Fachbeiträge & Kommentare zu Kind

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ZAP 7/2017, Rechtsprechungs... / 4. Familienrechtlicher Ausgleichsanspruch

Die Rechtsprechung hat einen selbstständigen familienrechtlichen Ausgleichsanspruch für den Fall postuliert, dass ein Elternteil an ein Kind Unterhalt zahlt, obwohl der andere Elternteil insoweit unterhaltspflichtig ist, sofern die Zahlung in der Absicht erfolgt, vom anderen Teil Ersatz zu fordern (vgl. BGH FamRZ 1994, 1102; 1984, 775). Das OLG Brandenburg (FamRZ 2016, 1462 u...mehr

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ZAP 17/2015, Rechtsprechung... / b) Verzögerung durch Kindesbetreuung

Hat dagegen die verzögerte Aufnahme der Berufsausbildung ihren Grund in der Geburt von Kindern und ihrer anschließenden Betreuung, so kann nach einer Entscheidung des OLG Jena (MDR 2015, 400 = FamRB 2015, 206 m. Hinw. Liceni-Kierstein; hier: Verzögerung von sieben Jahren nach der Geburt von vier Kindern) auch nach längerer Zeit noch ein Anspruch auf Ausbildungsunterhalt best...mehr

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ZAP 23/2016, Rechtsprechung... / d) Verteilung der Unterkunfts- und Heizungsbedarfe für die Berechnung des Kinderzuschlags

Um einen Bezug von SGB-II-Leistungen bei gering verdienenden Familien mit Kindern zu vermeiden, sieht § 6a BKGG einen Kinderzuschlag vor. Diesen Kinderzuschlag erhalten gem. § 6a Abs. 1 BKGG Personen für in ihrem Haushalt lebende unverheiratete und nicht verpartnerte unter 25-jährige Kinder, für die sie (Nr. 1) kindergeldberechtigt sind, wenn sie (Nr. 2) außer Wohngeld und K...mehr

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ZAP 17/2015, Rechtsprechung... / b) Übertragung der Alleinsorge (§ 1671 BGB)

Eine dem Kindeswohl entsprechende gemeinsame Ausübung der Elternverantwortung setzt ein Mindestmaß an Übereinstimmung in wesentlichen Bereichen der elterlichen Sorge und insgesamt eine tragfähige soziale Beziehung zwischen den Eltern voraus (vgl. BGH FamRZ 2004, 354). Unter Anerkennung dieses Grundsatzes hat das OLG Rostock (FamRZ 2015, 339) in einem Einzelfall, in dem zwar z...mehr

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ZAP 8/2015, Elterliche Sorge: Entziehung wg. Gefährdung des Kindeswohls

(OLG Hamm, Beschl. v. 9.3.2015 – 8 UF 156/14) • Die Entziehung der elterlichen Sorge setzt voraus, dass das körperliche, geistige oder seelische Wohl des Kindes gefährdet wird und der Sorgeberechtigte nicht gewillt oder nicht in der Lage ist, die Gefahr abzuwenden, d.h. die zur Gefahrenabwehr erforderlichen Maßnahmen zu treffen. Dabei sind Maßnahmen, mit denen eine Trennung ...mehr

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ZAP 8/2016, Rechtsprechungs... / 3. Kein Auskunftsanspruch des Scheinvaters

Schmidt (NJW 2015, 2693), Fröschle (FamRZ 2015, 1858) und Forschner (FuR 2015, 451) befassen sich mit der Entscheidung des BVerfG (FamRZ 2015, 729), dass dem Scheinvater kein direkter Auskunftsanspruch gegen die Mutter auf Mitteilung des leiblichen Vaters zusteht. Fehlt ihm die Kenntnis über den wirklichen Erzeuger des Kindes, steht er vor der Frage, gegen wen er einen Ausku...mehr

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ZAP 8/2016, Rechtsprechungs... / b) Einschränkung für den nicht rechtlichen Vaters

Der biologische, nicht rechtliche Vater hat gem. § 1686a BGB ein Umgangsrecht, wenn er ernsthaftes Interesse an dem Kind gezeigt hat und der Umgang dem Kindeswohl dient. Das OLG Karlsruhe (FamRZ 2015, 1624 = FamRB 2015, 291 m. Hinw. Clausius) räumt bei der Abwägung zwischen widerstreitenden Interessen, dem Familienfrieden und den Ängsten der rechtlichen Eltern Vorrang ein vor...mehr

