Fachbeiträge & Kommentare zu Hinzurechnung

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Durch Schenkung oder als Ausstattung erworben.

Rn 26 Der Begriff der Schenkung entspricht dem des § 516, so dass unbenannte (ehebezogene) Zuwendungen nicht unter II fallen und keinen privilegierten Erwerb darstellen (BGH FamRZ 14, 98; FamRZ 95, 1060). Wird ein behindertengerechter PKW aus Zuwendungen gemeinnütziger Einrichtungen finanziert, stellt dies eine Schenkung dar (BGH FamRZ 17, 191). Unentgeltliche Arbeitsleistung...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Anfangsvermögen (Abs 1).

Rn 4 Maßgeblicher Zeitpunkt für die Bewertung des Anfangsvermögens ist der des Eintritts in den Güterstand, vgl § 1374 Rn 7. Stichtag für die Bewertung des gem § 1374 II privilegierten Erwerbs ist derjenige Zeitpunkt, in dem der Erwerbstatbestand vollendet worden ist, weshalb der Wert einer dem Anfangsvermögen hinzuzurechnenden Schenkung nicht dadurch gemindert wird, dass sp...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Vermögensverschwendung.

Rn 16 Verschwendet ist die Summe aller Beträge, die der Ehegatte unnütz, übermäßig oder ziellos in einem Maße verausgabt hat, das in keinem Verhältnis zu seinen Einkommens- und Vermögensverhältnissen stand (BGH FamRZ 15, 232). Schlüssig dargelegt ist die illoyale Vermögensminderung aber nur dann, wenn der fragliche Betrag nicht iRe ordnungsgemäßen Lebensführung verbraucht wo...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / IV. Zu den Einkünften zu rechnen.

Rn 29 Nicht privilegiert sind einmalige oder regelmäßige Zuwendungen, die nicht der Vermögensbildung, sondern dem laufenden Verbrauch der Familie zu dienen bestimmt sind (BGH FamRZ 14, 98), wie Zahlungen für den Erholungsurlaub der Familie, zum Erwerb des Führerscheins oder eines Kfz, Zuschüsse zum Erwerb von Hausrat (Kobl FamRZ 06, 1839). Nicht zu den Einkünften zu rechnen ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Mit Rücksicht auf ein künftiges Erbrecht erworben.

Rn 24 Ein Erwerb mit Rücksicht auf ein späteres Erbrecht ist gegeben, wenn die vertragschließenden Parteien mit der Vermögensübertragung einen erst zukünftigen Erbgang haben vorwegnehmen wollen (BGH FamRZ 90, 1083; Bremen NJW-RR 22, 1374), gleich, ob der begünstigte Ehegatte gesetzlicher oder gewillkürter Erbe ist. Die Voraussetzungen liegen regelmäßig vor, wenn ein Ehegatte...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / I. Nahestehen zweier Personen (allgemein)

(2) Satz 1 Dem Steuerpflichtigen ist eine Person nahestehend, wenn ..., Rz. 501 [Autor/Stand] Begriff. § 1 Abs. 1 erfordert eine Geschäftsbeziehung zu einer dem Stpfl. nahestehenden Person. Unter den Begriff "Person" fällt jede, die die Eignung hat, Vereinbarungen zu treffen, die Gegenstand einer Gewinnverlagerung sein können. Insoweit sind an die nahestehende Person die glei...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / (5) Verhältnis des § 1 zur verdeckten Gewinnausschüttung

Rz. 25.7 [Autor/Stand] Vielschichtige Überschneidung der Regelungsbereiche. Während sich die vGA und die verdeckte Einlage gegenseitig ausschließen, kann es zur Überschneidung der jeweiligen Regelungsbereiche mit § 1 Abs. 1 Satz 1 kommen. Beispielsweise besteht bei Vermögensverlagerungen von einer inländischen Tochtergesellschaft auf ihre ausländische Mutter- oder eine Schwe...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / c) Anwendung des § 1 bei Teilwertabschreibungen auf Forderungen aus Gesellschafterdarlehen

