Fachbeiträge & Kommentare zu Hinzurechnung

Beitrag aus Finance Office Professional
Außerbilanzielle Korrekturen / 5.1.2 Organträger

Rz. 256 Um die Zurechnung des Einkommens nach §§ 14 ff. KStG richtig zu erfassen, ist in mehreren Schritten vorzugehen. Da die gesellschaftsrechtliche Gewinnabführung und die steuerliche Zurechnung auseinander fallen, ist in einem 1. Schritt eine außerbilanzielle Kürzung i. H. d. in der Gewinn- und Verlustrechnung berücksichtigten Gewinnabführung (§ 277 Abs. 3 Satz 2 HGB) vor...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Außerbilanzielle Korrekturen / 3.2.7.1 Personensteuern und Gewerbesteuer

Rz. 144 Eine Personensteuer liegt vor, wenn die individuellen Verhältnisse des Steuerpflichtigen berücksichtigt werden. Dies zeigt sich insbesondere in persönlichen Steuerbefreiungen und einem progressiven Tarif. Personensteuern sind daher die Einkommensteuer, Körperschaftsteuer, der Solidaritätszuschlag, die Vermögensteuer und die Erbschafts- und Schenkungsteuer. Zu den nic...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Außerbilanzielle Korrekturen / 3.2.3 Verletzung der besonderen Aufzeichnungspflicht

Rz. 131 Für die nicht abziehbaren Betriebsausgaben nach § 4 Abs. 5 Satz 1 Nrn 1–4, 6b und 7 EStG besteht eine gesonderte Aufzeichnungspflicht, § 4 Abs. 7 EStG. Wird der gesonderten Aufzeichnung nicht nachgekommen, führt die Verletzung der Aufzeichnungspflicht zu einem selbstständigen Abzugsverbot und einer entsprechenden außerbilanziellen Hinzurechnung. Die Finanzverwaltung l...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Außerbilanzielle Korrekturen / 3.1.3.2 Außerbilanzielle Korrekturen bei der Körperschaft

Rz. 116 Die vGA löst Rechtsfolgen beim Gesellschafter und der Gesellschaft aus, die zu trennen sind. Zunächst kommt es zur Gewinnkorrektur bei der Körperschaft. Schließlich kommt es beim Gesellschafter zu einer Ausschüttung, die nach den Regeln der Abgeltungsteuer (§§ 32d, 43 Abs. 5 EStG), des Teileinkünfteverfahrens (§§ 3 Nr. 40, 3c Abs. 2 EStG) oder der 95 %-Freistellung n...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Außerbilanzielle Korrekturen / 3.1.4 Kapitalrückzahlung aufgrund eines Besserungsscheins

Rz. 127 Der Forderungsverzicht gegen Besserungsschein [1] führt 2-mal zu einer außerbilanziellen Korrektur. Im Zeitpunkt des Verzichts entsteht in der Gewinn- und Verlustrechnung des Unternehmens ein Ertrag. Soweit die Forderung werthaltig ist, ist eine verdeckte Einlage zu berücksichtigen. Kommt es später zum Besserungsfall, ist bilanziell i. H. d. auflebenden Verbindlichkei...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Außerbilanzielle Korrekturen / 3.4.4 Übernahmegewinn/Übernahmeverlust einer Personengesellschaft

Rz. 183 Der Übernahmegewinn bzw. Übernahmeverlust bei einer Umwandlung einer Kapitalgesellschaft in eine Personengesellschaft ergibt sich nach § 4 Abs. 4 UmwStG aus der Differenz zwischen dem Buchwert der Anteile der Kapitalgesellschaft und dem übertragenen Eigenkapital auf der Grundlage der fortgeführten (Buch-)Werte. Für die Anteile, die nicht bereits am steuerlichen Übert...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Außerbilanzielle Korrekturen / 3.2.7.3 Rückstellung für latente Steuern

