung sind daher zusätzlich die rechtlichen oder tatsächlichen Gründe anzugeben, die nach der Auffa...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 1... / 4 Rücknahme der Nichtzulassungsbeschwerde

Rz. 22 § 125 FGO gilt entsprechend für die Rücknahme der Nichtzulassungsbeschwerde.[1] Die Rücknahme bewirkt wie bei der Revisionszurücknahme lediglich den Verlust des eingelegten Rechtsmittels, der Beschwerde, nicht wie bei einer Klagerücknahme den Verlust der Klage.[2] Dass eine Nichtzulassungsbeschwerde eingelegt und wieder zurückgenommen wurde, steht daher einer erneuten...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 1... / 4.6.4 Rüge von Verfahrensmängeln (Abs. 3 Nr. 2 Buchst. b)

Rz. 40 Rügt der Revisionskläger mit der Revisionsbegründung Verfahrensmängel (Verstoß gegen Prozessrecht), reicht die bloße Bezeichnung der verletzten Rechtsnorm bzw. die Angabe der Umstände der Rechtsverletzung (Abs. 3 Nr. 2a) nicht aus. Nach Abs. 3 Nr. 2b müssen darüber hinaus die Tatsachen angegeben werden, die den Verfahrensmangel ergeben, um dem BFH die Prüfung des Sach...mehr

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Schwarz/Pahlke, FGO § 119 F... / 4.3 Entscheidungserheblichkeit

Rz. 23 Hat das FG einem Beteiligten die Möglichkeit verwehrt, sich zu dem entscheidungserheblichen Sachverhalt überhaupt – dem Gesamtergebnis des Verfahrens[1] – zu äußern, besteht die unwiderlegliche Vermutung nach Nr. 3, dass die Entscheidung auf dem Verfahrensmangel beruht, z. B. wenn der Kläger versehentlich zur mündlichen Verhandlung nicht geladen war oder ein begründet...mehr

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Weiterbeschäftigungsansprüc... / 2.1.2 Obsiegen im Kündigungsschutzprozess

Obsiegt der Arbeitnehmer mit der Kündigungsschutzklage, überwiegen seine Beschäftigungsinteressen. Die Entscheidung über die Wirksamkeit der Kündigung ist zwar noch nicht rechtskräftig. Der Arbeitgeber hatte jedoch Gelegenheit, in einem ordentlichen Prozessverfahren die Kündigungsgründe vorzutragen und Beweismittel zu benennen. Führt die erstinstanzliche Würdigung dennoch da...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 1... / 4.6.5.3 Verstoß gegen das Gesamtergebnis des Verfahrens, gegen den Akteninhalt

Rz. 54 Mit der Rüge, das FG habe nicht das Gesamtergebnis des Verfahrens berücksichtigt und gegen den Inhalt der Akten verstoßen, wird i. d. R. eine Verletzung des § 96 Abs. 1 FGO (Berücksichtigung des Gesamtergebnisses des Verfahrens) geltend gemacht.[1] Das FG ist danach insbesondere verpflichtet, den Inhalt der vorgelegten Akten und den Vortrag der Verfahrensbeteiligten (...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 1... / 3 Entsprechende Anwendung im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren

Rz. 4 Abs. 1 ist im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren entsprechend anzuwenden.[1] Beschwerdeberechtigt ist, wer berechtigt wäre, gegen das FG-Urteil Revision einzulegen. Unabhängig davon, ob der Kläger oder das FA Beschwerde eingelegt hat, ist der Beigeladene des Klageverfahrens auch Beteiligter des Nichtzulassungsbeschwerdeverfahrens.[2] Dies ist die Folge der Änderung des ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 1... / 5.2 Bindungswirkung

Rz. 32 Das FG hat bei seiner erneuten Entscheidung die rechtliche Beurteilung des BFH zugrunde zu legen (Abs. 5; sog. Bindungswirkung). Damit soll ein endloses Hin- und Herschieben der Sache zwischen den Instanzen verhindert werden, wenn FG und BFH an ihren abweichenden Auffassungen festhalten.[1] Die Bindung besteht hinsichtlich der Gründe, die zur Zurückverweisung, und der...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 1... / 1.5 Entscheidung über die Zulässigkeit