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ZAP 8/2016, Rechtsprechungs... / 5. Obhutswechsel

Steht die elterliche Sorge für ein Kind den Eltern gemeinschaftlich zu, so kann gem. § 1629 Abs. 2 S. 2 BGB der Elternteil, in dessen Obhut sich das Kind befindet, Unterhaltsansprüche des Kindes gegen den anderen Elternteil geltend machen. Das OLG Koblenz (FamRZ 2015, 1902 = MDR 2015, 836) stellt klar, dass mit einem Obhutswechsel eines Minderjährigen aus dem Haushalt des ei...mehr

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ZAP 15/2016, Rechtsprechung... / c) Umgangsrecht von entfernten Verwandten

Großeltern haben ein Recht auf Umgang mit dem Kind, wenn dies dem Wohl des Kindes dient (§ 1685 Abs. 1 BGB). Darüber hinaus haben auch Personen mit einer sozial-familiären Beziehung ein Recht auf Umgang, wenn diese für das Kind tatsächliche Verantwortung tragen oder getragen haben (§ 1685 Abs. 2 BGB). Das OLG Celle (FamRZ 2016, 916) stellt klar, dass § 1685 Abs. 1 BGB nicht ...mehr

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ZAP 15/2016, Rechtsprechung... / c) Entzug des Aufenthaltsbestimmungsrechts/Fremdunterbringung

Das BVerfG (FamRZ 2016, 22 m. Anm. Hammer) betont erneut, dass eine Trennung des Kindes von seinen Eltern voraussetzt, dass das Kind bei einem Verbleiben in der Familie in seinem körperlichen geistigen oder seelischen Wohl nachhaltig gefährdet ist und dass an die Annahme der Gefährdung hohe Anforderungen zu stellen sind. Bestehen Zweifel, ob eine Fremdunterbringung noch erfo...mehr

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ZAP 12/2017, Aufenthaltsrecht: Eltern eines minderjährigen EU-Angehörigen

(EuGH, Urt. v. 10.5.2017 – C-133/15) • Ein Drittstaatsangehöriger kann als Elternteil eines minderjährigen Kindes, das die Unionsbürgerschaft besitzt, in der EU gem. Art. 20 AEUV ein abgeleitetes Aufenthaltsrecht geltend machen. Voraussetzung hierfür ist jedoch, dass zwischen ihm und dem Kind ein Abhängigkeitsverhältnis besteht, so dass letztlich auch das Kind zum Verlassen ...mehr

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ZAP 7/2017, Rechtsprechungs... / cc) Auslandsreisen

Die Entscheidung über eine Auslandsreise eines Kindes ist nach Einschätzung des KG (FamRZ 2016, 2111 m. Anm. Schwonberg = MDR 2016, 1569) in folgenden Fällen eine Angelegenheit von erheblicher Bedeutung: Wenn die konkrete Gefahr einer Entführung des Kindes bzw. seine Zurückhaltung im außereuropäischem Ausland besteht, bei Reisen in politische Krisengebiete und Gebiete für die ...mehr

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ZAP 6/2017, Behindertentestament: Beurteilung der Sittenwidrigkeit

(OLG Hamm, Urt. v. 27.10.2016 – 10 U 13/16) • Für die Beurteilung der Sittenwidrigkeit eines sog. Behindertentestaments ist nicht danach zu differenzieren, wie groß das dem behinderten Kind hinterlassene Vermögen ist. Es ist weder eine klar umrissene Wertung des Gesetzgebers noch eine allgemeine Rechtsauffassung festzustellen, dass Eltern einem behinderten Kind ab einer gewi...mehr

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ZAP 8/2015, Auskunftsanspruch mit Folgewirkungen

Es sei "wenig überraschend gekommen", dennoch führe es "zu einer nicht haltbaren rechtlichen Lage", kommentierte die Ärzte-Zeitung das Urteil des BGH vom 28.1.2015 (XII ZR 201/13) schon kurz nach dessen Bekanntwerden. In dieser Grundsatzentscheidung hatten die Karlsruher Richter den durch eine homologe Insemination gezeugten Kindern einen auf die Grundsätze von Treu und Glau...mehr

