Fachbeiträge & Kommentare zu Justiz

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Teil B: Rechtsbehelfe / Klageerzwingungsverfahren, Verfahren [Rdn 592]

mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Teil B: Rechtsbehelfe / Sperrerklärung, Rechtsmittel [Rdn 676]

mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Teil A: Rechtsmittel / JGG-Besonderheiten, Entscheidungsergänzungen, nachträgliche [Rdn 765]

mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Teil A: Rechtsmittel / JGG-Besonderheiten, Heimunterbringung, einstweilige [Rdn 788]

mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Teil A: Rechtsmittel / Rechtsmittel/Rechtsbehelfe, Form, Allgemeines [Rdn 1509]

mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Teil A: Rechtsmittel / Berufung, Beschränkung, Vornahme [Rdn 277]

mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Teil B: Rechtsbehelfe / Wiedereinsetzung in den vorigen Stand, Antrag [Rdn 1485]

mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Teil B: Rechtsbehelfe / Justizverwaltungsakte, Anfechtung (§§ 23 ff. EGGVG), Antragsarten [Rdn 349]

mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Teil A: Rechtsmittel / JGG-Besonderheiten, Untersuchungshaft [Rdn 947]

mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Teil B: Rechtsbehelfe / Untersuchungshaft, Haftprüfung, schriftliche § 117 Abs. 1 StPO [Rdn 933]

mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Teil B: Rechtsbehelfe / Untersuchungshaft, Vollzug [Rdn 995]

mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Teil A: Rechtsmittel / Rechtsmittel/Rechtsbehelfe, Entscheidungsbekanntmachung [Rdn 1483]

mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Teil A: Rechtsmittel / Rechtsmittel/Rechtsbehelfe, Form, Protokoll der Geschäftsstelle [Rdn 1517]

mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Teil B: Rechtsbehelfe / Klageerzwingungsverfahren, Antragsteller [Rdn 533]

Rdn 534 Literaturhinweise: s. die Hinw. bei → Klageerzwingungsverfahren, Allgemeines, Teil B Rdn 494. Rdn 535 1.a) Antragsteller i.S.d. §§ 172 ff. ist derjenige, der sich schon bei der StA mit der in § 171 vorgesehenen Weise, also durchmehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Teil A: Rechtsmittel / Revision, Allgemeines [Rdn 2006]

Rdn 2007 Literaturhinweise: Amelunxen, Die Revision der Staatsanwaltschaft, 1980 Barton, Schonung der Ressourcen der Justiz oder effektiver Rechtsschutz?, StRR 2014, 404 Basdorf, Formelle und informelle Präklusion im Strafverfahren, StV 1997, 488 ders., Reform des Instanzenzuges in Strafsachen, in: Festschrift für Karlmann Geiß, 2000, S. 31 ders., Was darf das Revisionsgericht, ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Teil A: Rechtsmittel / Berufung, Ausbleiben des Angeklagten, Anfechtung, Allgemeines [Rdn 73]

Rdn 74 Literaturhinweise: s. die Hinw. bei → Berufung, Ausbleiben des Angeklagten, Allgemeines, Teil A Rdn 58. Rdn 75 1. Das ergangene Verwerfungsurteil kann alternativ oder kumulativ angefochten werden. Allerdings hat der Gesetzgeber dabei nicht das Gleiche auf zwei verschiedene Arten regeln wollen. Ziel der Wiedereinsetzung ist nämlich das unmittelbare Wiederaufleben der Ta...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Teil A: Rechtsmittel / Berufung, Ausbleiben des Angeklagten, Endgültiges, Urlaub [Rdn 171]

Das Wichtigste in Kürze: Rdn 172 Literaturhinweise: s. die Hinw. bei → Berufung, Ausbleiben des Ang...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Teil B: Rechtsbehelfe / Klageerzwingungsverfahren, Prozesskostenhilfe/Notanwalt [Rdn 586]

Das Wichtigste in Kürze: Rdn 587 Literaturhinweise: s. die Hinw. bei → Klageerzwingungsverfahren, Allgemeines, Teil B Rdn 486. Rdn 588 1.a) Der Antragsteller kann für das Klageerzwingungsverfahren PKH beantragen (§...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Teil A: Rechtsmittel / Rechtsmittel/Rechtsbehelfe, Beschwer [Rdn 1383]

mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Teil A: Rechtsmittel / Revision, Entscheidung, Allgemeines [Rdn 2132]

