Fachbeiträge & Kommentare zu Justiz

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ZAP 23/2016, Anwaltsmagazin / Neuregelungen im November

In den vergangenen Wochen ist wieder eine Reihe von Neuregelungen in Kraft getreten. Sie betreffen die Bereiche Justiz, Steuern, Gesundheit und Landwirtschaft. Im Einzelnen: Maßnahmen gegen Menschenhandel Mit dem Gesetz zur Umsetzung der EU-Richtlinie gegen Menschenhandel soll der strafrechtliche Schutz von Opfern von Menschenhandel und Zwangsprostitution verbessert werden. Bi...mehr

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ZAP 11/2015, Grußwort zum 66. Deutschen Anwaltstag in Hamburg

"Streitkultur im Wandel – weniger Recht?" ist das Motto des diesjährigen Deutschen Anwaltstages vom 11. bis 13. Juni 2015 in Hamburg. Die beiden Schwerpunktveranstaltungen "Gerichtsschließungen – Aufgabe der Rechtspflege" und "Streitkultur im Wandel – Aufgabe der Rechtspflege" und die sie begleitenden Fachveranstaltungen lassen vermuten, dass es eine allgemeine Diskussion zu...mehr

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ZAP 18/2016, Das besondere ... / c) Empfangsbereitschaft des beA

Frage: Wird das beA ohne Zutun des Anwalts empfangsbereit sein? In § 21 der RAVPV-E ist ein Vorschlag für die Regelung der Empfangsbereitschaft des beA von in das Gesamtverzeichnis einzutragenden Rechtsanwälten enthalten: "(...) Die Bundesrechtsanwaltskammer richtet unverzüglich nach der Eintragung einer Person in das Gesamtverzeichnis für diese ein besonderes elektronisches ...mehr

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ZAP 22/2016, Anwaltsmagazin / Geplanter neuer Tatbestand des Sportwettbetrugs umstritten

Der von der Bundesregierung vorgelegte Gesetzentwurf zur Strafbarkeit von Sportwettbetrug und der Manipulation von berufssportlichen Wettbewerben (vgl. dazu ZAP Anwaltsmagazin 9/2016, S. 450) stößt bei Experten auf ein unterschiedliches Echo. Das wurde während einer öffentlichen Anhörung des Bundestags-Rechtsausschusses Ende September deutlich. Mit dem Gesetz sollen zwei neue...mehr

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ZAP 23/2015, Richterliche Freiheit

Der Beruf des Richters verbindet die künstlerische Freiheit mit der Sicherheit des Beamtentums. Richter sind an keine Dienststunden gebunden, es ist ihnen freigestellt, wann und wo sie ihre Arbeit erledigen. Dieses Richterprivileg wird mit einer langjährigen Tradition begründet, die darauf zurückzuführen sei, dass im vorigen Jahrhundert die Gerichtsgebäude keine Dienstzimmer ...mehr

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ZAP 24/2015, Verfahrenstipp... / a) Eigenes Antragsrecht des Beschuldigten

In Rechtsprechung und Literatur ist die Frage, ob dem Beschuldigten im Ermittlungsverfahren ein eigenes Recht zusteht, die Bestellung eines Pflichtverteidigers zu beantragen, umstritten (vgl. Burhoff, Handbuch für das strafrechtliche Ermittlungsverfahren, 7. Aufl. 2015, Rn. 3051 m.w.N.; im Folgenden kurz: Burhoff, EV). Zu der Frage hat jetzt vor kurzem (noch einmal) die Ermi...mehr

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ZAP 14/2015, Verfahrenstipp... / 1. Pflichtverteidigungsfragen

Wegen der erheblichen praktischen Bedeutung soll hier noch einmal auf die Frage der Zulässigkeit der rückwirkenden Bestellung eines Pflichtverteidigers (vgl. Hillenbrand ZAP F. 22, S. 851; Burhoff ZAP F. 22 R, S. 876) zurückgekommen werden. Damit hat sich vor kurzem wieder einmal das OLG Stuttgart befasst (vgl. OLG Stuttgart, Beschl. v. 25.2.2015 – 1 ARs 1/15, ZAP EN-Nr. 325...mehr