Rz. 6 Schon das Fehlen nur einer Zulässigkeitsvoraussetzung führt zur Unzulässigkeit der Revision.[1] Sie ist durch Beschluss zu verwerfen.[2] Die Entscheidung ergeht grundsätzlich in der Besetzung mit drei Richtern[3] ohne mündliche Verhandlung; zu der Entscheidung über die Zulässigkeit durch den Vollsenat s. Dürr, in Schwarz/Pahlke/Keß, AO/FGO, § 126 FGO Rz. 6. Betrifft das...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 1... / 1 Grundlagen

Rz. 1 § 125 FGO entspricht im Wesentlichen der Regelung über die Klagerücknahme in § 72 FGO. Die Revisionsrücknahme ist abzugrenzen vom Verzicht auf die Revision (Rechtsmittelverzicht, Rz. 16), von der Rücknahme der Klage, die auch noch im Revisionsverfahren erklärt werden kann (Rz. 2ff.) und von der Erledigung des Verfahrens (Rz. 1a). Die Rücknahmemöglichkeit entspricht der ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 1... / 3.4 Unbedingte Einlegung

Rz. 10 Die Revision ist[1] bedingungsfeindlich, darf also nicht unter einer Bedingung eingelegt werden.[2] Dies erfordert die im Prozessrecht unabdingbare Klarheit über das Schweben oder Nichtschweben eines Rechtsstreits oder eines Rechtsmittels bzw. über die Rechtskraft einer finanzgerichtlichen Entscheidung. Ob eine Bedingung vorliegt, ist durch Auslegung zu ermitteln.[3] E...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 1... / 4 Klageänderung nach § 68 FGO

Rz. 9 Mit der Neufassung des § 68 FGO ab 2001 wird nunmehr der neue bzw. geänderte Bescheid kraft Gesetzes, d. h. automatisch ohne Antragstellung, alleiniger Verfahrensgegenstand, und zwar auch im Revisionsverfahren. Es handelt sich um eine gesetzlich zugelassene Klageänderung.[1] Das gilt auch, wenn ein angefochtener Bescheid lediglich um einen Vorläufigkeitsvermerk ergänzt...mehr

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Schwarz/Pahlke, FGO § 119 F... / 4.4 Rüge der Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör

Rz. 26 Die Verletzung des rechtlichen Gehörs muss innerhalb der Revisionsbegründungsfrist (bzw. der Begründungsfrist für die Nichtzulassungsbeschwerde) schlüssig gerügt werden.[1] Dazu ist die Angabe der Tatsachen erforderlich, aus denen sich die Gehörsverletzung ergibt.[2] Bei den Rügeanforderungen ist danach zu unterscheiden, ob sich die Gehörsverletzung nur auf einzelne Fe...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 1... / 3.2 Rechtsfolge der Revisionsrücknahme

Rz. 16 Die Rücknahme der Revision bewirkt nur den Verlust der jeweils eingelegten Revision, nicht des Rechtsmittels überhaupt. Das angefochtene Urteil bleibt bestehen. Das Recht, Revision einzulegen, kann deshalb, sofern die Revisionsfrist noch nicht abgelaufen ist, erneut (theoretisch mehrfach) wahrgenommen werden.[1] Deshalb wird das FG-Urteil, wenn die fristgerecht eingel...mehr

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Schwarz/Pahlke, FGO § 119 F... / 4.6 Einzelfälle

Rz. 31 Der Anspruch auf Gewährung rechtlichen Gehörs kann verletzt sein, wenn das FG eingereichte Schriftsätze oder das Vorbringen eines Beteiligten nicht zur Kenntnis nimmt[1], auch wenn der rechtzeitig eingegangene Schriftsatz dem FG verspätet vorgelegt wurde[2]; es sei denn, der Beteiligte kommt seiner prozessualen Verantwortung nicht nach[3]; das FG entscheidet, ohne dass ...mehr

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Schwarz/Pahlke, FGO § 119 F... / 7.1 Fehlen von Entscheidungsgründen

Rz. 40 Der Anspruch auf rechtliches Gehör verpflichtet das FG, die Ausführungen der Beteiligten zur Kenntnis zu nehmen, in Erwägung zu ziehen und sich mit dem entscheidungserheblichen Kern des Vorbringens auseinanderzusetzen (sog. Beachtenspflicht). Ein Fehlen der Entscheidungsgründe i. S. d. § 119 Nr. 6 FGO liegt daher nur vor, wenn den Beteiligten die Möglichkeit entzogen ...mehr

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Gebührenstreitwert: Klage auf künftigen Vorschuss