Rz. 151 Der mit der Bildung einer Rückstellung für latente Steuern nach § 274 Abs. 1 HGB verbundene handelsrechtliche Aufwand ist steuerlich unbeachtlich. Latente Steuern gleichen die Steuereffekte aus Ansatz- und Bewertungsunterschieden zwischen der Handelsbilanz und der Steuerbilanz aus. Durch die Bildung von latenten Steuern zeigt die handelsrechtliche Bilanz eine Steuerb...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Außerbilanzielle Korrekturen / 5.2 Spenden und Beiträge

Rz. 261 Spenden und Beiträge sind weitere Kürzungen der Einkommensermittlung, die im unternehmerischen Bereich von Bedeutung sind. Spenden und Beiträge eines Einzelunternehmers bzw. Mitunternehmers einer Personengesellschaft werden steuerlich als Entnahme erfasst. Erst im privaten Bereich wirkt sich die Leistung als Sonderausgabe (§ 10b EStG) aus. In der einheitlichen und ge...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Außerbilanzielle Korrekturen / Zusammenfassung

Überblick Dieser Beitrag befasst sich mit den umfangreichen und teilweise komplexen außerbilanziellen Korrekturvorschriften im Steuerrecht. Im Fokus des Beitrags stehen die für die Praxis relevantesten außerbilanziellen Korrekturvorschriften. Nach kurzen allgemeinen Erläuterungen zu außerbilanziellen Korrekturvorschriften wird auf die Kürzung von insbesondere steuerfreien Ei...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Außerbilanzielle Korrekturen / 3.2.11 Hälftige Vergütung für Überwachungsorgane

Rz. 155 Nach § 10 Nr. 4 KStG ist die Hälfte der "Vergütungen jeder Art", die an Mitglieder eines Aufsichtsrates bzw. an eine mit der "Überwachung der Geschäftsleitung" beauftragte Person fließen, nicht abziehbar. Die Hälfte dieser Vergütungen ist also außerbilanziell wieder hinzuzurechnen.mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Außerbilanzielle Korrekturen / 3.2.6.5 Steuerzinsen

Rz. 142 Zinsen auf Steuernachzahlungen[1] und Zinsen auf hinterzogene Steuern[2] sind nicht abziehbare Betriebsausgaben. Weitere Einzelheiten hierzu folgen im nächsten Abschnitt.mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Außerbilanzielle Korrekturen / 3.2.13 Wertberichtigung von Gesellschafterdarlehen

Rz. 157 Der Aufwand aus einer Teilwertabschreibung auf Gesellschafterdarlehen führt beim Gesellschafter nicht immer zu einer abzugsfähigen Betriebsausgabe. Es ist danach zu unterscheiden, ob das Darlehen einer Kapitalgesellschaft oder einer Personengesellschaft/Mitunternehmerschaft gewährt wird, der Gesellschafter ein Kapitalgesellschafter oder eine natürliche Person ist und da...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Außerbilanzielle Korrekturen / 3.2.13.2 Gesellschafterdarlehen im Kapitalgesellschaftskonzern

Rz. 160 Mit § 8b Abs. 3 Satz 4 ff. KStG ist ein steuerliches Abzugsverbot für Wertminderungen aus Gesellschafterdarlehen und der Inanspruchnahme von Sicherheiten eingeführt worden, wenn der Gesellschafter eine Kapitalgesellschaft ist. Erfasst werden Darlehensforderungen und "Forderungen aus Rechtshandlungen, die einer Darlehensgewährung vergleichbar" sind (§ 8b Abs. 3 Satz 7...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Außerbilanzielle Korrekturen / 3.1.3.4 vGA im Konzern/Schwestergesellschaften

Rz. 126 Im Konzern kann die vGA zu einem Bündel von außerbilanziellen Korrekturen führen. Die unausgewogene Leistungsbeziehung zwischen 2 Schwestergesellschaften führt zu einer vGA von Tochter I an die Mutter und gleichzeitig zu einer verdeckten Einlage der Mutter in die Tochter II. (vGA im Dreieck) Praxis-Beispiel Beispiel Die Mutterkapitalgesellschaft hat 2 100%ige Tochterka...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Außerbilanzielle Korrekturen / 3.2.6 Eingeschränkter Schuldzinsenabzug