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ZAP 24/2016, Anwaltsmagazin / Herbstkonferenz der Justizminister

Unter dem Vorsitz Brandenburgs fand Mitte November die diesjährige Herbstkonferenz der Justizministerinnen und -minister der Bundesländer in Berlin statt (zur diesjährigen Frühjahrs-Justizministerkonferenz vgl. auch ZAP Anwaltsmagazin 13/2016, S. 667). Die Zusammenkunft der Länderjustizminister dient der Koordination und Abstimmung der justiz- und rechtspolitischen Vorhaben ...mehr

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ZAP 17/2016, Grundzüge des ... / IV. Zulassungsverfahren

Das Restschuldbefreiungsverfahren als „freiwilliges Verfahren“ (Krug, Der Verbraucherkonkurs, S. 59) setzt zwingend einen Antrag des Schuldners voraus. Außer dem Schuldner persönlich kann nur sein gesetzlicher oder gewillkürter Vertreter in seinem Namen den Antrag stellen (Delhaes, in: Kölner Schrift zur Insolvenzordnung, 3. Aufl. 2009, S. 103 Rn 19). An den Antrag sind kein...mehr

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ZAP 11/2015, Einsatz digita... / XI. Besonderes elektronisches Anwaltspostfach (beA)

Das am 16.10.2013 verkündete Gesetz zur Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten (Müller-Teckhof MMR 2014, 95; Bacher MDR 2014, 998–1003 und 1053–1055; Brosch K&R 2014, 9–14; Meyer-Seitz, Marx/Salz und Spatschek AnwBl 2013, 89 ff.; Socha ZRP 2015, 91; http://www.justiz.de/elektronischer_rechtsverkehr/index.php ) verpflichtet nach § 31a BRAO zunächst die B...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Baumert/Beth/Thönissen, InsO, EGInsO § 11 Unterrichtung der Gläubiger

Gesetzestext 1Neben dem Eröffnungsbeschluss ist den Gläubigern, die in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union ihren gewöhnlichen Aufenthalt, Wohnsitz oder Sitz haben, ein Hinweis zuzustellen, mit dem sie über die Folgen einer nachträglichen Forderungsanmeldung nach § 177 der Insolvenzordnung unterrichtet werden. 2 § 8 der Insolvenzordnung gilt entsprechend. Rn 1 D...mehr

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FF 7+8/2016, Kontinuität

Dr. Christian Grabow Als im Familienrecht tätige Anwälte verbinden wir mit dem Begriff der Kontinuität zumeist Kindschaftssachen. Insbesondere aus den eingeholten kinderpsychologischen Gutachten wissen wir, dass gerade für jüngere Kinder die kontinuierliche Betreuungssituation enorm wichtig für den Aufbau und die Erhaltung der Eltern-Kind-Beziehung ist. Kinder brauchen Stabil...mehr

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zfs 7/2016, Halterhaftung b... / 2 Aus den Gründen:

"Zur Begründung seiner Anträge macht der Betroffene u.a. geltend, seine Anhörung sei jeweils nicht innerhalb einer Frist von zwei Wochen nach Begehung der ihm zur Last gelegten Zuwiderhandlung gegen die StVO erfolgt. Die Auffassung des Betroffenen, nach Ablauf der genannten Frist könne von einem Fahrzeughalter nicht mehr verlangt werden, der Verwaltungsbehörde den Fahrer sei...mehr

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FF 7+8/2016, Sicherstellung... / I. Bedarf des minderjährigen Kindes

Grundsätzlich sind beide Eltern dem Kind gegenüber unterhaltspflichtig. Bei minderjährigen Kindern erfüllt in der Regel (Ausnahme paritätisches Wechselmodell, dazu s.u.) ein Elternteil seine Unterhaltspflicht allein durch die Betreuung und Erziehung des Kindes (§ 1606 Abs. 3 S. 2 BGB). Der andere Elternteil muss Barunterhalt leisten. Der Bedarf des minderjährigen Kindes rich...mehr

