Fachbeiträge & Kommentare zu Kapitalertrag

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Keine Steuerermäßigungen nach § 35a EStG bei Anwendung des gesonderten Steuertarifs für Einkünfte aus Kapitalvermögen

Leitsatz Die gemäß § 32d Abs. 3 und 4 EStG veranlagte und dem gesonderten Tarif für Einkünfte aus Kapitalvermögen unterliegende Einkommensteuer kann nicht nach § 35a EStG ermäßigt werden. Normenkette § 35a, § 32d, § 2 Abs. 5, Abs. 5b, Abs. 6, § 32a, § 35a, § 43 Abs. 5 EStG Sachverhalt Die Klägerin erzielte im Streitjahr (2014) Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft, aus Gewer...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 6a... / 9.5 Rückdeckungsversicherung; Verbot der Doppelfinanzierung

Rz. 119 Der Unternehmer kann das Risiko, vorzeitig oder termingerecht aus der Pensionszusage in Anspruch genommen zu werden, durch Abschluss einer Rückdeckungsversicherung versichern. Versicherungsnehmer und Bezugsberechtigter aus der Rückdeckungsversicherung ist der Unternehmer, Versicherter ist der Arbeitnehmer. Erfasst der Rückversicherungsvertrag die gesamten möglichen A...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 6a... / 1.1 Rechtsentwicklung

Rz. 1 § 6a EStG wurde erstmals 1954 kodifiziert. In früherer Zeit hatte der RFH die steuerliche Anerkennung von Pensionsrückstellungen entsprechend der betriebswirtschaftlichen Zielsetzung, Kapital zur Finanzierung der späteren Rentenzahlung anzusammeln, unter dem Gesichtspunkt der Eigenversicherung gesehen und Zuführungen zum Rückstellungskapital i. S. fiktiver Versicherung...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Freistellungsauftrag/ Freis... / 1.1 Freizustellende Kapitalerträge

Kapitalerträge unterliegen ab 2009 regelmäßig dem Kapitalertragsteuerabzug i. H. v. 25 % (bis 2008 bestanden unterschiedliche Steuersätze). Hierbei können Kapitalerträge bis zu einer Höhe von 1.000 EUR (bis 2022: 801 EUR) durch einen Freistellungsauftrag vom Abzug freigestellt werden. Dieser "Freistellungsbetrag" entspricht dem Sparer-Pauschbetrag[1]. Für Ehegatten und eingetr...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Freistellungsauftrag/ Freis... / 2.1 Freizustellende Kapitalerträge

Die Abgeltungswirkung des Steuerabzugs betrifft nur Anleger mit Einkünften aus Kapitalvermögen.[1] Gehören die Einkünfte zu einer anderen Einkunftsart, werden diese mit der tariflichen Steuer unter Anrechnung der einbehaltenen Kapitalertragsteuer versteuert. Insbesondere die ab 2009 neu eingeführten Kapitalertragsteuertatbestände wie Stillhaltergeschäfte, ausländische Dividende...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Freistellungsauftrag/ Freis... / 1.4.2 Gemeinsamer Freistellungsauftrag

Ehegatten, die zusammenveranlagt werden, können auch einen gemeinsamen Freistellungsauftrag abgeben. In diesem Falle beträgt der maximal freizustellende Kapitalertrag 2.000 EUR (1.602 EUR). Der gemeinsame Freistellungsauftrag gilt sowohl für Einzel- als auch für Gemeinschaftskonten bzw. Depots der Ehegatten. Für die Erteilung elektronischer Freistellungsaufträge gelten Besonde...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Freistellungsauftrag/ Freis... / Zusammenfassung

Begriff Mit einem Freistellungsauftrag können Kapitalerträge bis zur Höhe des gesetzlichen Sparer-Pauschbetrags[1] vom Steuerabzug freigestellt werden.[2] Der Freistellungsauftrag wird i. d. R. gegenüber einem inländischen Kreditinstitut erteilt. Eine Freistellungserklärung [3] wird ebenfalls gegenüber einem inländischen Kreditinstitut abgegeben. Aufgrund dieser Erklärung wird...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Freistellungsauftrag/ Freis... / 1.5 Mitteilungen an das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt)

