Vom 26. bis 27. Mai 2013 fand in Berlin die diesjährige Tagung des VorsorgeAnwalt e.V. statt. Aufgrund der Vielzahl der Themen erstreckte sich die Veranstaltung erstmals über zwei Tage, was einen fundierten Austausch ermöglichte. Am ersten Tag trafen sich die 45 Teilnehmer im Veranstaltungsraum der Tertianum-Seniorenresidenz in Charlottenburg und erhielten damit zusätzlich einen Einblick in deren gehobenes Ambiente. Für den zweiten Tag war das Hotel Alsterhof gebucht worden.

Den ersten Schwerpunkt der Tagung bildeten Vorsorgeregelungen für Unternehmer. Während es zur Unternehmensnachfolge aufgrund eines Erbfalls ausdifferenzierte Konzepte gibt, wird nur selten dafür vorgesorgt, dass der Unternehmer aus anderen Gründen – vielleicht auch nur vorübergehend – ausfällt, sei es wegen eines Unfalls, eines sogenannten "Burnouts" oder einer anderen Erkrankung. Vom Arbeitskreis "Unternehmer-Vorsorgeregelungen" des VorsorgeAnwalt e.V. behandelten die Rechtsanwälte Dr. Gülpen, Dr. Marimon, Weber und Dr. Kurze dieses Thema. Zwar gibt es inzwischen einige Abhandlungen zu Vorsorgeregelungen für Unternehmer. Bei der praktischen Umsetzung bleiben sie aber meist sehr zurückhaltend, wenn beispielsweise lediglich zu Ergänzungen in der Vollmacht geraten wird. Als eines der Kernprobleme hatte der Arbeitskreis herausgearbeitet, dass es den bevollmächtigten Personen oft an Informationen fehlt, um im Vorsorgefall schnell aktiv werden zu können. Das zweite Problem stellt sich in der Findung und Auswahl der zu bevollmächtigenden Person, also in der Verantwortlichkeit. Während für private Angelegenheiten meist ein Ehegatte oder ein Abkömmling geeignet ist, kann es für die unternehmerischen Entscheidungen sinnvoll sein, eine fachkompetente Person einzusetzen oder dem Angehörigen zur Seite zu stellen. Es sind dabei für alle Beteiligten zudem haftungs- und unter Umständen auch berufsrechtliche Aspekte zu beachten. Als dritter Beratungsansatz wurde die Organisation genannt. So ist bei einem Einzelunternehmer die Abgrenzung zum privaten Vermögen deutlich schwieriger als bei einer GmbH, sodass eine Geschäftsumwandlung zur Verbesserung der Vorsorgemöglichkeiten meistens zumindest in Betracht zu ziehen ist. Die drei Säulen der Unternehmer-Vorsorge "Information, Verantwortlichkeit, Organisation" können unter der Kurzbezeichnung "IVO" zusammengefasst werden. Wie bei erbrechtlichen Gestaltungen ist auch bei der Vorsorge für lebzeitige Ausfälle eine individuelle und genaue Bearbeitung notwendig. Die dazu von dem Arbeitskreis vorgestellten ersten Konzepte wurden ausgiebig diskutiert.

Der Neurologe Dr. Scherer erläuterte nicht nur die Frage der Geschäftsfähigkeit. Er demonstrierte auch anschaulich an einem (nachgestellten) Fallbeispiel, wie eine Geschäftsfähigkeitsprüfung praktisch abläuft. Dies war für die anwesenden Juristen äußerst erhellend. Die Testamentsvollstreckervereinigung AGT e.V. stellte anschließend ihren Vorstand Eberhard Rott vor, der die Parallelen der Tätigkeiten des VorsorgeAnwaltes (als Vertreter zu Lebzeiten) und des Testamentsvollstreckers (als Verwalter nach dem Erbfall) aufzeigte und damit die Möglichkeiten, Synergien bei der Akquisition und Mandatsbearbeitung zu erzielen. In Kleingruppen wurden schließlich die Themen Umgang mit an Demenz erkrankten Menschen, legale 24-Stunden-Pflege und Marketing durch soziale Netzwerke im Internet erörtert.

Am zweiten Tag lag der Schwerpunkt zunächst auf den Vorsorgeregelungen für junge Menschen. Begleitend zu Vorsorgevollmachten, Patientenverfügungen und Testamenten werden insofern häufig Eheverträge und Vormundbestimmungen angefragt. Rechtsanwalt Dr. Michael Zecher gab daher eine Einführung in die Anwendungsgebiete sowie die Gestaltung von Eheverträgen und Rechtsanwältin Hähn anschließend in die Vormundbestimmung.

Dass das Betreuungsrecht für Rechtsanwälte deutlich mehr Möglichkeiten bietet als die Übernahme von Betreuungen, zeigten sodann die Rechtsanwältinnen Dehus und Dr. Nierhaus sowie Rechtsanwalt Dr. Kurze. Verfahrenspflegschaften, Gegen- und Kontrollbetreuungen sowie die Vertretung in streitigen Betreuungsverfahren können für im Vorsorgerecht tätige Rechtsanwälte interessante Betätigungsfelder sein. Neben der Darstellung der rechtlichen Voraussetzungen und der praktischen Arbeit wurden die Akquisitionsmöglichkeiten und die Vergütung erörtert.

In Berlin bietet sich der Austausch mit den gesetzesgestaltenden Organen an. Vom Bundesministerium für Justiz durfte die für das Betreuungsrecht zuständige Referatsleiterin Dr. Algermissen begrüßt werden. Sie berichtete von aktuellen Gesetzesänderungen und -vorhaben, insbesondere von der Regelung für ärztliche Zwangsmaßnahmen durch die Ergänzung des § 1906 BGB.

Rechtsanwalt Trimborn von Landenberg stellte nicht nur die Deutsche Schiedsgerichtsbarkeit für Erbrecht (DSE) vor, sondern zeigte auch an praktischen Beispielen die Vorteile streitschlichtender und streitentscheidender professioneller Schiedsgerichtsbarkeit unabhängig von der zum Teil unbefrie...

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