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ZAP 1/2016, Die gesetzliche... / cc) Gütertrennung

Haben die Eheleute in einem notariellen Vertrag die Gütertrennung vereinbart (§ 1410 BGB), ist der gesetzliche Erbteil des überlebenden Ehegatten i.d.R. kleiner als im Falle des gesetzlichen Güterstands der Zugewinngemeinschaft. Die Erbquote unterliegt in diesem Fall nicht der Modifizierung nach § 1371 BGB. Gegenüber der Grundregel des § 1931 Abs. 1 BGB ändert sich das Ehegat...mehr

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ZAP 8/2015, Sorgerecht / 4. Gerichtliche Streitigkeiten über Aufhebung des gemeinsamen Sorgerechts nach Trennung der Eltern

Bestehendes gemeinsames Sorgerecht kann nach § 1671 BGB auf Antrag eines Elternteils vom Familiengericht aufgehoben werden. Nach Trennung und Scheidung der verheirateten Eltern besteht folglich kraft Gesetzes die gemeinsame elterliche Sorge über die gemeinschaftlichen Kinder fort, wenn und soweit beide Eltern dies wollen und deshalb keinen Antrag auf Übertragung der Alleinsor...mehr

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ZAP 1/2016, Die gesetzliche... / aa) Natürliche Abstammung

Der Begriff der Verwandtschaft bestimmt sich nach § 1589 BGB. Nach Satz 1 sind Personen in gerader Linie miteinander verwandt, wenn die eine von der anderen abstammt (Großeltern, Eltern, Kind, Enkel). Nach Satz 2 sind auch Personen in der Seitlinie miteinander verwandt, wenn sie von derselben dritten Person abstammen (Geschwister, Onkel, Tante). Ob eine Person von einer ander...mehr

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ZAP 17/2015, Rechtsprechung... / b) Keine Erwerbsobliegenheit des Unterhaltspflichtigen bei Bezug von Elterngeld

Während des Bezugs von Elterngeld ist nach allg. Meinung keine Erwerbspflicht des das Kleinkind betreuenden Elternteils anzunehmen. Dies entspricht der früheren Rechtsprechung des BGH zum Erziehungsgeld (vgl. BGH FamRZ 2006, 1010), das durch das am 1.1.2007 eingeführte Elterngeld ersetzt worden ist. Das Elterngeld ersetzt während des Bezugszeitraums wie das frühere Erziehungs...mehr

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ZAP 21/2016, Anwaltsmagazin / Einigung beim Gesetzesvorhaben zur Lohngerechtigkeit

Nach längeren kontroversen Verhandlungen hat sich ein Koalitionsausschuss in Berlin Anfang Oktober auf Eckpunkte zu einem "Gesetz für mehr Lohngerechtigkeit zwischen Frauen und Männern" verständigt. Wie aus dem Bundesfamilienministerium verlautete, soll mit dem Vorhaben bekräftigt werden, dass die bestehende Lohndifferenz zwischen Männern und Frauen nicht länger zu akzeptiere...mehr

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ZAP 8/2015, Sorgerecht / 2. Verfahrensrechtliche Regelung des § 155a FamFG

Mit der verfahrensrechtlichen Ausgestaltung in § 155a FamFG (vgl. auch Keuter FamRZ 2012, 825) will der Gesetzgeber den Weg ins gemeinsame Sorgerecht durch ein vereinfachtes Verfahren mit eingeschränkter richterlicher Ermittlungspflicht erleichtern. Die Norm regelt ergänzend zu § 1626a Abs. 2 BGB die Besonderheiten des gerichtlichen Verfahrens: das vereinfachte Verfahren nach ...mehr

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ZAP 2/2016, Umgangsrecht / IV. Art und Detailliertheit der Regelung

Die gerichtliche Entscheidung (und so auch ein Elternvergleich) muss konkret und vollständig sein (BVerfG FamRZ 2009, 1472) und einen durchsetzbaren Inhalt hinsichtlich Ort, Zeit, Häufigkeit, Holen und Bringen enthalten (BGH FamRZ 2012, 533; KG MDR 2015 1241; OLG Celle FamRZ 2013, 1237; OLG Hamm FamRZ 2013, 310; OLG Brandenburg NZFam 2014, 428). Nicht erforderlich sind hinge...mehr