Die freigestellten Kapitalerträge werden vom Abzugsverpflichteten dem BZSt gemeldet.[1] Somit kann die Finanzverwaltung die erteilten Freistellungsaufträge überprüfen. Das BZSt darf den Sozialleistungsträgern diese Daten mitteilen, soweit dies zur Überprüfung des bei der Sozialleistung zu berücksichtigenden Einkommens oder Vermögens erforderlich ist oder der Betroffene zustim...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Vererbung eines Einzelunter... / 3.5 Pflichtteilsanspruch

Die Testierfreiheit gestattet es dem Erblasser prinzipiell, seine gesetzlichen Erben von der Erbfolge auszuschließen. Den nächsten Verwandten wird aber eine Mindestbeteiligung am Wert des Nachlasses durch das Pflichtteilsrecht gesichert. Das Pflichtteilsrecht wird als "grundsätzlich unentziehbare und bedarfsunabhängige wirtschaftliche Mindestbeteiligung" am Nachlass verfassu...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Abzugsverbote

Rz. 1 Stand: EL 121 – ET: 03/2020 Für die Ermittlung der Einkünfte gilt das > Nettoprinzip . Was der Stpfl im Zusammenhang mit seinen besteuerbaren Einnahmen aufwendet, darf er grundsätzlich von der steuerlichen BMG abziehen (vgl § 2 Abs 2 EStG). Dieses Prinzip wird aber durch Abzugsverbote begrenzt (zu verfassungsrechtlichen Aspekten vgl Breinersdorfer, DStR 2010, 2492 sowie ...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / A. Höhe des Altersentlastungsbetrags

Rz. 1 Stand: EL 121 – ET: 03/2020 Hat der Stpfl vor Beginn des VZ das 64. Lebensjahr vollendet, werden seine Einkünfte um einen Altersentlastungsbetrag gemindert (§ 24a EStG). Dies verstößt weder gegen den > Gleichheitssatz des GG noch gegen Europarecht (BFH/NV 2018, 1273). Der Altersentlastungsbetrag wird jedoch nicht bei Kapitalerträgen berücksichtigt, die der > Abgeltungst...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Zuteilung von "Bonus-Aktien" löst keinen Kapitalertrag aus

Leitsatz Das FG Köln hat entschieden, dass die – aufgrund einer Beteiligung an einer ausländischen Kapitalgesellschaft von dieser veranlassten – Zuteilung von Aktien eines dritten Unternehmens eine nach § 20 Abs. 4a EStG begünstigte Kapitalmaßnahme darstellt und bei den Anteilseignern nicht zu steuerpflichtigen Einkünften im Sinne des § 20 Abs. 1 Nr. 1 EStG führt. Der BFH ha...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Zuteilung von Paypal-Aktien durch Ebay-"Spin-Off" ist nicht einkommensteuerpflichtig

Leitsatz Das FG Köln entschied mit Urteil vom 11.3.2020, dass es sich bei der Zuweisung von Paypal-Aktien durch Ebay im Rahmen eines "Spin-Offs" im Jahr 2015 um eine Abspaltung nach § 20 Abs. 4a Satz 7 EStG gehandelt hat. Sachverhalt Der Kläger hielt Aktien an der Ebay Inc. (Ebay) in seinem Depot. Im Jahr 2015 buchte die depotführende Bank ihm aufgrund eines sog. "Separation ...mehr

Kommentar aus Finance Office Professional
Welche Grundsätze bei der Schätzung von Besteuerungsgrundlagen gelten

Kommentar Wer keine Steuererklärung abgibt, obwohl er hierzu verpflichtet ist, erhält vom Finanzamt auf kurz oder lang einen Schätzungsbescheid. Das BayLfSt hat in einer Verfügung dargelegt, welchen Regeln die Ämter bei einer Schätzung folgen. Wenn die Finanzämter die Besteuerungsgrundlagen nicht ermitteln oder berechnen können - beispielsweise bei nicht abgegebenen Steuererk...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Internationales Steuerrecht... / 8 Abgeltungssteuer und Hinzurechnung ausländischer Kapitalerträge nach § 15 AStG