Rz. 180 [Autor/Stand] Problemkreis. Bis einschließlich 2007 war die Korrektur von Gewinnminderungen im Zusammenhang mit Gesellschafterdarlehen im Gesetz nicht ausdrücklich vorgesehen.[2] Um das für Eigenkapital geltende Abzugsverbot des § 8b Abs. 3 Satz 3 KStG zu umgehen, wurden im Rahmen der konzerninternen Finanzierung vermehrt Darlehen anstelle von Eigenkapital ausgereich...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / 7. Anknüpfung weiterer Vorschriften des Steuerrechts

Rz. 2831 [Autor/Stand] Gewerbesteuer. Der auf eine Betriebsstätte entfallende Gewinn eines Unternehmens ist auch für die Gewerbesteuer von Bedeutung. Nach § 9 Abs. 1 Nr. 3 Satz 1 GewStG ist die Summe des Gewinns und der Hinzurechnungen um den Teil des Gewerbeertrags zu kürzen, "der auf eine nicht im Inland belegene Betriebsstätte entfällt". In diesem Zusammenhang ist ausschl...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Unentgeltliche Zuwendungen.

Rn 11 Der Begriff der Zuwendung deckt sich mit dem der Schenkung iSv § 516 (Karlsr FamRZ 74, 306). Dazu rechnen auch Ausstattungen (§ 1624), Spenden und Stiftungen. Lag der Zuwendung eine Verpflichtung zu Grunde, fehlt es an der Unentgeltlichkeit (BGH FamRZ 86, 565), die aber uU in der Eingehung der Verpflichtung gesehen werden kann. Ein vor Eintritt in den Güterstand gegebe...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Von Todes wegen erworben.

Rn 20 Vermögen, das ein Ehegatte nach der Eheschließung aufgrund gesetzlicher oder gewillkürter Erbfolge erhält, wird ebenso wie das, was ihm in Erfüllung eines Pflichtteilsanspruchs oder eines Vermächtnisses zufällt, nach II dem Anfangsvermögen hinzugerechnet. Das gilt auch dann, wenn ein Ehegatte seinen Gläubiger beerbt und deshalb von einer Verbindlichkeit befreit wird (B...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / a) Geschäftsvorfall

... 1. einzelne oder mehrere zusammenhängende wirtschaftliche Vorgänge (Geschäftsvorfälle) ... Rz. 2783 [Autor/Stand] Begriff. Der Begriff der Geschäftsbeziehung knüpft seit dem AmtshilfeRLUmsG v. 26.6.2013[2] nicht mehr an "schuldrechtliche Beziehungen", sondern an "Geschäftsvorfälle" an, die als "einzelne oder mehrere zusammenhängende wirtschaftliche Vorgänge" definiert wer...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / a) Preisvergleichsmethode

Rz. 881 [Autor/Stand] Methodenrelevante Unterschiede. Entscheidend für die Anwendung der Preisvergleichsmethode ist, ob etwaige Unterschiede in den Eigenschaften und der Beschaffenheit des Transaktionsgegenstands ebenso wie in den Marktbedingungen erhebliche Preisauswirkungen haben. Bekanntlich ist die Vergleichbarkeitsanalyse bei der Preisvergleichsmethode auf produktbezoge...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / (1) Fehlende gesetzliche Definition

Rz. 22 [Autor/Stand] Unbestimmter Rechtsbegriff der vGA. Der Begriff "vGA" wird sowohl in § 8 Abs. 3 Satz 2 KStG als auch in § 20 Abs. 1 Nr. 1 Satz 2 EStG verwendet. Er wird jedoch in beiden Vorschriften nicht definiert. Die Verwendung desselben Begriffes in den beiden Vorschriften ist deshalb kritisch zu beurteilen, weil § 8 Abs. 3 Satz 2 KStG eine Form der Einkommensverwen...mehr

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Gehalt des GmbH-Geschäftsfü... / 5.2.1 Auswirkungen bei der GmbH

