Fachbeiträge & Kommentare zu Hinzurechnung

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Steuerpflicht/Steuerfreiheit

Rn. 24 Stand: EL 182 – ET: 07/2025 Zugrunde zu legen sind die nach der für die jeweilige Einkunftsart vorgeschriebenen Einkünfteermittlung berechneten Einkünfte. Steuerfreie Einkünfte, zB die Bruttoeinnahmen iRd sog Halb- bzw Teileinkünfteverfahrens iSd § 3 Nr 40 EStG (systemgerecht ist auch § 3c Abs 2 EStG zu beachten), private Veräußerungsgewinne von weniger als EUR 1 000 (...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Besonderes Verzeichnis (§ 5a Abs 4 S 1 EStG)

Rn. 142 Stand: EL 178 – ET: 01/2025 Die Fassung des § 5a Abs 4 S 1 EStG entspricht materiell-rechtlich dem Gesetzentwurf, der in Höhe der aufzudeckenden stillen Reserven eine den gewinnmindernde Rücklagenbildung in der Bilanz vorsah. Die Aufzeichnung der sich vor dem Übergang zur pauschalen Gewinnermittlung nach der Tonnage angesammelten stillen Reserven in einem besonderen V...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / V. Absatz 4 (in der seit dem JStG 2024 geltenden Fassung)

„(4) 1 Die §§ 7 bis 10, 12, 13, 16 bis 18 und 20 in der am 1. Juli 2021 geltenden Fassung und § 15 in der am 21. Dezember 2022 geltenden Fassung sind erstmals anzuwenden 1. für die Einkommen- und Körperschaftsteuer für den Veranlagungszeitraum, 2. für die Gewerbesteuer für den Erhebungszeitraum, für den Zwischeneinkünfte hinzuzurechnen sind, die in einem Wirtschaftsjahr der Z...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Pauschal ermittelter Gewinn nach der Tonnage

Rn. 281 Stand: EL 178 – ET: 01/2025 Nach § 7 S 1 GewStG ist Gewerbeertrag bereits das Ergebnis von einkommensteuerlichem Gewinn und von Hinzurechnungen und Kürzungen. Da § 7 S 3 GewStG den Gewinn nach § 5a EStG zum Gewerbeertrag erklärt, sind Hinzurechnungen (§ 8 GewStG) und Kürzungen (§ 9 GewStG) nicht mehr zulässig (BMF v 10.07.2023, BStBl I 2023, 1486 Rz 37). Rn. 282 Stand:...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / VII. Absatz 7 a.F. (i.d.F. des UntStFG v. 20.12.2001)

„(7) 1 § 7 Abs. 6, § 10 Abs. 6, § 11 Abs. 4 Satz 1, § 14 Abs. 4 Satz 5 und § 20 Abs. 2 in Verbindung mit § 10 Abs. 6 in der Fassung des Artikels 12 des Gesetzes vom 21. Dezember 1983 (BGBl. I S. 2310) sind erstmals anzuwenden 1. für die Einkommen- und die Körperschaftsteuer für den Veranlagungszeitraum, 2. mit Ausnahme des § 20 Abs. 2 und 3 für die Gewerbesteuer, für die der...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.1.3 Verweis auf § 4 Abs 1 bis 3 UmwStG

Tz. 9 Stand: EL 119 – ET: 07/2025 Die Anwendung des § 4 Abs 1 bis 3 UmwStG hat auch bei der Ermittlung des Gewerbeertrags idR keine eigenständige Bedeutung, da sich die Auswirkungen aus der Anwendung der Vorschrift bereits über § 7 GewStG bei der Übernehmerin niederschlagen. GlA s Schnitter (in F/D, § 18 UmwStG Rn 30) und s Trossen (in R/H/vL, 3. Aufl, § 18 UmwStG Rn 50). Dies...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / XV. Absatz 15 a.F. (i.d.F. des JStG 2009 v. 19.12.2008)