Rdn 2133 Literaturhinweise: Barton, Kennzeichen und Effekte der modernen Revisionsrechtsprechung – Führt die Materialisierung des Strafrechts auf den Weg nach Pappenheim, in: Opferschutz, Richterrecht, Strafprozessreform, Schriftenreihe der Strafverteidigervereinigungen, 28. Strafverteidigertag, Karlsruhe 2005, S. 195 ders., Schonung der Ressourcen der Justiz oder effektiver ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Teil C: Außerordentliche un... / Verfassungsbeschwerde, Allgemeines [Rdn 729]

mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Teil B: Rechtsbehelfe / Klageerzwingungsverfahren, Antrag, inhaltliche Anforderungen [Rdn 511]

mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Teil A: Rechtsmittel / Rechtsbeschwerde, Sachrüge [Rdn 1157]

mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Teil C: Außerordentliche un... / Verfassungsbeschwerde, Begründung, gesetzlicher Richter (Art. 101 Abs. 1 S. 2 GG) [Rdn 883]

mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Teil A: Rechtsmittel / Beschwerde, Beschwerdeeinschränkung, Bewährungsbeschluss [Rdn 456]

mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 6/2016, Aktuelle Entwicklungen in der Familienrechtspolitik

Interview mit Dr. Sabine Sütterlin-Waack, MdB (CDU/CSU), und Sonja Steffen, MdB (SPD) Dr. Sabine Sütterlin-Waack Sonja Steffen FF/Schnitzler: Ihre Arbeit wird im Augenblick von der Flüchtlingsproblematik in Deutschland und in Europa bestimmt. Trotzdem wollen wir gemeinsam einige Fragestellungen erörtern, die den Familienrechtler interessieren. Sie sind beide Rechtsanwältinnen u...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 6/2016, Statthaftigkeit ... / 1 Gründe:

[1] I. Der Antragsgegner, der von dem Antragsteller, seinem Sohn, in einem Unterhaltsverfahren im Wege eines Stufenantrags zunächst auf Auskunft in Anspruch genommen wird, wendet sich mit der Rechtsbeschwerde gegen die vom Amtsgericht ausgesprochene Auskunftsverpflichtung. [2] Das Amtsgericht hat den Antragsgegner, der freiberuflich als Zahnarzt tätig ist, verpflichtet, Ausku...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 5/2016, Keine Aktenvers... / 1 Aus den Gründen

I. Die Beschwerde ist gem. § 66 Abs. 2 S. 2 GKG zulässig, weil das LG sie in der angefochtenen Entscheidung ausdrücklich zugelassen hat. Der Umstand, dass das LG die Beschwerde zugelassen hat, ohne die Voraussetzungen der Zulassung zu prüfen, die offensichtlich gar nicht vorgelegen haben, ändert hieran nichts. Das LG hat die Beschwerde zugelassen, "weil die Kammer von der Ent...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 5/2016, Antrag und Wide... / 3 Anmerkung

I. Die Werte von Antrag und Widerantrag werden nach § 39 Abs. 1 S. 1 FamGKG grundsätzlich zusammengerechnet; insoweit bestätigt diese Regelung die allgemeine Vorschrift des § 33 Abs. 1 S. 1 FamGKG. Eine dem § 33 Abs. 1 S. 2 FamGKG entsprechende Einschränkung enthält § 39 Abs. 1 FamGKG allerdings nicht; gleichwohl dürfte das Additionsverbot auch hier gelten, wenn sich der Antr...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FoVo 5/2016, Lieferung eine... / 2 II. Entscheidung und Praxistipp

Der BGH musste die Entscheidung des LG aus formalen Gründen aufheben, hat sie allerdings in der Sache bestätigt. Wieder einmal muss man schon fast bedauernd sagen, hat ein Einzelrichter die Rechtsbeschwerde wegen grundsätzlicher Bedeutung der Sache zugelassen, ob wohl er in dieser Konstellation nach § 568 S. 2 Nr. 2 ZPO verpflichtet (BGH NJW 2012, 3518 m.w.N.) gewesen wäre, ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 5/2016, Geschäftsbericht 2014/2015

der Vorsitzenden des Geschäftsführenden Ausschusses der Arbeitsgemeinschaft Familienrecht zur Mitgliederversammlung am 28.11.2015 in Weimar Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, der Geschäftsbericht umfasst den Zeitraum von der letzten Mitgliederversammlung am 22.11.2014 in Marburg bis heute. Die Arbeitsgemeinschaft Familienrecht steht mit 6.737 Mitgliedern (Stand 9/2015) unve...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 4/2016, Kostenerstattun... / 2 Anmerkung

Die StPO kennt im Gegensatz zur ZPO keine Mehrkosten der Säumnis, was es m.E. aber nicht ausschließt, bestimmte Kostenpositionen in der Kostenentscheidung von der Erstattung auszuschließen. Das muss m.E. aber – wie in Zivilsachen – in der Kostengrundentscheidung geschehen und kann nicht dem Festsetzungsverfahren überlassen bleiben. Das Festsetzungsorgan hat nur die Kostenent...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 4/2016, Burhoff/Kotz: Handbuch für die strafrechtliche Nachsorge, ZAP Verlag, 1. Auflage 2016, 1.696 Seiten, 109 EUR, ISBN 978-3-89655-809-1