Die Höhe der vGA erhöht den zu versteuernden Gewinn der GmbH. Das bedeutet höhere Steuerlast bei der Körperschaft- und Gewerbesteuer. Eine festgestellte vGA wird im Rahmen der Einkommensermittlung dem Steuerbilanzgewinn außerhalb der Steuerbilanz zugerechnet. Maßgebend für die Hinzurechnung ist der Betrag, der im laufenden Wirtschaftsjahr den Steuerbilanzgewinn und damit das...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Gehalt des GmbH-Geschäftsfü... / 8 Gesetze, Richtlinien und Urteile

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Sauer, SGB III § 147 Grundsatz / 2.4 Hinzurechnung nicht verbrauchter Anspruchsdauern

Rz. 19 Ein nach der Arbeitslosmeldung geschlossener arbeitsgerichtlicher Vergleich, durch den das Arbeitsverhältnis unter Verzicht auf das Direktionsrecht des Arbeitgebers verlängert werden soll, ist nicht dazu geeignet, die zuvor festgestellte Dauer des Anspruchs auf Alg zu verlängern. Die Anspruchsdauer war zum Zeitpunkt der Erfüllung aller Anspruchsvoraussetzungen zu bere...mehr

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Jansen, SGB VI § 163 Sonder... / 2.5 Arbeitnehmer in Altersteilzeitarbeit

Rz. 12 § 163 Abs. 5 trifft Regelungen für Altersteilzeitbeschäftigungsverhältnisse, die aufgrund des ATG v. 23.7.1996 ausgeübt werden. Das ATG soll älteren Arbeitnehmern einen gleitenden Übergang vom Erwerbsleben in die Altersrente ermöglichen. Durch § 163 Abs. 5 werden die Beiträge für die Altersteilzeitbeschäftigten erhöht, die nach § 3 Abs. 1a ATG Aufstockungsbeträge erhal...mehr

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Sauer, SGB III § 148 Minder... / 2.1 Minderung der Anspruchsdauer

Rz. 2 Nach § 148 mindert sich stets die Gesamtanspruchsdauer, die aus einem entstandenen Anspruch (§ 137) gemäß § 147 einschließlich der Hinzurechnung von ggf. verfügbaren Restanspruchsdauern aus einem früheren Anspruch bestimmt worden ist, oder die noch verfügbare Restanspruchsdauer. Der Grund für die Minderung der Anspruchsdauer kann innerhalb, aber auch außerhalb des Zeit...mehr

Buchungssatz aus Finance Office Professional
Blumen / 5 Bei Blumenpräsenten gelten bestimmte Voraussetzungen

Das Blumenpräsent an Geschäftspartner muss betrieblich bzw. beruflich veranlasst sein. Das ist beispielsweise der Fall, wenn ein Geschäftspartner Geburtstag hat oder ein ähnliches Ereignis begeht. Ist der Anlass des Blumengeschenks dagegen privat veranlasst, etwa ein Blumenstrauß für die Ehefrau, zählt es zu den steuerlich nicht zu berücksichtigenden Kosten der Lebenshaltung...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Zweckgesellschaften: Rechnu... / 2.2 Die Besonderheiten für Zweckgesellschaften

Rz. 16 Zweckgesellschaften bildeten nach diesem Gesetzesstand ein konsolidierungspflichtiges Tochterunternehmen, wenn zwischen diesen und dem Initiator ein Mutter-Tochter-Verhältnis i. S. d. § 290 HGB bestand.[1] Allerdings war es nur selten möglich, Zweckgesellschaften in den Konsolidierungskreis einzubeziehen, da sie regelmäßig weder einen Anwendungsfall des Konzepts der e...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Gewinn- und Verlustrechnung... / 4.1.1.2 Erhöhung oder Verminderung des Bestands an fertigen und unfertigen Erzeugnissen (Pos. 2 nur GKV)