Ausländische Kapitaleinkünfte können auch über eine vorgeschaltete Familienstiftung erwirtschaftet werden. Hierbei ist vorab zu prüfen, ob eine unmittelbare Zurechnung zum Anteilseigner möglich ist. Hierzu ist ein Musterverfahren beim BFH unter dem Az. VIII R 23/16 anhängig.[1] Sind die Voraussetzungen der Hinzurechnung nach § 15 AStG erfüllt, stellt sich die Frage der Tarif...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Internationales Steuerrecht: Ausländische Kapitalerträge und Abgeltungssteuer

Zusammenfassung Überblick Infolge des Wegfalls von Devisentransferbeschränkungen und der Öffnung der Kapitalmärkte ist zunehmend festzustellen, dass deutsche Anleger auch angesichts der oft höheren Renditen verstärkt in ausländische Kapitalanlagen investieren. Die erzielten Einkünfte unterliegen regelmäßig einer ausländischen Quellensteuer als auch der deutschen Abgeltungssteu...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Internationales Steuerrecht... / 2.2.3 Erstattungsansprüche

DBA-Erstattungsansprüche Die DBA enthalten regelmäßig einen Artikel über die Geltendmachung von Erstattungsansprüchen, wenn der lokale Steuerabzug über dem DBA-Satz liegt (z. B. Art. 28 DBA/Schweiz). Hiernach ist regelmäßig der Quellensteuerabzug nach dem Recht des Quellenstaates zulässig, bei rechtzeitigem Antrag (zwischen 3 und 5 Jahren) des Steuerpflichtigen ist jedoch ein...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Internationales Steuerrecht... / 3.1 Technik der Anrechnung

Im Rahmen der Abgeltungssteuer ist die Anrechnung ausländischer Quellensteuer sowohl auf Ebene des auszahlenden Finanzinstituts als auch hilfsweise im Rahmen der Veranlagung weiterhin möglich.[1] Bei ausländischen Wertpapieren im inländischen Depot wird der anrechenbare Teil der ausländischen Quellensteuer unmittelbar vom inländischen Kreditinstitut auf die Abgeltungssteuer ...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Internationales Steuerrecht... / 1.4 Erfahrungen mit der Abgeltungssteuer

Nach den Erfahrungen der ersten Jahre ist festzuhalten, dass bezüglich ausländischer Kapitalerträge der erhoffte Vereinfachungseffekt häufig nicht eintritt, da der nachfolgende "Idealfall" von den Banken bzw. sonstigen Zahlstellen nicht "abgewickelt" wurde bzw. werden kann. Vielmehr sind zur Steueroptimierung die in den nachfolgenden Abschnitten angesprochenen Bereiche im Ra...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Internationales Steuerrecht... / 7.3 Verhältnis ZIV zur Abgeltungssteuer

Es gilt der Grundsatz des Vorrangs der Anrechnung der Quellensteuer gemäß der EU-Zinsrichtlinie/Zinsinformationsverordnung – ZIV vor den Regelungen der Abgeltungssteuer.[1] Kapitalerträge, die unter die ZIV fallen, unterliegen gem. § 32d Abs. 3 EStG im Inland der Besteuerung. Wird durch einen Staat im Rahmen der EU-Zinsrichtlinie auf die Kapitalerträge Quellensteuer einbehalte...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Internationales Steuerrecht... / 1.3 Alternative Veranlagung beim Auslandsdepot

Bei Kapitalerträgen und Kursgewinnen ausländischer Wertpapiere, die in einem inländischen Depot liegen, wird die Abgeltungssteuer (wie bei inländischen Wertpapieren) unmittelbar vom inländischen Kreditinstitut abgezogen. Wer Wertpapiere im Ausland verwahrt, muss die erzielten Erträge und Kursgewinne in der Einkommensteuererklärung angeben (Erklärungspflicht[1]). Ausländische...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 1.1 Bedeutung des Themenfelds

