Fachbeiträge & Kommentare zu Haftung

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 3. Der private Wille nach Diskretion

Rz. 17 Gerade der Gedanke, hinter jeder Transaktion einer juristischen Person müsse auch eine natürliche Person als wirtschaftlich Berechtigter stehen, ist Ausdruck aktuellen gesellschaftlichen und politischen Zeitgeistes, der das Immobilieneigentum juristischer Personen als mindestens verdächtig empfindet. Noch schlimmer ist es, wenn die juristische Person als "anonymer Kon...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Verjährung / 2 Verjährungsfristen

Die allgemeine Verjährungsfrist von 3 Jahren nach § 195 BGB gilt für alle arbeitsrechtlichen Ansprüche. Ihr unterliegen grundsätzlich alle vertraglichen und außervertraglichen Ansprüche sowohl des Arbeitnehmers als auch des Arbeitgebers. Die Verjährung nach § 195 BGB setzt unter zwei Voraussetzungen ein: 1. Der Anspruch ist wirksam entstanden.[1] 2. Der Inhaber des Anspruchs h...mehr

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§ 3 Verzögerung/Behinderung... / cc) Schadensersatz statt der Leistung (§ 281 Abs. 1 BGB)

Rz. 32 Der unter Rdn 29 f. behandelte Verzugsschadensersatz nach § 280 Abs. 1 und 2 BGB umfasst die Schäden, die aufgrund des Schuldnerverzuges entstehen und durch Nacherfüllung nicht beseitigt werden können und für die der Gläubiger Ersatz neben der Vertragsleistung verlangt. Der Schadensersatzanspruch nach §§ 280 Abs. 1 und 3 i.V.m. § 281 Abs. 1 BGB umfasst demgegenüber di...mehr

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§ 4 Sicherheiten am Bau / 1. Muster: Inanspruchnahme einer Zahlungsbürgschaft zugunsten des Auftragnehmers (Kläger) gegenüber Bürgen (Beklagte zu 2.) verbunden mit Klage gegenüber dem Hauptschuldner (Auftraggeber – Beklagte zu 1.)

Rz. 202 Muster 4.20: Inanspruchnahme einer Zahlungsbürgschaft zugunsten des Auftragnehmers (Kläger) gegenüber Bürgen (Beklagte zu 2.) verbunden mit Klage gegenüber dem Hauptschuldner (Auftraggeber – Beklagte zu 1.) Muster 4.20: Inanspruchnahme einer Zahlungsbürgschaft zugunsten des Auftragnehmers (Kläger) gegenüber Bürgen (Beklagte zu 2.) verbunden mit Klage gegenüber dem Ha...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / C. Bestimmungsgemäße Verwendung der abgerufenen Daten

Rz. 8 § 80 Abs. 1 S. 2 GBV, angefügt mit dem 2. EDVGB-ÄndV,[11] greift § 133 Abs. 6 GBO insoweit auf, als die abgerufenen Daten nur zu dem Zweck verwendet werden dürfen, zu dem sie übermittelt wurden. Die Bezugnahme auf "personenbezogene Daten" fehlt in § 80 S. 3 GBV, jedoch geht aus der Begründung des Verordnungsgebers hervor, dass mit der Vorschrift das in §§ 133 Abs. 6 GB...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Handwerker / 1 Anwendung des Arbeitsrechts

Selbstständige Handwerker, die Arbeitnehmer beschäftigen, unterliegen grundsätzlich denselben arbeitsrechtlichen Bestimmungen wie andere Arbeitgeber. Über ihre Eigenschaft als Arbeitgeber entscheiden die herkömmlichen arbeitsrechtlichen Abgrenzungskriterien (vgl. § 611a BGB). Nicht maßgebend ist der eigenständige handwerksordnungsrechtliche Begriff der Selbstständigkeit in §...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / b) Die Rechtsfähigkeit der Gesellschaft bürgerlichen Rechts seit 1.1.2024