Rz. 57 Wenn die GuV-Rechnung dem Prinzip der Produktionserfolgsrechnung (GKV) folgt und demnach in den Aufwendungen alle dem Geschäftsjahr zuzurechnenden Ausgaben zu erfassen sind, müssen neben den Umsatzerlösen auch die Bestandserhöhungen (z. B. durch Lagerproduktion) bzw. Bestandsminderungen (z. B. durch Lagerabbau) an unfertigen und fertigen Erzeugnissen in die Erträge bz...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Gewinn- und Verlustrechnung... / 1.3 Die Bedeutung der GuV-Rechnung für die Besteuerung

Rz. 15 Da es für die Gewinnbesteuerung mehr auf die Höhe der Steuerbemessungsgrundlage "Gewinn", weniger auf den Nachweis der einzelnen Erfolgsbestandteile ankommt, steht die Bilanz im Mittelpunkt der Gewinnermittlung. Dennoch besteht auch ein steuerliches Interesse an den in der GuV-Rechnung nachgewiesenen Erfolgskomponenten, weil: nur beim Vorliegen einer GuV-Rechnung ein U...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Abschreibung / 2.6 Sonder-AfA für kleine und mittlere Unternehmen

Die Sonderabschreibung nach § 7g Abs. 5 bis 7 EStG ermöglicht es kleinen und mittleren Unternehmen, für abnutzbare bewegliche Anlagegüter (auch gebrauchte) – über die normalen Abschreibungen hinaus – im Jahr der Anschaffung oder Herstellung und in den 4 folgenden Jahren Sonderabschreibungen bei Anschaffung/Herstellung bis zum 31.12.2023 bis zu 20 % und bei Anschaffung/Herste...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Drüen, UmwStG § 4... / 7 Unterstützungskasse als übertragende Körperschaft (§ 4 Abs. 2 S. 4 und 5 UmwStG)

Rz. 123 Handelt es sich bei der übertragenden Körperschaft um eine Unterstützungskasse, erhöht sich nach § 4 Abs. 2 S. 4 UmwStG der laufende Gewinn des übernehmenden Rechtsträgers in dem Wirtschaftsjahr, in das der steuerliche Übertragungsstichtag fällt, um die von ihm, seinen Gesellschaftern oder seinen Rechtsvorgängern an die Unterstützungskasse geleisteten Zuwendungen nac...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Drüen, UmwStG § 4... / 8.1 Allgemeines

Rz. 125 Bei der Verschmelzung geht das Vermögen der übertragenden Körperschaft auf den übernehmenden Rechtsträger über. Das sich daraus ergebende Übernahmeergebnis wird aufgespalten in einen Übernahmegewinn oder -verlust und eine fiktive Ausschüttung der offenen Rücklagen nach § 7 UmwStG. Um eine doppelte Erfassung zu vermeiden, vermindert sich ein Übernahmegewinn bzw. erhöht s...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Drüen, UmwStG § 4... / 3.4 Beteiligungskorrekturgewinn (§ 4 Abs. 1 S. 2 und 3 UmwStG)

Rz. 34 Der Buchwert der bereits am steuerlichen Übertragungsstichtag zum Betriebsvermögen des übernehmenden Rechtsträgers gehörenden Anteile an der übertragenden Körperschaft ist nach § 4 Abs. 1 S. 2 UmwStG zum steuerlichen Übertragungsstichtag vor der Ermittlung des Übernahmegewinns um steuerwirksame Teilwertabschreibungen vorangegangener Jahre sowie um steuerwirksame Abzüg...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

Für das Gesetz zur Änderung des Unterhaltsrechts vom 21. Dezember 2007 (BGBl. I S. 3189) gelten folgende Übergangsvorschriften:mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) JA bis zum 24.12.2008 (Stichtag Verkündung JStG 2009)

Schrifttum: Wacker, "Vorgezogene Einlagen" und § 15a EStG. Erste Anmerkungen zu BFH v 14.10.2003, VIII R 32/01, DB 2004, 11; Brandenberg, Aktuelle Entwicklungen zu § 15a EStG: Mindestbesteuerung, Wechsel im Gesellschafterstatus, vorgezogene Einlagen, DB 2004, 1632, 1634; Niehus/Wilke, Einlagen des Kommanditisten bei negativem Kapitalkonto sowie Haftungsausweitung aufgrund Wechs...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Der Umfang des nur verrechenbaren Verlustanteils (ohne negative Sonderbilanz-Ergebnisse)