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ZAP 10/2017, Der Unterhalt ... / c) Verminderung des Selbstbehaltes wegen Zusammenlebens des Elternteiles mit einem neuen Partner

Der Selbstbehalt eines Unterhaltspflichtigen kann um die durch eine gemeinsame Haushaltsführung eintretende Ersparnis, höchstens jedoch bis auf sein Existenzminimum nach sozialhilferechtlichen Grundsätzen herabgesetzt werden (sog. Synergie; BGH, Urt. v. 9.1.2008 – XII ZR 170/05, NJW 2008, 1373 m. Anm. Born = FamRZ 2008, 594 m. Anm. Borth und krit. Anm. Weychardt FamRZ 2008, ...mehr

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ZAP 1/2017, Grundlagen des ... / c) Rente wegen Todes

Nach dem Tod des Versicherten können folgende Ansprüche entstehen: Witwen oder Witwer, die nicht wieder geheiratet haben, haben nach dem Tod des versicherten Ehegatten Anspruch auf kleine Witwenrente oder kleine Witwerrente, wenn der versicherte Ehegatte die allgemeine Wartezeit erfüllt hat. Der Anspruch besteht längstens für 24 Kalendermonate nach Ablauf des Monats, in dem d...mehr

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ZAP 8/2015, Sorgerecht / I. Einleitung

Streitige Sorge- und Umgangsrechtsverfahren gehören zu den speziellen Herausforderungen für den familienrechtlich tätigen Anwalt. Hinweis: Mit der männlichen Formulierung ist immer auch die Anwältin gemeint. Der Verfasser hat davon Abstand genommen, durch gleichstellungsgerechte Formulierungen wie "der familienrechtlich tätige Anwalt und die familienrechtlich tätige Anwältin"...mehr

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ZAP 7/2017, Rechtsprechungs... / c) Umgangsrecht der Großeltern

Gegenüber Großeltern, die ein eigenes treuhänderisch dem Kindeswohl verpflichtendes Umgangsrecht haben (§ 1685 Abs. 1 BGB), dürfen die Eltern nach einer Entscheidung des OLG Brandenburg (FamRZ 2016, 1092) den Umgang nur dann nicht verbieten, wenn positiv festgestellt werden kann, dass er dem Kindeswohl dient. Bei einem schweren Zerwürfnis zwischen Eltern und Großeltern und e...mehr

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ZAP 15/2016, Rechtsprechung... / a) Wechselmodell

Nach Auffassung des OLG Hamburg (FamRZ 2016, 909 und 912 m. Anm. Hammer) ist eine hälftige Aufteilung der Betreuungszeiten für ein Kind im Sinne des Wechselmodells im Rahmen eines Umgangsverfahrens möglich, sofern dies im Einzelfall insbesondere unter Beachtung des Kindeswillen und des Kontinuitätsgrundsatzes die dem Kindeswohl am besten entsprechende Gestaltung der Betreuun...mehr

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ZAP 7/2017, Rechtsprechungs... / b) Umgangsausschluss

Gemäß § 1684 Abs. 4 S. 2 BGB kann eine Einschränkung oder ein Ausschluss des Umgangs für längere Zeit angeordnet werden, wenn andernfalls das Wohl des Kindes gefährdet wäre. Das BVerfG (FamRZ 2016, 1917 m. Anm. Splitt) hebt erneut hervor, dass das Gericht bei der Entscheidung sowohl die betroffenen Grundrechtspositionen des Elternteils als auch das Wohl des Kindes und dessen...mehr

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ZAP 1/2015, Kindschaftsverfahren: Hinzuziehung von Pflegepersonen als Beteiligte

(OLG Hamburg, Beschl. v. 24.2.2015 – 2 UF 160/14) • Pflegepersonen (hier: die Großeltern väterlicherseits der Kinder) können als Beteiligte zu einem Kindschaftsverfahren hinzuzuziehen sein. Familienpflege bedeutet Pflege und Erziehung eines Kindes in einer anderen als seiner Herkunftsfamilie und geht im Bereich des BGB und FamFG über den Begriff erlaubnispflichtiger Familien...mehr

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ZAP 17/2015, Rechtsprechung... / d) Entziehung

