Fachbeiträge & Kommentare zu Kapitalertrag

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 44... / 14 Erstattung bei beschränkt steuerpflichtigen Körperschaften (Abs. 9)

Rz. 122 Für Kapitalerträge gem. § 43 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 bis 4 EStG, die einer beschränkt stpfl. Körperschaft, Personenvereinigung oder Vermögensmasse mit Sitz und Geschäftsleitung im Ausland nach dem 31.12.2008 zufließen, bestimmt § 44a Abs. 9 EStG, dass 40 % der einbehaltenen und abgeführten KapESt erstattet werden. Die Vorschrift wurde durch G. v. 14.8.2007[1] eingefügt, um...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 44... / 6.3.3 Antrag nach § 164 Abs. 2 S. 2 AO auf Änderung bzw. Aufhebung der Steuerfestsetzung

Rz. 54 Den Antrag nach § 164 Abs. 2 S. 2 AO auf Änderung bzw. Aufhebung der Steuerfestsetzung (Rz. 41f.) kann auch der Gläubiger der Kapitalerträge (als der Schuldner der KapESt) stellen.[1] Der Antrag wird vom Gläubiger der Kapitalerträge innerhalb der vierjährigen Festsetzungsfrist formlos gestellt. Die Ausführungen in Rz. 45 zur Antragsfrist gelten für diesen Antrag entsp...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 44... / 7.1 Allgemeines

Rz. 74 Durch G. v. 16.7.2009[1] wird dem Wunsch des Bundesrats[2] und der Kreditwirtschaft entsprochen, das Erstattungsverfahren bezüglich abgeführter KapESt bei Kapitalerträgen gem. § 43 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 und 2 EStG zu vereinfachen. Für ab dem 1.1.2010 zufließende Kapitalerträge wird das Sammelantragsverfahren gem. § 45b EStG für inländische Kredit- oder Finanzdienstleistun...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 44... / 8 Erstattung gegenüber Gesamthandsgemeinschaften (Abs. 7)

Rz. 85a Soweit die in § 44a Abs. 7, 8 EStG genannten inländischen steuerbefreiten Körperschaften, Personenvereinigungen oder Vermögensmassen und Stiftungen bzw. juristischen Personen des öffentlichen Rechts an einer Gesamthandsgemeinschaft beteiligt sind, deren Einkünfte aus Kapitalvermögen mit der darauf entfallenden KapESt und dem SolZ zur KapESt einheitlich und gesondert ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 44... / 6.2.1 Antrags- und Erstattungsverfahren

Rz. 40 Der Antrag auf Erstattung der einbehaltenen und abgeführten KapESt wird in den von § 44b Abs. 5 EStG erfassten Fällen (Rz. 57ff., 63ff.) von dem zum Steuerabzug Verpflichteten (d. h. vom Schuldner der Kapitalerträge bzw. der die Kapitalerträge auszahlenden Stelle oder der den Verkaufsauftrag ausführenden Stelle) durch Abgabe einer geänderten KapESt-Anmeldung gestellt....mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 44... / 6.3.4 Erstattung einbehaltener KapESt an Steuerausländer

Rz. 56 Steuerausländer unterliegen mit ihren Zinserträgen i. S. d. § 20 Abs. 1 S. 1 Nr. 7 EStG nur dann dem KapESt-Abzug, wenn die Zinserträge im Rahmen des § 49 EStG der beschr. Steuerpflicht unterliegen.[1] Rz. 56a Sind an einem Gemeinschaftskonto (z. B. einer GbR) neben Steuerinländern auch Steuerausländer beteiligt, oder wird für Steuerausländer ein Treuhandkonto geführt,...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 44... / 6.3.2 Rechtsbehelf (Einspruch) gegen die KapESt-Anmeldung

Rz. 52 Der Gläubiger der Kapitalerträge (als der Schuldner der KapESt; § 44 EStG Rz. 7ff.) kann die KapESt-Anmeldung aus eigenem Recht per Einspruch anfechten, wenn KapESt einbehalten wurde, obwohl eine Abzugsverpflichtung nicht bestanden hat.[1] Nach § 355 Abs. 1 S. 2 AO ist der Rechtsbehelf innerhalb eines Monats nach Eingang der KapESt-Anmeldung bei dem FA einzulegen, an ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 44... / 16 Abstandnahme vom KapESt-Abzug nach § 10 Abs. 5 EStGanderen Gesetzen