1 Leitsatz Der Gebührenstreitwert für den Antrag, einen Wohnungseigentümer auf künftigen Vorschuss bis zu einem neuen Beschluss nach § 28 Abs. 1 Satz 1 WEG zu verpflichten, bemisst sich nicht nach dem 3,5-fachen Jahresbetrag des aktuell geschuldeten Hausgeldes. Maximal ist ein Jahresbetrag anzusetzen. 2 Normenkette § 28 Abs. 1 Satz 1 WEG; § 49 GKG 3 Das Problem Die Gemeinschaft d...mehr

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Gebührenstreitwert: Klage auf Zustimmung zur Änderung der Gemeinschaftsordnung

1 Leitsatz Der Gebührenstreitwert einer Klage auf Zustimmung der Änderung der Gemeinschaftsordnung dahingehend, ein Teil- in ein Wohnungseigentum umzuwidmen, bestimmt sich nach dem Angreiferinteresse und berechnet sich nach § 9 Satz 1 ZPO nach dem 3,5-fachen Wert der jährlichen Mieteinnahmen bei einer Nutzung als Wohnung. 2 Normenkette § 48 Abs. 1 GKG; § 9 ZPO 3 Das Problem Wohnu...mehr

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Gebührenstreitwert: Klage a... / 2 Normenkette

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Gebührenstreitwert: Klage a... / 6 Entscheidung

LG Frankfurt a. M., Beschluss v. 10.5.2023, 2-13 T 25/23mehr

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Gebührenstreitwert: Klage a... / 3 Das Problem

Wohnungseigentümer K verklagt die anderen 65 Wohnungseigentümer, die Gemeinschaftsordnung zu ändern. Das Teileigentum des K soll in ein Wohnungseigentum umgewidmet werden. Fraglich ist, nach welchen Bestimmungen der Gebührenstreitwert zu bestimmen ist.mehr

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Gebührenstreitwert: Klage a... / 6 Entscheidung

LG Karlsruhe, Beschluss v. 17.3.2023, 11 T 59/23mehr

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Gebührenstreitwert: Klage a... / 2 Normenkette

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Gebührenstreitwert: Klage a... / 1 Leitsatz

Der Gebührenstreitwert einer Klage auf Zustimmung der Änderung der Gemeinschaftsordnung dahingehend, ein Teil- in ein Wohnungseigentum umzuwidmen, bestimmt sich nach dem Angreiferinteresse und berechnet sich nach § 9 Satz 1 ZPO nach dem 3,5-fachen Wert der jährlichen Mieteinnahmen bei einer Nutzung als Wohnung.mehr

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Gebührenstreitwert: Klage a... / 5 Hinweis

Problemüberblick Im Fall klagt ein Wohnungseigentümer, wohl gestützt auf § 10 Abs. 2 WEG, seine Räumlichkeiten, die als Teileigentum gewidmet sind und also nicht bewohnt werden dürfen, in ein Wohnungseigentum umzuwidmen. Eine solche Klage ist regelmäßig zum Scheitern verurteilt, da die Voraussetzungen des § 10 Abs. 2 WEG in aller Regel nicht vorliegen werden! Die Entscheidung...mehr

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Gebührenstreitwert: Klage a... / 1 Leitsatz

Der Gebührenstreitwert für den Antrag, einen Wohnungseigentümer auf künftigen Vorschuss bis zu einem neuen Beschluss nach § 28 Abs. 1 Satz 1 WEG zu verpflichten, bemisst sich nicht nach dem 3,5-fachen Jahresbetrag des aktuell geschuldeten Hausgeldes. Maximal ist ein Jahresbetrag anzusetzen.mehr

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Gebührenstreitwert: Klage a... / 3 Das Problem

Die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer K begehrt von Wohnungseigentümer B im Urkundenprozess u. a., B zur Zahlung auf künftigen Vorschuss bis zu einem neuen Beschluss nach § 28 Abs. 1 Satz 1 WEG zu verpflichten. Fraglich ist, nach welchen Bestimmungen der Gebührenstreitwert zu berechnen ist.mehr

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Gebührenstreitwert: Klage a... / 5 Hinweis

Problemüberblick Das LG fragt, wie der Gebührenstreitwert für den Antrag zu ermitteln ist, einen Wohnungseigentümer auf künftigen Vorschuss zu verpflichten, bis ein neuer Beschluss nach § 28 Abs. 1 Satz 1 WEG gefasst ist. Das LG Karlsruhe, Beschluss v. 8.7.2022, 11 T 42/22, meinte, der Streitwert richte sich nach dem 3,5-fachen Jahresbetrag gem. § 48 Abs. 1 Satz 1 GKG, § 9 ZP...mehr