Gemäß § 1666 BGB setzt der Entzug der elterlichen Sorge voraus, dass das körperliche, geistige oder seelische Wohl des Kindes gefährdet ist und die Eltern nicht gewillt oder in der Lage sind, die Gefahr abzuwenden. Es muss sich hierbei um eine gegenwärtige Gefahr handeln, die die Schädigung mit ziemlicher Sicherheit vorhersagen lässt (vgl. BVerfG 2015, 112). Das OLG Köln (Fam...mehr

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ZAP 7/2017, Anwaltsmagazin / 4 Petitionsausschuss befürwortet Änderungen beim Kindesunterhalt

Nachdem bereits kürzlich der Deutsche Anwaltverein grundlegende Reformen beim nachehelichen Unterhalt angemahnt hatte (vgl. ZAP Anwaltsmagazin 4/2017, S. 160 f.), unterstützt nun auch der Petitionsausschuss des Bundestages Überlegungen zur Änderungen im Unterhaltsrecht, insbesondere für Fälle des erweiterten Umgangs und des Wechselmodells im Kindesunterhaltsrecht. Während ei...mehr

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ZAP 14/2016, Neuregelungen ... / Hartz-IV-Novelle in geänderter Fassung angenommen

Ebenfalls im Juni hat der Bundestag beschlossen, das Leistungs- und Verfahrensrecht der Grundsicherung für Arbeitsuchende ("Hartz IV") zu vereinfachen. Mit dem neuen Gesetz werden zahlreiche Regelungen des SGB II vereinfacht und neu strukturiert. Die Neuregelungen betreffen u.a. Fragen der Einkommensanrechnung, der Berechnung der Kosten für Unterkunft und Heizung und die Ber...mehr

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ZAP 8/2015, Sorgerecht / 2. Inhalt des Sorgerechts

Das Sorgerecht umfasst die Personen- sowie die Vermögenssorge (§ 1626 Abs. 1 BGB) einschließlich der gesetzlichen Vertretung des Kindes auch in gerichtlichen Verfahren (§ 1629 BGB). Die – praktisch in aller Regel nur relevante – Personensorge umfasst nach § 1631 Abs. 1 BGB vor allem die Pflicht und das Recht, das Kind zu pflegen, zu erziehen, zu beaufsichtigen und seinen Aufe...mehr

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ZAP 16/2016, Von der Trennu... / a) Anspruch aus § 1570 BGB

Ein Unterhaltsanspruch aus § 1570 Abs. 1 S. 1 BGB besteht, wenn das betreute eheliche Kind noch keine drei Jahre alt ist. Danach verlängert sich der Unterhaltsanspruch, wenn dies der Billigkeit entspricht (§ 1570 Abs. 1 S. 2 BGB). Dabei sind die Belange des Kindes und die bestehenden Möglichkeiten der Kinderbetreuung zu berücksichtigen (§ 1570 Abs. 1 S. 3 BGB).mehr

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ZAP 17/2015, Rechtsprechung... / a) Hohe Einkünfte des betreuenden Elternteils

Hinweis: Siehe Stollenwerk ZAP F. 11 R, S. 850. In Ausnahmefällen ist auch der betreuende Elternteil barunterhaltspflichtig. Gemäß § 1603 Abs. 2 S. 3 BGB trifft den einem minderjährigen Kind Barunterhaltspflichtigen keine erhöhte Unterhaltspflicht, wenn ein anderer unterhaltspflichtiger Verwandter vorhanden ist. Bei ihm kann es sich auch um den das Kind betreuenden Elternteil...mehr

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ZAP 8/2016, Rechtsprechungs... / b) Wechsel des Studienganges

Mit dem OLG Saarbrücken (FamRB 2015, 453 m. Hinw. Liceni-Kierstein) ist davon auszugehen, dass es sich noch um den Beginn einer Erstausbildung handelt, wenn das Kind den überobligationsmäßig früh begonnenen Studiengang nach dem ersten Semester wechselt und sein Studium in einem anderen Studiengang fortsetzt. Ein Studienwechsel ohne Einverständnis des Unterhaltspflichtigen ka...mehr

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ZAP 15/2016, Rechtsprechung... / 3. Vaterschaftsanfechtung

In Übereinstimmung mit dem Beschluss des BVerfG (FamRZ 2015, 817) zur Verfassungsmäßigkeit des § 1600 Abs. 2 BGB hat jetzt der EGMR (FamRZ 2016, 437) entschieden, dass es nicht gegen Art. 8 EMRK verstößt, wenn der Antrag des mutmaßlichen leiblichen Vaters auf Anfechtung der Vaterschaft unter Hinweis auf die zwischen dem Kind und dem rechtlichen Vater bestehende sozial-famili...mehr