Rz. 125 Durch das Gesetz zur Reform der Investmentbesteuerung (Investmentsteuerreformgesetz – InvStRefG) v. 19.7.2016 wurde das Investmentsteuerrecht m. W. v. 1.1.2018 (Art. 11 Abs. 3 S. 1 InvStRefG) reformiert und neu gefasst.[1] Infolge der Neuregelung des Investmentsteuerrechts wurde für Publikums-Investmentfonds ein neues Besteuerungssystem eingeführt und das bisherige T...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 44... / 6.7 Verfahrensbetreibung nach § 44b Abs. 5 S. 3 EstG

Rz. 73b Durch das Zollkodex-Anpassungsgesetz v. 22.12.2014[1] ist § 44b Abs. 5 EStG für nach dem 31.12.2014 zufließende Kapitalerträge um einen neuen S. 3 ergänzt worden. Danach müssen die zum Steuerabzug Verpflichteten nachträglich vorgelegte Anträge und Bescheinigungen des Stpfl. beim Steuerabzug bis zur Erteilung der Steuerbescheinigung berücksichtigen. Im Einvernehmen mit...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 44... / 5 Erstattung auf Antrag bei Erfüllung der Voraussetzungen des § 36a Abs. 1 bis 3 EStG (Abs. 2)

Rz. 33 Ist bei Gläubigern nach § 44a Abs. 7 S. 1 Nr. 1 gem. § 44a Abs. 10 S. 1 Nr. 2 KapESt einbehalten und abgeführt worden, wird auf Antrag durch das FA, in dessen Bezirk sich die Geschäftsleitung oder der Sitz des Gläubigers befindet, die KapESt erstattet, wenn der Gläubiger die Voraussetzungen nach § 36a Abs. 1 bis 3 EStG erfüllt. Mit dieser Regelung wird ausweislich der...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 44... / 1 Allgemeines

Rz. 1 § 44b EStG enthält Vorschriften über die verschiedenen Verfahren zur Entlastung des Gläubigers von der KapESt im Wege der Erstattung. Die verschiedenen Erstattungsvorschriften kommen nur dann zur Anwendung, wenn nicht vom KapESt-Abzug gem. § 44a EStG Abstand genommen wurde. § 44b EStG regelt zwei verschiedene Verfahren, nach denen die von Kapitalerträgen i. S. d. § 43 ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 44... / 6.2 Freistellungsaufträge

Rz. 70 Anders als im Zusammenhang mit den NV-Bescheinigungen (Rz. 67) nennt § 44a Abs. 3 EStG in Bezug auf die Freistellungsaufträge keine Aufzeichnungspflichten, sondern schreibt dem zum Steuerabzug Verpflichteten nur die Aufbewahrung der Freistellungsaufträge vor. Schon allein wegen der detaillierten Angaben, deren Mitteilung das BZSt nach § 45d EStG von ihm verlangt, wird...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 44... / 7.1 Allgemeines

Rz. 71 Durch G. v. 14.8.2007[1] wurde für steuerbefreite inländische Körperschaften und inländische juristische Personen des öffentlichen Rechts die Abstandnahme vom Steuerabzug auf die ab 1.1.2009 neu hinzukommenden KapESt-Tatbestände des § 43 Abs. 1 S. 1 Nr. 6 sowie 8, 9, 11 und 12 EStG ausgedehnt (Rz. 74).[2] Voraussetzung für die Abstandnahme ist auch in diesen Fällen di...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 44... / 10 Erstattung des SolZ zur KapESt

Rz. 99 Nach § 1 Abs. 2 SolZG sind auf die Festsetzung und die Erhebung des SolZ die Vorschriften des EStG und des KStG entsprechend anzuwenden. Die Behandlung des SolZ als Zuschlagsteuer folgt somit der Behandlung der einbehaltenen und abgeführten KapESt. Wird die einbehaltene und abgeführte KapESt ganz oder teilweise erstattet, hat dies zur Folge, dass der zum Steuersatz vo...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 44... / 7.4 Angabe der Erstattungsbeträge in der Steueranmeldung