„(15) § 7 Abs. 8, § 8 Abs. 1 Nr. 9, 11 Abs. 1 und § 14 Abs. 2 in der Fassung des Artikels 3 des Gesetzes vom 28. Mai 2007 (BGBl. I S. 914) sind erstmals anzuwenden 1. für die Einkommensteuer und die Körperschaftsteuer für den Veranlagungszeitraum sowie 2. für die Gewerbesteuer für den Erhebungszeitraum, für den Zwischeneinkünfte hinzuzurechnen sind, die in einem Wirtschaftsjahr...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Runge, Leasing im Steuerrecht des letzten Jahrzehnts, DB 1990, 959; Gabele/Kroll, Grundlagen des Immobilien-Leasing, DB 1991, 241; Sobotka, Der neue Teilamortisationserlass im Immobilien-Leasing, BB 1992, 827; Körner/Weiken, Wirtschaftliches Eigentum nach § 5 Abs 1 S 1 EStG, BB 1992, 1033; Buhl, Finanzierungsleasing und wirtschaftliches Eigentum, BB 1992, 1755; Zahn, Risiko des L...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / XVII. Absatz 17 a.F. (i.d.F. des JStG 2009 v. 12.12.2008)

„(17) 1 § 7 Abs. 6 Satz 2, § 8 Abs. 2 und 3, §§ 9, 10 Abs. 2 Satz 3, § 18 Abs. 3 Satz 1 und § 20 Abs. 2 in der Fassung des Artikels 24 des Gesetzes vom 20.12.2007 (BGBl. I S. 3150) sind erstmals anzuwenden 1. für die Einkommensteuer und die Körperschaftsteuer für den Veranlagungszeitraum, 2. für die Gewerbesteuer für den Erhebungszeitraum, für den Zwischeneinkünfte hinzuzurec...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Besteuerung des Unterschiedsbetrages

Rn. 283 Stand: EL 182 – ET: 07/2025 Die Auflösung des Unterschiedsbetrages rechnet zum Gewerbeertrag (BMF v 12.06.2002, BStBl I 2002, 614 Rz 38 und BMF v 10.07.2023, BStBl I 2023, 1486 Rz 37). Die entstehende GewSt mindert nicht den hinzuzurechnenden Unterschiedsbetrag. Die GewSt-Rückstellung ist nach herkömmlichen Grundsätzen der Bilanzierung in der StB als Passivposten auszu...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Erbschaftsteuer

Rn. 25 Stand: EL 182 – ET: 07/2025 Die Einkünfte müssen der ErbSt unterlegen haben. Zweifelhaft ist, ob auch ausländische ErbSt zu berücksichtigen ist. Der BFH BStBl II 1975, 110 hat dies für die Vorläufernorm des § 16 Abs 5 EStG aF bejaht, weil die Regelung Züge eines echten Härteausgleichs trage. Dem haben sich für die Geltung des § 35 EStG aF zahlreiche Stimmen in der Liter...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Folgen der Unangemessenheit

Rn. 1810 Stand: EL 168 – ET: 10/2023 Soweit die Aufwendungen unangemessen sind, sind die Aufwendungen nur in der Höhe als BA zu berücksichtigen, soweit sie angemessen sind. Es müssen also nicht entstandene angemessene Kosten geschätzt werden. Dabei sind das Gericht und das FA nicht an die Entscheidung des StPfl hinsichtlich der Art der Aufwendung gebunden. Hat er zB ein Flugz...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8.3 Schema zur Ermittlung des Übernahmegewinns/-verlusts

Tz. 43 Stand: EL 119 – ET: 07/2025 § 4 UmwStG definiert in seinen Abs 4 und 5 den Übernahmegewinn/-verlust in zwei Stufen.mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / XIX. Absatz 19 a.F. (i.d.F. des JStG 2010 v. 8.12.2010)

„(19) § 8 Absatz 3 und § 10 Absatz 1 Satz 3 in der Fassung des Artikels 7 des Gesetzes vom 8. Dezember 2010 (BGBl. I S. 1768) sind erstmals anzuwenden 1. für die Einkommen- und Körperschaftsteuer für den Veranlagungszeitraum, 2. für die Gewerbesteuern für den Erhebungszeitraum, für den Zwischeneinkünfte hinzuzurechnen sind, die in einem Wirtschaftsjahr der Zwischengesellschaft ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ca) Kennzeichen