Rz. 138 Der Abzug von Schuldzinsen wird in vielen Bereichen eingeschränkt. 3.2.6.1 Kein Zinsabzug bei "Überentnahme" Rz. 138a Zinsen, die auf einer sog. Überentnahme beruhen, sind nicht abziehbare Betriebsausgaben (§ 4 Abs. 4a EStG).[1] Die Überentnahme ist steuerbilanziell ohne außerbilanzielle Korrekturen zu ermitteln. Die steuerbilanzielle Überentnahme führt dann zu nicht ab...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Außerbilanzielle Korrekturen / 3.2.8 Parteispenden

Rz. 152 Parteispenden sind im betrieblichen Bereich nicht abziehbar (§ 4 Abs. 6 EStG). Es kommt insoweit zu einer außerbilanziellen Korrektur. Privat veranlasste Parteispenden sind nach §§ 10b Abs. 2, 34g EStG zu berücksichtigen.mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Außerbilanzielle Korrekturen / 3.2.12 Zuführungen zu Pensions- und Unterstützungskassen

Rz. 156 Grundsätzlich sind die Beiträge zu den Pensions- und Unterstützungskassen Betriebsausgaben. Nach §§ 4c Abs. 2, 4d Abs. 1 Satz 2 EStG kann es allerdings zu nicht abziehbaren Betriebsausgaben kommen.mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Außerbilanzielle Korrekturen / 3.4.2 Betriebsstättenverluste

Rz. 176 Grundsätzlich folgt das deutsche Steuerrecht dem Welteinkommensprinzip. Auslandsverluste sind demnach zu berücksichtigen. Eine Durchbrechung dieses Prinzips ist die Freistellungsmethode in einem DBA und die passive Anrechnungsbetriebsstätte i. S. d. § 2a Abs. 1 Nr. 2 Abs. 2 EStG, die beide außerbilanziell zu berücksichtigen sind. 3.4.2.1 Freistellungsmethode Rz. 177 Li...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Außerbilanzielle Korrekturen / 3.2.5 Bestechungsgelder

Rz. 135 Es gibt 2 Vorschriften, die zu einem Abzugsverbot von sog. Schmiergeldern führen (§ 160 AO; § 4 Abs. 5 Nr. 10 EStG).[1] In beiden Fällen kommt es zu einer außerbilanziellen Korrektur. § 4 Abs. 5 Nr. 10 EStG führt zu einer außerbilanziellen Hinzurechnung, wenn die Zuwendung des Vorteils nach deutschem Recht strafbar ist. Nach dem IntBestG[2] und des EUBestG[3] erfüllen...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Außerbilanzielle Korrekturen / 4.3.3 Verdeckte Gewinnausschüttung

Rz. 238 Die vGA ist eine außerbilanzielle Korrektur, die ihre Wurzeln im Fremdvergleich hat. Sie wurde im Einzelnen in Rz. 113 ff. dargestellt. Die durch die vGA ausgelöste Hinzurechnung auf der Ebene der Körperschaft führt i. d. R. beim Gesellschafter zu einer korrespondierenden Entlastung aufgrund des Teileinkünfteverfahrens/der 95 %-Freistellung.[1] Außerdem kann es zu we...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Außerbilanzielle Korrekturen / 4.1.2.7 Zusammenfassung

Rz. 209 Die außerbilanziellen Korrekturen beim bilanzierenden Gesellschafter, der die Beteiligung an einer Mitunternehmerschaft im Betriebsvermögen seines Einzelunternehmers führt, lassen sich wie folgt zusammenfassen:mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Außerbilanzielle Korrekturen / 4.2.6 Veräußerungsverluste/Teilwertabschreibung

Rz. 229 Veräußerungsverluste oder eine Teilwertabschreibung auf die Beteiligung werden bei einer natürlichen Person als Gesellschafter mit Betriebsvermögen nur zu 60 % erfasst, § 3c Abs. 2 EStG. Es kommt zu einer entsprechenden außerbilanziellen Hinzurechnung. Ist der Gesellschafter eine Körperschaft, ist der Veräußerungsverlust bzw. der Aufwand aus einer Teilwertabschreibun...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Außerbilanzielle Korrekturen / 1 Allgemeines zu außerbilanziellen Korrekturen

