Fachbeiträge & Kommentare zu Justiz

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ZAP 22/2016, Anwaltsmagazin / Geplanter neuer Tatbestand des Sportwettbetrugs umstritten

Der von der Bundesregierung vorgelegte Gesetzentwurf zur Strafbarkeit von Sportwettbetrug und der Manipulation von berufssportlichen Wettbewerben (vgl. dazu ZAP Anwaltsmagazin 9/2016, S. 450) stößt bei Experten auf ein unterschiedliches Echo. Das wurde während einer öffentlichen Anhörung des Bundestags-Rechtsausschusses Ende September deutlich. Mit dem Gesetz sollen zwei neue...mehr

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ZAP 23/2015, Richterliche Freiheit

Der Beruf des Richters verbindet die künstlerische Freiheit mit der Sicherheit des Beamtentums. Richter sind an keine Dienststunden gebunden, es ist ihnen freigestellt, wann und wo sie ihre Arbeit erledigen. Dieses Richterprivileg wird mit einer langjährigen Tradition begründet, die darauf zurückzuführen sei, dass im vorigen Jahrhundert die Gerichtsgebäude keine Dienstzimmer ...mehr

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zfs 8/2016, Langheid/Wandt: Münchener Kommentar zum Versicherungsvertragsgesetz: VVG, Band 1: §§ 1–99, VVG-InfoV, C.H. Beck, 2. Auflage 2016, 1.698 Seiten, 339 EUR, ISBN 978-3-406-67311-5

Rund fünf Jahre nach der ersten Auflage folgt jetzt die zweite Auflage des dreibändigen Münchener Kommentars zum VVG. Verlag und Herausgeber ordnen das Werk als Großkommentar ein. Er hebt sich auch sehr deutlich von den einbändigen VVG-Kommentaren wie z.B. dem Prölss/Martin ab, reicht aber an den Umfang der Kommentierung von Bruck/Möller nicht heran. Diese Alleinstellung in ...mehr

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ZAP 24/2015, Verfahrenstipp... / a) Eigenes Antragsrecht des Beschuldigten

In Rechtsprechung und Literatur ist die Frage, ob dem Beschuldigten im Ermittlungsverfahren ein eigenes Recht zusteht, die Bestellung eines Pflichtverteidigers zu beantragen, umstritten (vgl. Burhoff, Handbuch für das strafrechtliche Ermittlungsverfahren, 7. Aufl. 2015, Rn. 3051 m.w.N.; im Folgenden kurz: Burhoff, EV). Zu der Frage hat jetzt vor kurzem (noch einmal) die Ermi...mehr

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ZAP 11/2015, Einsatz digita... / X. Non-legal-Outsourcing

Seit den Anfängen der Internet- und Nutzung elektronischer Kommunikation wird diskutiert, wie diese neue Arbeitsweise bei der anwaltlichen Arbeit zum Einsatz kommen kann. Dabei ist im Rahmen der technischen Entwicklung festzustellen, dass immer mehr technische Systeme und Dienstleistungen der Unterstützung Dritter bedürfen bzw. von diesen vollständig bereitgestellt und unter...mehr

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ZAP 21/2015, Anwaltsmagazin / Abschlussbericht zur Reform des Strafprozessrechts

Im Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD war vereinbart worden, das "allgemeine Strafverfahren und das Jugendstrafverfahren unter Wahrung rechtsstaatlicher Grundsätze effektiver und praxistauglicher auszugestalten." Dazu war eine Expertenkommission einberufen worden, die bis zur Mitte dieser Wahlperiode Vorschläge erarbeiten sollte. Mitte Oktober war es nun soweit: Die Komm...mehr

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ZAP 24/2016, Anwaltsmagazin / Herbstkonferenz der Justizminister

Unter dem Vorsitz Brandenburgs fand Mitte November die diesjährige Herbstkonferenz der Justizministerinnen und -minister der Bundesländer in Berlin statt (zur diesjährigen Frühjahrs-Justizministerkonferenz vgl. auch ZAP Anwaltsmagazin 13/2016, S. 667). Die Zusammenkunft der Länderjustizminister dient der Koordination und Abstimmung der justiz- und rechtspolitischen Vorhaben ...mehr

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ZAP 17/2016, Grundzüge des ... / IV. Zulassungsverfahren

