Fachbeiträge & Kommentare zu Kind

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 19 Bürgerge... / 2.2 Leistungen für Bildung und Teilhabe

Rz. 12 Abs. 2 regelt den grundsätzlichen Anspruch der erwerbsfähigen und nicht erwerbsfähigen leistungsberechtigten auf Leistungen für Bildung und Teilhabe von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen nach Maßgabe des § 28. Auch hier gilt der Vorrang des Vierten Kapitels des SGB XII (vgl. Abschnitt 2.1). Rz. 13 Grundsätzlich werden Kinder und Jugendliche ohne Anspruchsber...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 5 Förderung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf

Rz. 21 Die durch das BetrVG-Reformgesetz v. 23. Juli 2001 in Abs. 1 eingefügte neue Nummer 2b verpflichtet den Betriebsrat, die Vereinbarkeit von Familie und Erwerbstätigkeit zu fördern. Dies stellt eine Ergänzung der Aufgabe der Förderung der Gleichstellung von Frauen und Männern nach § 80 Abs. 1 Nr. 2a BetrVG dar. Dadurch soll es Arbeitnehmern mit Familienpflichten erleich...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schuhe vor der Wohnungstür ... / 4 Die Entscheidung

In dem vom AG Frankfurt/M. entschiedenen Fall enthält der Mietvertrag eine Regelung, wonach Gegenstände jeglicher Art in gemeinschaftlichen Räumen, am Haus oder auf dem Grundstück nur mit Zustimmung der Vermieterin abgestellt werden dürfen. Zusätzlich enthält die Hausordnung unter dem Abschnitt "Sicherheit, Ordnung und Brandschutz", dass das Abstellen von Gegenständen im Tre...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / j) Nießbrauchsbestellung an einem langfristig an eine elterliche GmbH vermieteten Grundstück durch Eltern zugunsten ihrer noch minderjährigen Kinder

Streitig ist die steuerliche Anerkennung eines zeitlich befristeten, unentgeltlichen Zuwendungsnießbrauchs an die minderjährigen Kinder. Das FG entschied dazu: Bestellen die Eltern ihren minderjährigen unterhaltsberechtigten Kindern zeitlich befristet einen Nießbrauch an einem Grundstück, das langfristig bis zur Beendigung des Nießbrauchs an eine von den Eltern beherrschte Gm...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Bundesrat stimmt Inflations... / 2. Kindergeld

Nach § 66 Abs. 1 EStG erhöht sich das Kindergeld ab dem Jahr 2023 für das erste und zweite Kind auf 250 EUR und für das dritte Kind ebenfalls auf 250 EUR. Das Kindergeld für das vierte und weitere Kinder bleibt unverändert. Dies hat zur Folge, dass das Kindergeld ab 2023 einheitlich für jedes Kind monatlich 250 EUR beträgt, so dass § 6 Abs. 2 BKGG ersatzlos aufgehoben werden...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Basic
Social-Media-Aktivitäten in... / 3.2 Public Relations

Auch wenn Ihr Unternehmen bisher keine Presseabteilung besitzt, sich niemand um die Öffentlichkeitsarbeit gekümmert hat und es noch nicht einmal einen Presseverteiler gibt: Über die sozialen Medien können Sie die Öffentlichkeit über Ihr Unternehmen informieren. Allgemein gilt Social Media als sinnvolle Ergänzung von Public Relations. Denn für Klein- und Kleinstunternehmen si...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
§ 8 Frameworks, Standards, ... / 2.2.3.2 Auswirkungen der Corona-Pandemie

Rz. 157 Die Covid-19-Pandemie hatte starke Auswirkungen auf die Verwirklichung der Agenda 2030, und bereits erzielte Fortschritte wurden vielfach massiv gebremst. Nach über 20 Jahren stieg die extreme Armut, und die Zahl der Menschen, welche unter chronischem Hunger leiden, erhöhte sich ebenfalls. Auch die Bildung und das Wohlergehen von Kindern litten unter der Krise. Man h...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
§ 8 Frameworks, Standards, ... / 2.5.4.4 Methodenpapier "Sozioökonomie"