Schrifttum: Schmelter/Suck, Die Wirkungen des IAB nach § 7g auf die Verluste bei beschränkter Haftung nach § 15a EStG, DStR 2011, 1637; Müller/Dorn, Besteuerung von Verlusten aus mittelbaren Beteiligungen an KapGes aufgrund der Verlustabzugsbeschränkung des § 15a EStG?, BB 2014, 1572; Dornheim, Außerbilanzielle Gewinnkorrekturen und § 15a EStG, DStZ 2015, 174; Wendt, Anwendung d...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / D. Auflösung bzw Beendigung der KG

Schrifttum: Hempe/Huber, Die Reihenfolge der Verlustverrechnung beim Zusammentreffen von Veräußerungsgewinnen mit lfd und § 15a-EStG-Verlusten, DStR 2013, 1217. Verwaltungsanweisung: OFD Ffm v 19.10.2017, S 2241a A – 11 – St 213, DStR 2018, 569 zu 3. (Zweifelsfragen zum Verlustausgleichsvolumen nach § 15a Abs 1 EStG). Rn. 58 Stand: EL 179 – ET: 02/2025 Die Auflösung der KG erfolg...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Hintergrund und Rechtsentwicklung

Rn. 180 Stand: EL 173 – ET: 06/2024 Der durch das JStG 2009 erstmals eingeführte und 2013 durch das AmtshilfeRLUmsG revidierte § 50d Abs 10 EStG betrifft die abkommensrechtliche Behandlung von Sondervergütungen bei grenzüberschreitenden Mitunternehmerschaften und stellt ein weiteres Bsp für eine rechtsprechungsbrechende Regelung dar, mit der der Gesetzgeber auf missliebige Rs...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Voraussetzung "Einlageminderung"

Rn. 37 Stand: EL 179 – ET: 02/2025 Definition: "Soweit ein negatives Kapitalkonto … durch Entnahmen entsteht oder sich erhöht."mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / a) Arbeitnehmer.

Rn 9 Einkommen von Arbeitnehmern ist der Lohn, das Gehalt, darunter fällt alles, was dem Antragsteller aus Erwerbstätigkeit zufließt (FA-FamR/Geißler 16 Rz 75). Nicht hinzuzurechnen sind Erstattungen von Fahrgeldern. Erhält der Arbeitnehmer allerdings Fahrgeld von seinem Arbeitgeber, so sind freilich die Werbungskosten um die Fahrgelderstattungen zu reduzieren (Saarbr FuR 08...mehr

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§ 11 Steuerrechtliche Grund... / b) Ermittlung des vereinfachten Ertragswerts gem. §§ 199 ff. BewG

Rz. 180 Gem. § 199 Abs. 1 und 2 BewG ist die Ableitung des gemeinen Werts aus dem vereinfachten Ertragswertverfahren sowohl für Anteile an Kapitalgesellschaften, für das Betriebsvermögen von Gewerbetreibenden und freiberuflich Tätigen als auch für den Wert des Anteils am Betriebsvermögen einer in § 97 BewG genannten Körperschaft, Personenvereinigung oder Vermögensmasse anwen...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 8a ... / 4.2.2 "Maßgebliches Einkommen" bei Organschaft

Rz. 95 Da der Organkreis nach § 15 S. 1 Nr. 3 KStG als ein einziger Betrieb gilt[1], ist für ihn der "maßgebliche Gewinn" bzw. das "maßgebliche Einkommen" zu ermitteln. Diese Ermittlung erfolgt auf der Ebene des Organträgers, da für die Organgesellschaft § 4h EStG nicht gilt.[2] Eine Ermittlung auf der Ebene des "Organkreises" ist nicht möglich, da der Organkreis selbst kein...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 8a ... / 1.4 Verhältnis zu anderen Regelungen