Rz. 83 Die gesonderte Aufzeichnungspflicht in der Steueranmeldung nach § 44b Abs. 6 S. 3 EStG ist notwendig, um die im Finanzverwaltungsgesetz angeführten Regelungen zur Vermeidung eines Verschiebungseffekts beim Steueraufkommen durchzuführen. Rz. 84 Die nach § 44b Abs. 6 S. 1 bis 3 EStG erstattete KapESt wird von den Bundesländern in dem Verhältnis getragen, in dem sie an de...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 44... / 5.2 Freistellungsauftrag (Abs. 2 S. 1 Nr. 1)

Rz. 62 Unbeschränkt stpfl., nicht steuerbefreite Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermögensmassen, die Einkünfte aus Kapitalvermögen erzielen, können auf dem gleichen Vordruck wie natürliche Personen dem zum Steuerabzug Verpflichteten einen Freistellungsauftrag erteilen, wenn das bei diesem geführte oder verwaltete Konto oder Wertpapierdepot auf ihren Namen lautet.[...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 44... / 6.4.4 Atypische stille Gesellschaft

Rz. 61 Kapitalerträge aus einer stillen Beteiligung unterliegen nur dann nicht dem KapESt-Abzug, wenn es sich um eine atypische stille Gesellschaft handelt, der stille Gesellschafter somit als Mitunternehmer anzusehen ist und deshalb nicht Einkünfte aus Kapitalvermögen i. S. d. § 20 Abs. 1 Nr. 4 EStG bezieht, die nach § 43 Abs. 1 S. 1 Nr. 3 EStG dem KapESt-Abzug unterliegen,...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 44... / 11.2 Ausnahmeregelung für steuerbefreite Stiftungen (Abs. 6 S. 3)

Rz. 108a Es gilt allerdings eine Ausnahme für Konten/Depots für gem. § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG steuerbefreite unselbstständige Stiftungen, die für einen Treuhänder geführt werden. Diese Rechtsänderung ist durch das Steuervereinfachungsgesetz 2011 v. 1.11.2011[1] mit Wirkung für Kapitalerträge, die der unselbstständigen Stiftung ab dem 1.1.2012 zufließen, in das EStG aufgenommen ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 44... / 6.1 NV-Bescheinigungen

Rz. 67 Um den Finanzbehörden eine Nachprüfung derjenigen Sachverhalte zu ermöglichen, die für die Abstandnahme vom Steuerabzug von Bedeutung sind (§ 50b EStG Rz. 23ff.), hat der zum Steuerabzug Verpflichtete über die ihm vorgelegten NV-Bescheinigungen Aufzeichnungen zu führen und dabei im Einzelnen festzuhalten das FA, das die NV-Bescheinigung erteilt hat, den Tag der Ausstell...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 44... / 4.2 Antrag auf Ausstellung einer NV 1-Bescheinigung

Rz. 50 Der Antrag auf Ausstellung einer NV 1-Bescheinigung wird bei dem für den Gläubiger der Kapitalerträge zuständigen Wohnsitz-FA gestellt und dort von dem Teilbezirk bearbeitet, der ggf. für die Durchführung der Veranlagung zur ESt zuständig wäre. Für den Antrag ist der Vordruck NV 1 A zu verwenden, den der Antragsteller beim Wohnsitz-FA anfordern kann. Der Antrag steht ...mehr

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§ 25 Gestaltung von Nießbra... / 1. Vorbehaltsnießbrauch an Kapitalvermögen

Rz. 71 Inwieweit dem Nießbraucher eines GmbH-Geschäftsanteils oder Aktien Einkünfte aus Kapitalvermögen gem. § 20 Abs. 1 EStG zuzurechnen sind, ist im Einzelnen nicht abschließend geklärt. Die Finanzverwaltung erkennt in der Praxis (allerdings auf Basis eines sehr alten Erlasses) beim Vorbehaltsnießbrauch bei schenkweise übertragenen Kapitalgesellschaftsanteilen grundsätzlic...mehr

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§ 25 Gestaltung von Nießbra... / 3. Vermächtnisnießbrauch an Kapitalvermögen

Rz. 73 Beim Vermächtnisnießbrauch wird der Nießbrauch am Kapitalvermögen durch einen Erben aufgrund einer letztwilligen Verfügung bestellt. Dies führt (wenn man der alten Ansicht der Finanzverwaltung folgt) ebenso wie der Vorbehaltsnießbrauch grundsätzlich zu einer Besteuerung der Kapitalerträge beim Nießbraucher.[152] Auch hier gelten jedoch die oben genannten Bedenken von ...mehr