Rz. 1 Der Begriff "außerbilanzielle Korrektur" beschreibt eine Technik. Er bildet die Klammer für eine Vielzahl sehr unterschiedlicher Vorgänge. Im Gegensatz zur bilanziellen Anpassung der Handelsbilanz an die Steuerbilanz (1. Stufe der Gewinnermittlung) erfolgen die außerbilanziellen Korrekturen außerhalb der doppelten Buchführung durch einfache Hinzurechnung oder Kürzung d...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Außerbilanzielle Korrekturen / 1.5.3 Verrechenbarer Verlust nach § 15a EStG

Rz. 32 § 15a EStG schränkt die Berücksichtigung von Verlusten bei einem nur beschränkt haftenden Gesellschafter einer Personengesellschaft ein.[1] Die Regelung knüpft für diese Zwecke an das bilanzielle Kapitalkonto des Mitunternehmers an. Aufgrund von außerbilanziellen Korrekturen kommt es nun zum Auseinanderfallen der Entwicklung des Kapitalkontos und des zuzurechnenden Ge...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Außerbilanzielle Korrekturen / 1.2.1 Wirkung der Korrektur

Rz. 5 Die außerbilanziellen Korrekturen können sich erhöhend oder mindernd auf den steuerpflichtigen Gewinn auswirken. Eine außerbilanzielle Hinzurechnung findet insbesondere bei den nicht abziehbaren Betriebsausgaben Anwendung (z. B. § 4 Abs. 5 EStG; § 10 KStG) und führt zu einer Erhöhung des steuerpflichtigen Gewinns. Außerbilanzielle Kürzungen reduzieren den steuerpflicht...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Außerbilanzielle Korrekturen / 3.4.5 Übernahmegewinn/Übernahmeverlust bei Kapitalgesellschaften

Rz. 186 Bei der Verschmelzung von 2 Kapitalgesellschaften sind verschiedene Ergebnisauswirkungen zu unterscheiden: Übertragungsgewinn (§ 11 Abs. 1, 2 UmwStG), sog. Agiogewinn, (§ 272 Abs. 2 Nr. 1 HGB), Übernahmegewinn/-verlust bzw. der sog. Verschmelzungsdifferenzbetrag (§ 12 Abs. 2 Satz 1 UmwStG), Beteiligungskorrekturbetrag (§§ 12 Abs. 1 Satz 2, 4 Abs. 1 Satz 2f UmwStG), Konfus...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Außerbilanzielle Korrekturen / 3.2.13.1 Gesellschafterdarlehen an eine Personengesellschaft/Mitunternehmerschaft

Rz. 158 Gewährt ein Mitunternehmer seiner Personengesellschaft ein Darlehen und verliert dieses Darlehen an Wert, realisiert der Mitunternehmer diesen Wertverlust erst, wenn er aus der Gesellschaft ausscheidet bzw. wenn die Gesellschaft liquidiert wird. Das handelsrechtliche Imparitätsprinzip wird durch den Grundsatz der korrespondierenden Bilanzierung zwischen Mitunternehme...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Außerbilanzielle Korrekturen / 3.2.13.3 Gesellschafterdarlehen einer natürlichen Person an eine Kapitalgesellschaft

Rz. 162 Gewährt eine natürliche Person einer Kapitalgesellschaft, an der er beteiligt ist, ein Gesellschafterdarlehen, ist zunächst festzustellen, ob dieses Darlehen zum Privat- oder Betriebsvermögen des Gläubigers gehört. Da im Privatvermögen nicht bilanziert wird, wird nur auf die betrieblichen Gesellschafterdarlehen eingegangen. Rz. 163 Seit 2015 gibt es in § 3c Abs. 2 Sat...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Außerbilanzielle Korrekturen / 3.1.3.2.3 vGA und Ersatzansprüche

Rz. 121 Es gibt einige vGA Situationen, bei denen ein gesetzlicher (§§ 57, 62 AktG, §§ 30, 31 GmbHG, § 951 BGB, §§ 812 ff. BGB) oder ein vertraglicher Erstattungsanspruch (Satzungsklausel) gegen den Gesellschafter besteht. Dieser Erstattungsanspruch führt zu einer verdeckten Einlage, die wieder eine außerbilanzielle Korrektur auslöst. Der Verzicht auf die Ersatzansprüche füh...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Außerbilanzielle Korrekturen / 3.2.6.1 Kein Zinsabzug bei "Überentnahme"