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zfs 7/2016, Ausgewiesener B... / 2 Aus den Gründen:

[7] "I. … 2. Mit der Verfassungsbeschwerde wendet sich die Beschwerdeführerin gegen den Beschluss des OLG. Sie rügt einen Verstoß gegen das Benachteiligungsverbot des Art. 3 Abs. 3 S. 2 GG sowie gegen Art. 2 Abs. 1 GG i.V.m. Art. 20 UN-BRK (Allgemeine Handlungsfreiheit und Grundrecht auf Mobilität) und führt dies näher aus." [8] 3. Die Verfassungsbeschwerde wurde dem Minister...mehr

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FoVo 7 + 8/2016, Keine Gebü... / 2 II. Die Entscheidung

OLG sieht keine Grundlage für eine Kostenerhebung Die weitere Beschwerde ist nach § 22 Abs. 1 S. 2 JVKostG i.V.m. § 66 Abs. 4 S. 1 GKG statthaft, da das Landgericht sie wegen der grundsätzlichen Bedeutung der Sache zugelassen hat. Sie ist auch im Übrigen zulässig und hat in der Sache Erfolg. § 1 Abs. 1 S. 1 LJVwKostG i.V.m. Nr. 1401 KV JVKostG stellt keine taugliche Grundlage...mehr

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FF 7+8/2016, Familienrecht auf dem Anwaltstag in Berlin

Eine Rückschau auf die Veranstaltungen vom 2.–3.6.2016 Steuerstrafrechtliche Aspekte bei der Abwicklung familienrechtlicher Mandate Die Eheleute leben seit mehreren Jahren getrennt voneinander, werden aber weiterhin steuerlich gemeinsam veranlagt. Auch für das letzte Jahr vor der Scheidung möchte man das beibehalten und bittet um entsprechende – strafrechtlich relevante – Bera...mehr

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FF 7+8/2016, Expertenkritik an Sachverständigenreform

Deutscher Bundestag: Recht und Verbraucherschutz – Anhörung Im Ziel, aber nicht in der Ausführung haben bei einer öffentlichen Anhörung des Rechtsausschusses die geladenen Experten einem Gesetzentwurf der Bundesregierung (18/6985) zugestimmt, mit dem das Sachverständigenrecht reformiert sowie einige Änderungen bei Familiengerichtsverfahren vorgenommen werden sollen. Im Sachve...mehr

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zfs 7/2016, Haftung des Anw... / 3 Anmerkung:

Die Entscheidung macht die wenig befriedigende Behandlung der Konstellation deutlich, dass ein Anwalt möglicherweise nicht nachdrücklich genug auf einen rechtlichen und auch entscheidungserheblichen Gesichtspunkt hinweist und das angerufene Gericht deshalb zu einer Fehlentscheidung kommt. In einer Passage des Urteils macht der BGH voller Empathie Irrtumsmöglichkeiten des Ric...mehr

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FF 6/2016, Statthaftigkeit ... / 1 Gründe:

[1] I. Der Antragsgegner, der von dem Antragsteller, seinem Sohn, in einem Unterhaltsverfahren im Wege eines Stufenantrags zunächst auf Auskunft in Anspruch genommen wird, wendet sich mit der Rechtsbeschwerde gegen die vom Amtsgericht ausgesprochene Auskunftsverpflichtung. [2] Das Amtsgericht hat den Antragsgegner, der freiberuflich als Zahnarzt tätig ist, verpflichtet, Ausku...mehr

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FF 6/2016, Aktuelle Entwicklungen in der Familienrechtspolitik

Interview mit Dr. Sabine Sütterlin-Waack, MdB (CDU/CSU), und Sonja Steffen, MdB (SPD) Dr. Sabine Sütterlin-Waack Sonja Steffen FF/Schnitzler: Ihre Arbeit wird im Augenblick von der Flüchtlingsproblematik in Deutschland und in Europa bestimmt. Trotzdem wollen wir gemeinsam einige Fragestellungen erörtern, die den Familienrechtler interessieren. Sie sind beide Rechtsanwältinnen u...mehr