Rn. 1074 Stand: EL 182 – ET: 07/2025 Ergibt sich dagegen aus dem Gesamtbild der Verhältnisse, dass Zweck des Mietkaufvertrages der endgültige Übergang des WG auf den Mieter ist, liegt ein unechter Mietkauf vor. Der Charakter des Anschaffungsgeschäfts überwiegt; der Bilanzierung ist nicht zunächst ein Mietvertrag, sondern von Beginn an ein (verdeckter) Ratenkaufvertrag zugrund...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / III. Gleichstellung von Kindergeld und vergleichbaren Leistungen (§ 65 S 2 EStG)

Rn. 71 Stand: EL 182 – ET: 07/2025 § 65 S 2 EStG bestimmt, dass die in § 65 S 1 Nr 1–2 EStG genannten Leistungen dem Kindergeld gleichstehen, soweit es für die Anwendung von Vorschriften des EStG auf den Erhalt von Kindergeld ankommt. Mit dem Regelungszweck des § 65 EStG, unerwünschte kindbezogene Doppelleistungen zu vermeiden, steht die Vorschrift in keinem Zusammenhang, Wen...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Hinzuzurechnende Vergütung, Bereederungsentgelt (§ 5a Abs 4a S 3 EStG)

Rn. 171 Stand: EL 182 – ET: 07/2025 Liegen Vergütungen iSd § 15 Abs 1 S 1 Nr 2 und S 2 EStG vor, sind diese nach § 5a Abs 4a S 3 EStG dem pauschal ermittelten Gewinn hinzuzurechnen. Eine Ausnahme besteht lt Verwaltungsauffassung (BMF v 12.06.2002, BStBl I 2002, 614 Rz 34) lediglich für ein Bereederungsentgelt eines am Schiff beteiligten Bereederers und für einen auf gesellsch...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.4 Verschmelzung einer Unterstützungskasse auf ihr Trägerunternehmen (§ 4 Abs 2 S 4 und 5 UmwStG)

Tz. 31 Stand: EL 119 – ET: 07/2025 Wird eine UK auf ihr Trägerunternehmen oder auf eine Pers-Ges, an der das Trägerunternehmen beteiligt ist, verschmolzen, erhöhen zur Vermeidung einer doppelten Inanspruchnahme des BA-Abzugs für Altersvorsorgeaufwendungen durch Anwendung des § 4d und des § 6a EStG die von dem Trägerunternehmen oder seinen Rechtsvorgängern an die UK geleistete...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / X. Absatz 10 a.F. (i.d.F. des JStG 2008)

„(10) 1 § 2 Abs. 1 Satz 2, Abs. 2 Nr. 1 und Abs. 3 Nr. 2 und 3 sind in der Fassung des Artikels 9 des Gesetzes vom 19. Dezember 2000 (BGBl. I S. 1790) erstmals für den Veranlagungszeitraum 2002 anzuwenden. 2 § 7 Abs. 6 Satz 2, § 9 und § 10 Abs. 6 Satz 1 sind in der Fassung des Artikels 9 des Gesetzes vom 19. Dezember 2000 (BGBl. I S. 1790) erstmals anzuwenden 1. für die E...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Gewinnermittlungsstufen

Rn. 5 Stand: EL 139 – ET: 10/2019 Die "Arithmetik" der Gewinnermittlung nach § 4 Abs 1 EStG bzw § 5 Abs 1 EStG sieht eine zweistufige Gewinnermittlung nach folgendem Schema mit Korrekturen inner- sowie außerhalb der StB vor. Der Gewinn iS § 4 Abs 1 EStG bzw § 5 Abs 1 EStG ist zum letztlich stpfl Gewinn iS § 2 Abs 2 Nr 1 EStG durch weitere außerbilanzielle Korrekturen fortzuen...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.2.5.2 Pauschalierung nichtabziehbarer Ausgaben

Tz. 60 Stand: EL 119 – ET: 07/2025 Das in § 12 Abs 2 S 1 UmwStG geregelte "Außer-Ansatz-lassen" des Übernahmeergebnisses bedeutet in Bezug auf die Kosten für den Vermögensübergang, dass auch diese außer Ansatz bleiben. Nach § 12 Abs 2 S 2 UmwStG ist, soweit der nach Abzug der Umw-Kosten sich ergebende Übernahmegewinn dem Anteil der übernehmenden an der übertragenden Kö entspr...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 6. Folgeobjekt (idF SeeschifffahrtsanpassungsG)