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ZAP 18/2015, Anwaltsmagazin / Neuregelungen im September

Im September ist wieder eine Reihe von Neuregelungen in Kraft getreten. Sie bringen Änderungen insbesondere für Familien, Autofahrer und Reisende. Im Einzelnen: Kindergeld Ab September gibt es für jedes Kind 4 EUR mehr Kindergeld. Da die Regelung rückwirkend zum 1. Januar in Kraft gesetzt wurde, bekommen die Familien sogar Nachzahlungen: pro Kind werden für acht Monate also 32...mehr

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ZAP 8/2016, Rechtsprechungs... / c) Entzug

Das OLG Köln (FamRZ 2015, 1904) betont, dass es nicht den Eltern obliegt, ihre Erziehungsfähigkeit positiv zu beweisen und sich zu "bewähren"; vielmehr umgekehrt das Gericht den Entzug der elterlichen Sorge als massivsten Eingriff in das grundrechtlich geschützte Elternrecht nur dann anordnen darf, wenn und soweit ein das Kind gravierend schädigendes Erziehungsversagen mit h...mehr

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ZAP 1/2017, Steuerbefreiung: Unentgeltliche Wohnungsüberlassung an nahe Angehörige

(BFH, Urt. v. 5.10.2016 – II R 32/15) • Der Erwerb von Wohnungseigentum von Todes wegen durch ein Kind ist nicht steuerbefreit, wenn das Kind die Wohnung nicht selbst nutzt, sondern unentgeltlich einem Dritten zur Nutzung überlässt. Für die Bestimmung zur Selbstnutzung genügt eine bloße Widmung zur Selbstnutzung durch den Erwerber (etwa durch Angabe in der Erbschaftsteuererk...mehr

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ZAP 12/2016, Vaterschaft: Anfechtung durch den biologischen Vater

(OLG Hamm, Beschl. v. 11.2.2016 – 12 UF 244/14) • Bei der Anfechtung durch den leiblichen Vater ist zu beachten, dass das Kind, anders als bei der zwischenzeitig aufgehobenen Behördenanfechtung, nicht vaterlos gestellt wird, sondern seinen biologischen Vater zum rechtlichen Vater erhält. Maßgeblich ist deshalb, ob zwischen dem Kind und seinem Vater eine sozial gehaltvolle, v...mehr

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ZAP 9/2015, Namensänderung: Übertragung der Entscheidungsbefugnis

(OLG Karlsruhe, Beschl. v. 16.1.2015 – 5 UF 202/14) • Nach § 1628 BGB kann das Familiengericht auf Antrag eines Elternteils die Entscheidung einem Elternteil übertragen, wenn sich die Eltern in einer einzelnen Angelegenheit oder in einer bestimmten Art von Angelegenheiten der elterlichen Sorge, deren Regelung für das Kind von erheblicher Bedeutung ist, nicht einigen können. ...mehr

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ZAP 12/2016, Rechtsprechung... / 3. Berücksichtigung des Kindeswohls bei Ausweisung

Bei der Ausweisung eines Ausländers stellt sich die Frage der Vereinbarkeit mit höherrangigem Recht, wenn er dadurch gezwungen wird, die häusliche Gemeinschaft und den direkten Kontakt zu seinem minderjährigen Kind für einen nicht nur vorübergehenden Zeitraum aufzugeben. Das BVerwG hat in seinem Beschluss vom 21.7.2015 (1 B 26.15, AuAS 2015, 194 f.) dargelegt, dass es bei de...mehr

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ZAP 15/2016, Rechtsprechung... / a) Verlängerter Anspruch

In der Entscheidung zum Verhältnis zwischen Ehegattenunterhalt und Betreuungsunterhalt (s.o. unter II. 2.) hat sich der BGH auch mit den Voraussetzungen für eine Verlängerung des Betreuungsunterhalts befasst (BGH FamRZ 2016, 891 = MDR 2016, 523 = NJW 2016, 1511). Für die Zeit ab Vollendung des dritten Lebensjahres steht dem betreuenden Elternteil nach § 1615l Abs. 2 S. 4 BGB ...mehr

