Fachbeiträge & Kommentare zu Kapitalertrag

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Abgeltungsteuer / 7 Kapitalerträge und Einkommensteuerveranlagung

7.1 Veranlagungspflicht für Erträge ohne Steuerabzug Unterliegen die Erträge dem Steuerabzug, ist der Steueranspruch grundsätzlich abgegolten, d. h. die Ein­nahmen müssen nicht mehr in die Einkommensteuererklärung übernommen werden.[1] Für Erträge, die nicht dem Steuerabzug unterlegen haben, z. B. (bis 2017) ausschüttungsgleiche Erträge ausländischer ­Investmentfonds, Zinse...mehr

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Abgeltungsteuer / 7.3 Günstigerprüfung

Letztlich kann der Anleger für seine gesamten Kapitalerträge einen Antrag auf Veranlagung mit der tariflichen Einkommensteuer stellen.[1] Es erfolgt eine Günstigerprüfung im Rahmen der Veranlagung. Ist die tarifliche Steuer geringer als die 25 %ige Abgeltungsteuer, wird die tarifliche Steuer angesetzt. Hierzu müssen alle Kapitalerträge gegenüber dem Finanzamt erklärt werden....mehr

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Abgeltungsteuer / Zusammenfassung

Begriff Seit 2009 unterliegen private Kapitalerträge der Abgeltungsteuer. Sie gehören damit nicht zu den progressiv besteuerten Einkünften, sondern werden mit einem fixen Steuersatz von 25 %[1] zzgl. Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer versteuert. Der abgeltende Steuerabzug wird i. d. R. bereits an der Quelle, d. h. auf Ebene der ausschüttenden Gesellschaften bzw. de...mehr

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Abgeltungsteuer / 2.1 Andere Einkunftsarten

Die Abgeltungsteuer gilt nicht für Einkünfte, die einer anderen Einkunftsart als § 20 EStG zuzuordnen sind, d. h. ein Steuerabzug hat insoweit keine abgeltende Wirkung.[1] Kapitalerträge im Betriebsvermögen und Einkünfte i. S. d. § 17 EStG unterliegen nach wie vor der progressiven Einkommensteuer, wobei hierfür ggf. auch das Teileinkünfteverfahren anzuwenden ist.mehr

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Abgeltungsteuer / 7.1 Veranlagungspflicht für Erträge ohne Steuerabzug

Unterliegen die Erträge dem Steuerabzug, ist der Steueranspruch grundsätzlich abgegolten, d. h. die Ein­nahmen müssen nicht mehr in die Einkommensteuererklärung übernommen werden.[1] Für Erträge, die nicht dem Steuerabzug unterlegen haben, z. B. (bis 2017) ausschüttungsgleiche Erträge ausländischer ­Investmentfonds, Zinsen und Veräußerungsgewinne aus ausländischen Depots, ...mehr

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Abgeltungsteuer / 7.2 Veranlagungswahlrecht zum Abgeltungsteuersatz

Für Erträge, die dem Steuerabzug unterlegen haben, kann der Anleger einen Antrag auf Veranlagung mit dem ­Abgeltungsteuersatz stellen[1] und hierdurch eine Einkommensteuererstattung erreichen (z. B. Berücksichtigung des Sparer-Pauschbetrags, Verrechnung von Verlusten (A-Bank) mit Überschüssen (B-Bank), überhöhter Steuerabzug bei Anwendung einer Ersatzbemessungsgrundlage bzw...mehr

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Abgeltungsteuer / 4.1 Rechtslage bis 2017

Neben den Direktanlagen gelten auch für Anteile an Investmentfonds im ­Privatvermögen die Regelungen der ­Abgeltungsteuer. Es ist zu unterscheiden, ob es sich um ausschüttende Fonds oder um thesaurierende Fonds handelt: Ausgeschüttete laufende Erträge und Wertpapierveräußerungsge­winne unterliegen bei Zufluss der Abgeltungsteuer. Ausgeschüttete "Altveräußerungsgewinne" (Gewin...mehr