Rz. 138a Zinsen, die auf einer sog. Überentnahme beruhen, sind nicht abziehbare Betriebsausgaben (§ 4 Abs. 4a EStG).[1] Die Überentnahme ist steuerbilanziell ohne außerbilanzielle Korrekturen zu ermitteln. Die steuerbilanzielle Überentnahme führt dann zu nicht abziehbaren Schuldzinsen i. S. d. § 4 Abs. 4a EStG, die außerbilanziell hinzuzurechnen sind.mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Außerbilanzielle Korrekturen / 3.2.7 Steueraufwand

Rz. 143 Nach § 12 Nr. 3 EStG bzw. § 10 Nr. 2 KStG sind Personensteuern, die Umsatzsteuern auf Entnahmen und bestimmte Vorsteuerbeträge einschließlich der jeweiligen steuerlichen Nebenleistungen (§ 3 Abs. 4 AO) nicht abziehbare Betriebsausgaben. Zu den nicht abziehbaren Betriebsausgaben gehört auch die Gewerbesteuer (§ 4 Abs. 5b EStG). Außerdem ergibt sich ein Abzugsverbot fü...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Außerbilanzielle Korrekturen / 3.2.6.3 Zinsen im Zusammenhang mit steuerfreien Einnahmen

Rz. 140 Der dritte wesentliche Bereich, in dem es zu einer Beschränkung des Schuldzinsabzuges kommt, sind die Finanzierungszinsen, die mit steuerfreien Einnahmen in Zusammenhang stehen, § 3c Abs. 1 EStG. Relevant ist § 3c Abs. 1 EStG insbesondere für Schuldzinsen, die im Zusammenhang mit einer nach DBA freigestellten ausländischen Betriebsstätte anfallen. Die Behandlung von ...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Außerbilanzielle Korrekturen / 3.2.9 Sponsoring

Rz. 153 Steuerlich können Aufwendungen für Sponsoring zu Betriebsausgaben, steuerbegünstigten Spenden, also Sonderausgaben, oder Ausgaben der privaten Lebensführung führen. Betriebsausgaben liegen nur vor, wenn der Sponsor einen wirtschaftlichen Vorteil, insbesondere Werbungsleistungen erhält.[1] Sind die Voraussetzung für die steuerliche Anerkennung als Betriebsausgabe nicht er...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Außerbilanzielle Korrekturen / 1.1 Zweistufige Gewinnermittlung

Rz. 3 Die zentrale Vorschrift der Gewinnermittlung ist § 4 Abs. 1 EStG. Das Gesetz geht von einer 2-stufigen Gewinnermittlung aus.[1] Auf einer 1. Stufe ist der Unterschiedsbetrag des Betriebsvermögens zu ermitteln. Hierbei sind die Regeln des Bilanzsteuerrechts einschließlich des Maßgeblichkeitsgrundsatzes (§ 5 Abs. 1 EStG) und des Bewertungsvorbehaltes (§ 5 Abs. 6 EStG) zu...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Außerbilanzielle Korrekturen / 3.3.2 Investitionsabzugsbetrag

Rz. 167a Der Investitionsabzugsbetrag nach § 7g EStG erlaubt es Betrieben bis zu einer bestimmten Größe, einen Abzug für künftige Investitionen vorzunehmen. Wirtschaftlich wirkt der Investitionsabzugsbetrag wie eine Abschreibung auf künftige Wirtschaftsgüter. Er muss außerbilanziell berücksichtigt werden, da ein erst noch anzuschaffendes Wirtschaftsgut noch nicht abgeschrieb...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Außerbilanzielle Korrekturen / 3.4.1 Liebhaberei