Mit Wirkung zum 1.1.2009 gilt für die Besteuerung privater Kapitalanlagen das System der Abgeltungssteuer, das den Ausgangspunkt im Unternehmensteuerreformgesetz 2008[1] hat. Alles sollte einfacher und günstiger werden. Die Zielsetzungen der Abgeltungssteuer sind nach der Begründung im Gesetzesentwurf: Erhebliche steuerliche Entlastung der Einkünfte aus Kapitalvermögen (25 % s...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Internationales Steuerrecht... / 1.2 Steuerabzug

Konkret unterliegen der Abgeltungssteuer nach § 32d EStG auch ausländische Kapitalerträge und Kursgewinne. Auf Antrag des Steuerpflichtigen erfolgt eine Günstigerprüfung (Vergleich zwischen dem besonderen Steuersatz für Kapitalerträge und dem persönlichen Steuersatz des Steuerpflichtigen[1]). Das Besteuerungsrecht für ausländische Kapitaleinkünfte ergibt sich auf nationaler ...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Internationales Steuerrecht... / 3.2 Geschäftsvorfallbezogene Betrachtung

Eine dem Grunde nach anzurechnende ausländische Steuer muss der Höhe nach nicht dem gesonderten Steuersatz von 25 % entsprechen. Eine Anrechnung über 25 % ist nicht möglich, so dass der Empfänger dieses ausländischen Kapitalertrags insoweit endgültig belastet bleibt.[1] Die Verrechnung eines derartigen Anrechnungsüberhangs mit der auf anderen Kapitalerträgen lastenden Abgelt...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Internationales Steuerrecht... / 3.5 Ermittlung der anrechenbaren Steuern im Nicht-DBA-Fall

Bei Nicht-DBA-Staaten kann eine im Ausland festgesetzte, gezahlte und um einen entstandenen Ermäßigungsanspruch gekürzte Steuer nach Maßgabe des § 34c Abs. 1 und 2 EStG angerechnet bzw. abgezogen werden, wenn sie der deutschen Einkommensteuer entspricht.[1] Es ist Folgendes zu beachten: Da es vor allem in Nicht-DBA-Fällen fraglich ist, ob die abgezogene ausländische Quellenste...mehr

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Internationales Steuerrecht... / Zusammenfassung

Überblick Infolge des Wegfalls von Devisentransferbeschränkungen und der Öffnung der Kapitalmärkte ist zunehmend festzustellen, dass deutsche Anleger auch angesichts der oft höheren Renditen verstärkt in ausländische Kapitalanlagen investieren. Die erzielten Einkünfte unterliegen regelmäßig einer ausländischen Quellensteuer als auch der deutschen Abgeltungssteuer (unter Anrec...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Internationales Steuerrecht... / 7.2.2 Quellensteuereinbehalt

Das Besteuerungsrecht des Wohnsitzstaats wird durch den Quellensteuereinbehalt nicht beeinflusst.[1] Sofern ein Steuerabzug vorgenommen wurde, kann die nach der ZIV einbehaltene Quellensteuer bei entsprechendem Nachweis in voller Höhe gem. § 36 Abs. 2 Nr. 2 EStG auf die deutsche Einkommensteuer angerechnet werden.[2] Dies gilt auch ab dem 1.1.2009, wenn die ausländischen Zins...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Internationales Steuerrecht... / 6 Wirkung des Freistellungsauftrags

Die Anwendung des Freistellungsauftrags hat die gleiche Wirkung wie die Verlustverrechnung.[1] Die Bemessungsgrundlage für die Abgeltungssteuer wird unabhängig davon gemindert, ob es sich um in- oder ausländische Erträge handelt. Eine nach Ländern differenzierte Anwendung des Freistellungsauftrags (Zuordnung zu Einkünften ohne Anrechnung und damit "Vollnutzung zu 25 %") und ...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Internationales Steuerrecht... / 2.1 Prüffeld I – Steuerpflicht, Einkunftsermittlung und -zuordnung

2.1.1 Regelfall Im Regelfall ist es unstrittig, dass ein im Ausland einer Dividenden- oder Zins-Quellensteuer unterliegender Ertrag nach § 20 EStG steuerpflichtig ist und der Abgeltungssteuer unterliegt. Soweit keine Erträge in Euro vorliegen, ist zu beachten, dass nach R 34c Abs. 1 EStR hinsichtlich der Umrechnung von Beträgen in Fremdwährung Folgendes vorgegeben ist: Die Einn...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Internationales Steuerrecht... / 2.2 Prüffeld II – Grundsätze der DBA-Besteuerung