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Abgeltungsteuer / 1 Systematik

Sowohl beim Steuerabzug als auch beim Einkommensteuertarif werden die ausländischen Steuern – soweit diese in Deutschland anrechenbar sind – von der inländischen Steuer abgezogen. Da die Kirchensteuer auf Kapitalerträge nicht mehr als Sonderausgabe abzugsfähig ist, wird ein pauschaler Abschlag auf die Einkommensteuer bzw. Kapitalertragsteuer vorgenommen. Es gilt folgende Form...mehr

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Abgeltungsteuer / 6 Kapitalertragsteuer­abzug

Der Steuersatz beträgt einheitlich 25 % zzgl. Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer. Abzugsverpflichteter ist der Schuldner der Erträge, z. B. die ausschüttende Gesellschaft, oder die inländische auszahlende Stelle (i. d. R. Kreditinstitut). Dem Steuerabzug unterliegen die vollen Kapitalerträge bzw. der Veräußerungsgewinn. Bei Investmenterträgen wird ab 2018 der maßg...mehr

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Freistellungsauftrag/ Freis... / 1.1 Freizustellende Kapitalerträge

Kapitalerträge unterliegen ab 2009 regelmäßig dem Kapitalertragsteuerabzug i. H. v. 25 % (bis 2008 bestanden unterschiedliche Steuersätze). Hierbei können Kapitalerträge bis zu einer Höhe von 801 EUR durch einen Freistellungsauftrag vom Abzug freigestellt werden. Dieser "Freistellungsbetrag" entspricht dem Sparer-Pauschbetrag[1]. Für Ehegatten und eingetragene Lebenspartner[...mehr

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Freistellungsauftrag/ Freis... / 2.1 Freizustellende Kapitalerträge

Die Abgeltungswirkung des Steuerabzugs betrifft nur Anleger mit Einkünften aus Kapitalvermögen.[1] Gehören die Einkünfte zu einer anderen Einkunftsart, werden diese mit der tariflichen Steuer unter Anrechnung der einbehaltenen Kapitalertragsteuer versteuert. Insbesondere die ab 2009 neu eingeführten Kapitalertragsteuertatbestände wie Stillhaltergeschäfte, ausländische Dividende...mehr

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Freistellungsauftrag/ Freis... / 1.4.2 Gemeinsamer Freistellungsauftrag

Ehegatten, die zusammenveranlagt werden, können auch einen gemeinsamen Freistellungsauftrag abgeben. In diesem Falle beträgt der maximal freizustellende Kapitalertrag 1.602 EUR. Der gemeinsame Freistellungsauftrag gilt sowohl für Einzel- als auch für Gemeinschaftskonten bzw. Depots der Ehegatten. Für die Erteilung elektronischer Freistellungsaufträge gelten Besonderheiten.[1] I...mehr

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Freistellungsauftrag/ Freis... / Zusammenfassung

Begriff Mit einem Freistellungsauftrag können Kapitalerträge bis zur Höhe des gesetzlichen Sparer-Pauschbetrags[1] vom Steuerabzug freigestellt werden.[2] Der Freistellungsauftrag wird i. d. R. gegenüber einem inländischen Kreditinstitut erteilt. Eine Freistellungserklärung [3] wird ebenfalls gegenüber einem inländischen Kreditinstitut abgegeben. Aufgrund dieser Erklärung wi...mehr

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Teileinkünfteverfahren / 1.1.1 Rechtslage ab 2009

Das Halbeinkünfteverfahren für Privatanleger wurde ab dem Veranlagungszeitraum (VZ) 2009 zugunsten der Abgeltungsteuer abgeschafft.[1] Somit unterliegt die volle Gewinnausschüttung/Dividende dem fixen Steuersatz von 25 % [2], welcher auch für Zwecke des Kapitalertragsteuerabzugs gilt und Abgeltungswirkung hat.[3] Der Abzug von Aufwendungen in Zusammenhang mit Gewinnausschüttu...mehr