Rn. 150 Stand: EL 178 – ET: 01/2025 In der ursprünglichen Fassung des SeeschifffahrtsanpassungsG konnte der Unterschiedsbetrag nach § 5a Abs 4 S 1 EStG trotz Veräußerung des Handelsschiffs oder vorzeitigen Wegfalls der Voraussetzungen einer sofortigen Hinzurechnung entzogen und auf ein anderes im internationalen Verkehr betriebenes Handelsschiff übertragen werden, wenn dieses...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Groh, Der missverstandene Schuldzinsenabzug, DStR 2001, 105; Duske, Der Schuldzinsenabzug gemäß § 4 Abs 4a EStG – eine klare Abkehr vom Veranlassungsprinzip?, DStR 2000, 906; Ley, Die nicht abziehbaren Schuldzinsen nach § 4 Abs 4a EStG, NWB F 3, 11 167; Eggesiecker/Ellerbeck, Die Ermittlung der Überentnahmen bei Gewinn-Fiktionen, BB 2000, 1763; Wendt, Mehrkontenmodelle – Zweiter...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 3. Tatgegenstände bei Kapitalgesellschaften

Rz. 74 [Autor/Zitation] Die folgende tabellarische Übersicht zeigt die Tatgegenstände des § 331 Abs. 1, die in Abschnitt B. (Rz. 98 ff.) im Einzelnen erläutert werden, sowie die von den Rechenwerken intendierten Darstellungen der Verhältnisse der Kapitalgesellschaft, die durch § 331 vor Täuschungsversuchen geschützt werden sollen.mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.1.6 Verweis auf § 6 UmwStG

Tz. 12 Stand: EL 119 – ET: 07/2025 Durch die Anwendung des § 6 UmwStG auch für die Ermittlung des Gewerbeertrags des übernehmenden Rechtsträgers bzw dessen Gesellschaftern wird klargestellt, dass ein Übernahmefolgegewinn der GewSt unterliegt. Dieser ist nicht Bestandteil des Übernahmegewinns/-verlusts iSd § 4 Abs 4 bis 7 UmwStG und unterliegt mithin nicht der Befreiungsvorsch...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / I. Absatz 1 a.F. (i.d.F. des JStG 1997)

„(1) Die Vorschriften dieses Gesetzes sind, soweit in den folgenden Absätzen nichts anderes bestimmt ist, wie folgt anzuwenden: 1. für die Einkommensteuer und die Körperschaftsteuer erstmals für den Veranlagungszeitraum 1972; 2. für die Gewerbesteuer erstmals für den Erhebungszeitraum 1972; 3. (weggefallen) 4. für die Erbschaftsteuer auf Erwerbe, bei denen die Steuerschuld nach ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Wesentliche außerbilanzielle steuerliche Korrekturen

Rn. 337c Stand: EL 182 – ET: 07/2025 Außerhalb der StB – und damit außerhalb der Maßgeblichkeitsfrage – wird das StB-Ergebnis auf der zweiten Korrekturstufe weiter angepasst. Außerbilanzielle Kürzungenmehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 13 Die Übernehmerin ermittelt ihren Gewinn nach § 4 Abs 3 EStG

Tz. 124 Stand: EL 119 – ET: 07/2025 Auch wenn die Übernehmerin ihren Gewinn nach § 4 Abs 3 EStG ermittelt, ist das Übernahmeergebnis nach § 4 UmwStG zu berechnen. Ermittelt die übernehmende Pers-Ges auch nach der Umw ihren Gewinn durch Einnahme-Überschuss-Rechnung, ist hinsichtlich des übernommenen Vermögens von einem Wechsel der Gewinnermittlungsart auszugehen, so dass bei d...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Die Rückstellung für ungewisse Verbindlichkeiten (allg)