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Gebührenstreitwert: Klage a... / 4 Die Entscheidung

Das LG meint, der Gebührenstreitwert bestimme sich gem. § 48 Abs. 1 Satz 1 GKG i. V. m. §§ 3 ff. ZPO nach dem Angreiferinteresse. Dieses betrage nach § 9 Satz 1 ZPO den 3,5-fachen Wert der jährlichen Mieteinnahmen bei einer Nutzung als Wohnung (Hinweis auf LG Braunschweig, Urteil v. 22.11.2016, 6 S 11/16). Die monatlichen Netto-Mieteinnahmen für die ca. 200 m2 großen Räumlic...mehr

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Gebührenstreitwert: Klage a... / 4 Die Entscheidung

Das LG meint, für die Berechnung könne man nicht § 9 ZPO nutzen. Voraussetzung hierfür sei nämlich, dass das in Rede stehende Recht seiner Natur nach voraussichtlich noch für eine Dauer von wenigstens 3,5 Jahren bestehe oder erfahrungsgemäß noch so lange bestehen könne. Dies sei bei der Vorschusszahlung nach § 28 Abs. 1 Satz 1 WEG erfahrungsgemäß nicht der Fall. Zwar entspre...mehr

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WEG-Streitigkeit: Erzwingun... / 3 Das Problem

Grundstücksnachbar K, der auch Wohnungseigentümer ist, und die anderen Wohnungseigentümer streiten um die Bewilligung einer Baulast. Fraglich ist, ob es sich bei der Klage auf Bewilligung der Baulast um eine WEG-Streitigkeit handelt. Die beklagten Wohnungseigentümer bejahen die Frage und berufen sich auf eine unter ihnen als Wohnungseigentümer vereinbarte Schiedseinrede (Hin...mehr

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Videoaufzeichnung: Unterlas... / 4 Die Entscheidung

Die sofortige Beschwerde hat teilweise Erfolg. Nach LG-Ansicht erscheint eine Kostenaufhebung sachgerecht. Der Ausgang des Prozesses sei unsicher gewesen. Zwar könnten die Wohnungseigentümer Abwehransprüche aus § 1004 BGB in Bezug auf das gemeinschaftliche Eigentum nicht geltend machen. Auch der Abwehranspruch aus § 14 Abs. 1 Nr. 1 WEG liege bei der Gemeinschaft der Wohnungs...mehr

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Zuständigkeitsbestimmung / 4 Die Entscheidung

Das OLG bejaht die Frage! Die Voraussetzungen für eine Gerichtsstandbestimmung nach § 36 Abs. 1 Nr. 3 ZPO lägen vor. Im Fall bestünden überwiegende Gesichtspunkte für eine Zuständigkeit des AG. Dieses sei für die gegen den Wohnungseigentümer gerichtete Klage gem. § 43 Abs. 2 Nr. 2 WEG ausschließlich sachlich zuständig. Für die weiteren Antragsgegner, die Mieterin und ihren E...mehr

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Schadensersatzpflicht (§ 94... / 3 Das Problem

Im Zusammenhang mit einer auf § 945 ZPO gestützten Klage wird fraglich, ob seit dem 1.12.2020 der Anspruch auf Schadensersatz der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer oder den Wohnungseigentümern zusteht.mehr

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Zustimmung zur Veräußerung:... / 1 Leitsatz

Die Klage auf Zustimmung zur Veräußerung des Wohnungseigentums ist seit dem 1.12.2020 auch dann gegen die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer zu richten, wenn eine Gemeinschaftsordnung aus dem Jahr 2001 eine "Zustimmung der anderen Wohnungseigentümer" vorsieht.mehr

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WEG-Streitigkeit: Erzwingun... / 1 Leitsatz

Die Klage des Grundstücksnachbarn gegen die anderen Wohnungseigentümer, eine Baulast zu bewilligen, ist auch dann keine WEG-Streitigkeit, wenn der Grundstücksnachbar Mitglied der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer ist.mehr

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Videoaufzeichnung: Unterlas... / 3 Das Problem

Wohnungseigentümer K verlangt von Wohnungseigentümer B sinngemäß u. a. die Unterlassung des Aufstellens von Kameras, mit denen der vor seiner Wohnung befindliche Flur aufgenommen wird. Zugleich begehrt K die Zahlung eines Schmerzensgeldes. Nachdem die Parteien sich verglichen und den Rechtsstreit übereinstimmend für erledigt erklärt haben, legt das AG die Kosten K auf. Die K...mehr