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Teileinkünfteverfahren / 1.2 Veräußerungsgeschäfte

Die Veräußerung von nach dem 31.12.2008 erworbenen Anteilen an Körperschaften unterliegt grundsätzlich ab 2009 der Abgeltungsteuer auf Kapitalerträge.[1] Das Halb- bzw. Teileinkünfteverfahren findet für diese Norm keine Anwendung.[2] Die Veräußerung bei Beteiligungen von mindestens 1 % am Kapital der Gesellschaft fällt unter § 17 EStG. 1.2.1 Private Veräußerungsgeschäfte Bei d...mehr

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Freistellungsauftrag/ Freis... / 1.5 Mitteilungen an das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt)

Die freigestellten Kapitalerträge werden vom Abzugsverpflichteten dem BZSt gemeldet.[1] Somit kann die Finanzverwaltung die erteilten Freistellungsaufträge überprüfen. Das BZSt darf den Sozialleistungsträgern diese Daten mitteilen, soweit dies zur Überprüfung des bei der Sozialleistung zu berücksichtigenden Einkommens oder Vermögens erforderlich ist oder der Betroffene zustim...mehr

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Vererbung eines Einzelunter... / 3.5 Pflichtteilsanspruch

Die Testierfreiheit gestattet es dem Erblasser prinzipiell, seine gesetzlichen Erben von der Erbfolge auszuschließen. Den nächsten Verwandten wird aber eine Mindestbeteiligung am Wert des Nachlasses durch das Pflichtteilsrecht gesichert. Das Pflichtteilsrecht wird als "grundsätzlich unentziehbare und bedarfsunabhängige wirtschaftliche Mindestbeteiligung" am Nachlass verfassu...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Abzugsverbote

Rz. 1 Stand: EL 121 – ET: 03/2020 Für die Ermittlung der Einkünfte gilt das > Nettoprinzip . Was der Stpfl im Zusammenhang mit seinen besteuerbaren Einnahmen aufwendet, darf er grundsätzlich von der steuerlichen BMG abziehen (vgl § 2 Abs 2 EStG). Dieses Prinzip wird aber durch Abzugsverbote begrenzt (zu verfassungsrechtlichen Aspekten vgl Breinersdorfer, DStR 2010, 2492 sowie ...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / A. Höhe des Altersentlastungsbetrags

Rz. 1 Stand: EL 121 – ET: 03/2020 Hat der Stpfl vor Beginn des VZ das 64. Lebensjahr vollendet, werden seine Einkünfte um einen Altersentlastungsbetrag gemindert (§ 24a EStG). Dies verstößt weder gegen den > Gleichheitssatz des GG noch gegen Europarecht (BFH/NV 2018, 1273). Der Altersentlastungsbetrag wird jedoch nicht bei Kapitalerträgen berücksichtigt, die der > Abgeltungst...mehr

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Eigene Anteile in Handels- ... / 4.2 Ebene des veräußernden Gesellschafters

Rz. 35 Die bilanzielle Behandlung von – nicht zur Einziehung vorgesehenen – eigenen Anteilen ist mit der handelsrechtlichen und steuerlichen Behandlung des Erwerbs eigener Aktien zur Einziehung vergleichbar. In diesem Fall erfolgt weder handelsrechtlich noch steuerlich eine Bilanzierung. Auf Ebene des veräußernden Gesellschafters stellt der Erwerb von eigenen Anteilen durch ...mehr

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Eigene Anteile in Handels- ... / 6.2 Ebene des erwerbenden Gesellschafters

Rz. 47 Auf Ebene des erwerbenden Gesellschafters stellt die Veräußerung von eigenen Anteilen durch die Gesellschaft ein Erwerbsgeschäft dar, welches nicht der Besteuerung unterliegt. Ist jedoch wegen eines zu niedrigen Kaufpreises eine verdeckte Gewinnausschüttung anzunehmen, wird dem veräußernden Gesellschafter ein entsprechender Kapitalertrag im Sinne des § 20 Abs. 1 Nr. 1...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Zuteilung von "Bonus-Aktien" löst keinen Kapitalertrag aus