2.2.1 Besteuerungsrechte Ausländische Dividenden- oder Zinseinkünfte, die unbeschränkt steuerpflichtige natürliche Personen erzielen, unterliegen mit ihrem Bruttobetrag der deutschen Besteuerung (Welteinkommensprinzip). Die DBA schränken das Besteuerungsrecht für natürliche Personen nicht ein. Art. 10 Abs. 1 (für Dividenden) und Art. 11 Abs. 1 (für Zinsen) der deutschen DBA (...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Internationales Steuerrecht... / 7 Abgeltungssteuer bei ausländischen Einkünften, die unter die Zinsinformationsverordnung fallen

7.1 Allgemeines[1] Die EU-Mitgliedstaaten haben sich darauf verständigt, durch Austausch von Informationen die effektive Besteuerung von Zinserträgen natürlicher Personen (wirtschaftliche Eigentümer) und Personenzusammenschlüssen nicht gewerblicher Art (ausländische Einrichtungen) im Gebiet der EU sicherzustellen. Mit der Zinsinformationsverordnung (ZIV) [2] hat Deutschland di...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Internationales Steuerrecht... / 7.2 Bearbeitungshinweise

7.2.1 Automatischer Auskunftsaustausch zur ZIV Der automatische Auskunftsaustausch erfolgt in Deutschland über das BZSt. Die ausländischen Steuerbehörden übermitteln Informationen über Zinszahlungen von im Ausland niedergelassenen Zahlstellen (i. d. R. Banken) an in Deutschland ansässige Steuerpflichtige. Diese Informationen werden in Form von Kontrollmitteilungen durch das B...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Internationales Steuerrecht... / 1 Besteuerung grenzüberschreitender Einkünfte aus Dividenden und Zinsen

1.1 Bedeutung des Themenfelds Mit Wirkung zum 1.1.2009 gilt für die Besteuerung privater Kapitalanlagen das System der Abgeltungssteuer, das den Ausgangspunkt im Unternehmensteuerreformgesetz 2008[1] hat. Alles sollte einfacher und günstiger werden. Die Zielsetzungen der Abgeltungssteuer sind nach der Begründung im Gesetzesentwurf: Erhebliche steuerliche Entlastung der Einkünft...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Internationales Steuerrecht... / 2 Prüffelder

2.1 Prüffeld I – Steuerpflicht, Einkunftsermittlung und -zuordnung 2.1.1 Regelfall Im Regelfall ist es unstrittig, dass ein im Ausland einer Dividenden- oder Zins-Quellensteuer unterliegender Ertrag nach § 20 EStG steuerpflichtig ist und der Abgeltungssteuer unterliegt. Soweit keine Erträge in Euro vorliegen, ist zu beachten, dass nach R 34c Abs. 1 EStR hinsichtlich der Umrechn...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Internationales Steuerrecht... / 3 Einzelfragen der Steueranrechnung

3.1 Technik der Anrechnung Im Rahmen der Abgeltungssteuer ist die Anrechnung ausländischer Quellensteuer sowohl auf Ebene des auszahlenden Finanzinstituts als auch hilfsweise im Rahmen der Veranlagung weiterhin möglich.[1] Bei ausländischen Wertpapieren im inländischen Depot wird der anrechenbare Teil der ausländischen Quellensteuer unmittelbar vom inländischen Kreditinstitut...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Internationales Steuerrecht... / 3.6 Anrechnung fiktiver Steuern

3.6.1 Steuervergünstigung Nach einigen DBA (z. B. Indien, Portugal, Türkei) ist eine Anrechnung fiktiver ausländischer Quellensteuern auf Dividenden oder Zinsen bis zu einem bestimmten Höchstbetrag zulässig; d. h. selbst wenn im Ausland keine oder eine niedrigere Quellensteuer einbehalten wird, erfolgte bei der Einkommensteuer-Veranlagung im Rahmen des § 34c EStG eine Anrechn...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Internationales Steuerrecht... / 4 Werbungskostenabzug bei ausländischen Einkünften