Rz. 226 Das Papier zur Sozioökonomie erläutert Details für spezifische sozioökonomische Themen sowie spezifische Teilindikatoren. Aufgenommen werden die folgenden Unterpunkte und ihre Auswirkungen auf das Unternehmen: Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz: Berufskrankheiten oder Unfälle am Arbeitsplatz können zu verringerter Produktivität im Unternehmen führen und auch hö...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frotscher/Geurts, EStG § 24... / 2 Berücksichtigungsfähiges Kind (Abs. 1)

2.1 Anspruch auf Kinderfreibetrag oder Kindergeld Rz. 6 Zum Haushalt des Stpfl. muss mindestens ein Kind gehören, für das ihm ein Freibetrag nach § 32 Abs. 6 EStG (Kinderfreibetrag, Freibetrag für den Betreuungs- und Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf) oder Kindergeld zusteht (§ 24b Abs. 1 S. 1 EStG). Entscheidend ist, dass der Anspruch dem Alleinstehenden zusteht. Ob er den ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frotscher/Geurts, EStG § 24... / 2.2 Haushaltszugehörigkeit des Kindes

Rz. 9 Der Entlastungsbetrag setzt die Haushaltszugehörigkeit mindestens eines Kindes voraus. Die Zugehörigkeit zum Haushalt entspricht der Aufnahme in den Haushalt gem. § 32 Abs. 1 Nr. 2 und § 64 Abs. 2 EStG. Diese wird regelmäßig durch drei Merkmale bestimmt[1]: Wohnen im Haushalt des Alleinstehenden (örtlich gebundenes Zusammenleben); Versorgung als materielles Merkmal (fina...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frotscher/Geurts, EStG § 24... / 2.1 Anspruch auf Kinderfreibetrag oder Kindergeld

Rz. 6 Zum Haushalt des Stpfl. muss mindestens ein Kind gehören, für das ihm ein Freibetrag nach § 32 Abs. 6 EStG (Kinderfreibetrag, Freibetrag für den Betreuungs- und Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf) oder Kindergeld zusteht (§ 24b Abs. 1 S. 1 EStG). Entscheidend ist, dass der Anspruch dem Alleinstehenden zusteht. Ob er den Freibetrag bzw. das Kindergeld tatsächlich erhalt...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frotscher/Geurts, EStG § 24... / 6 Verfahren

Rz. 35 Nach § 38b S. 2 Nr. 2 EStG gehören in die Steuerklasse II Arbeitnehmer, die an sich in die Steuerklasse I gehören (Ledige, Verheiratete, Verwitwete oder Geschiedene, bei denen die Voraussetzungen der Steuerklasse III oder IV nicht erfüllt sind), wenn bei ihnen der Alleinerziehenden-Entlastungsbetrag als ELStAM (§ 39 Abs. 4 Nr. 1, § 38b Abs. 1 S. 2. Nr. 2 EStG) zu berü...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frotscher/Geurts, EStG § 24... / 1.1 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Nach der ursprünglichen Fassung war der Entlastungsbetrag auf Alleinerziehende mit minderjährigen Kindern beschränkt. Durch das AO-ÄndG v. 21.7.2004[1] wurde die Vorschrift mit Rückwirkung ab 1.1.2004 neu gefasst und der Kreis der Berechtigten erweitert. Danach erhalten den Entlastungsbetrag auch Alleinstehende mit volljährigen Kindern, für die ein Freibetrag nach § 32...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frotscher/Geurts, EStG § 24... / 5 Zwölftelung (Abs. 4)

Rz. 32 Nach § 24b Abs. 4 EStG ermäßigt sich der Entlastungsbetrag für das erste Kind von 4.008 EUR (ab Vz 2023: 4.260 EUR) für jeden vollen Kalendermonat, in dem die Voraussetzungen nicht vorgelegen haben, um ein Zwölftel, d. h. monatlich um 334 EUR (ab Vz 2023 um 355 EUR). Für die etwaigen weiteren Kinder gilt für den Entlastungserhöhungsbetrag i. H. v. jährlich je 240 EUR ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frotscher/Geurts, EStG § 24... / 4.2.1 Unschädliche Haushaltsgemeinschaften