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§ 5 Steuerliche Grundlagen / a) Besteuerung der laufenden Einkünfte und des Veräußerungserlöses

Rz. 362 Wertpapiere, die im Privatvermögen gehalten werden, unterliegen seit dem 1.1.2009 einheitlich der Abgeltungsteuer und damit einem Sondersteuersatz von 25 % zuzüglich Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer, § 32d Abs. 1 EStG. Dies gilt sowohl für die laufenden Einkünfte (Zinsen, Dividenden usw. i.S.v. § 20 Abs. 1 EStG) als auch die Veräußerungs- und Einlösungsgew...mehr

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§ 13 Stiftung als Gestaltun... / II. Gemeinnützige Stiftungen

Rz. 66 Soweit die Stiftung sämtliche Voraussetzungen der §§ 51 bis 68 AO erfüllt, insbesondere ausschließlich und unmittelbar steuerbegünstigten Zwecken dient, kann sie von der Körperschaftsteuer befreit sein (§ 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG). Unter denselben Voraussetzungen besteht nach § 3 Nr. 6 GewStG auch Gewerbesteuerfreiheit. Rz. 67 Ausgenommen von der Körperschaftsteuerbefreiung...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 44... / 4.1 Ermessensspielräume

Rz. 63 Der Grundsatz des § 85 S. 1 AO, dass die Steuern nach Maßgabe der Gesetze gleichmäßig festzusetzen und zu erheben sind, gilt auch in Fällen der Gesamtschuld. Bei mehreren Steuerschuldnern hat die Finanzbehörde die Steuer zumindest einem gegenüber festzusetzen. Ein Entschließungsermessen steht ihr insoweit nicht zu.[1] Sie darf von der Abgabenfestsetzung gegen einen Sc...mehr

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Beschränkte Steuerpflicht für Zinsen aus Wandelanleihen

Leitsatz Zinsen aus Wandelanleihen führen gemäß § 49 Abs. 1 Nr. 5 Buchst. a EStG zu beschränkt steuerpflichtigen inländischen Einkünften. Dies gilt auch dann, wenn sie in Form von Teilschuldverschreibungen ausgegeben worden sind. Die tatbestandlichen Ausnahmen des § 49 Abs. 1 Nr. 5 Buchst. c Doppelbuchst. aa Satz 2 EStG finden auf Wandelanleihen keine Anwendung. Normenkette §...mehr

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Besteuerung von Anteilszuteilungen im Rahmen einer Abspaltung durch eine ­Drittstaaten-Kapitalgesellschaft (Hewlett-Packard Company) (I)

Leitsatz 1. Teilt eine US-amerikanische Kapitalgesellschaft inländischen Anteilseignern im Wege eines sog. "Spin-Off" Aktien ihrer US-amerikanischen Tochtergesellschaft zu, kann dies grundsätzlich zu Kapitaleinkünften i.S. des § 20 Abs. 1 Nr. 1 Satz 1 EStG führen, soweit keine Abspaltung i.S. des § 20 Abs. 4a Satz 7 EStG vorliegt. 2. Die Aktienzuteilung im Rahmen eines US-ame...mehr

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Besteuerung von Anteilszuteilungen im Rahmen einer Abspaltung durch eine ­Drittstaaten-Kapitalgesellschaft (eBay Inc.) (II)

Leitsatz 1. Teilt eine US-amerikanische Kapitalgesellschaft inländischen Anteilseignern im Wege eines sog. "Spin-Off" Aktien ihrer US-amerikanischen Tochtergesellschaft zu, kann dies grundsätzlich zu Kapitaleinkünften i.S. des § 20 Abs. 1 Nr. 1 Satz 1 EStG führen, soweit keine Abspaltung i.S. des § 20 Abs. 4a Satz 7 EStG vorliegt. 2. Die Aktienzuteilung im Rahmen eines US-ame...mehr

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Entschädigungszahlungen für erlittene Verluste als Kapitaleinkünfte