Rz. 28 § 8a KStG steht in Konkurrenz zu anderen Regelungen, insbesondere zu § 4 Abs. 4a EStG und zu § 10d EStG. Das Verhältnis zu diesen Regelungen ergibt sich aus der Systematik der § 4h EStG, § 8a KStG, die Zinsen in bestimmter Höhe als (noch) nicht abzugsfähige Betriebsausgaben einordnen. Bei pauschalierender Gewinnermittlung ist die Zinsschranke nicht anwendbar. Das betr...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 8a ... / 6 Zinsschranke bei Holdinggesellschaften

Rz. 256 Anders als § 8a KStG a. F. enthält die Neufassung der Vorschrift keine besonderen Regelungen für Holdinggesellschaften, d. h. für Gesellschaften, deren Haupttätigkeit in dem Halten von Beteiligungen und der Finanzierung der Beteiligungsgesellschaften besteht. Insbesondere fehlt ein "Holdingprivileg", wodurch die Abzugsfähigkeit der Zinsen für eine Holding erleichtert...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Drüen, KStG § 8a ... / 1.3 Vereinbarkeit der Vorschrift mit höherrangigem Recht

Rz. 14 Die Zinsschranke nach § 4h EStG, § 8a KStG differenziert nicht nach inl. oder ausl. Betrieben, nach inl. oder ausl. Darlehensgebern und nicht nach innerstaatlichen oder grenzüberschreitenden Darlehensverhältnissen. Es liegt daher keine, auch keine verdeckte Diskriminierung vor, sodass ein Verstoß gegen die Grundfreiheiten des AEUV schon im Tatbestand zu verneinen ist....mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Drüen, KStG § 8a ... / 4.2.1 Maßgebliches Einkommen bei Körperschaften

Rz. 86 Das EBITDA errechnet sich nach § 4 Abs. 1 S. 2 EStG aus dem "maßgeblichen Gewinn", korrigiert um den Zinssaldo und bestimmte Abschreibungen. Für Körperschaften gilt § 4h Abs. 3 S. 1 EStG mit der Maßgabe, dass an die Stelle des "maßgeblichen Gewinns" das "maßgebliche Einkommen" tritt.[1] Aus systematischen Gründen ergibt sich aber ein Unterschied zwischen dem "maßgebli...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 16... / 3 Rechtsfolgen

Rz. 25 Als Rechtsfolge der Drittwirkung werden Gesamtrechtsnachfolger, Vertreter, Bevollmächtigte und aus eigenem Recht Anfechtungsberechtigte mit Einwendungen gegen Grund und Höhe des Steueranspruchs nicht mehr gehört; sie können sich nur noch gegen ihre eigene Inanspruchnahme, z. B. als Haftungsschuldner, und die darin liegende Ermessensentscheidung wehren. Rz. 26 Eine Ausn...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 16... / 2.3.3 Subjektive Ungewissheit der Finanzbehörde

Rz. 19 Unter Ungewissheit ist die subjektive Ungewissheit der Finanzbehörde im Zeitpunkt der Steuerfestsetzung zu verstehen, welche überhaupt nicht oder nur unter unverhältnismäßig großen Schwierigkeiten zu beseitigen ist.[1] Die Möglichkeit einer vorläufigen Steuerfestsetzung befreit die Finanzbehörde aber nicht von ihrer Amtsermittlungspflicht nach § 88 AO. Dementsprechend...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Bemessungsgrundlage / 2.4 Hinzurechnung bei Auslagerung aus einem Steuerlager (bis 31.12.2025)

Hinweis Regelung entfällt ab dem 1.1.2026 Da die zugrunde liegende Regelung zur Steuerbefreiung bei Leistungen i. Z. m. einem Steuerlager[1] mit Wirkung zum 1.1.2026 ersatzlos gestrichen worden ist, entfällt auch die in § 10 Abs. 1 Satz 4 UStG enthaltene Sonderregelung für die Hinzurechnung bei Auslagerung aus einem Steuerlager ab diesem Zeitpunkt. Bei der Auslagerung eines Ge...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Probearbeitsverhältnis / 2.2 Probezeit und Kündigungsschutz