Leitsatz Das FG Köln hat entschieden, dass die – aufgrund einer Beteiligung an einer ausländischen Kapitalgesellschaft von dieser veranlassten – Zuteilung von Aktien eines dritten Unternehmens eine nach § 20 Abs. 4a EStG begünstigte Kapitalmaßnahme darstellt und bei den Anteilseignern nicht zu steuerpflichtigen Einkünften im Sinne des § 20 Abs. 1 Nr. 1 EStG führt. Der BFH ha...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Zuteilung von Paypal-Aktien durch Ebay-"Spin-Off" ist nicht einkommensteuerpflichtig

Leitsatz Das FG Köln entschied mit Urteil vom 11.3.2020, dass es sich bei der Zuweisung von Paypal-Aktien durch Ebay im Rahmen eines "Spin-Offs" im Jahr 2015 um eine Abspaltung nach § 20 Abs. 4a Satz 7 EStG gehandelt hat. Sachverhalt Der Kläger hielt Aktien an der Ebay Inc. (Ebay) in seinem Depot. Im Jahr 2015 buchte die depotführende Bank ihm aufgrund eines sog. "Separation ...mehr

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Welche Grundsätze bei der Schätzung von Besteuerungsgrundlagen gelten

Kommentar Wer keine Steuererklärung abgibt, obwohl er hierzu verpflichtet ist, erhält vom Finanzamt auf kurz oder lang einen Schätzungsbescheid. Das BayLfSt hat in einer Verfügung dargelegt, welchen Regeln die Ämter bei einer Schätzung folgen. Wenn die Finanzämter die Besteuerungsgrundlagen nicht ermitteln oder berechnen können - beispielsweise bei nicht abgegebenen Steuererk...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 8 Abgeltungssteuer und Hinzurechnung ausländischer Kapitalerträge nach § 15 AStG

Ausländische Kapitaleinkünfte können auch über eine vorgeschaltete Familienstiftung erwirtschaftet werden. Hierbei ist vorab zu prüfen, ob eine unmittelbare Zurechnung zum Anteilseigner möglich ist. Hierzu ist ein Musterverfahren beim BFH unter dem Az. VIII R 23/16 anhängig.[1] Sind die Voraussetzungen der Hinzurechnung nach § 15 AStG erfüllt, stellt sich die Frage der Tarif...mehr

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Internationales Steuerrecht: Ausländische Kapitalerträge und Abgeltungssteuer

Zusammenfassung Überblick Infolge des Wegfalls von Devisentransferbeschränkungen und der Öffnung der Kapitalmärkte ist zunehmend festzustellen, dass deutsche Anleger auch angesichts der oft höheren Renditen verstärkt in ausländische Kapitalanlagen investieren. Die erzielten Einkünfte unterliegen regelmäßig einer ausländischen Quellensteuer als auch der deutschen Abgeltungssteu...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 2.2.3 Erstattungsansprüche

DBA-Erstattungsansprüche Die DBA enthalten regelmäßig einen Artikel über die Geltendmachung von Erstattungsansprüchen, wenn der lokale Steuerabzug über dem DBA-Satz liegt (z. B. Art. 28 DBA/Schweiz). Hiernach ist regelmäßig der Quellensteuerabzug nach dem Recht des Quellenstaates zulässig, bei rechtzeitigem Antrag (zwischen 3 und 5 Jahren) des Steuerpflichtigen ist jedoch ein...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 3.1 Technik der Anrechnung

Im Rahmen der Abgeltungssteuer ist die Anrechnung ausländischer Quellensteuer sowohl auf Ebene des auszahlenden Finanzinstituts als auch hilfsweise im Rahmen der Veranlagung weiterhin möglich.[1] Bei ausländischen Wertpapieren im inländischen Depot wird der anrechenbare Teil der ausländischen Quellensteuer unmittelbar vom inländischen Kreditinstitut auf die Abgeltungssteuer ...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 1.4 Erfahrungen mit der Abgeltungssteuer