Leitsatz Erhält ein Anleger für Verluste, die aufgrund von Beratungsfehlern im Zusammenhang mit einer Kapitalanlage geleistet werden, Entschädigungszahlungen, sind diese als besondere Entgelte und Vorteile im Sinne des § 20 Abs. 3 EStG in Verbindung mit § 20 Abs. 1 EStG oder § 20 Abs. 2 EStG zu erfassen. Voraussetzung ist ein unmittelbarer Zusammenhang zu einer konkreten ein...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 42... / 3.1 Regelungen in Einzelsteuergesetzen, die der Verhinderung von Steuerumgehungen dienen

Rz. 35 § 42 Abs. 1 S. 2 AO ordnet die vorrangige Anwendung von Regelungen in Einzelsteuergesetzen an, die der Verhinderung von Steuerumgehungen dienen. Welche Vorschriften unter diesen Begriff fallen, ergibt sich aus dem Gesetz nicht. Schon die Bedeutung des Merkmals "Einzelsteuergesetz" ist unklar. Die AO verwendet diesen Begriff außer in § 42 AO nur in § 37 Abs. 1 AO, wonac...mehr

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ZErb 06/2021, Keine Unbilligkeit einer Doppelbelastung mit Einkommensteuer und Erbschaftsteuer bei Kapitalerträgen

Leitsatz 1. Es ist nicht sachlich unbillig, dass im Rahmen der Veräußerung von geerbten Investmentanteilen Stückzinsen, die auf den Zeitraum vor dem Erbfall entfallen und deswegen bereits der Erbschaftsteuer unterlegen haben, der Abgeltungsteuer unterworfen werden. Dass die Steuerermäßigung nach § 35b EStG auf Einkünfte aus Kapitalvermögen, welche der Abgeltungsteuer unterlie...mehr

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ZErb 06/2021, Keine Unbilli... / 2 Gründe

II. A. Der Senat kann mit Einverständnis der Beteiligten ohne mündliche Verhandlung entscheiden (§ 90 Abs. 2 FGO). B. Die Klage ist unbegründet. Der Ablehnungsbescheid vom 20.10.2020 in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 20.11.2020 ist rechtmäßig und verletzt die Kläger nicht in ihren Rechten. Der Beklagte ist zutreffend davon ausgegangen, dass die Kläger keinen Anspruch a...mehr

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ZErb 06/2021, Keine Unbilli... / 1 Tatbestand

I. Streitig ist, ob der Beklagte verpflichtet ist, eine abweichende Steuerfestsetzung aus Billigkeitsgründen vorzunehmen. Der Kläger zu 1. ist Miterbe der am 0.0.2013 verstorbenen Frau C. Zum Nachlass gehörten Investmentanteile an einem Geldmarktfonds (XXX). Der thesaurierende Fonds investiert in kurzfristige festverzinsliche Wertpapiere. Zum Todestag befanden sich 1.045 Antei...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 43... / 4 Steuerentrichtungspflichtige Dritte

Rz. 25 Grundsätzlich obliegt es dem Steuerschuldner, die Steuer auf eigene Kosten und Gefahr zu zahlen.[1] In bestimmten Fällen erlegen die Steuergesetze aber Dritten die Verpflichtung auf, die Steuer für Rechnung des Dritten zu entrichten. Dies geschieht typischerweise zu dem Zweck, die Erfüllung der Steuerschuld unabhängig von dem Erklärungs-und Zahlungsverhalten des Steue...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 43... / 2.2.1 Besitz- und Verkehrssteuern

Rz. 15 ESt: für die veranlagte ESt der ESt-Pflichtige i. S. d. § 1 EStG [1]; für die LSt der Arbeitnehmer[2]; für die KapESt der Gläubiger der Kapitalerträge[3]; für die Abzugsteuer nach § 50a EStG der beschränkt Stpfl.[4]. KSt: die körperschaftsteuerpflichtige Körperschaft, Personenvereinigung oder Vermögensmasse i. S. d. §§ 1ff. KStG, ohne dass das Gesetz dazu eine ausdrückliche ...mehr

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Sog. Typenvergleich zur Qualifizierung von Ausschüttungen einer ausländischen Gesellschaft