Rz. 17 Nach dem Gesetzeswortlaut schließt nur eine Haushaltsgemeinschaft mit einer anderen volljährigen Person – unter den Voraussetzungen des § 24 Abs. 3 S. 1 EStG – den Entlastungsbetrag aus. Lebt der Stpfl. mit einer minderjährigen Person zusammen, steht dies daher dem Anspruch nicht entgegen. Dies ist unabhängig davon, ob der Minderjährige bei dem Stpfl. nach § 24b Abs. ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frotscher/Geurts, EStG § 24... / 1.2 Bedeutung

Rz. 2 Nach § 32 Abs. 7 EStG a. F. stand einem Alleinstehenden (Stpfl., für den das Splitting-Verfahren nicht anzuwenden ist und der nicht als Ehegatte getrennt zur ESt zu veranlagen ist) ein Haushaltsfreibetrag von 2.916 EUR zu. Nach BVerfG[1] war diese Regelung insoweit mit Art. 6 Abs. 1, 2 GG unvereinbar, als in ehelicher Lebensgemeinschaft lebende unbeschränkt stpfl. Elte...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frotscher/Geurts, EStG § 24... / 4.1 Alleinstehende Person

Rz. 16 Alleinstehend sind nach § 24b Abs. 3 S. 1 EStG Stpfl., die nicht die Voraussetzungen für die Anwendung des Splitting-Verfahrens erfüllen oder die verwitwet sind. Demnach sind anspruchsberechtigt nur: Stpfl., die während des gesamten Veranlagungszeitraums nicht verheiratet (ledig oder geschieden) sind, Verheiratete, die während des gesamten Veranlagungszeitraums dauernd ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frotscher/Geurts, EStG § 24... / 3 Entlastungsbetrag und Entlastungserhöhungsbetrag (Abs. 2)

Rz. 15a Ab dem Vz 2022 beträgt der Grund-Entlastungsbetrag 4.008 EUR (§ 24a Abs. 2 S. 1 EStG; s. Rz. 1a) und ab Vz 2023 4.260 EUR. Rz. 15b Der Entlastungsbetrag für das zweite und jedes weitere zu berücksichtigende Kind beträgt 240 EUR jährlich (sog. Entlastungserhöhungsbetrag) gem. § 24 Abs. 2 S. 2 EStG und wird ebenfalls von der Summe der Einkünfte abgezogen (§ 2 Abs. 3 EStG).mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frotscher/Geurts, EStG § 24... / 7 Verfassungsmäßigkeit

Rz. 38 Gegen die Regelung werden verfassungsrechtliche Bedenken geltend gemacht. Zum einen wird in der Versagung des Entlastungsbetrags für nicht getrennt lebende Eheleute mit minderjährigen Kindern ein Verstoß gegen den Gleichheitssatz und das Gebot des Schutzes der Ehe und Familie (Art. 3, 6 GG) gesehen. Zum anderen wird ein Vollzugsdefizit geltend gemacht, da Falschangabe...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frotscher/Geurts, EStG § 24... / 4.2.2.1 Begriff der Haushaltsgemeinschaft

Rz. 19 Nach der gesetzlichen Definition in § 24 Abs. 3 S. 2 EStG liegt eine Haushaltsgemeinschaft vor, wenn der Stpfl. mit der anderen Person in der gemeinsamen Wohnung gemeinsam wirtschaftet. Entscheidend ist allein das gemeinsame Wirtschaften ("aus einem Topf") in der Wohngemeinschaft. Auf die Dauer des Zusammenlebens kommt es nicht an. Auch setzt die Haushaltsgemeinschaft...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Strukturausgleich / 1.5 Herabgruppierung