Das Restschuldbefreiungsverfahren als „freiwilliges Verfahren“ (Krug, Der Verbraucherkonkurs, S. 59) setzt zwingend einen Antrag des Schuldners voraus. Außer dem Schuldner persönlich kann nur sein gesetzlicher oder gewillkürter Vertreter in seinem Namen den Antrag stellen (Delhaes, in: Kölner Schrift zur Insolvenzordnung, 3. Aufl. 2009, S. 103 Rn 19). An den Antrag sind kein...mehr

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ZAP 11/2015, Einsatz digita... / XI. Besonderes elektronisches Anwaltspostfach (beA)

Das am 16.10.2013 verkündete Gesetz zur Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten (Müller-Teckhof MMR 2014, 95; Bacher MDR 2014, 998–1003 und 1053–1055; Brosch K&R 2014, 9–14; Meyer-Seitz, Marx/Salz und Spatschek AnwBl 2013, 89 ff.; Socha ZRP 2015, 91; http://www.justiz.de/elektronischer_rechtsverkehr/index.php ) verpflichtet nach § 31a BRAO zunächst die B...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Blersch/Goetsch/Haas, InsO, EGInsO § 11 Unterrichtung der Gläubiger

Gesetzestext 1Neben dem Eröffnungsbeschluss ist den Gläubigern, die in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union ihren gewöhnlichen Aufenthalt, Wohnsitz oder Sitz haben, ein Hinweis zuzustellen, mit dem sie über die Folgen einer nachträglichen Forderungsanmeldung nach § 177 der Insolvenzordnung unterrichtet werden. 2 § 8 der Insolvenzordnung gilt entsprechend. Rn 1 D...mehr

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FF 7+8/2016, Kontinuität

Dr. Christian Grabow Als im Familienrecht tätige Anwälte verbinden wir mit dem Begriff der Kontinuität zumeist Kindschaftssachen. Insbesondere aus den eingeholten kinderpsychologischen Gutachten wissen wir, dass gerade für jüngere Kinder die kontinuierliche Betreuungssituation enorm wichtig für den Aufbau und die Erhaltung der Eltern-Kind-Beziehung ist. Kinder brauchen Stabil...mehr

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FF 7+8/2016, Sicherstellung... / I. Bedarf des minderjährigen Kindes

Grundsätzlich sind beide Eltern dem Kind gegenüber unterhaltspflichtig. Bei minderjährigen Kindern erfüllt in der Regel (Ausnahme paritätisches Wechselmodell, dazu s.u.) ein Elternteil seine Unterhaltspflicht allein durch die Betreuung und Erziehung des Kindes (§ 1606 Abs. 3 S. 2 BGB). Der andere Elternteil muss Barunterhalt leisten. Der Bedarf des minderjährigen Kindes rich...mehr

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zfs 7/2016, Halterhaftung b... / 2 Aus den Gründen:

"Zur Begründung seiner Anträge macht der Betroffene u.a. geltend, seine Anhörung sei jeweils nicht innerhalb einer Frist von zwei Wochen nach Begehung der ihm zur Last gelegten Zuwiderhandlung gegen die StVO erfolgt. Die Auffassung des Betroffenen, nach Ablauf der genannten Frist könne von einem Fahrzeughalter nicht mehr verlangt werden, der Verwaltungsbehörde den Fahrer sei...mehr

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FoVo 7 + 8/2016, Keine Gebü... / 2 II. Die Entscheidung

OLG sieht keine Grundlage für eine Kostenerhebung Die weitere Beschwerde ist nach § 22 Abs. 1 S. 2 JVKostG i.V.m. § 66 Abs. 4 S. 1 GKG statthaft, da das Landgericht sie wegen der grundsätzlichen Bedeutung der Sache zugelassen hat. Sie ist auch im Übrigen zulässig und hat in der Sache Erfolg. § 1 Abs. 1 S. 1 LJVwKostG i.V.m. Nr. 1401 KV JVKostG stellt keine taugliche Grundlage...mehr

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FF 7+8/2016, Expertenkritik an Sachverständigenreform

Deutscher Bundestag: Recht und Verbraucherschutz – Anhörung Im Ziel, aber nicht in der Ausführung haben bei einer öffentlichen Anhörung des Rechtsausschusses die geladenen Experten einem Gesetzentwurf der Bundesregierung (18/6985) zugestimmt, mit dem das Sachverständigenrecht reformiert sowie einige Änderungen bei Familiengerichtsverfahren vorgenommen werden sollen. Im Sachve...mehr

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zfs 7/2016, Haftung des Anw... / 3 Anmerkung:

Die Entscheidung macht die wenig befriedigende Behandlung der Konstellation deutlich, dass ein Anwalt möglicherweise nicht nachdrücklich genug auf einen rechtlichen und auch entscheidungserheblichen Gesichtspunkt hinweist und das angerufene Gericht deshalb zu einer Fehlentscheidung kommt. In einer Passage des Urteils macht der BGH voller Empathie Irrtumsmöglichkeiten des Ric...mehr

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FF 7+8/2016, Familienrecht auf dem Anwaltstag in Berlin

Eine Rückschau auf die Veranstaltungen vom 2.–3.6.2016 Steuerstrafrechtliche Aspekte bei der Abwicklung familienrechtlicher Mandate Die Eheleute leben seit mehreren Jahren getrennt voneinander, werden aber weiterhin steuerlich gemeinsam veranlagt. Auch für das letzte Jahr vor der Scheidung möchte man das beibehalten und bittet um entsprechende – strafrechtlich relevante – Bera...mehr

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zfs 7/2016, Ausgewiesener B... / 2 Aus den Gründen:

[7] "I. … 2. Mit der Verfassungsbeschwerde wendet sich die Beschwerdeführerin gegen den Beschluss des OLG. Sie rügt einen Verstoß gegen das Benachteiligungsverbot des Art. 3 Abs. 3 S. 2 GG sowie gegen Art. 2 Abs. 1 GG i.V.m. Art. 20 UN-BRK (Allgemeine Handlungsfreiheit und Grundrecht auf Mobilität) und führt dies näher aus." [8] 3. Die Verfassungsbeschwerde wurde dem Minister...mehr

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Teil B: Rechtsbehelfe / Klageerzwingungsverfahren, Begriff des Verletzten [Rdn 541]

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Abkürzungsverzeichnis

(Die Gesetze sind im Text in der jeweils gültigen Fassung zitiert.)mehr

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Teil A: Rechtsmittel / Rechtsmittel/Rechtsbehelfe, Zustellung, Öffentliche Zustellung [Rdn 1935]

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Teil A: Rechtsmittel / Rechtsmittel/Rechtsbehelfe, Form, Schriftlich [Rdn 1531]

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Teil B: Rechtsbehelfe / Untersuchungshaft, Allgemeines [Rdn 806]

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Teil B: Rechtsbehelfe / Wiederaufnahme, Allgemeines [Rdn 1053]

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Teil B: Rechtsbehelfe / Wiederaufnahme, Antragsgründe, EGMR-Entscheidung [Rdn 1130]

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Teil B: Rechtsbehelfe / Justizverwaltungsakte, Anfechtung (§§ 23 ff. EGGVG), Antrag, Frist [Rdn 341]

Das Wichtigste in Kürze: Rdn 342 Literaturhinweise: s. die ...mehr

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Teil B: Rechtsbehelfe / Justizverwaltungsakte, Anfechtung (§§ 23 ff. EGGVG), Weitergabe und Aufbewahrung von Daten [Rdn 475]

Rdn 476 Literaturhinweise: s. die Hinw. bei → Justizverwaltungsakte, Anfechtung (§§ 23 ff. EGGVG), Allgemeines, Teil B Rdn 310. Rdn 477 1. Der Rechtsweg nach den §§ 23 ff. EGGVG kann bei einer Anfechtung von Entscheidungen, die in Zusammenhang mit der Weitergabe und Aufbewahrung von Daten ergangen sind, in folgenden Fällen eröffnet sein: Rdn 478 2.a) Lehnt das Bundesamt für Ju...mehr

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Teil B: Rechtsbehelfe / Untersuchungshaft, Informelle Überprüfung der Haftfortdauer durch StA und Gericht [Rdn 957]

Rdn 958 Literaturhinweise: s. die Hinweise unter: → Untersuchungshaft, Allgemeines, Teil B Rdn 806. Rdn 959 1.a) StA und Gericht haben in jeder Lage des Verfahrens von Amts wegen die Voraussetzungen hinsichtlich der Anordnung und Durchführung der U-Haft zu prüfen. Sie müssen insbesondere selbstständig überwachen, ob der Haftbefehl aufzuheben ist (vgl. § 120) oder außer Vollzu...mehr

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Teil C: Außerordentliche un... / Verfassungsbeschwerde, Begründung, Beweisverbote [Rdn 816]

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Teil C: Außerordentliche un... / Verfassungsbeschwerde, Begründung, faires Verfahren [Rdn 863]