Auch für ausländische Kapitalerträge gilt der Sparer-Pauschbetrag von 801 EUR (1.602 EUR bei Ehegatten) nach § 20 Abs. 9 EStG. Ein Abzug der den Pauschbetrag übersteigenden tatsächlichen Werbungskosten ist nicht möglich. Ausnahmen: Nach § 32d Abs. 2 Nr. 3 EStG erhält der Kapitalanleger ein Wahlrecht, nach dem er Kapitalerträge i. S. des § 20 Abs. 1 Nr. 1 und 2 EStG 2009 aus e...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Internationales Steuerrecht... / 5 Verluste

Verluste aus Kapitalvermögen können nur innerhalb der Einkunftsart Kapitalvermögen (und nicht mehr mit anderen Einkunftsarten) verrechnet und ggf. vorgetragen werden.[1] Aktienverluste können im Rahmen der Abgeltungssteuer nur mit Aktiengewinnen verrechnet werden. Dagegen können Verluste aus allen anderen Wertpapier- und Termingeschäften nicht nur mit Gewinnen aus diesen Gesc...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Internationales Steuerrecht... / 9 Allgemeiner automatischer Auskunftsaustausch

Das BEPS Projekt der OECD und die sog. Panama Leaks führten zur politischen Forderung auf mehr internationale Transparenz. Im Dezember 2014 nahm der Rat der Europäischen Union dann die Richtlinie 2014/107/EU an, die eine Erweiterung der Richtlinie 2011/16/EU über die Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden im Bereich der Besteuerung (die "EU-Amtshilferichtlinie") vorsieht. Die...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Internationales Steuerrecht... / 7.2.1 Automatischer Auskunftsaustausch zur ZIV

Der automatische Auskunftsaustausch erfolgt in Deutschland über das BZSt. Die ausländischen Steuerbehörden übermitteln Informationen über Zinszahlungen von im Ausland niedergelassenen Zahlstellen (i. d. R. Banken) an in Deutschland ansässige Steuerpflichtige. Diese Informationen werden in Form von Kontrollmitteilungen durch das BZSt an die Länderfinanzbehörden/Wohnsitzfinanz...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Internationales Steuerrecht... / 1.5 Gründe für die Notwendigkeit einer "Prüfung ausländischer Kapitaleinkünfte"

Folgende Gesichtspunkte können eine Nachbearbeitung bzw. Prüfung der Handhabung durch die Bank bedingen: Die Bank prüft nicht die Steuerpflicht/Einkunftszuordnung des ausländischen Ertrags nach deutschem Steuerrecht.[1] Die Quellensteuerentlastung im Ausland wird nicht oder unzutreffend beantragt.[2] Das pauschalierende System der Abgeltungssteuer führt zu einem unzutreffenden ...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Internationales Steuerrecht... / 10 Besonderheiten bei der fiktiven unbeschränkten Steuerpflicht nach § 1 Abs. 3 EStG

Mit dem Sonderfall der Besteuerung von Kapitaleinkünften im Rahmen der unbeschränkten Steuerpflicht nach § 1 Abs. 3 EStG beschäftigt sich das FG Münster im Urteil vom 7.12.2016[1]. In diesem Fall hatte ein in Österreich ansässiger Steuerpflichtiger wegen überwiegender inländischer Einkünfte den Antrag nach § 1 Abs. 3 EStG auf Besteuerung als unbeschränkt Steuerpflichtiger ge...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Internationales Steuerrecht... / 2.1.4 Ausschüttungen ausländischer Trusts

Bei Beteiligungen an ausländischen Trusts stellt sich die Frage, zu welcher Einkunftsart Ausschüttungen zuzuordnen sind, da es sich um Zweckvermögen handelt. Am bekanntesten ist dieses Problem bei Ausschüttungen kanadischer Income Trusts. Hierzu enthält das BMF-Anwendungsschreiben[1] folgende Hinweise: Für Zwecke des Kapitalertragsteuerverfahrens gelten die Ausschüttungen kan...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Internationales Steuerrecht... / 3.3 Keine Rettung eines Anrechnungsüberhangs durch Antrag nach § 34c Abs. 2 EStG