Nicht geregelt ist die Frage, wie sich eine Herabgruppierung nach dem 30.9.2005 auf die Zahlung des Strukturausgleichs auswirkt. Nach Auffassung des BAG[1] hat eine Herabgruppierung keinerlei Auswirkung auf den vor der Herabgruppierung bestehenden Anspruch auf Strukturausgleich. Für die den Anspruch auf Strukturausgleich begründenden Voraussetzungen stellt die tarifliche Stic...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 01/2023, Mitgliederumfrage der AG Familienrecht 2022: Das Kind im Verfahren

Einführung Die diesjährige Mitgliederumfrage der AG Familienrecht fand unter dem Thema "Das Kind im Verfahren" statt. Die Anregung hierzu kam vom Beirat der FF. Mit der Hervorhebung der Rolle des Kindes im Verfahren durch das "Gesetz zur Bekämpfung sexualisierter Gewalt gegen Kinder" sollten mit der Umfrage Informationen eingeholt werden, ob und wie in den jeweiligen Gerichtsb...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Leitfaden Verkehrsrecht in ... / 2.5.3 Beteiligung von Kindern

Sind bei Verkehrsunfällen Kinder beteiligt, gelten besondere Haftungs- und Verschuldensmaßstäbe. Nach § 828 Abs. 1 BGB ist für einen Schaden nicht verantwortlich, wer nicht das 7. Lebensjahr vollendet hat. Diese Altersgrenze wird für den Bereich des Straßenverkehrs ausgedehnt, indem Kinder für einen Schaden nicht verantwortlich sind, wenn sie das 7., aber nicht das 10. Leben...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / III. Versorgungsfreibetrag für Kinder (Abs. 2)

Rz. 10 Kindern im Sinne der Steuerklasse I Nr. 2 steht ein nach Alter abgestufter Versorgungsfreibetrag zu. Die Vorschrift knüpft die Gewährung von besonderen Versorgungsfreibeträgen ausdrücklich und ausschließlich an das Alter der Kinder(max. bis 27. Lebensjahr). Sie kann daher nicht im Wege der Auslegung auf schwerbehinderte Kinder ohne Altersbegrenzung ausgeweitet werden....mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 01/2023, Investitionen der Schwiegereltern in die Ehe des Kindes

I. Im Streit ums Geld beim Scheitern der Ehe treten vielfach auch die Schwiegereltern auf den Plan – dann nämlich, wenn sie die ehelichen Lebensverhältnisse ihres Kindes durch unentgeltliche Zuwendungen komfortabler gestaltet und verbessert haben. Da sie das in der Erwartung des lebenslänglichen Bestandes der Ehe ihres Kindes getan haben, birgt die Unterstützung im Fall des ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FoVo 01/2023, Mangelnde Gläubigerkenntnis vom Einkommen des anderen Elternteils zur Nichtberücksichtigung des gemeinsamen Kindes

Leitsatz 1. Da der Gläubiger in der Regel keine konkreten Kenntnisse zum Einkommen der gegenüber dem Schuldner unterhaltsberechtigter Personen hat, trifft den Schuldner eine sekundäre Darlegungslast, wenn der Gläubiger nur hinreichende Anhaltspunkte dafür vorgetragen hat, dass eigene Einkünfte erzielt werden. 2. Macht der Schuldner keine Angaben, ist von der Gewährung von Unte...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 01/2023, Düsseldorfer Ta... / II. Bedarf der Mutter und des Vaters eines nichtehelichen Kindes (§ 1615l BGB):

Nach der Lebensstellung des betreuenden Elternteils, in der Regel mindestens 1.120 EUR.mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Jugendarbeitsschutz / 3 Beschäftigung von Kindern

Die Beschäftigung von Kindern[1] ist verboten.[2] Das Verbot der Kinderbeschäftigung wird durch verschiedene, in § 5 Abs. 2–5 JArbSchG geregelte Ausnahmefälle durchbrochen. Neben Beschäftigungen zur Beschäftigungstherapie, während eines Betriebspraktikums (als schulisch eingebundene, betriebliche Veranstaltung zur Berufsfindung) in der 9-jährigen Vollzeitschulpflicht oder au...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 01/2023, Düsseldorfer Ta... / II. Monatliche Unterhaltsrichtsätze des berechtigten Ehegatten, wenn die ehelichen Lebensverhältnisse durch Unterhaltspflichten gegenüber Kindern geprägt werden:

