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Jahresabschluss

Stichprobeninventur

Die hartnäckige Vorstellung, der gesamte Lagerbestand müsse einmal im Jahr als Vollaufnahme erfasst werden, hält sich wacker. Und doch wissen die meisten Finanzverantwortlichen: Selbst eine akribisch durchgeführte Stichtagsvollinventur bildet selten den tatsächlichen Bestand ab, weder mengen- noch wertmäßig. Das Top-Thema stellt die Vorteile und die Voraussetzungen der Stichprobeninventur vor, die eine echte Alternative zur Stichtagsvollinventur ist.


Drohverlustrückstellung

Drohen dem Unternehmer Verluste aus schwebenden Geschäften, ist er handelsrechtlich nach § 249 Abs. 1 S. 1 HGB verpflichtet, eine entsprechende Rückstellung zu bilden. Steuerrechtlich hingegen besteht ein Passivierungsverbot für Rückstellungen für drohende Verluste aus schwebenden Geschäften gem. § 5 Abs. 4a S. 1 EStG. Diese Einschränkung bezieht sich auf Einzelrückstellungen und Rückstellungen aus Dauerschuldverhältnissen – es gibt jedoch auch Ausnahmen. Es kommt somit auf die richtige Abgrenzung an.