Rz. 56 Seit 1.1.2024[114] wird mit den umfangreichen Neuregelungen der §§ 705 ff. BGB die am Rechtsverkehr teilnehmende (Außen-)Gesellschaft als rechtsfähig anerkannt (§ 705 Abs. 2 BGB).[115] Maßgebend für die Verfassung der GbR ist nach wie vor der Gesellschaftsvertrag, den die Gesellschafter schließen, die §§ 708 ff. BGB sind grundsätzlich nachgiebige Regelungen. Sie beinh...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / II. Zur Berücksichtigung eintragungshindernder Tatsachen

Rz. 19 Aus dem Legalitätsprinzip folgert die herrschende Praxis u.a., dass die GBA nicht sehenden Auges an der Herbeiführung einer Grundbuchunrichtigkeit mitwirken dürfen.[34] Deswegen dürfen eintragungshindernde Tatsachen uneingeschränkt berücksichtigt werden, auch wenn sie dem GBA durch Erklärungen, die nicht die Form des § 29 GBO einhalten, bekannt geworden sind. Wollte m...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / aa) Gesellschaftsformen

Rz. 88 Die der OHG nahekommende société en nom collective (S.N.C.) wird durch einen oder mehrere Geschäftsführer ("gérants") vertreten, die auch juristische Personen sein können. Grundsätzlich sind alle Gesellschafter einzelvertretungsbefugte Geschäftsführer.[326] Der Umfang der Vertretungsbefugnis ist durch den Gesellschaftszweck begrenzt.[327] Rz. 89 Dasselbe gilt bei der s...mehr

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§ 3 Verzögerung/Behinderung... / c) Muster: Klageerwiderung

Rz. 270 Muster 3.45: Klageerwiderung Muster 3.45: Klageerwiderung An das Landgericht _________________________ _________________________ (Adresse) In Sachen Firma _________________________ – Klägerin – gegen Firma _________________________ – Beklagte – wegen: Entschädigung gem. § 642 BGB/Vergütungsanspruch gem. § 645 [nur bei BGB-Vertrag]/Vergütungsanspruch gem. § 9 Abs. 3 VOB/B [nur ...mehr

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§ 8 Baunachbarrecht / b) Muster: Vertrag zur Gestattung der Inanspruchnahme von öffentlichem Grund

Rz. 107 Muster 8.7: Vertrag zur Gestattung der Inanspruchnahme von öffentlichem Grund Muster 8.7: Vertrag zur Gestattung der Inanspruchnahme von öffentlichem Grund Die Stadt _________________________, vertreten durch den (Ober-)bürgermeister, nachfolgend als "Stadt" bezeichnet, und _________________________ (Name, Adresse, vertreten durch _________________________) nachfolgend ...mehr

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Flüchtling / 4.1 Zeitlich befristetes Ausnahmeverfahren

Der Gesetzgeber sieht neben dem elektronischen Lohnsteuerverfahren für solche Fälle ein Ersatzverfahren vor, in denen aus technischen Gründen oder sonstigen nicht vom Steuerpflichtigen zu vertretenden Hinderungsgründen ein unbeschränkt Steuerpflichtiger zunächst keine IdNr erhalten kann oder aufgrund von Fehlern in der Datenbank vom BZSt keine korrekten ELStAM-Daten zur Verf...mehr

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§ 2 Sachmangelrecht/Mangelp... / I. Sachmangelbegriff

Rz. 3 Nach § 633 Abs. 2 S. 1 BGB liegt ein Sachmangel in erster Linie dann vor, wenn das Werk nicht die vereinbarte Beschaffenheit hat, also die "Ist-Beschaffenheit" des herzustellenden Werkes von dessen "Soll-Beschaffenheit" abweicht. Als vereinbarte Beschaffenheit gelten alle Eigenschaften des Werks, die den vertraglich geschuldeten Erfolg herbeiführen sollen. Hierzu zählt...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Verpflichtung aufgrund eines Schuldbeitritts oder einer Erfüllungsübernahme