Rn. 869 Stand: EL 76 – ET: 11/2007 Die sog Verbindlichkeitsrückstellung setzt zu ihrer Bildung – Bilanzierungspflicht nach Handels- und Steuerrecht (s Rn 863) – folgende Sachverhaltsmerkmale voraus (st Rspr des BFH, zB BFH BStBl II 2006, 647), dh mit überwiegender Wahrscheinlichkeit:mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / D. Übergang vom Vermögensvergleich zur Einnahme-Überschussrechnung

Rn. 2272 Stand: EL 168 – ET: 10/2023 In diesem Fall kann grundsätzlich ebenso wenig auf eine Anpassung des laufenden Gewinns durch Vornahme von Zu- und Abschlägen verzichtet werden wie im umgekehrten Fall. Gewillkürtes BV gilt allein durch den Wechsel der Gewinnermittlungsart nicht als entnommen (§ 4 Abs 1 S 3 EStG). Diese gesetzliche Bestimmung dürfte nur noch deklaratorische...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 4. Kürzung nach § 9 Nr 3 GewStG

Rn. 284 Stand: EL 182 – ET: 07/2025 In den Urt BFH v 06.07.2005, VIII R 72/02, BFH/NV 2006, 363; BFH v 13.12.2007, BStBl II 2008, 253 und BFH 26.06.2014, BStBl 2015, 300 verneint der BFH weitere Kürzungen und Hinzurechnungen. Nach § 7 S 3 GewStG gilt der nach § 5a EStG ermittelte Gewinn als Gewerbeertrag iSd § 7 S 1 GewStG. Die Weitervercharterung von Handelsschiffen führt bei...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 4. Gesonderte und einheitliche Feststellung (§ 5a Abs 4 S 2 EStG)

Rn. 143 Stand: EL 178 – ET: 01/2025 Der Unterschiedsbetrag ist gesondert – und einheitlich – festzustellen. Die Feststellung dient insbesondere dem Zweck, zu einem frühestmöglichen Zeitpunkt Rechtssicherheit zu erlangen. Streitigkeiten über die Höhe des Teilwerts können somit zeitnah und müssen nicht erst im Zeitpunkt der Besteuerung ausgetragen werden. Die erforderlichen Erk...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 6. Betriebsveräußerung und Betriebsaufgabe

Rn. 1550 Stand: EL 168 – ET: 10/2023 Wird ein Betrieb, Teilbetrieb oder Gesellschaftsanteil veräußert oder aufgegeben, dann ist gemäß § 16 Abs 2 EStG der Veräußerungsgewinn zu ermitteln. Der Veräußerungsgewinn wird durch Vergleich des Veräußerungspreises, abzüglich der Veräußerungskosten, mit dem Wert des BV oder dem Wert des Anteils am BV ermittelt. Der Grund hierfür ist die...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Überentnahme

Rn. 1657 Stand: EL 168 – ET: 10/2023 Grundvoraussetzung für die Beschränkung des Abzugs betrieblicher Schuldzinsen ist das Vorliegen einer Überentnahme. Sie ist gemäß S 2 der Betrag, um den die Entnahmen die Summe des Gewinns und der Einlagen des Wj übersteigen. Es ist davon auszugehen, dass die Bilanz des Wj als Berechnungsgrundlage maßgebend ist, da in § 4 Abs 4a S 2 EStG d...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / C. Übergang von der Überschussrechnung zum Vermögensvergleich

Rn. 2269 Stand: EL 168 – ET: 10/2023 Voraussetzung ist, dass der Gewinn – zu Recht oder zu Unrecht – tatsächlich nach § 4 Abs 3 EStG ermittelt wurde. Zu Beginn des ersten Wj mit Bestandsvergleich ist eine Anfangsbilanz in Form einer Übergangsbilanz aufzustellen, in der das bisherige BV und die Schulden aufgenommen werden (BFH BFH/NV 2006, 276; vgl auch Schoor, StuB 2007, 221,...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 31... / 6 Nichtberücksichtigung des Kindergeldanspruchs bei Günstigerprüfung und Hinzurechnung aufgrund Anwendung der Ausschlussfrist nach § 70 Abs. 1, § 31 S. 5