Nach den Erfahrungen der ersten Jahre ist festzuhalten, dass bezüglich ausländischer Kapitalerträge der erhoffte Vereinfachungseffekt häufig nicht eintritt, da der nachfolgende "Idealfall" von den Banken bzw. sonstigen Zahlstellen nicht "abgewickelt" wurde bzw. werden kann. Vielmehr sind zur Steueroptimierung die in den nachfolgenden Abschnitten angesprochenen Bereiche im Ra...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 3.2 Geschäftsvorfallbezogene Betrachtung

Eine dem Grunde nach anzurechnende ausländische Steuer muss der Höhe nach nicht dem gesonderten Steuersatz von 25 % entsprechen. Eine Anrechnung über 25 % ist nicht möglich, so dass der Empfänger dieses ausländischen Kapitalertrags insoweit endgültig belastet bleibt.[1] Die Verrechnung eines derartigen Anrechnungsüberhangs mit der auf anderen Kapitalerträgen lastenden Abgelt...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 7.3 Verhältnis ZIV zur Abgeltungssteuer

Es gilt der Grundsatz des Vorrangs der Anrechnung der Quellensteuer gemäß der EU-Zinsrichtlinie/Zinsinformationsverordnung – ZIV vor den Regelungen der Abgeltungssteuer.[1] Kapitalerträge, die unter die ZIV fallen, unterliegen gem. § 32d Abs. 3 EStG im Inland der Besteuerung. Wird durch einen Staat im Rahmen der EU-Zinsrichtlinie auf die Kapitalerträge Quellensteuer einbehalte...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 1.1 Bedeutung des Themenfelds

Mit Wirkung zum 1.1.2009 gilt für die Besteuerung privater Kapitalanlagen das System der Abgeltungssteuer, das den Ausgangspunkt im Unternehmensteuerreformgesetz 2008[1] hat. Alles sollte einfacher und günstiger werden. Die Zielsetzungen der Abgeltungssteuer sind nach der Begründung im Gesetzesentwurf: Erhebliche steuerliche Entlastung der Einkünfte aus Kapitalvermögen (25 % s...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 1.3 Alternative Veranlagung beim Auslandsdepot

Bei Kapitalerträgen und Kursgewinnen ausländischer Wertpapiere, die in einem inländischen Depot liegen, wird die Abgeltungssteuer (wie bei inländischen Wertpapieren) unmittelbar vom inländischen Kreditinstitut abgezogen. Wer Wertpapiere im Ausland verwahrt, muss die erzielten Erträge und Kursgewinne in der Einkommensteuererklärung angeben (Erklärungspflicht[1]). Ausländische...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 1.2 Steuerabzug

Konkret unterliegen der Abgeltungssteuer nach § 32d EStG auch ausländische Kapitalerträge und Kursgewinne. Auf Antrag des Steuerpflichtigen erfolgt eine Günstigerprüfung (Vergleich zwischen dem besonderen Steuersatz für Kapitalerträge und dem persönlichen Steuersatz des Steuerpflichtigen[1]). Das Besteuerungsrecht für ausländische Kapitaleinkünfte ergibt sich auf nationaler ...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 3.5 Ermittlung der anrechenbaren Steuern im Nicht-DBA-Fall

Bei Nicht-DBA-Staaten kann eine im Ausland festgesetzte, gezahlte und um einen entstandenen Ermäßigungsanspruch gekürzte Steuer nach Maßgabe des § 34c Abs. 1 und 2 EStG angerechnet bzw. abgezogen werden, wenn sie der deutschen Einkommensteuer entspricht.[1] Es ist Folgendes zu beachten: Da es vor allem in Nicht-DBA-Fällen fraglich ist, ob die abgezogene ausländische Quellenste...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 7.2.2 Quellensteuereinbehalt