Rn. 52a Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Der Gesetzgeber hat mit dem im Dezember 2013 verabschiedeten § 4f EStG (s AIFM-StAnpG vom 18.12.2013, BGBl I 2013, 4318) auch die steuerliche Behandlung der Übertragung von Pensionsverpflichtungen iSd § 6a EStG neu geregelt, da sie zu den Verpflichtungen zählen, die Ansatzverboten, -beschränkungen und Bewertungsvorbehalten unterliegen. Ebenf...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / c) Zwangsvollstreckung gegen die nicht im Gesellschaftsregister eingetragene Gesellschaft

Rz. 56 Weder § 722 BGB noch § 736 ZPO treffen Regelungen für den Fall, dass die Gesellschaft überhaupt nicht in das Gesellschaftsregister eingetragen wird. Die Gesetzesbegründung spricht diese Frage nur allgemein im Zusammenhang mit der Parteifähigkeit des nicht rechtsfähigen Vereins an. Ausgeführt wird dabei, dass eine Beschränkung der Parteifähigkeit auf die eingetragene G...mehr

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§ 2 Geschiedenentestament / 1. Verfügungsrechte des Erben

Rz. 141 Der Beschwerte haftet so, wie wenn er während der Schwebezeit das von einer Bedingung abhängige Vermächtnis schuldhaft beeinträchtigt hat oder treuwidrig den Eintritt der Bedingung vereitelt hat. § 161 BGB, der die Unwirksamkeit von Verfügungen während der Schwebezeit regelt, ist nicht anwendbar. Dies ergibt sich daraus, dass die Zuwendung eines Vermächtnisses keine ...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Ersatzanspruch gegenüber Dr... / 3.1 Rechtslage bei Eintritt des Schadensereignisses bis 31.12.2020

Nach der genannten Vorschrift ist der Forderungsübergang bei nicht vorsätzlichen Schädigungen durch Familienangehörige ausgeschlossen. Es muss sich dabei um Familienangehörige handeln, die im Zeitpunkt des Schadensereignisses mit dem Geschädigten oder seiner Hinterbliebenen in häuslicher Gemeinschaft leben. Der Anspruch kann des Weiteren nicht geltend gemacht werden, wenn der...mehr

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Abkürzungsverzeichnis

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / I. Rechtsfähigkeit, Eintragungsfähigkeit, Erwerbsfähigkeit, Grundbuchfähigkeit

Rz. 42 Die Voraussetzungen der Rechtsfähigkeit sind durch Gesetz, Rechtsprechung und Rechtslehre weitgehend geklärt. Für die Voraussetzungen der Eintragungsfähigkeit und Grundbuchfähigkeit trifft dies nicht durchweg zu, obwohl es sich hier um wichtige Fragen im Grundstücksverkehr und Grundbuchverfahren handelt. Grundsätzlich ist die Grundbuchfähigkeit Ausfluss der Rechtsfähi...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / D. Veräußerungsbeschränkungen und Haftungsregelungen

Rz. 10 Als Inhalt des Sondereigentums können auch Veräußerungsbeschränkungen vereinbart werden (§ 12 WEG); im Gegensatz zu Gegenstand und übrigem Inhalt des Sondereigentums sind Veräußerungsbeschränkungen nach Abs. 2 jedoch ausdrücklich in das Grundbuch einzutragen. Nach § 7 Abs. 3 S. 2 WEG in der seit 1.12.2020 geltenden Fassung ist dies auch materiellrechtlich vorgeschrieb...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / III. Inhalt