Unter der Federführung der RAe Burhoff und Kotz ist ein neues Handbuch im ZAP Verlag erschienen, das sich mit der sogenannten strafrechtlichen Nachsorge befasst. In diesem Bereich besteht erheblicher Nachholbedarf auf dem Buchmarkt, denn bislang musste man sich die notwendigen Informationen stückweise aus Kommentaren, Formularbüchern und Lehrbüchern zusammensuchen, bisweilen...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FoVo 4/2016, Die Forderungs... / 2 II. Die Entscheidung

Eingeschränktes Wahlrecht beachten Zu Recht hat das LG die sofortige Beschwerde der Gläubigerin zurückgewiesen. Der Antrag auf Erlass des PfÜB entspricht nicht der nach § 829 Abs. 4 Satz 2 ZPO, § 2 Satz 1 Nr. 2 ZVFV i.V.m. Anlage 2 ZVFV, § 5 ZVFV vorgeschriebenen Form und war daher als unzulässig zurückzuweisen. Gemäß § 829 Abs. 4 Satz 1 ZPO wird das Bundesministerium der Jus...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 4/2016, Anfall der Post... / 2 Aus den Gründen

Der hier zur Entscheidung berufene Abteilungsrichter folgt dem nicht, weil der Begriff der Pauschale zu eng ausgelegt wird. Zwar ist es zutreffend, dass es in Nr. 7001 VV heißt, dass die Entgelte für die Post- und Telekommunikationsdienstleistungen (so sie denn erstattungsfähig sind und nicht allgemein Kosten darstellen) in voller Höhe in Rechnung gestellt werden können oder ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 3/2016, Aktenversendung... / 2 Aus den Gründen

Der Senat entscheidet über die Beschwerde in der Besetzung mit drei Richtern, da die angefochtene Entscheidung nicht von einem Einzelrichter oder einem Rechtspfleger erlassen worden ist, sondern von der 15. großen Strafkammer des LG K. in der Besetzung mit drei Berufsrichtern (§ 66 Abs. 6 S. 1 GKG, § 122 Abs. 1 GVG). Die weitere Beschwerde ist gem. § 66 Abs. 4 S. 1 GKG zuläss...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 3/2016, Die Anwaltsverg... / VI. Zusammenfassung und Ausblick

Nicht immer hat die Mehrheit recht, in diesem Falle aber schon, weil sie zwingende Logik auf ihrer Seite hat. Mit dem 28. Zivilsenat des OLG Hamm und seinem vormaligen Vorsitzenden Fahrendorf und gegen den IX. Zivilsenat des BGH und seinen Vorsitzenden Kayser können zwei Angelegenheiten nur dieselbe oder die nicht-selbe sein; ein Drittes gibt es nicht – kluge und wahre Worte...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 3/2016, Aktenversendung... / 2 Aus den Gründen:

" … II. Das Rechtsmittel … ist statthaft und auch sonst zulässig. Es hat jedoch in der Sache keinen Erfolg, weil die Aktenversendungspauschale nach Nr. 9003 GKG KV zu Recht erhoben worden ist." 1. Mit dem 2. KostRMoG wurde Nr. 9003 GKG KV dahingehend ergänzt, dass die Aktenversendungspauschale für die bei der Versendung von Akten auf Antrag anfallenden Auslagen an Transport- ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FoVo 3/2016, Pfändung der Anwaltsvergütung aus der Staatskasse

Rechtsanwälte sind nicht nur Rechtsdienstleister, sondern können (auch) als Schuldner in Betracht kommen. Neben den Vergütungsansprüchen aus dem Geschäftsbesorgungsvertrag des Rechtsanwalts mit seinen konkret als Drittschuldner zu benennenden Mandanten können auch die Vergütungsansprüche gegen die Staatskasse aus Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe gepfändet werden. Hier ist...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 3/2016, AGS 3/2016

Auch dieses Heft bietet wieder eine Vielzahl interessanter Entscheidungen. Bemerkenswert ist die Entscheidung des BGH (S. 114), wonach die Verfolgung von Unterlassungs-, Gegendarstellungs- und Richtigstellungsansprüchen anlässlich derselben Persönlichkeitsverletzung jeweils eigene Angelegenheit darstellt. Gleich zweimal hatte sich das OLG Hamburg mit der Terminsgebühr im schri...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 3/2016, Organisatorisch... / 1

Die deutsche Justiz arbeitet im internationalen Vergleich schnell. Die durchschnittliche Verfahrensdauer in erster Instanz bei zivil- und handelsrechtlichen Streitigkeiten gehört mit unter 200 Tagen zu den kürzesten in der Europäischen Union.[2] Dies ist erfreulich. Aber ist es auch ein Grund, sich darauf auszuruhen und den Status quo einfach nur zu halten?mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 3/2016, Regelungen zum Versorgungsausgleich