Rz. 174 Hinter der Figur der sog. Liebhaberei verbirgt sich die Frage, ob der Steuerpflichtige mit Gewinnerzielungsabsicht handelt. Fehlt es an dieser, liegt eine steuerlich irrelevante Betätigung im privaten Bereich vor. Wird z. B. eine unternehmerische Betätigung (z. B. Mitunternehmer einer Verlustzuweisungsgesellschaft) als Liebhaberei qualifiziert, fallen die Verluste im...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Außerbilanzielle Korrekturen / 3.2.4 Strafen und Ordnungswidrigkeiten

Rz. 132 Geldstrafen unterliegen einem Abzugsverbot nach § 12 Nr. 4 EStG bzw. § 10 Nr. 3 KStG. Dies gilt grundsätzlich auch für Geldstrafen, die von einem ausländischen Gericht verhängt werden. Das Abzugsverbot gilt allerdings nicht, wenn die Strafe wesentlichen Grundsätzen der deutschen Rechtsordnung (ordre public) widerspricht.[1] Rz. 133 Geldbußen sind nach § 4 Abs. 5 Nr. 8...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Außerbilanzielle Korrekturen / 5.1.1.3 Steuerliche Zurechnung

Rz. 253 Steuerlich ist das zuzurechnende Einkommen zu ermitteln. Dies erfolgt in mehreren Schritten. Der handelsrechtliche Jahresüberschuss der Organgesellschaft beträgt zunächst null. Die Gewinnabführung ist für die Zwecke der Zurechnung wieder hinzuzuaddieren. Im nächsten Schritt ist die Handelsbilanz der Organgesellschaft den Regeln des Bilanzsteuerrechts anzupassen. In d...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Außerbilanzielle Korrekturen / 3.2.7.2 Umsatzsteuer

Rz. 148 Die Umsatzsteuer auf Entnahmen bzw. die Vorsteuer für bestimmte nicht abziehbare Betriebsausgaben sind nicht abziehbar. Zunächst ist festzuhalten, dass die Umsatzsteuer auf eine Entnahme (§ 3 Abs. 1b und 9a i. V. m. §§ 3a, 10 Abs. 4 UStG) bzw. der Ausschluss der Vorsteuer für bestimmte nicht abziehbare Betriebsausgaben (§ 15 Abs. 1a UStG) zu einem Aufwand führt.[1] D...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Außerbilanzielle Korrekturen / 3.2.2 "Private Lebensführung"

Rz. 130 Eine große Gruppe der nicht abziehbaren Betriebsausgaben betrifft den Bereich, in dem eine Verquickung von betrieblicher Veranlassung und privater Lebensführung vermutet wird. Zunächst ist zu prüfen, ob überhaupt ein betrieblicher Anlass gegeben ist. § 4 Abs. 5 Satz 3 i. V. m § 12 Nr. 1 Satz 2 EStG begründet ein Abzugsverbot für sog. gemischte Aufwendungen. Zu den ve...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Außerbilanzielle Korrekturen / 3.2.10 Aufwendungen für satzungsmäßige Zwecke

Rz. 154 Das Abzugsverbot nach § 10 Nr. 1 KStG steht im systematischen Zusammenhang mit § 8 Abs. 3 Satz 1 KStG und § 12 Nr. 1 EStG. Der gemeinsame Gedanke ist, dass die Einkommensverwendung den steuerpflichtigen Gewinn nicht mindern darf. Praktische Bedeutung hat das Abzugsverbot nur für gemeinnützige Vereine und Stiftungen, da nur diese Satzungszwecke haben. Bei gewerblichen...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Außerbilanzielle Korrekturen / 3.3.1 Zinsen aus der Auflösung einer Reinvestitionsrücklage

Rz. 165 § 6b EStG ermöglicht es in der Steuerbilanz, stille Reserven aus der Veräußerung bestimmter Wirtschaftsgüter auf ein Reinvestitionsgut zu übertragen. Die Übertragung kann im Jahr der Veräußerung, in dem der Veräußerung vorangegangenen Jahr und in den 4 und im Ausnahmefall in den 6 auf die Veräußerung folgenden Wirtschaftsjahren vorgenommen werden. Die Übertragung auf...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Außerbilanzielle Korrekturen / 3.4.2.2 Finale Betriebsstättenverluste in EU und EWR