Rz. 188 Der Nießbrauch umfasst grundsätzlich sämtliche Nutzungen des Grundstücks. Abdingbar (§ 1030 Abs. 2 BGB) mit Eintragungspflicht[726] ist es, einzelne Nutzungen qualitativer Art von dem Recht auszunehmen,[727] soweit dadurch nicht gegen das Wesen des Nießbrauches verstoßen wird, indem die begriffswesentlichen Grenzen zwischen Eigentum und Nießbrauch und damit der Grund...mehr

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§ 2 Sachmangelrecht/Mangelp... / 2. Muster: Klage gegen mehrere Verantwortliche – Gesamtschuldnerschaft

Rz. 130 Muster 2.3: Klage gegen mehrere Verantwortliche – Gesamtschuldnerschaft Muster 2.3: Klage gegen mehrere Verantwortliche – Gesamtschuldnerschaft Landgericht _________________________ Zivilabteilung In Sachen _________________________, _________________________ (Straße), _________________________ (PLZ, Ort), vertreten durch den Geschäftsführer _________________________ – Klä...mehr

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§ 7 Baustofflieferung / I. Delikthaftung

Rz. 59 Wegen der Lieferung mangelhaften Baumaterials oder mangelhafter Bauelemente können dem Gewerkeunternehmer neben den kaufrechtlichen Mängelansprüchen auch deliktische Schadensersatzansprüche zustehen. Diese ein Verschulden erfordernden Ansprüche können sich gegen den Verkäufer, in Konkurrenz mit vertragsrechtlichen Ansprüchen, oder auch gegen Dritte, insoweit namentlic...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 3. Eintragungsfähige Vereinbarungen

Rz. 179 Zum sog. vertraglichen dinglicher Inhalt des Erbbaurechts gehören insbes. folgende Regelungen:mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / I. Überblick

Rz. 35 Gemäß § 19 GBO legitimiert sich die Grundbucheintragung durch die einseitige Erklärung des von ihr "Betroffenen". Betroffen ist jede Person, deren grundbuchmäßiges Recht durch die bewilligte Eintragung rechtlich – nicht nur wirtschaftlich – (unmittelbar oder mittelbar) beeinträchtigt oder nachteilig berührt wird oder bei der dies nicht auszuschließen ist. Rz. 36 Ist di...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / d) Vermerk über die dingliche Zwangsvollstreckungsunterwerfung

Rz. 89 Gemäß § 800 Abs. 1 ZPO kann sich der Eigentümer in einer nach § 794 Abs. 1 Nr. 5 ZPO aufgenommenen Urkunde eines deutschen Notars (§§ 8 ff., 14 Abs. 1 BeurkG)[164] in Ansehung der Ansprüche eines Grundpfandrechts[165] oder einer Reallast[166] der sofortigen Zwangsvollstreckung in der Weise unterwerfen,[167] dass sie aus der Urkunde gegen den jeweiligen Eigentümer des ...mehr

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§ 15 Architektenvertrag / C. Muster: Allgemeine Vertragsbestimmungen für Architektenleistungen

Rz. 13 Muster 15.2: Allgemeine Vertragsbestimmungen für Architektenleistungen Muster 15.2: Allgemeine Vertragsbestimmungen für Architektenleistungen § 1 Aufgaben des Architekten 1.1 Die vom AN auszuführenden Leistungen werden nach Art und Umfang durch den Vertrag bestimmt. Der AN hat seine Leistungen so zu erbringen, dass die vertraglichen Vorgaben des AG erfüllt werden. Dem AN...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / a) Die Rechtsprechung des EuGH

Rz. 57 Es ist seit langem umstritten, ob die Anwendung und Folgen der Sitztheorie im Rahmen des europäischen Binnenmarktes mit der den Gesellschaften in Art. 49, 54 AEUV garantierten Niederlassungsfreiheit zu vereinbaren ist. Der EuGH hat Entscheidungen gefällt, die hier mehr Licht in das Dunkel gebracht haben. Nach dem Urteil "Centros" des EuGH[222] verstößt es gegen die Nie...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Ersatzanspruch gegenüber Dr... / 4.2 Haftungsmöglichkeiten