Das Besteuerungsrecht des Wohnsitzstaats wird durch den Quellensteuereinbehalt nicht beeinflusst.[1] Sofern ein Steuerabzug vorgenommen wurde, kann die nach der ZIV einbehaltene Quellensteuer bei entsprechendem Nachweis in voller Höhe gem. § 36 Abs. 2 Nr. 2 EStG auf die deutsche Einkommensteuer angerechnet werden.[2] Dies gilt auch ab dem 1.1.2009, wenn die ausländischen Zins...mehr

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Internationales Steuerrecht... / Zusammenfassung

Überblick Infolge des Wegfalls von Devisentransferbeschränkungen und der Öffnung der Kapitalmärkte ist zunehmend festzustellen, dass deutsche Anleger auch angesichts der oft höheren Renditen verstärkt in ausländische Kapitalanlagen investieren. Die erzielten Einkünfte unterliegen regelmäßig einer ausländischen Quellensteuer als auch der deutschen Abgeltungssteuer (unter Anrec...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 3 Einzelfragen der Steueranrechnung

3.1 Technik der Anrechnung Im Rahmen der Abgeltungssteuer ist die Anrechnung ausländischer Quellensteuer sowohl auf Ebene des auszahlenden Finanzinstituts als auch hilfsweise im Rahmen der Veranlagung weiterhin möglich.[1] Bei ausländischen Wertpapieren im inländischen Depot wird der anrechenbare Teil der ausländischen Quellensteuer unmittelbar vom inländischen Kreditinstitut...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 6 Wirkung des Freistellungsauftrags

Die Anwendung des Freistellungsauftrags hat die gleiche Wirkung wie die Verlustverrechnung.[1] Die Bemessungsgrundlage für die Abgeltungssteuer wird unabhängig davon gemindert, ob es sich um in- oder ausländische Erträge handelt. Eine nach Ländern differenzierte Anwendung des Freistellungsauftrags (Zuordnung zu Einkünften ohne Anrechnung und damit "Vollnutzung zu 25 %") und ...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 3.6 Anrechnung fiktiver Steuern

3.6.1 Steuervergünstigung Nach einigen DBA (z. B. Indien, Portugal, Türkei) ist eine Anrechnung fiktiver ausländischer Quellensteuern auf Dividenden oder Zinsen bis zu einem bestimmten Höchstbetrag zulässig; d. h. selbst wenn im Ausland keine oder eine niedrigere Quellensteuer einbehalten wird, erfolgte bei der Einkommensteuer-Veranlagung im Rahmen des § 34c EStG eine Anrechn...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 2.2 Prüffeld II – Grundsätze der DBA-Besteuerung

2.2.1 Besteuerungsrechte Ausländische Dividenden- oder Zinseinkünfte, die unbeschränkt steuerpflichtige natürliche Personen erzielen, unterliegen mit ihrem Bruttobetrag der deutschen Besteuerung (Welteinkommensprinzip). Die DBA schränken das Besteuerungsrecht für natürliche Personen nicht ein. Art. 10 Abs. 1 (für Dividenden) und Art. 11 Abs. 1 (für Zinsen) der deutschen DBA (...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 2.1 Prüffeld I – Steuerpflicht, Einkunftsermittlung und -zuordnung

2.1.1 Regelfall Im Regelfall ist es unstrittig, dass ein im Ausland einer Dividenden- oder Zins-Quellensteuer unterliegender Ertrag nach § 20 EStG steuerpflichtig ist und der Abgeltungssteuer unterliegt. Soweit keine Erträge in Euro vorliegen, ist zu beachten, dass nach R 34c Abs. 1 EStR hinsichtlich der Umrechnung von Beträgen in Fremdwährung Folgendes vorgegeben ist: Die Einn...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 7 Abgeltungssteuer bei ausländischen Einkünften, die unter die Zinsinformationsverordnung fallen