Wenn z. B. durch Verluste im betrieblichen Bereich die Anrechnung ausländischer Steuern ins Leere lief, war es bis 2008 (bzw. noch heute im Teileinkünfteverfahren) möglich, nach § 34c Abs. 2 EStG anstelle der Anrechnung den Betriebsausgaben-/Werbungskostenabzug für Steuern zu wählen (und damit eine Erhöhung des Verlustrück-/vortrags zu erreichen). Ab 2009 ist ein Abzug der au...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Internationales Steuerrecht... / 3.6.1 Steuervergünstigung

Nach einigen DBA (z. B. Indien, Portugal, Türkei) ist eine Anrechnung fiktiver ausländischer Quellensteuern auf Dividenden oder Zinsen bis zu einem bestimmten Höchstbetrag zulässig; d. h. selbst wenn im Ausland keine oder eine niedrigere Quellensteuer einbehalten wird, erfolgte bei der Einkommensteuer-Veranlagung im Rahmen des § 34c EStG eine Anrechnung ausländischer Steuern...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Internationales Steuerrecht... / 2.1.1 Regelfall

Im Regelfall ist es unstrittig, dass ein im Ausland einer Dividenden- oder Zins-Quellensteuer unterliegender Ertrag nach § 20 EStG steuerpflichtig ist und der Abgeltungssteuer unterliegt. Soweit keine Erträge in Euro vorliegen, ist zu beachten, dass nach R 34c Abs. 1 EStR hinsichtlich der Umrechnung von Beträgen in Fremdwährung Folgendes vorgegeben ist: Die Einnahmen und Werbu...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Internationales Steuerrecht... / 2.1.5 Prüfung des Besteuerungsrechts für Veräußerungsgewinne

Das Besteuerungsrecht für ab 2009 unter § 20 Abs. 2 EStG erfasste Kursgewinne (wie z. B. Aktienverkäufe) ist auf DBA-Ebene wie bisher nach Art. 13 Abs. 5 OECD-MA zu prüfen. Das MA weist in diesen Fällen dem Ansässigkeitsstaat des Veräußerers das Besteuerungsrecht zu. Im Einzelfall ist jedoch das jeweilige DBA zu beachten. Besteuerungsrechte für Quellenstaaten gibt es aber nu...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Internationales Steuerrecht... / 2.2.1 Besteuerungsrechte

Ausländische Dividenden- oder Zinseinkünfte, die unbeschränkt steuerpflichtige natürliche Personen erzielen, unterliegen mit ihrem Bruttobetrag der deutschen Besteuerung (Welteinkommensprinzip). Die DBA schränken das Besteuerungsrecht für natürliche Personen nicht ein. Art. 10 Abs. 1 (für Dividenden) und Art. 11 Abs. 1 (für Zinsen) der deutschen DBA (Nummerierung nach OECD-M...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Internationales Steuerrecht... / 3.6.2 Praktische Handhabung

Zur Handhabung ist Rz. 209 des Anwendungsschreibens zur Abgeltungssteuer[1] zu beachten. Hiernach ist die Anrechnung fiktiver Quellensteuern im Rahmen des Kapitalertragsteuerabzugs durch die Bank nur möglich, wenn die Anrechnung nach dem DBA nicht an besondere Voraussetzungen gebunden ist. Grundlage stellt hierzu die auf der Internetseite des steuerlichen Info-Centers des Bun...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Internationales Steuerrecht... / 3.4 Anrechnungsüberhänge

Wenn nach Verlustverrechnung und Anwendung des Freistellungsauftrags die Abgeltungssteuer geringer ist als die anrechenbare ausländische Quellensteuer, so kann der Anrechnungsüberhang vom Kreditinstitut gesondert bescheinigt werden, damit der Kunde diesen gegebenenfalls mit anderweitig geschuldeter Abgeltungssteuer im Rahmen der Veranlagung verrechnen kann.[1] Ein entspreche...mehr