Leitsatz 1. Ob Ausschüttungen einer ausländischen Gesellschaft gemäß § 8b Abs. 1 Satz 1 KStG i.V.m. § 20 Abs. 1 Nr. 1 EStG außer Ansatz bleiben, richtet sich nach dem sog. Typenvergleich. Sowohl das ausländische Rechtsgebilde als auch die konkrete Beteiligungsform des Steuerpflichtigen müssen vom Typ her den Gesellschafts- und Beteiligungsformen gleichen, die in diesen Regel...mehr

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Besteuerung der Zuteilung von Aktien (Verizon) durch eine EU-Kapitalgesellschaft (Vodafone) (I)

Leitsatz 1. Ein ausländischer Vorgang ist dann nicht mit einer Abspaltung i.S. des § 20 Abs. 4a Satz 7 EStG vergleichbar, wenn es an einer Übertragung von Vermögensteilen gegen Gewährung von Anteilen des übernehmenden Rechtsträgers an die Anteilsinhaber des übertragenden Rechtsträgers fehlt. 2. Die Ermittlung der Höhe des Kapitalertrags ist nicht bereits deshalb unmöglich i.S...mehr

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Besteuerung der Zuteilung von Aktien (Verizon) durch eine EU-Kapitalgesellschaft (Vodafone) (II)

Leitsatz 1. Ein ausländischer Vorgang ist dann nicht mit einer Abspaltung i.S. des § 20 Abs. 4a Satz 7 EStG vergleichbar, wenn es an einer Übertragung von Vermögensteilen gegen Gewährung von Anteilen des übernehmenden Rechtsträgers an die Anteilsinhaber des übertragenden Rechtsträgers fehlt. 2. Die Ermittlung der Höhe des Kapitalertrags ist nicht bereits deshalb unmöglich i.S...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / III. Begünstigte Beiträge und Tilgungsbeträge

Rz. 25 Stand: EL 126 – ET: 04/2021 Altersvorsorgebeiträge leistet der ArbN im Prinzip aus seinem individuell versteuerten > Arbeitslohn . Diese steuerliche Belastung wird durch die staatliche Förderung neutralisiert. Förderbar sind Beiträge und bestimmte Darlehenstilgungen (> Rz 27), die der Anleger – das EStG bezeichnet ihn als Zulageberechtigten – zu Gunsten eines auf seinen...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / (2) Art der Kapitalerträge

Rz. 36 [Autor/Stand] Nur laufende Bezüge, keine Liquidationsgewinne. Durch die Bezugnahme des Satzes 1 des § 50j EStG auf § 43 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1a EStG fallen nur laufende Bezüge aus Aktien oder Genussscheinen in den Anwendungsbereich der Regelung. Denn § 43 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1a EStG verweist seinerseits nicht auf Einkünfte aus Kapitalvermögen gemäß der Nr. 2 des § 20 Abs. ...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / dd) Keine Kapitalerträge aus Schachtelbeteiligungen (Abs. 4 Satz 1 Nr. 2)

Rz. 46 [Autor/Stand] Keine Kapitalerträge aus qualifizierten Schachtelbeteiligungen. Auch wenn es sich um laufende Einkünfte aus Aktien oder Genussscheinen mit beteiligungsähnlichen Rechten handelt (s. Rz. 30 ff.), die in bestimmter Form verwahrt werden (s. Rz. 38 ff.), unterliegen diese Kapitalerträge nach § 50j Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 EStG nicht den zusätzlichen Entlastungsvor...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Anhang 1: Gesetzesmaterialien

Rz. 1 I. Gesetz zur Umsetzung der Änderungen der EU-Amtshilferichtlinie und von weiteren Maßnahmen gegen Gewinnkürzungen und -verlagerungen v. 20.12.2016 (BGBl. I 2016, 3000 = BStBl. I 2017, 5) Rz. 2 1. Beschlussempfehlung und Bericht des Finanzausschusses (7. Ausschuss) v. 30.11.2016 zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung – Drucksachen 18/9536, 18/9956, 18/10102 Nr. 17 (...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Anhang 1: Gesetzesmaterialien

Rz. 1 I. Gesetz über die Besteuerung bei Auslandsbeziehungen (Außensteuergesetz) v. 8.9.1972 (BGBl. I 1972, 1713 = BStBl. I 1972, 450) Rz. 2 1. Leitsätze der Bundesregierung v. 17.12.1970 (DB 1971, 16) II. Auswanderung in niedrigbesteuernde Gebiete 1. Gesetzesleitsatz: Eine natürliche Person, die als Deutscher insgesamt mindestens fünf Jahre unbeschränkt steuerpflichtig war un...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Anhang 2: Verwaltungsanweisungen