Rz. 178 Der EuGH und der BFH haben die alte Rechtsprechung, nach der finale Verluste einer EU/EWR-Betriebsstätte mit dem Einkommen des EU/EWR-Stammhauses verrechnet werden dürfen,[1] aufgegeben.[2] Der auf einer DBA-Freistellung beruhende Ausschluss der Berücksichtigung von Verlusten einer in einem anderen Mitgliedstaat belegenen Betriebsstätte (sog. Symmetriethese) verstößt...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Außerbilanzielle Korrekturen / 3.4.3 Steuerstundungsmodelle

Rz. 182 Verluste aus Steuerstundungsmodellen nach § 15b EStG sind nur mit Gewinnen aus demselben Steuerstundungsmodell ausgleichsfähig.[1] Befindet sich also im Betriebsvermögen ein Steuerstundungsmodell nach § 15b EStG, ist der Verlust außerbilanziell hinzuzurechnen.[2]mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Außerbilanzielle Korrekturen / 3.3.3 Verrechnungspreise

Rz. 168 In einem international tätigen Konzern stellt sich die Problematik der Einkünfteabgrenzung zwischen der Muttergesellschaft und den einzelnen Tochtergesellschaften in verschieden Ländern. Im Fall von unangemessenen Verrechnungspreisen können verschiedene Korrekturnormen greifen: Zu nennen sind insbesondere der § 1 AStG sowie die Vorschriften über die verdeckte Gewinna...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Außerbilanzielle Korrekturen / 3.2.6.2 Zinsschranke

Rz. 139 Die Grundregel der Zinsschranke (§ 4h EStG, § 8a, § 15 Satz 1 Nr. 3 KStG) besagt, dass der Zinsabzug auf 30 % des steuerlichen EBITDA beschränkt ist. Alle außerbilanziellen Korrekturen der steuerlichen Gewinnermittlung und auch alle Abweichungen gem. § 60 Abs. 2 EStDV wirken sich auf die Ermittlung des steuerlichen EBITDA aus (§ 4h Abs. 3 Satz 1 EStG). Übersteigen di...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Außerbilanzielle Korrekturen / 4.1 Mitunternehmerschaften

Rz. 193 Es ist zwischen der Mitunternehmerschaft und der Beteiligung an einer Mitunternehmerschaft zu unterscheiden. Umfangreiche außerbilanzielle Korrekturen betreffen den Gesellschafter einer Mitunternehmerschaft, der die Beteiligung in seinem Betriebsvermögen hält. 4.1.1 Außerbilanzielle Korrekturen bei der Mitunternehmerschaft Rz. 194 Die Mitunternehmerschaft ist kein Steu...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Außerbilanzielle Korrekturen / 4.1.2 Außerbilanzielle Korrekturen beim Mitunternehmer

Rz. 197 Aufgrund der Ergänzungsbilanzen und Sonderbilanzen fallen die handelsrechtliche und steuerliche Gewinnermittlung einer Mitunternehmerschaft erheblich auseinander. Diese Verwerfungen zwischen der handelsbilanziellen und steuerbilanziellen Gewinnermittlung führen beim Gesellschafter, der seinen Mitunternehmeranteil im Betriebsvermögen hält, zu einem ganzen Bündel außer...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Außerbilanzielle Korrekturen / 4.2.8 Wertberichtigung auf Gesellschafterdarlehen

Rz. 233 Erleidet der Gesellschafter einer Kapitalgesellschaft einen Wertverlust auf sein Gesellschafterdarlehen, ist dieser Aufwand steuerlich ggf. nicht anzuerkennen. Für die Einzelheiten wird auf Rz. 157 ff. verwiesen.mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Außerbilanzielle Korrekturen / 1.6 Behandlung in der Buchführung

Rz. 49 Wie sich bereits aus dem Ausdruck der außerbilanziellen Korrektur ergibt, erfolgt ihre Berücksichtigung außerhalb der doppelten Buchführung. Es stellt sich also die Frage, wie das Rechnungswesen sicherstellen kann, dass das für die Erstellung der Steuererklärung erforderliche Datenmaterial zur Verfügung steht. Dies kann grundsätzlich über 2 Techniken erreicht werden. ...mehr