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Kostenfestsetzung: Vorrang ... / 3 Das Problem

Wohnungseigentümer K wendet sich gegen einen Beschluss, mit dem sein Antrag, Gewährleistungsansprüche gegen die Bauträgerin außergerichtlich und gerichtlich zu verfolgen, abgelehnt worden ist. Bei dieser Anfechtungsklage, die noch dem alten Recht unterliegt, beauftragen die Wohnungseigentümer 10 und 11, Gesellschafterinnen der Bauträgerin, zu ihrer Verteidigung einen eigenen...mehr

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Zuständigkeitsbestimmung / 3 Das Problem

Die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer K beabsichtigt, einen Wohnungseigentümer, dessen Mieterin und deren Ehemann auf Duldung der Erhaltung eines Badezimmers in Anspruch zu nehmen. Fraglich ist, ob das OLG für diese Klage das nach § 36 Abs. 1 Nr. 3 ZPO für wohnungseigentumsrechtliche Streitigkeiten örtlich und sachlich zuständige AG bestimmen kann.mehr

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WEG-Streitigkeit: Erzwingun... / 4 Die Entscheidung

Das KG Berlin meint, der Zulässigkeit der Klage vor den staatlichen Gerichten stehe die Schiedsvereinbarung nicht entgegen. Bei dem in Rede stehenden Problem handele es sich nämlich nicht um eine WEG-Streitigkeit. Die Auseinandersetzung betreffe keine Binnenstreitigkeit i. S. v. § 43 Abs. 1 Nr. 2 WEG. Die Streitigkeit betreffe auch kein sich aus der Gemeinschaft der Wohnungs...mehr

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Beschlussersetzungsklage: V... / 5 Hinweis

Problemüberblick Im Fall geht es um die Frage, ob es für die Erhebung einer Beschlussersetzungsklage ein Rechtsschutzbedürfnis gibt, wenn die anderen Wohnungseigentümer nicht in einer Versammlung auf Grundlage eines konkreten Beschlussantrags, sondern außerhalb der Versammlung im Rahmen einer Beschlussfassung befasst wurden, bei der sämtliche Wohnungseigentümer dem Beschlussa...mehr

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Zustimmung zur Veräußerung:... / 3 Das Problem

Nach der Gemeinschaftsordnung aus dem Jahr 2001 bedarf die Veräußerung eines Wohnungseigentums "der Zustimmung der anderen Wohnungseigentümer". In der Wohnungseigentumsanlage gibt es nur die Wohnungseigentümer 1 und 2. Ende 2021 verkauft Wohnungseigentümer 1 sein Wohnungseigentum. Wohnungseigentümer 2 ist auch nach einer Aufforderung nicht bereit, der Veräußerung zuzustimmen...mehr

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Bauträger: Durchsetzung von... / 3 Das Problem

K kauft im Jahr 2014 von Bauträger B ein Wohnungseigentum. Im Jahr 2016 macht K, der im Übrigen noch nicht im Grundbuch eingetragen ist (= werdender Wohnungseigentümer), im Namen der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer klageweise "Erfüllungs- und Mängelansprüche" geltend. Im Jahr 2020 ermächtigen die übrigen Wohnungseigentümer K, die bereits klageweise geltend gemachten Ansp...mehr

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Kostenfestsetzung: Vorrang ... / 5 Hinweis

Problemüberblick Nach § 50 WEG a. F. waren den Wohnungseigentümern als zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung notwendige Kosten nur die Kosten eines bevollmächtigten Rechtsanwalts zu erstatten. Mit anderen Worten: Wer auf den vom Verwalter beauftragten Rechtsanwalt nicht vertrauen wollte, war stets berechtigt, selbst einen Rechtsanwalt zu beauftragen...mehr

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Gebrauch des Wohnungseigent... / 4 Die Entscheidung

Das AG gibt der Klage nach einer Beweisaufnahme statt! Nach § 14 Abs. 2 Nr. 1 WEG sei jeder Wohnungseigentümer gegenüber den übrigen Wohnungseigentümern verpflichtet, deren Sondereigentum nicht über das in § 14 Abs. 1 Nr. 2 WEG bestimmte Maß hinaus zu beeinträchtigen, also nicht in einer Weise, dass ihnen ein Nachteil über das bei einem geordneten Zusammenleben unvermeidlich...mehr