Die wichtigsten Schadensersatzansprüche, die für den Forderungsübergang in Betracht kommen, ergeben sich aus Vorschriften, die entweder die Verschuldenshaftung oder die Gefährdungshaftung regeln. Daneben gibt es auch Regelungen, die ein Verschulden vermuten. Beispielsweise sind relevant Vorschriften des BGB über unerlaubte Handlungen[1], Haftpflichtgesetzes [2], Luftverkehrsgese...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / he) Übernachtungs- und Reisenebenkosten

Rn. 697 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Übernachtungskosten waren die tatsächlichen Aufwendungen, die dem ArbN für die persönliche Inanspruchnahme einer Unterkunft zur Übernachtung entstanden. Rn. 697a Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Benutzte der ArbN ein Mehrbettzimmer, so waren, wenn nur er zu seinem ArbG in einem Dienstverhältnis stand, die bei Inanspruchnahme eines Einzelzimmers ent...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / b) Konsequenzen für das Kollisionsrecht

Rz. 60 Die Bedeutung und die Auswirkungen der Rechtsprechung des EuGH für das deutsche internationale Gesellschaftsrecht bleiben freilich umstritten.[230] Natürlich hat der EuGH keine kollisionsrechtliche Aussage zur Ermittlung des maßgeblichen Gesellschaftsrechts getroffen.[231] Die Art. 49 und 54 AEUV verpflichten aber die Mitgliedstaaten dazu, dass ihre Rechtssätze im Erg...mehr

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§ 6 Bauträgerrecht und Verb... / 1. Bauerrichtung und Eigentumsverschaffung

Rz. 6 Der Bauträger ist entsprechend den vertraglichen Regelungen zur fristgerechten Bauerrichtung und lastenfreien Eigentumsverschaffung verpflichtet. Der Umfang der geschuldeten Bauleistung ergibt sich regelmäßig aus der Baubeschreibung, die Bestandteil des Bauträgervertrages ist (siehe Rdn 26 und siehe auch § 16 Rdn 11, 26, 36). Daneben sind grundsätzlich die allgemeinen ...mehr

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Abkürzungsverzeichnis

Wegen der hier nicht aufgeführten Abkürzungen wird auf die Abkürzungshinweise in der Kommentierung, und auf Kirchner, Abkürzungsverzeichnis der Rechtssprache, 10. Auflage, Berlin 2021, verwiesen.mehr

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§ 5 Architektenrecht / VI. Einwendungen des Auftraggebers

Rz. 48 Eine abstrakte Zusammenstellung aller möglichen Einwendungen, Gegenrechte und Verteidigungsmöglichkeiten des Auftraggebers ist nicht möglich. Die Verteidigungsmöglichkeiten lassen sich jedoch weitgehend danach systematisieren, ob sie sich gegen den Vertragsschluss bzw. die Auftragserteilung richten, die Honorarrechnung als solche bzw. deren rechnerische Richtigkeit od...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 7. Einzelfälle eintragungsfähiger Gemeinschaftsregelungen

Rz. 108 Zulässig sind Gemeinschaftsregelungen mit folgenden Inhalten:[457]mehr

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§ 3 Testament für Patchwork... / 1. Lebzeitige Vermögensverschiebungen

Rz. 68 Um zu verhindern, dass der Erblasser noch am Sterbebett durch Schenkungen an dritte Personen den Nachlass aushöhlt, hat der Gesetzgeber den Pflichtteilsergänzungsanspruch in § 2325 BGB normiert. Vereinfacht ausgedrückt wird alles das, was der Erblasser in den letzten 10 Jahren vor seinem Ableben weggeschenkt hat, fiktiv wieder in den Nachlass gezogen. Man tut so, als ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / id) Vergütung für den geschäftsführenden Gesellschafter