7.1 Allgemeines[1] Die EU-Mitgliedstaaten haben sich darauf verständigt, durch Austausch von Informationen die effektive Besteuerung von Zinserträgen natürlicher Personen (wirtschaftliche Eigentümer) und Personenzusammenschlüssen nicht gewerblicher Art (ausländische Einrichtungen) im Gebiet der EU sicherzustellen. Mit der Zinsinformationsverordnung (ZIV) [2] hat Deutschland di...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 7.2 Bearbeitungshinweise

7.2.1 Automatischer Auskunftsaustausch zur ZIV Der automatische Auskunftsaustausch erfolgt in Deutschland über das BZSt. Die ausländischen Steuerbehörden übermitteln Informationen über Zinszahlungen von im Ausland niedergelassenen Zahlstellen (i. d. R. Banken) an in Deutschland ansässige Steuerpflichtige. Diese Informationen werden in Form von Kontrollmitteilungen durch das B...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 1 Besteuerung grenzüberschreitender Einkünfte aus Dividenden und Zinsen

1.1 Bedeutung des Themenfelds Mit Wirkung zum 1.1.2009 gilt für die Besteuerung privater Kapitalanlagen das System der Abgeltungssteuer, das den Ausgangspunkt im Unternehmensteuerreformgesetz 2008[1] hat. Alles sollte einfacher und günstiger werden. Die Zielsetzungen der Abgeltungssteuer sind nach der Begründung im Gesetzesentwurf: Erhebliche steuerliche Entlastung der Einkünft...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 2 Prüffelder

2.1 Prüffeld I – Steuerpflicht, Einkunftsermittlung und -zuordnung 2.1.1 Regelfall Im Regelfall ist es unstrittig, dass ein im Ausland einer Dividenden- oder Zins-Quellensteuer unterliegender Ertrag nach § 20 EStG steuerpflichtig ist und der Abgeltungssteuer unterliegt. Soweit keine Erträge in Euro vorliegen, ist zu beachten, dass nach R 34c Abs. 1 EStR hinsichtlich der Umrechn...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 4 Werbungskostenabzug bei ausländischen Einkünften

Auch für ausländische Kapitalerträge gilt der Sparer-Pauschbetrag von 801 EUR (1.602 EUR bei Ehegatten) nach § 20 Abs. 9 EStG. Ein Abzug der den Pauschbetrag übersteigenden tatsächlichen Werbungskosten ist nicht möglich. Ausnahmen: Nach § 32d Abs. 2 Nr. 3 EStG erhält der Kapitalanleger ein Wahlrecht, nach dem er Kapitalerträge i. S. des § 20 Abs. 1 Nr. 1 und 2 EStG 2009 aus e...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 9 Allgemeiner automatischer Auskunftsaustausch

Das BEPS Projekt der OECD und die sog. Panama Leaks führten zur politischen Forderung auf mehr internationale Transparenz. Im Dezember 2014 nahm der Rat der Europäischen Union dann die Richtlinie 2014/107/EU an, die eine Erweiterung der Richtlinie 2011/16/EU über die Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden im Bereich der Besteuerung (die "EU-Amtshilferichtlinie") vorsieht. Die...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 5 Verluste

Verluste aus Kapitalvermögen können nur innerhalb der Einkunftsart Kapitalvermögen (und nicht mehr mit anderen Einkunftsarten) verrechnet und ggf. vorgetragen werden.[1] Aktienverluste können im Rahmen der Abgeltungssteuer nur mit Aktiengewinnen verrechnet werden. Dagegen können Verluste aus allen anderen Wertpapier- und Termingeschäften nicht nur mit Gewinnen aus diesen Gesc...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 2.1.1 Regelfall

Im Regelfall ist es unstrittig, dass ein im Ausland einer Dividenden- oder Zins-Quellensteuer unterliegender Ertrag nach § 20 EStG steuerpflichtig ist und der Abgeltungssteuer unterliegt. Soweit keine Erträge in Euro vorliegen, ist zu beachten, dass nach R 34c Abs. 1 EStR hinsichtlich der Umrechnung von Beträgen in Fremdwährung Folgendes vorgegeben ist: Die Einnahmen und Werbu...mehr