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ZAP 8/2015, Sorgerecht / b) Gerichtliche Entscheidung bei Einverständnis des anderen Elternteils (§ 1671 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 BGB)

Ist der andere Elternteil einverstanden mit der Übertragung des alleinigen Sorgerechts, so ist dennoch eine gerichtliche Entscheidung erforderlich. Das Sorgerecht und Teile des Sorgerechts sind für Eltern nicht disponibel. Die Vereinbarung der Eltern allein hat noch keine rechtlichen Auswirkungen auf das Sorgerecht, sondern ist nur Grundlage einer entsprechenden gerichtliche...mehr

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ZAP 15/2016, Rechtsprechung... / 2. Elternunterhalt/Leistungsfähigkeit

Der BGH hat klargestellt, dass bei der Ermittlung der Leistungsfähigkeit für die Zahlung von Elternunterhalt ein vom Unterhaltspflichtigen seiner Lebensgefährtin geschuldeter Betreuungsunterhalt nach § 1615l BGB als vorrangige sonstige Verpflichtung i.S.d. § 1603 Abs. 1 BGB gem. § 1609 Nr. 2 BGB von seinem Einkommen abzuziehen ist (BGH FamRZ 2016, 891 = MDR 2016, 523 = NJW 2...mehr

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ZAP 2/2016, Umgangsrecht / 2. Örtliche Vorgaben

Der Ort, an dem die Umgangskontakte stattfinden, wird vom Umgangsberechtigten bestimmt; allein diesem obliegt auch die Entscheidung darüber, wie und in welcher Weise er den Umgangskontakt ausgestaltet (KG MDR 2015, 1241; Völker/Clausius, Sorge- und Umgangsrecht, 6. Aufl. 2014, § 2 Rn 89, 93 m.w.N.). In der Regel wird es sich dabei zwar um die Wohnung des Umgangsberechtigten ...mehr

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ZAP 7/2017, Rechtsprechungs... / a) Negative Kindeswohlprüfung

Nach § 1626a Abs. 2 BGB überträgt das Familiengericht bei nicht miteinander verheirateten Eltern auf Antrag eines Elternteils die elterliche Sorge beiden Eltern gemeinsam, wenn die Übertragung dem Kindeswohl nicht widerspricht. Das Gesetz beruht auf der Annahme, dass die gemeinsame elterliche Sorge grundsätzlich den Bedürfnissen des Kindes nach Beziehungen zu beiden Elternte...mehr

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ZAP 3/2017, Genetische Abstammungsuntersuchung: Ausnahmefälle

(BGH, Beschl. v. 30.11.2016 – XII ZB 173/16) • Nach § 1598a Abs. 1 S. 1 BGB können Vater, Mutter und Kind zur Klärung der leiblichen Abstammung des Kindes voneinander verlangen, in eine genetische Abstammungsuntersuchung einzuwilligen und die Entnahme einer für die Untersuchung geeigneten genetischen Probe zu dulden. Der Anspruch aus § 1598a Abs. 1 S. 1 BGB setzt voraus, das...mehr

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ZAP 1/2016, Die gesetzliche... / ee) Fortgesetzte Gütergemeinschaft

Die Eheleute können neben der einfachen Gütergemeinschaft auch eine fortgesetzte Gütergemeinschaft miteinander vereinbaren. Hierbei wird die Gütergemeinschaft beim Tode eines Ehegatten nicht aufgelöst, sondern zwischen dem überlebenden Ehegatten und den ehelichen Kindern fortgeführt, § 1483 Abs. 1 S. 1 BGB. Das Gesamtgut wird beim Tode des erstversterbenden Ehegatten nicht ve...mehr

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ZAP 24/2015, Umgangsausschluss: Einholung eines kinderpsychologischen Sachverständigengutachtens

(OLG Schleswig, Beschl. v. 22.9.2015 – 10 UF 105/15) • Vor der Anordnung eines vollständigen Umgangsausschlusses sind mildere Maßnahmen, wie z.B. die Anordnung von begleiteten Umgangskontakten zu prüfen. Eine gemeinsame Anhörung von vier Kindern im Alter von fünf bis elf Jahren erscheint nicht geeignet, um zuverlässig bei jedem Kind einen beachtlichen ablehnenden Kindeswille...mehr