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Teil B: Rechtsbehelfe / Wiederaufnahme, Vollstreckungshemmung [Rdn 1385]

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Teil A: Rechtsmittel / Rechtsbeschwerde, Zulässigkeitsvoraussetzungen [Rdn 1211]

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Teil A: Rechtsmittel / Rechtsbeschwerde, Entscheidung [Rdn 1102]

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Teil A: Rechtsmittel / Berufung, Annahmeberufung, Voraussetzungen [Rdn 46]

Rdn 47 Literaturhinweise: s. die Hinw. bei → Berufung, Annahmeberufung, Allgemeines, Teil A Rdn 21. Rdn 48 1. Verfahrensrechtlich gilt § 313 für alle im Erkenntnisverfahren ergangenen Urteile des Strafrichters und des Schöffengerichts, so auch für Urteile die das beschleunigte Verfahren abschließen (OLG Frankfurt/Main NStZ-RR 1997, 273), auf einen Einspruch gegen einen Strafb...mehr

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Teil D: Vergütung und Kosten / Vergütungsfestsetzung, Erinnerung [Rdn 505]

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Teil A: Rechtsmittel / Rechtsbeschwerde, Rücknahme [Rdn 1149]

Das Wichtigste in Kürze: Rdn 1150 Literaturhinweise: s. die Hinw. bei ...mehr

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Teil B: Rechtsbehelfe / Klageerzwingungsverfahren, Zulässigkeit [Rdn 610]

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Teil A: Rechtsmittel / JGG-Besonderheiten, Rechtsmittelbeschränkungen [Rdn 817]

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Teil A: Rechtsmittel / Rechtsmittel/Rechtsbehelfe, Ladung, Frist [Rdn 1613]

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Teil B: Rechtsbehelfe / Wiederaufnahme, Darlegungslast, erweiterte [Rdn 1247]

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Teil B: Rechtsbehelfe / Wiederaufnahme, Geeignetheit von Tatsachen und/oder Beweismitteln [Rdn 1282]

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Teil B: Rechtsbehelfe / Wiederaufnahme, Wiederaufnahmeziele [Rdn 1412]

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Teil B: Rechtsbehelfe / Justizverwaltungsakte, Anfechtung (§§ 23 ff. EGGVG), Antrag, formelle und inhaltliche Anforderungen [Rdn 333]

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Teil B: Rechtsbehelfe / Untersuchungshaft, Haftbeschwerde (§ 304 StPO) [Rdn 880]

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Teil A: Rechtsmittel / Rechtsmittel/Rechtsbehelfe, Einfluss Grundgesetz [Rdn 1402]

Das Wichtigste in Kürze: Rdn 1403 Literaturhinweise: s. ...mehr

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Teil B: Rechtsbehelfe / Strafbefehl, Inhalt [Rdn 789]

Rdn 790 Literaturhinweise: s. die Hinw. bei → Strafbefehl, Allgemeines, Teil B Rdn 700. Rdn 791 1. Den Inhalt eines Strafbefehls gibt § 409 Abs. 1 S. 1 vor, wobei sich die Vorschrift z.T. an der Anklageschrift (§ 200 Abs. 1 S. 1), z.T. am Strafurteil (§ 275 Abs. 3) orientiert. In der Praxis dient der überwiegende Teil der erlassenen Strafbefehle der justiziellen Bewältigung v...mehr

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Teil C: Außerordentliche un... / Menschenrechtsbeschwerde, Recherche [Rdn 243]

Rdn 244 Literaturhinweise: Braun, Einführung in die juristische Internetrecherche, JuS 2004, 359 s.a. die Hinw. bei → Menschenrechtsbeschwerde, Allgemeines, Teil C Rdn 2. Rdn 245 1. Im Unterschied zu Verfahren über die Verfassungsbeschwerde vor dem BVerfG, in dem einzelfallbezogenen Besonderheiten i.d.R. im Rahmen der Prüfung der Verhältnismäßigkeit Rechnung getragen wird, kan...mehr

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Teil B: Rechtsbehelfe / Justizverwaltungsakte, Anfechtung (§§ 23 ff. EGGVG), Anfechtungsgegenstand/Begriff des Justizverwaltungsakts [Rdn 317]

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Teil A: Rechtsmittel / Beschwerde, Beschwerdeeinschränkung, generelle [Rdn 484]

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Teil A: Rechtsmittel / Beschwerde, Ordnungsmittel [Rdn 518]

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