Wie zu I., jedoch wird der Kindesunterhalt (Zahlbetrag; vgl. Anm. C und Anhang) vorab vom Nettoeinkommen abgezogen.mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 01/2023, Düsseldorfer Ta... / III. Angemessener Selbstbehalt gegenüber der Mutter und dem Vater eines nichtehelichen Kindes (§§ 1615l, 1603 Abs. 1 BGB):

Hierin sind bis 580 EUR für Unterkunft einschließlich umlagefähiger Nebenkosten und Heizung (Warmmiete) enthalten. Der Selbstbehalt soll erhöht werden, wenn die Wohnkosten (Warmmiete) 580 EUR übersteigen und nicht unangemessen sind.mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / 1. Steuerklasse I

Rz. 4 Ist Erwerber ein Ehegatte des Erblassers/Schenkers, gehört er zur Steuerklasse I. Ob im Besteuerungszeitpunkt eine Ehe rechtlich besteht/bestand, richtet sich nach dem Zivilrecht, ggf. nach internationalem Privatrecht. Durch aufschiebend bedingte Schenkung kann z.B. der Besteuerungszeitpunkt auf den Tag der Eheschließung gelegt und damit die Steuerklasse I erreicht wer...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Jugendarbeitsschutz / 4 Beschäftigung von nicht mehr vollzeitschulpflichtigen Kindern

§ 7 JArbSchG passt die gesetzlichen Regelungen an die (aufgrund der 9-jährigen Schulpflicht wenig praxisrelevanten) Fälle von Kindern an, die vor Vollendung des 15. Lebensjahres ihre Vollzeitschulpflicht erfüllt haben. Eine Beschäftigung ist dann erlaubt, wenn der Jugendliche in einem Berufsausbildungsverhältnis (dann bis zu 8 Stunden täglich für maximal 5 Tage je Woche)[1] ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 01/2023, Düsseldorfer Ta... / I. Monatliche Unterhaltsrichtsätze des berechtigten Ehegatten ohne unterhaltsberechtigte Kinder (§§ 1361, 1569, 1578, 1581 BGB):

mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 07+08/2023, Veräußerung ... / 2 Aus den Gründen

Gründe: II. [11] Die Revision ist unbegründet und daher zurückzuweisen (§ 126 Abs. 2 der Finanzgerichtsordnung – FGO). Das FG hat zu Recht erkannt, dass der Kläger im Streitjahr ein privates Veräußerungsgeschäft nach § 23 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 EStG getätigt hat (dazu unter 1.). Entgegen der Ansicht der Revision hat der Kläger das Wirtschaftsgut im maßgeblichen Zeitraum nicht i.S...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FoVo 03+04/2023, BGH ändert... / 1 Der Fall

Unterhaltsvollstreckung Der Gläubiger betreibt wegen seiner Unterhaltsansprüche gegen den Schuldner, seinen Vater, die Zwangsvollstreckung aus der Urkunde des Kreisjugendamts. Die mit der Urkunde titulierten Forderungen umfassen einen – inzwischen unstreitig beglichenen – Unterhaltsrückstand von 638 EUR sowie laufenden Unterhalt für die Zeit vom 1.3. bis 30.9.2020 in Höhe von...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 07+08/2023, Auskunftsver... / 1 Aus den Gründen

Gründe: I.1. [1] Der Antragsteller hat erstinstanzlich gegen den Antragsgegner einen Anspruch auf Abänderung einer Jugendamtsurkunde des Landratsamtes Karlsruhe vom 14.4.2021 betreffend die Zahlung laufenden und rückständigen Elementarunterhalts sowie einen Anspruch auf Zahlung eines monatlichen Mehrbedarfs geltend gemacht. [2] Das Amtsgericht hat den Antragsgegner mit Beschl...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / VI. Abs. 1 Nr. 4b und 4c: Erwerb des Familienheims von Todes wegen