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AGS 5/2016, Keine Aktenvers... / 1 Aus den Gründen

I. Die Beschwerde ist gem. § 66 Abs. 2 S. 2 GKG zulässig, weil das LG sie in der angefochtenen Entscheidung ausdrücklich zugelassen hat. Der Umstand, dass das LG die Beschwerde zugelassen hat, ohne die Voraussetzungen der Zulassung zu prüfen, die offensichtlich gar nicht vorgelegen haben, ändert hieran nichts. Das LG hat die Beschwerde zugelassen, "weil die Kammer von der Ent...mehr

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AGS 5/2016, Antrag und Wide... / 3 Anmerkung

I. Die Werte von Antrag und Widerantrag werden nach § 39 Abs. 1 S. 1 FamGKG grundsätzlich zusammengerechnet; insoweit bestätigt diese Regelung die allgemeine Vorschrift des § 33 Abs. 1 S. 1 FamGKG. Eine dem § 33 Abs. 1 S. 2 FamGKG entsprechende Einschränkung enthält § 39 Abs. 1 FamGKG allerdings nicht; gleichwohl dürfte das Additionsverbot auch hier gelten, wenn sich der Antr...mehr

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FoVo 5/2016, Lieferung eine... / 2 II. Entscheidung und Praxistipp

Der BGH musste die Entscheidung des LG aus formalen Gründen aufheben, hat sie allerdings in der Sache bestätigt. Wieder einmal muss man schon fast bedauernd sagen, hat ein Einzelrichter die Rechtsbeschwerde wegen grundsätzlicher Bedeutung der Sache zugelassen, ob wohl er in dieser Konstellation nach § 568 S. 2 Nr. 2 ZPO verpflichtet (BGH NJW 2012, 3518 m.w.N.) gewesen wäre, ...mehr

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FF 5/2016, Geschäftsbericht 2014/2015

der Vorsitzenden des Geschäftsführenden Ausschusses der Arbeitsgemeinschaft Familienrecht zur Mitgliederversammlung am 28.11.2015 in Weimar Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, der Geschäftsbericht umfasst den Zeitraum von der letzten Mitgliederversammlung am 22.11.2014 in Marburg bis heute. Die Arbeitsgemeinschaft Familienrecht steht mit 6.737 Mitgliedern (Stand 9/2015) unve...mehr

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AGS 4/2016, Kostenerstattun... / 2 Anmerkung

Die StPO kennt im Gegensatz zur ZPO keine Mehrkosten der Säumnis, was es m.E. aber nicht ausschließt, bestimmte Kostenpositionen in der Kostenentscheidung von der Erstattung auszuschließen. Das muss m.E. aber – wie in Zivilsachen – in der Kostengrundentscheidung geschehen und kann nicht dem Festsetzungsverfahren überlassen bleiben. Das Festsetzungsorgan hat nur die Kostenent...mehr

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FoVo 4/2016, Die Forderungs... / 2 II. Die Entscheidung

Eingeschränktes Wahlrecht beachten Zu Recht hat das LG die sofortige Beschwerde der Gläubigerin zurückgewiesen. Der Antrag auf Erlass des PfÜB entspricht nicht der nach § 829 Abs. 4 Satz 2 ZPO, § 2 Satz 1 Nr. 2 ZVFV i.V.m. Anlage 2 ZVFV, § 5 ZVFV vorgeschriebenen Form und war daher als unzulässig zurückzuweisen. Gemäß § 829 Abs. 4 Satz 1 ZPO wird das Bundesministerium der Jus...mehr

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AGS 4/2016, Anfall der Post... / 2 Aus den Gründen

Der hier zur Entscheidung berufene Abteilungsrichter folgt dem nicht, weil der Begriff der Pauschale zu eng ausgelegt wird. Zwar ist es zutreffend, dass es in Nr. 7001 VV heißt, dass die Entgelte für die Post- und Telekommunikationsdienstleistungen (so sie denn erstattungsfähig sind und nicht allgemein Kosten darstellen) in voller Höhe in Rechnung gestellt werden können oder ...mehr

