Kleinstkapitalgesellschaften

Kleinstkapitalgesellschaften haben keine Offenlegungspflicht

Am 21. Februar 2012 wurde vom Rat der Wirtschafts- und Finanzminister in Brüssel die Micro-Richtlinie verabschiedet, mit Erleichterungen für Kleinstunternehmen bei Bilanzregelungen und Offenlegungspflichten.

Verkäuferin in Damenboutique

So dürfen Kleinstunternehmen beispielsweise auf den umfangreichen Anhang zur Bilanz verzichten oder müssen ihre Rechnungslegungsunterlagen gegenüber der breiten Öffentlichkeit nicht mehr zwingend offenlegen.

Als Kleinstunternehmen gelten die Unternehmen, die mindestens zwei der drei folgenden Grenzen einhalten:

  • Bilanzsumme: max. EUR 350.000,
  • Jahresumsatz: max. EUR 700.000,
  • Mitarbeiteranzahl: max. 10.

Die Richtlinie muss nun von Deutschland noch umgesetzt werden.



Schlagworte zum Thema:  Offenlegung , Jahresabschluss
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