Rz. 40 § 13 Abs. 1 Nr. 4b ErbStG regelt die Steuerbefreiung für den Ehegatten bzw. eingetragenen Lebenspartner (nicht dagegen Verlobte oder Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft) bei dem Erwerb eines Familienheims von Todes wegen,[74] während in § 13 Abs. 1 Nr. 4c ErbStG erstmalig eine Steuerbefreiung für einen Übergang auf Kinder im Sinne der Steuerklasse I Nr. 2 ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 01/2023, Aktuelles Unter... / II. Tabellenunterhalt, Unterhaltszahlbeträge und Unterhaltsvorschussleistungen

1. Aufgrund der Vorgaben der neuen Mindestunterhaltsverordnung, die die Basis für die Bedarfssätze nach der Düsseldorfer Tabelle bildet (§ 1612a Abs. 1 Satz 3, Abs. 4 BGB),[11] sieht die Tabelle 2023 einen stark gestiegenen Mindestunterhalt vor:mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / 7. Erbersatzanspruch

Rz. 59 Bis zum Inkrafttreten des NEhelG zum 1.7.1970 wurden nichteheliche Kinder als nichtverwandt mit ihrem Vater behandelt, so dass sie bei Erbfällen vor dem 1.7.1970 weder erb- noch pflichtteilsberechtigt waren. Mit Einführung des NEhelG zum 1.7.1970 wurden auch die nichtehelichen Kinder als Abkömmlinge ihres Vaters behandelt, dies galt jedoch nur für seit dem 1.7.1949 ge...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 01/2023, Mitgliederumfra... / I. Das Verfahren der ersten Instanz

Gefragt wurde nach der Praxis der Kindesanhörung in Sorgerechts-, Umgangsrechts-, Kindesherausgabe-, Gewaltschutz- und Ehewohnungszuweisungsverfahren sowohl in der Hauptsache als auch in Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes. Für die "klassischen" Kindschaftssachen des Sorgerechtes, Umgangsrechtes und der Kindesherausgabe war das Ergebnis eindeutig (Folie 1)[1]. In Haupt...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / II. Wirkung der Adoption (Abs. 1a)

Rz. 12 Generell richtet sich die Stellung als Kind/Adoptivkind nach dem Zivilrecht (§§ 1591 ff. BGB). Bei Minderjährigen bewirkt die Annahme als Kind, dass das Adoptivkind gem. § 1754 BGB die rechtliche Stellung eines Kindes des oder der Annehmenden erlangt. Mit der Annahme erlöschen das Verwandtschaftsverhältnis des Kindes und seiner Abkömmlinge zu den bisherigen Verwandten...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 07+08/2023, Rechtsprechu... / 6 Sorge- und Umgangsrecht

BVerfG, Nichtannahmebeschl. der 3. Kammer des Ersten Senats v. 16.2.2023 – 1 BvR 2663/21 1. Der vorläufige Entzug des Sorgerechts und die Anordnung von Vormundschaft ist gerechtfertigt, wenn in der Gesamtschau Anhaltspunkte für eine deutlich eingeschränkte Erziehungsfähigkeit der alleinsorgeberechtigten Kindesmutter, die seit Längerem den Umgang verweigert und sich weiterer f...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 01/2023, Sozialhilferegress bei Erbfall und Schenkung

Doering-Striening 2. Auflage 2022 904 Seiten, 89 EUR zerb verlag, ISBN 978-3-95661-079-0 Sieben Jahre nach der Erstauflage von "Sozialhilferegress bei Erbfall und Schenkung" hat Dr. Gudrun Doering-Striening (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Sozialrecht, Fachanwältin für Familienrecht, Essen) im Frühjahr 2022 die zweite, komplett überarbeitete Auflage ihres viel beachteten und zu...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / V. Gesetzliche Erbfolge/Verwandte