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zfs 4/2016, Burhoff/Kotz: Handbuch für die strafrechtliche Nachsorge, ZAP Verlag, 1. Auflage 2016, 1.696 Seiten, 109 EUR, ISBN 978-3-89655-809-1

Unter der Federführung der RAe Burhoff und Kotz ist ein neues Handbuch im ZAP Verlag erschienen, das sich mit der sogenannten strafrechtlichen Nachsorge befasst. In diesem Bereich besteht erheblicher Nachholbedarf auf dem Buchmarkt, denn bislang musste man sich die notwendigen Informationen stückweise aus Kommentaren, Formularbüchern und Lehrbüchern zusammensuchen, bisweilen...mehr

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AGS 3/2016, Aktenversendung... / 2 Aus den Gründen

Der Senat entscheidet über die Beschwerde in der Besetzung mit drei Richtern, da die angefochtene Entscheidung nicht von einem Einzelrichter oder einem Rechtspfleger erlassen worden ist, sondern von der 15. großen Strafkammer des LG K. in der Besetzung mit drei Berufsrichtern (§ 66 Abs. 6 S. 1 GKG, § 122 Abs. 1 GVG). Die weitere Beschwerde ist gem. § 66 Abs. 4 S. 1 GKG zuläss...mehr

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AGS 3/2016, Die Anwaltsverg... / VI. Zusammenfassung und Ausblick

Nicht immer hat die Mehrheit recht, in diesem Falle aber schon, weil sie zwingende Logik auf ihrer Seite hat. Mit dem 28. Zivilsenat des OLG Hamm und seinem vormaligen Vorsitzenden Fahrendorf und gegen den IX. Zivilsenat des BGH und seinen Vorsitzenden Kayser können zwei Angelegenheiten nur dieselbe oder die nicht-selbe sein; ein Drittes gibt es nicht – kluge und wahre Worte...mehr

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zfs 3/2016, Aktenversendung... / 2 Aus den Gründen:

" … II. Das Rechtsmittel … ist statthaft und auch sonst zulässig. Es hat jedoch in der Sache keinen Erfolg, weil die Aktenversendungspauschale nach Nr. 9003 GKG KV zu Recht erhoben worden ist." 1. Mit dem 2. KostRMoG wurde Nr. 9003 GKG KV dahingehend ergänzt, dass die Aktenversendungspauschale für die bei der Versendung von Akten auf Antrag anfallenden Auslagen an Transport- ...mehr

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zfs 3/2016, Organisatorisch... / 1

Die deutsche Justiz arbeitet im internationalen Vergleich schnell. Die durchschnittliche Verfahrensdauer in erster Instanz bei zivil- und handelsrechtlichen Streitigkeiten gehört mit unter 200 Tagen zu den kürzesten in der Europäischen Union.[2] Dies ist erfreulich. Aber ist es auch ein Grund, sich darauf auszuruhen und den Status quo einfach nur zu halten?mehr

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AGS 3/2016, AGS 3/2016

Auch dieses Heft bietet wieder eine Vielzahl interessanter Entscheidungen. Bemerkenswert ist die Entscheidung des BGH (S. 114), wonach die Verfolgung von Unterlassungs-, Gegendarstellungs- und Richtigstellungsansprüchen anlässlich derselben Persönlichkeitsverletzung jeweils eigene Angelegenheit darstellt. Gleich zweimal hatte sich das OLG Hamburg mit der Terminsgebühr im schri...mehr

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FoVo 3/2016, Pfändung der Anwaltsvergütung aus der Staatskasse

Rechtsanwälte sind nicht nur Rechtsdienstleister, sondern können (auch) als Schuldner in Betracht kommen. Neben den Vergütungsansprüchen aus dem Geschäftsbesorgungsvertrag des Rechtsanwalts mit seinen konkret als Drittschuldner zu benennenden Mandanten können auch die Vergütungsansprüche gegen die Staatskasse aus Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe gepfändet werden. Hier ist...mehr