Rz. 47 Durch das SozialMissbrG v. 11.7.2019[1] wurde S. 5 neu in die Regelung des § 31 EStG aufgenommen. Der Grund hierfür lag in der Änderung des § 70 Abs. 1 EStG mit Einfügung der S. 2 und 3. Demnach erfolgt die Auszahlung von festgesetztem Kindergeld rückwirkend nur für die letzten 6 Monate vor Beginn des Monats, in dem der Antrag auf Kindergeld eingegangen ist. Der Anspr...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 31... / 1.1 Gesetzesentwicklung

Rz. 1 § 31 EStG i. d. F. durch das EStG 1934[1] regelte die Pauschbesteuerung beim Zuzug Stpfl. aus dem Ausland für die Dauer von 10 Jahren. Die Vorschrift wurde durch das StRefG 1990[2] mit Wirkung ab Vz 1990 ersatzlos aufgehoben. Bewilligte Pauschalierungen (letztmaliger Antrag 1989) galten weiter, sodass die Regelung noch bis Vz 1998 zur Anwendung kommen konnte. Rz. 2 § 31...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 31... / 5.2 Freibeträge

Rz. 46 Die Vergleichsrechnung (Günstigerprüfung), ob der Anspruch auf das Kindergeld den fehlenden Abzug der Freibeträge nicht ausgleichen kann, ist auf das einzelne Kind, beginnend mit dem ältesten Kind, zu beziehen.[1] Wegen der unterschiedlichen Höhe des Kindergelds (§ 66 Abs. 1 EStG) und wegen der abnehmenden steuerentlastenden Wirkung der Freibeträge kann nur so festges...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 31... / 7 Verrechnung von mit dem Kindergeld vergleichbaren Leistungen (S. 6)

Rz. 49 Nach § 31 S. 6 EStG sind für den Fall des Abzugs der Freibeträge nach § 32 Abs. 6 EStG auch mit dem Kindergeld vergleichbare Leistungen in der Weise zu verrechnen (d. h. zurückzufordern), dass der entsprechende Anspruch der tariflichen ESt hinzugerechnet wird. Damit wird eine Doppelbegünstigung vermieden. Die Summe ergibt die festzusetzende ESt (§ 2 Abs. 6 S. 2 EStG)....mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 31... / 8 Verrechnung ausl. Leistungen für Kinder (S. 7)

Rz. 53 Ausl. Leistungen i. S. v. § 31 S. 7 EStG sind alle nach ausl. Recht gewährten Leistungen i. S. v. § 65 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 sowie Leistungen von zwischen- und überstaatlichen Institutionen.[1] Die Verrechnung ausl. Kindergelds oder vergleichbarer Kind bezogener Leistungen nach ausl. Recht ist beschränkt auf die Höhe des inländischen Kindergelds. Dadurch findet eine Besser...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 35... / 5.5 Beteiligung an mehrstöckigen Personengesellschaften

Rz. 152 Ist eine Personengesellschaft an einer anderen Personengesellschaft beteiligt, so ist bei der besitzenden Personengesellschaft der Gewerbeertrag der Personengesellschaft, an der die Beteiligung besteht, nach § 9 Nr. 2 GewStG zu kürzen. Korrespondierend ist nach § 8 Nr. 8 GewStG eine Hinzurechnung von evtl. Verlusten der Beteiligungspersonengesellschaft vorzunehmen. D...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 35... / 4.4 Die insgesamt zu entrichtende ESt

Rz. 115 Ausgangspunkt für die Steuerermäßigung des § 35 EStG ist die tarifliche ESt nach Abzug der vorrangig abzugsfähigen und der Hinzurechnung der gesetzlichen vorgesehenen Beträge mit Ausnahme der §§ 34f, 34g, 35a und 35c EStG. Hierbei sieht § 2 Abs. 6 S. 1 EStG die folgenden Abzugsbeträge vor. Dabei sind die nach § 2 Abs. 6 S. 1 EStG genannten Minderungen und Erhöhungen ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 35... / 3.2 Sachlich

Rz. 33 Voraussetzung für die Anwendung des § 35 EStG ist nach Abs. 1 S. 3, dass die gewerblichen Einkünfte der GewSt unterlegen haben. Hieraus folgt, dass eine Begünstigung solcher Beträge ausscheiden muss, die nicht tatsächlich mit GewSt belastet sind. Dies war nach altem Recht streitig[1], ist aber seit der Änderung durch das JStG 2008[2] ab Vz 2008 eindeutig. Praxis-Beisp...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 35... / 4.2 Tatsächlich zu zahlende GewSt (ab Vz 2008)