Rz. 16 Die gesetzliche Erbfolge nach §§ 1924 ff. BGB kommt dann zur Anwendung, wenn der Erblasser nicht durch letztwillige Verfügung von Todes wegen eine abweichende Erbfolge geregelt hat oder durch eine solche letztwillige Verfügung von Todes wegen gerade die gesetzliche Erbfolge bestätigt hat. Auch in den Fällen, dass die letztwillige Verfügung von Todes wegen lückenhaft i...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 01/2023, Mitgliederumfra... / III. Die Stellung des Verfahrensbeistandes

Ein weiterer Fragenkomplex bezog sich auf die Rolle des Verfahrensbeistandes (Folien 11–18). Dabei gaben zunächst (nur) 22 % der Teilnehmer an, bereits die Qualifizierungsanforderungen gemäß § 158a FamFG geprüft zu haben. Da von den Berufsgruppen, aus denen Verfahrensbeistände rekrutiert werden, die der Rechtsanwälte überwiegen (Folie 13), konnte es nicht überraschen, dass Ken...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 01/2023, Düsseldorfer Ta... / 1.1 Anmerkungen:

Die Tabelle hat keine Gesetzeskraft, sondern stellt eine Richtlinie dar. Sie weist den monatlichen Unterhaltsbedarf aus, bezogen auf zwei Unterhaltsberechtigte, ohne Rücksicht auf den Rang. Der Bedarf ist nicht identisch mit dem Zahlbetrag; dieser ergibt sich unter Berücksichtigung der nachfolgenden Anmerkungen. Bei einer größeren/geringeren Anzahl Unterhaltsberechtigter könne...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 10 Vorsorgevollmacht und ... / C. Ausgestaltung der Sorgerechtsvollmacht (Muster)

Rz. 13 Für Sorgerechtsvollmachten können die nachfolgenden Muster verwendet werden, welche hinsichtlich Unterbevollmächtigungen, Erlöschen, den Beschränkungen des § 181 BGB und exemplarisch aufzuführenden Angelegenheiten zu ergänzen sind. Rz. 14 Muster 10.1: Sorgerechtsvollmacht als Generalvollmacht für den anderen Elternteil Muster 10.1: Sorgerechtsvollmacht als Generalvollm...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 07+08/2023, Tilgung, Vor... / 2. Kindesunterhalt

Ist der Schuldner einem minderjährigen Kind zum Unterhalt verpflichtet, ist dessen Existenzsicherung seine vorrangige Aufgabe. Kann er sie nicht erfüllen, ist also der Mindestunterhalt des Kindes nicht gedeckt, kommt eine einseitige Vermögensbildung nicht in Betracht. Dies gilt ungeachtet ihrer besonderen Bedeutung für Aufwendungen zur zusätzlichen Altersvorsorge (s.o. IV) u...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / III. Freibetragshöhe

Rz. 4 § 16 ErbStG regelt die persönlichen Freibeträge in Abhängigkeit von der persönlichen Steuerpflicht nach § 2 ErbStG und dem Familienstand bzw. der Zugehörigkeit zu einer bestimmten Steuerklasse am Besteuerungszeitpunkt. Die Freibeträge bewirken, dass Erwerbe in bestimmter Höhe nicht der Erbschaft- und Schenkungsbesteuerung unterworfen werden. Lt. BFH v. 27.7.2020[12] be...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FoVo 01/2023, Mangelnde Glä... / 2 II. Die Entscheidung

Eigenbedarf und dessen Deckung stehen im Zentrum der Abwägung Die nach § 793 ZPO zulässige sofortige Beschwerde hat in der Sache Erfolg. Der Antrag der Gläubigerin anzuordnen, das Kind der Schuldnerin bei der Berechnung des unpfändbaren Teils des Arbeitseinkommens jeweils zur Hälfte unberücksichtigt zu lassen, ist berechtigt. Gemäß § 850c Abs. 4 ZPO [Anm.: nunmehr § 850c Abs. ...mehr