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FF 3/2016, Regelungen zum Versorgungsausgleich

Berlin: (hib/HAU) Der Petitionsausschuss sieht Änderungsbedarf bei den Regelungen zum Versorgungsausgleich geschiedener Ehepartner. In der Sitzung (…) beschlossen die Abgeordneten daher einstimmig, eine dahingehende Petition dem Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) als Material zu überweisen und den Fraktionen des Bundestags zur Kenntnis zu geben. Mi...mehr

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AGS 3/2016, Die Anwaltsverg... / V. Randbemerkungen zum KapMuG

Am Rande der unter III. geschilderten Verfahrensserie gab der Autor mehrfach seiner Hoffnung Ausdruck, dass es sich um eine auslaufende und damit jedenfalls künftig keine Grundsatzproblematik (mehr) handelt, weil die Gesetzgebung auf das spiel- und wirtschaftstheoretisch untragbare, damit auch Fehlanreize zum Fehlverhalten setzende Ungleichgewicht bei "Streuschäden" (heißt: ...mehr

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zfs 3/2016, Aktenversendung... / 3 Anmerkung:

Da haben wir den Salat! Dem Gesetzgeber ist es mit der durch das 2. KostRMoG erfolgten Änderung des Gesetzestatbestandes nicht gelungen, für Klarstellung zu sorgen. Dies hat dazu geführt, dass zu einzelnen Voraussetzungen der Aktenversendungspauschale in der obergerichtlichen Rspr. Streit besteht. Einigkeit besteht zunächst darüber, dass die Aktenversendungspauschale nicht a...mehr

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zfs 3/2016, Organisatorisch... / II. Schlussbemerkung

Überlegungen und Versuche, den Zivilprozess zu beschleunigen, hat es viele gegeben, denkt man an zahlreiche Publikationen oder Symposien[15] zu diesem Thema. Insofern sind die hier dargestellten Vorschläge keinesfalls neu. Sie sollen lediglich verdeutlichen, dass sich im Zivil(verkehrs)prozess mit verhältnismäßig einfachen Mitteln zeitliche Optimierungen auch im Rahmen der g...mehr

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AGS 3/2016, Erstreckung der... / 2 Aus den Gründen

Die Beschwerde ist unbegründet. Die aus der Staatskasse zu zahlende Vergütung ist nicht zu gering angesetzt worden. 1. Die Erstattungspflicht der Staatskasse nach den §§ 45 ff. RVG ist streng akzessorisch, d.h. sie besteht hinsichtlich der einzelnen Gebührentatbestände nur in demjenigen Umfang, in dem der Mandant selbst einer entsprechenden Vergütungsverpflichtung unterliegt....mehr

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zfs 3/2016, Organisatorisch... / 5. Prozessorganisation

Abschließend möchte ich an dieser Stelle kurz noch einige Bemerkungen zur Organisation des Verfahrens machen, die nicht explizit zivilverkehrsprozessspezifischer Natur sind, aber das Zeitmanagement der Gerichte und damit auch das der Anwälte betreffen: a) Warum wird beispielsweise ein früher erster Termin – ohne vorherige Hinweise zur Sach- und Rechtslage – angeordnet, wenn e...mehr

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zfs 3/2016, Organisatorisch... / 2. Fachliche Kompetenz der Spruchkörper

Der Rechtsanwalt ist, was die Auswahl seines Arbeitsfeldes angeht, eigentlich in einer, nennen wir es "gezwungen komfortablen Situation". Es gibt kaum einen Kollegen, von dem ein oder anderen "Einzelkämpfer" mal abgesehen, der sich nicht im Laufe seines Arbeitslebens, schon aus wirtschaftlichen Gründen, auf ein bestimmtes Themengebiet festlegen musste und die dazu nötige Qua...mehr

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AGS 2/2016, Keine Aktenvers... / Leitsatz