Rz. 1 1. BdF, Schr. v. 11.7.1974 – IV C 1 - S 1340 – 32/74 (Grundsätze zur Anwendung des Außensteuergesetzes), BStBl. I 1974, 442 [Auszug § 2 AStG betreffend] Inhaltsübersicht 2. Wohnsitzwechsel in niedrigbesteuernde Gebiete 2.0 Anwendungsbereich 2.01 Erweiterte beschränkte Steuerpflicht 2.02 Auswirkungen der Doppelbesteuerungsabkommen 2.1 Persönliche Voraussetzungen 2.2 Niedrige B...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 2. Ergänzende Voraussetzungen (Satz 1)

a) Allgemeines „(1) [1] Ein Gläubiger von Kapitalerträgen ... hat ..., wenn er ...” Rz. 58 [Autor/Stand] Normadressat: Gläubiger der Kapitalerträge. Nach Satz 1 hat der "Gläubiger der Kapitalerträge" nur unter bestimmten Voraussetzungen einen Anspruch auf Erstattung von Kapitalertragsteuer auf der Grundlage eines DBA in den von § 50j EStG erfassten Fällen. Gläubiger der Kapita...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 3. Abgeltungswirkung des Kapitalertragsteuerabzugs (Satz 3)

„ [3] § 43 Absatz 5 des Einkommensteuergesetzes bleibt unberührt.” Rz. 335 [Autor/Stand] Funktion und Inhalt. Der durch das AmtshilfeRLUmsG[2] neu eingefügte Satz 3 betrifft das Veranlagungsverfahren und steht in engem Zusammenhang mit der Änderung des Satzes 2. Nach der bis dahin geltenden Rechtslage hob Satz 2 die Abgeltungswirkung des § 50 Abs. 2 EStG auch hinsichtlich des...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Anhang 2: Verwaltungsanweisungen

Rz. 1 1. Merkblatt des BZSt zur Versagung der Entlastung von Kapitalertragsteuern in bestimmten Fällen gem. § 50j EStG – Besondere Nachweispflichten für Kapitalerträge, die einem geringeren Steuersatz als 15 v. H. unterliegen, www.bzst.de Mit Wirkung zum 1. Januar 2017 wurde der § 50j EStG eingeführt.[1] Gläubiger mit Kapitalerträgen aus Streubesitzbeteiligungen müssen ab sof...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 1. Definition der Mindesthaltedauer (Satz 1)

„(2) [1] Die Mindesthaltedauer umfasst 45 Tage und muss innerhalb eines Zeitraums von 45 Tagen vor und 45 Tagen nach der Fälligkeit der Kapitalerträge erreicht werden. ...” Rz. 77 [Autor/Stand] Legaldefinition der Mindesthaltedauer für die Zwecke des 50j Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und 2 EStG. Zu den ergänzenden Entlastungsvoraussetzungen des § 50j EStG gehört nach dessen Abs. 1 Satz...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 3. Ausnahme bei mindestens einjähriger Haltedauer (Satz 2)

„(4) ... 2 Die Absätze 1 bis 3 sind nicht anzuwenden, wenn der Gläubiger der Kapitalerträge im Sinne des § 43 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1a und des Absatzes 1 Satz 4 bei Zufluss seit mindestens einem Jahr ununterbrochen wirtschaftlicher Eigentümer der Aktien oder Genussscheine ist; Absatz 2 Satz 2 gilt entsprechend.” Rz. 100 [Autor/Stand] Einjährige Haltedauer zum Zuflusszeitpunk...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / (2) Auslandsverwahrung durch eine Wertpapiersammelbank (Satz 2)

„(1) ... [2] ... und einer Wertpapiersammelbank im Ausland zur Verwahrung anvertraut sind.” Rz. 43 [Autor/Stand] Verwahrung im Ausland durch Wertpapiersammelbank. Nach Satz 2 können die zusätzlichen Entlastungsvoraussetzungen des § 50j EStG auch dann Anwendung finden, wenn eine Wertpapiersammelbank die mit dem verwendeten Begriff "Anteile" gemeinten Aktien (s. Rz. 30) oder be...mehr