Freiwillige Prüfungen durch Steuerberater
Ein wesentlicher Bestandteil der Ausbildung und Arbeit von Steuerberatern sei die Erstellung von Jahresabschlüssen für alle Gesellschaftsformen. Bestandteil der Arbeit der Steuerberater sei auch die nach der derzeitigen Rechtslage zulässige Durchführung freiwilliger Prüfungen. Dieser Bereich der Tätigkeit der Steuerberater sei durch die vorgesehene Ausdehnung des Anwendungsbereichs der Richtlinie 2006/43/EG betroffen (Richtlinienvorschlag KOM (2011) 778/2).
Der genannte Richtlinienentwurf sehe vor, dass nunmehr auch der Bereich der freiwilligen Prüfung allein durch Abschlussprüfer und Prüfungsgesellschaften durchgeführt werden kann
und werde von der EU-Kommission damit begründet, dass nur so die Einheitlichkeit der Prüfung sichergestellt wird. Die BStBK tritt diesem Ansinnen unter anderem aus folgenden Erwägungen
entschieden entgegen:
- Die Einheitlichkeit der Prüfung werde bereits durch die derzeitige Rechtslage sichergestellt.
- Es bestehe kein öffentliches Interesse daran, dass der Bereich der freiwilligen Prüfungen ausschließlich Abschlussprüfern und Prüfungsgesellschaften vorbehalten wird.
- Die Ausdehnung des Anwendungsbereichs der Richtlinie gehe mit erheblichen bürokratischen Belastungen einher.
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Behinderten- und Pflege-Pauschbeträge
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