Die Aktenversendungspauschale nach Nr. 9003 KV-GKG fällt nicht an, wenn die Akten zur Gewährung von Akteneinsicht mit einem regelmäßig verkehrenden Dienstwagen der Justiz an das Gerichtsfach des Rechtsanwalts bei einem auswärtigen Gericht übersandt werden. OLG Nürnberg, Beschl. v. 23.11.2015 – 2 Ausl AR 16/15mehr

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FF 2/2016, Leistungsfähigke... / 1 Gründe:

[1] I. Der Antragsteller begehrt die Abänderung eines Unterhaltsvergleichs dahin, dass er ab Dezember 2011 keinen Kindesunterhalt mehr schuldet. [2] Er ist der Vater der im Mai 2001 geborenen Antragsgegnerin zu 1. Mit am 19.4.2007 vor dem Familiengericht abgeschlossenem Vergleich hatte er sich verpflichtet, ab Februar 2008 für seine Tochter zu Händen der Kindesmutter monatlic...mehr

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AGS 2/2016, Keine Aktenvers... / 1 Sachverhalt

Rechtsanwalt L. hatte sich in dem von der Generalstaatsanwaltschaft Nürnberg betriebenen Auslieferungsverfahren als Beistand bestellt und die Gewährung von Aktensicht beantragt, die ihm gewährt wurde. Die Akten wurden in das Gerichtsfach des Beistands bei dem AG Fürth eingelegt. Da kein Nachweis für eine Postversendung vorhanden ist, ist davon auszugehen, dass die Akten mit ...mehr

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AGS 2/2016, Keine Aktenvers... / 2 Aus den Gründen

Die zulässige Erinnerung des Beistands gegen den Kostenansatz der Generalstaatsanwaltschaft hat in der Sache Erfolg. 1. Das OLG ist als Gericht des ersten Rechtszugs zuständig für die Entscheidung über die statthafte Erinnerung gegen den Kostenansatz der Generalstaatsanwaltschaft (§ 66 Abs. 1 GKG). Der Einzelrichter hat die Sache mit Beschluss gem. § 66 Abs. 6 S. 2 GKG dem Se...mehr

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AGS 2/2016, Erstreckung der... / 2 Aus den Gründen

Die weitere Beschwerde ist nach §§ 56 Abs. 2 S. 1, 33 Abs. 6 RVG statthaft und auch im Übrigen zulässig. In der Sache führt sie zur Aufhebung der angefochtenen Entscheidung. Der Pflichtverteidigerin steht mangels Beiordnung im Wege der Prozesskostenhilfe kein Anspruch auf Erstattung der Gebühr Nr. 4143 VV für das Adhäsionsverfahren gegen die Staatskasse zu. 1. Die Frage, ob s...mehr

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FoVo 2/2016, Hat der Gerich... / II. Die Lösung

Die Form der Gerichtsvollzieherrechnung Der Gerichtsvollzieher hat nach § 5 Abs. 1 GvKostG die Kosten "anzusetzen". Dies geschieht in einer Kostenrechnung (Schröder-Kay, Das Kostenwesen der Gerichtsvollzieher, 13. Aufl. 2014, § 5 Rn 1). Dass die Kostenrechnung schriftlich zu erfolgen hat, ergibt sich im Umkehrschluss aus § 3a GvKostG, der bestimmt, dass jede Kostenrechnung ei...mehr

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Zerb 2/2016, Die Erbausschl... / b) Sprachenproblematik

Art. 13 ErbVO schafft zwar die Möglichkeit, eine Erbausschlagungserklärung in der Sprache des Aufenthaltsortes des Erben abzugeben. Dennoch dürfen gem. Art. 21 und Art. 23 Abs. 2 lit. e) ErbVO die materiell-rechtlichen Anforderungen des § 1945 BGB und damit der Anwendungsvorrang des maßgeblichen Erbstatuts nicht ins Leere laufen, sind diese doch entscheidend für die Abwicklu...mehr

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Teil F: Medien / Medien, Öffentlichkeitsarbeit der Justiz [Rdn 53]

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