Berlin: (hib/HAU) Der Petitionsausschuss sieht Änderungsbedarf bei den Regelungen zum Versorgungsausgleich geschiedener Ehepartner. In der Sitzung (…) beschlossen die Abgeordneten daher einstimmig, eine dahingehende Petition dem Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) als Material zu überweisen und den Fraktionen des Bundestags zur Kenntnis zu geben. Mi...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 3/2016, Die Anwaltsverg... / V. Randbemerkungen zum KapMuG

Am Rande der unter III. geschilderten Verfahrensserie gab der Autor mehrfach seiner Hoffnung Ausdruck, dass es sich um eine auslaufende und damit jedenfalls künftig keine Grundsatzproblematik (mehr) handelt, weil die Gesetzgebung auf das spiel- und wirtschaftstheoretisch untragbare, damit auch Fehlanreize zum Fehlverhalten setzende Ungleichgewicht bei "Streuschäden" (heißt: ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 3/2016, Aktenversendung... / 3 Anmerkung:

Da haben wir den Salat! Dem Gesetzgeber ist es mit der durch das 2. KostRMoG erfolgten Änderung des Gesetzestatbestandes nicht gelungen, für Klarstellung zu sorgen. Dies hat dazu geführt, dass zu einzelnen Voraussetzungen der Aktenversendungspauschale in der obergerichtlichen Rspr. Streit besteht. Einigkeit besteht zunächst darüber, dass die Aktenversendungspauschale nicht a...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 3/2016, Organisatorisch... / II. Schlussbemerkung

Überlegungen und Versuche, den Zivilprozess zu beschleunigen, hat es viele gegeben, denkt man an zahlreiche Publikationen oder Symposien[15] zu diesem Thema. Insofern sind die hier dargestellten Vorschläge keinesfalls neu. Sie sollen lediglich verdeutlichen, dass sich im Zivil(verkehrs)prozess mit verhältnismäßig einfachen Mitteln zeitliche Optimierungen auch im Rahmen der g...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 3/2016, Erstreckung der... / 2 Aus den Gründen

Die Beschwerde ist unbegründet. Die aus der Staatskasse zu zahlende Vergütung ist nicht zu gering angesetzt worden. 1. Die Erstattungspflicht der Staatskasse nach den §§ 45 ff. RVG ist streng akzessorisch, d.h. sie besteht hinsichtlich der einzelnen Gebührentatbestände nur in demjenigen Umfang, in dem der Mandant selbst einer entsprechenden Vergütungsverpflichtung unterliegt....mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 3/2016, Organisatorisch... / 2. Fachliche Kompetenz der Spruchkörper

Der Rechtsanwalt ist, was die Auswahl seines Arbeitsfeldes angeht, eigentlich in einer, nennen wir es "gezwungen komfortablen Situation". Es gibt kaum einen Kollegen, von dem ein oder anderen "Einzelkämpfer" mal abgesehen, der sich nicht im Laufe seines Arbeitslebens, schon aus wirtschaftlichen Gründen, auf ein bestimmtes Themengebiet festlegen musste und die dazu nötige Qua...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 3/2016, Organisatorisch... / 5. Prozessorganisation

Abschließend möchte ich an dieser Stelle kurz noch einige Bemerkungen zur Organisation des Verfahrens machen, die nicht explizit zivilverkehrsprozessspezifischer Natur sind, aber das Zeitmanagement der Gerichte und damit auch das der Anwälte betreffen: a) Warum wird beispielsweise ein früher erster Termin – ohne vorherige Hinweise zur Sach- und Rechtslage – angeordnet, wenn e...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 2/2016, Keine Aktenvers... / Leitsatz

Die Aktenversendungspauschale nach Nr. 9003 KV-GKG fällt nicht an, wenn die Akten zur Gewährung von Akteneinsicht mit einem regelmäßig verkehrenden Dienstwagen der Justiz an das Gerichtsfach des Rechtsanwalts bei einem auswärtigen Gericht übersandt werden. OLG Nürnberg, Beschl. v. 23.11.2015 – 2 Ausl AR 16/15mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 2/2016, Leistungsfähigke... / 1 Gründe:

[1] I. Der Antragsteller begehrt die Abänderung eines Unterhaltsvergleichs dahin, dass er ab Dezember 2011 keinen Kindesunterhalt mehr schuldet. [2] Er ist der Vater der im Mai 2001 geborenen Antragsgegnerin zu 1. Mit am 19.4.2007 vor dem Familiengericht abgeschlossenem Vergleich hatte er sich verpflichtet, ab Februar 2008 für seine Tochter zu Händen der Kindesmutter monatlic...mehr