Rn. 1517d Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Der geschäftsführende Gesellschafter erhält dabei idR eine jährliche Haftungs- und Geschäftsführungsvergütung zwischen 1,5–2,5 % (Tz 3 des BMF vom 16.12.2003, BStBl I 2004, 40; Figna/von Goldacker/Mayta, DB 2005, 968: 2,5–5 %) des Zeichnungskapitals der Fonds. Die letztverantwortlichen Anlageentscheidungen werden von einer weiteren GmbH &...mehr

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Betriebsprüfung: Wann erheb... / 2.5.2 Lohnsteuerprüfberichte/-haftungsbescheide

Das Beitragsrecht der Sozialversicherung folgt grundsätzlich dem Steuerrecht. Deshalb lösen Steuerpflichten, die auf Grundlage eines Lohnsteuer-Haftungsbescheids festgesetzt worden sind, auch beitragsrechtliche Folgen in der Sozialversicherung aus. Der Arbeitgeber erhält mit dem Zugang der Entscheidung der Finanzverwaltung Kenntnis von seiner Zahlungspflicht. Säumniszuschläge...mehr

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§ 2 Vermögensausgleich nach... / 2. Entscheidung des BGH

Rz. 26 Legt man die bisherige Rechtsprechung des BGH zugrunde, so wären die geltend gemachten Ansprüche in beiden Verfahren abzulehnen gewesen. Anhaltspunkte für eine durch schlüssiges Verhalten begründete Innengesellschaft bürgerlichen Rechts der Lebensgefährten waren nicht ausreichend vorhanden. Im Falle XII ZR 39/06 lag dies daran, dass die Frau bereits als Miteigentümeri...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Vermögensausgleich nach... / 2. Wegfall der Geschäftsgrundlage ("gemeinschaftsbezogene Zuwendung"), Bereicherungsansprüche wegen Zweckverfehlung

Rz. 29 Dass es bei einer ersatzlosen Verkürzung des Spektrums möglicher Ausgleichsansprüche nach gescheiterter nichtehelicher Lebensgemeinschaft nicht bleiben kann, leuchtet ein. Die Beteiligten begeben sich mit der Begründung einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft nicht in einen rechtsfreien Raum. Der im Dienste der gemeinsamen Sache besonders engagierte Lebensgefährte ist...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Lohnsteuer-Außenprüfung: Vo... / 3.2.1 Änderungssperre nach Außenprüfung

Im Anschluss an die Lohnsteuer-Außenprüfung ist der Vorbehalt der Nachprüfung der geprüften Lohnsteuer-Anmeldungen aufzuheben. Dies gilt unabhängig davon, ob für die betreffenden Zeiträume Lohnsteuer-Nachforderungsbescheide oder Haftungsbescheide erlassen werden. Führt die Lohnsteuer-Außenprüfung zu keinem Mehrergebnis, erhält der Arbeitgeber eine entsprechende schriftliche ...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Warum sollte unser Unterneh... / 1.3 Folgen von Verstößen

Das Arbeitsschutzgesetz sieht bei Verstößen gegen die Vorgaben Geld- und, in schweren Fällen, Freiheitsstrafen vor, sofern vorsätzlich oder fahrlässig gehandelt wurde.[1] In gerichtlichen Verfahren erstreiten die Beschäftigten oder die Arbeitnehmervertretung häufig die Umsetzung der Gefährdungsbeurteilung. Im Falle von Unfällen werden neben der Frage nach einer ordnungsgemäß...mehr

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Rechtsvorschriften managen:... / 1 Vorschriften managen

Für Unternehmen aller Branchen und Größen gilt – unabhängig davon, ob Managementsysteme (s. Abschn. 1.1 und 1.2) eingerichtet sind oder nicht – dass relevante Vorschriften identifiziert, bewertet und umgesetzt werden müssen, um sichere und gesunde Arbeitsplätze zu gewährleisten und rechtssicher zu arbeiten. Nach einer ersten Bestandsaufnahme muss also ein Prozess zum Managen ...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Rechtsvorschriften managen:... / 1.2 DIN ISO 37301:2021