Die Vereinbarung einer Probezeit hat keinen Einfluss auf die Frage des allgemeinen oder besonderen Kündigungsschutzes. Insbesondere für den allgemeinen Kündigungsschutz ist nach dem Kündigungsschutzgesetz erforderlich, aber auch ausreichend, dass das Arbeitsverhältnis rechtlich länger als 6 Monate bestanden hat. Ist dies der Fall, dann besteht – sofern auch die übrigen Vorau...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Sachanlagen / 6.5 Erhöhte Absetzungen und Sonderabschreibungen

Für Investitionen in das Sachanlagevermögen kommen in Betracht: Abschreibungen auf den niedrigeren Teilwert – sog. Teilwertabschreibung. Ggf. ist in späteren Wirtschaftsjahren eine Wertaufholung vorzunehmen.[1] Steuerrechtlich handelt es sich bei Inanspruchnahme der Teilwertabschreibung um ein Wahlrecht. Eine Wertaufholung hingegen muss vorgenommen werden.Das Handelsrecht sch...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Zinsen / 7 Hinzurechnung von Zinsen beim Gewerbeertrag

Unabhängig von der steuerlichen Behandlung beim Empfänger der Leistungen wird ein Viertel der Summe aus Entgelten wie Zinsen für Schulden bei der Ermittlung des Gewerbeertrags hinzugerechnet.[1] Für die Hinzurechnung der Entgelte für Schulden ist nicht Voraussetzung, dass es sich um Dauerschulden handelt. Die Entgelte nach § 8 Nr. 1 Buchst. a)– f) GewStG werden aber nur hinzu...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Kommanditgesellschaft auf A... / 5.3 Gewerbesteuerliche Besonderheiten

Rz. 31 Die Kommanditgesellschaft auf Aktien unterliegt als Kapitalgesellschaft bei einem Betrieb des Gewerbes im Inland der Gewerbesteuer kraft ihrer Rechtsform gem. § 2 Abs. 2 Satz 1 GewStG. Hier stellen sich ebenfalls keine Unterschiede gegenüber der Aktiengesellschaft dar. Anders als bei der Körperschaftsteuer sind bestimmte Vergütungen an den Komplementär einer KGaA nicht...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Kommanditgesellschaft auf A... / Zusammenfassung

Überblick Die KGaA ist eine Gesellschaft mit eigener Rechtspersönlichkeit. Sie stellt praktisch eine Mischform zwischen Kapitalgesellschaft und Personengesellschaft dar, ist jedoch formalrechtlich den Kapitalgesellschaften zugeordnet. Bei der KGaA bestehen wie bei der Kommanditgesellschaft 2 Gesellschaftergruppen: Erstens die Komplementäre als Vollhafter und zweitens die Kom...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 4h... / 1.3 Verhältnis zu anderen Regelungen

Rz. 14 § 4h EStG steht in Konkurrenz zu anderen Regelungen, insbesondere zu § 4 Abs. 4a EStG und § 10d EStG. Das Verhältnis zu diesen Regelungen ergibt sich aus der Systematik des § 4h EStG, der Zinsen in bestimmter Höhe als (noch) nicht abzugsfähige Betriebsausgaben einordnet. Rz. 14a Bei pauschalierender Gewinnermittlung ist die Zinsschranke nicht anwendbar. Das betrifft in...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 4h... / 3.2.2 EBITDA des laufenden Wirtschaftsjahrs

Rz. 40 Die Bemessungsgrundlage für den Zinsabzug und damit das verrechenbare EBITDA ist in § 4h Abs. 1 S. 1, 2 EStG geregelt. Nach dieser Regelung ist Bemessungsgrundlage der maßgebliche Gewinn (Rz. 106), zuzüglich der Zinsaufwendungen (Rz. 42), der Auswirkungen der Bewertungsfreiheit für geringwertige Wirtschaftsgüter nach § 6 Abs. 2 S. 1 EStG (Rz. 44), der Auswirkungen der...mehr