Kleinstkapitalgesellschaften haben keine Offenlegungspflicht
So dürfen Kleinstunternehmen beispielsweise auf den umfangreichen Anhang zur Bilanz verzichten oder müssen ihre Rechnungslegungsunterlagen gegenüber der breiten Öffentlichkeit nicht mehr zwingend offenlegen.
Als Kleinstunternehmen gelten die Unternehmen, die mindestens zwei der drei folgenden Grenzen einhalten:
- Bilanzsumme: max. EUR 350.000,
- Jahresumsatz: max. EUR 700.000,
- Mitarbeiteranzahl: max. 10.
Die Richtlinie muss nun von Deutschland noch umgesetzt werden.
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