Rz. 76 Vor dem Vz 2008 war die Anrechnung nicht durch die tatsächlich gezahlte GewSt begrenzt. Eine Anrechnung konnte auch dann erfolgen, wenn der Hebesatz in der Betriebsstätten-Gemeinde 0 % betrug. Dies ist nun nicht mehr der Fall, indem die Anrechnung auf die tatsächlich zu zahlende GewSt beschränkt wurde. Hingegen stellt der Gesetzgeber nicht auf die tatsächlich gezahlte...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 35... / 4.1 Potenzieller Anrechnungsbetrag

Rz. 57 Seit Vz 2008 betrug der potenzielle Anrechnungsbetrag gem. § 35 Abs. 1 Nr. 1 EStG das 3,8-Fache des tatsächlich festgestellten GewSt-Messbetrags. Allerdings ist die GewSt seit Einführung dieser Regelung nunmehr auf Ebene des Unternehmens nicht mehr als Betriebsausgabe abzugsfähig (§ 4 Abs. 5b EStG) und der GewSt-Messbetrag wurde auf 3,5 % festgelegt. Wird auch hier au...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 35... / 5.3 Spezialregelung: DBA-Freistellungsfälle des Abs. 2 S. 3

Rz. 145 In § 35 Abs. 2 S. 3 EStG findet sich eine Spezialregelung, die wohl nur selten zur Anwendung kommen wird und durch das Gesetz zum Dritten Zusatzprotokoll zum DBA Niederlande[1] eingefügt wurde.[2] Damit wird einer Sonderregelung im DBA Rechnung getragen. Diese sieht vor, dass bei einer Investition in einer Personengesellschaft im deutsch-niederländischen Gewerbegebie...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 35... / 4.3 Die anteilige tarifliche ESt

Rz. 87 Ziel des § 35 EStG ist es, eine weitgehende Entlastung von der GewSt zu erreichen. Hieraus folgt, dass die Frage der (Nicht)Abzugsfähigkeit dieser Steuer als Betriebsausgabe große Bedeutung hat. Folglich ist zeitlich danach zu differenzieren, ob ein solcher Abzug zulässig war. Hinzu kommen weitere Auswirkungen infolge des ­Unternehmenssteuerreformgesetzes 2008.[1] Rz....mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 35... / 5.2 Zuweisungsschlüssel

Rz. 121 Da an einer Personengesellschaft mehrere Gesellschafter beteiligt sind, bedarf es eines Aufteilungsschlüssels, wie der potenzielle Anrechnungsbetrag auf die einzelnen Gesellschafter zu verteilen ist. Würde eine solche Zuweisung in das Belieben der Gesellschaft oder ihrer Gesellschafter gestellt, wären hiermit nicht sachgerechte Gestaltungsmöglichkeiten verbunden, die...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Privateinlagen / 3.1.2 Nachweis der Herkunft bei Einzahlungen vom Privat- auf Geschäftskonto des Unternehmers

Bei diversen Einzahlungen vom Privatkonto auf das Geschäftskonto reicht es nicht, diese als Privateinlagen zu verbuchen. Mangels Vorlage der kompletten Kontoauszüge des Unternehmers und fehlender Feststellbarkeit, ob es sich um Privateinlagen oder weitergeleitete Betriebseinnahmen gehandelt hat, kann das Finanzamt Zuschätzungen bei den Betriebseinnahmen vornehmen.[1] Ungeklär...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Vermögensauseinandersetzung... / 6.8.5 7.5 Fazit

Rz. 139 Als Fazit kann aus den genannten Entscheidungen gezogen werden, dass die Rückforderung schwiegerelterlicher Zuwendungen erleichtert wird. Diese Erleichterung wird dadurch erreicht, dass nunmehr auch Rückforderungsansprüche nach Schenkungsrecht möglich sind (insbesondere nach § 530 BGB wegen groben Undanks) und dass bei Scheitern der Ehe in Betracht kommende Ansprüche...mehr