Am 19.7.2013 ist das Gesetz zur Einführung einer Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung und zur Änderung des Berufsrechts der Rechtsanwälte, Patentanwälte, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer v. 15.7.2013 in Kraft getreten (BGBl I S. 2386). Das Gesetz schafft eine Variante zur bereits bestehenden Partnerschaftsgesellschaft für die freien Berufe und damit eine deutsche Alternative zur britischen Limited Liability Partnership (LLP). Zum Gesetzentwurf siehe auch zfs 2012, 122. Weiteres kann zudem der Pressemitteilung des Bundesjustizministeriums entnommen werden.
Quelle: Pressemitteilung des BMJ v. 19.7.2013
Autor: Karsten Funke
RiLG Karsten Funke, Schweinfurt, derzeit abgeordnet an das Bundesministerium der Justiz in Berlin
zfs 8/2013, S. 422
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