Die internationale Norm "Compliance-Managementsysteme – Anforderungen mit Leitlinien zur Anwendung" ist ein einheitlicher Standard für Organisationen aller Branchen und Größen inkl. privater, öffentlicher und gemeinnütziger Organisationen. Sie hat die ISO 19600 abgelöst. Compliance wird als "Erfüllung aller Compliance-Pflichten einer Organisation" definiert und umfasst neben...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitnehmerüberlassung / 1.1 Haftung für die Beiträge durch Entleiher

Der Verleiher hat als Arbeitgeber auch die Sozialversicherungsbeiträge für die ausgeliehenen Arbeitnehmer zu entrichten. Kommt er dieser Verpflichtung nicht nach, haftet der Entleiher für die Erfüllung der Zahlungspflicht wie ein selbstschuldnerischer Bürge. Die Haftung des Entleihers beschränkt sich allerdings auf die Beitragsschulden für die Zeit, für die ihm der Arbeitnehm...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitnehmerüberlassung / 3.1 Haftung als Arbeitgeber oder als Dritter?

Als Entleiher (Dritter) wird das Unternehmen bezeichnet, das den Arbeitnehmer aufgrund einer vertraglichen Vereinbarung mit dem Verleiher (Arbeitgeber) vorübergehend in seinem Betrieb zur Arbeitsleistung einsetzt; der Entleiher ist Kunde des Verleihers. Wird der Entleiher als Haftungsschuldner in Anspruch genommen, ist wegen der unterschiedlichen Voraussetzungen und Folgen s...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitnehmerüberlassung / 3.2 Ausschluss der Entleiherhaftung

Der Entleiher haftet für die dem Verleiher obliegende Verpflichtung zur Einbehaltung und Abführung der Steuerabzugsbeträge nur dann, wenn der Verleiher keine von den zuständigen inländischen Behörden erteilte Erlaubnis zum gewerbsmäßigen Verleih von Arbeitnehmern besitzt.[1] Zu beachten ist die Einschränkung, dass der Entleiher auf Zahlung aber nur in Anspruch genommen werde...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitnehmerüberlassung / 2 Lohnsteuerabzugsverfahren

Für Leiharbeitnehmer gelten gegenüber dem Verleiher (Arbeitgeber) die allgemeinen Regelungen des Lohnsteuerabzugsverfahrens, z. B. Mitteilung der Identifikationsnummer und des Geburtstags für den Abruf der elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale; Mitteilung, ob es sich um das erste oder ein weiteres Dienstverhältnis handelt; Mitteilung, ob und in welcher Höhe ein Freibetrag abg...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitnehmerüberlassung / 2.3 Rechtsbeziehung zwischen Verleiher und Entleiher

Arbeitnehmerüberlassungsvertrag Die Arbeitnehmerüberlassung setzt einen Arbeitnehmerüberlassungsvertrag zwischen Verleiher und Entleiher voraus. Der Arbeitnehmerüberlassungsvertrag ist ein gegenseitiger Vertrag eigener Art, bei dem der Verleiher die Arbeitnehmerüberlassung und der Entleiher die vereinbarte Überlassungsvergütung schuldet. Das AÜG selbst sagt zum notwendigen Inh...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Verwalter: Schadensersatz / 5 Hinweis

Problemüberblick Im Fall geht es um die Frage, ob die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer für Pflichtverletzungen der Verwaltung haftet, die vor dem 1.12.2020 wurzeln. Haftung vor dem 1.12.2020 und nach dem 30.11.2020 Das LG meint einerseits, für Pflichtverletzungen des Verwalters und/oder der Wohnungseigentümer oder der Verwaltungsbeiräte hafte ab 1.12.2020 die Gemeinschaft de...mehr